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Die Erfindung betrifft eine Leuchte mit einer Lichterzeugungseinheit und einem Rahmenelement.
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Bei einer derartigen Leuchte muss im Rahmen der Herstellung das Rahmenelement mit der Lichterzeugungseinheit verbunden werden. Aus dem Stand der Technik ist es dabei bekannt, dass hierzu das Rahmenelement mittels Schrauben mit der Lichterzeugungseinheit verbunden wird. Die Herstellung dieser Verbindung erfordert daher einen nicht unwesentlichen Arbeitsaufwand. Zudem ist es durch diese Art der Verbindung erforderlich, das Rahmenelement mit einer bestimmten entsprechend geeigneten Mindestbreite zu gestalten; außerdem sind die Schrauben oft bei Betrachtung der fertig zusammengebauten Leuchte von außen zu erkennen. Dadurch sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Leuchte mit Bezug auf deren äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine entsprechende verbesserte Leuchte anzugeben. Insbesondere soll die Leuchte bei vereinfachter Herstellung verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit dem in dem unabhängigen Anspruch genannten Gegenstand gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß der Erfindung ist eine Leuchte vorgesehen, die eine Lichterzeugungseinheit zur Erzeugung eines Lichts aufweist, sowie ein Rahmenelement, durch das ein Rahmen der Leuchte gebildet ist. Dabei ist das Rahmenelement lediglich über Rastverbindungselemente an der Lichterzeugungseinheit gehalten angeordnet.
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Auf diese Weise lässt sich das Rahmenelement besonders einfach mit der Lichterzeugungseinheit zum Zusammenbau der Leuchte verbinden. Weiterhin muss das Rahmenelement keine Löcher bzw. Ausnehmungen für Verbindungselemente wie beispielsweise Schrauben aufweisen, so dass es sich besonders schmal gestalten lässt. Hierdurch lässt sich das äußere Erscheinungsbild der Leuchte besonders vorteilhaft gestalten.
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Vorzugsweise ist das Rahmenelement durch Profilelemente gebildet. Hierdurch lässt sich das Rahmenelement herstellungstechnisch vorteilhaft besonders schmal und dabei stabil gestalten. Vorzugsweise bestehen dabei die Profilelemente aus einem nicht lichtdurchlässigen Material, insbesondere aus einem Metall, beispielsweise aus Aluminium.
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Vorzugsweise umfassen die Rastverbindungselemente eine Schulterfläche des Rahmenelements und ein Rastelement der Lichterzeugungseinheit, wobei das Rastelement zum Halten des Rahmenelements in Anlage gegen die Schulterfläche angeordnet ist. Hierdurch ist eine besonders geeignete, stabile Halterung ermöglicht, die überdies zur Gestaltung wenig Raum erfordert.
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Herstellungstechnisch vorteilhaft ist dabei weiterhin vorzugsweise das Rastelement der Lichterzeugungseinheit durch ein Federelement gebildet.
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Vorzugsweise weist die Lichterzeugungseinheit ein Trägerblech auf, wobei das Federelement an dem Trägerblech angeordnet ist. Auf diese Weise lässt sich das Trägerblech als zentrales Halteelement der Lichterzeugungseinheit mit der hierfür erforderlichen Stabilität besonders geeignet gestalten. Herstellungstechnisch besonders vorteilhaft ist dabei das Federelement über eine Rastverbindung an dem Trägerblech angeordnet.
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Vorzugsweise weist die Lichterzeugungseinheit eine Lichtleiterplatte und eine LED-Lichtquelle zur Erzeugung des Lichts auf, wobei die Lichtleiterplatte zwei großen Hauptoberflächen aufweist, die über kleine, randseitige Schmalflächen miteinander verbunden sind und die LED-Lichtquelle derart angeordnet ist, dass das Licht über eine Schmalseite der Lichtleiterplatte in Letztere eingestrahlt wird. Hierdurch lässt sich die Leuchte insgesamt besonders schmal bzw. mit geringer Bauhöhe gestalten und somit auch das Rahmenelement entsprechend kleinräumig gestalten.
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Vorzugsweise ist dabei die LED-Lichtquelle relativ zu der Lichtleiterplatte verschiebbar gelagert angeordnet. Hierdurch lässt sich erzielen, dass beim Zusammenbau der Leuchte die LED-Lichtquelle besonders einfach und zuverlässig in die für den Betrieb der Leuchte vorgesehene Relativposition gegenüber der Lichtleiterplatte bewegt werden kann.
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Besonders bevorzugt ist dabei die LED-Lichtquelle verschiebbar gegenüber dem Trägerblech angeordnet.
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Vorzugsweise weist die Leuchte weiterhin eine lichtdurchlässige Abdeckscheibe auf, durch die hindurch das Licht von der Leuchte nach außen abgegeben wird, wobei die Abdeckscheibe an dem Rahmenelement abgestützt angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist dabei die Abdeckscheibe durch die Lichterzeugungseinheit lagefixiert angeordnet. Hierdurch ist eine besonders geeignete, raum- und materialsparende Halterung der Abdeckscheibe ermöglicht.
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Vorzugsweise weist die Leuchte weiterhin ein insbesondere plattenförmiges optisches Element auf, das planparallel zu der Abdeckscheibe angeordnet ist und das ebenfalls an dem Rahmenelement abgestützt angeordnet ist. Insbesondere kann dabei das optische Element durch eine Prismenplatte gebildet sein. Hierdurch ist eine besonders geeignete Beeinflussung des von der Leuchte abgegebenen Lichts, beispielsweise für eine Entblendung ermöglicht.
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Vorzugsweise weist die Leuchte weiterhin außerdem ein weiteres, vorzugsweise plattenförmiges optisches Element auf, das planparallel zu der Abdeckscheibe angeordnet ist und das ebenfalls an dem Rahmenelement abgestützt angeordnet ist. Insbesondere kann das weitere optische Element durch eine Diffusor-Platte oder eine Diffusor-Folie gebildet sein.
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Besonders eignet sich die Leuchte als Deckenleuchte, insbesondere als Deckenanbauleuchte.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels und mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Querschnittskizze mit Teilen einer Lichterzeugungseinheit und eines Rahmenelements einer erfindungsgemäßen Leuchte, wobei die beiden genannten Teile noch nicht zusammengebaut sind,
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2 eine perspektivische Schnittdarstellung um einen Verbindungsbereich zwischen dem Rahmenelement und der Lichterzeugungseinheit und
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3 eine weitere entsprechende perspektivische Skizze bei anderer Blickrichtung und anderem Schnitt.
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1 zeigt eine Querschnittskizze zu einer erfindungsgemäßen Leuchte mit einer Lichterzeugungseinheit 2 zur Erzeugung eines Lichts und einem Rahmenelement 3, durch das ein Rahmen der Leuchte gebildet ist, wobei in 1 die beiden genannten Teile 2, 3 lediglich teilweise dargestellt sind. Dabei sind die Teile 2, 3 in 1 in einem Zustand gezeigt, in dem sie noch nicht wie vorgesehen zusammengebaut sind.
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Bei der Leuchte kann es sich insbesondere um eine Deckenleuchte, besonders bevorzugt um eine Deckenanbauleuchte handeln. In 1 sind die beiden genannten Teile 2, 3 entsprechend orientiert skizziert. Dabei ist eine Lichtabgabe der Leuchte in den unteren Halbraum vorgesehen, wie durch einen Pfeil R angedeutet. In dieser Beschreibung ist von einer entsprechenden Orientierung der Leuchte ausgegangen. Grundsätzlich eignet sich die Leuchte auch für eine anderweitige Orientierung gegenüber der Vertikalen. Die vorliegenden Richtungsangaben etc. sind gegebenenfalls entsprechend umzudeuten.
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2 zeigt einen Randbereich der Leuchte in Form einer perspektivischen Schnittdarstellung, wobei das Rahmenelement 3 und die Lichterzeugungseinheit 2 nunmehr wie vorgesehen miteinander zusammengebaut gezeigt sind. Das Rahmenelement 3 ist dabei lediglich über Rastverbindungselemente an der Lichterzeugungseinheit 2 gehalten angeordnet. Durch diese Art der Verbindung ist ein besonders einfacher Zusammenbau der Leuchte ermöglicht. Insbesondere lässt sich das Rahmenelement 3 auf diese Weise ohne Werkzeug mit der Lichterzeugungseinheit 2 verbinden.
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Das Rahmenelement 3 ist vorzugweise herstellungstechnisch vorteilhaft durch beispielsweise vier Profilelemente 35 gebildet, die insbesondere aus einem nicht lichtdurchlässigen Material bestehen können. Vorzugsweise bestehen die Profilelemente 35 aus einem Metall wie beispielsweise Aluminium.
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Die Rastverbindungselemente umfassen vorzugsweise eine Schulterfläche 31 des Rahmenelements 3 und ein Rastelement 21 der Lichterzeugungseinheit 2, wobei das Rastelement 21 zum Halten des Rahmenelements 3 in Anlage gegen die Schulterfläche 31 angeordnet ist. Bei der hier betrachteten Ausrichtung der Leuchte ruht das Rahmenelement 3 mit seiner Schulterfläche 31 auf dem Rastelement 21 der Lichterzeugungseinheit 2.
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Im gezeigten Beispiel weisen die Profilelemente 35 eine nach oben offene, umlaufende Nut auf, an deren äußeren Randbereich die Schulterfläche 31 ausgebildet ist.
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Herstellungstechnisch vorteilhaft ist das Rastelement 21 der Lichterzeugungseinheit 2 durch ein Federelement 22 gebildet. Die Lichterzeugungseinheit 2 weist vorzugsweise ein Trägerblech 23 auf, wobei das Federelement 22 an dem Trägerblech 23 angeordnet ist, vorzugsweise über eine Rastverbindung an dem Trägerelement 23 angeordnet ist. Das Trägerblech 23 ist vorteilhaft als tragendes Grundgerüst der Leuchte gestaltet. Wie im gezeigten Beispiel der Fall, ist das Trägerblech 23 vorteilhaft in erster Näherung in einer Ebene liegend ausgebildet. Hierdurch lässt sich die Leuchte mit besonders geringer Bauhöhe gestalten.
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An seinem äußeren Rand weist das Trägerblech 23 einen nach unten gebogenen Schenkel 231 auf, der im zusammengebauten Zustand zusammen mit dem Rastelement 21 in die durch das Rahmenelement 3 gebildete, nach oben offene Nut eingreift. Hierdurch lässt sich eine geeignete Stabilität der Lichterzeugungseinheit 2 besonders geeignet erzielen.
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Am Trägerblech 23 kann weiterhin vorteilhaft eine Gerätebox 4 angeordnet sein, beispielsweise zur Aufnahme eines Betriebsgeräts zur Stromversorgung der Lichterzeugungseinheit 2.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst die Lichterzeugungseinheit 2 eine Lichtleiterplatte 25 und eine LED-Lichtquelle 26, wobei durch Letztere das Licht erzeugt wird. Die Lichtleiterplatte 25 ist vorzugsweise planparallel zu der Trägerplatte 23 ausgerichtet angeordnet. Die Lichtleiterplatte 25 weist zwei große Hauptoberflächen auf, die über kleine, randseitige Schmalflächen miteinander verbunden sind. Die LED-Lichtquelle 26 ist dabei derart angeordnet, dass das Licht über eine Schmalseite der Lichtleiterplatte 25 in Letztere eingestrahlt wird. Im gezeigten Beispiel umfasst die LED-Lichtquelle 26 eine Platine, auf der mehrere LEDs, vorzugsweise längs einer horizontalen Gerade verlaufend, angeordnet sind.
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Vorzugsweise ist dabei die LED-Lichtquelle 26 relativ zu der Lichtleiterplatte 25 verschiebbar gelagert angeordnet, insbesondere verschiebbar gegenüber dem Trägerblech 23. Die LED-Lichtquelle 26 kann insbesondere an einem LED-Lichtquellen-Trägerelement 27 angeordnet sein, das verschiebbar gegenüber dem Trägerblech 23 gelagert angeordnet ist.
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Beim gezeigten Beispiel ist diese Lagerung derart, dass die LED-Lichtquelle 26 durch das LED-Lichtquellen-Trägerelement 27 auf diejenige Schmalseite der Lichtleiterplatte 25 zu verschoben werden kann, durch die das Licht in Letztere eingestrahlt wird. Dabei ist das LED-Lichtquellen-Trägerelement 27 so geformt, dass es zur Halterung der Lichtleiterplatte 21 dient; hierzu kann es insbesondere in der für den Betrieb der Leuchte vorgesehenen Stellung die Lichtleiterplatte 25 randseitig umfassen. In 1 ist wie erwähnt, lediglich ein Teilbereich der Lichterzeugungseinheit 2 skizziert, mit Bezug auf die Darstellung in 1 ein linker Teil. Vorzugsweise ist die Leuchte auf der entsprechenden gegenüberliegenden Seite bzw. rechts analog gestaltet, so dass sie hier eine entsprechende weitere LED-Lichtquelle mit einem weiteren LED-Lichtquellen-Trägerelement aufweist, so dass die Lichtleiterplatte 21 entsprechend von zwei gegenüberliegenden Seiten gehalten ist.
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Vorzugsweise ist zwischen der Lichtleiterplatte 21 und dem Trägerblech 23 noch ein Reflektor 28 angeordnet; hierdurch lässt sich der Wirkungsgrad der Lichtabgabe der Leuchte steigern. Vorzugsweise ist die Leuchte dabei so gestaltet, dass durch das LED-Lichtquellen-Trägerelement 27 und das weitere LED-Lichtquellen-Trägerelement die Lichtleiterplatte 25 und gegebenenfalls der Reflektor 28 an der restlichen Lichterzeugungseinheit 2 beispielsweise in Anlage an dem Trägerblech 23 gehalten sind.
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Beim gezeigten Beispiel weist die Leuchte weiterhin eine lichtdurchlässige Abdeckscheibe 5 auf, durch die hindurch das Licht von der Leuchte nach außen abgegeben wird, so dass also durch die Abdeckscheibe 5 eine Lichtabgabefläche der Leuchte gebildet ist. Diese Abdeckscheibe 5 ist dabei an dem Rahmenelement 3 abgestützt angeordnet.
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Vorzugsweise weisen die Profilelemente 35 des Rahmenelements 3 hierzu jeweils einen horizontalen Schenkel 32 auf, auf dem die Abdeckscheibe 5 aufliegend gelagert angeordnet ist. Dieser Schenkel 32 kann sehr schmal gestaltet sein, da er nicht als Angriffselement für Verbindungselemente wie beispielsweise Schrauben dienen muss. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Schenkel 32 eine Breite aufweist, die maximal 8 mm beträgt. Die Leuchte kann hierdurch vorteilhaft so gestaltet werden, dass sie einen besonders schmalen sichtbaren Rand aufweist.
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Mit der Leuchte lässt sich also ein besonders gutes Verhältnis zwischen der Größe der Lichtabgabefläche und dem sichtbaren Rahmen der Leuchte erzielen.
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Im gezeigten Beispiel ist raum- und materialsparend die Abdeckscheibe 5 durch die Lichterzeugungseinheit 2 lagefixiert angeordnet. Insbesondere weist hierzu das LED-Lichtquellen-Trägerelement 27 eine nach unten weisende Anlagefläche 271 auf, die die Abdeckscheibe 5 in ihrer Lage von oben sichert.
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Weiterhin weist die Leuchte vorteilhaft ein vorzugsweise plattenförmiges optisches Element 6 auf, das planparallel zu der Abdeckscheibe 5 angeordnet ist und das ebenfalls an dem Rahmenelement 3 abgestützt angeordnet ist. Dabei kann es sich bei diesem optischen Element 6 insbesondere um ein optisches Element zur Lichtlenkung, beispielsweise um eine Prismenplatte handeln. Hierdurch lässt sich das von der Leuchte abgegebene Licht vorteilhaft entblenden.
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Im gezeigten Beispiel weist die Leuchte außerdem noch ein weiteres, vorzugsweise plattenförmiges optisches Element 7 auf, das ebenfalls planparallel zu der Abdeckscheibe 5 angeordnet ist und das ebenfalls an dem Rahmenelement 3 abgestützt angeordnet ist. Hierbei kann es sich insbesondere um eine Diffusor-Platte oder eine Diffusor-Folie handeln. Wenn das weitere optische Element 7 diffus wirkend gestaltet ist, lässt sich eine besonders homogene Ausleuchtung der Lichtabgabefläche bis zum Rand hin erzielen.
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Im gezeigten Beispiel werden die Abdeckscheibe 5, das optische Element 6 und das weitere optische Element 7 durch Andruck der Anlagefläche 271 des das LED-Lichtquellen-Trägerelement 27 von oben fixiert gehalten.
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Durch die beschriebene Gestaltung der Leuchte lässt sich eine sehr homogene Ausleuchtung der Lichtabgabefläche erzielen, insbesondere eine gute Ausleuchtung bis zum Randbereich der Lichtabgabefläche hin.
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Zum Zusammenbau der Lichterzeugungseinheit 2 lässt sich das Federelement 22 an dem Trägerblech 23 vormontieren. Die Leuchte ist vorzugsweise so gestaltet, dass sowohl die Lichterzeugungseinheit 2, als auch das Rahmenelement 3 in der Fertigung jeweils separat vormontiert werden können. Anschließend lassen sich die beiden genannten Teile dann zusammenbauen, und zwar ohne, dass hierfür ein weiteres Teil erforderlich wäre, also insbesondere schraubenlos und vorzugsweise ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs. Die Leuchte kann insbesondere weiterhin so gestaltet sein, dass sie aus der Lichterzeugungseinheit 2 und dem Rahmenelement 3 besteht, also keine weiteren Teile umfasst.
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Zum Lösen des Rahmenelements 3 von der Lichterzeugungseinheit 2 kann ein Spezialwerkzeug vorgesehen sein, mit dem sich die Schulterfläche 21 entsprechend nach innen biegen lässt.