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Die Erfindung betrifft eine Zustelleinheit zur Positionierung einer Stromabnehmereinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine derartige Zustelleinheit ist aus der
DE 10 2011 001 712 A1 bekannt. Sie ist Bestandteil eines Stromabnehmersystems, das an einem Standbein eines Krans befestigt und mit diesem entlang einer Trasse verfahrbar ist, an der mindestens eine Stromschiene angeordnet ist. Eine Stromabnehmereinheit des Stromabnehmersystems kann mit der Stromschiene elektrischen Kontakt herstellen, wobei die Stromabnehmereinheit hierzu über die in horizontaler Richtung verfahrbare Zustelleinheit an eine Einführungseinrichtung der Trasse heranfahrbar ist. Die Stromabnehmereinheit ist in vertikaler Richtung verschieblich in einer Führung an der horizontalen Zustelleinheit gelagert, wodurch Stromabnehmerkontakte der Stromabnehmereinheit mittels der Einführungseinrichtung in vertikaler Richtung an die Stromschiene herangeführt werden können, um mit dieser einen elektrischen Kontakt herzustellen.
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Stromabnehmersysteme dieser Art werden üblicherweise im Freien eingesetzt und sind daher ungünstigen Umgebungs- und Witterungseinflüssen ausgesetzt. Zu diesen gehören insbesondere Nässe und Verschmutzung durch Ablagerung von Staub oder Sand sowie im Winter die Ablagerung von Schnee und die Bildung von Eis durch gefrierende Nässe. Dies kann im Bereich der Laufflächen von Führungen zu erhöhter Reibung, Korrosion und schlimmstenfalls zu einer Blockierung der Beweglichkeit einer Zustelleinheit führen. Besonders gefährdet ist hierbei eine horizontale Zustelleinheit, weil deren Laufflächen annähernd horizontal liegen und damit besonders anfällig für Ablagerungen der zuvor genannten Art sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine gattungsgemäße Zustelleinheit gegen eine Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit durch ungünstige Umgebungs- und Witterungseinflüsse zu schützen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Zustelleinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist bei einer gattungsgemäßen Zustelleinheit an dem Ausschub ein flexibles Band unter Zugspannung in Längsrichtung des Ausschubs angeordnet, welches die offene Längsseite des Hohlraumes entlang eines aus der Befestigungsvorrichtung herausragenden Abschnitts des Ausschubs zumindest teilweise abdeckt, und die Befestigungsvorrichtung weist eine Umlenkvorrichtung auf, durch welche das Band auf der dem Ausschub abgewandten Seite der Führungselemente um diese herumgeführt ist.
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Hierdurch werden die Kontaktflächen für Führungselemente in dem Hohlraum wirksam gegen das Eindringen von Schmutz, Sand, Nässe, Schnee sowie Fremdkörpern geschützt und eine einwandfreie Funktion der Führungen auch unter ungünstigen Umgebungs- und Witterungsbedingungen gewährleistet. Ein flexibles Band, welches außen um die Führungselemente der Befestigungseinheit herumgeführt wird, ist eine einfache und kostengünstige Lösung, welche keine konstruktiven Änderungen an der Mechanik der Zustelleinheit als solcher erfordert und sich durch Robustheit im Betrieb auszeichnet.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Umlenkvorrichtung eine Vielzahl von bezüglich der Längsrichtung des Ausschubs aufeinanderfolgend angeordneten Umlenkelementen auf und es ist jeweils mindestens eines der Umlenkelemente an der Befestigungseinheit außerhalb des Abschnitts, in dem sich die Führungselemente befinden, auf jeder Seite dieses Abschnitts so angeordnet, dass sich das Band dort jeweils zwischen dem Ausschub und dem Umlenkelement in Kontakt mit dem Umlenkelement befindet, und mindestens ein weiteres Umlenkelement ist an der Befestigungseinheit zwischen den ersten beiden Umlenkelementen so angeordnet, dass sich das Band dort auf einer den Führungselementen abgewandten Seite des weiteren Umlenkelements in Kontakt mit dem Umlenkelement befindet.
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Die zum Schutz der Kontaktflächen der Führungselemente nötigen Modifikationen an einer gattungsgemäßen Zustelleinheit beschränken bei dieser Ausführung auf den Anbau je eines Befestigungselements für das Band an den beiden Enden des Ausschubs auf jeder Längsseite des Ausschubs, sowie den Einbau von mindestens drei Umlenkelementen an bzw. in der Befestigungseinheit. Der zwischen zwei Führungselementen befindliche Abschnitt des Ausschubs braucht nicht unbedingt durch das Band abgedeckt zu werden, da er sich stets innerhalb der Befestigungseinheit befindet und durch diese vor schädlichen Umgebungseinflüssen geschützt wird.
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Alternativ kann auch jeweils mindestens ein Umlenkelement an der Befestigungseinheit bezüglich der Längsrichtung des Ausschubs auf jeder Seite jedes einzelnen Führungselements so angeordnet sein, dass sich das Band dort zwischen dem Ausschub und dem Umlenkelement in Kontakt mit dem Umlenkelement befindet. In diesem Fall ist jedem einzelnen Führungselement mindestens ein Umlenkelement zugeordnet, welches an der Befestigungseinheit so angeordnet ist, dass sich das Band dort auf einer dem Führungselement abgewandten Seite des Umlenkelements in Kontakt mit dem Umlenkelement befindet. Hierdurch kann auch der zwischen zwei Führungselementen gelegene Abschnitt des Hohlraumes durch das Band abgedeckt werden, falls dies nötig ist, weil die Befestigungseinheit kein Gehäuse mit ausreichender Schutzfunktion für den Ausschub aufweist.
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Abhängig von der Form der Halterungen der Führungselemente und deren Abstand voneinander kann es vorteilhaft sein, wenn zwischen zwei an verschiedenen Seiten des Abschnitts, in dem sich die Führungselemente befinden, oder an verschiednen Seiten eines einzelnen Führungselements angeordneten Umlenkelementen, an denen sich das Band jeweils zwischen dem Ausschub und dem Umlenkelement in Kontakt mit dem Umlenkelement befindet, mindestens zwei Umlenkelemente angeordnet sind, an denen sich das Band jeweils auf einer den Führungselementen bzw. dem Führungselement abgewandten Seite in Kontakt mit dem Umlenkelement befindet. Das Band kann hierdurch in dem Bereich, in dem es auf der dem Ausschub abgewandten Seite um die Führungselemente herum verläuft, parallel zur Längsrichtung des Ausschubs geführt und in einem sehr geringen Abstand an der Rückseite der Halterungen der Führungselemente entlang geführt werden, wodurch eine Verbreiterung der Befestigungseinheit durch die Umlenkvorrichtung für das Band vermieden werden kann.
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Es kann auch sinnvoll sein, das Band so anzuordnen, dass es die offene Seite des Hohlraumes nur an einer von zwei in der Zustellrichtung parallel zueinander verlaufenden Längskanten des Hohlraumes ganz abdeckt und an der anderen Längskante ein schmaler Spalt vorbestimmter Breite zwischen der Längskante des Hohlraumes und dem Band offen bleibt. Hierdurch wird es ermöglicht, dass Kondenswasser und Wasser, das aufgrund der nicht völlig hermetischen Abdichtungswirkung des Bandes in den Hohlraum einsickert, aus dem Hohlraum abfließen kann. Diese Anordnung zielt auf den Fall ab, dass die Längsrichtung des Ausschubs und damit auch des gespannten Bandes die Horizontalrichtung ist. Die ganz abgedeckte des Hohlraumes ist in diesem Fall die obere Längskante und der schmale Spalt befindet sich an der unteren Längskante, wodurch für das Ableiten von Kondens- und Sickerwasser die Wirkung der Schwerkraft genutzt werden kann.
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Zweckmäßig ist es, wenn der Ausschub an mindestens einer sich in der Zustellrichtung erstreckenden Außenseite, an welcher sich kein Hohlraum mit Kontaktflächen für Führungselemente befindet, eine geschlossene Abdeckung aufweist. Hierdurch kann der Innenraum des Ausschubs, in dem zur Verlängerung des Verfahrbereiches der Zustelleinheit ein teleskopartig gegenüber dem Ausschub bewegbarer Schlitten mit entsprechenden Führungselementen und Kontaktflächen vorgesehen sein kann, wirksam vor Verschmutzung und vor Witterungseinflüssen geschützt werden, ohne dass hierfür ein zweites Band wie an der Außenseite des Ausschubs als Abdeckung benötigt wird.
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Das flexible Band sollte aus einem kälteflexiblen und feuchtigkeitsabweisenden Material bestehen, wofür sich vorzugsweise Kunststoff, insbesondere Polyurethan eignet. Aber auch Polyamid oder Polyvinylchlorid und kommen grundsätzlich in Frage. Das Band kann aus einem homogenen Materialstück, aber auch aus einem Gewebe bestehen. Durch die Ausstattung mit einer elektrischen Heizvorrichtung in Form entlang des Bandes verlaufender oder in das Band integrierter flexibler leitender Drähte kann das Band wirksam vor einer Vereisung und Beeinträchtigung seiner Flexibilität bei extremer Kälte geschützt werden. Der Anschluss solcher Heizdrähte an eine Stromversorgung kann an der Verbindungsstelle zu der Befestigungseinheit erfolgen.
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Um den durch das Band abgedeckten Hohlraum noch besser gegen das Eindringen von Schmutz oder Niederschlag zu schützen, kann er von der Befestigungseinheit aus durch eine Druckluftversorgung mit einem Überdruck gegenüber der Umgebung beaufschlagt werden. Diese Maßnahme ist insbesondere dann wirksam, wenn die Abdeckung nicht hermetisch ist, indem die eingeblasene Druckluft dann durch zwischen dem Ausschub und dem Band bestehende Spalte in die Umgebung strömt und diese Strömung dem Eindringen von Partikeln durch solche Spalte entgegenwirkt. Dabei kann die eingeblasene Druckluft insbesondere temperiert sein, um das Band bei niedriger Umgebungstemperatur auf diese Weise zu beheizen.
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Um das Band sauber und trocken zu halten und einem Anhaften an dem Umlenkelementen vorzubeugen, ist es zweckmäßig, an einer Stelle zwischen zwei Umlenkelementen oder an mindestens einem Umlenkelement auf der dem Umlenkelement gegenüberliegenden Seite des Bandes einen Abstreifer anzuordnen, über dessen Oberfläche die Oberfläche des Bandes bei einer Bewegung des Ausschubs gleitet.
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Weitere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der begleitenden Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine dreidimensionale Ansicht eines Stromabnehmersystems mit einer horizontalen Zustelleinheit nach dem Stand der Technik in ausgefahrener Endstellung,
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2 einen Schnitt durch die horizontale Zustelleinheit des Stromabnehmersystems von 1 auf Höhe der Linie A-A,
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3 eine Ansicht des Stromabnehmersystems von 1 von unten,
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4 eine dreidimensionale Ansicht einer erfindungsgemäßen horizontalen Zustelleinheit in einer teilweise ausgefahrenen Stellung.
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1 zeigt in einer dreidimensionalen Ansicht ein Stromabnehmersystem zur Stromversorgung eines Krans, welches dazu bestimmt ist, an einem Fuß eines Krans ungefähr in der gleichen Höhe wie eine seitlich parallel zu einem Verfahrweg des Krans verlaufende Stromschienenanordnung angeordnet zu werden. Zur Verbindung mit der Stromschienenanordnung weist das Stromabnehmersystem eine Stromabnehmereinheit 1 mit mehreren Stromabnehmerkontakten 2 (3) auf. Die Stromabnehmereinheit 1 ist durch eine horizontale Zustelleinheit 3 und eine vertikale Zustelleinheit 4 in einer horizontalen Zustellrichtung H und in einer vertikalen Zustellrichtung V bewegbar, wie es in den Figuren mit entsprechend gekennzeichneten Doppelpfeilen angedeutet ist.
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Die horizontale Zustelleinheit 4 weist einen Befestigungsrahmen 5 auf, der zur Befestigung an einem Kranfuß vorgesehen ist. In dem Befestigungsrahmen 5 ist ein Ausschub 6 in der horizontalen Zustellrichtung H, welche quer zur Fahrtrichtung des Krans verläuft, bewegbar gelagert. Der Ausschub 6 kann zwischen einer eingefahrenen Endstellung und einer in 1 und 3 gezeigten ausgefahrenen Endstellung bewegt werden. In dem Ausschub 6 ist ein Schlitten 7 gegenüber dem Ausschub 6 wiederum in der horizontalen Zustellrichtung H bewegbar gelagert, wobei der Schlitten 7 vollständig in den Ausschub 6 eingefahren werden kann. Die Stromabnehmereinheit 1 ist am vorderen Ende des Schlittens 7 angeordnet, also in 1 am linken unteren Ende und in 3 am oberen Ende.
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Da sowohl der Ausschub 6 als auch der Schlitten 7 in der horizontalen Zustellrichtung H beweglich angeordnet sind, kann die Stromabnehmereinheit 1 zwischen einer eingefahrenen Endstellung, in der sie unmittelbar an dem Befestigungsrahmen 5 anliegt, und einer ausgefahrenen Endstellung, in der sie die maximal mögliche Distanz von dem Befestigungsrahmen 5 hat, verfahren werden. In den 1 und 3 ist jeweils die ausgefahrene Endstellung gezeigt.
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Das Verfahren des Ausschubs 6 und des Schlittens 7 wird wie nachfolgend beschrieben bewerkstelligt. Zum Verfahren des Ausschubs 6 ist, wie in den 2 und 3 erkennbar, am Befestigungsrahmen 5 ein als Elektromotor ausgebildeter Ausschubmotor 8 befestigt. Der Ausschubmotor 8 treibt über ein Antriebsritzel 9 eine fest an dem Ausschub 6 befestigte Zahnstange 10 an, welche fast über die gesamte Länge des Ausschubs 6 reicht. Hierdurch kann der Ausschub 6 zwischen seinen beiden Endstellungen verfahren werden. In 1 ist der Ausschubmotor 8 durch den Ausschub 6 verdeckt und daher nicht sichtbar.
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Um den Schlitten 7 einfach ein- und ausfahren zu können, ohne einen eigenen Elektromotor vorsehen zu müssen, sind am vorderen und hinteren Ende des Ausschubs 6 Umlenkrollen 11 (3) angeordnet, die um vertikal verlaufende Achsen drehbar sind. Um die Umlenkrollen 11 ist ein Riemen 12 aus elastischem und/oder flexiblem Material gelegt und, wie in den 2 und 3 erkennbar, mit einem Befestigungstrumm 12a am Befestigungsrahmen 5 befestigt. An einem Zugtrumm 12b des Riemens 12 ist der Schlitten 7 mittels einer Winkelplatte 13 befestigt.
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Wird nun der Ausschub 6 durch den Ausschubmotor 8 von der eingefahrenen Endstellung in der horizontalen Zustellrichtung H ausgefahren, d.h. in der Ansicht von 3 nach oben bewegt, so wird der Riemen 12 so mitbewegt, dass er in der Ansicht von 3 im Uhrzeigersinn um die Umlenkrollen 11 läuft. Da der Schlitten 7 fest mit dem Riemen 12 verbunden ist, zieht der Riemen 12 den Schlitten 7 mit, so dass der Schlitten 7 in die gleiche horizontale Zustellrichtung H bewegt wird wie der Ausschub 6. Somit können der Ausschub 6 und der Schlitten 7 gleichmäßig mit einfachen Mitteln zwischen den beiden Endstellungen verfahren werden, und zwar so, dass sich der Schlitten 7 gegenüber dem Ausschub 6 stets mit derselben Geschwindigkeit bewegt wie der Ausschub 6 gegenüber dem Befestigungsrahmen 5.
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Der in 2 gezeigte Schnitt quer durch die horizontale Zustelleinheit 3 entlang der Linie A-A in 3 verdeutlicht den Aufbau der horizontalen Zustelleinheit 3. Gut erkennbar ist darin der Antrieb des Ausschubs 6 über den Ausschubmotor 8, das Antriebsritzel 9 und die an dem Ausschub 6 befestigte Zahnstange 10. Der Ausschub 6 weist als seitliche Trägerteile zwei parallel zueinander angeordnete doppel-T-förmige Schienen 14 auf, die in drehbar am Befestigungsrahmen 5 gelagerten Ausschubrollen 15 beweglich gelagert sind. Ebenso greifen drehbar am Schlitten 7 gelagerte Schlittenrollen 16 in die andere Seite der Doppel-T-förmige Schienen 14 ein, so dass der Schlitten 7 verfahrbar am Ausschub 6 gelagert ist. Der Riemen 12 ist über die Winkelplatte 13 an einem im Querschnitt rechteckförmigen Hohlträger des Schlittens 7 befestigt.
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Da der Riemen 12 vorteilhaft aus einem elastischen Material besteht, wird eine in gewissen Grenzen elastische Verbindung mit einer stoßdämpfenden Wirkung zwischen der Stromabnehmereinheit 1 und dem Befestigungsrahmen 5 in der horizontalen Zustellrichtung H bereitgestellt. Beispielsweise kann der Riemen 12 als Keilriemen oder als Zahnriemen ausgebildet sein, wobei die Umlenkrollen 11 dann entsprechend an die Riemenform angepasst sind.
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Um die mittels der Stromabnehmerkontakte 11 an einer Stromschienenanordnung abgegriffene elektrische Energie den Verbrauchern des Krans zuzuführen, ist an dem in 2 unteren Ende des Schlittens 7 eine an sich bekannte, in der Horizontalrichtung flexible Energiekette 17 befestigt, welche die elektrischen Zuleitungen im Bereich der Horizontalzustelleinheit 3 enthält. Die Energiekette 17 verläuft, wie insbesondere aus 3 hervorgeht, vom Befestigungsrahmen 5 unterhalb des Ausschubs 6 und des Schlittens 7 zum vorderen Ende des Schlittens 7. In der vorliegenden Ausführung ist die Energiekette 7 zweigeteilt und verläuft unterhalb von Ausschub 6 und Schlitten 7. Am hinteren Ende des Schlittens 1 ist eine Halterung 18 für den vom vorderen Ende des Schlittens 7 kommenden Teil 17a der Energiekette 17 und den vom Befestigungselement 5 kommenden Teil 17b der Energiekette 17 vorgesehen. Ein Kabelschlepp ist somit nicht notwendig, was vorteilhaft ist, da die beim Kabelschlepp bestehende Gefahr des Abreißens der herunterhängenden Kabel vermieden wird.
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Bevorzugt kann der Ausschubmotor 8 der Horizontalzustelleinheit 3 geregelt betrieben werden, so dass das Anfahren langsam erfolgt, dann schnell weitergefahren wird und vor Ende der Zustellbewegung abgebremst wird. Hierdurch kann die Stromabnehmereinheit 1 sanft an eine Stromschienenanordnung heranangefahren werden. In einer weiteren vorteilhaften Ausführung kann der Ausschubmotor 8 auch mit einem Lagegeber versehen werden, so dass aus der Motorbewegung die genaue Position der Stromabnehmereinheit 1 bezüglich des Kranfußes bestimmt werden kann.
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Die horizontale Zustelleinheit 3 weist aufgrund des elastischen und/oder flexiblen Riemens 12 einen geringen Verschleiß und eine schnelle Zustellung auf. Zudem hat die horizontale Zustelleinheit 3 eine kompakte Bauform, da anders als bei einer Teleskopvorrichtung üblicher Art nicht mehrere rechteckförmige Profile ineinander geführt werden müssen.
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Die Zustellung der Stromabnehmereinheit 1 in vertikaler Zustellrichtung V erfolgt über eine vertikale Zustelleinheit 4, die vergleichbar aufgebaut ist wie die horizontale Zustelleinheit 3, jedoch einen kürzeren Verfahrbereich hat und daher nicht zwei bewegliche Elemente im Sinne des Ausschubs 6 und des Schlittens 7, sondern nur ein bewegliches Element aufweist. Zum Verständnis der vorliegenden Erfindung bedarf die vertikale Zustelleinheit 4 keiner Erläuterung.
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Während der Befestigungsrahmen 5 und der dahinter liegende Raum, welchen der Ausschub 6 in seiner eingefahrenen Endstellung einnimmt, mit einem Gehäuse umbaut werden kann, um den Ausschub 6 gegen Verschmutzung und Witterungseinflüsse zu schützen, ragt der Ausschub 6 notwendigerweise in den freien Raum, sobald er sich in einer zumindest teilweise ausgefahrenen Stellung befindet, und ist dort Nässe, Verschmutzung und im Winter der Ablagerung von Schnee sowie einer Vereisung ausgesetzt. Die Laufflächen der Schlittenrollen 16 des Schlittens 7 an den Innenseiten der Doppel-T-Schienen 14 können hiergegen durch die Anbringung einer festen Abdeckung auf der Oberseite des Ausschubs 6 geschützt werden, nicht jedoch die Laufflächen der an dem Befestigungsrahmen 5 angeordneten Ausschubrollen 15 an den Außenseiten der Doppel-T-Schienen 14.
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Wie erfindungsgemäß auch die Laufflächen der an dem Befestigungsrahmen 5 angeordneten Ausschubrollen 15 an den Außenseiten der Doppel-T-Schienen 14 geschützt werden können, zeigt 4, in der nur der Ausschub 6 und einige der mit ihm verbundenen Komponenten dargestellt sind. Die gesamte vertikale Zustelleinheit 4 mit der Stromabnehmereinheit 1, der Befestigungsrahmen 5, der Ausschubmotor 8 und die Energiekette 17 sind in 4 zur Vereinfachung weggelassen. Zur Erleichterung eines Vergleichs mit 1 ist in 4 die Position des dort nicht dargestellten Befestigungsrahmens 5 durch zwei gestrichelte Winkel B-B und C-C markiert, die auch in 1 eingetragen sind. 4 zeigt demnach eine ungefähr zur Hälfte ausgefahrene Stellung des Ausschubs 6.
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Zum Schutz gegen Verunreinigung und Witterungseinflüsse ist die offene Seite des Hohlraumes an der Außenseite einer Doppel-T-Schiene 14, in dem die Ausschubrollen 15 laufen, auf beiden Außenseiten des Ausschubs 6 auf einem großen Teil ihrer Länge durch ein sich in der Längsrichtung der Doppel-T-Schiene 14, welche der horizontalen Zustellrichtung H entspricht, erstreckendes Band 19 abgedeckt. Die zwei Enden dieses Bandes 19 sind über Winkel 20 an den Enden der Doppel-T-Schiene 14 befestigt. Im Bereich der Ausschubrollen 15 ist das Band 19 durch eine Umlenkvorrichtung um die fest mit dem in 4 nicht sichtbaren Befestigungsrahmen 5 verbundenen Ausschubrollenträger 21 auf deren Rückseite, d.h. der dem Ausschub 6 abgewandten Seite, herumgeführt.
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Die Umlenkvorrichtung besteht bei der in 4 gezeigten Ausführungsform aus vier bezüglich der Längsrichtung des Ausschubs 6 nacheinander angeordneten Umlenkelementen 22 bis 25 in Form von Gleitstücken, die auf ihrer dem Band 19 zugewandten Seite jeweils eine glatte und abgerundete Oberfläche haben. Solche Gleitstücke können beispielsweise aus PTFE bestehen. Anstelle von Gleitstücken können als Umlenkelemente 22 bis 25 auch Rollen verwendet werden, wodurch sich die Reibung bei der Umlenkung verringert. An den beiden äußeren Umlenkelementen 22 und 25, die sich bezüglich der Längsrichtung des Ausschubs 6 außerhalb des durch die Ausschubrollenträger 21 begrenzten Bereiches befinden müssen, gleitet das Band 19 auf der inneren, d.h. dem Ausschub 6 zugewandten Seite entlang, während es an den beiden inneren Umlenkelementen 23 und 24, die sich bezüglich der Längsrichtung des Ausschubs 6 zwischen den beiden äußeren Umlenkelementen 22 und 25 befinden, auf der äußeren, d.h. dem Ausschub 6 abgewandten Seite entlang gleitet. Bei der in 4 dargestellten Ausführungsform befinden sich auch die beiden inneren Umlenkelemente 23 und 24 außerhalb des Bereiches der Ausschubrollenträger 21, was aber nicht unbedingt der Fall sein muss.
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Durch die Umlenkvorrichtung wird das Band 19 in jeder Stellung des Ausschubs 6 in demjenigen Abschnitt des Ausschubs 6, in dem sich gerade die Ausschubrollen 15 befinden, von dem Ausschub 6, d.h. von der Doppel-T-Schiene 14 abgehoben und parallel zu dieser an der Rückseite der Ausschubrollenträger 21 entlang geführt. Bei einer Bewegung des Ausschubs 6 verschiebt sich der abgehobene Abschnitt des Bandes 19 in Längsrichtung des Ausschubs 6, ohne dass sich die Länge des Bandes 19 ändert oder sich dessen Enden bewegen.
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Dabei sind die zwei äußeren Umlenkelemente 22 und 25 über nicht dargestellte Abstandshalter an der Befestigungseinheit 5 fixiert, was in 4 durch Bohrungen in diesen Umlenkelementen 22 und 25 angedeutet ist, während die zwei inneren Umlenkelemente 23 und 24 jeweils seitlich an einem Ausschubrollenträger 21 fixiert sind, der seinerseits über nicht dargestellte Abstandshalter fest mit der Befestigungseinheit 5 verbunden ist, was in 4 durch Bohrungen in den Ausschubrollenträgern 21 oberhalb und unterhalb des Bandes 19 angedeutet ist. Gegenüber der Darstellung in den 1 bis 3, in denen die Ausschubrollenträger 21 in direktem Kontakt mit dem Befestigungsrahmen 5 stehen und mit diesem verschraubt sind, muss der Befestigungsrahmen 5 zur Verwirklichung der Erfindung mit einer größeren lichten Breite ausgelegt werden, um für den von dem Ausschub 6 abgehobenen Abschnitt des Bandes 19 auf jeder Seite des Ausschubs 6 einen Spalt zwischen dem Befestigungsrahmen 5 und den Ausschubrollenträgern 21 zu schaffen. Dieser Spalt wird dann durch besagte Abstandshalter überbrückt.
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Das Band besteht aus einem flexiblen und elastischen Material wie Polyurethan und ist mit einer Vorspannung beaufschlagt, die auf einfache Weise durch die Lagerung der Umlenkelemente 22 bis 25 erzeugt werden kann. So kann eines der Umlenkelemente 22 bis 25 exzentrisch gelagert sein, so dass sich die Vorspannung durch eine Drehung dieser Lagerung und Fixierung in passender Stellung einstellen lässt. Eines der Umlenkelemente 22 bis 25 kann auch federnd gelagert sein, um die Vorspannung des Bandes 19 zu erzeugen und eine alterungsbedingte Elastizitätsänderung oder eine temperaturbedingte Längenänderung des Bandes 19 auszugleichen. In diesem Fall wird das Band 19 durch die federnde Lagerung eines der Umlenkelemente 22 bis 25 mit einer Querkraft beaufschlagt und dadurch in seiner Längsrichtung gespannt. Beispielsweise könnte das innere Umlenkelement 23 oder 24 um eine vertikale Achse exzentrisch drehbar gelagert und durch eine Feder mit einer von dem Ausschub 6 weg nach außen gerichteten Kraft beaufschlagt sein. Alternativ könnte auch ein in Federelement in die Befestigung eines der beiden Enden des Bandes 19 an einem der Winkel 20 integriert sein.
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Die erfindungsgemäße Abdeckung der Außenseite des ausgefahrenen Teils des Ausschubs 6 durch ein Band 19 ist auf beiden Seiten des Ausschubs 6, die jeweils durch eine Doppel-T-Schiene 14 gebildet werden, gleichermaßen vorgesehen. Wie aus 4 ersichtlich ist, deckt das Band 19 auch denjenigen Abschnitt des Ausschubs 6 seitlich ab, der nach hinten über den Bereich des Befestigungsrahmens 5 hinausragt, d.h. das Band 19 wirkt von dem Befestigungsrahmen 5 aus gesehen in beiden Richtungen. Es ist also nicht nötig, den Raum, welcher von dem Ausschub 6 in der eingefahrenen Endstellung hinter dem Befestigungsrahmen 5, d.h. in 4 rechts des gestrichelten Winkles C eingenommen wird, zum Schutz des Ausschubs 6 mit einem geschlossenen Gehäuse zu umbauen, obwohl dies möglich wäre.
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Auf der Innenseite wird keine Abdeckung des Hohlraumes, in dem die Schlittenrollen 16 laufen, durch ein Band 19 benötigt, da der Ausschub 6 an seiner Oberseite und bei Bedarf auch an seiner Unterseite mit einer in den Figuren nicht gezeigten festen Abdeckung versehen werden kann, die ähnlich wie die Brücke 25 auf den Oberseiten der beiden seitlichen Doppel-T-schienen 14 aufliegt und dort fixiert ist, um den Innenraum des Ausschubs 6 und damit die Laufflächen der Schlittenrollen 16 an den Innenseiten der Doppel-T-Schienen 14 gegen das Eindringen von Niederschlag und Schmutz zu schützen. Eine solche Abdeckung erstreckt sich über die gesamte Länge des Ausschubs 6 und hat eine mit der Brücke 25 vergleichbare Querschnittsform.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann eine Reihe weiterer erfindungsgemäßer Merkmale, die in den Figuren nicht sichtbar oder nicht dargestellt sind, Anwendung finden.
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Dazu gehört eine in der Vertikalrichtung geringfügig unsymmetrische, d.h. gegenüber der Mitte der Doppel-T-Schiene 14 nach oben versetzte Anordnung des Bandes 19, durch die an der Unterseite ein schmaler Spalt zwischen der Doppel-T-Schiene 14 und dem Band 19 verbleibt, durch den Kondenswasser oder eingesickertes Wasser nach unten ablaufen kann.
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Ferner kann zur Vermeidung des Eindringens von Partikeln aller Art der durch das Band 19 abgedeckte Hohlraum mit einem Überdruck gegenüber der Umgebung beaufschlagt werden. Dieser Überdruck kann von einer Druckluftquelle an Bord des Fahrzeugs, an dem der Befestigungsrahmen 5 montiert ist, bereitgestellt und über eine an dem Befestigungsrahmen 5 verlegte Druckluftleitung und Kanäle in den Ausschubrollenträgern 21 in den Hohlraum hinter dem Band 19 eingeleitet werden. Da das Band den Hohlraum nicht hermetisch abdichtet, ergibt sich in diesem Fall eine Luftströmung aus dem Hohlraum durch existierende Spalte in die Umgebung, die den Eintrag von Partikeln aus der Umgebung verhindert. Um ein Entweichen der eingespeisten Druckluft in der falschen Richtung, d.h. in den Bereich zwischen den zwei Ausschubrollenträgern 21, in dem das Band 19 von der Doppel-T-Schiene 14 abgehoben ist, zu vermeiden, können an den Ausschubrollenträgern 21 an dem vertikalen Mittelteil der Doppel-T-Schiene 14 anliegende Dichtungen vorgesehen sein, welche die durch das Band 19 abgedeckten Abschnitte des Hohlraumes gegenüber dem Zwischenraum zwischen den zwei Ausschubrollenträgern 21 abschließen, wobei diese Dichtungen nicht hermetisch zu sein brauchen.
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Die eingespeiste Druckluft kann bei niedriger Umgebungstemperatur erwärmt sein, um das Band 19 durch die Luftströmung zu beheizen. Alternativ kann eine Beheizung auch durch Heizdrähte an oder in dem Band 19 erfolgen.
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Bei der in 4 dargestellten Ausführungsform erfüllen die Umlenkelemente 22 bis 25 in Form von Gleitstücken in gewissem Maße zugleich die Funktion von Abstreifern, die das Band 19 im Betrieb ständig von Nässe und Partikeln reinigen. Es können jedoch noch zusätzliche Abstreifer an dem Band 19 zu dessen Reinigung vorgesehen sein. Dies gilt insbesondere bei einer Ausbildung der Umlenkelemente 22 bis 25 als Rollen, die selbst keine abstreifende Wirkung haben. Geeignete Orte für die Anbringung solcher Abstreifer wären in diesem Fall die Bereiche der äußeren Umlenkelemente 22 und 25, da bei einer Bewegung des Ausschubs 6 zwischen seinen beiden Endstellungen jede Stelle des Bandes 19 mindestens eines dieser Umlenkelemente 22 oder 25 passiert. Beispielsweise könnte bei Verwendung von Rollen als Umlenkelementen 22 bis 25 je ein Abstreifer mit einer Umlenkrolle 22 und 25 kombiniert sein, indem er radial an der Umlenkrolle 22 bzw. 25 anliegt auf diese Weise die Außenseite des Bandes 19 beim Passieren der Umlenkrolle 22 bzw. 25 reinigt.
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Als Anwendung der Erfindung wurde vorausgehend ein Kran angegeben, der seine Stromabnehmereinheit an einer Stromschienenanordnung positionieren muss. Die Erfindung kann aber ebenso bei anderen beweglichen Verbrauchern elektrischer Energie, welche mittels einer Stromabnehmereinheit eine Stromschienen- oder Schleifleitungsanordnung kontaktieren müssen, verwendet werden. Die Erfindung wurde vorausgehend anhand einer horizontalen Zustelleinheit 3 beschrieben, doch hängt ihre Funktionsfähigkeit nicht von der Lage im Raum ab. Sie könnte also bei Bedarf auch bei einer vertikalen Zustelleinheit 4 eingesetzt werden. Darüber hinaus kann die Erfindung grundsätzlich auch bei einer Zustelleinheit eingesetzt werden, bei der das zu positionierende Objekt eine andere Funktionseinheit als eine Stromabnehmereinheit 2 ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011001712 A1 [0002]