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Die Erfindung betrifft eine Schutzwand nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aus miteinander stirnseitig verbundenen Schutzwandelementen, welche Schutzwandelemente paarweise in Richtung ihrer Längserstreckung unter Zug miteinander verbunden sind, vorzugsweise lösbar, höchst vorzugsweise verschraubt.
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Weiterhin betrifft die Erfindung ein Schutzwandelement gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20.
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Schutzwandkonstruktionen aus einer Vielzahl einzelner Schutzwandelemente sind dem Fachmann bekannt und dienen vorzugsweise zur Sicherung von Verkehrswegen, insbesondere zur temporären oder dauerhaften-stationären Sicherung im Bereich von Baustellen, Arbeitsstellen an Straßen oder dergleichen. Sie werden weiterhin eingesetzt zum Schutz von oder gegen von der Fahrbahn abkommende(n) Fahrzeuge(n) und zum Schutz von Personen oder besonderen Einrichtungen neben der Straße.
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Aus der
DE 20 2011 104 387 U1 ist eine gattungsgemäße Schutzwand bekannt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das dort beschriebene Verbindungskonzept weiter zu entwickeln, um insbesondere die Verbindungssicherheit bei auftretender Querbelastung der Schutzwand durch Aufprall eines Fahrzeugs weiter zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Schutzwand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Schutzwandelement zur Herstellung einer solchen Schutzwand mit den Merkmalen des Anspruchs 20.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schutzwand sind Gegenstand von Unteransprüchen, deren Wortlaut hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme in die Beschreibung aufgenommen wird, um Textwiederholungen zu vermeiden.
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Erfindungsgemäß ist eine Schutzwand aus miteinander stirnseitig verbundenen Schutzwandelementen, welche die Schutzwandelemente paarweise in Richtung ihrer Längserstreckung unter Zug miteinander verbunden sind, vorzugsweise lösbar, höchst vorzugsweise verschraubt, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzwandelemente sich stirnseitig zumindest im Bereich einer oder mehrerer Teilflächen ihrer Stirnseitenflächen zwischen zwei verbundenen Schutzwandelementen paarweise formschlüssig berühren und/oder dass die Schutzwandelemente über im Bereich der Stirnseiten angeordnete und mit den Schutzwandelementen verbundene Druckelemente, vorzugsweise Druckplatten, miteinander in Kontakt stehen, welche Druckelemente vorzugsweise zwischen zwei verbundenen Schutzwandelementen paarweise korrespondierende oder komplementäre Anlageflächen aufweisen. Dabei können die Druckelemente mit ihren vorzugsweise ebenen Anlagenflächen im Zuge einer Weiterbildung des erfinderischen Grundgedankens im Wesentlichen quer zur Längserstreckung der Schutzwandelemente orientiert sein.
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In Weiterbildung der aus der
DE 20 2011 104 387 U1 bekannten Schutzwand ist somit vorgesehen, dass bei der erfindungsgemäßen Schutzwand die Schutzwandelemente sich stirnseitig zumindest im Bereich einer oder mehrerer Teilflächen ihrer Stirnseitenflächen zwischen zwei verbundenen Schutzwandelementen paarweise formschlüssig berühren.
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Alternativ kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Schutzwandelemente über im Bereich der Stirnseiten angeordnete und mit den Schutzwandelementen verbundene Druckelemente miteinander in Kontakt stehen. Diese Druckelemente sind vorzugsweise als Druckplatten ausgebildet und können zwischen zwei verbundenen Schutzwandelementen paarweise korrespondierende oder komplementäre Anlageflächen aufweisen, so dass es insbesondere auch möglich ist, den weiter oben bereits angesprochenen Formschluss nicht unmittelbar zwischen den Stirnseitenflächen der Schutzwandelemente, sondern mittelbar über die an den Schutzwandelementen vorgesehenen Druckelemente/Druckplatten herzustellen. Dabei können die Druckelemente/Druckplatten quer zur Längserstreckung der Schutzwandelemente, d. h. vertikal orientiert sein, so dass sie nach Art von Eisenbahnpuffern miteinander in Anlage treten. Alternativ ist jedoch auch eine horizontale Orientierung der Druckelemente/Druckplatten möglich, insbesondere im bodenseitigen Aufstellbereich, d. h. nach Art von Bodenplatten, so dass diese mit ihren einander zugewandten Kantenbereichen in Wechselwirkung treten. Insbesondere in letzterem Fall ist es leicht möglich, komplementäre Formgebungen (Vorsprünge und Ausnehmungen) an den Druckelementen/Druckplatten vorzugsehen, um die Verbindungsstabilität und -genauigkeit zu erhöhen.
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Die Schutzwandelemente selbst können als offene Konstruktion in Rahmenbauweise, vorzugsweise aus Stahl, ausgeführt sein. Möglich ist allerdings auch eine zumindest teilweise gefüllte Konstruktion in Rahmenbauweise mit einem beschwerenden Füllmaterial, bei welchem Füllmaterial es sich insbesondere um Beton, Kunststoff, Elastomer, Holz oder einen Verbund insbesondere der vorgenannten Werkstoffe handeln kann.
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Es ist jedoch auch möglich, die Schutzwandelemente komplett in vollflächiger Volumenbauweise auszuführen, vorzugsweise aus Beton, Kunststoff, Elastomer, Holz oder einem Verbund insbesondere der vorgenannten Werkstoffe.
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Wenn die Schutzwandelemente in Rahmenbauweise ausgestaltet sind, können zumindest teilweise seitlich außerhalb der Konstruktion längs ausgerichtete Anbauteile in Form von Horizontalstreben angebracht sein, welche in Querrichtung der Schutzwandelemente zumindest teilweise seitlich außerhalb zugeordneter Vertikalstreben der Konstruktion angeordnet sind. Dies führt dazu, dass die Schutzwandelemente im Bereich der genannten Horizontalstreben ihre größte Querausdehnung aufweisen, wodurch sich verhindern lässt, dass ein schräg anfahrendes Fahrzeug an vorspringenden Vertikalstreben der Konstruktion „hängenbleibt”, was zu Beschädigungen des Fahrzeugs führen kann.
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Die genannten Horizontalstreben, welche im Rahmen bevorzugter Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schutzwand auch als seitliche Anbauteile bezeichnet werden, können im Querschnitt abgerundet oder eckig ausgebildet sein und dabei vorzugsweise in seitlichen Längsausnehmungen der Schutzwandelemente eingesetzt oder seitlich auf die Schutzwandelemente aufgesetzt sein. In diesem Zusammenhang ist es möglich, die Horizontalstreben als Vollkörper oder als Hohlprofile auszubilden. Die genannten Horizontalstreben bzw. Anbauteile sollen sowohl das anfahrende Fahrzeug als auch die Schutzwandelemente selbst vor Beschädigung schützen.
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Im Zuge einer wieder anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Schutzwand kann vorgesehen sein, dass die Schutzwandelemente wenigstens eine endständige Vertikalstrebe mit gegenüber einer dem Fachmann geläufigen planungsrelevanten Breite der Schutzwandelemente verringerter Querausdehnung aufweisen. Auch dieser Aspekt trägt dazu bei, dass die vorgeschlagene Schutzwand einem schräg anfahrenden Fahrzeug möglichst geringen Anfahrwiderstand entgegensetzt.
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Im Zuge einer äußerst bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Schutzwand ist vorgesehen, dass der genannte Formschluss im Bereich zumindest endständig angeordneter bodenseitiger Druckplatten (Bodenplatten) der Schutzwandelemente ausgebildet ist, worauf oben schon hingewiesen wurde. Vorzugsweise weisen die Schutzwandelemente demnach zumindest in ihren Endbereichen bodenseitig angeordnete horizontale Bodenplatten auf, wobei im Zuge der Verbindung zweier Schutzwandelemente zu einem Abschnitt der Schutzwand vorgesehen ist, dass die genannten Bodenplatten formschlüssig miteinander in Wechselwirkung stehen.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Bodenplatte eines ersten Schutzwandelements mindestens einen Vorsprung aufweist, der als Trapez, insbesondere symmetrisches Trapez, als Quadrat, als Rechteck, als Kreissegment, als Dreieck oder als Zacken ausgebildet sein kann. Entsprechend weist die Bodenplatte eines zweiten, mit dem ersten Schutzwandelement verbundenen oder zu verbindenden Schutzwandelements mindestens eine zu dem genannten Vorsprung komplementäre Ausnehmung auf, welche Ausnehmung den Vorsprung formschlüssig aufnimmt.
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Die genannten Bodenplatten können bündig mit den Stirnseitenflächen der Schutzwandelemente abschließen. Alternativ ist jedoch möglich, dass die Bodenplatten bei zwei verbundenen oder zu verbindenden Schutzwandelementen jeweils gegenüber den Stirnseitenflächen der Schutzwandelemente vorspringen. Eine wieder andere Weiterbildung des Erfindungsgegenstands sieht vor, dass die Bodenplatten bei zwei verbundenen oder zu verbindenden Schutzwandelementen bei einem der beiden Schutzwandelemente vorspringend und bei dem anderen Schutzwandelement komplementär zurückspringend bezüglich der Stirnseitenflächen der Schutzwandelemente angeordnet sind. In letzterem Fall untergreift also das eine Schutzwandelement mit seiner vorspringenden Bodenplatte beim Verbinden das andere Schutzwandelement.
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Die weiter oben angesprochenen vertikal angeordneten Druckelemente können ihrerseits als Druckplatten mit quadratischer, runder, kreisförmiger, dreieckiger, rechteckiger oder trapezförmiger Kontur ausgebildet sein. Vorzugsweise ist zumindest eine derartige Druckplatte im unteren Abschnitt der Stirnseitenflächen angeordnet. Es ist jedoch auch möglich, alternativ oder zusätzlich eine derartige Druckplatte im oberen Abschnitt der Stirnseitenflächen anzuordnen. Des Weiteren ist es möglich, vertikale und horizontale Druckplatten bei ein und demselben Schutzwandelement zu kombinieren.
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Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Schutzwand sieht vor, dass die Schutzwandelemente jeweils wenigstens einen Durchbruch in den Stirnseitenflächen und/oder im Bereich der Druckelemente und/oder im Bereich der Bodenplatten aufweisen. Ein derartiger Durchbruch ist derart ausgebildet, dass er mit einem entsprechenden Durchbruch eines anderen Schutzwandelements zum Aufnehmen von Verbindungselementen, vorzugsweise in Form von Schraubbolzen zusammenwirkt bzw. fluchtet.
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Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass der genannte Formschluss zwischen benachbarten Schutzwandelementen nach Art wenigstens eines Zapfens mit komplementärer Zapfenaufnahme oder nach Art einer Nut-und-Feder-Verbindung ausgebildet ist. Entsprechend weist dann ein erstes Schutzwandelement an seiner Stirnseitenfläche den Zapfen oder die Feder auf, während ein zweites Schutzwandelement, welches mit dem ersten Schutzwandelement verbunden bzw. zu verbinden ist, an seiner Stirnseitenfläche die Zapfenaufnahme oder die Nut aufweist.
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Die Schutzwandelemente selbst können im Querschnitt rechteckförmig, trapezförmig, rechteckig mit kegelstumpfartig verbreitertem unterem Aufstellbereich, vorzugsweise abgestuft oder als im Aufstellbereich modifiziertes, verbreitertes I-Profil ausgebildet sein, ohne dass die vorstehende Aufzählung diesbezüglich abschließend aufzufassen wäre.
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Schließlich sieht eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Schutzwand noch vor, dass die Schutzwandelemente im Bodenbereich, d. h. in ihrem Aufstellbereich vollflächig aufstehend oder mit unterseitiger Längsausnehmung oder mittels seitlich abgewinkelter Längsprofilteile vom Boden beabstandet ausgebildet sind.
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Die Anmelderin hat bei einer Vielzahl praktischer Testdurchführungen im Rahmen von Anfahrversuchen erkannt, dass die vorstehend beschriebene Schutzwand mit ihren diversen Weiterbildungen in besonderem Maße eine größtmögliche Verbindungssicherheit zwischen benachbarten Schutzwandelementen garantiert. Die erfindungsgemäße Besonderheit beruht auf der Funktion und Stabilität an den Enden der Schutzwandelemente und auf der Verbindung solcher Elemente zu einem zusammenhängenden Schutzwandsystem, welches gegen seitliche, vorwiegend horizontale Belastung konstruiert und auf Straßen und Autobahnen oder sonstigen Flächen aufgestellt werden kann. Auf Straßen und Autobahnen geschieht dies vorwiegend in Längsrichtung mit der Straßenführung als Schutz gegen das Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn oder als Trennung und Schutzeinrichtung zwischen Verkehrsströmen. Die einzelnen Schutzwandelemente haben eine bestimmte Aufstellbreite und eine bestimmte Bauhöhe sowie eine Länge, die dem eigentlichen Nutzen und der Funktion entspricht und sich insbesondere an den behördlich vorgegebenen Abmessungen orientiert.
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Eine Verbindung der Schutzwandelemente untereinander wird über eine Zugverbindung gewährleistet, die vorteilhafterweise als horizontale Verschraubung in Längsrichtung über die Enden zweier Schutzwandelemente gegeneinander eine Flächenpressung an den Enden der Schutzwandelemente über eine volle Fläche oder eine Teilfläche über die Systembreite je nach Anforderung hinsichtlich der seitlichen horizontalen Druckbelastung darstellt. Die Breite der Druckfläche und die Dimension der Zugverbindung stellt die Kraft der Stabilität der Verbindung zwischen den Schutzwandelementen her. Die Konstruktion der einzelnen Schutzwandelemente und die Zug-Druck-Verbindung bilden ein einheitliches stabiles Schutzwandsystem gegen seitlich horizontale Belastung. Vorteilhafterweise wird die genannte horizontale Zugverbindung in Längsrichtung der Schutzwandelemente über eine horizontale, in Längsrichtung angeordnete Verschraubung erreicht.
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Die Vorspannung der horizontalen, in Längsrichtung angeordneten Verschraubungen ermöglicht in variabler Weise die Schaffung einer sehr starren Elementverbindung für eine gerade Aufstellung bis hin zu einer relativ „weichen” Elementverbindung beim Einsatz für Radienaufstellungen, beispielsweise in Kurven. Die horizontale Verschraubung kann eine oder mehr Verschraubungen pro Elementverbindung umfassen.
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Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements sieht vor, dass eine Abmessung des Schutzwandelements in Längsrichtung, d. h. in Richtung seiner Längserstreckung etwa 6.000 mm beträgt, vorzugsweise etwa 6.000 ± 50 mm. Es hat sich nämlich in der Praxis gezeigt, dass die für die Herstellung der Schutzwandelemente als Stahlkonstruktionen oder als kombinierte Stahl-/Betonkonstruktionen verwendeten Profile, Rohre und Bleche in handelsüblichen Längen 6.000 bzw. 12.000 mm lang sind. Im Rahmen der beschriebenen Weiterbildung der Erfindung kann so eine kostengünstige Verfügbarkeit genutzt werden.
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Des Weiteren ist die Verarbeitung der Längen von 6.000 mm als Längenmaß und Längengewicht vorteilhaft für die Arbeitsabläufe, Verarbeitung und Arbeitskräfte. Eine nachträgliche Veredelung der eingesetzten Metalle, z. B. durch Feuerverzinkung, entspricht ebenfalls den dafür günstigsten und besten Fertigungsvoraussetzungen der Länge von 6.000 mm.
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Zum Betonieren oder allgemein zum Ausgießen mit einem Gußmaterial werden ebenfalls Schalungen und Formen in diesen Längen mit Profilen und Blechen in handelsüblichen Mengen eingesetzt.
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Die vorstehend beschriebenen Schutzwände lassen sich insbesondere für den temporären Einsatz an Straßen, Autobahnen und anderen Stellflächen nutzen. Der Einsatz erfolgt über die typische Gebrauchsdauer mehrere hundert Male, so dass es entsprechend wichtig ist, Längen, Gewichte und Volumina vorzusehen, die für Transport, Montage und Lagerung besonders günstig sind. Bei einer Elementlänge von insbesondere 6.000 mm ergibt sich aufgrund des Elementvolumens als lange, schmale, hochformatige Stahlkonstruktion aus Profilen oder als Stahl-/Betonkonstruktion aus Profilen mit Beton ein niedriges Gewicht im Verhältnis zum Volumen. Das Gewicht ist für Transport und Montage, also für die Zuladung auf normale Transportfahrzeuge wesentlich. Entsprechendes gilt für die Transportmenge sowie für die eingesetzten Hebezeuge, d. h. Krananlagen auf Fahrzeugen. Die Elementgewichte bei 6.000 mm Länge liegen je nach Konstruktion zwischen 200 kg und 900 kg.
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Besonders geeignet ist die angestrebte Elementlänge von 6.000 mm in Bezug auf die Ladelängen der eingesetzten Transportfahrzeuge, z. B. Baustofffahrzeuge als Zugmaschinen mit einer Ladefläche von ca. 6,20 bis 6,70 m, ggf. auch mit Anhänger (Ladelänge ca. 6,20 bis 7,0 m). Ein LKW mit Sattelauflieger hat eine Ladelänge von ca. 12,50 bis 13,40 m. So können die Ladelängen der normal verfügbaren Fahrzeuge optimal genutzt werden.
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Die Montage und Demontage der 6.000 mm langen Elemente ist in der Kombination mit Transportfahrzeugen, Kran, Hebezeug und Elementgewichten eine optimierte Nutzung aller normal verfügbaren Ressourcen, die für den besonderen Einsatz auf Straßen und Autobahnen in kürzester Zeit zur Verfügung stehen müssen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung schafft demnach ein Schutzwandsystem bestehend aus Einzelelementen (Schutzwandelementen), die in Längsrichtung an den Wandelementenden (Stirnseiten) aus mehreren Elementen in Längsaufstellung auf der Unterseite auf eine oder mehrere Aufstellflächen aufgestellt werden. Die genannten Aufstellflächen werden insbesondere durch die vorstehend beschriebenen Druckplatten gebildet, an deren Unterseiten jedoch weitere Elemente (Schutz- oder Dämpfungselemente) angebracht sein können.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sehen vor, dass die Schutzwandelemente eine Rahmenkonstruktion aus Stahl aufweisen und zur Erhöhung des Gewichtes mit Beton, Recyclingkunststoff oder anderen Beschwerungselementen ergänzt sind. An den Elementenden können vertikale Stirnflächen mit horizontaler Verschraubung zweier Elementenden miteinander in Längsrichtung als Zug- und Drucksystem für eine sehr stabile Elementverbindung gegen seitliche, horizontale Belastung sorgen.
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In bevorzugter Ausführungsform bestehen die Schutzwandelemente aus in Längsrichtung horizontal angeordneten Profilen, Rohren oder Blechen, die zwischen den Stirnflächen seitlich an den Elementenden befestigt sein können. Auf diese Weise können ein oder mehrere Profile über die Elementlänge vorgesehen sein. Die auf beiden Seiten der Schutzwandelemente gegenüber und/oder in vertikaler Richtung übereinander angeordneten Profile, Rohre oder Bleche ergeben eine stabilisierende Funktion gegen seitliche, horizontale Belastung oder gegen von oben einwirkende vertikale Belastung.
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Als bevorzugtes Material für die beschriebene Rahmenkonstruktion kommt Stahl zum Einsatz. Dieser kann feuerverzinkt sein oder durch Anstrich/Beschichtung gegen Korrosion geschützt werden.
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Die beschriebene Konstruktion aus Profil, Rohren und Blechen kann Hohlräume aufweisen, die zur zusätzlichen Gewichterhöhung zumindest teilweise mit Beton oder einem anderen Gussmaterial gefüllt werden. Die Betonfüllung wird für eine innige Verbindung mit den stabilisierenden Profilen, Rohren oder Blechen konstruktiv über Verzahnungen, Armierungen oder dergleichen in die Konstruktion eingebunden, was dem Fachmann grundsätzlich bekannt ist.
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Mit der so erreichbaren profilierten Konstruktion wird die für den Einsatzzweck erforderliche Stabilität erreicht. Die ergänzende Betonfüllung oder dergleichen dient zur erforderlichen Gewichterhöhung und kann zudem zusätzlich Stabilität gewährleisten. Im Zuge einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Betonfüllung oder dergleichen maximal 50% des Systemvolumens der einzelnen Schutzwandelemente einnimmt. Vorzugsweise wird der Betonanteil (die Gussmasse) im unteren Teil der Schutzwandelemente und sich in Längsrichtung erstreckend eingebracht.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
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1 zeigt schematisch und in der Draufsicht eine erfindungsgemäße Schutzwand im Anfahrversuch;
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2 zeigt in perspektivischer Gesamtansicht ein einzelnes erfindungsgemäßes Schutzwandelement zur Schaffung einer erfindungsgemäßen Schutzwand;
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3 zeigt detailliert die Verbindung zweier erfindungsgemäßer aneinander grenzender Schutzwandelemente;
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4 zeigt die Schutzwandelemente aus 3 im verbundenen Zustand;
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5 zeigt die komplementäre Ausgestaltung zweier Bodenplatten für zwei miteinander zu verbindende erfindungsgemäße Schutzwandelemente;
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6a–e zeigen mögliche Abwandlungen der Bodenplatten aus 5;
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7a–c zeigen mögliche Anordnungen von Bodenplatten im unteren Bereich zweier miteinander zu verbindender Schutzwandelemente;
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8 zeigt eine Anordnung von vertikalen Druckelementen im Bereich der Schutzwandelemente;
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9a–c zeigen mögliche Konturen stirnseitenflächenseitiger Druckelemente, insbesondere gemäß 8;
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10a–o zeigen mögliche Schutzwandelement-Querschnitte sowie die Ausgestaltung und Anordnung entsprechender Druckelemente bzw. Formschluss-Teilflächen;
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11a–o zeigen verschiedene Schutzwandelement-Querschnitte und die Lage bzw. Anordnung von Durchbrüchen zur Aufnahme von Verbindungsmitteln für die Schutzwandelemente;
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12a, b zeigen exemplarisch den stirnseitigen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Schutzwandelements;
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13a–c zeigen mögliche stirnseitige Verbindungen zwischen zwei erfindungsgemäßen Schutzwandelementen;
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14a–d zeigen weitere stirnseitige Verbindungsmöglichkeiten zwischen erfindungsgemäßen Schutzwandelementen;
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15a–c zeigen noch weitere stirnseitige Verbindungsmöglichkeiten zwischen erfindungsgemäßen Schutzwandelementen;
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16a–e zeigen noch weitere stirnseitige Verbindungsmöglichkeiten zwischen erfindungsgemäßen Schutzwandelementen;
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17a–l zeigen weitere mögliche Querschnittsformen erfindungsgemäßer Schutzwandelemente;
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18a–e zeigen im Querschnitt erfindungsgemäße Schutzwandelemente mit seitlichen Anbauteilen;
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19a–g zeigen mögliche Ausgestaltungen erfindungsgemäßer Schutzwandelemente im bodenseitigen Aufstellbereich;
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20a–i zeigen weitere Ausgestaltungen des Querschnitts erfindungsgemäßer Schutzwandelemente;
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21 zeigt eine mögliche Verbindung erfindungsgemäßer Schutzwandelemente in der Seitenansicht;
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22a, b zeigen die Anordnung gemäß 21 in Draufsicht;
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23a–g zeigen unterschiedlich ausgebildete, miteinander verbundene erfindungsgemäße Schutzwandelemente in Seitenansicht, Querschnittsansicht und Draufsicht;
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24a–g zeigen andere unterschiedlich ausgebildete, miteinander verbundene erfindungsgemäße Schutzwandelemente in Seitenansicht, Querschnittsansicht und Draufsicht;
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25a, b zeigen jeweils eine Draufsicht auf eine weitere Ausgestaltung erfindungsgemäßer Schutzwandelemente, bei denen sich die Schutzwandelemente stirnseitig im Bereich ihrer Stirnseitenflächen paarweise formschlüssig berühren;
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26 zeigt in perspektivischer Gesamtansicht ein weiteres, erfindungsgemäßes Schutzwandelement;
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27a, b zeigen ein erfindungsgemäßes Schutzwandelement in perspektivischer Gesamtansicht bzw. Frontalansicht;
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28a, b zeigen eine Abwandlung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements gemäß den 27a, b;
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29a, b zeigen eine weitere Abwandlung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements gemäß den 27a, b;
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30a, b zeigen eine andere Abwandlung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements gemäß den 27a, b;
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31a–c zeigen eine wieder andere Abwandlung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements gemäß den 27a, b;
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32a, b zeigen ein erfindungsgemäßes Schutzwandelement in perspektivischer Gesamtansicht bzw. in Frontalansicht;
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33a, b zeigen ein erfindungsgemäßes Schutzwandelement in perspektivischer Gesamtansicht bzw. in Frontalansicht; und
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34a, b zeigen ein erfindungsgemäßes Schutzwandelement in perspektivischer Gesamtansicht bzw. in Frontalansicht.
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1 zeigt im linken Teil der Abbildung in der Draufsicht eine erfindungsgemäße Schutzwand, die in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet und aus in Richtung ihrer Längserstreckung L hintereinander angeordneten und stirnseitig miteinander verbundenen Schutzwandelementen 2 gebildet ist, welche Schutzwandelemente 2 in 1 in gestrichelter Form schematisch dargestellt sind. Die Schutzwand 1 dient dazu, ein anfahrendes Kraftfahrzeug, welches in 1 bei Bezugszeichen 3 dargestellt ist, aufzuhalten, so dass dieses insbesondere nicht von der Fahrbahn abkommt, beispielsweise auf die Gegenfahrbahn. Dieser Effekt der Schutzwand 1 ist im rechten Teil von 1 dargestellt. In diesem Zusammenhang steht die Abkürzung BS für die bauliche Breite der Schutzwand 1, die Abkürzung DD bezeichnet die sogenannte dynamische Durchbiegung beim Anfahren mittels des Kraftfahrzeugs 3 und die Abkürzung WB bezeichnet den tatsächlichen Wirkungsbereich der Schutzwand 1. Gemäß der Darstellung im rechten Teil der 1 gilt WB = BS + DD.
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Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schutzwand 1 sind die Schutzwandelemente 2 – wie bereits ausgeführt – stirnseitig paarweise miteinander verbunden, wobei die Verbindung in Richtung der Längserstreckung L sowohl der Schutzwand 1 als auch der einzelnen Schutzwandelemente 2 unter Zug erfolgt, worauf weiter unten noch genauer eingegangen wird.
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2 zeigt exemplarisch ein mögliches Schutzwandelement 2 zur Schaffung einer erfindungsgemäßen Schutzwand, wobei das Schutzwandelement 2 gemäß 2 als offene Konstruktion in Rahmenbauweise, vorzugsweise in Stahl, ausgeführt ist. Das Schutzwandelement 2 umfasst endständige Vertikalstreben 2a, auf deren spezielle Ausgestaltung weiter unten noch genauer eingegangen wird. Zwischen den endständigen Vertikalstreben 2a sind weitere Vertikalstreben oder Pfosten 2b angeordnet. Die genannten Vertikalstreben 2a, 2b sind im oberen Bereich des Schutzwandelements 2 mittels eines oberen Horizontalprofils oder einer oberen Horizontalstrebe 2c verbunden, welche in Querschnitt etwa C-förmig ausgebildet ist. Auf mittlerer Höhe des Schutzwandelements 2 sind die genannten Vertikalstreben 2a, 2b beiderseits des Schutzwandelements 2 mittels einer weiteren seitlichen Horizontalstrebe oder eines seitlichen Horizontalprofils 2d verbunden, von denen in 2 aufgrund der gewählten Darstellung nur eine bzw. eines erkennbar ist. Die seitliche Horizontalstrebe 2d ist im Querschnitt etwa U-förmig ausgeführt. Im unteren Bereich des Schutzwandelements 2 weist dieses auf jeder Seite ein nach außen abgewinkeltes, durchlaufendes L-Profil 2e auf, dessen nach außen abgewinkelter Schenkel 2f sich in etwa parallel zu einer gedachten Aufstellfläche für das Schutzwandelement 2 erstreckt. Die beiden L-Profile 2e sind zumindest im Bereich der Vertikalstreben 2a, b durch horizontale Stegbleche 2g, 2h miteinander verbunden. Im Bereich zumindest der inneren Vertikalstreben 2b und der äußeren Schenkel 2f der L-Profile 2e weist das Schutzwandelement 2 mehrere Reflektorelemente 2i, 2j auf, von denen in 2 aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige wenige explizit bezeichnet sind. Auf die besondere Ausgestaltung des Schutzwandelements 2 im Bereich der endständigen Vertikalstreben 2a wird nun anhand von 3 genauer eingegangen.
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3 zeigt zwei Schutzwandelemente 2 in ihrem gegenseitigen Verbindungsbereich im noch unverbundenen Zustand. Hier, wie auch in allen anderen Figuren, bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder gleichwirkende Elemente.
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Die beiden zu verbindenden Schutzwandelemente 2 werden im Bereich ihrer endständigen Vertikalstreben 2a über deren Stirnseitenflächen 2aa aneinander in Anlage gebracht und über Schraubbolzen 2k in Längsrichtung gegeneinander verspannt, wobei die Schraubbolzen 2k durch fluchtende Durchbrüche 2ab in den Vertikalstreben 2a einführbar und mittels Muttern 2l sicherbar sind. Im Bereich ihrer Oberseite weisen die endständigen Vertikalstreben 2a eine sich in Längsrichtung der Schutzwandelemente 2 erstreckende Nut 2ac auf, die sich unterhalb der oberen Horizontalstrebe bzw. des oberen Horizontalprofils 2c erstreckt. In diese Nut ist ein länglich-quaderförmiges Verbindungs-/Verriegelungselement 2m einbringbar und formschlüssig darin aufnehmbar, welches Verriegelungselement 2m ein optionaler Bestandteil der erfindungsgemäßen Schutzwand ist.
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Zwischen den endständigen Vertikalstreben 2a und den endständigen Stegflächen 2g sind seitliche, dreieckförmige Versteifungselemente 2n angeschweißt, um die Stabilität der Schutzwandelemente 2 zu erhöhen.
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Die endständigen Vertikalstreben 2a weisen ihre größten Ausdehnungen quer zur Längserstreckung der Schutzwandelemente 2 in denjenigen Bereichen auf, in denen sie seitlich von den Horizontalstreben 2c, 2d bzw. den unteren seitlichen L-Profilen 2e umgeben sind. In den dazwischenliegenden Bereichen, in denen sich gemäß 3 die Durchbrüche 2ab befinden, weisen die Vertikalstreben 2a jeweils eine geringere Querausdehnung auf. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein die Schutzwand anfahrendes Fahrzeug (vgl. 1) nicht im Verbindungsbereich zweier Schutzwandelemente 2 an Quervorsprüngen derselben und insbesondere nicht an Quervorsprüngen der vertikalen Verbindungsstreben 2a „hängenbleibt”, was in der Praxis sonst regelmäßig zu einer Beschädigung der Reifen des Fahrzeugs geführt hat.
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Ein wesentlicher Teil der zu schaffenden Verbindung zwischen den Schutzwandelementen 2 gemäß 3 wird im jeweils unteren Teil der Schutzwandelemente 2 hergestellt. Hierauf wird nun im Folgenden näher eingegangen.
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Im unteren Bereich ihrer Stirnseiten bzw. der benachbarten Bereiche weisen die Schutzwandelemente 2 Druckelemente in Form von Boden- oder Druckplatten 2p, 2p' auf, auf die auch nachfolgend anhand von 5 noch genauer eingegangen wird. Die Druckplatten 2p, 2p' weisen paarweise zwischen zwei zu verbindenden Schutzwandelementen 2 in ihren einander zugewandten Bereichen komplementäre Formgebungen auf, so dass sie beim Verbinden der Schutzwandelemente 2 formschlüssig miteinander in Wechselwirkung treten. Zusammen mit der Längsverschraubung 2k, 2l der Schutzwandelemente 2 ergibt sich durch das Zusammenwirken der Druckplatten 2p, 2p' ein sogenannter Zug-Druck-Stoß, der für eine optimale Verbindung zwischen den Schutzwandelementen 2 sorgt.
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Unterhalb der Druckplatten 2p, 2p' sind noch platten- oder mattenförmige Dämpfungselemente 2q angeordnet, die vorzugsweise in einem geeigneten Gummi- oder Kunststoffmaterial ausgebildet sind.
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Wie im linken Teil der 3 angedeutet, kann die Druckplatte 2p leicht nach vorne über die Stirnseitenfläche 2aa der endständigen Vertikalstrebe 2a des Schutzwandelements 2 hervorkragen. Dies kann die Ausbildung des genannten Zug-Druck-Stoßes begünstigen.
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4 zeigt die Schutzwandelemente 2 gemäß 3 nach Fertigstellen der Verbindung durch Anziehen der Schraubbolzen 2k zur Herstellung des Druckstoßes im Bereich der Druckplatten 2p, 2p'.
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5 zeigt nochmals detailliert und in Draufsicht die beiden Druckplatten gemäß 3 bzw. 4. Deutlich erkennbar ist die komplementär-formschlüssige Ausgestaltung der Druckplatten 2p, 2p' im Bereich der miteinander in Wechselwirkung tretenden Seiten bzw. Seitenflächen. Während die eine Druckplatte 2p einen Vorsprung 2pa nach Art eines symmetrischen Trapezes aufweist, besitzt die andere Druckplatte 2p' eine entsprechende komplementär geformte Ausnehmung 2pa'. Zur günstigen Beeinflussung mechanischer Spannungen weist die eine Druckplatte 2p im Anschlussbereich des Vorsprungs 2pa an die restliche Platte Einkerbungen 2pb auf. Entsprechendes gilt für die andere Druckplatte 2p' im Bereich der Abwinklungen des eingezogenen Bereiches 2pa', wobei die Einkerbungen hier mit dem Bezugszeichen 2pb' bezeichnet sind.
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6a–6e zeigen zur Ausgestaltung der 5 alternative Ausgestaltungen der Druckplatten 2p bzw. 2p'. Die Druckplatten 2p im rechten Teil der 6a–6e weisen jeweils mindestens einen Vorsprung 2pa auf, während die Druckplatten 2p' im linken Teil der 6a–6e jeweils eine entsprechende Anzahl komplementär ausgebildeter Ausnehmungen 2pa' aufweist.
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Gemäß 6a sind Vorsprung 2pa und Ausnehmung 2pa' im Wesentlichen quadratisch ausgebildet. Gemäß 6b sind mehrere derartige quadratische Vorsprünge 2pa bzw. Ausnehmungen 2pa' vorgesehen. Die Druckplatten 2p, 2p' gemäß 6c weisen einen halbkreisförmigen Vorsprung 2pa bzw. eine halbkreisförmige Ausnehmung 2pa' auf. Die Ausgestaltung gemäß 6d entspricht im Wesentlichen derjenigen aus 5, wobei jedoch auf die genannten Einkerbungen verzichtet und eine relativ breitere Trapezform gewählt wurde. Gemäß der Ausgestaltung in 6e weist die Druckplatte 2p drei im Wesentlichen dreieckförmige Zacken oder Spitzen auf, die in entsprechend komplementär ausgebildete Ausnehmungen 2pa' der zweiten Druckplatte 2p' eingreifen bzw. eingreifen können.
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7a bis 7c verdeutlichen mögliche Anordnungen der Druckplatten 2p bzw. 2p' bezogen auf den Rest der Schutzwandelemente 2, worauf weiter oben anhand von 3 bereits hingewiesen wurde.
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Gemäß 7a kragen sowohl die linke Druckplatte 2p' als auch die rechte Druckplatte 2p gegenüber den jeweiligen Stirnseitenflächen 2aa der Schutzwandelemente 2 vor. Gemäß 7b schließen beide Druckplatten 2p, 2p' mit ihren einander zugewandten Vorderseiten bündig mit den Stirnseitenflächen 2aa der Schutzwandelemente 2 ab. Gemäß der Darstellung in 7c springt die eine Druckplatte 2p gegenüber der Stirnseitenfläche 2aa des betreffenden Schutzwandelements 2 vor, während die andere Druckplatte 2p' gegenüber der Stirnseitenfläche 2aa des betreffenden Schutzwandelements 2 nach hinten zurückversetzt ist, so dass die Druckplatte 2p beim Verbinden der Schutzwandelemente 2 gemäß 7c das entsprechend andere Schutzwandelement 2 im Verbindungsbereich untergreift.
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In 8 ist eine grundsätzlich alternative Ausgestaltung der Schutzwandelemente gezeigt, bei denen die Druckplatten oder Druckelemente nicht parallel zu einer Aufstellfläche der Schutzwandelemente 2 angeordnet sind, sondern senkrecht dazu, und zwar parallel zu den Stirnseitenflächen 2aa der Schutzwandelemente 2, wie in 8 dargestellt. Zur Unterscheidung von den Druckplatten 2p, 2p' gemäß den 3 bis 7 sind die Druckplatten oder Druckelemente gemäß 8 mit dem Bezugszeichen 2r bzw. 2r' bezeichnet.
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Die übrige Ausgestaltung der Schutzwandelemente 2 ist ansonsten vorzugsweise entsprechend den 3 und 4, so dass hierauf ansonsten nicht weiter einzugehen ist. Der Druckstoß erfolgt im Bereich der einander zugewandten Platten zwischen parallelen Oberflächen 2ra bzw. 2ra' der Druckplatten/Druckelemente 2r, 2r'. Grundsätzlich können die Druckelemente 2r, 2r' abweichend von der genannten ebenen Ausgestaltung auch paarweise komplementär geformte Oberflächen aufweisen.
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Die 9a–9c zeigen mögliche Ausgestaltungen der Druckplatten/Druckelemente 2r, 2ra gemäß 8 in der Vorderansicht, d. h. in Blickrichtung gemäß der Pfeile in 8. Die Druckplatten/Druckelemente 2r, 2ra können demnach quadratisch (9a), rechteckig (9b) oder kreisförmig (9c) ausgebildet sein. Selbstverständlich sind die möglichen Konturen nicht auf die vorstehend beispielhaft erläuterten Möglichkeiten beschränkt, wie der Fachmann ohne weiteres erkennt.
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Des Weiteren sind Realisierungsmöglichkeiten nicht auf einzelne Druckplatten/Druckelementen im unteren Bereich der Schutzwandelemente beschränkt, wie insbesondere die nachfolgend beschriebenen 10a bis 10o zeigen.
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In 10a bis 10c sind stirnseitige Ansichten im Wesentlichen rechteckigplattenförmiger Schutzwandelemente 2 dargestellt. Gemäß 10a ist im unteren Bereich des Schutzwandelements 2 eine Druckplatte 2p vorgesehen. Dies entspricht grundsätzlich der Ausgestaltung insbesondere gemäß den 3 und 4. Gemäß 10b befindet sich zusätzlich noch im oberen Bereich des Schutzwandelements 2 eine (kleinere) zweite Druckplatte 2p'', welche ansonsten grundsätzlich analog zu der unteren Druckplatte 2p ausgebildet sein kann. Gemäß 10c fungiert die gesamte Stirnseitenfläche 2aa des Schutzwandelements 2 als Druckfläche.
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In den 10d bis 10f sind entsprechende Ausgestaltungen für ein Schutzwandelement 2 dargestellt, welches im Querschnitt die Form eines symmetrischen Trapezes aufweist, so dass die untere Druckplatte 2p seitlich mit den Flanken des restlichen Schutzwandelements 2 abschließt. Gemäß den 10g bis 10i besitzt das Schutzwandelement 2 einen insgesamt quadratischen Querschnitt, und die Druckplatten 2p, 2p'' stehen seitlich nicht über das restliche Schutzwandelement 2 hervor. Die Ausgestaltung gemäß 10j entspricht grundsätzlich derjenigen gemäß 10a, allerdings ist die Druckplatte 2p deutlich dicker ausgeführt, wobei die Plattendicke etwa der Breite des restlichen Schutzwandelements 2 entspricht. Gleiches gilt für die obere Druckplatte 2p'' gemäß 10k.
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Die Ausgestaltung gemäß der 10m bis 10o entspricht grundsätzlich derjenigen gemäß den 10d bis 10f, wobei gemäß den 10m bis 10o wiederum die Druckplatte(n) relativ dick ausgeführt ist bzw. sind. Die Druckplatten 2p, 2p'' gemäß den 10j bis 10n können selbstverständlich auch als vertikale Druckplatten gemäß 8 oder 9 ausgebildet sein.
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Wie der Fachmann erkennt, sind mögliche Ausgestaltungen der Querschnittsform erfindungsgemäßer Schutzwandelemente nicht auf die vorstehend beispielhaft beschriebenen Formgebungen beschränkt.
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Die 11a–o greifen die Ausgestaltungen gemäß den 10a, d, g, j und m wieder auf und illustrieren beispielhaft mögliche Anordnungen der stirnseitigen Durchbrüche 2ab (vgl. 3).
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Gemäß 11a ist ein einzelner Durchbruch 2ab vertikal zentriert stirnseitig angeordnet.
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Gemäß 11b sind zwei Durchbrüche 2ab vorgesehen, von denen der eine im oberen und der andere im unteren Bereich des Schutzwandelements vorgesehen ist (vgl. die Ausgestaltung in 3).
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Gemäß der Ausgestaltung in 11c sind drei Durchbrüche 2ab regelmäßig beabstandet über die Höhe des Schutzwandelements verteilt angeordnet.
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Gemäß 11d befindet sich ein Durchbruch 2ab zentral innerhalb der Seitenfläche innerhalb des Schutzwandelements 2.
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Gemäß 11e sind zwei Durchbrüche 2ab vertikal übereinander angeordnet.
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Gemäß 11f sind drei Durchbrüche 2ab vorgesehen, die relativ zueinander an den Ecken eines Dreiecks angeordnet sind.
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Die Anordnungen der Durchbrüche 2ab gemäß der 11g und 11h entsprechend denjenigen in 11d bzw. 11e. Bei der Ausgestaltung gemäß 11i sind vier Durchbrüche 2ab gemäß den Ecken eines Quadrates angeordnet.
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Die Durchbrüche 2ab gemäß den 11j bis 11l sind grundsätzlich wie in den 11d bis 11f angeordnet. Allerdings befindet sich gemäß den 11k und 11l wenigstens ein Durchbruch 2ab im Bereich der Druckplatte 2p. Gleiches gilt für die 11m bis 11o.
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In den 12a und 12b ist ein Schutzwandelement 2 dargestellt, dessen Ausgestaltung ansonsten grundsätzlich derjenigen in 11b entspricht. Dargestellt sind in 12a und 12b jeweils verschieden breite Druckplatten 2p, um im Falle einer Querbelastung des Schutzwandelements 2 gemäß den horizontalen Pfeilen für eine ausreichende Aufstellsicherheit über eine angepasst breite Druckstoß- bzw. Verpressungszone zu sorgen. Die genannte Breite ist mit dem Bezugszeichen x versehen; sie entspricht grundsätzlich der Breite BS in 1.
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Die 13a–c und 14a–b zeigen unterschiedliche Verbindungsarten zwischen Schutzwandelementen 2, wie sie vorzugsweise bei Vollvolumen-Schutzwandelementen zum Einsatz kommt, die einen Wand- oder Beschwerungskörper beispielsweise aus Beton, Kunststoff oder einem anderen geeigneten (Verbund-)Material aufweisen. Im Bereich der endständigen Vertikalstreben 2a weisen die Schutzwandelemente 2 im Bereich hinter den Stirnseitenflächen 2aa jeweils eine obere Ausnehmung 2s und eine untere Ausnehmung 2t auf, welche zum Aufnehmen bzw. Einsetzen des Schraubverbindungsbolzens 2k bzw. der zugehörigen Sicherungsmittel dienen, wie in 13a symbolisch gezeigt.
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Entsprechendes gilt für die Ausgestaltung gemäß 13b, wobei hier lediglich eine einzige, mittig angeordnete Ausnehmung 2s' vorgesehen ist.
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Sowohl bei der Ausgestaltung gemäß 13a als auch bei der Ausgestaltung gemäß 13b erfolgt der Druckstoß im Wesentlichen über die gesamte Stirnseitenfläche 2aa.
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Dagegen entspricht die Ausgestaltung gemäß 13c im Wesentlichen der Ausgestaltung gemäß 13a, wobei allerdings nun der Druckstoß im Wesentlichen nur über zwei untere Druckplatten 2p, 2p' erfolgt, die jeweils bezüglich der Stirnseitenfläche 2aa vorkragen.
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Gemäß 14a erfolgt der Druckstoß im Bereich einer relativ dicken unteren Druckplatte 2p, 2p', was grundsätzlich der Ausgestaltung in 11j entspricht.
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Gemäß 14b ist zusätzlich im Bereich der Druckplatten 2p, 2p' bei Bezugszeichen 2u noch eine formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Schutzwandelementen 2 vorgesehen, zu welchem Zweck das eine Schutzwandelement 2 (rechts in 14b) einen entsprechenden Vorsprung und das andere Schutzwandelement 2 (links in 14b) eine entsprechende Aufnahme aufweist.
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Gemäß 14c sind entsprechende formschlüssige Verbindungen wie weiter oben im Bereich der Stirnseitenflächen 2aa vorgesehen. Zu diesem Zweck weisen die beiden Schutzwandelemente 2 auf unterschiedlichen Höhenniveaus jeweils einen Vorsprung 2u' bzw. 2u'' auf, der beim Zusammenfügen der Schutzwandelemente 2 in eine entsprechende Aufnahme (nicht gezeigt) in dem jeweils anderen Schutzwandelement 2 eingreift.
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Bei der Ausgestaltung gemäß 14d ist in Abwandlung vorgesehen, dass das eine Schutzwandelement 2 (rechts im Bild) einen Vorsprung 2u''' nach Art einer Feder und das andere Schutzwandelement 2 (links im Bild) eine entsprechende Aufnahme nach Art einer Nut (nicht gezeigt) aufweist.
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Auf die Lage und Anzahl der Schraubbolzen 2k wurde mit Blick auf die 14a bis 14d nicht genauer eingegangen. Grundsätzlich liegt es im Bereich des fachmännischen Könnens, eine geeignete Anzahl von Schraubbolzen an den geeigneten Stellen vorzusehen.
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Die 15a bis 15c sowie 16a bis 16e zeigen vergleichbare Verbindungsarten, wie sie insbesondere bei Schutzwandelementen aus Stahl zum Einsatz kommen, die als offene Rahmenkonstruktionen ausgebildet sind und auf Füllmaterial, wie Beton, gänzlich verzichten. Dabei entspricht die Ausgestaltung gemäß 15c im Wesentlichen derjenigen in 13. Die Ausgestaltung in 16a entspricht im Wesentlichen derjenigen in 13c. Die Ausgestaltung gemäß 16b entspricht derjenigen gemäß 14b, die Ausgestaltung gemäß 16c entspricht im Wesentlichen derjenigen gemäß 14a, die Ausgestaltung gemäß 16d entspricht im Wesentlichen derjenigen gemäß 14c, und die Ausgestaltung gemäß 16e entspricht im Wesentlichen derjenigen gemäß 14d, wobei die Anzahl und Lage der Schraubbolzen von Fall zu Fall variiert wurde.
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Die 17a bis l zeigen nochmals unterschiedliche Querschnitte von Schutzwandelementen 2, wobei in den 17a–f im Gegensatz zu den 17g bis l jeweils keine untere Druckplatte 2p vorgesehen ist.
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Die 17a und g zeigen ein Rechteckprofil, die 17b und h zeigen ein symmetrisches Trapezprofil, die 17c und i zeigen ein Rechteckprofil mit symmetrisch-trapezartig verbreitertem Aufstellbereich, die 17d und j zeigen ein so genanntes New-Jersey-Profil, die 17e und k zeigen ein Doppel-T- oder I-Profil mit verbreitertem Aufstellbereich und die 17f und l zeigen ein entsprechendes Profil mit alternativ verbreitertem Aufstellbereich.
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In 18a bis e sind seitliche Anbauteile (Horizontalstreben; vgl. 2) an den eigentlichen Wandkörper eines Vollvolumen-Schutzwandelements 2 im Schnitt dargestellt. Die genannten Anbauteile sind in den 18a bis e mit den Bezugszeichen 4a–e bezeichnet und erstrecken sich in Längsrichtung der Schutzwandelemente 2. Die Anbauteile 4a bis e können aus Vollmaterial (4a, 4b, 4d, 4e) oder in Form von Hohlprofilen 4c ausgebildet sein. Geeignete Materialien für die Anbauteile 4a bis e sind Metall, Kunststoff, Holz oder entsprechende Verbundmaterialien. Gemäß den 18a bis c weisen die Schutzwandelemente 2 seitliche Ausnehmungen 2v, 2v', 2v'' auf, in die die Anbauteile 4a–c jeweils eingesetzt sind. Gemäß den Ausgestaltungen der 18d und e weisen die Anbauteile 4d bzw. 4e entsprechende Abstandhalter 4d' bzw. 4e' auf, über die sie mit dem eigentlichen Schutzwandelement 2 verbunden sind.
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Die Anbauteile 4a bis 4e dienen insbesondere dazu, sowohl die Schutzwandelemente 2 als auch das Fahrzeug 3 (vgl. 1) beim Fahrzeuganprall zu schützen.
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Die 19a bis 19g zeigen verschiedene Ausgestaltungen der Aufstellsituation im Bodenbereich der Schutzwandelemente 2. Dabei entspricht die Ausgestaltung gemäß 19a insbesondere der weiter oben bereits anhand von 17g erläuterten Ausgestaltung. Gemäß 19b ist es jedoch nicht erforderlich, die Bodenplatte einstückig und eben auszubilden. 19b zeigt eine Ausgestaltung mit zwei L-förmig nach oben abgewinkelte „Bodenplatten” 2pa, 2pb, wodurch der eigentliche Wandkörper des Schutzwandelements 2 vom Boden entfernt angeordnet ist. Gemäß der Ausgestaltung in 19c können die „Bodenplatten” 2pc, 2pd auch unter einem anderen Winkel als dem rechten Winkel aus 19b nach oben abgewinkelt sein. 19d zeigt eine andere entsprechende Weiterbildung des Schutzwandelements 2, bei der die „Bodenplatten” die Aufstellfläche nur noch punktuell bzw. linienförmig berühren.
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Die Ausgestaltungen des Schutzwandelements 2 gemäß den 19e–g leiten sich von den weiter oben bereits angesprochenen Ausgestaltungen gemäß den 17a und 17b ab. Auf eine Bodenplatte wurde verzichtet, dafür weisen die Schutzwandelemente 2 gemäß 19e bis g im Aufstellbereich eine untere (Längs-)Ausnehmung 2w mit unterschiedlicher Formgebung (rechteckig, halbkreisförmig, trapezförmig) auf.
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20a bis 20i zeigen in schematischer Darstellung weitere mögliche Querschnittsformen von Schutzwandelementen 2. Dabei entspricht die Ausgestaltung gemäß 20h in etwa der bereits ausführlich diskutierten Ausgestaltung gemäß 3.
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Die Ausgestaltung gemäß 20e entspricht in etwa derjenigen gemäß 19c. Die weiteren Ausgestaltungen gemäß 20 stellen Abweichungen der grundlegend beschriebenen Ausgestaltung gemäß 3 dar, so dass hierauf nicht weiter einzugehen ist. In allen Teilabbildungen der 20 gibt der dunkel markierte Bereich im Wesentlichen die Stirnseitenfläche 2aa an, über welche die gezeigten Schutzwandelemente mit einem entsprechenden weiteren Schutzwandelement in Anlage treten. Wie der Fachmann erkennt, können im Bereich der bodenseitigen Aufstellfläche der Schutzwandelemente 2 gemäß 20a bis i jeweils noch Druckplatten der weiter oben beschriebenen Art (horizontal und/oder vertikal) ergänzt sein.
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Die Ausgestaltung gemäß 21 wurde grundlegend weiter oben anhand von 13c oder alternativ 16a bereits beschrieben. Ergänzend zu der Seitenansicht gemäß 21 sei nun jedoch noch auf die Draufsicht gemäß den 22a und 22b hingewiesen, wobei wiederum Bezugszeichen x wie in 12a und 12b die Aufstellbreite bezeichnet. Darüber hinaus bezeichnet in den 21, 22a und 22b das Bezugszeichen SF die Stoßfuge zwischen dem Druckplatten 2p, 2p'.
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In 22a ist eine Ausgestaltung gezeigt, bei der die genannten Bodenplatten 2p, 2p' unterhalb der seitlichen L-Profile 2e (vgl. 3) angeordnet sind. Dies ist in 22a durch gestrichelte Begrenzungslinien für die Platten 2p, 2p' symbolisiert.
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Bei der Ausgestaltung gemäß 22b entfallen die seitlichen L-Profile, und die unterhalb der eigentlichen Wandkörper der Schutzwandelemente 2 endständig angeordneten Bodenplatten 2p, 2p', welche über die Stirnseitenflächen 2aa vorkragen, sind in der Draufsicht deutlich erkennbar.
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Die 23a bis 23g zeigen die Verbindungssituation bei zwei Schutzwandelementen 2 mit jeweils endständig vorkragenden Druckplatten 2p, welche insbesondere auch gemäß den 5 oder 6 ausgebildet sein können. Die 23a, c und e zeigen jeweils eine Seitenansicht, wohingegen die 23b, d, und f Frontalansichten im Bereich der Stirnseitenflächen zeigen (vgl. 11h, f und b).
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23g zeigt eine entsprechende Draufsicht, insbesondere gemäß 23c und e.
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Die 24a bis 24g zeigen entsprechende Abbildungen für Ausgestaltungen mit (zusätzlicher) vertikaler Druckplatte 2r, vgl. 8. Bei der Ausgestaltung gemäß den 24e und f kommt haben der vertikalen Druckplatte 2r noch eine bodenseitige Druckplatte 2p zum Einsatz.
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Die 25a und 25b zeigen in Draufsicht (oben) und in Seitenansicht (unten) zwei Schutzwandelemente 2 mit bodenseitig angeordneten Druckplatten 2p, wobei gemäß 25a die Druckplatten 2p im Wesentlichen mit den Stirnseitenflächen 2aa der Schutzwandelemente bündig abschließen, während gemäß 25b die linke Druckplatte 2p deutlich über die Stirnseitenfläche 2aa des betreffenden Schutzwandelements vorkragt, während die andere Druckplatte 2b gegenüber der Stirnseitenfläche 2aa des betreffenden Schutzwandelements zurückversetzt ist (vgl. 7b und 7c).
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Die Schutzwandelemente 2 weisen jeweils im linken Teil der , eine zentrale Ausnehmung 2x auf, während die in den 25a und b rechts dargestellten Schutzwandelemente 2 einen komplementären zentralen Vorsprung 2y aufweisen. Die entsprechenden Durchbrüche zum Einführen des Zug-Verbindungsmittels befinden sich im Bereich der Ausnehmung 2x bzw. des Vorsprungs 2y, was in 25 mittels kurzer, horizontaler Linien nur symbolisch dargestellt ist.
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Abweichend von der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung ist es auch möglich, die Schutzwandelemente 2 als im Wesentlichen plattenförmige Wandkörperelemente mit rechteckigem Querschnitt auszugestalten, welche im unterseitigen Aufstellbereich seitlich verbreitert sind, wie beispielsweise in 3 dargestellt, vgl. die seitlichen L-Profile 2e.
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In entsprechender Abwandlung von 25a wird dann das rechte Schutzwandelement 2 mit seinem Vorsprung 2y in den Ausnahmebereich 2x zwischen den beiden L-Profilen eingeführt, der nach unten durch die Druckplatte 2p abgeschlossen ist. Entsprechendes gilt für die Ausgestaltung gemäß 25b, wobei hier noch das linke Schutzwandelement 2 mit seiner vorspringenden Druckplatte 2p in den Bereich unterhalb des rechten Schutzwandelements 2 eingreift, bis sich die beiden Druckplatten 2b mit ihren vorderen Kanten im Druckstoß berühren.
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26 zeigt in perspektivischer Gesamtansicht eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements 2. Wesentlich ist, dass das Schutzwandelement 2 wiederum eine Stahl-Rahmenkonstruktion aufweist, die nur im unteren Bereich des Schutzwandelements mit Beton BE oder einem anderen geeigneten (Guss-)Material, z. B. (Recycling-)Kunststoff, verstärkt bzw. beschwert ist. Die restlichen Bestandteile des Schutzwandelements 2 gemäß 26, dort mit Bezugszeichen ST bezeichnet, sind in Stahl ausgebildet. Ansonsten entspricht das Schutzwandelement 2 gemäß 26 im Wesentlichen der Ausgestaltung gemäß 3.
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Im Bereich der Betonmasse BE sind bei Bezugszeichen 2t Ausnehmungen bzw. Durchbrüche vorgesehen, um an die in diesem Bereich angeordneten Durchbrüche 2ab für die (nicht gezeigten) Verschraubungsmittel zu gelangen, wie weiter oben beispielsweise anhand der 13a–c detailliert beschrieben.
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27a und b zeigen ein Schutzwandelement 2, das ebenfalls im Wesentlichen der bereits ausführlich beschriebenen Ausgestaltung in 3 entspricht, so dass vorliegend nur auf einige Besonderheiten einzugehen ist. Wie sich speziell aus der Frontalansicht gemäß 27b ergibt, weist das Schutzwandelement 2 im Bereich der bodenseitigen Druckplatte 2p eine Gesamtbreite B auf, während die Breite b im oberen Bereich der Schutzwand (obere Horizontalstrebe bzw. oberes Horizontalprofil 2c) geringer ausfällt. Ohne Beschränkung kann B zwischen 240 und 300 mm betragen, während b etwa 100 bis 120 mm betragen kann.
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Wie sich aus 27b noch ergibt, verläuft der nach außen abgewinkelte Schenkel 2f der unterseitigen L-Profile 2e unter einem Winkel α schräg bezogen auf die Oberseite der Druckplatte 2p, wobei α im Bereich zwischen 0 und 5° liegt. Der nach außen abgewinkelte Schenkel 2f bildet hier – wie auch bei den entsprechend ausgestatteten, vorab beschriebenen Ausgestaltungen eine Auffahrfläche für ein sich der Schutzwand bzw. dem Schutzwandelement 2 näherndes Fahrzeug, so dass das Fahrzeug mit seinem Gewicht für eine Stabilisierung der Schutzwand gegen seitliches Umkippen sorgt.
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Die 28a und b zeigen eine Abwandlung des Schutzwandelements 2 gemäß 27a, b, wobei wiederum nur auf die wesentlichen Unterschiede eingegangen wird.
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Wie bereits in 26 bezeichnet das Bezugszeichen BE Beton oder eine andere Gussmasse, die zum Beschweren des ansonsten in Stahl-Rahmenkonstruktion ausgeführten Schutzwandelements 2 dient.
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Ein Unterschied zu den bislang erläuterten Ausführungsformen des Schutzwandelements 2 besteht darin, dass die unteren Längsprofilelemente 2e nicht als L-Profil, sondern in der gezeigten spitz abgewinkelten Form ausgebildet sind. Der Winkel α zwischen dem oberen, nach außen weisenden Schenkel 2f der Profilelemente 2e und der horizontalen bzw. einer gedachten ebenen Aufstellfläche für das Schutzwandelement 2 beträgt maximal 45°. Auf diese Weise fungiert der Schenkel 2f wiederum als Auffahrfläche für ein die Schutzwand anfahrendes Fahrzeug. Der zwischen den Längsprofilelemente 2e in der gezeigten Ausgestaltung definierte innere Freiraum ist mit der bereits erwähnten Gussmasse bzw. Beton BE gefüllt. Der andere, untere Schenkel 2f' der Längsprofilelemente 2e ist seinerseits in etwa horizontal orientiert und ermöglicht eine flächige Verbindung zu der darunter angeordneten Druckplatte 2p.
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Die Ausgestaltung gemäß den 29a und b entspricht grundsätzlich derjenigen in 27a, b. Abweichend ist jedoch im unteren Bereich des Schutzwandelements 2, oberhalb der Druckplatte 2p, ein einziges, durchgängiges Längsprofil 2e in Form eines Hohlprofils mit rechteckförmigem Querschnitt vorgesehen, auf dessen Oberseite die endständige Vertikalstrebe 2a des Schutzwandelements 2 aufgesetzt und stoffschlüssig befestigt ist.
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Wie der Fachmann erkennt, ist es auch bei dieser Ausgestaltung möglich, den in dem unteren Hohlprofil 2e vorhandenen Freiraum mit einem Beschwerungsmaterial (nicht gezeigt) zumindest teilweise aufzufüllen und/oder den genannten Freiraum über die Stoßstelle zweier Schutzwandelemente 2 hinweg zum Einsetzen eines der beiden Schutzwandelemente verbindenden Elements zu nutzen (vgl. Element 2m in 3).
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Die 30a, b zeigen eine Abwandlung der Ausgestaltung gemäß insbesondere 27a, b. Dies betrifft zunächst die Profilierung der Horizontalstreben 2d, welche nur eine einfache Abwinklung aufweisen (vgl. die doppelte Abwinklung (Trapezform) gemäß 27a, b). Entsprechend verbreitert sich der Querschnitt der endständigen Vertikalstreben 2a im Verbindungsbereich mit den genannten Horizontalstreben 2d und bleibt dann nach unten hin, d. h. bis auf die Druckplatte 2p konstant. In dem zwischen den vertikal aufragenden Schenkeln der L-Profile 2e und den Horizontalstreben 2d definierten Bereich befindet sich wiederum ein Beschwerungselement oder Beschwerungsmaterial BE, beispielsweise ein Gusskörper aus Beton, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material.
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Die 31a bis c zeigen eine weitere, abgewandelte Ausführungsform des Schutzwandelements 2. Dieses entspricht zunächst, bezogen auf die Profilierung, grundsätzlich dem Schutzwandelement gemäß 27a, b. Allerdings ist die vertikale Endstrebe 2a abweichend ohne besondere Profilierung, d. h. im Querschnitt rechteckförmig ausgebildet, und anstelle des oberen C-Profils kommen zwei seitlich angesetzte U-Profile 2c' als obere Horizontalstreben zum Einsatz. Dafür ist das untere Profilelement 2e als einfaches, etwa im Querschnitt C-förmiges Profilelement ausgebildet, und berührt mit seinem mittleren Schenkel die Druckplatte 2p, während die endständige Vertikalstrebe 2a und weitere Vertikalstreben 2b nach oben aus dem C-Profilelement 2e herausragen, wie gezeigt. Bei Bezugszeichen BE in 31c ist ein plattenförmiges Beschwerungselement, beispielsweise aus Beton, Kunststoff, Metall oder dergleichen dargestellt, welches einen eigentlichen Plattenkörper BEK aufweist, der mit einem Griffelement BEG versehen ist. Die Abmessung des Beschwerungselements BE sind so gewählt, dass es gemäß dem Pfeil PB in 31a von oben zwischen den Profilen 2c hindurch in die Rahmenkonstruktion des Schutzwandelements 2 einsetzbar ist, um das Schutzwandelement 2 zu beschweren. Wie der Fachmann erkennt, ist das Beschwerungselement BE gemäß 31c insbesondere bei der Demontage des Schutzwandelements 2 auch ohne weiteres wieder aus diesem zu entnehmen.
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32a, b zeigen eine Abwandlung des Schutzwandelements 2 gemäß den 30a, b. Wie auch bei den bisher beschriebenen Ausführungsformen besteht die eigentliche Rahmenkonstruktion aus Stahl (ST) und nimmt ein Beschwerungselement BE auf, welches beispielsweise in Beton oder einem anderen Gussmaterial ausgebildet ist. Ansonsten unterscheidet sich die Ausgestaltung gemäß den 32a, b von derjenigen in 30a, b im Wesentlichen durch die im Abwinklungsbereich abgerundete Ausgestaltung der Längsprofile 2c, 2d. Dabei kann anstelle zweier getrennter Längsprofile oder Horizontalstreben 2d (vgl. 30a) gemäß 32a nur ein einziges Längsprofil vorgesehen sein, welches im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und die Funktion der beiden Längsprofile bzw. Horizontalstreben 2d gemäß 30a zusammenfasst.
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Gleiches gilt im Wesentlichen für die Ausgestaltungen gemäß den 33a, b und 34a, b. In beiden Fällen verbreitert sich der Querschnitt der endseitigen Vertikalstrebe 2a nach unten hin, im Falle der 33a, b nur im unteren Bereich und im Falle der 34a, b kontinuierlich ausgehend von der mittleren Horizontalstrebe 2d. Entsprechend weisen die unterseitigen seitlichen L-Profile 2e zwischen ihren beiden Schenkeln einen stumpfen Winkel auf.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202011104387 U1 [0004, 0008]