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DE202012008622U1 - Befestigungssystem für eine Indach-Solarsystemanordnung - Google Patents

Befestigungssystem für eine Indach-Solarsystemanordnung Download PDF

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DE202012008622U1
DE202012008622U1 DE202012008622U DE202012008622U DE202012008622U1 DE 202012008622 U1 DE202012008622 U1 DE 202012008622U1 DE 202012008622 U DE202012008622 U DE 202012008622U DE 202012008622 U DE202012008622 U DE 202012008622U DE 202012008622 U1 DE202012008622 U1 DE 202012008622U1
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Abstract

Vorrichtung zur Befestigung eines Indach-Solarsystems in einem Dach, umfassend einen Rahmen (1) in dem mindestens ein Photovoltaikmodul (2) angeordnet ist und mindestens zwei C-förmige Einhängeelemente (41, 42, 43, 44, 45, 46), wobei jedes Einhängeelement (41, 42, 43, 44, 45, 46) eine Auflagefläche (421, 451) und zwei Schenkel (422, 423, 452, 453) aufweist und jeder Schenkel (422, 423, 452, 453) in einem Winkel von 90° mit der Auflagefläche (421, 451) verbunden ist, wobei der zweite Schenkel (423) mindestens eines Einhängeelements (41, 42, 43) an einem ersten Rand (11) des Rahmens (1) angeordnet ist und parallel zu diesem verläuft und der zweite Schenkel (453) mindestens eines anderen Einhängeelements (44, 45, 46) an einem, dem ersten Rand (11) gegenüberliegendem, zweiten Rand (12) des Rahmens (1) angeordnet ist und parallel zu diesem verläuft.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines Indach-Solarsystems in einem Dach.
  • Stand der Technik
  • Indach-Solarsystemanordnungen sind aus dem Stand der Technik bekannt. So beschreibt beispielsweise die DE 82 12 100 U1 einen Dachstein zum einander überlappenden Bedecken geneigter Dachflächen. Der Dachstein weist die Gestalt eines Dachziegels auf. An ihm werden Solarelemente befestigt.
  • Auch aus der DE 10 2008 048 547 A1 geht ein Dachdeckungsmodul mit einem Modulkörper hervor, der in eine Hausdachbedeckung integrierbar ist sowie mit einer Photovoltaikeinheit, die auf dem Modulkörper befestigt ist. Diese Modulkörper können auf Satteldächern in Ziegeldächer integriert werden. Derartige Dachdeckungsmodule lassen sich zwar auf vorteilhafte Weise in Ziegeldächer integrieren, ihr Aufbau und ihre Herstellung sind jedoch aufwendig.
  • Die DE 20 2010 016 159 U1 offenbart eine Solardach- oder Solarfassadenkonstruktion mit einer Photovoltaikanlage mit Dachelementen aus Fasern, Zement, Beton, Ton, Metall, Kunststoff oder ähnlichen Materialien, die reihenweise zueinander versetzt und überlappend angeordnet sind. Der nicht überlappende Bereich weist Solarzellen auf, die zur Erzeugung von Strom über Kontaktmittel elektrisch miteinander verbindbar sind. Es ist eine überlappende Anordnung der Solarzellen vorgesehen, wobei die Solarzellen auf Dachelementen befestigt sind und die Dachelemente durch Sturmhaken gehalten werden. Auch in diesem Fall müssen die Solarzellen, ähnlich wie bei den beiden vorgenannten Dachdeckungsmodulen, auf den Dachelementen befestigt werden. Dies erfordert eine aufwendige Herstellung der Dachelemente und auch die Montage der Dachelemente auf dem Dach, beispielsweise durch Sturmhaken, gestaltet sich aufwendig.
  • Die DE 20 2009 005 145 U1 offenbart schließlich ein Photovoltaikmodul mit Indach-Rahmen als Indach-Solarsystemanordnung. Bei dieser Indach-Solarsystemanordnung sind überlappende Solarmodule vorgesehen, die am Übergangsbereich durch eine Dichtung abgedichtet sind. Die Anordnung erfolgt dabei durch Befestigungsschenkel auf der Dachlattung. Dieser Aufbau weist den Nachteil auf, dass die Solarmodule an das Raster der Dachlattung angepasst werden müssen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Befestigung von gattungsgemäßen Indach-Solarsystemanordnungen zum Erreichen einer großflächigen Indach-Anordnung der Solarmodule auf unterschiedlichen Dächern, insbesondere Satteldächern, auf einfache Weise, und ohne dass eine Anpassung der Solarmodule an die Dachkonstruktion erforderlich ist, zu ermöglichen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Befestigung eines Indach-Solarsystems in einem Dach gelöst. Diese umfasst einen Rahmen, in dem mindestens ein Photovoltaikmodul angeordnet ist und mindestens zwei C-förmige Einhängeelemente. Jedes Einhängeelement weist eine Auflagefläche und zwei Schenkel auf. Jeder Schenkel ist in einem Winkel von 90° mit der Auflagefläche verbunden. Der zweite Schenkel mindestens eines Einhängeelements ist an einem ersten Rand des Rahmens angeordnet und verläuft parallel zu diesem und der zweite Schenkel mindestens eines anderen Einhängeelements ist an einem dem ersten Rand gegenüberliegenden zweiten Rand des Rahmens angeordnet und verläuft parallel zu diesem. Die Einhängeelemente ermöglichen es, den Rahmen des Indach-Solarsystems an den Dachlatten eines Daches, insbesondere eines Satteldaches, einzuhängen. Sie bestehen vorzugsweise aus einem rostfreien Material, wie beispielsweise Edelstahl oder Aluminium
  • Während der erste Schenkel, der vom Rahmen abgewandt ist, nur lang genug sein muss, um ein sicheres Einhängen des Einhängeelements an der Dachlatte zu ermöglichen, ist eine größere Länge des zweiten Schenkels vorteilhaft, um eine sichere Befestigung des Rahmens an dem Einhängeelement zu ermöglichen. Daher ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass der erste Schenkel jedes Einhängeelements kürzer ist als sein zweiter Schenkel.
  • Zur Verbindung der Einhängeelemente mit dem Rahmen ist es bevorzugt, dass jedes Einhängeelement an seinem zweiten Schenkel ein Befestigungselement aufweist, das mindestens eine durchgehende Öffnung aufweist und das in einem Winkel von 90° mit dem zweiten Schenkel verbunden ist. Durch diese Öffnung kann ein Verbindungselement geführt werden, um das Einhängeelement mit dem Rahmen zu verbinden. Es ist besonders bevorzugt, dass der erste Rand und der zweite Rand des Rahmens jeweils eine C-förmige Ausnehmung aufweisen und der erste Rand mittels eines Verbindungselements mit dem Befestigungselement eines Einhängeelements verbunden ist und der zweite Rand mittels eines Verbindungselements mit dem Verbindungselement eines anderen Einhängeelements verbunden ist. Bei den Verbindungselementen kann es sich beispielsweise um Hammerkopfschrauben handeln. Um eine platzsparende und optisch ansprechende Befestigung der Einhängeelemente zu ermöglichen, ist es ganz besonders bevorzugt, dass die C-förmigen Ausnehmungen jeweils in der Innenseite der ersten Randes und des zweiten Randes angeordnet sind. Dies führt dazu, dass die Verbindungselemente jeweils von dem vom Rahmen eingeschlossenen Innenraum des Indach-Solarsystems durch die jeweilige Öffnung des Einhängeelements in die C-förmige Ausnehmung hineingeführt werden. Um eine formschlüssige Anordnung jedes zweiten Schenkels zu dem Rahmen zu ermöglichen, ist es weiterhin bevorzugt, dass jedes Befestigungselement an der Seite des jeweiligen zweiten Schenkels des jeweiligen Einhängeelements angeordnet ist, der der Innenseite jedes Randes des Rahmens zugewandt ist, an welchem das Einhängeelement angeordnet ist.
  • Während zwei Einhängeelemente ausreichend sind, um das Indach-Solarsystem an einer Dachlatte und damit am Dach zu befestigen, ist diese Befestigung jedoch noch nicht optimal, da die Einhängeelemente großen Kräften ausgesetzt werden, wenn beispielsweise ein Windstoß unter das Indach-Solarsystem greifen würde. Deshalb ist es bevorzugt, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung mindestens vier Einhängeelemente umfasst. Weiterhin ist bevorzugt, dass die Einhängeelemente in mindestens zwei Reihen angeordnet sind, sodass eine Befestigung des Indach-Solarsystems an mindestens zwei Dachlatten erfolgt. Hierzu sind die Reihen besonders vorzugsweise zueinander jeweils in einem Abstand angeordnet, welcher dem Abstand von zwei Dachlatten eines Daches entspricht. Um eine gleichmäßige Verteilung des Gewichts des Indach-Solarsystems auf die Dachlatten zu ermöglichen, ist es weiterhin bevorzugt, dass jede Reihe zwei Einhängeelemente aufweist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • 1 zeigt eine isometrische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, welche an drei Dachlatten befestigt ist und von der Dachaußenseite betrachtet wird.
  • 2 zeigt einen Detailausschnitt aus 1.
  • 3 zeigt eine isometrische Ansicht der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1 von der Dachinnenseite.
  • 4 zeigt einen Detailausschnitt aus 3.
  • 5a zeigt ein Einhängeelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1.
  • 5b zeigt ein anderes Einhängeelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1.
  • 6a zeigt eine Seitenansicht eines Ausschnitts der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1.
  • 6b zeigt eine andere Seitenansicht eines anderen Ausschnitts aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1.
  • 7a zeigt eine Schnittaufsicht auf einen Ausschnitt aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1.
  • 7b zeigt eine Schnittaufsicht auf einen anderen Ausschnitt aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1.
  • Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung eines Indach-Solarsystems in einem Dach ist in den 1 bis 7b dargestellt. 1 zeigt, wie ein rechteckiger Rahmen 1, in dem ein Photovoltaikmodul 2 angeordnet ist, an drei Dachlatten 31, 32, 33 befestigt ist. Ein Ausschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung, der in 1 mit dem Bezugszeichen II bezeichnet ist, ist in 2 dargestellt. Dort ist zu erkennen, wie der Rahmen 1 mittels eines Einhängeelements 44, welches mit dem Rahmen 1 verbunden ist, an der Dachlatte 31 eingehängt ist.
  • 3 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung von der Rückseite. Der Rahmen 1 weist zwei längere und zwei kürzere Ränder auf. An dem ersten längeren Rand 11 sind drei Einhängeelemente 41, 42, 43 befestigt. An dem gegenüberliegenden zweiten längeren Rand 12 sind ebenfalls drei Einhängeelemente 44, 45, 46 befestigt. Jeweils ein Paar von Einhängeelementen, welche in einer Reihe angeordnet sind, dient dazu, den Rahmen 1 mit einer Dachlatte zu verbinden. Die beiden oberen Einhängeelemente 41, 44 verbinden den Rahmen 1 mit der oberen Dachlatte 31. Die beiden mittleren Einhängeelemente 42, 45 verbinden den Rahmen 1 mit der mittleren Dachlatte 32. Die beiden unteren Einhängeelemente 43, 46 verbinden den Rahmen 1 mit der unteren Dachlatte 33. Ein Ausschnitt, welcher in der 3 mit dem Bezugszeichen IV bezeichnet ist, ist in 4 vergrößert dargestellt.
  • Die Einhängeelemente 41, 42, 43, welche mit dem ersten Rand 11 verbunden sind, weisen eine Gestaltung auf, welche sich von jener der Einhängeelemente 44, 45, 46 unterscheidet, die an dem zweiten Rand 12 des Rahmens 1 angeordnet sind. 5a zeigt exemplarisch ein Einhängeelement 42, welches am ersten Rand 11 angeordnet ist und 5b zeigt exemplarisch ein Einhängeelement 45, welches am zweiten Rand 12 des Rahmens 1 angeordnet ist. Beide Einhängeelemente 42, 45 weisen jeweils eine Auflagefläche 421, 451 auf, mit welcher sie auf dem Dachbalken 32 aufliegen. Sie weisen jeweils einen Schenkel 422, 452 auf, welcher mit der Auflagefläche 421, 451 einen rechten Winkel bildet und von dem Rahmen 1 abgewandt ist. Sie weisen weiterhin jeweils einen weiteren Schenkel 423, 453 auf, welcher mit der Auflagefläche 421, 451 ebenfalls einen rechten Winkel bildet und dem Rahmen 1 zugewandt ist. Der zweite Schenkel 423, 453 ist jeweils länger als der erste Schenkel 422, 452. Jeder zweite Schenkel 423, 453 weist ein im Wesentlichen quadratisches Befestigungselement 424, 454 auf, welches mit dem zweiten Schenkel 423, 453 einen rechten Winkel bildet. Jedes Befestigungselement 424, 454 erstreckt sich vom jeweiligen zweiten Schenkel 423, 453 in Richtung des Rahmens 1. Betrachtet man die Einhängeelemente 42, 45 von der Rückseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung, so wie es in 3 dargestellt ist, wobei die Auflageflächen 421, 451 jeweils oben angeordnet sind, so befindet sich das Befestigungselement 424 des Einhängeelements 42, welches am ersten Rand 11 des Rahmens 1 angeordnet ist, auf der rechten Seite des zweiten Schenkels 423 des Einhängeelements 42 und das Befestigungselement 454 des Einhängeelements 45, welches an dem zweiten Rand 12 des Rahmens 1 angeordnet ist, befindet sich auf der linken Seite des zweiten Schenkels 453 des Einhängeelements 45.
  • 6a zeigt eine Ausschnittansicht auf die Innenseite des ersten Randes 11 des Rahmens 1 und 6b zeigt eine Ausschnittansicht auf die Innenseite des zweiten Randes 12 des Rahmens 1. Die beiden in den 6a, 6b dargestellten Einhängeelemente 42, 45 sind jeweils mit einer Hammerkopfschraube 52, 55 als Verbindungselement, welches durch eine Öffnung 425, 455 im Befestigungselement 424, 454 des jeweiligen Einhängeelements 42, 45 geführt sind, mit dem Rahmen 1 verbunden.
  • Die 7a und 7b zeigen jeweils einen Ausschnitt aus einer Schnittaufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung auf Höhe des mittleren Dachbalkens 32. In diesen beiden Figuren ist jeweils ein Schnitt durch das Metallprofil des Rahmens 1 zu erkennen. Die Innenseite jedes der beiden Ränder 11, 12 des Rahmens 1 weist jeweils eine C-förmige Ausnehmung 111, 121 auf. Eine Hammerkopfschraube 52, 55 greift jeweils in diese Ausnehmung 111, 121 ein, um das Befestigungselement 424, 454 des jeweiligen Einhängeelements 42, 45 mit dem Rahmen 1 zu verbinden.
  • Die oben stehend beschriebene Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht eine einfache und sichere Befestigung eines Indach-Solarsystems in einem Dach, insbesondere in einem Satteldach.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 8212100 U1 [0002]
    • DE 102008048547 A1 [0003]
    • DE 202010016159 U1 [0004]
    • DE 202009005145 U1 [0005]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Befestigung eines Indach-Solarsystems in einem Dach, umfassend einen Rahmen (1) in dem mindestens ein Photovoltaikmodul (2) angeordnet ist und mindestens zwei C-förmige Einhängeelemente (41, 42, 43, 44, 45, 46), wobei jedes Einhängeelement (41, 42, 43, 44, 45, 46) eine Auflagefläche (421, 451) und zwei Schenkel (422, 423, 452, 453) aufweist und jeder Schenkel (422, 423, 452, 453) in einem Winkel von 90° mit der Auflagefläche (421, 451) verbunden ist, wobei der zweite Schenkel (423) mindestens eines Einhängeelements (41, 42, 43) an einem ersten Rand (11) des Rahmens (1) angeordnet ist und parallel zu diesem verläuft und der zweite Schenkel (453) mindestens eines anderen Einhängeelements (44, 45, 46) an einem, dem ersten Rand (11) gegenüberliegendem, zweiten Rand (12) des Rahmens (1) angeordnet ist und parallel zu diesem verläuft.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (422, 452) jedes Einhängeelements (41, 42, 43, 44, 45, 46) kürzer ist als sein zweiter Schenkel (423, 453).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Einhängeelement (41, 42, 43, 44, 45, 46) an seinem zweiten Schenkel (422, 452) ein Befestigungselement (424, 454) aufweist, das mindestens eine durchgehende Öffnung (425, 455) aufweist, und das in einem Winkel von 90° mit dem zweiten Schenkel (422, 452) verbunden ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Rand (11) und der zweite Rand (12) jeweils eine C-förmige Ausnehmung (111, 112) aufweisen und der erste Rand (11) mittels eines Verbindungselements (52) mit dem Befestigungselement (424) eines Einhängelements (42) verbunden ist und der zweite Rand (12) mittels eines Verbindungselements (55) mit dem Befestigungselement (454) eines anderen Einhängelements (45) verbunden ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die C-förmigen Ausnehmungen (111, 112) jeweils in der Innenseite des ersten Randes (11) und des zweiten Randes (12) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Befestigungselement (424, 454) an der Seite des jeweiligen zweiten Schenkels (422, 452) des jeweiligen Einhängeelements (42, 45) angeordnet ist, die der Innenseite jenes Randes (11, 12) des Rahmens (1) zugewandt ist, an welchem das Einhängeelement (42, 45) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens vier Einhängelemente (41, 42, 43, 44, 45, 46) umfasst.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhängelemente (41, 42, 43, 44, 45, 46) in mindestens zwei Reihen angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Reihen zueinander jeweils in einem Abstand angeordnet sind, welcher dem Abstand von zwei Dachlatten (31, 32, 33) eines Daches entspricht.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Reihe zwei Einhängelemente (41, 42, 43, 44, 45, 46) aufweist.
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