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Stand der Technik
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Es sind bereits Schleifeinheiten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgeschlagen worden.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer Schleifeinheit mit zumindest einem Grundkörper und mit zumindest zwei Absaugkanälen, die der zumindest eine Grundkörper zumindest teilweise aufweist.
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Es wird vorgeschlagen, dass die zumindest zwei Absaugkanäle einen Abstand zueinander aufweisen, der kleiner ist als jeweils eine kleinste Erstreckung der zumindest zwei Absaugkanäle. Der Grundkörper ist vorzugsweise zumindest teilweise aus einem Papier, einem Karton, einer Folie, einem Film, einem Gewebe, einem Netz, einem Fiber und/oder einem anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Material gebildet. Unter einem „Absaugkanal” soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, das zumindest eine Kanalinnenfläche aufweist, die in zumindest einer Ebene zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, zumindest einen Freiraum umschließt. Vorzugsweise ist der Absaugkanal, senkrecht zu der zumindest einen, von der Kanalinnenfläche umschlossenen Ebene betrachtet, offen ausgebildet. Vorzugsweise sind die zumindest zwei Absaugkanäle zumindest teilweise zu einem Abtransport von Staub, der insbesondere in einem Betriebszustand der Schleifeinheit entsteht, insbesondere aus einem Bearbeitungsbereich der Schleifeinheit vorgesehen.
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Unter einem „Abstand” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine kürzeste Strecke zwischen den Kanalinnenflächen von zwei, insbesondere direkt, benachbart angeordneten Absaugkanälen verstanden werden. Unter einer „kleinsten Erstreckung” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine kürzeste Strecke zwischen zwei sich gegenüberliegenden Kanalinnenflächen eines der zumindest zwei Absaugkanäle verstanden werden.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Schleifeinheit kann auf konstruktiv einfache Weise eine bevorzugt gute, zuverlässige und gründliche Absaugung von Staub in einem Betriebszustand der Schleifeinheit erreicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest einer der zumindest zwei Absaugkanäle einen mehreckigen Querschnitt aufweist. Unter „mehreckig” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine geometrische, insbesondere zweidimensionale Figur mit einer geschlossenen Kontur verstanden werden, die zumindest drei Eckpunkte umfasst. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel weist zumindest einer der zumindest zwei Absaugkanäle einen gleichmäßig mehreckigen Querschnitt auf. Es ist jedoch auch denkbar, dass zumindest einer der zumindest zwei Absaugkanäle einen zumindest im Wesentlichen runden oder einen anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Querschnitt aufweist. Dadurch kann eine vorteilhaft einfache und kostengünstige Herstellung der Schleifeinheit erreicht werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass zumindest einer der zumindest zwei Absaugkanäle einen sechseckigen Querschnitt aufweist. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel weist zumindest einer der zumindest zwei Absaugkanäle einen gleichmäßig sechseckigen Querschnitt auf. Dadurch kann eine vorteilhaft einfache und kostengünstige Herstellung der Schleifeinheit sowie eine bevorzugt platzsparende Anordnung der zumindest zwei Absaugkanäle erreicht werden. Ferner kann eine vorteilhaft hohe Stabilität des Grundkörpers erreicht werden und ein Zusetzen oder Verstopfen der Absaugkanäle kann vorteilhaft verhindert werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Schleifeinheit zumindest eine Schleiffläche aufweist, die zumindest teilweise zwischen den zumindest zwei Absaugkanälen angeordnet ist. Unter einer „Schleiffläche” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Fläche, insbesondere des Grundkörpers, verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, in einem Betriebszustand der Schleifeinheit Material von einem zu bearbeitenden Werkstück, insbesondere abrasiv, abzutragen. Dadurch kann eine bevorzugt gute Bearbeitung eines zu bearbeitenden Werkstücks in einem Betriebszustand der Schleifeinheit und eine konstruktiv einfache Ausgestaltung der Schleifeinheit erreicht werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass eine Absaugfläche der Absaugkanäle mindestens 60% der Schleiffläche beträgt. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt die Absaugfläche der Absaugkanäle insbesondere mindestens 80%, vorzugsweise mindestens 100%, bevorzugt mindestens 150% und besonders bevorzugt mindestens 200% der Schleiffläche. Dadurch kann eine bevorzugt gute Absaugung des in einem Betriebszustand der Schleifeinheit entstehenden Staubs erreicht und ein Verstopfen oder Zusetzen der Absaugkanäle vorteilhaft verhindert werden.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 ein System mit einer Handwerkzeugmaschine und mit einer erfindungsgemäßen Schleifeinheit in einer perspektivischen Darstellung und
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2 die erfindungsgemäße Schleifeinheit in einer Draufsicht.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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In 1 ist eine von einem Schwingschleifer gebildete Handwerkzeugmaschine 18 dargestellt. Die Handwerkzeugmaschine 18 weist ein Gehäuse 20 auf, das eine nicht näher dargestellte, von einem Elektromotor gebildete Antriebseinheit umschließt. Die Antriebseinheit wird in einem Betriebszustand mittels eines Stromkabels 22, das an einem Ende des Gehäuses 20 angeordnet ist, mit elektrischer Energie versorgt. Zu einer Aktivierung der Antriebseinheit ist ein Schaltelement 24 vorgesehen, das verschiebbar in dem Gehäuse 20 gelagert ist. Das Schaltelement 24 ist von einem Schaltschieber gebildet. Das Gehäuse 20 bildet einen ersten Griffbereich 26, der an dem dem Stromkabel 22 zugewandten Ende angeordnet ist. Das Gehäuse 20 bildet einen zylinderförmigen ersten Griffbereich 26. Ferner ist ein weiterer Griffbereich 28 vorgesehen, der an einem dem Stromkabel 22 abgewandten Ende des Gehäuses 20 angeordnet ist. Der weitere Griffbereich 28 ist kuppelförmig ausgebildet. Der erste Griffbereich 26 und der weitere Griffbereich 28 sind dazu vorgesehen, von einer Hand eines Bedieners umfasst zu werden und die Handwerkzeugmaschine 18 in einem Betriebszustand zu führen. An dem dem Stromkabel 22 abgewandten Ende der Handwerkzeugmaschine 18 ist eine Werkzeugaufnahme 30 angeordnet. Die Werkzeugaufnahme 30 schließt sich an das Gehäuse 20 an. Die Werkzeugaufnahme 30 umfasst einen Schleifteller 32. Die Werkzeugaufnahme 30 ist dazu vorgesehen, eine Schleifeinheit aufzunehmen. Die Schleifeinheit und die Handwerkzeugmaschine 18 bilden zusammen ein System.
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Die Schleifeinheit ist in 2 dargestellt und bildet eine runde Schleifscheibe, die dazu vorgesehen ist, lösbar mit der Werkzeugaufnahme 30 der Handwerkzeugmaschine 18 verbunden zu werden. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Schleifeinheit ein Schleifband, einen Schleifbogen, einen Schleifstreifen oder eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Konfektionsform bildet. Die Schleifeinheit umfasst einen Grundkörper 10. Der Grundkörper 10 ist aus einem Papier oder aus einem Karton gebildet und weist einen Schleifbelag 34 auf. Der Schleifbelag 34 umfasst Schleifkörner und ein Bindemittel, das die Schleifkörner und das Papier oder den Karton stoffschlüssig miteinander verbinden. Der Schleifbelag 34 bildet eine Schleiffläche 14. Der Grundkörper 10 weist eine runde Haupterstreckungsfläche auf. Die Schleiffläche 14 verläuft parallel zu der Haupterstreckungsfläche. Der Grundkörper 10 der Schleifeinheit ist scheibenförmig ausgebildet. Auf einer der Schleiffläche 14 gegenüberliegenden Seite des Grundkörpers 10 ist ein nicht dargestellter Aufnahmebereich angeordnet. Der Aufnahmebereich umfasst ein Klettelement, das dazu vorgesehen ist, mit einem Klettelement der Werkzeugaufnahme 30 zu korrespondieren. Das Klettelement ist fest mit dem Grundkörper 10 der Schleifeinheit verbunden und verläuft parallel zur Haupterstreckungsfläche des Grundkörpers 10.
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Der Grundkörper 10 weist ferner zumindest zwei Absaugkanäle 12 auf. Der Grundkörper 10 weist mehrere Absaugkanäle 12 auf. Die Absaugkanäle 12 sind aus dem Grundkörper 10 ausgestanzt. Die Absaugkanäle 12 erstrecken sich durch eine gesamte Materialerstreckung des Grundkörpers 10. Die Absaugkanäle 12 weisen einen mehreckigen Querschnitt auf. Die Absaugkanäle 12 weisen einen sechseckigen Querschnitt auf. Die Absaugkanäle 12 weisen, parallel zu der Haupterstreckungsfläche des Grundkörpers 10 betrachtet, einen Abstand zueinander auf, der kleiner ist als eine kleinste Erstreckung der Absaugkanäle 12 parallel zur Haupterstreckungsfläche des Grundkörpers 10 betrachtet. Der Abstand zwischen den Absaugkanälen 12 ist konstant ausgebildet. Der Abstand zwischen zwei Absaugkanälen 12 beträgt weniger als 50% der kleinsten Erstreckung der Absaugkanäle 12. Zwischen den Absaugkanälen 12 ist jeweils ein Teil der Schleiffläche 14 angeordnet. Die Absaugkanäle 12 bilden parallel zur Haupterstreckungsfläche des Grundkörpers 10 eine Absaugfläche 16. Die Absaugfläche 16 umfasst die Gesamtfläche von von Kanalinnenflächen 36 umschlossenen Freiräumen 38 der Absaugkanäle 12. Die Absaugfläche 16 beträgt mindestens 80% der Schleiffläche 14. Die Absaugfläche 16 beträgt mindestens 100% der Schleiffläche 14. Die Absaugfläche 16 ist größer als die Schleiffläche 14.
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Die Absaugkanäle 12 sind parallel zueinander in den Grundkörper 10 der Schleifeinheit eingebracht. Die Absaugkanäle 12 bilden, parallel zur Haupterstreckungsfläche des Grundkörpers 10 betrachtet, eine Bienenwaben- oder Facettenaugenstruktur. Die Bienenwaben- oder Facettenaugenstruktur, die die Absaugkanäle 12 bilden, erstreckt sich über eine gesamte Haupterstreckungsfläche des Grundkörpers 10 der Schleifeinheit.