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DE202012006581U1 - Beutel aus flexiblem Material, insbesondere aus Papier oder Papierverbundmaterial - Google Patents

Beutel aus flexiblem Material, insbesondere aus Papier oder Papierverbundmaterial Download PDF

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DE202012006581U1 DE202012006581U DE202012006581U DE202012006581U1 DE 202012006581 U1 DE202012006581 U1 DE 202012006581U1 DE 202012006581 U DE202012006581 U DE 202012006581U DE 202012006581 U DE202012006581 U DE 202012006581U DE 202012006581 U1 DE202012006581 U1 DE 202012006581U1
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Abstract

Beutel (1) aus flexiblem Flachmaterial, insbesondere aus Papier oder aus Papierverbundmaterial mit Metall- oder Kunststoffschichten, mit einer Füllöffnung (8) zwischen zumindest zwei Lagen (3, 5) des in einem Randstreifen flach mit vorbestimmten Anlageflächen aufeinanderzulegenden Flachmaterials, wobei die Lagen (3, 5) durch Heißschmelzkleber (9, 10) miteinander zu verbinden sind, der bei unbefülltem Beutel (1) zumindest einseitig an den unverbundenen Anlageflächen angebracht ist und nach Befüllen des Beutels (1) durch Erwärmen und Andruck mit einem außenseitig aufgreifenden Werkzeug die Anlageflächen zusammenklebt, und wobei zumindest ein endseitiger Teil der Füllöffnung (8) danach zu einer Ausschüttöffnung (19) zu öffnen ist, während die Füllöffnung (8) im übrigen Randstreifen zu einem Haltebereich (11) geschlossen bleibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen von Heißschmelzkleber (9, 10) der Länge nach in Bereiche (13, 14) unterschiedlichen Materials unterteilt ist mit einem leicht aufziehbaren Peelbereich (13) für die Ausschüttöffnung (19) und einem festeren Haltebereich (14).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Beutel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wie er beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchmuster DE 297 15 847 U1 bekannt ist.
  • Beutel, die als Lehrverpackung in flach zusammengelegtem und gestapelten Zustand an einen Produzenten oder Abfüller von Füllgut versandt werden und dort auf möglichst einfache Weise nach dem Füllen verschließbar sein soll, werden in der Praxis in großem Umfang eingesetzt und sind vielen Variationen bekannt. Bei zumindest innenseitig siegelbares Material aufweisenden Kunststoffbeuteln wird zum Verschließen vorwiegend ein Heißsiegeln eingesetzt, während Beutel mit einer Innenlage aus Papier oder Metallfolie vorzugsweise verklebt werden. Dabei kann dem Beutel schon bei der Fertigung einseitig oder beidseitig ein Streifen von Heißschmelzkleber zum späteren Verschluss der Füllöffnung appliziert werden, so dass zum Abschluss des Abfüllens lediglich mit beheizten Backen oder Stempeln Wärme und Druck aufzubringen ist, um den Heißschmelzkleber-Streifen aufzuschmelzen und die Füllöffnung damit zu schließen.
  • Darüber hinaus ist in dem oben als gattungsbildend angesprochenen Stand der Technik auch die Ausbildung einer Ausschüttöffnung angesprochen. Der zunächst befüllte und dann verschlossene Beutel soll käuferseitig möglichst ohne Schneidwerkzeuge oder dergleichen geöffnet werden können, indem die Füllöffnung teilweise in einem Endbereich wieder aufgezogen wird, um eine Schütte für rieselfähigen oder stückigen Inhalt zu bilden. Einer einfachen Zugänglichkeit des Inhalts durch Aufziehen steht allerdings die Anforderung an einen zuverlässigen Transport- und Lagerungsverschluss entgegen. Die Füllöffnung darf also nicht etwa bei Transport- und Lagerhandhabungen leicht aufgehen. Überdies ist der Randstreifenbereich für die Füllöffnung, soweit er nicht für eine Ausschüttöffnung dienen soll, als Handhabungsbereich erforderlich und setzt eine feste Klebeverbindung voraus. Eine feste Verklebung ist aber nicht nur schwer aufziehbar, um eine Ausschüttöffnung zu bilden, sie führt in der Praxis auch zu ungewollten Rissen und Ausfaserungen im Material, insbesondere bei inhomogenem Material, wie es etwa bei Papierlagen mit deren Faserstruktur gegeben ist.
  • Im Stand der Technik nach der EP 0 192 589 B1 ist ein weiterer Papiersack für pulverige oder körnige Produkte bekannt, der unterhalb einer Kopfleiste, in die auch die Seitenfalten des Beutels einlaufen, soweit aufzureißen ist, dass die Seitenfalte zu einer Ausschüttöffnung auszustülpen ist. Ein solches Aufreißen ist in der Handhabung schwierig und im Ergebnis ungewiß, wenn es nicht durch Schwächungslinien erleichtert wird. Letztere sind allerdings in der Herstellung aufwendig und mindern auch die Festigkeit des Papierbeutels.
  • Andere vorbekannte Seitenfaltenbeutel, bei denen zumindest eine Seitenfalte aus einer Kopfleiste zu lösen und für eine Ausschüttöffnung auszustülpen ist, sind als Beutel aus siegelfähigem Folienmaterial nach der EP 1 714 904 A1 bzw. aus Pappe mit einer Innenbeschichtung aus siegelfähigem thermoplastischem Material nach der US 5,716,473 bekannt. Diese greifen in der Beutelfertigung auf die Techniken des Heißsiegelns zurück, die mit besonderem Aufwand auch Schwächungen der Siegelnahtfestigkeiten ermöglichen. Die Gestaltung und Herstellung von Beuteln aus Papier u. dgl. Flachmaterial, bei dem die Lagen durch Heißschmelzkleber zu verbinden sind, schließt allerdings die Übernahme der besondere Techniken des Heißsiegelns einschl. der Schwächung der Heißsiegelnähte für ein Aufziehen aus, insbesondere wenn eine Abschlussnaht nach Befüllen des Beutels (beim Abfüller) zusammengeklebt werden soll und dabei einen endseitigen Teil der Füllöffnung enthalten muss, der zu einer Ausschüttöffnung zu öffnen ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es hiernach, einen Beutel mit einem Heißschmelzkleber-Verschluss für eine praxisgerecht große und auf Füllmaschinen ausgerichtete Füllöffnung zu schaffen, der in sich in herkömmlicher Weise maschinentechnisch einfach verschließen lässt, dann jedoch sowohl einen festen Verschluss wie auch eine leichte Aufziehbarkeit eines endseitigen Teils der Füllöffnung zu einer Ausschüttöffnung bietet.
  • Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe von einem Beutel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgehend mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Gemäß der Erfindung wird ein durchgehender Streifen von Heißschmelzkleber, wie er nach dem Stand der Technik sowohl für eintragfähige und belastbare Verbindung der Randstreifen beidseits der Füllöffnung vorgesehen ist, der Länge nach in Bereiche unterschiedlichen Materials unterteilt, von denen für die Ausschüttöffnung ein leicht aufziehbarer Peelbereich und im Übrigen ein festerer Haltebereich vorgegeben wird. Diese Gestaltung räumt die Unzulänglichkeit herkömmlicher Kompromisse zwischen Festigkeit und Aufreißbarkeit der Klebeverbindung aus. Der regelmäßig kleinere Bereich für eine Ausschüttöffnung ist auch dann, wenn er nur schwach klebend ausgebildet wird, von dem größeren übrigen Haltebereich stabilisiert und gestützt, so dass die relative Schwachstelle des Füllöffnungsverschlusses durch den Haltebereich mitgetragen werden kann.
  • Vorzugsweise kann die Einfüllöffnung zwischen Randstreifen längs einer Schmalseite eines Beutels ausgebildet sein, um die Länge des herzustellenden Verschlusses zu begrenzen und auch die vom Füllgut ausgehenden Verschlussbeanspruchungen gering zu halten.
  • Letzteres gilt im besonderen Maße dann, wenn die Einfüllöffnung an einem Kopfbereich des Beutels vorgesehen ist, sich also bei rieselfähigem oder stückigem Inhalt Belastungen bei Transport oder Lagerung vor allem von der Einfüllöffnung weg nach unten hin auswirken.
  • Vielfach erhalten Beutel dieser Art einen Griff, der etwa mit Hilfe von eingeklebten oder eingeschweißten Griffbändern oder aber von einem mit einem Handloch versehenen Griffstreifen gebildet wird. Dieser Griff setzt vorzugsweise oberhalb des festem Haltebereichs an, da die Kraftüberleitungen für die Tragkräfte vom Griff in die Beutelwandung zu Belastungsspitzen führen, die herkömmlich mit durchgehend aufreißbar eingestellten Verklebungen an der Füllöffnung zu kritischen Schwachstellen sowohl beim Transport wie auch bei der Handhabung nach dem Aufziehen einer Füllöffnung führen. Der (teil-)geöffnete Beutel kann nunmehr zum Ausschütten auch an dem Griff gehalten werden, ohne ein weiteres Aufreißen zu riskieren.
  • Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Gestaltung der unterschiedlichen Heißschmelzkleber-Streifen in Verbindung mit einer Ausführungsform als Seitenfaltenbeutel. Grundsätzlich wäre zwar auch ein – bei Befüllung sich kissenartig ausbauchender – Flachbeutel oder ein sich ähnlich dem Seitenfaltenbeutel quaderförmig sich füllende Bodenfaltenbeutel mit einem leicht aufziehbaren Peelbereich für die Ausschüttöffnung auszustatten. Bei einem Seitenfaltenbeutel mit vorzugsweise beidseitigen Seitenfalten oder auch nur einer Seitenfalte für den Peelbereich ergibt sich der Vorteil, dass das leicht aufziehbare Heißklebematerial nur in einen kurzen Endabschnitt benötigt wird. Die Seitenfalte ist zu einer Ausschüttöffnung seitlich ausstülpbar mit einem Randumfang, der die vierfache Länge der Klebenähte an den Seitenfaltenhälften aufweist.
  • Dazu werden zweckmäßig beide Seitenfaltenhälften leicht aufziehbar mit anliegenden Randstreifen des Beutels verbunden. Dies erlaubt die symmetrische Ausstülpung aus der Doppelnaht heraus.
  • Grundsätzlich können dann die Seitenfaltenhälften zwischeneinander unverbunden bleiben, um das Aufziehen zu einer Ausschüttöffnung teilweise vorwegzunehmen. Vorzugsweise werden aber die beiden Seitenfaltenhälften noch miteinander zusammengeklebt, um eine solide und belastbare Kopfleiste zu erhalten, dem Käufer den ursprünglichen Verschlusszustand der Füllöffnung anzuzeigen und auch ein störendes Erscheinungsbild eines Beutels mit voneinander abstehenden Seitenfaltenspitzen zu vermeiden.
  • Im inneren Endbereich der Seitenfalte kann dann ein nach außen beziehungsweise oben vorspringender Grifflappen ausgebildet sein, der das vereinfacht.
  • Es hat sich gezeigt, dass für den abschnittsweise unterschiedlich eingestellten Heißschmelzkleber durchaus als ”Hotmelt” gebräuchliches Ethylen-Venylacetat-Copolymer zu verwenden ist, wobei für die Einstellung des festen Haltebereichs ein leicht schmelzendes Material vorgesehen werden kann, das insbesondere in Papier oder dergleichen Materialien oberflächlich fest zu verankern ist, während der Peelbereich ein abgewandeltes Material mit besonderen Zusätzen oder Beimischungen erhalten kann. Damit lässt sich die Haltekraft des Klebers reduzieren.
  • Besonders einfach ist die Verwendung zweier eng verwandter Ethylen-Venylacetat-Copolymere, von denen der Peelbereich mit einer gegenüber dem Haltebereich höher schmelzenden Zusammensetzung ausgestattet wird. Die auf eine feste Verbindung der Randstreifen abgestimmte Einwirkung der Werkzeuge beim Verschließen gewährleistet den festen Halt außerhalb der Ausschüttöffnung und die Peelbarkeit für den Bereich der Ausschüttöffnung.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1: Den Kopfbereich eines Beutels im verschlossenen Zustand und
  • 2: Den Kopfbereich gemäß 1 nach dem Aufziehen einer Ausschüttöffnung
  • Der in 1 und 2 insgesamt mit 1 gezeichnete Beutel ist ein Seitenfaltenbeutel aus Papier, nämlich aus zwei Lagen eines festen Kraftpapiers von denen die nicht gesondert dargestellte äußere Lage aus Gestaltungsgründen aus einem gestrichenen und außenseitig bedruckten Kraftpapier besteht. Die beiden Lagen sind bereichsweise, insbesondere an offenen Schnitträndern, so miteinander verklebt, dass sie wie einlagiges Material zu handhaben sind. Der Beutel ist insgesamt aus einem Bogen von Flachmaterial geschnitten und gestaltet, wobei gegenüberliegende Schnittkanten mit einer randseitigen Klebenaht 2 verbunden worden sind, um in Umfangsrichtung eine Frontwand 3, eine Seitenfaltenwand 4 und diesen jeweils gegenüber zwei ganz entsprechende Gegenwände 5 und 6 bilden zu können. Die Wände 3 und 4 setzen sich nach unten hin fort und sind dort zu einem nicht dargestellten Boden beliebiger üblicher Art geschlossen. Die Seitenfaltenwand 4 ist nach oben hin zwischen die Wände 3 und 5 in üblicher Weise eingefaltet und flach zu einer Kopfleiste 7 zusammengelegt.
  • Der in der 1 eigentlich nur aus Darstellungsgründen wiedergegebene geringfügige Abstand zwischen den Hauptwänden 3 und 4 in der Kopfleiste 7 kann für den Beutel unmittelbar nach dem Befüllen und vor dem Zusammenkleben angesetzt werden. Im Leerzustand des Beutels waren die Seitenfaltenwände 4 und 6 insgesamt zwischen die Hauptwände 3 und 5 eingefaltet, um das Verpackungsvolumen zu reduzieren. Beim Befüllen waren die Seitenfaltenwände 4 und 6 ausgefaltet und die Hauptwände 3 und 5 auch im oberen Bereich auseinandergezogen. Dies schafft in herkömmlicher Weise eine große Füllöffnung für ein sehr schnelles maschinelles Befüllen und für einen Austausch der Luft gegen Füllgut.
  • Für das Verschließen der, in 1 einer bereits verengten Füllöffnung 8 mit Hilfe von backenförmigen oder stempelförmigen Heißwerkzeugen, die auf die auf die Kopfleiste 7 von beiden Seiten her aufgepresst werden, sind an den Innenseiten des Beutels durchlaufende Streifen 9 und 10 von Heißschmelzkleber bereits bei der Beutelfertigung aufgebracht worden, die nach dem Befüllen nur noch mit Hitze und Druck erschmolzen und verbunden werden müssen. Dabei sind auch die Anlagebereiche der Seitenfaltenhälften der Seitenfaltenwände 4 mit Heißschmelzkleber präpariert und zwar in deckungsgleichen Bereichen mit den Streifen 9 und 10.
  • Zur Handhabung sind im Kopfbereich zwei nach oben stehende Tragbügel 11 und 12 aus faserverstärkten Papierstreifen gefaltet sind und U-förmig mit den Schenkelenden zwischen die beiden Papierlagen der Hauptwände 3 und 5 eingeklebt. Insoweit entspricht die Gestaltung durchaus herkömmlichen Beuteln aus Papier oder Papierverbundmaterial für den Vertrieb von rieselförmigem Füllgut.
  • Erfindungsgemäß sind allerdings sind allerdings die Streifen 9 und 10 des Heißschmelzklebers hinsichtlich des Materials der Länge nach unterteilt. Im Bereich der Seitenfaltenhälften der Seitenwand 4 ist ein Peelbereich 13 vorgegeben, in dem der Klebestreifen nach dem Verschluss der Füllöffnung 8 mit einer soweit geschwächten Klebekraft haftet, das ein Aufreißen von Hand und ohne ein Einreißen des Flachmaterials des Beutels oder auch ohne Ausfasern des Papiers möglich ist, während der Streifen im Übrigen, das heißt für einen Haltebereich 14 auf einen festen und auch peelsicheren Halt der Verbindung in der Kopfleiste 7 ausgelegt ist. Dies ermöglicht es, den Peelbereich 13 von Hand aufzuziehen, ohne ein Weiterreißen in den Haltebereich 14 hinein zu riskieren. Der besonders fest verklebte Haltebereich 14 gewährleistet eine Handhabungssicherheit von der Kopfleiste 7 her und auch eine hohe Festigkeit beim Transport, wenn etwa der befüllte Beutel anhand der Tragbügel 11 und 12 angehoben oder gehalten wird. Belastungsspitzen von den Tragbügeln 11 und 12 werden verlässlich im Haltebereich 14 aufgefangen.
  • Der ohne Werkzeug auszuführende Öffnungsvorgang für die Ausschüttöffnung wird durch einen nach oben vorstehenden Grifflappen 15 als Fortsatz der Seitenfaltenwand 4 im Bereich einer Faltenlinie 16 suggeriert und erleichtert. Vorzugsweise sind dabei erst die beiden Seitenfaltenhälften im Kopfbereich auseinander zu spreizen, um dann die Seitenfaltenhälften im Peelbereich 13 von den Hauptwänden 3 bzw. 5 abzuziehen.
  • Im vorliegenden Fall sind aber die beiden Seitenfaltenhälften zwischeneinander auch durch zusätzliche Streifen 17, 18 von Heißschmelzkleber miteinander fixiert, um die Endkanten des Flachmaterials im Kopfbereich optisch ansprechend zusammenzuhalten und auch mechanisch einen Zusammenhalt zu erzielen, der den Peelbereich gegen Belastungen absichert. Vorzugsweise sind die Streifen 17, 18 mit einer geschwächten Klebekraft vorgegeben, um auch hier wie im Peelbereich 13 ein leichtes Aufziehen der Klebenaht ohne eine Gefahr von Faserriss zu ermöglichen.
  • Die wesentliche Absicherung gegen ein Aufgehen des Peelbereichs mit einer schwächeren Verklebung erfolgt allerdings dadurch, dass dieser nur kurz und endseitig ausgebildet ist und bereits unmittelbar hinter der Faltenlinie 16 durch den festeren Haltebereich 14 abgelöst wird. Die Klebeverbindung im Haltebereich 14 ist uneingeschränkt fest und belastbar auszulegen, nachdem eine Aufreißbarkeit für die Ausschüttöffnung auf den Peelbereich 13 beschränkt ist. Der kurze Peelbereich 13 wird dann vom Haltebereich 14 gestützt.
  • Nach dem Aufziehen und Ausstülpen einer Ausschüttöffnung 19 gemäß 2 bietet die Kopfleiste 7 über die Länge des Haltestreifens 14 eine starre, kompakte, und vertrauensvoll handhabbare Einheit, während sich die Schüttöffnung in dosierbarer Weise zum Ausschütten des Beutelinhalts nutzen lässt. Bedarfsweise kann die Ausschüttöffnung 19 auch provisorisch dadurch wieder verengt werden, dass die Seitenfaltenhälften im Bereich der Faltlinie 16 beziehungsweise des Grifflappens 15 in Richtung auf die Tragbügel 11, 12 zurückgedrückt werden, um die Figuration gemäß 1 einzunehmen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 29715847 U1 [0001]
    • EP 0192589 B1 [0004]
    • EP 1714904 A1 [0005]
    • US 5716473 [0005]

Claims (11)

  1. Beutel (1) aus flexiblem Flachmaterial, insbesondere aus Papier oder aus Papierverbundmaterial mit Metall- oder Kunststoffschichten, mit einer Füllöffnung (8) zwischen zumindest zwei Lagen (3, 5) des in einem Randstreifen flach mit vorbestimmten Anlageflächen aufeinanderzulegenden Flachmaterials, wobei die Lagen (3, 5) durch Heißschmelzkleber (9, 10) miteinander zu verbinden sind, der bei unbefülltem Beutel (1) zumindest einseitig an den unverbundenen Anlageflächen angebracht ist und nach Befüllen des Beutels (1) durch Erwärmen und Andruck mit einem außenseitig aufgreifenden Werkzeug die Anlageflächen zusammenklebt, und wobei zumindest ein endseitiger Teil der Füllöffnung (8) danach zu einer Ausschüttöffnung (19) zu öffnen ist, während die Füllöffnung (8) im übrigen Randstreifen zu einem Haltebereich (11) geschlossen bleibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen von Heißschmelzkleber (9, 10) der Länge nach in Bereiche (13, 14) unterschiedlichen Materials unterteilt ist mit einem leicht aufziehbaren Peelbereich (13) für die Ausschüttöffnung (19) und einem festeren Haltebereich (14).
  2. Beutel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfüllöffnung (8) zwischen Randstreifen längs einer Schmalseite des Beutels (1) ausgebildet ist.
  3. Beutel (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfüllöffnung (8) an einem Kopfbereich des Beutels (1) vorgesehen ist.
  4. Beutel (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfbereich zumindest einen Griff (11, 12) verbunden mit dem festeren Haltebereich (14) umfasst.
  5. Beutel (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfbereich zwei jeweils mit einer der Lagen (3, 5) des Randstreifens verbundene Griffe (11, 12) umfasst.
  6. Beutel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest einseitig als Seitenfaltenbeutel ausgebildet ist, wobei zumindest eine Seitenfaltenwand (4) mit Seitenfaltenhälften in die Füllöffnung (8) eingefaltet ist und innerhalb des Peelbereichs (13) liegt.
  7. Beutel (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass beide Seitenfaltenhälften der Seitenfaltenwand (4) leicht aufziehbar durch Heißschmelzkleber mit anliegenden Randstreifen des Beutels (1) verbunden sind.
  8. Beutel (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenfaltenhälften zwischeneinander leicht aufziehbar durch Heißschmelzkleber verbunden sind.
  9. Beutel (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der in den Peelbereich (13) eingefalteten Seitenfaltenwand (4) ein nach außen vorspringender Grifflappen (15) ausgebildet ist.
  10. Beutel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Heißschmelzkleber sowohl für den Peelbereich (13) wie für den Haltebereich (14) ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymer ist.
  11. Beutel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Heißschmelzkleber im Peelbereich (13) einen höheren Schmelzpunkt aufweist als der Heißschmelzkleber im Haltebereich (14).
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