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Die Erfindung bezieht sich auf eine Flaschenverpackung aus faltbarem Flachmaterial, vorzugsweise aus Karton.
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Bekannt sind Flaschenträger, die aus einem streifenförmigen Zuschnitt aus Karton gebildet werden, der manschettenartig um eine Gruppe Flaschen herumgelegt wird, wobei einander überlappende Randbereiche des Zuschnittes miteinander verklebt werden. Derartige manschettenartige Flaschenträger („wraps”) sind in der Regel an den Stirnseiten offen und nur für das Tragen einer kleinen Gruppe von 4 oder 6 Flaschen bestimmt. In der
EP 2 149 506 A1 ist ein manschettenartiger Flaschenträger beschrieben.
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Ferner bekannt sind Flaschenträger aus Karton, die einen kastenförmigen Tragbehälter mit einer Bodenwand, Längswänden und Stirnwänden, eine zu den beiden Längswänden parallele Mittelwand im Tragbehälter und zu den Stirnwänden parallele Querstege zwischen der Mittelwand und den Längswänden zum Bilden von Gefachen im Tragbehälter. In die Gefache sind Flaschen einsetzbar. Die Mittelwand hat oben eine Grifföffnung zum Tragen des Flaschenträgers. Derartige körbchenartige Flaschenträger („baskets”) gibt es in oben offener Ausführung („open basket”) und in oben geschlossener Ausführung mit einem Deckel („closed basket”). Sie sind für Gruppen von 4, 6, 8 oder 10 Flaschen bekannt. In der
EP 1 829 792 B1 sind körbchenartige Flaschenträger beschrieben.
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Bekannt sind auch schon Faltschachteln aus Wellpappe mit eingesetzten Gefachen („partionioner”) zur Vermeidung von Glaskontakt für 24 Bierflaschen. Die Wellpappe ist mit nur mäßiger Qualität bedruckbar und die Zuschnitte haben einen großen Raumbedarf. Die Faltschachteln können beim Transport leicht deformiert, durchstoßen und durchlöchert werden. Der Verbraucher muss die komplette Faltschachtel oder einzelne Flaschen mitnehmen.
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Ferner gibt es kistenartige Faltschachteln aus Karton mit einer Bodenwand, Seitenwänden und einer Deckwand, die eine Gruppe Flaschen vollständig umschließen. Die Deckwand weist Grifföffnungen zum Tragen des Flaschenträgers auf. Die Flaschenträger sind gut bedruckbar und für eine größere Gruppe Flaschen geeignet, beispielsweise für eine Gruppe aus 24 Flaschen. Sie eignen sich auch gut für das Aufeinanderstapeln. Die
EP 0 983 946 B1 beschreibt einen derartigen Flaschenträger, der zwischen der Gruppe Behälter und der Deckwand eine Verstärkungswand aus einem weiteren Zuschnitt aus Karton hat. Die Verstärkungswand ist mit weiteren Eingriffsöffnungen versehen, die unterhalb der Eingriffsöffnung der Deckwand angeordnet sind. Ferner weist die Verstärkungswand an den Längsseiten Längsklappen auf. Die Verstärkungswand verleiht dem Flaschenträger die erforderliche Festigkeit im Griffbereich und vermeidet Deformationen im Bereich der Seitenwände, Stirnwände und Ecken. Der Flaschenträger hat von den Eingriffsöffnungen ausgehende Schwächungslinien, die Aufreißlaschen umgrenzen, die entlang der Schwächungslinien heraustrennbar sind. Der Verbraucher kann entweder den gesamten Flaschenträger oder einzelne Flaschen mitnehmen. Sowohl der Transport einer Kiste mit einer großen Anzahl Flaschen als auch der Transport von Einzelflaschen ist mühselig.
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Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Flaschenverpackung zur Verfügung zu stellen, die Verbrauchern mit unterschiedlichem Bedarf eine Auswahl und einen bequemen Transport einer geeigneten Anzahl Flaschen ermöglicht.
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Die Aufgabe wird durch eine Flaschenverpackung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Flaschenverpackung sind in Unteransprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Flaschenverpackung aus faltbarem Flachmaterial umfasst
- – eine Umverpackung aus faltbarem Flachmaterial mit
- – einem kastenförmigen Tragbehälter mit einer Bodenwand, Längswänden und Stirnwänden,
- – einer zu den beiden Längswänden parallelen Mittelwand im Tragbehälter, die oben einen Traggriff aufweist und die Gefache im Tragbehälter begrenzt, in die Flaschenträger einsetzbar sind, die jeweils eine Gruppe Flaschen enthalten.
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Die erfindungsgemäße Flaschenverpackung umfasst eine Umverpackung aus faltbarem Flachmaterial mit einem kastenförmigen Tragbehälter und einer Mittelwand mit einem Traggriff. In dem kastenförmigen Tragbehälter sind Gefache ausgebildet, die so dimensioniert sind, dass Flaschenträger hineinpassen, die jeweils eine Gruppe Flaschen enthalten. Jedes dieser Gefache weist also Abmessungen auf, die ein Einsetzen von einem oder mehreren Flaschenträgern in dieses Gefach ermöglichen. Die Flaschenverpackungen können von einem Faltschachtelhersteller hergestellt und an einen Getränkehersteller geliefert werden. Der Getränkehersteller kann Flaschenträger mit befüllten Flaschen und die Umverpackungen mit den befüllten Flaschenträgern befüllen. Die Flaschenträger enthaltenden Flaschenverpackungen können in die Verkaufsstellen des Handels, Kioske, Tankstellen etc. geliefert werden. Dort können die Verbraucher wahlweise Flaschenverpackungen mit sämtlichen enthaltenen Flaschenträgern nach Hause mitnehmen oder einen oder mehrere Flaschenträger aus den Umverpackungen entnehmen und nach Hause mitnehmen. Die Verbraucher können somit zwischen einer größeren Gruppe oder einer oder mehreren kleineren Gruppen Flaschen wählen, wobei ihnen jeweils ein geeignetes Transportbehältnis in Form der gesamten Flaschenverpackung oder einer oder mehrerer Flaschenträger zur Verfügung gestellt wird. Die Flaschenverpackungen sind aufeinander stapelbar. Sie können in den Verkaufsstellen auf einer Palette übereinandergestapelt auf dem Boden oder in einem Regal präsentiert werden. Die Umverpackungen können zudem mit einem Aufdruck versehen werden und als Großverpackung für die Verkaufsförderung (Display) benutzt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst die Flaschenverpackung Flaschenträger aus faltbarem Flachmaterial, die jeweils mit einer darin enthaltenen Gruppe Flaschen in die Gefache der Umverpackung einsetzbar sind. Die Flaschenverpackungen umfassend Umverpackungen und Flaschenträger werden vorzugsweise von dem Faltschachtelhersteller an den Getränkehersteller geliefert, der die Flaschenträger mit den befüllten Flaschen und die Umverpackungen mit den befüllten Flaschenträgern befüllt.
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Bei der erfindungsgemäßen Flaschenverpackung ist die Umverpackung ein körbchenartiger Träger („Basket”). Die Umverpackung bildet eine Tertiärverpackung, welche die Flaschenträger als Sekundärverpackungen enthält. Die Flaschenträger enthalten Flaschen als Primärverpackungen eines Getränks.
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Die Gefache können ausschließlich durch den Tragbehälter und die Mittelwand begrenzt sein. Jedes Gefach kann so ausgelegt sein, dass nur ein einziger Flaschenträger oder mehrere Flaschenträger in das Gefach hineinpassen. Gemäß einer Ausgestaltung weist die Umverpackung zu den Stirnwänden parallele Querstege zwischen der Mittelwand und den Längswänden auf, die gemeinsam mit der Mittelwand die Gefache im Tragbehälter begrenzen. Die Querstege können Glaskontakt zwischen Flaschen in benachbarten Flaschenträgern vermeiden, die sich auf derselben Seite der ersten Mittelwand befinden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Mittelwand an ihren beiden stirnwandseitigen Rändern mit den Stirnwänden verbunden und/oder sind die Querstege an ihren längswandseitigen Rändern mit den Längswänden verbunden. Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft für die Stabilität der Umverpackung, weil die Kräfte zum Tragen der Flaschenverpackung von der Mittelwand in die Stirnwände und/oder in die Längswände eingeleitet werden. Zusätzlich oder statt dessen können die Tragkräfte von der Mittelwand in die Bodenwand und/oder in eine Deckwand des kastenförmigen Tragbehälters eingeleitet werden.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Mittelwand an ihren stirnwandseitigen Rändern über Mittelwandlaschen mit den Stirnwänden verbunden und/oder sind die Querstege an ihren längswandseitigen Rändern über Quersteglaschen mit den Längswänden verbunden. Die Mittelwandlaschen und/oder die Quersteglaschen sind vorzugsweise durch Verkleben mit den Stirnwänden und/oder den Längswänden verbunden. Zusätzlich oder statt dessen kann die Mittelwand an ihrem bodenwandseitigen Rand und/oder an ihrem deckwandseitigen Rand mit weiteren Mittelwandlaschen zur Verbindung mit der Bodenwand und/oder der Deckwand versehen sein. Alternativ können der Tragbehälter und die Mittelwand aus einem einteiligen Zuschnitt gebildet sein, wobei die Mittelwand an einem stirnwandseitigen Rand einteilig mit einer Stirnwand und an einem weiteren stirnwandseitigen Rand über eine Mittelwandlasche mit einer weiteren Stirnwand verbunden ist.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind die Querstege und gegebenenfalls die Quersteglaschen aus der Mittelwand herausgestanzt und aus dieser herausgefaltet. Dies ermöglicht eine besonders materialsparende Ausführung des kastenförmigen Tragbehälters. Alternativ sind die Querstege und gegebenenfalls die Quersteglaschen aus gesonderten Zuschnitten gebildet, die mit der Mittelwand und gegebenenfalls den Seitenwänden verbunden werden.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der Traggriff eine Grifföffnung in der Mittelwand auf. Die Grifföffnung ist vorzugsweise etwa in der Mitte der Mittelwand in geringem Abstand von ihrem oberen Rand ausgebildet. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist die Mittelwand an der Grifföffnung eine Griffverstärkung durch mindestens eine zusätzliche Lage aus faltbarem Flachmaterial auf. Die Griffverstärkung kann ein Einreißen der Grifföffnung verhindern.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist die Griffverstärkung mindestens eine oben an die Mittelwand angelenkte und gegen die Mittelwand geklappte Griffverstärkungslasche mit einer die Grifföffnung überdeckenden weiteren Grifföffnung auf. Gegebenenfalls können mehrere aneinandergelenkte Griffverstärkungen im Bereich der Grifföffnung angeordnet sein. Zusätzlich oder statt dessen kann die Griffverstärkung ein Kraftband („Tape”) aufweisen. Dieses ist vorzugsweise oberhalb der Grifföffnung auf der Mittelwand aufgeklebt.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der kastenförmige Tragbehälter eine Deckwand auf, die oberhalb des Traggriffes der Mittelwand Eingriffsmittel zum Eingreifen durch die Deckwand in den kastenförmigen Tragbehälter und Greifen des Traggriffes aufweist. Die Deckwand stabilisiert den kastenförmigen Tragbehälter und ist zusätzlich als Display nutzbar. Außerdem wird ein Verschmutzen eingesetzter Flaschen verhindert.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind die Eingriffsmittel eine Durchgriffsöffnung und/oder ein durch eine Schwächungslinie umgrenzter, heraustrennbarer Eingriffsbereich zum Bilden einer Eingriffsöffnung.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung hat die Deckwand an die oberen Ränder der Stirnwände angelenkte Staublaschen und an die oberen Ränder der Längswände angelenkte Deckwandabschnitte. Hierdurch wird die Stabilität verbessert und werden die Flaschenträger vor Staub geschützt.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der kastenförmige Tragbehälter mindestens eine Sichtöffnung auf. Durch die Sichtöffnung kann der Inhalt der Flaschenverpackung von außen inspiziert werden. Gegebenenfalls wird die Flaschenverpackung nach einer Inspektion geöffnet, um einzelne Flaschenträger zu entnehmen.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist die Deckwand oberhalb des oberen Randes der Mittelwand eine Trennlinie auf, ist auf mindestens einer Seite der Mittelwand eine weitere Schwächungslinie vorhanden, die von den Enden der Trennlinie an den oberen Rändern der Stirnwände ausgehend durch die Stirnwände hindurch nach unten und zu einer benachbarten Seitenwand hin verläuft und von den seitlichen Rändern der Stirnwände ausgehend durch die Seitenwand hindurch verläuft.
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Entlang der Trennlinie und der weiteren Schwächungslinie ist ein oberes Teil des kastenförmigen Tragbehälters abtrennbar, um die Flaschenverpackung zu öffnen. Die Trennlinie wird vorzugsweise durch die Ränder zweier nebeneinander angeordneter und nicht miteinander verbundener Deckwandabschnitte gebildet. Sie kann aber auch durch eine Schwächungslinie gebildet sein. Der Verbraucher kann die Flaschenträger bzw. darin enthaltene Flaschen durch die freigelegte Öffnung des kastenförmigen Tragbehälters betrachten und einzelne Flaschenträger entnehmen. Die geöffnete Flaschenverpackung kann beispielsweise oben auf einem Stapel aus gleichartigen Flaschenverpackungen angeordnet sein. Ferner ist es möglich, auf einem Stapel oben mehrere geöffnete Flaschenverpackungen treppenartig anzuordnen.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung verläuft die weitere Schwächungslinie in den Stirnwänden jeweils vom oberen Rand der Stirnwand aus schräg nach unten bis zu einem seitlichen Rand der Stirnwand und/oder verläuft die weitere Schwächungslinie in der Seitenwand etwa parallel zur ersten Bodenwand. Bei diesem Verlauf der weiteren Schwächungslinie kann die Flaschenverpackung besonders einfach geöffnet werden, indem ein Deckwandabschnitt an der Trennlinie gegriffen, senkrecht zu den weiteren Schwächungslinien in den Stirnwänden aufgeschwenkt und schließlich entlang der Schwächungslinie in der Seitenwand abgerissen wird. Für das Greifen des Deckwandteiles kann in das Eingriffsmittel eingegriffen werden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist die Deckwand an beiden Enden der Trennlinie weitere Eingriffsmittel auf, in die eingegriffen werden kann, um die benachbarte weitere Schwächungslinie in den Stirnwänden gezielt aufzureißen.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der erste kastenförmige Tragbehälter auf beiden Seiten der Mittelwand weitere Schwächungslinien auf. Dies ermöglicht ein Öffnen der Flaschenverpackung auf beiden Seiten der ersten Mittelwand.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfassen die Flaschenträger Flaschenträger mit weiteren kastenförmigen Tragbehältern mit jeweils einer weiteren Bodenwand, weiteren Längswänden und weiteren Stirnwänden, einer zu den beiden weiteren Längswänden parallelen weiteren Mittelwand im weiteren Tragbehälter, die oben einen weiteren Traggriff aufweist und zu den weiteren Stirnwänden parallelen weiteren Querstegen zwischen der weiteren Mittelwand und den weiteren Längswänden, die im weiteren Tragbehälter zweite Gefache abgrenzen, in die Flaschen einsetzbar sind. Diese Flaschenträger sind körbchenartige Flaschenträger („baskets”). Derartige Flaschenträger sind insbesondere in den
DE 298 10 833 U1 ,
DE 299 11 034 U1 ,
DE 201 08 181 U1 ,
EP 1 958 886 A ,
EP 0 916 590 A ,
EP 0 690 009 A und
EP 1 829 792 B1 beschrieben. In dieser Hinsicht wird Bezug genommen auf die vorbezeichneten Dokumente, deren Inhalt hiermit in diese Anmeldung aufgenommen wird.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind in die Gefache der Umverpackung körbchenartige Flaschenträger ohne Abdeckung („open basket”) und/oder körbchenartige Flaschenträger mit Abdeckung („closed basket”) eingesetzt.
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Gemäß einer anderen Ausgestaltung umfassen die Flaschenträger manschettenartige Flaschenträger („wraps”). Derartige Flaschenträger sind insbesondere in der
EP 0 513 566 A1 und in der
EP 2 149 506 A1 beschrieben. In dieser Hinsicht wird Bezug genommen auf die vorbezeichneten Dokumente, deren Inhalt hiermit in diese Anmeldung aufgenommen wird.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfasst die Flaschenverpackung sowohl körbchenartige als auch manschettenartige Flaschenträger einzusetzen.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Umverpackung aus Karton und/oder aus Wellpappe hergestellt und/oder sind die Flaschenträger aus Karton und/oder aus Wellpappe hergestellt. Vorzugsweise sind die Umverpackung und die Flaschenträger aus Karton hergestellt. Weiterhin vorzugsweise ist die Umverpackung aus einer dünnen Wellpappe und die Flaschenträger aus Karton hergestellt. Der Karton kann ein Kraftkarton oder ein Recyclingkarton sein. Vorzugsweise ist der Karton ein Kraftkarton.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind in die Gefache der Umverpackung Flaschenträger enthaltende Flaschen eingesetzt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
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1 Zuschnitte eines kastenförmigen Tragbehälters und einer Mittelwand einer Umverpackung der Flaschenverpackung flachliegend in der Draufsicht;
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2 die vorgenannten Zuschnitte aufgerichtet beim Zusammensetzen in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
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3 eine aus den beiden Zuschnitten gebildete Umverpackung geöffnet in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
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4 die Umverpackung im selben Zustand wie in 3 in einer anderen Perspektivansicht;
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5 Flaschenverpackung gebildet aus der Umverpackung gemäß 3 bis 4 und darin eingesetztem Flaschenträgern enthaltend Flaschen in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
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6 dieselbe Flaschenverpackung teilweise geöffnet in derselben Perspektivansicht;
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7 einen Zuschnitt zum Bilden einer weiteren Umverpackung einer erfindungsgemäßen Flaschenverpackung flach ausgebreitet in der Draufsicht.
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In der vorliegenden Anmeldung beziehen sich die Angaben „oben” und „unten” sowie „vertikal” und „horizontal” auf eine Ausrichtung der Flaschenverpackung, bei der die Deckwand oben und die Bodenwand unten angeordnet sowie horizontal ausgerichtet sind und in der die Seitenwände und die Stirnwände vertikal ausgerichtet sind.
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Gemäß 1 wird eine Umverpackung aus einem einteiligen Zuschnitt 1 für den kastenförmigen Tragbehälter und einen einteiligen Zuschnitt 2 für die Mittelwand gebildet.
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Der Zuschnitt 1 umfasst eine Stirnwand 3, eine an einen vertikalen Rand der Stirnwand 3 angelenkte Seitenwand 4, eine an einem weiteren vertikalen Rand der Seitenwand 4 angelenkte weitere Stirnwand 5 und eine an einen weiteren vertikalen Rand der Stirnwand 5 angelenkte weitere Seitenwand 6. An einen weiteren vertikalen Rand der Seitenwand 6 ist eine Verbindungslasche 7 angelenkt.
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An einen unteren horizontalen Rand der Stirnwand 3 ist eine Bodenwand-Staublasche 8, an eine unteren horizontalen Rand der Seitenwand 4 ist ein Bodenwandabschnitt 9 angelenkt, an einen unteren horizontalen Rand der Stirnwand 5 ist eine weitere Bodenwand-Staublasche 10 angelenkt und an einen unteren horizontalen Rand der Seitenwand 6 ist ein weiterer Bodenwandabschnitt 11 angelenkt.
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An einen oberen horizontalen Rand der Stirnwand 3 ist eine Deckwand-Staublasche 12 angelenkt, an einen oberen horizontalen Rand der Seitenwand 4 ist ein Deckwandabschnitt 13 angelenkt, an einen oberen horizontalen Rand der Stirnwand 5 ist eine weitere Deckwand-Staublasche 14 angelenkt und an einen oberen horizontalen Rand der weiteren Seitenwand 6 ist ein weiterer Deckwandabschnitt 15 angelenkt.
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Die vorbezeichneten Stirn- und Seitenwände 3 bis 6 sowie Bodenwand-Staublaschen und Bodenwandabschnitte 8 bis 11 sind jeweils rechteckig. Die Deckwand-Staublaschen und Deckwandabschnitte 12 bis 15 sind jeweils im Wesentlichen rechteckig, wobei sich Abweichungen von der Rechteckform aufgrund der nachstehend beschriebenen Merkmale ergeben.
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Die Deckwandabschnitte 13, 15 haben an den von ihren Anlenkungen an die Seitenwände 4, 6 entfernten Rändern zentral wannenförmige Öffnungsabschnitte 16.1, 16.2 einer Eingriffsöffnung 16. Ferner sind an den äußeren Enden dieser Ränder der Deckwandabschnitte 13, 15 obere Öffnungsteilabschnitte 17.1, 17.2, 18.1, 18.2 von weiteren Eingriffsöffnungen 17, 18 vorhanden.
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Die Deckwand-Staublaschen 12, 14 haben an der Mitte ihrer Anlenkungen an die Stirnwände 3, 5 torbogenförmige untere Eingriffsöffnungsabschnitte 17.3, 18.3 der weiteren Eingriffsöffnungen 17, 18.
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Ferner sind die Deckwand-Staublaschen 12, 14 jeweils durch eine Schnittlinie 19, 20 in zwei Hälften 12.1, 12.2, 14.1, 14.2 geteilt, wobei sich die Schnittlinie 19, 20 jeweils vom äußeren Rand bis zum Scheitel der unteren Eingriffsöffnungsabschnitte 17.3, 18.3 erstreckt.
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In den Stirnwänden 3, 5 sind jeweils zwei Linienabschnitte 21.1, 22.1, 21.2, 22.2 von Schwächungslinien 21, 22 vorhanden, die sich jeweils von einem seitlichen Rand eines unteren Eingriffsabschnittes 17.3, 18.3 aus schräg nach unten zu dem vertikalen Rand einer benachbarten Stirnwand 3, 5 erstrecken. Weitere Linienabschnitte 21.3, 22.3 der Schwächungslinien 21, 22 verlaufen etwa horizontal bzw. leicht nach unten gebogen durch die jeweils benachbarten Seitenwände 4, 6 hindurch. Ein weiterer Linienabschnitt 22.4 der Schwächungslinie 22 verläuft schräg nach oben durch die Verbindungslasche 7.
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Somit ist eine zusammenhängende Schwächungslinie 21 aus den Linienabschnitten 21.1, 21.2, 21.3 in den Stirnwänden 3, 5 und in der Seitenwand 4 gebildet und ist eine weitere Schwächungslinie 22 aus den Linienabschnitten 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 in den Stirnwänden 3, 5, der Seitenwand 6 und der Verbindungslasche 7 gebildet. Die letztgenannten Linienabschnitte 22.1, 22.2,22.3, 22.4 bilden die zusammenhängende Schwächungslinie 22 erst, wenn der Zuschnitt 1 durch Ankleben der Verbindungslasche 7 an den freien vertikalen Rand der Stirnwand 3 geschlossen ist.
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Der Zuschnitt 2 umfasst eine etwa rechteckige Mittelwand 23 mit an die vertikalen Ränder angelenkten Mittelwandlaschen 24, 25. In der Mittelwand 23 ist unterhalb des horizontalen oberen Randes eine etwa rechteckige Grifföffnung 26 angeordnet. An den oberen horizontalen Rand der Grifföffnung 26 ist eine Griffentlastungslasche 27 angelenkt.
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An den oberen horizontalen Rand der Mittelwand 23 ist eine etwa rechteckige Griffverstärkungslasche 28 angelenkt. In der Griffverstärkungslasche 28 ist eine etwa rechteckige weitere Grifföffnung 29 vorhanden, die den in 1 unteren horizontalen Rand eine weitere Griffentlastungslasche 30 angelenkt hat. Die Grifföffnung 26 und die weitere Grifföffnung 29 sind symmetrisch bezüglich des oberen horizontalen Randes der Mittelwand 23 angeordnet.
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An den in 1 oberen horizontalen Rand der Griffverstärkungslasche 28 ist eine weitere Griffverstärkungslasche 31 angelenkt, die etwa rechteckig ist und eine weitere etwa rechteckige Grifföffnung 32 aufweist. Die weitere Grifföffnung 32 in der weiteren Griffverstärkungslasche 31 und die weitere Grifföffnung 29 in der Griffverstärkungslasche 28 sind symmetrisch bezüglich des in 1 oberen horizontalen Randes der Griffverstärkungslasche 28 angeordnet.
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In der Mittelwand 23 sind durch Stanzlinien 33, 34 zwei Querstege 35, 36 mit Quersteglaschen 37, 38 ausgestanzt. Der eine Quersteg 35 ist über vertikale äußere Faltlinien 39.1, 39.2 mit der Mittelwand 23 verbunden und der andere Quersteg 36 ist über eine vertikale zentrale Faltlinie 40 an den einen Quersteg 35 angelenkt.
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Die Quersteglaschen 37, 38 sind über weitere vertikale Faltlinien 41, 42 an die Querstege 35, 36 angelenkt.
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Die Querstege 35, 36 haben unten eine horizontale Begrenzung und oben eine konkav nach unten ausgewölbte Begrenzung.
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Sämtliche Faltlinien können als Rilllinien ausgebildet sein.
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Die Zuschnitte 1 und 2 bestehen vorzugsweise aus Karton, weiterhin vorzugsweise aus Kraftkarton.
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Zum Aufrichten der Umverpackung wird zunächst die Verbindungslasche 7 gegen die Innenseite der Seitenwand 6 geklappt. Danach wird die Seitenwand 4 mit der anhängenden Stirnwand 3 gegen die Seitenwand 6 geklappt. Dabei kommt die Stirnwand 3 mit der Innenseite ihres äußeren vertikalen Randes zur Anlage an der Verbindungslasche 7 und wird mit dieser verklebt. Dabei kommt der Linienabschnitt 22.1 randseitig mit dem Linienabschnitt 22.4 zur Deckung.
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Der vorgeklebte Zuschnitt 1 wird durch Drücken gegen die äußeren vertikalen Ränder aufgerichtet. Die Bodenwand-Staublaschen 8, 10 werden in die untere Öffnung hineingefaltet und anschließend die Bodenwandabschnitte 9, 11 in die untere Öffnung gefaltet und mit den Bodenwand-Staublaschen 8, 10 zu einer Bodenwand 43 verklebt. In diesem Zustand ist der zu einem kastenförmigen Tragbehälter 44 vorgeklebte Zuschnitt 1 in 2 gezeigt.
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Ferner wird die weitere Griffverstärkungslasche 31 gegen die Innenseite der Griffverstärkungslasche 28 geklappt und mit dieser verklebt und wird die Griffverstärkungslasche 28 gegen die Innenseite der Mittelwand 23 geklappt und im Bereich der weiteren Griffverstärkungslasche 31 mit dieser verklebt. Die Grifföffnung 26 und die weiteren Grifföffnungen 29, 32 bilden gemeinsam eine Grifföffnung 45.
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Ferner werden die Mittelwandlaschen 24, 25 und die Querstege 35, 36 vertikal bezüglich der Mittelwand 23 und die Quersteglaschen 37, 38 vertikal bezüglich der Querstege 35, 36 gefaltet. In dieser Stellung ist der Zuschnitt 2 ebenfalls in 2 gezeigt.
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Ferner wird der vorgefaltete Zuschnitt 2 aus der Position von 2 in den Tragbehälter 44 eingesetzt und an den Mittelwandlaschen 24, 25 mit den Stirnwänden 3, 5 und an den Quersteglaschen 37, 38 mit den Seitenwänden 4, 6 verklebt. Die solchermaßen vorgeklebte Umverpackung 46 ist in den 3 und 4 gezeigt. Zwischen der Mittelwand 23 und den Querstegen 35, 36 sowie dem Tragbehälter 44 sind vier Gefache 47 vorhanden.
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In die Gefache 47 sind vier körbchenartige Flaschenträger 48 („baskets”) einsetzbar (vgl. 6). Diese haben einen weiteren kastenförmigen Tragbehälter sowie eine weitere Mittelwand mit einem weiteren Traggriff und weitere Querstege. Die in den Flaschenträgern 48 ausgebildeten weiteren Gefache sind mit Flaschen 49 befüllt. Im Beispiel handelt es sich um Bierflaschen.
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Nach dem Einsetzen der Flaschenträger 48 wird die Umverpackung 46 geschlossen. Hierfür werden erst die Deckwand-Staublaschen 12, 14 und danach die Deckwandabschnitte 13, 15 in die obere Öffnung geschwenkt und miteinander zu einer Deckwand 50 verklebt. Hierbei kommen die oberen Öffnungsteilabschnitte 17.1, 17.2 bzw. 18.1, 18.2 mit den unteren Öffnungsabschnitten 17.3 bzw. 18.3 zur Deckung und bilden die weiteren Eingriffsöffnung 17 bzw. 18. Die benachbarten Ränder der Deckwandabschnitte 13, 15 sind über dem oberen Rand der Mittelwand 23 angeordnet und zwischen den Rändern ist eine Trennlinie 51 in Form eines schmalen Spaltes vorhanden. Die Öffnungsabschnitt 16.1, 16.2 bilden gemeinsam eine Eingriffsöffnung 16, die oberhalb der Grifföffnung 26 in der Mittelwand 23 angeordnet ist. Die fertige Flaschenverpackung 52 ist in 5 gezeigt.
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Zum Tragen der Flaschenverpackung 52 kann die Eingriffsöffnung 16 mit einer Hand durchgriffen und die Grifföffnung 45 gegriffen werden. Aufgrund der Griffverstärkungslaschen 28, 31 und der Griffentlastungslaschen 27, 30 ist die Schicht oberhalb der Grifföffnung 45 relativ dick und abgepolstert, so dass der Karton nicht in die Hand des Verbrauchers einschneidet. Die Tragekräfte werden vorteilhaft über die Mittelwandlaschen 24, 25 in die Stirnwände 3, 5 und über die Quersteglaschen 37, 38 in die Seitenwände 4, 6 sowie über den oberen Rand der Mittelwand 23 in die Deckwand 12 bis 15 abgeleitet.
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Die Flaschenverpackung 52 ist sowohl geschlossen als auch geöffnet stapelbar.
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Zum Öffnen der Flaschenverpackung 52 kann mit zwei Zeigefingern in eine Hälfte der weiteren Eingriffsöffnungen 17, 18 und auf einer Seite der Mittelwand eingegriffen und der benachbarte Deckwandabschnitt 13, 15 angehoben werden. Hierbei werden die benachbarten Abschnitte 21.1, 21.2 bzw. 22.1, 22.2 der Schwächungslinie 21 bzw. 22 in den Stirnwänden 3, 5 aufgerissen. Schließlich kann das teilweise geöffnete Oberteil durch Abreißen entlang des weiteren Abschnittes 21.2 bzw. 22.3 der Schwächungslinie 21 bzw. 22 in der Seitenwand 4, 6 abgetrennt werden. Die geöffnete Flaschenverpackung 52 ist in 6 gezeigt.
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Auf der anderen Seite der Mittelwand 23 ist die Flaschenverpackung 52 entsprechend öffenbar.
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Der Verbraucher kann die gesamte Flaschenverpackung 52 mitnehmen, einen oder mehrere Flaschenträger 48 daraus entnehmen oder einzelne Flaschen 49 aus den Flaschenträgern 48 herausnehmen.
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Gemäß 7 kann die Umverpackung 44.1 auch aus einem einteiligen Zuschnitt 1.1 gebildet werden. Hierfür ist eine Stirnwand 3 in zwei Stirnwandabschnitte 3.1, 3.2 geteilt.
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An einen vertikalen Rand einer der beiden Stirnwandabschnitte 3.1 ist eine Mittelwand 23.1 angelenkt. Am anderen vertikalen Rand hat die Mittelwand 23.1 eine Mittelwandlasche 25.1 angelenkt.
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Die Mittelwand 23.1 hat eine im Wesentlichen rechteckige Grifföffnung 26 mit einer Griffentlastungslasche 27.
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An den oberen Rand der Mittelwand 23.1 ist eine Griffverstärkungslasche 28.1 mit einer weiteren Grifföffnung 29 mit einer weiteren Griffentlastungslasche 30 angelenkt. Die Grifföffnung 26 und die weitere Grifföffnung 29 sind symmetrisch bezüglich der Anlenkung der Griffverstärkungslasche 28.1 an die Mittelwand 23.1 angeordnet.
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An den unteren horizontalen Rand der Mittelwand 23.1 ist eine weitere Griffverstärkungslasche 31.1 mit einer weiteren Grifföffnung 32.1 angelenkt. Die Grifföffnung 26 und die weitere Grifföffnung 32.1 sind symmetrisch bezüglich des unteren horizontalen Randes der Mittelwand 23.1 angeordnet.
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Der Stirnwandabschnitt 3.1 hat an den oberen horizontalen Rand einen weiteren Deckwand-Staublaschenabschnitt 12.1 und an den unteren horizontalen Rand einen Bodenwand-Staublaschenabschnitt 8.1 angelenkt.
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Der Stirnwandabschnitt 3.2 weist an seinem freien vertikalen Rand einen Überlappungsbereich 3.3 auf. An den oberen horizontalen Rand ist Deckwand-Staublaschenabschnitt 12.2 mit einem weiteren Überlappungsbereich 12.3 am freien vertikalen Rand angelenkt, der durch eine unterbrochene Stanzlinie 19.1 begrenzt ist.
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An den unteren horizontalen Rand des Stirnwandabschnittes 3.2 ist ein Boden-Staublaschenabschnitt 8.2 mit einem Überlappungsbereich 8.3 am freien vertikalen Rand angelenkt.
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Zum Aufrichten des Zuschnittes 1.1 wird die weitere Griffverstärkungslasche 31.1 gegen die Innenseite der Mittelwand 23.1 geklappt und mit dieser verklebt und wird die Griffverstärkungslasche 28.1 gegen die Außenseite der weiteren Griffverstärkungslasche 31.1 geklappt und mit dieser verklebt.
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Ferner wird der weitere Stirnwandabschnitt 3.1 mit der anhängenden Mittelwand 23.1 gegen die Innenseiten der Seitenwand 6 und der Stirnwand 5 geklappt und hierbei die Mittelwandlasche 25.1 mit der Innenseite der Stirnwand 5 verklebt.
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Des Weiteren wird die Seitenwand 4 mit dem anhängenden Stirnwandabschnitt 3.2 gegen die Innenseite der Stirnwand 5 und gegen die Mittelwand 23.1 geklappt. Hierbei überdeckt der Überlappungsbereich 3.3 des Stirnwandabschnittes 3.2 den benachbarten äußeren Randbereich des Stirnwandabschnittes 3.1 und wird damit verklebt. Ferner wird der Überlappungsbereich 12.2 des Deckwand-Staublaschenabschnittes 12.2 mit dem benachbarten Randbereich des Deckwand-Staublaschenabschnittes 12.1 verklebt und wird der Überlappungsbereich 8.3 des Bodenwand-Staublaschenabschnittes 8.2 mit dem benachbarten Randbereich des Bodenwand-Staublaschenabschnittes 8.1 verklebt.
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Die Umverpackung 46.1 wird durch Drücken gegen die äußeren vertikalen Ränder aufgerichtet. Danach wird die Bodenwand 8 bis 11 wie bei dem Zuschnitt von 1 geschlossen. Die resultierende Umverpackung 46.1 entspricht grundsätzlich der von
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3 und 4, wobei die Querstege 35, 36 fehlen, so dass nur zwei längliche Gefache 47 auf verschiedenen Seiten der Mittelwand 23.1 vorhanden sind.
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In die länglichen Gefache 47 sind körbchenartige Flaschenträger 48 einsetzbar, die einander gegenseitig direkt kontaktieren. Dies ist unproblematisch, weil die Stirnseiten der Flaschenträger 48 geschlossen sind und deshalb kein Glaskontakt erfolgt.
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Die Deckwand 12 bis 15 wird ebenfalls in der bereits beschriebenen Weise geschlossen.
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Für das Tragen und Öffnen der Flaschenverpackung 52 gelten dieselben Erläuterungen wie für die Flaschenverpackung 52 von 5 und 6.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2149506 A1 [0002, 0028]
- EP 1829792 B1 [0003, 0026]
- EP 0983946 B1 [0005]
- DE 29810833 U1 [0026]
- DE 29911034 U1 [0026]
- DE 20108181 U1 [0026]
- EP 1958886 A [0026]
- EP 0916590 A [0026]
- EP 0690009 A [0026]
- EP 0513566 A1 [0028]