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DE202011100066U1 - Lage- oder positionsabhängige Betriebsprofile - Google Patents

Lage- oder positionsabhängige Betriebsprofile Download PDF

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DE202011100066U1
DE202011100066U1 DE202011100066U DE202011100066U DE202011100066U1 DE 202011100066 U1 DE202011100066 U1 DE 202011100066U1 DE 202011100066 U DE202011100066 U DE 202011100066U DE 202011100066 U DE202011100066 U DE 202011100066U DE 202011100066 U1 DE202011100066 U1 DE 202011100066U1
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Abstract

System zum Bereitstellen von Informations- und/oder Unterhaltungsfunktionen, mit einem ersten Gerät (10) mit einer Anzeigeeinheit (12) und mindestens einem Sensor (14), wobei mindestens ein Sensor (14) auf eine räumliche Lage und/oder eine räumliche Position des ersten Gerätes anspricht, einem zweiten Gerät (20) mit einer Anzeigeeinheit (22), wobei das erste Gerät (10) und das zweite Gerät (20) dazu eingerichtet sind, Informationen (60, 80) durch ihre jeweilige Anzeigeeinheit (12, 22) darzustellen, und wobei die auf der Anzeigeeinheit (22) des zweiten Gerätes (20) dargestellten Informationen (80) und/oder deren grafische Gestaltung und/oder Anordnung von der durch den mindestens einen Sensor (14) festgestellten Lage und/oder Position des ersten Gerätes (10) abhängen.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der Systeme zum Bereitstellen von Informations- und/oder Unterhaltungsfunktionen im Automobilbereich.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • In der Automobiltechnik kommen im zunehmenden Maße Infotainmentsysteme zum Einsatz. Gängige Infotainmentsysteme bieten den Fahrzeuginsassen technische Funktionen auf den Gebieten der Navigation, Kommunikation, Fahrzeuginformation und multimedialer Unterhaltung wie Radio, CD, und DVD Audio/Video. Mit zunehmender Verschmelzung von Informationstechnik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik stellen heutige Infotainmentsysteme multimediale Computersysteme dar, die in der Regel über im Automobilbereich gängige Bussysteme in ein Kraftfahrzeug integriert sind.
  • Darüber hinaus sind auch Infotainmentsysteme oder zumindest Navigationssysteme bekannt, die nachträglich in ein Kraftfahrzeug eingebracht werden, sei es als völlig autarke, mobile Lösung, die abgesehen von der Stromversorgung leicht wieder entfernt werden kann, oder für den nachträglichen Einbau, bei dem die Komponenten fest im Kraftfahrzeug verbaut werden.
  • Der Umfang der dem Fahrer und den anderen Fahrzeuginsassen angebotenen Funktionen nimmt ständig zu, was zu immer umfangreicheren Bedienfeldern mit einer Fülle von Anzeigen, Schaltern und Reglern geführt hat. Einige Automobilhersteller haben daher im Kraftfahrzeug grafische Anzeigeeinrichtungen eingeführt, deren jeweils gewünschte Funktion über wenige Auswahltasten oder eine Maus-/Trackball-ähnliche Steuerung oder über Berührung der Anzeigeeinrichtung (Touchscreen) ausgewählt werden kann.
  • AUFGABE UND ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dem Benutzer eines Systems, das Informations- und/oder Unterhaltungsfunktionen bereitstellt, eine auf seine aktuell vermuteten Bedürfnisse abgestimmte Funktionsauswahl und Darstellung in der grafischen Anzeige zu bieten, damit der Benutzer die aktuell gewünschte Funktion ohne manuelle Interaktion oder mindestens mit einem geringeren Umfang manueller Interaktion als bisher erforderlich erzielt.
  • Die vorliegende Erfindung ist durch die unabhängigen Ansprüche definiert. Die abhängigen Ansprüche betreffen optionale Merkmale einiger Ausführungsbeispiele der Erfindung.
  • Die vorliegende Erfindung geht in einem ersten Aspekt von der Grundidee aus, Lage- und/oder Positionsänderungen eines ersten Gerätes festzustellen und in Reaktion darauf ein Betriebsprofil anzuwenden, das eine Anpassung der dem Benutzer angebotenen Funktionen und/oder deren grafischer Gestaltung auf einem zweiten Gerät bewirkt, das mit dem ersten Gerät kommunikativ verbunden ist.
  • Nach einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung führen die Lage- und/oder Positionsänderungen eines Gerätes zur Auswahl und Anwendung eines Betriebsprofils, das eine Anpassung der dem Benutzer angebotenen Funktionen und/oder deren grafischer Gestaltung auf demselben Gerät bewirkt.
  • In einigen Ausführungsbeispielen der Erfindung führen Messwerte weiterer Sensoren, beispielweise Helligkeitswerte eines Helligkeitssensors und/oder Bilder einer im Gerät eingebauten Kamera, zu einer Anpassung der dem Benutzer angebotenen Funktionen und/oder deren grafischer Gestaltung, sei es auf demselben Gerät oder auf Geräten, die mit dem Gerät, das die Sensoren beinhaltet, kommunikativ verbunden sind.
  • In einigen Ausführungsbeispielen der Erfindung stellt das Gerät fest, ob es sich beim Fahrer, Beifahrer oder im Fond des Kraftfahrzeuges befindet. Dadurch werden die Benutzerführung und die Auswahl zulässiger Anwendungsprogramme gezielt auf die Bedürfnisse dieser Personengruppen angepasst. Wenn darüber hinaus oder alternativ die Lage des Infotainmentgerätes festgestellt wird, führt dies zu weiteren für den Benutzer vorteilhaften automatischen Anpassungen.
  • In anderen Ausführungsbeispielen führt die Lageerkennung dazu, dass das Gerät erkennt, wenn es am Armaturenbrett unterhalb der Windschutzscheibe abgelegt ist. Das führt zum Ausführen der Anwendung ”Frontsichtanzeige”, die bewirkt, dass auf der Anzeige des Infotainmentgerätes ein Bild mit starken Kontrasten erzeugt wird, das von der Windschutzscheibe reflektiert wird und so die Wirkung eines Head-up-Display (Frontsichtanzeige) für den Fahrer hervorruft. Sobald das Gerät von dieser Position entfernt wird und sich im Fahrerbereich befindet, schaltet das Gerät in einen Navigations- oder Fahrerassistenzmodus. Wird das Gerät zum Beifahrer oder in den Fond verlagert, wird auf Unterhaltungsprogramme geschaltet.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst auch einen maschinenlesbaren Datenträger mit geeigneten Programm-Anweisungen zur Ausführung auf einem Computer, so dass der Computer Lage- und/oder Positionsänderungen und/oder Messwertänderungen weiterer Sensoren eines Infotainmentgerätes feststellt, für die Kommunikation mit anderen eventuell vorhandenen Geräten in einem Infotainmentsystem sorgt und das Auswählen und Anwenden eines Betriebsprofils vornimmt. Der maschinenlesbare Datenträger kann jegliche Art eines physischen oder nicht-physischen Datenträgers sein, wie zum Beispiel eine Diskette oder eine CD-ROM oder ein Halbleiterspeicher oder ein Signal, das über ein Computernetz übertragen wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Merkmale, Aufgaben und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten schematischen Zeichnungen, in denen:
  • 1A eine schematische Darstellung eines ersten Infotainmentgerätes nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
  • 1B eine schematische Darstellung eines zweiten Infotainmentgerätes nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
  • 1C eine schematische Darstellung eines von weiteren Infotainmentgeräten nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
  • 2 eine schematische Anordnung von Andockstationen und deren Kopplung mit einem ersten und zweiten Infotainmentgerät nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
  • 3 eine schematische Anordnung von Andockstationen und deren Kopplung mit einem ersten, zweiten und einem von weiteren Infotainmentgeräten nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
  • 4A eine schematische Darstellung der auf einer Anzeigeeinheit eines Infotainmentgeräts dargestellten Informationen nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
  • 4B eine schematische Darstellung der auf einer Anzeigeeinheit eines Infotainmentgeräts dargestellten Informationen nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, und
  • 5 eine schematische Darstellung einer Kraftfahrzeug-Schnittstelle eines ersten Infotainmentgerätes und deren Kopplung an Einrichtungen eines Kraftfahrzeuges nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung wird vorzugsweise als Navigations-, Kommunikations-, Fahrerassistenz-, Informations- und/oder multimediales Unterhaltungssystem in einem Kraftfahrzeug eingesetzt. Die Erfindung kann auch in anderen Verkehrsmitteln, sowohl in privaten als auch öffentlichen, eingesetzt werden. Die Erfindung eignet sich generell zum Abruf und zur Verwaltung von Informations- und Unterhaltungsquellen sowie für Anwendungen eines mobilen, tragbaren Computers wie z. B. eines Tablet-Computers, eines Smartphones, eines Netbooks, eines Notebooks oder eines Laptops, wenn es darum geht, einem Benutzer des Gerätes angepasste Anwendungen und Darstellungen der Ausgabe derselben in Abhängigkeit von unterschiedlichen Lage- und/oder Positionszuständen anzubieten. Insofern ist der vorzugsweise Einsatz im Automobilbereich nur als ein mögliches Anwendungsgebiet zu sehen.
  • In den nachfolgenden Ausführungsbeispielen wird die Erfindung als Infotainmentsystem implementiert, das eine oder mehrere Komponenten aus Navigation, Kommunikation, Fahrerassistenz, multimedialer Unterhaltung und Integration von Anwendungsprogrammen eines mobilen Computers umfasst. Die Ausführungsbeispiele sind jedoch nicht darauf beschränkt; in analoger Weise gelten jedes Ausführungsbeispiel und seine offenbarten Merkmale der Erfindung für sämtliche dargelegten Einsatzgebiete.
  • Die einzelnen Ausführungsbeispiele heben in den meisten Fällen nur einzelne Merkmale der Erfindung hervor. Diese Darstellung dient der Übersichtlichkeit und der besseren Verständlichkeit der Erfindung. Jene Merkmale der Erfindung, die unabhängig von anderen Merkmalen der Erfindung sind, können beliebig miteinander kombiniert werden.
  • 1A zeigt den schematischen Aufbau eines ersten Gerätes, das in den hier beschriebenen Ausführungsbeispielen als erstes Infotainmentgerät 10 ausgestaltet ist. Es umfasst eine Anzeigeeinheit 12 zur Darstellung der Ausgabe von Programmangeboten, die im Prozessor 86 des ersten Infotainmentgerätes 10 verarbeitet werden. Das Programmangebot umfasst Informations- und Unterhaltungsquellen sowie Anwendungsprogramme. Das erste Infotainmentgerät 10 umfasst auch mindestens einen Sensor 14, der bewirkt, dass der Prozessor 86 das dargestellte Programmangebot in Abhängigkeit von Sensordaten beschränkt oder ausgewählte Anwendungen ausführt oder die grafische Gestaltung oder die Anordnung der Anwendungsprogramme ändert. Es sind auch Kombinationen dieser Arten der Adaption auf Sensordaten vorgesehen.
  • In einigen Ausführungsbeispielen ist die Anzeigeeinheit 12 ein Touchscreen, der zur Eingabe von Anweisungen eines Benutzers verwendet wird.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfasst das erste Infotainmentgerät 10 eine Zweitgerätschnittstelle 16, die dazu eingerichtet ist, die Ein- und Ausgabe des Programmangebots auf ein zweites Gerät zu lenken, das hier als zweites Infotainmentgerät 20 ausgestaltet ist, sodass zwei Geräte parallel bedient werden können, wobei insbesondere unterschiedliche Inhalte auf der Anzeigeeinheit 12 des ersten Geräts 10 und einer Anzeigeeinheit des zweiten Geräts dargestellt werden können. Beispielsweise kann in einer Navigationsanwendung vorgesehen sein, dass die eine Anzeigeeinheit eine Kartendarstellung und die andere Anzeigeeinheit eine Fahrspurdarstellung mit Spurwechsel-Hinweisen zeigt. In einigen Ausführungsbeispielen beschränkt sich die Kommunikation zwischen den Geräten auf die Übertragung von Videodaten und gegebenenfalls von Touchscreen-, Tastatur-, Maus- oder anderen Eingabedaten.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Hardware des zweiten Infotainmentgerätes 20 gleich der Hardware des ersten Infotainmentgerätes 10. In anderen Ausführungsbeispielen ist die Prozessorleistung verändert, die Qualität und Auflösung der Anzeigeeinheit 22 verändert, und es sind andere, weniger oder mehr Sensoren und Schnittstellen im zweiten Infotainmentgerät 20 enthalten.
  • 1B zeigt den schematischen Aufbau eines zweiten Infotainmentgerätes 20 nach einem anderen Ausführungsbeispiel, bei dem die Hardware des zweiten Infotainmentgerätes 20 darauf beschränkt ist, die vom ersten Infotainmentgerät 10 über eine Erstgerätschnittstelle 26 empfangene Ausgabe auf einer Anzeigeeinheit 22 darzustellen.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel verfügt das zweite Infotainmentgerät 20 über eine oder mehrere unterschiedliche Vorrichtungen zur Eingabe von Anweisungen eines Benutzers, die über die Erstgerätschnittstelle 26 des zweiten Infotainmentgerätes 20 an das erste Infotainmentgerät 10 zur weiteren Bearbeitung gesendet werden. In einigen Ausführungsbeispielen ist die Anzeigeeinheit 22 ein Touchscreen, der zur Eingabe von Anweisungen eines Benutzers verwendet wird.
  • In einem Ausführungsbeispiel erfolgt eine Umschaltung der Ein- und/oder Ausgabe auf das zweite Infotainmentgerät 20, sodass die Ein- und/oder Ausgabe exklusiv über das erste Infotainmentgerät 10 oder exklusiv über das das zweite Infotainmentgerät 20 läuft. In einem anderen Ausführungsbeispiel ist dagegen ein Parallelbetrieb für die Ein- und/oder Ausgabe für das erste 10 und das zweite 20 Infotainmentgerät vorgesehen.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel erfolgt eine Ausgabe des Programmangebotes auf der Anzeigeeinheit 22 des zweiten Infotainmentgerätes 20 in Abhängigkeit von den Sensordaten des mindestens einen Sensors 14 des ersten Infotainmentgerätes 10. Dabei wird das auf der Anzeigeeinheit 22 des zweiten Infotainmentgerätes 20 dargestellte Programmangebot in Abhängigkeit von Sensordaten beschränkt oder es werden ausgewählte Anwendungen ausgeführt oder die grafische Gestaltung oder die Anordnung der Anwendungsprogramme wird geändert. Es sind auch Kombinationen dieser Arten der Adaption auf Sensordaten vorgesehen.
  • 1C zeigt den schematischen Aufbau eines weiteren Infotainmentgerätes 50 nach einem Ausführungsbeispiel, bei dem die Hardware des weiteren Infotainmentgerätes 50 darauf beschränkt ist, die vom ersten Infotainmentgerät 10 über eine Erstgerätschnittstelle 56 empfangene Ausgabe auf einer Anzeigeeinheit 52 darzustellen. Dabei ist das erste Infotainmentgerät 10 dazu eingerichtet, über die Zweitgerätschnittstelle 16 mit einem oder mehreren weiteren Infotainmentgeräten 50 gekoppelt zu sein.
  • Die für das zweite Infotainmentgerät 20 dargelegten Ausführungsbeispiele gelten in gleicher Weise für ein oder mehrere weitere Infotainmentgeräte 50. Es ist auch eine Kombination eines zweiten und von einem oder mehreren weiteren Infotainmentgeräten 20, 50 nach unterschiedlichen Ausführungsbeispielen vorgesehen.
  • 2 zeigt die Kopplung eines ersten Infotainmentgerätes 10 mit einem zweiten Infotainmentgerät 20 über Andockstationen 30, 32 nach einem Ausführungsbeispiel.
  • Eine oder mehrere Andockstationen 30, 32, 34, 36 sind vorzugsweise an Positionen im Kraftfahrzeug vorgesehen, die vom jeweiligen Fahrzeuginsassen, sei es Fahrer, Beifahrer oder ein Passagier im Fond der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeuges, gut erreicht bzw. gut eingesehen werden können. Die Andockstationen 30, 32, 34, 36 übernehmen die Kopplung der Zweitgerätschnittstelle 16 des ersten Infotainmentgerätes 10 mit der Erstgerätschnittstelle 26 des zweiten Infotainmentgerätes 20.
  • In einem Ausführungsbeispiel wird das zweite Infotainmentgerät 20 an eine für dieses Gerät reservierte Andockstation 32 angeschlossen. In einem anderen Ausführungsbeispiel wird das zweite Infotainmentgerät 20 an eine beliebige freie Andockstation 32, 34, 36 angeschlossen. In einem weiteren Ausführungsbeispiel vermag das erste Infotainmentgerät 10 die zur Kopplung des zweiten Infotainmentgerätes 20 verwendete Andockstation 32 von den anderen Andockstationen 34, 36 zu unterscheiden.
  • 3 erweitert die Anordnung von 2 durch die Kopplung eines weiteren Infotainmentgerätes 50 an die Andockstation 36. Es sind auch mehr oder weniger Andockstationen sowie mehrere weitere Infotainmentgeräte 50 denkbar.
  • In einigen Ausführungsbeispielen kommunizieren die Andockstationen 30, 32, 34, 36 untereinander drahtgebunden, beispielsweise über einen in Kraftfahrzeugen üblichen Bus wie CAN, MOST, FlexRay oder über eine Netzwerkschnittstelle wie Ethernet oder über USB, Firewire, Thunderbolt oder über eine Videoschnittstelle wie DVI, HDMI, DisplayPort oder über eine proprietäre drahtgebundene Technik.
  • In anderen Ausführungsbeispielen erfolgt die Kommunikation zwischen den Andockstationen drahtlos, wie z. B. über Wireless LAN nach den IEEE-802.11-Standards, ANT oder Bluetooth.
  • In weiteren Ausführungsbeispielen erfolgt die Kommunikation wahlweise drahtgebunden oder drahtlos. In anderen Ausführungsbeispielen werden Andockstationen mit unterschiedlichen Übertragungstechniken eingesetzt, beispielsweise eine Andockstation mit drahtloser Kommunikation, wobei manche Andockstationen über mehrere Übertragungstechniken parallel kommunizieren, um zu gewährleisten, dass eine Verbindung zwischen der Erstgerätschnittstelle 16 des ersten Infotainmentgerätes 10 und der Zweitgerätschnittstelle 26, 56 des zweiten 20 und gegebenenfalls des einen oder der mehreren weiteren Infotainmentgeräte 50 gegeben ist.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Übertragungstechnik in der Erstgerätschnittstelle 16 und/oder der Zweitgerätschnittstelle 26, 56 integriert, sodass die Kommunikation zwischen den Geräten auch ohne Andockstation 30, 32, 34, 36 möglich ist.
  • In einigen anderen Ausführungsbeispielen ist eine drahtlose Übertragungstechnik in einigen oder allen Geräten 10, 20, 50 integriert, und eine drahtgebundene Übertragungstechnik ist in einer Andockstation 30, 32, 34, 36 integriert. Das erste oder das zweite oder das eine oder die mehreren weiteren Infotainmentgeräte 10, 20, 50 kommunizieren gemäß diesen Ausführungsbeispielen entweder ohne oder mit Andockstation 30, 32, 34, 36.
  • Die Wahl der Übertragungstechnik hängt von der Leistung des zweiten 20 oder des einen oder der mehreren weiteren Infotainmentgeräte 50 ab. Falls das zweite 20 oder das eine oder die mehreren weiteren Infotainmentgeräte 50 über einen eigenen Prozessor zur eigenständigen Ausführung von Anwendungsprogrammen verfügt und sich der Datenaustausch auf die Übermittlung von Daten beschränkt, die auf den Sensordaten des mindestens einen Sensors 14 des ersten Infotainmentgerätes 10 zur Auswahl von Anwendungsprogrammen und auf Anweisungen zur Wahl eines Darstellungsprofils für die Ausgabe von Anwendungsprogrammen auf der Anzeigeeinheit 22, 52 des zweiten oder des einen oder der mehreren weiteren Infotainmentgerätes 20, 50 beruhen, können Übertragungstechniken mit einer vergleichsweisen niedrigen Datenrate wie zum Beispiel Bluetooth verwendet werden.
  • In manchen Ausführungsbeispielen sind auch Mischformen des Datenaustausches denkbar, gemäß denen ein Teil der Anwendungsprogramme auf dem einen Gerät und ein anderer Teil der Anwendungsprogramme auf dem anderen Gerät ausgeführt werden und die Übertragung zwischen den Geräten im Wesentlichen aus Ein-/Ausgabedaten besteht.
  • 4A zeigt eine schematische Darstellung der auf einer Anzeigeeinheit 12, 22, 52 dargestellten Informationen 60 nach einem Ausführungsbeispiel, in dem dem Benutzer das gesamte Programmangebot zur Verfügung steht. Das Programmangebot umfasst Informations- und Unterhaltungsangebote und Anwendungsprogramme eines mobilen Computers oder Smartphones.
  • In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird ein Navigationsprogramm 62 angeboten, eine Bildausgabe für eine Frontsichtanzeige 64 (Head-up Display), ein Programm zur Reifendruckkontrolle 66, ein Programm zur Steuerung der Klimaanlage des Kraftfahrzeuges 68, Zugriff auf Radioprogramme 70, ein DVD-Player 72 zur Audio- und/oder Videowiedergabe sowie weitere Anwendungsprogramme 74, 76. Der Benutzer hat Zugriff auf die angebotenen Anwendungsprogramme und kann wählen, welches im Vordergrund 78 aktiv ist. Diese Auswahl stellt nur exemplarisch die Vielfältigkeit möglicher Anwendungen dar und ist nicht darauf beschränkt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Darstellung auf mindestens einer der Anzeigeeinheiten 12, 22, 52 beeinflusst. 4B zeigt die Beeinflussung der Darstellung in Form einer Beschränkung des Programmangebotes. Die dargestellten Informationen 80 geben dem Benutzer noch eine Auswahlmöglichkeit hinsichtlich eines eingeschränkten Programmangebots. Navigation 62, Frontsichtanzeige 64 und Radio 70 fehlen hier.
  • In anderen Ausführungsbeispielen umfasst die Beeinflussung der Darstellung die grafische Gestaltung und die Anordnung der darzustellenden Ausgabe der Anwendungsprogramme sowie eine adaptierte Menüführung.
  • In weiteren Ausführungsbeispielen werden vorher festgelegte Anwendungsprogramme im Vordergrund und/oder Hintergrund ausgeführt, wenn eine Beeinflussung erfolgt.
  • In anderen Ausführungsbeispielen werden die vorhin genannten unterschiedlichen Arten der Beeinflussungen kombiniert. In manchen Ausführungsbeispielen führt die Beeinflussung zu einer gleichen Veränderung auf allen Anzeigeeinheiten 12, 22, 52, in anderen Ausführungsbeispielen führt die gleiche Beeinflussung zu unterschiedlichen Veränderungen auf den Anzeigeeinheiten 12, 22, 52.
  • In manchen Ausführungsbeispielen sind Sensordaten des mindestens einen Sensors 14 des ersten Infotainmentgerätes 10 Auslöser für die Beeinflussung der Darstellung.
  • Mindestens ein Sensor 14 kann ein Lagesensor 96 sein, der die räumliche Lage des ersten Infotainmentgerätes 10 feststellt. Unter einer Veränderung der räumlichen Lage ist eine veränderte Orientierung des ersten Infotainmentgerätes 10 zu verstehen. Darunter fallen Neigungen und Drehungen des ersten Gerätes.
  • Eine Messung dieser Aktionen kann beispielsweise mit einem Bewegungsmelder, einem Neigungssensor, einem Gyroskop, einem Magnetometer, einem Beschleunigungssensor, einem Helligkeitssensor oder mit einer Kamera erfolgen. Das erste Gerät kann auch über mehrere dieser unterschiedlichen Sensoren verfügen, um bei der Auswertung der Sensordaten und der berechneten Änderung der Lage eine größere Genauigkeit zu erzielen.
  • In einem Ausführungsbeispiel kann der Lagesensor 96 im Wesentlichen zwischen einer horizontalen Lage und einer vertikalen Lage des ersten Infotainmentgerätes 10 unterscheiden. Es sind auch Ausführungsbeispiele denkbar, in denen mehrere Lagezustände unterschieden werden.
  • Der jeweils festgestellte Lagezustand des ersten Infotainmentgeräts 10 ist der Auslöser für eine Beeinflussung der dargestellten Informationen auf den Anzeigeeinheiten 12, 22, 52, sei es des ersten Infotainmentgerätes 10, des zweiten Infotainmentgeräts 20 oder des einen oder der mehreren weiteren Infotainmentgeräte 50.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel umfasst mindestens ein Sensor 14 einen Positionssensor 98, welcher die räumliche Position des ersten Infotainmentgerätes 10 oder eine Änderung der Position feststellt oder zwischen verschiedenen Positionen des Infotainmentgerätes 10 unterscheidet. Die räumliche Position des Gerätes unterscheidet sich von der räumlichen Lage dahingehend, dass sich das Gerät nach der Veränderung der Position an einem anderen Ort im Raum befindet, während das Gerät bei einer Änderung der Lage ungefähr am gleichen Ort im Raum verbleibt.
  • In weiteren Ausführungsbeispielen umfassen die Sensoren 14 sowohl einen Lagesensor 96 als auch einen Positionssensor 98, sodass Änderungen an Lage und/oder Position zu Änderungen an den dargestellten Informationen 60, 80 auf einer oder mehrerer der Anzeigeeinheiten 12, 22, 52 führen.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Funktionalität des Positionssensors 98 durch eine codierte Andockstation 30 realisiert. Das mit einer codierten Andockstation 30 gekoppelte erste Infotainmentgerät 10 ist in der Lage, anhand der Codierung der Andockstation 30 diese zu identifizieren und somit von den anderen Andockstationen 32, 34, 36, die über eine abweichende Codierung verfügen, zu unterscheiden. In anderen Ausführungsbeispielen weisen einige Andockstation identische Codierungen auf. Es sind auch andere Verfahren zur Unterscheidung unterschiedlicher räumlicher Positionen vorgesehen.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel werden codierte Andockstationen 32, 34, 36 für das zweite Infotainmentgerät 20 und/oder für das eine oder die mehreren weiteren Infotainmentgeräte 50 verwendet, sodass das erste Infotainmentgerät 10 in der Lage ist, zu erkennen, welches der zusätzlichen Geräte 20, 50 mit welcher Andockstation 32, 34, 36 jeweils gekoppelt ist. Die Darstellung der Informationen auf den Anzeigeeinheiten 12, 22, 52 hängt in diesem Ausführungsbeispiel vom jeweiligen Kopplungszustand ab.
  • In einem Ausführungsbeispiel hängt die Darstellung der Informationen auf einer Anzeigeeinheit eines Infotainmentgerätes davon ab, mit welcher codierten Andockstation dasselbe Gerät gekoppelt ist. In einem anderen Ausführungsbeispiel hängt die Darstellung der Informationen auf einer Anzeigeeinheit eines Infotainmentgerätes davon ab, mit welcher codierten Andockstation mindestens ein anderes Infotainmentgerät desselben Infotainmentsystems gekoppelt ist. Die Beeinflussung einer oder mehrerer Anzeigeeinheiten 12, 22, 52 ist in einem Ausführungsbeispiel von einer bestimmten Kombination aus bestimmten Andockstationen 30, 32, 34, 36 abhängig, die mit jeweils bestimmten Infotainmentgeräten 10, 20, 50 gekoppelt sind.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel werden die unterschiedlichen räumlichen Positionen Funktionsbereichen zugeordnet. Ein Funktionsbereich ist ein räumlich nicht notwendigerweise zusammenhängendes Gebiet, in dem ein Benutzer bestimmte Erwartungen an ein Infotainmentgerät stellt.
  • In einem Ausführungsbeispiel gibt es einen Fahrer-Funktionsbereich, der die primären Bedürfnisse des Fahrers mit Navigation, Fahrerassistenz, Information und Zugriff auf Audio-Unterhaltungsquellen definiert. In einem weiteren Ausführungsbeispiel gibt es einen Beifahrer-Funktionsbereich, der primär auf multimediale Unterhaltungsprogramme, somit Audio- und Videoquellen, ausgelegt ist. In einem anderen Ausführungsbeispiel gibt es einen Fond-Funktionsbereich, der beispielsweise neben dem Zugriff auf Unterhaltungsprogramme auch Zugriff auf bestimmte Anwendungsprogramme und Spiele gewährt.
  • Diese Aufzählung von Funktionsbereichen ist beispielhaft zu verstehen und betrifft nicht nur den Aspekt, welche Anwendungsprogramme an einer bestimmten Position im Fahrzeug ausgeführt werden, sondern optional auch die grafische Gestaltung und Anordnung der Anwendungsprogramme.
  • In einem kombinierten Ausführungsbeispiel, das jene Ausführungsbeispiele mit definierten Funktionsbereichen beinhaltet, hängen die auf der Anzeigeeinheit eines Infotainmentgerätes 10, 20, 50 dargestellten Informationen 60, 80 davon ab, in welchem Funktionsbereich sich das jeweilige Infotainmentgerät 10, 20, 50 aufhält. In weiteren Ausführungsbeispielen hängen die auf der Anzeigeeinheit eines Infotainmentgerätes 10, 20, 50 dargestellten Informationen davon ab, in welchem Funktionsbereich sich zumindest ein anderes Infotainmentgerät 10, 20, 50 desselben Infotainmentsystems befindet, die kommunikativ miteinander verbunden sind.
  • In anderen Ausführungsbeispielen werden alle Parameter, die das Programmangebot für ein Infotainmentgerät 10, 20, 50 beschränken oder bestimmte Anwendungen im Vorder- oder Hintergrund ausführen oder die die grafische Gestaltung und die Anordnung der Anwendungsprogramme betreffen, in einem Betriebsprofil gespeichert. In einem Ausführungsbeispiel legt das Betriebsprofil die Darstellung von Informationen 60, 80 für eine Anzeigeeinheit 12, 22, 52 fest, in einem anderen Ausführungsbeispiel für mehrere Anzeigeeinheiten 12, 22, 52.
  • In weiteren Ausführungsbeispielen speichert das Betriebsprofil nicht nur die Auswirkung auf die Darstellung von Anwendungsprogrammen und die Auswirkung der Ausgabe von Informations- und Unterhaltungsquellen, sondern auch die Bedingungen, die zur Anwendung des Betriebsprofils führen.
  • Die Bedingungen zur Anwendung eines bestimmten Betriebsprofils können beispielsweise dem Erkennen unterscheidbarer Lagen des ersten Infotainmentgerätes 10 oder dem Erkennen unterscheidbarer Positionen von mindestens einem Infotainmentgerät 10, 20, 50 oder einer beliebige Kombination aus Lage und Position entsprechen.
  • In einem Ausführungsbeispiel verfügt das erste Infotainmentgerät 10 über eine Logik, die eine Priorisierung bei der Anwendung des passenden Betriebsprofils vornimmt, falls mehrere Betriebsprofile den notwendigen Lage- und Positionsbedingungen entsprechen. In einem Ausführungsbeispiel wird dasjenige Betriebsprofil verwendet, das die höchste Anzahl von Bedingungen erfüllt. In einem weiteren Ausführungsbeispiel sind die Betriebsprofile mit Prioritäten versehen.
  • In 5 ist ein erstes Infotainmentgerät 10 nach einem weiteren Ausführungsbeispiel schematisch dargestellt, das eine Schnittstelle 84 zu einem Bussystem 94 des Kraftfahrzeuges wie CAN, MOST oder FlexRay aufweist. Über dieses Bussystem erhält das erste Infotainmentgerät 10 Zugriff auf Daten des Kraftfahrzeuges 88, wie zum Beispiel Verbrauchsdaten und Zustandsinformationen oder Zugriff auf die im Infotainmentsystem des Kraftfahrzeuges 100 verbauten Informations- und Unterhaltungsquellen 90 oder auf Einrichtungen des Kraftfahrzeuges 100, die vom ersten Infotainmentgerät 10 angesteuert werden. In einem Ausführungsbeispiel weist die Schnittstelle 84 eine Verbindung zu dem im Kraftfahrzeug 100 verbauten Lautsprechersystem 92 auf.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist das erste Infotainmentgerät 10 dazu eingerichtet, einige oder mehrere der vom Kraftfahrzeug 100 bereitgestellten Daten, Informationen und Medien zu verarbeiten und in eigenen Anwendungsprogrammen auf der eigenen Anzeigeeinheit 12 darzustellen oder gemäß vorhandener Betriebsprofile auf der Anzeigeeinheit 22 des zweiten Infotainmentgerät 20 oder auf einem oder mehreren weiteren Infotainmentgeräten 50 darzustellen.
  • In anderen Ausführungsbeispielen wird auch das zweite oder das eine oder die mehreren weiteren Infotainmentgeräte 20, 50 in die Lage versetzt, über die Kopplung mit dem ersten Infotainmentgerät 10 auf Einrichtungen des Kraftfahrzeuges 100 zuzugreifen, falls das erste Infotainmentgerät 10 mit den Einrichtungen 88, 90, 92 des Kraftfahrzeuges 100 verbunden ist.
  • In einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Betriebsprofil ”Frontsichtanzeige” (Head-up Display) gewählt, wenn sich das erste Infotainmentgerät 10 in einer im Wesentlichen horizontalen Lage befindet. Dazu legt der Benutzer das erste Infotainmentgerät 10 ganz vorne in der Fahrgastzelle am Armaturenbrett unter der Windschutzscheibe ab. Das Betriebsprofil sieht vor, dass das Anwendungsprogramm ”Frontsichtanzeige” im Vordergrund ausgeführt wird, welches ein Bild mit starken Kontrasten erzeugt und Informationen darstellt, die für den Fahrer von Relevanz sind, beispielsweise Richtungspfeile für die Navigation oder erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Durch die starken Kontraste der auf der Anzeigeeinheit 12 dargestellten Bildinhalte nimmt der Fahrer des Kraftfahrzeuges 100 die Reflexion des Bildes der Anzeigeeinheit 12 an der Windschutzscheibe wahr. Die durch die Anordnung bedingte Verzerrung des Bildes wird im Rahmen eines Lernmodus berechnet und dann bei der Ausführung des Programms kompensiert, sodass ein vorverzerrtes Bild angezeigt wird, welches nach der Reflexion gut lesbar ist.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel werden zur Anwendung des Betriebsprofils ”Frontsichtanzeige” noch weitere Parameter geprüft, um sicherzugehen, dass sich das erste Infotainmentgerät tatsächlich als ”Frontsichtanzeige” verhalten soll, Schließlich soll eine vorübergehende horizontale Haltung des Infotainmentgerätes 10 nicht zur Anwendung eines möglicherweise vom Benutzer nicht gewünschten Betriebsprofils vermieden werden. In manchen Ausführungsbeispielen verfügt das erste Infotainmentgerät 10 über eine Kamera auf der Vorderseite. Eine Auswertung des Bildes, insbesondere nach einem Lernmodus, ermöglicht dem ersten Infotainmentgerät 10 zu erkennen, ob es sich am gewohnten Platz für die Frontsichtanzeige befindet oder nicht.
  • In einigen Ausführungsbeispielen verfügt das erste oder zweite oder eines der weiteren Infotainmentgeräte 10, 20, 50 über eine Kamera, deren Bild zur Auswertung der räumlichen Lage und/oder Position herangezogen wird.
  • In einem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Betriebsprofil ”Fahrerassistenz” gewählt, wenn sich das erste Infotainmentgerät 10 an einer Andockstation 30 im Funktionsbereich des Fahrers, beispielsweise im Bereich der Mittelkonsole, befindet. Dieses Betriebsprofil wird durch das Anschließen des ersten Infotainmentgeräts 10 an der codierten Andockstation 30 im Bereich der Mittelkonsole erkannt und/oder durch eine im Wesentlichen vertikale Lage des ersten Infotainmentgerätes 10. Das führt zur Umstellung der dargestellten Information 60 hinsichtlich der Auswahl des Programmangebots und der grafischen Gestaltung, die nun für Fahrerassistenz optimiert ist. In einem Ausführungsbeispiel wird ein Navigationsprogramm ausgeführt bzw. gestartet und andere für den Fahrer relevanten Informationen und Audio-Unterhaltungsquellen leicht verfügbar dargestellt.
  • In einem dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Betriebsprofil ”Kombination Fahrerassistenz/Unterhaltung” gewählt, falls neben dem ersten Infotainmentgerät 10 ein zweites Infotainmentgerät 20 und/oder ein oder mehrere weitere Infotainmentgeräte 50 im Einsatz sind. In diesem Fall wird die Bedienung von Video-Unterhaltungsquellen vom ersten Infotainmentgerät 10 aus dem Menü entfernt und auf der Anzeigeeinheit 22, 52 des zweiten Infotainmentgerätes 20 und/oder des einen oder der mehreren weiteren Infotainmentgeräte 50 eingeblendet.
  • Gegenstand der Erfindung ist neben dem Infotainmentgerät und dessen Verwendung in einem Infotainmentsystem auch ein Verfahren, das in dem Gerät oder System zur Anwendung gelangt.
  • Darüber hinaus kann das Infotainmentgerät als elektronisches Gerät konzipiert sein, das eigens dem hier dargelegten Zweck dient, oder es kann ein Computer, beispielsweise ein Tablet-Computer oder Smartphone, optional mit Schnittstellen zu einem zweiten oder mehreren Geräten, sein. Zur Erfindung gehören im Übrigen alle in den Ausführungsbeispielen genannten Komponenten, die für die Realisierung eines Infotainmentsystems erforderlich sind.
  • Die in den vorangehenden Ausführungsbeispielen beschriebene Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Komponenten des Systems ist beispielhaft zu verstehen. Es sind auch andere Aufteilungen zwischen den Komponenten des Systems denkbar, die in äquivalenter Form die beschriebenen Merkmale der Erfindung realisieren.
  • Die Einzelheiten, die in der obigen Beschreibung von Ausführungsbeispielen enthalten sind, sollen nicht als Einschränkung des Schutzbereichs der Erfindung zu verstehen sein, sondern als exemplarische Darstellung einiger ihrer Ausführungsformen. Viele Varianten sind möglich und dem Fachmann sofort ersichtlich. Insbesondere betrifft dies Variationen, die eine Kombination von Merkmalen der einzelnen Ausführungsbeispiele umfassen, die in der vorliegenden Spezifikation offenbart sind. Daher soll der Bereich der Erfindung nicht durch die dargestellten Ausführungsbeispiele, sondern durch die angehängten Ansprüche und ihre rechtlichen Äquivalente bestimmt sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • IEEE-802.11-Standards [0040]

Claims (34)

  1. System zum Bereitstellen von Informations- und/oder Unterhaltungsfunktionen, mit einem ersten Gerät (10) mit einer Anzeigeeinheit (12) und mindestens einem Sensor (14), wobei mindestens ein Sensor (14) auf eine räumliche Lage und/oder eine räumliche Position des ersten Gerätes anspricht, einem zweiten Gerät (20) mit einer Anzeigeeinheit (22), wobei das erste Gerät (10) und das zweite Gerät (20) dazu eingerichtet sind, Informationen (60, 80) durch ihre jeweilige Anzeigeeinheit (12, 22) darzustellen, und wobei die auf der Anzeigeeinheit (22) des zweiten Gerätes (20) dargestellten Informationen (80) und/oder deren grafische Gestaltung und/oder Anordnung von der durch den mindestens einen Sensor (14) festgestellten Lage und/oder Position des ersten Gerätes (10) abhängen.
  2. System nach Ansprüche 1, ferner umfassend: mindestens eine Andockstation (32), wobei das zweite Gerät (20) dazu eingerichtet ist, mit einer Andockstation (30, 32, 34, 36) lösbar gekoppelt zu werden, wobei die auf der Anzeigeeinheit (12) des ersten Gerätes (10) dargestellten Informationen (60) von der Andockstation (32) abhängen, die mit dem zweiten Gerät (20) gekoppelt ist.
  3. System nach Anspruch 2, wobei die auf der Anzeigeeinheit (22) des zweiten Gerätes (12) dargestellten Informationen (80) von der Andockstation (32) abhängen, die mit dem zweiten Gerät (20) gekoppelt ist.
  4. System nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, ferner umfassend: mindestens ein weiteres Gerät (50) mit einer Anzeigeeinheit (52), wobei das mindestens eine weitere Gerät (50) dazu eingerichtet ist, Informationen (80) durch seine Anzeigeeinheit (52) darzustellen und mit einer Andockstation (30, 32, 34, 46) lösbar gekoppelt zu werden, wobei die auf der Anzeigeeinheit (12, 22, 52) des ersten Gerätes (10) oder des zweiten Gerätes (20) oder des mindestens einen weiteren Gerätes (50) dargestellten Informationen (60, 80) und/oder deren grafische Gestaltung und/oder Anordnung von der jeweiligen Kombination von Kopplungen der mindestens einen Andockstation (30, 32, 34, 36) mit dem zweiten Gerät (20) und/oder dem mindestens einen weiteren Gerät (50) abhängt.
  5. System nach einem der Ansprüche 1–4, wobei die dargestellten Informationen (60, 80) eine Ausgabe von Anwendungsprogrammen und/oder Informationsquellen und/oder Unterhaltungsquellen (62, 64, 66, 68, 70, 72, 74, 76, 78, 82) umfassen.
  6. System nach einem der Ansprüche 1–5, ferner umfassend: eine Schnittstelle (84) zu einem Bussystem (94) eines Kraftfahrzeuges (100), wobei mindestens ein Teil der dargestellten Informationen von Daten aus einer Informations- (88) oder Unterhaltungsquelle (90) des Kraftfahrzeuges (100) abhängt.
  7. System nach einem der Ansprüche 1–6, wobei die auf der Anzeigeeinheit (12) des ersten Gerätes (10) dargestellten Informationen (60) von der durch den mindestens einen Sensor (14) festgestellten Lage und/oder Position des ersten Gerätes (10) abhängen.
  8. System nach einem der Ansprüche 1–7, wobei das erste Gerät (10) ein Tablet-Computer oder ein Smartphone ist.
  9. System nach einem der Ansprüche 1–8, wobei die Anzeigeeinheit (22, 52) des zweiten (20) und/oder des mindestens einen weiteren Gerätes (50) vom ersten Gerät (10) gesteuert wird.
  10. System nach einem der Ansprüche 1–9, wobei mindestens ein Sensor (14) ein Bewegungsmelder, ein Neigungssensor, ein Gyroskop, ein Magnetometer, ein Beschleunigungssensor, ein Helligkeitssensor oder eine Kamera ist.
  11. Gerät (10) zum Bereitstellen von Informations- und/oder Unterhaltungsfunktionen in einem Kraftfahrzeug (100), das Gerät (10) umfassend: einen Prozessor (86) zum Ausführen von Anwendungsprogrammen (62, 64, 66, 68, 70, 72, 74, 76, 78, 82), eine Anzeigeeinheit (12) zum Darstellen der Ausgabe der Anwendungsprogramme, wobei das Gerät (10) dazu eingerichtet ist, in unterschiedlichen räumlichen Lagen und/oder an unterschiedlichen räumlichen Positionen innerhalb eines Kraftfahrzeuges (100) betrieben zu werden, wobei das Gerät (10) dazu eingerichtet ist, seine räumliche Lage und/oder räumliche Position innerhalb des Kraftfahrzeuges (100) festzustellen und diese Lage und/oder Position einem von mehreren Funktionsbereichen zuzuordnen, und wobei das Gerät (10) in Abhängigkeit von dem der festgestellten Lage und/oder Position zugeordneten Funktionsbereich ein oder mehrere Anwendungsprogramme ausführt oder einem Benutzer zur Auswahl anbietet.
  12. Gerät nach Anspruch 11, wobei das Gerät (10) die Ausgabe der Anwendungsprogramme in Abhängigkeit von dem jeweiligen Funktionsbereich grafisch darstellt und/oder anordnet.
  13. Gerät nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, wobei die Funktionsbereiche mindestens einen Fahrer-Funktionsbereich für einen Fahrer des Kraftfahrzeuges (100) und/oder einen Beifahrer-Funktionsbereich für Fahrzeuginsassen neben dem Fahrer und/oder einen Fond-Funktionsbereich für Fahrzeuginsassen im Fond des Kraftfahrzeuges (100) umfassen.
  14. Gerät nach Anspruch 13, wobei die Anwendungsprogramme im Fahrer-Funktionsbereich mindestens ein Navigationsprogramm (62) umfassen und die Anwendungsprogramme im Beifahrer- und Fond-Funktionsbereich mindestens das Bereitstellen von Audio- und/oder Videoquellen (70, 72) umfassen.
  15. Gerät nach einem der Ansprüche 11–14, ferner umfassend: eine Schnittstelle (84) zu einem Bussystem (94) des Kraftfahrzeuges (100), wobei mindestens ein Teil der Anwendungsprogramme Daten aus einer Informations- (88) oder Unterhaltungsquelle (90) des Kraftfahrzeuges verarbeitet.
  16. Gerät nach einem der Ansprüche 11–15, wobei das Gerät (10) ein Tablet-Computer oder ein Smartphone ist.
  17. Gerät nach einem der Ansprüche 11–16, wobei das Gerät (10) dazu eingerichtet ist, seine räumliche Lage mit einem Bewegungsmelder oder einem Neigungssensor oder einem Gyroskop oder einem Magnetometer oder einem Beschleunigungssensor oder einem Helligkeitssensor oder einer Kamera oder einer Kombination daraus festzustellen.
  18. Gerät nach einem der Ansprüche 11–17, wobei das Gerät (10) eine Andockschnittstelle (16) umfasst und dazu eingerichtet ist, seine räumliche Position durch Verbinden der Andockschnittstelle (16) mit einer codierten Andockstation (30, 32, 34, 36) festzustellen.
  19. Computersystem, umfassend: ein erstes Gerät (10) mit einer Anzeigeeinheit (12) und mindestens einem Sensor (14), der auf eine räumliche Lage und/oder räumliche Position des ersten Gerätes (10) anspricht, ein zweites Gerät (20) mit einer Anzeigeeinheit (22), wobei das erste Gerät (10) und das zweite Gerät (20) dazu eingerichtet sind, Informationen (60, 80) durch ihre jeweilige Anzeigeeinheit (12, 22) darzustellen, wobei das Computersystem zur Auswahl eines Betriebsprofils eingerichtet ist, indem eine räumliche Lage und/oder räumliche Position des ersten Gerätes (10) festgestellt wird und ein Betriebsprofil für das zweite Gerät (20) in Abhängigkeit von der festgestellten Lage und/oder Position des ersten Gerätes (10) ausgewählt wird.
  20. Computersystem nach Anspruch 19, wobei das Computersystem ferner mindestens eine Andockstation (30, 32, 34, 36) umfasst, wobei das zweite Gerät (20) dazu eingerichtet ist, mit einer Andockstation (30, 32, 34, 36) lösbar gekoppelt zu werden, wobei das Auswählen des Betriebsprofils für das zweite Gerät (20) auch von der Andockstation (32) abhängt, die mit dem zweiten Gerät (20) gekoppelt ist.
  21. Computersystem nach Anspruch 19 oder Anspruch 20, wobei das Computersystem ferner zum Auswählen eines Betriebsprofils für das erste Gerät (10) in Abhängigkeit von der festgestellten Lage und/oder Position des ersten Gerätes (10) eingerichtet ist.
  22. Computersystem nach Anspruch 21, wobei das ausgewählte Betriebsprofil für das erste Gerät (10) auch von der Andockstation (32) abhängt, die mit dem zweiten Gerät (20) gekoppelt ist.
  23. Computersystem nach einem der Ansprüche 20–22, das Computersystem ferner umfassend: mindestens ein weiteres Gerät (50) mit einer Anzeigeeinheit (52), wobei das mindestens eine weitere Gerät (50) dazu eingerichtet ist, Informationen (80) durch seine Anzeigeeinheit (52) darzustellen und mit einer Andockstation (30, 32, 34, 36) lösbar gekoppelt zu werden, wobei das Auswählen des Betriebsprofils für das erste Gerät (10) oder das zweite Gerät (20) von der jeweiligen Kombination von Kopplungen der mindestens einen Andockstation (30, 32, 34, 36) mit dem zweiten Gerät (20) und/oder mit dem mindestens einen weiteren Gerät (50) abhängt.
  24. Computersystem nach einem der Ansprüche 19–23, wobei das Betriebsprofil eines Gerätes (10, 20, 50) das Programmangebot aus Anwendungsprogrammen, Informations- und Unterhaltungsquellen (62, 64, 66, 68, 70, 72, 74, 76, 78, 82) und/oder die grafische Gestaltung und/oder die Anordnung der Ausgabe des Programmangebotes festlegt.
  25. Computersystem nach einem der Ansprüche 19–24, wobei das erste Gerät (10) ein Tablet-Computer oder ein Smartphone ist.
  26. Computersystem nach einem der Ansprüche 19–25, wobei das erste Gerät (10) dazu eingerichtet ist, seine räumliche Lage mit einem Bewegungsmelder oder einem Neigungssensor oder einem Gyroskop oder einem Magnetometer oder einem Beschleunigungssensor oder einem Helligkeitssensor oder einer Kamera oder einer Kombination daraus festzustellen.
  27. Maschinenlesbares Medium, das Programmanweisungen umfasst, wobei die Programmanweisungen dazu eingerichtet sind, durch mindestens einen Prozessor eines Computersystems ausgeführt zu werden, wobei das Computersystem umfasst: ein erstes Gerät (10) mit einer Anzeigeeinheit (12) und mindestens einem Sensor (14), wobei mindestens ein Sensor auf eine räumliche Lage und/oder räumliche Position des ersten Gerätes (10) anspricht, ein zweites Gerät (20) mit einer Anzeigeeinheit (22), wobei das erste Gerät (10) und das zweite Gerät (20) dazu eingerichtet sind, Informationen (60, 80) durch ihre jeweilige Anzeigeeinheit (12, 22) darzustellen, wobei die Programmanweisungen dazu eingerichtet sind, den mindestens einen Prozessor dazu zu veranlassen, eine räumliche Lage und/oder räumliche Position des ersten Gerätes (10) festzustellen und ein Betriebsprofil für das zweite Gerät (20) in Abhängigkeit von der festgestellten Lage und/oder Position des ersten Gerätes (10) auszuwählen.
  28. Maschinenlesbares Medium nach Anspruch 27, wobei das Computersystem ferner mindestens eine Andockstation (30, 32, 34, 36) umfasst, wobei das zweite Gerät (20) dazu eingerichtet ist, mit einer Andockstation (30, 32, 34, 36) lösbar gekoppelt zu werden, wobei das Auswählen des Betriebsprofils für das zweite Gerät (20) auch von der Andockstation (32) abhängt, die mit dem zweiten Gerät (20) gekoppelt ist.
  29. Maschinenlesbares Medium nach Anspruch 27 oder Anspruch 28, wobei die Programmanweisungen ferner dazu eingerichtet sind, den mindestens einen Prozessor dazu zu veranlassen, ein Betriebsprofil für das erste Gerät (10) auszuwählen, wobei das Auswählen von der festgestellten Lage und/oder Position des ersten Gerätes (10) abhängt.
  30. Maschinenlesbares Medium nach Anspruch 29, wobei das Auswählen des Betriebsprofils für das erste Gerät (10) auch von der Andockstation (32) abhängt, die mit dem zweiten Gerät (20) gekoppelt ist.
  31. Maschinenlesbares Medium nach einem der Ansprüche 28–30, das Computersystem ferner umfassend: mindestens ein weiteres Gerät (50) mit einer Anzeigeeinheit (52), wobei das mindestens eine weitere Gerät (50) dazu eingerichtet ist, Informationen (80) durch seine Anzeigeeinheit (52) darzustellen und mit einer Andockstation (30, 32, 34, 36) lösbar gekoppelt zu werden, wobei das Auswählen des Betriebsprofils für das erste Gerät (10) oder das zweite Gerät (20) von der jeweiligen Kombination von Kopplungen der mindestens einen Andockstation (30, 32, 34, 36) mit dem zweiten Gerät (20) und/oder mit dem mindestens einen weiteren Gerät (50) abhängt.
  32. Maschinenlesbares Medium nach einem der Ansprüche 28–31, wobei das Betriebsprofil eines Gerätes (10, 20, 50) das Programmangebot aus Anwendungsprogrammen, Informations- und Unterhaltungsquellen (62, 64, 66, 68, 70, 72, 74, 76, 78, 82) und/oder die grafische Gestaltung und/oder die Anordnung der Ausgabe des Programmangebotes festlegt.
  33. Maschinenlesbares Medium nach einem der Ansprüche 27–32, wobei das erste Gerät (10) ein Tablet-Computer oder ein Smartphone ist.
  34. Maschinenlesbares Medium nach einem der Ansprüche 27–33, wobei das erste Gerät (10) dazu eingerichtet ist, seine räumliche Lage mit einem Bewegungsmelder oder einem Neigungssensor oder einem Gyroskop oder einem Magnetometer oder einem Beschleunigungssensor oder einem Helligkeitssensor oder einer Kamera oder einer Kombination daraus festzustellen.
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