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DE202011107699U1 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

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DE202011107699U1 DE202011107699U DE202011107699U DE202011107699U1 DE 202011107699 U1 DE202011107699 U1 DE 202011107699U1 DE 202011107699 U DE202011107699 U DE 202011107699U DE 202011107699 U DE202011107699 U DE 202011107699U DE 202011107699 U1 DE202011107699 U1 DE 202011107699U1
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Abstract

Anzeigevorrichtung (1), insbesondere Flachbildschirm für ein Computersystem (17), aufweisend: – eine in die Anzeigevorrichtung (1) integrierte Webcam (15); – ein erstes Gehäuseteil mit einer Aufnahmeöffnung (11) für die Webcam (15); und – ein beweglich mit dem ersten Gehäuseteil verbundenes, lichtundurchlässiges zweites Gehäuseteil, wobei das zweite Gehäuseteil in einer ersten Stellung die Aufnahmeöffnung (11) abdeckt und in einer zweiten Stellung die Aufnahmeöffnung (11) freigibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, insbesondere einen Flachbildschirm für ein Computersystem, mit einer integrierten Webcam.
  • Derartige Anzeigevorrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Insbesondere durch die zunehmende Verbreitung von Videokommunikation weisen Flachbildschirme und Laptop-Anzeigen von Computersystemen immer häufiger eine eingebaute Digitalkamera, üblicherweise als Webcam bezeichnet, auf.
  • Webcams erlauben eine Vielzahl von neuartigen Anwendungen, wie insbesondere die Videotelefonie oder die Aufnahme von einfachen Bildern oder Videos des Benutzers eines Computersystems. Die Verwendung von Webcams birgt jedoch auch Risiken, insbesondere bezüglich einer unberechtigten Aufnahme und Beobachtung eines Benutzers beispielsweise durch bösartige Software.
  • Um eine unbemerkte Nutzung der Kamera zu vermeiden, weisen bekannte Webcams in der Regel eine Leuchtdiode auf, die aufleuchtet, sobald die Webcam durch eine Software aktiviert wurde. Jedoch kann auch eine derartige Statusanzeige durch eine bösartige Softwarekomponente manipuliert werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art zu beschreiben. Insbesondere soll ein Benutzer der Anzeigevorrichtung ein unbemerktes oder unberechtigtes Aktivieren einer integrierten Webcam verhindern können.
  • Die oben genannte Aufgabe wird durch eine Anzeigevorrichtung aufweisend eine in die Anzeigevorrichtung integrierte Webcam gelöst. Dabei weist die Anzeigevorrichtung ein erstes Gehäuseteil mit einer Aufnahmeöffnung für die Webcam und ein beweglich mit dem ersten Gehäuseteil verbundenes, lichtundurchlässiges zweites Gehäuseteil auf. Das zweite Gehäuseteil deckt in einer ersten Stellung die Aufnahmeöffnung ab und gibt die Aufnahmeöffnung in einer zweiten Stellung frei.
  • Durch die Abdeckung einer Aufnahmeöffnung einer Webcam kann eine unberechtigte Beobachtung oder Aufnahme eines Benutzers auf einfache, mechanische Weise verhindert werden.
  • In weiteren Ausgestaltungen weist die Anzeigevorrichtung zusätzliche Schaltelemente zum Unterbrechen von elektrischen Leitungen zum Anschluss der Webcam oder weiteren Komponenten auf. Dabei sind die Schaltelemente mechanisch mit dem zweiten Gehäuseteil gekoppelt, wobei eine Übertragung von Signalen in der ersten Stellung durch ein öffnen der Schaltelemente unterbunden wird.
  • Die beschriebene Anzeigevorrichtung eignet sich insbesondere zur Verwendung in einem Computersystem, wie insbesondere einem Computersystem mit einer integrierten Anzeigevorrichtung.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Computersystem dazu eingerichtet, beim Bewegen des zweiten Gehäuseteils in die zweite Stellung ein Programm zum Verarbeiten von Bilddaten der Webcam auszuführen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den angehängten Patentansprüchen sowie der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung offenbart. Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine Anzeigevorrichtung gemäß einer ersten Ausgestaltung in einer ersten Stellung,
  • 2 die Anzeigevorrichtung gemäß der ersten Ausgestaltung in einer zweiten Stellung und
  • 3 eine Darstellung eines Anschlussschemas einer Anzeigevorrichtung gemäß einer zweiten Ausgestaltung.
  • Im linken oberen Teil der 1 ist eine Anzeigevorrichtung 1, beispielsweise ein Flachbildschirm eines Computersystems, oder eine Anzeigevorrichtung eines Videokonferenzsystems dargestellt. Die Anzeigevorrichtung 1 umfasst einen Standfuß 2, eine Anzeigefläche 3, beispielsweise eine LCD- oder TFT-Anzeige, sowie eine Umrahmung 4. Die Umrahmung 4 fasst die Anzeigefläche 3 ein und bildet zugleich ein erstes Gehäuseteil der Anzeigevorrichtung 1.
  • Im rechten unteren Teil der 1 ist ein oberer Ausschnitt 5 der Umrahmung 4 im Detail dargestellt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Umrahmung 4 in der Mitte des oberen Bereichs eine Erhebung 6 auf, die in einer oberen Gehäusekante 7 abschließt. Auf der Vorderseite dieses Gehäuseteils ist ein Schieber 8 angeordnet, der ein zweites Gehäuseteil der Anzeigevorrichtung 1 bildet. Der Schieber 8 umfasst im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Griffleiste 9 zum Herausziehen des Schiebers 8 nach oben.
  • In der 1 ist der Schieber 8 in einem ersten, geschlossenen Zustand dargestellt. In diesem Zustand schließt eine obere Kante 10 des Schiebers 8 bündig mit der Gehäusekante 7 der Umrahmung 4 ab. Auf dem Schieber 8 ist ein Schriftzug angebracht, der darauf hinweist, dass hinter dem Schieber 8 eine Webcam angeordnet ist.
  • 2 zeigt den Ausschnitt 5 gemäß 1 in einem zweiten Zustand. Gegenüber dem ersten Zustand wurde der Schieber 8 durch Ziehen an der Griffleiste 9 nach oben in eine geöffnete Stellung gebracht. In diesem Zustand gibt der Schieber 8 eine Aufnahmeöffnung 11 mit einer darin eingefassten Linse einer Webcam frei. Die Webcam selbst ist im Ausführungsbeispiel gemäß 2 auf einer Leiterplatte der Anzeigevorrichtung 1 angeordnet und daher in der Darstellung nicht ersichtlich.
  • Des Weiteren ist in der 2 zu erkennen, dass neben der Aufnahmeöffnung 11 ein Anzeigeelement 12 in Form einer Leuchtdiode angeordnet ist. Das Anzeigeelement 12 leuchtet auf, wenn die Webcam durch eine Software aktiviert wird. Somit weist das Anzeigeelement 12 einen Benutzer zusätzlich auf die Aufnahme oder Aufnahmebereitschaft der Webcam hin.
  • Hinter dem Schieber 8 sind zusätzlich zwei Mikrofonöffnungen 13 eines Stereomikrofons angeordnet. Auch die Mikrofonöffnungen 13 werden erst nach Aufziehen des Schiebers 8 freigegeben und sind ansonsten durch den Schieber 8 abgedeckt. Die Abdeckung der Mikrofonöffnungen 13 im geschlossenen Zustand gemäß 1 bewirkt bevorzugt eine derart große Schalldämpfung, dass auch Lautäußerungen eines Benutzers von den Mikrofonen hinter den Mikrofonöffnungen 13 nicht oder mit nur unzureichender Tonqualität aufgenommen werden können. Beispielsweise können auf der Rückseite des Schiebers 8 elastische Schaumstoffelemente angeordnet sein.
  • Wie sich aus der 2 ergibt, erstreckt sich der Schieber 8 in horizontaler Richtung über die gesamte Breite der Erhebung 6 und damit von der linken Mikrofonöffnung 13, über die Aufnahmeöffnung 11 und das Anzeigeelement 12 bis über die rechte Mikrofonöffnung 13. In der 2 ist zu erkennen, dass der Schieber 8 entlang zweier Schienen 14 in vertikaler Richtung geführt wird, so dass mittels eines möglichst geringen Verschiebeweges sämtliche Funktionselemente zur Videokommunikation durch den Schieber 8 abgedeckt werden können. Dagegen ist er in horizontaler Richtung verhältnismäßig schlank ausgebildet, sodass er insbesondere in dem in der 1 dargestellten Zustand bündig mit den Konturen der Umrahmung 4 der Anzeigevorrichtung 1 abschließt.
  • 3 zeigt ein vereinfachtes Schema zum Anschluss einer Webcam an ein Computersystem gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung. Beispielsweise kann es sich um ein internes Anschlussschema eines Laptops oder eines so genannten All-in-One PCs handeln oder um ein Anschlussschema für einen von dem Computersystem unabhängigen Monitor.
  • In der 3 ist zu erkennen, dass eine Webcam 15 und ein Mikrofon 16 einer Anzeigevorrichtung 1 mit unterschiedlichen Komponenten eines Computersystems 17 gekoppelt sind. Das Computersystem 17 umfasst im Ausführungsbeispiel eine Energieversorgungskomponente 18, eine Audiokomponente 19, eine Videokomponente 20 und eine Auswertekomponente 21.
  • Eine erste elektrische Leitung 22 zum Anschluss des Mikrofons 16 ist über ein Schaltelement 23 mit der Audiokomponente 19 verbunden. Eine zweite elektrische Leitung 24 zum Anschluss der Webcam 15 ist über ein zweites Schaltelement 25 mit der Videokomponente 20 verbunden. Eine dritte elektrische Leitung 26 verbindet die Energieversorgungskomponente 18 mit der Webcam 15. Die dritte elektrische Leitung 26 ist über ein drittes Schaltelement 27 unterbrechbar. Über eine vierte elektrische Leitung 28 wird die Versorgungsspannung der Webcam 15 hinter dem dritten Schaltelement 27 abgegriffen und zurück an die Auswertekomponente 21 geführt. Die drei Schaltelemente 23, 25 und 27 bilden im Ausführungsbeispiel unterschiedliche Schaltkontakte eines dreipoligen Schalters 29.
  • Der Schalter 29 ist mechanisch mit einem beweglichen Gehäuseteil, beispielsweise dem Schieber 8 gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1 und 2, gekoppelt. Wird der Schieber 8 in eine geöffnete Stellung, insbesondere die Stellung gemäß 2 bewegt, werden die Schaltelemente 23, 25 und 27 geschlossen, sodass die Webcam 15 und das Mikrofon 19 mit den entsprechenden Komponenten des Computersystems 1 verbunden werden. Umgekehrt werden die Schaltelemente 23, 25 und 27 unterbrochen, wenn der Schieber 8 in der in der 1 dargestellten, geschlossenen Stellung gebracht wird, sodass die Webcam 15 und das Mikrofon 16 auch elektrisch von den entsprechenden Auswertekomponenten des Computersystems 1 getrennt sind.
  • Die Stellung des beweglichen Gehäuseteils kann über die vierte elektrische Leitung 28 von der Auswertekomponente 21 ermittelt und beispielsweise dazu verwendet werden, beim öffnen des Schieber 8 automatisch eine zugehörige Software, beispielsweise eine Videokonferenzsoftware des Computersystems 17, zu starten. Dabei dient die Bereitstellung der Betriebsspannung als Steuersignal, das der Auswertekomponente 21 anzeigt, dass der Schieber 8 geöffnet ist.
  • Durch die unterschiedlichen beschriebenen Ausgestaltungen kann eine unbeabsichtigte oder unberechtigte Nutzung einer Webcam 15 und damit verbundener Komponenten sicher und effektiv durch einen Benutzer unterbunden werden. Dabei wird der Funktionszustand der Webcam 15 zum einen durch die Stellung des Schiebers 8 und optional zusätzlich durch Aufleuchten des Anzeigeelementes 12 signalisiert.
  • Weder die mechanische Blockierung durch den Schieber 8 noch die optionale, zusätzliche elektrische Unterbrechung durch die Schaltelemente 23, 25 und 27 kann dabei durch Schadsoftware, die durch das Computersystem 17 ausgeführt wird, überwunden werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Anzeigevorrichtung
    2
    Standfuß
    3
    Anzeigefläche
    4
    Umrahmung
    5
    Ausschnitt
    6
    Erhebung
    7
    Gehäusekante
    8
    Schieber
    9
    Griffleiste
    10
    obere Kante
    11
    Aufnahmeöffnung
    12
    Anzeigeelement
    13
    Mikrofonöffnung
    14
    Schiene
    15
    Webcam
    16
    Mikrofon
    17
    Computersystem
    18
    Energieversorgungskomponente
    19
    Audiokomponente
    20
    Videokomponente
    21
    Auswertekomponente
    22
    erste elektrische Leitung
    23
    erstes Schaltelement
    24
    zweite elektrische Leitung
    25
    zweites Schaltelement
    26
    dritte elektrische Leitung
    27
    drittes Schaltelement
    28
    vierte elektrische Leitung
    29
    Schalter

Claims (10)

  1. Anzeigevorrichtung (1), insbesondere Flachbildschirm für ein Computersystem (17), aufweisend: – eine in die Anzeigevorrichtung (1) integrierte Webcam (15); – ein erstes Gehäuseteil mit einer Aufnahmeöffnung (11) für die Webcam (15); und – ein beweglich mit dem ersten Gehäuseteil verbundenes, lichtundurchlässiges zweites Gehäuseteil, wobei das zweite Gehäuseteil in einer ersten Stellung die Aufnahmeöffnung (11) abdeckt und in einer zweiten Stellung die Aufnahmeöffnung (11) freigibt.
  2. Anzeigevorrichtung (1) nach Anspruch 1, weiter aufweisend: – wenigstens ein Mikrofon (16) mit einer in dem ersten Gehäuseteil angeordneten Mikrofonöffnung (13), wobei das zweite Gehäuseteil in einer ersten Stellung die Mikrofonöffnung (13) abdeckt und in einer zweiten Stellung die Mikrofonöffnung (13) freigibt.
  3. Anzeigevorrichtung (1) nach Anspruch 2, weiter aufweisend: – wenigstens eine erste elektrische Leitung (22) zum Verbinden des Mikrofons (16) mit einer Audiokomponente (19); und – ein erstes Schaltelement (23) zum Unterbrechen der wenigstens einen ersten elektrischen Leitung (22), wobei das erste Schaltelement (23) mechanisch derart mit dem zweiten Gehäuseteil gekoppelt ist, dass in der ersten Stellung eine Übertragung eines Tonsignals von dem Mikrofon (16) an die Audiokomponente (19) durch Öffnen des zweiten Schaltelements (23) unterbunden wird.
  4. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, weiter aufweisend: – wenigstens eine zweite elektrische Leitung (24) zum Verbinden der Webcam (15) mit einer Videokomponente (20); und – ein zweites Schaltelement (25) zum Unterbrechen der wenigstens einen zweiten elektrischen Leitung (24), wobei das zweite Schaltelement (25) mechanisch derart mit dem zweiten Gehäuseteil gekoppelt ist, dass in der ersten Stellung eine Übertragung eines Bildsignals von der Webcam (15) an die Videokomponente (20) durch Öffnen des zweiten Schaltelementes (25) unterbunden wird.
  5. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, weiter aufweisend: – wenigstens eine dritte elektrische Leitung (26) zum Verbinden der Webcam (15) mit einer Energieversorgungskomponente (18); und – ein drittes Schaltelement (27) zum Unterbrechen der wenigstens einen dritten elektrischen Leitung (26), wobei das dritte Schaltelement (27) mechanisch derart mit dem zweiten Gehäuseteil gekoppelt ist, dass in der ersten Stellung eine Energieversorgung der Webcam (15) durch Öffnen des dritten Schaltelementes (27) unterbrochen wird.
  6. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, weiter aufweisend: – wenigstens eine vierte elektrische Leitung (28) zum Signalisieren einer Stellung des zweiten Gehäuseteils an einer Auswertekomponente (21), wobei ein Schaltelement (27) mechanisch derart mit dem zweiten Gehäuseteil gekoppelt ist, dass ein Steuersignal bezüglich der Stellung des zweiten Gehäuseteils an die Auswertekomponente (21) bereitgestellt wird.
  7. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, weiter aufweisend: – wenigstens ein Anzeigeelement (12) zum Anzeigen eines Betriebszustandes der Webcam (15), wobei das zweite Gehäuseteil in der ersten Stellung das Anzeigeelement (12) abdeckt und in der zweiten Stellung das Anzeigeelement (12) freigibt.
  8. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem das erste Gehäuseteil einen Teil einer Umrahmung (4) einer Anzeigefläche (3) bildet und das zweite Gehäuseteil in der ersten Stellung bündig mit einer oberen Gehäusekante (7) der Umrahmung (4) abschließt und in einer zweiten Stellung über die obere Gehäusekante (7) hinausragt.
  9. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die Anzeigevorrichtung (1) in ein Computersystem (17) integriert ist.
  10. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 9, wobei das Computersystem (17) dazu eingerichtet ist, beim Bewegen des zweiten Gehäuseteils in die zweite Stellung ein Programm zum Verarbeiten von Bilddaten der Webcam (15) auszuführen.
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