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DE202011105180U1 - Verpackung für Lebensmittel, Set zum Ausbilden einer solchen Verpackung sowie Materialbogen eines solchen Sets - Google Patents

Verpackung für Lebensmittel, Set zum Ausbilden einer solchen Verpackung sowie Materialbogen eines solchen Sets Download PDF

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DE202011105180U1
DE202011105180U1 DE202011105180U DE202011105180U DE202011105180U1 DE 202011105180 U1 DE202011105180 U1 DE 202011105180U1 DE 202011105180 U DE202011105180 U DE 202011105180U DE 202011105180 U DE202011105180 U DE 202011105180U DE 202011105180 U1 DE202011105180 U1 DE 202011105180U1
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Abstract

Verpackung für Lebensmittel, insbesondere eine Süßigkeit, umfassend: einen ursprünglich flachen Materialbogen (10), der zu einem dreidimensionalen, insbesondere themabezogenen Objekt gefaltet ist, wobei das Objekt eine Aufnahme (20) umfasst, in der wenigstens ein separat verpacktes Lebensmittel aufgenommen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft im weitesten Sinne die Verpackung von Lebensmitteln, hier im Besonderen aber die Verpackung von Lebensmitteln zur Präsentation im Einzelhandel, um Kunden einen Kaufanreiz zu geben.
  • Produkte wie auch Lebensmittel und darunter auch Süßigkeiten werden in einer großen Vielfalt von Verpackungen und Präsentationskonzepten im Einzelhandel angeboten. Im Besonderen werden dabei Aktionen im Rahmen von größeren Events wie beispielsweise Welt- und Europameisterschaften genutzt, um den Kaufanreiz zu erhöhen, wobei die Produkte event- bzw. themabezogen präsentiert werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung beruht darin basierend auf diesem Grundkonzept eine Verpackung für Lebensmittel zum Präsentieren beim Kunden und Schaffen eines Kaufanreizes zu entwickeln, die sich von den bisherigen Konzepten abgrenzt, gleichzeitig aber kostengünstig und leicht herzustellen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung finden sich in den Unteransprüchen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zu Grunde aus einem ursprünglichen flachen Materialbogen ein dreidimensionales Objekt zu falten, in dem das separat verpackte Lebensmittel aufgenommen ist. Dabei kann das Objekt thema- und/oder eventbezogen sein, und eigenständig oder in Verbindung mit dem Lebensmittel einen realen Gegenstand bilden. Rein beispielsweise sei hier eine Rassel, ein Pokal oder ein Ball genannt. Im Fall der Rassel kommen als Lebensmittel insbesondere Lebensmittel, die schüttgutartig verpackt sind und das Geräusch einer Rassel imitieren können in Frage.
  • Dementsprechend schlägt die vorliegende Erfindung eine Verpackung für Lebensmittel, insbesondere eine Süßigkeit vor. Unter einer Süßigkeit sind diesbezüglich alle Lebensmittel zu verstehen, die nicht zu den Grundnahrungsmitteln gehören. Dazu zählen unter anderem Lutschpastillen, Bonbons, Kaugummis, verschiedene Arten von Schokoladen, Kekse, etc. Insbesondere dient die Verpackung der Aufnahme von schüttgutartig in einem Behälter oder Behältnis aufgenommenen Süßigkeiten, wie beispielsweise Pastillen, Bonbons oder Kaugummis. Die Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst einen ursprünglich flachen Materialbogen. Der Materialbogen kann aus Papier, Pappe, Kunststoff oder Kombinationen davon sowie vergleichbaren Materialien bestehen. Bevorzugt kommen jedoch Papier oder Pappe zum Einsatz. Unter „flach” ist dabei zu verstehen, dass die großen Außenflächen des Materialbogens vor dem Falten in einer gemeinsamen, nicht gekrümmten Ebene liegen. Ein Synonym für „flach” ist daher „planar”. Dieser ursprünglich flache Materialbogen ist erfindungsgemäß zu einem dreidimensionalen, insbesondere themabezogenen, Objekt gefaltet. Dabei ist unter einem dreidimensionalen Objekt insbesondere die Nachahmung eines dreidimensionalen realen Gegenstands zu verstehen, dem der Kunden regelmäßig eine spezielle Eigenschaft und/oder Funktion zuordnet. Ferner ist eine Aufnahme vorgesehen, in der wenigstens ein separat verpacktes Lebensmittel aufgenommen ist. Am Beispiel der Lutschpastillen, Bonbons oder Kaugummis könnten diese in einer Vielzahl in einem Behälter, z. B. einer Schachtel aus Papier, Pappe oder Kunststoff aufgenommen sein, welche Schachtel wiederum in der Aufnahme des Objekts gehalten ist. Indem das separat verpackte Lebensmittel in dem Objekt präsentierbar ist und der Kunde mit dem Objekt eine separate vom Lebensmittel eigenständige Eigenschaft und/oder Funktion verbindet, wird ein Unterschied zu bestehenden vergleichbaren Lebensmitteln geschaffen und dadurch ein Kaufanreiz gegeben.
  • Vorzugsweise kommt eine derartige Verpackung in Verbindung mit größeren Sportevents zum Einsatz, wie beispielsweise Welt- und Europameisterschaften. Rein beispielhaft sind hier Fußballwelt- und Europameisterschaften genannt. Hierbei ist es bevorzugt das dreidimensionale Objekt zu einem sportbezogenen Objekt, insbesondere einer Rassel, einem Pokal oder einem Ball, zu falten. Dabei kann die Rassel insbesondere in Verbindung mit oben erwähnten schüttgutartig in einem Behälter enthaltenen Lebensmitteln, z. B. Süßigkeiten, insbesondere Lutschpastillen, Kaugummis oder Bonbons als tatsächlich Geräusch entwickelnde Rassel zur Unterstützung der eigenen Mannschaft zum Einsatz kommen.
  • Um den Herstellungsprozess einfach und kostengünstig zu gestalten, ist es bevorzugt die Aufnahme entweder unmittelbar durch Faltung des ursprünglich flachen Materialbogens zum dreidimensionalen Objekt mit auszugestalten oder aber durch einen separaten ebenfalls ursprünglich flachen Materialbogen auszubilden.
  • Dabei kann der Materialbogen durch die Verwendung von Klebemittel im gefalteten Zustand gehalten werden. Bevorzugt ist es jedoch, dass der Materialbogen durch formschlüssigen Eingriff von Eingriffseinrichtungen im gefalteten Zustand gehalten wird und/oder durch das dreidimensionale Objekt im gefalteten Zustand gehalten ist. Auch ist es denkbar, dass die aus dem Materialbogen gefaltete Aufnahme ausschließlich durch das dreidimensionale Objekt im gefalteten Zustand gehalten ist. Dadurch kann auf Klebemittel verzichtet und der Herstellungsprozess optimiert werden.
  • Auch die Verbindung der Aufnahme mit dem dreidimensionalen Objekt erfolgt vorteilhafterweise formschlüssig und/oder kraftschlüssig, d. h. ohne Verwendung von Klebemitteln und anderen stoffschlüssigen Verbindungen, insbesondere damit nur formschlüssig und/oder kraftschlüssig. Dabei ist es in der Regel vorteilhaft primär formschlüssige Verbindungen zu verwenden, die von einer zusätzlichen kraftschlüssigen Komponente unterstützt wird. Ebenso wird das separat verpackte Lebensmittel vorzugsweise nur formschlüssig und/oder kraftschlüssig in der Aufnahme bzw. der Verpackung gehalten.
  • Darüber hinaus ist es weiter vorteilhaft das dreidimensionale Objekt primär durch form- und/oder kraftschlüssige Verbindungselemente im gefalteten Zustand zu halten. Insbesondere ist es hierbei bevorzugt dies durch den Eingriff von Eingriffseinrichtungen, die Bestandteil des Materialbogens sind, zu realisieren.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es auch denkbar ein zusätzliches ebenfalls bevorzugt flaches Element aus den gleichen oder vergleichbaren Materialien, wie der Materialbogen vorzusehen und mit dem Materialbogen, aus dem das dreidimensionale Objekt gefaltet ist bzw. mit dem dreidimensionalen Objekt in Eingriff zu bringen, um das dreidimensionale Objekt im gefalteten Zustand zu halten.
  • Bei letzterer Ausgestaltung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das zusätzliche Element, das dreidimensionale Objekt vollumfänglich umgreift und dadurch zusammenhält. Dabei ist es bevorzugt, dass das zusätzliche Element auf das dreidimensionale Objekt aufgeschoben wird und in radialer Richtung und/oder Umfangsrichtung zusammenhält bzw. in Form hält.
  • Um ein Entnehmen des separat verpackten Lebensmittels aus der Verpackung zu verhindern, kann es vorteilhaft sein die Außenkontur geschlossen zu gestalten. Um dennoch einen Blick auf das Lebensmittel bzw. dessen Verpackung zu gewähren, kann es vorteilhaft sein im Bereich der Außenkontur des dreidimensionalen Objekts ein Sichtfenster, insbesondere ein durch ein transparentes Material verschlossenes Sichtfenster vorzusehen.
  • Neben der oben erwähnten Verpackung betrifft die vorliegende Erfindung auch einen Materialbogen zum Ausbilden des dreidimensionalen Objekts einer solchen Verpackung, wie er in Anspruch 10 definiert ist. Vorteilhafte Ausführungsformen des Materialbogens finden sich in den zugehörigen Unteransprüchen.
  • Insbesondere bei der Ausbildung des dreidimensionalen Objekts als Rassel hat es sich als vorteilhaft ergeben, dass der Materialbogen mehrere flache, der Außenkontur des dreidimensionalen Objekts im Querschnitt entsprechende Abschnitte aufweist, die über erste Faltlinien miteinander verbunden sind.
  • Des Weiteren sind die einzelnen Abschnitte, vorzugsweise jeweils entlang ihrer Mittellinie mit einer zweiten Faltlinie versehen, so dass die Abschnitte entlang der ersten Faltlinien jeweils zur Hälfte aufeinander gefaltet werden können und dadurch die zweiten Faltlinien der Abschnitte beim Falten zum dreidimensionalen Objekt, insbesondere der Rassel oder des Pokals im gefalteten Zustand im Zentrum des Objekts liegen. Dadurch erstrecken sich die aufeinander liegenden Bereiche der Abschnitte sternförmig bzw. radial vom Zentrum weg. Mit anderen Worten ist das Objekt im Querschnitt sternförmig gestaltet. Dabei ist es vorteilhaft, dass die einzelnen Abschnitte einen den Rasselkopf bzw. Pokalkopf ausbildenden Teilbereich und einen den Rasselgriff bzw. Pokalfuß ausbildenden Teilbereich aufweisen.
  • Um im gefalteten Zustand das Lebensmittel aufnehmen zu können, ist es bevorzugt die Abschnitte jeweils mit einer Aussparung zu versehen, so dass im Beispiel der Rassel bzw. des Pokals im Zentrum des Rassel- bzw. Pokalkopfs ein Hohlraum entsteht, in dem das Lebensmittel vorzugsweise rein formschlüssig aufgenommen werden kann. Um dies zu unterstützen, kann es vorteilhaft sein zusätzlich eine separate Aufnahme in diesem Hohlraum vorzusehen, die beispielsweise durch eine Schachtel mit einseitiger Öffnung realisiert sein kann.
  • Insbesondere bei der Ausgestaltung als Ball ist es vorteilhaft den Materialbogen mit mehreren, Außenflächen des dreidimensionalen Objekts bildenden in einer Reihe angeordnete Feldern zu versehen, die jeweils über erste Faltlinien miteinander verbunden sind, wobei zur Bildung eines Balls vorzugsweise drei Reihen von Feldern nebeneinander angeordnet sind und die Felder benachbarter Reihen ebenfalls über zweite Faltlinien verbunden sind. Um ein mehr oder weniger rundes Objekt realisieren zu können, ist es ferner vorteilhaft in jedem zweiten Feld wenigstens einer Reihe dritte Faltlinien vorzusehen, die von einer zur anderen Seite des Felds zu einem Dreieck zusammenlaufen, dessen Spitze an einer Seite auf einer Mittellinie des Felds liegt, wobei bei drei Reihen vorzugsweise nur die äußeren Reihen derartige dritte Faltlinien aufweisen und die Spitzen der jeweiligen Dreiecke der äußeren Reihen voneinander weg weisen.
  • Darüber hinaus kann es sich insbesondere bei der Ausgestaltung als geschlossenes kugelförmiges Objekt und zur Vermeidung des Entfernens der separat verpackten Lebensmittel als vorteilhaft erweisen wenigstens ein Feld, bevorzugt jedoch zwei oder mehr aneinander angrenzende Felder zur Bildung eines Sichtfensters aus transparenten Material zu bilden oder so zu gestalten, dass sie transparentes Material umfassen. Dadurch wird ein Eingriff in das kugelförmige Objekt verhindert, gleichzeitig aber eine Sicht auf das verpackte Lebensmittel gewährleistet.
  • Darüber hinaus schlägt die vorliegende Erfindung auch ein Set zur Herstellung einer Verpackung, wie sie oben erläutert wurde, vor, wie es in Anspruch 18 bzw. Anspruch 20 definiert ist. Vorteilhafte Ausführungsformen des Sets finden sich in den zugehörigen Unteransprüchen.
  • Insbesondere zur Ausbildung einer Rassel oder eines Pokals ist es dabei bevorzugt ein weiteres bevorzugt flaches Element vorzusehen, das auf den zum dreidimensionalen Objekt gefalteten Materialbogen aufschiebbar ist, um den zum dreidimensionalen Objekt gefalteten Materialbogen im gefalteten Zustand zu halten. Dabei ist es besonders bevorzugt in dem flachen Element eine Aussparung vorzusehen, die wenigstens einen, bevorzugt mehrere, durch das Zentrum verlaufende längliche Schlitze aufweist. Insbesondere bevorzugt ist es das flache Element rund zu gestalten. Weiter bevorzugt ist es beim Einsatz in einer Rassel oder einem Pokal, bei aufeinander liegenden Bereichen (Wände) der einzelnen Abschnitte, die sich radial vom Zentrum erstrecken, die Aussparungen entsprechend der sich radial erstreckenden Wände zu gestalten, so dass die sich radial erstreckenden Wände durch Aufschieben des zusätzlichen Elements in Umfangsrichtung beabstandet gleichmäßig gehalten werden und damit das Objekt im gefalteten Zustand verbleibt.
  • Bei der Ausbildung als kugelförmiges Objekt, insbesondere eines Balls ist es bevorzugt ferner einen weiteren flachen Materialbogen zur Ausbildung einer Aufnahme zur Verfügung zu stellen, was selbstverständlich auch bei Ausbildung einer Rassel bzw. eines Pokals denkbar ist.
  • Bei der Ausbildung als kugelförmiges Objekt, ist es insbesondere bevorzugt die Aufnahme aus drei Feldern zu bilden, die über vierte Faltlinien verbunden sind, wobei der Umriss der äußeren Felder der Innenkontur des gefalteten dreidimensionalen Objekts im Querschnitt entspricht, z. B. achteckig sein kann, während das mittlere Feld einen Verbindungsabschnitt, der vorzugsweise rechteckig ist, aufweist und zwei Abschnitte verbindet, deren Umriss dem halben Umriss der äußeren Felder entspricht, d. h. vier Ecken aufweist, wobei sich die äußeren Felder zusammengesetzt in der Kontur zu einem Achteck ergänzen. Die zwei Abschnitte sind vorteilhafterweise über fünfte Faltlinien mit dem Verbindungsabschnitt verbunden. zum Bilden der Aufnahme werden die zwei Abschnitte des mittleren Felds auf die äußeren Felder gefaltet und die zwei Abschnitte um die fünfte Faltlinie gefaltet, so dass der Verbindungsabschnitt in der fertigen Verpackung eine vertikal verlaufende Wand bildet. Dadurch ist es möglich einen der äußeren Abschnitte, die in diesem Fall horizontal verlaufen, in das teilweise gefaltete dreidimensionale Objekt einzuführen und das gegenüberliegende ebenfalls horizontale verlaufende Feld nach oder vor dem Einführen um die fünfte Faltlinie in eine vertikale Ausrichtung zu klappen, um das separat verpackte Lebensmittel einzulegen. Im Anschluss kann das äußere Feld wieder um die fünfte Faltlinie in eine horizontale Stellung verschwenkt werden bevor das dreidimensionale Objekt verschlossen wird. Dies ermöglicht ein einfaches Befüllen des kugelförmig geschlossenen Objekts mit dem Lebensmittel.
  • Um das Lebensmittel auf einfachste Art und Weise formschlüssig zu halten, kann es bevorzugt sein in wenigstens einem Abschnitt des mittleren Felds, insbesondere in einem der zwei Abschnitte eine Aussparung vorzusehen, vorzugsweise ist aus wenigstens einer der Aussparungen eine Lasche faltbar. Durch die Lasche wird ein Anschlag gebildet und durch die Kanten der Aussparungen, die nach unten im gefalteten Zustand von einem der äußeren Felder begrenzt ist, wenn einer der zwei Abschnitte auf das äußere Feld gefaltet ist, wird damit eine z. B. rechteckige Aufnahme für die verpackten Lebensmittel geschaffen, ohne dass zusätzliche Elemente erforderlich sind.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung, die mit einem oder mehreren der oben erwähnten Merkmale verwirklicht werden können, es sei denn die Merkmale widersprechen einander, sind der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen zu entnehmen. Diese erfolgt unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Verpackung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ohne separat verpackte Lebensmittel zeigt;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Verpackung aus 1 mit separat verpackten Lebensmitteln zeigt;
  • 3 eine Unteransicht der Verpackung aus den 1 und 2 zeigt;
  • 4 eine Aufsicht auf einen Materialbogen zur Ausbildung des dreidimensionalen Objekts der Verpackung aus 1 zeigt;
  • 5 ein zusätzliches Element zeigt, um das dreidimensionale Objekt aus den 1 bis 3, welches aus einem Materialbogen gemäß 4 gefaltet wurde, im gefalteten Zustand zu halten;
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer Verpackung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ohne separat verpackte Lebensmittel zeigt;
  • 7 eine Aufsicht auf einen Materialbogen zur Ausbildung des dreidimensionalen Objekts der Verpackung aus 6 zeigt;
  • 8 ein zusätzliches Element zeigt, um das dreidimensionale Objekt aus 6, welches aus einem Materialbogen gemäß 7 gefaltet wurde, im gefalteten Zustand zu halten;
  • 9 eine perspektivische Ansicht einer Verpackung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ohne separat verpackte Lebensmittel zeigt;
  • 10 eine Aufsicht auf einen Materialbogen zur Ausbildung des dreidimensionalen Objekts der Verpackung aus 9 zeigt; und
  • 11 eine Aufsicht auf einen Materialbogen zur Ausbildung einer Aufnahme für die Verpackung aus 9 zeigt.
  • In den verschiedenen Zeichnungen und Ausführungsformen wurden gleiche Bezugszeichen für gleiche oder vergleichbare Elemente verwendet. In der folgenden Beschreibung wurden die entsprechenden Elemente in der Regel nur einmal erläutert und die Beschreibung eines Elements bei einer Ausführungsform gilt auch für das gleiche Element einer anderen Ausführungsform.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 5 eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
  • Die Verpackung ist gebildet aus einem flachen Materialbogen, insbesondere aus Papier oder Pappe, wie er in 4 dargestellt ist, einer Aufnahme 20, ebenfalls aus Papier oder Pappe sowie einem zusätzlichen Element 30, wie es einzeln in 5 dargestellt ist und das ebenfalls aus Papier oder Pappe besteht. Dabei ist das dreidimensionale Objekt der Verpackung als Rassel ausgestaltet.
  • Der Materialbogen 10 weist mehrere (hier sechs) Abschnitte 11 auf, die hier in zwei Teilbereiche untergliedert werden können, einen Kopfbereich 12 der Rassel und einen Griffbereich 13 der Rassel.
  • Die jeweiligen Abschnitte 11 sind über erste Faltlinien 14 miteinander verbunden, wobei die jeweils äußeren Abschnitte 11 nur einseitig mit einem anderen Abschnitt verbunden sind und die inneren Abschnitte 11 jeweils an gegenüberliegenden Seiten über die Faltlinien 14 mit jeweils einem Abschnitt 11 in Verbindung stehen. Im Bereich der Kopfbereiche 12 weist jeder Abschnitt 11 eine Aussparung 15 auf. Die Aussparungen 15 in den beiden äußeren Abschnitten 11 weisen jeweils in ihrer unteren und außen liegenden Ecke eine Nut 16 auf. Eine solche Nut 16 ist in den einander zugewandten unteren Ecken der Aussparungen 15 der mittig nebeneinander liegenden Abschnitte 11 ebenso vorgesehen.
  • Darüber hinaus sind die Abschnitte 11 jeweils mit zweiten Faltlinien 17 versehen, die entlang einer Mittelachse verlaufen und es gestatten die jeweiligen Abschnitte 11 mittig zu falten. Durch die zweiten Faltlinien 17 werden die einzelnen Abschnitte 11 in eine linke und rechte Teilsektion 19L, bzw. 19R unterteil.
  • Der Kopfbereich 12 ist vom Griffbereich 13 durch zur Mittellinie gegenüberliegende Nuten 18 voneinander getrennt.
  • Die in den 1 und 2 sichtbare Aufnahme 20 ist ebenfalls aus einem flachen, jedoch nicht separat dargestellten Materialbogen ausgestaltet und zu einem oben offenen Karton gefaltet. In diesem Zustand wird der Karton durch mit den Seitenwänden 22 verklebte Laschen 21 (1) gehalten.
  • Das zusätzliche Element 30 (5) weist eine im Wesentlichen runde Grundform bzw. Außenkontur mit einem Zentrum 31 auf. Darüber hinaus sind drei längliche und geradlinig verlaufende Schlitze 32 vorgesehen, die jeweils durch das Zentrum 31, d. h. radial verlaufen. Dadurch ergibt sich im zusätzlichen Element 30 eine im Wesentlichen durch die Schlitze 32 gebildete sternförmige Aussparung.
  • Zum Bilden einer Verpackung, wie sie in den 1 und 2 dargestellt ist, werden die linke Sektion 19L des Abschnitts 11 in 4 links außen und die rechte Sektion 19R des Abschnitts 11 in 4 rechts außen um die zweite Faltlinie 17 nach oben gefaltet und von links nach rechts die jeweils rechte Sektion 19R mit der jeweils linken Sektion 19L benachbarter Abschnitte 11 um die zweiten Faltlinien 17 bzw. die ersten Faltlinien 14 in 4 nach hinten aufeinander gefaltet. Anschließend werden die linke Sektion 19L des Abschnitts 11 in Figur links außen und die rechte Sektion 19R des Abschnitts 11 in Figur rechts außen mit ihrer Rückseite ebenfalls aufeinander gelegt, so dass die zweiten Faltlinien 17, wie in 1 ersichtlich, aufeinander zu weisen. Die jeweils aufeinander liegenden Sektionen 19R und 19L der Abschnitte 11 bilden dabei einzelne Wände 23, die radial von einem Zentrum 31 der Verpackung verlaufen. Dadurch ergibt sich im Kopfbereich 12 ein Hohlraum 24, der durch die Aussparungen 15 der einzelnen Abschnitte 11 gebildet ist. Durch die Nuten 16 sind in zwei diametral gegenüberliegenden Wänden 23 entsprechende Nuten ausgebildet, um die Aufnahme 20 in Vertikalrichtung formschlüssig im Hohlraum 24 zu halten. Hierfür wird die zuvor gefaltete Aufnahme 20 durch die in 1 ersichtlichen Bereiche zwischen zwei Wänden 23 schräg in den Hohlraum 24 eingeführt und dann in den Nuten 16 verrastet, wobei der Boden 25 der Aufnahme 20 auf den nach oben weisenden die jeweilige Aussparungen 15 begrenzenden Kanten der Abschnitte 11 in Vertikalrichtung gestützt ist.
  • Um das dreidimensional gefaltete Objekt im gefalteten Zustand zu halten, wird das zusätzliche Element 30 von unten auf den Griffabschnitt 13 aufgeschoben, wobei die durch das Falten gebildeten Wände 23 im Bereich des Griffabschnitts 13 in die länglichen Schlitze 32 des zusätzlichen Elements 30 eingreifen bzw. das zusätzliche Element 30 entlang der Wände 23 den Griffabschnitt 13 nach oben bis zum Kopfabschnitt geschoben wird, wo die jeweils diametral außen liegenden Enden 33 der Schlitze 32 in die Nut 18 eingreifen und so formschlüssig ein Entfernen des zusätzlichen Elements 30 verhindern. Dieser Zustand ist aus 3 am besten ersichtlich.
  • Vorteilhafterweise werden in die Aufnahme 20 mehrere z. B. vier Dosen mit vorzugsweise schüttgutartig enthaltenen Lebensmitteln, z. B. Lutschpastillen, aufgenommen. Die Verpackung dieser Lebensmittel ist vorzugsweise eine Schachtel aus Kunststoff und/oder Pappe, wobei die Süßigkeiten diese Schachtel nicht vollständig ausfüllen, so dass bei einem Schütteln ein rasselähnliches Geräusch erzeugt wird. Die Verpackung der ersten Ausführungsform mit eingesetzten separat verpackten Lebensmitteln ist 2 zu entnehmen. Greift ein Verwender die Verpackung der ersten Ausführungsform im Griffbereich 13 und schüttelt die Verpackung, so wird durch die Bewegung der Lebensmittel, z. B. Lutschpastillen in der separaten Verpackung ein rasselähnliches Geräusch erzeugt, das beispielsweise bei Sportevents zur Anfeuerung Verwendung finden kann.
  • Die Verpackung 40 liegt dabei vorteilhafterweise an den die Öffnungen 15 begrenzenden in Vertikalrichtung oberen Kanten der Abschnitte 11 an, um ein Herausfallen zu vermeiden, d. h. die Verpackungen werden formschlüssig in Vertikalrichtungen durch die Aufnahme 20 und die oberen Kanten der Aussparungen 15 der Abschnitte 11 gehalten und in Horizontalrichtung durch die Seitenwände 22 der Aufnahme 20.
  • Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der das dreidimensionale Objekt einem Pokal nachempfunden ist, wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die 6 bis 8 erläutert. Dabei wird im Wesentlichen auf die Ausführungen zur ersten Ausführungsform in den 1 bis 5 Bezug genommen und lediglich Unterschiede herausgestellt.
  • Die Verpackung der zweiten Ausführungsform umfasst ebenfalls einen flachen Materialbogen 10, der zu einem dreidimensionalen Objekt, hier einem Pokal, gefaltet ist. Der Materialbogen 10 ist in 7 dargestellt. Dabei sind ebenfalls mehrere (hier sechs) über erste Faltlinien 14 verbundene Abschnitte 11 vorgesehen. Diese sind ebenfalls in zwei Teilbereiche unterteilt, einen Kopfabschnitt 12 anders als bei der Ausführungsform in 1, jedoch nicht in einen Griffabschnitt, sondern vielmehr in einen Ständer- bzw. Fußabschnitt 113. Dabei stehen die einzelnen Abschnitte 11 anders als bei der Ausführungsform in 4 nicht nur im Kopfbereich 12 über die ersten Faltlinien 14 miteinander in Verbindung, sondern auch im Ständerabschnitt 113. Dadurch ergeben sich zwischen den Faltlinien 14, die jeweils benachbarte Abschnitte 11 verbinden, Aussparungen 115, wie es am besten aus 7 ersichtlich ist.
  • Ein weiterer Unterschied zur Ausführungsform in den 1 bis 7 liegt darin, dass die Nut zur Befestigung des zusätzlichen Elements 30 nicht an der Schnittstelle zwischen Kopfabschnitt 12 und Ständerabschnitt 113 vorgesehen ist, sondern vielmehr im Ständerabschnitt 113 und dabei nahe einer Kante 114, die im gefalteten Zustand die Standfläche bildet.
  • Das zusätzliche Element 30, wie es in 8 dargestellt ist, unterscheidet sich im Prinzip nicht wesentlich von dem in 5 dargestellten mit der Ausnahme, dass es exakt kreisrund gestaltet ist. Somit wird auf die Ausführungen der ersten Ausführungsform in Bezug auf diese Ausgestaltung Bezug genommen.
  • Der Aufbau der Verpackung, wie sie in 6 dargestellt ist, erfolgt gleichermaßen wie in Bezug auf 1 erläutert. Um den Materialbogen 10 im gefalteten Zustand zu halten, wird das zusätzliche Element 30 unten auf den Ständerabschnitt 113 aufgeschoben, wobei die durch die jeweiligen Sektionen 19R und 19L gebildeten Wände 23 in die länglichen Schlitze 32 des Element 30 eingreifen bis das Element 30 mit den Nuten 118 verrastet und dadurch gehalten wird (6).
  • Ein weiterer Unterschied der zweiten Ausführungsform ist die Ausgestaltung der Aufnahme 20, wie sie in 6 erkennbar ist. Hierbei wird die Aufnahme 20 nicht durch Klebemittel und Laschen im gefalteten Zustand gehalten, sondern vielmehr dadurch, dass die in 6 längeren Seitenwände 22 entsprechend nicht sichtbare Laschen aufweisen und die jeweils kurzen Seitenwände 22 um eine Faltlinie 26 doppelt gefaltet sind und ein Vorsprung 27 in eine Nut 28 im Boden 25 eingreift um die Aufnahme 20 im gefalteten Zustand, wobei die Laschen zwischen dem doppelt gefalteten Seitenwänden liegen.
  • Ansonsten unterscheidet sich die zweite Ausführungsform außer durch die Gestalt in Form eines Pokals nicht wesentlich von der ersten Ausführungsform, so dass auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen wird.
  • Abschließend wird unter Bezugnahme auf die 9 bis 11 eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert, bei der das dreidimensionale Objekt der Verpackung in Anlehnung an einen Ball, z. B. einen Fußball, gestaltet ist.
  • Ein flacher Materialbogen 10 zur Bildung des dreidimensionalen Objekts dieser Verpackung ist in 10 dargestellt. Er wird durch mehrere Abschnitte bzw. Felder 211, die die Außenfläche des dreidimensionalen Objekts bilden, gebildet. Die Felder 211 sind in drei nebeneinander liegenden Reihen R1 bis R3 angeordnet. Die benachbarten Felder 211 einer Reihe sind über ersten Faltlinien 214 miteinander verbunden, während benachbarte Felder unterschiedlicher Reihen über zweite Faltlinie 217 miteinander verbunden sind. Die Felder 211 der außen liegenden Reihen R1 und R3 sind dabei quadratisch gestaltet, während die Felder 211 der mittleren Reihe rechteckig gestaltet sind, wobei die kürzeren Seiten über die Faltlinien 217 mit den benachbarten Feldern 211 der Reihen R1 und R3 verbunden sind und die längeren Seiten über die ersten Faltlinien 214 verbunden sind. Darüber hinaus weisen in der Reihe R2 ein Feld 211 und zwei an dieses Feld angrenzende Felder 211 zur Hälfte ein transparentes Material 240 auf, wobei dieses durch eine auf den aus Papier bestehenden Materialbogen 10 aufgeklebte transparente Folie gebildet sein kann. Ferner weist jedes zweite Feld der äußeren Reihen R1 und R3 dritte Faltlinien 241 auf, die sich von der innen liegenden zweiten Faltlinie 217 und den innen liegenden äußeren Kanten des jeweiligen Felds 211 zueinander hin zur Außenseite des jeweiligen Felds 211 erstrecken und ein Dreieck bilden, dessen Spitze auf der Mittellinie des jeweiligen Felds 211 liegt. Dabei weisen die Spitzen der Dreiecke in den Reihen R1 und R3 voneinander weg.
  • Ferner sind über den Außenumfang des Materialbogens 10 mehreren Eingriffselemente 242 vorgesehen, die in Form von Nuten 243 oder Laschen 244 ausgestaltet sein können, um den zum dreidimensionalen Objekt gefalteten Materialbogen 10 im gefalteten Zustand zu halten.
  • Ferner sind an jeweils einem Feld 211 der Reihen R1 bis R3, das an einem Ende liegt, Laschen 245 vorgesehen, die zum Verkleben mit den jeweiligen Feldern 211 am entgegengesetzten Ende der Reihen R1 bis R3 vorgesehen sind.
  • Um den in 9 dargestellten Ball als dreidimensionales Objekt zu falten, werden die Laschen 245 mit der Rückseite der in 10 rechts liegenden Felder 211 der Reihen R1 bis R3 verklebt und die Sektionen 245 der Felder 211, welche die Faltlinien 241 aufweisen nach innen gefaltet, wie es am besten aus 9 ersichtlich ist. Die Felder 211 der mittleren Reihe R2 bilden dabei im Querschnitt ein Achteck, während sich die Felder 211 ohne die Faltelinien 241 der äußeren Reihen sowie die Sektionen 245 von den jeweiligen Kanten des Achtecks schräg nach oben zum Zentrum (Mittelachse) des Objekts hin erstrecken, wobei die Felder 211 ohne die Faltlinien 241 mit den Eingriffseinrichtungen 242 versehen sind, die zur Befestigung gegenüberliegender Enden der Felder 211 miteinander in Eingriff gebracht werden, wie dies oben in 9 erkennbar ist. Gleiches geschieht an der Unterseite, wobei hier zur Verbesserung der Standfähigkeit zunächst die mit den Nuten 243 versehenen Eingriffselemente 242 in Eingriff gebracht werden und im Anschluss die in 10 linker Hand dargestellte Lasche 244 in den entstehenden Schlitz zwischen die in Eingriff gebrachten Eingriffselemente 242 eingeführt wird und im Anschluss die Lasche 244 in eine Nut 247 eingreift, um eine ebene Standfläche zu bilden.
  • Dabei wird insbesondere zunächst der untere Teil verschlossen, während der obere Teil in 9 offen bleibt, um die im Folgenden beschriebene Aufnahme 20 einführen zu können.
  • Die Aufnahme 20 wird ebenfalls auf einem flachen ebenen Materialbogen gebildet, wie er in 11 dargestellt ist.
  • Dabei sind äußere Felder 260 über Faltlinien 262 (vierte Faltelinien) mit einem mittleren Feld 261 verbunden. Die äußeren Felder 260 entsprechen der Innenkontur des geformten Objekts und insbesondere dem durch die Felder der mittleren Reihe R2 gebildeten im Querschnitt sichtbaren Achteck. Das mittlere Feld 261 weist einen Verbindungsabschnitt 263 und zwei dem Verbindungsabschnitt 263 diametral gegenüberliegende Abschnitte 264 auf, die jeweils über fünfte Faltlinien 265 mit dem Verbindungsabschnitt 263 verbunden sind. Die Abschnitte 264 entsprechen jeweils in ihrer Kontur in etwa der Hälfte der äußeren Felder 260. Ferner sind am Verbindungsabschnitt 263 Laschen 266 vorgesehen, die um Faltlinien 267 faltbar sind.
  • Darüber hinaus sind in den Abschnitten 264 jeweils Aussparungen 268 vorgesehen, wobei es einer der Aussparungen 268 eine Lasche 269 um eine Faltlinie 270 herausfaltbar ist.
  • Zum Bilden der Aufnahme 20 werden in 11 die jeweils außen liegenden Felder 260 um die Faltlinien 262 nach unten gefaltet, so dass die jeweils unten liegenden Flächen der Felder 260 und Abschnitte 264 aufeinander zu liegen kommen. Die Lasche 269 wird ferner um die Faltlinie 270 nach oben gefaltet und ragt damit senkrecht von der oberen Fläche des unteren Abschnitts 264 vor. Die Laschen 266 werden um die Faltlinie 267 in 11 nach unten gefaltet und ragen damit von der Fläche des Verbindungsabschnitts 263 senkrecht nach hinten. Im Anschluss wird der untere Abschnitt 264 und das untere Feld 260 um die Faltlinie 265 nach vorne gefaltet, so dass sich die Flächen dieser Abschnitte senkrecht zur Fläche des Verbindungsabschnitts 263 erstrecken. Im Anschluss wird die so gefaltete Aufnahme in den oben offenen teilweise gefalteten Materialbogen 10 eingeführt und kann durch Schachteln ähnlich der Schachteln 40 in 2 mit separat verpackten Lebensmittel befüllt werden. Dies ist in 9 jedoch nicht dargestellt. Im Anschluss werden das obere Feld 260 und der in 11 obere Abschnitt 264 um die Faltlinie 265 ebenfalls in die Horizontale (senkrecht zum Verbindungsabschnitt 263) gefaltet und verschließen damit die Aufnahme nach oben hin, wobei die oberen Kanten der Behälter 40 mit den jeweiligen Umfangskanten 271 der Aussparung 268 im in 11 oberen Feld 264 in Eingriff kommen und somit eine formschlüssige Halterung für die Packungen 40 in Horizontalrichtung am oberen Ende schaffen, während die Kanten 271 der Aussparung 268 unten einen Formschluss in horizontaler Richtung am unteren Ende der Verpackungen 40 zur Verfügung stellen. Dies wird ferner durch die nach oben geklappte Lasche 269 unterstützt, die ein nach vorne Fallen verhindert.
  • Im Anschluss wird auch der obere Bereich durch die Eingriffseinrichtungen 242, wie in 9 dargestellt, verschlossen, um die Verpackung fertig zu stellen.
  • Folglich ist auch bei dieser Verpackung nahezu keine Klebemittelverbindung erforderlich und die Verpackung kann durch bloßes Falten und in Eingriff bringen aus einem Materialbogen aus Pappe oder Papier mit einem Sichtfenster realisiert werden, wobei das Sichtfenster beispielsweise aus einer transparenten Kunststofffolie gebildet sein kann.
  • Damit bieten die verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung die Möglichkeit auf einfachste Art und Weise aus Materialbögen und meist ohne Verwendung von Klebemittelverbindungen Verpackungen herzustellen, die den Kaufanreiz erhöhen ohne die Herstellungskosten für das Produkt wesentlich zu erhöhen. Dabei ist die event- bzw. sportbezogene Ausgestaltung des dreidimensionalen Objekts als Rassel, Pokal oder Fußball besonders vorteilhaft. Es versteht sich aber, dass die vorliegende Erfindung auch anderweitig umgesetzt werden kann und auf verschiedenartige Events oder Themen bezogen ausstaltbar ist.

Claims (22)

  1. Verpackung für Lebensmittel, insbesondere eine Süßigkeit, umfassend: einen ursprünglich flachen Materialbogen (10), der zu einem dreidimensionalen, insbesondere themabezogenen Objekt gefaltet ist, wobei das Objekt eine Aufnahme (20) umfasst, in der wenigstens ein separat verpacktes Lebensmittel aufgenommen ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, bei der das dreidimensionale Objekt zu einem Sportbezogenen Objekt, insbesondere einer Rassel, einem Pokal oder einem Ball gefaltet ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Aufnahme aus einem separaten ursprünglich fachen Materialbogen gefaltet ist.
  4. Verpackung nach Anspruch 3, bei der die aus dem Materialbogen gefaltete Aufnahme (20) ausschließlich durch das dreidimensionale Objekt oder formschlüssige Eingriffselemente im gefalteten Zustand gehalten ist.
  5. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Aufnahme (20) formschlüssig und/oder kraftschlüssig, insbesondere nur formschlüssig und/oder kraftschlüssig, in dem dreidimensionalen Objekt gehalten ist.
  6. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das dreidimensionale Objekt durch den Eingriff zweier Elemente (242) die Bestandteil des Materialbogens (10) aus dem das dreidimensionale Objekt gefaltet ist sind, im gefalteten Zustand gehalten ist.
  7. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das dreidimensionale Objekt durch ein zusätzliches, bevorzugt flaches, Element (30), das mit dem Materialbogen (10) aus dem das dreidimensionale Objekt gefaltet ist in Eingriff steht, im gefalteten Zustand gehalten ist.
  8. Verpackung nach Anspruch 7, bei der das zusätzliche Element (30) das dreidimensionale Objekt vollumfänglich umgreift und dadurch zusammenhält.
  9. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der im Bereich der Außenkontur des dreidimensionalen Objekts ein Sichtfenster, insbesondere ein durch ein transparentes Material (240) verschlossenes Sichtfenster, vorgesehen ist durch welches das Lebensmittel bzw. dessen Verpackung (40) sichtbar ist.
  10. Materialbogen zum Ausbilden des dreidimensionalen Objekts einer Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche.
  11. Materialbogen nach Anspruch 10 mit mehreren flachen der Außenkontur des dreidimensionalen Objekts im Querschnitt entsprechenden Abschnitten (11), die über erste Faltlinien (14) miteinander verbunden sind.
  12. Materialbogen nach Anspruch 11, bei der die Abschnitte (11) jeweils entlang Ihrer Mittellinie eine zweite Faltlinie (17) aufweisen, so dass die zweiten Faltlinien (17) der Abschnitte im zum dreidimensional Objekt gefalteten Zustand im Zentrum (31) des dreidimensionalen Objekts liegen.
  13. Materialbogen nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Abschnitte (11) jeweils eine Aussparung (15) aufweisen, die im gefalteten Zustand des dreidimensionalen Objekts die Aufnahme bilden oder sich zu einer Halterung für die Aufnahme (20) ergänzen.
  14. Materialbogen nach Anspruch 10, ferner umfassend mehrere Außenflächen des dreidimensionalen Objekts bildende in einer Reihe angeordnete Felder (211), die jeweils über erste Faltlinien (214) miteinander verbunden sind.
  15. Materialbogen nach Anspruch 14, bei dem wenigstens drei Reihen (R1–R3) von Feldern (211) nebeneinander angeordnet sind und die Felder benachbarter Reihen über zweite Faltlinien (217) verbunden sind.
  16. Materialbogen nach Anspruch 14 oder 15, bei dem jedes zweite Feld (211) einer Reihe dritte Faltlinien (241) aufweist, die von einer zur andere Seite des Feldes zu einem Dreieck zusammenlaufen, dessen Spitze an einer Seite auf einer Mittellinie des Feldes liegt.
  17. Materialbogen nach einem der Ansprüche 14 bis 16, wobei wenigstens ein Feld, bevorzugt zwei oder mehr aneinander angrenzende Felder zur Bildung eines Sichtfensters aus transparentem Material gebildet sind oder transparentes Material (240) umfassen.
  18. Set bestehend aus einem Materialbogen gemäß einem der Ansprüche 10 bis 13 und einem, bevorzugt flachen Element (30) das auf den zum dreidimensionalen Objekt gefalteten Materialbogen (10) aufschiebbar ist, um den zum dreidimensionalen Objekt gefalteten Materialbogen im gefalteten Zustand zu halten.
  19. Set nach Anspruch 18, bei dem das bevorzugt flache Element (30) eine Aussparung aufweist, die wenigstens einen, bevorzugt mehrere durch das Zentrum (31) verlaufende längliche Schlitze (32) aufweist.
  20. Set bestehend aus einem Materialbogen gemäß einem der Ansprüche 14 bis 17 und einen weiteren flachen Materialbogen (200) zum Ausbilden einer Aufnahme.
  21. Set nach Anspruch 20, bei dem der Materialbogen (200) für die Aufnahme drei Felder (260, 261) aufweist, die über vierte Faltlinien (262) verbunden sind, wobei der Umriss der äußeren Felder der Innenkontur des gefalteten dreidimensionalen Objekts im Querschnitt entspricht und das mittlere Feld einen Verbindungsabschnitt (263) aufweist, der zwei Abschnitte (264) verbindet deren Umriss dem halben Umriss der äußeren Felder entspricht, wobei die zwei Abschnitte (264) über fünfte Faltlinien (265) mit dem Verbindungsabschnitt (263) verbunden sind.
  22. Set nach Anspruch 21, wobei in wenigstens einem Abschnitt des mittleren Feldes (261) eine Aussparung (268) vorgesehen ist, wobei bevorzugt ein Lasche aus der Ebene des Abschnitts faltbar ist, um das Lebensmittel in der Aufnahme zu haltern.
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