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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine kegel- oder kegelstumpfförmige Eiswaffel mit einer die Eiswaffel umgebenden Verpackung aus einem Materialbogen, der zu einem kegel- oder kegelstumpfförmigen Körper aufgebogen ist, dessen Überlappungen fest miteinander verbunden sind und der zumindest eine Sollreißlinie aufweist.
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Gattungsgemäße Eiswaffeln mit Verpackung sind beispielsweise aus der Schrift
DE 100 56 811 A1 bekannt. Dort ist zur Vereinfachung des Öffnungsvorgangs offenbart, eine Verpackung aus einem Materialbogen mit einer Sollreißlinie zu bilden, bei der die Sollreißlinie mit einem Laser in den Materialbogen eingebrannt wird. Die Brenntiefe soll durch Vorschubgeschwindigkeit und/oder Leistungsregelung des Lasers so gesteuert werden, dass die Verpackung entlang der Sollreißlinie immer noch dicht bleibt. Der Brennvorgang erzeugt jedoch Aschenreste, die auf den zu verpackenden Lebensmitteln nicht toleriert werden. Zudem ist die Lasertechnik und ihre Regelung sehr aufwendig und nicht schnell genug, so dass die vorgeschlagene Lösung nicht ausreichend wirtschaftlich ist.
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Aus der Schrift
DE 86 01 222 U1 ist es bekannt, eine Sollreißlinie in einen Folienzuschnitt zu prägen. Entlang der Sollreißlinie kann die Verpackung geöffnet werden. Der leicht zu öffnende Verschluss der Verpackung an der der Kegelspitze abgewandten Seite des Kegels ist jedoch ungelöst.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Eiswaffel mit einer diese umgebende Verpackung zu schaffen, die einen allseits geschlossenen Verschluss bietet, gleichwohl aber leicht zu öffnen ist.
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Die Aufgabe wird für eine gattungsgemäße Eiswaffel mit Verpackung gelöst, indem die Sollreißlinie mittels eines Stanzwerkzeugs in den Materialbogen eingebracht ist, das Material des Materialbogens im Bereich der Sollreißlinie infolge des Stanzens eine Ankerbung aufweist, die jedoch das Material nicht vollständig durchdringt, und der Materialbogen an seinem der Kegelspitze abgewandten Ende des kegelförmigen Körpers mit einem Deckelstück mittels einer Klebe- und/oder Siegelverbindung verbunden ist.
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Mit einem sehr genau gearbeiteten Stanzwerkzeug ist es auch bei geringen Materialstärken des Materialbogens möglich, das Material eines Stanzbogens nicht vollständig zu durchdringen, dabei das Material aber doch so ausgeprägt zu schwächen, dass eine Sollreißlinie entsteht, an der die Verpackung leicht und an dem durch die Sollreißlinie vordefinierten Verlauf entlang aufgerissen werden kann.
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Ein Materialbogen kann aus beliebigen Materialien hergestellt sein. Um den Anforderungen an eine ausreichende Dichtigkeit, Festigkeit, Verarbeitbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bedruckbarkeit, Hygiene und Schutzfunktion gerecht zu werden, besteht der Materialbogen häufig aus mehreren Materiallagen auch aus unterschiedlichen Materialien. Häufig wird als Material Kunststoff, Papier und/oder Aluminiumfolie verwendet, diese Materialien können noch mit besonderen Bedruckungen und Lacken versehen sein.
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Die Ankerbung ist dabei derart, dass das Material des Materialbogens zu einem Teil der gesamten Materialdicke mittels des Stanzhubes geschnitten wird. Insbesondere bei der Verwendung eines Papiermaterials werden die Papierfasern im oberen Bereich der Faserstruktur geschnitten. Das unterhalb des Schnitts befindliche Material wird zwar beim Stanzen zusammengepresst und gestaucht, aber nicht geschnitten, so dass die Sollreißlinie zwar auch von außen sichtbar ist, vom Material bleibt aber ein noch so starker ungeschnittener Reststeg stehen, dass die Verpackung bei der mechanischen Beanspruchung durch den nachfolgenden Produktionsvorgang des Einfüllens der Eismasse in die Waffel hält und auch das fertige Eis nach außen hin im Bereich der Sollreißlinie geschlossen ohne Löcher und Risse umhüllt. Durch den teilweisen Schnitt entlang der Sollreißlinie ist das Material des Materialbogens so weit geschwächt, dass es bei einem Aufreißvorgang am leichtesten entlang der Sollreißlinie aufreißt. Dies ist nicht ganz selbstverständlich, da die Fasern eines Verpackungspapiers häufig in einer Faserrichtung ausgerichtet sind. Wenn die Reißlinie quer zur Faserrichtung des Papiers verläuft, neigt das Papier dazu, in seinem Aufreißverhalten dem Faserverlauf und nicht der Sollreißlinie zu folgen. Da der Materialbogen zu einem Kegel aufgebogen ist, kommt es beim Aufreißen der Verpackung nahezu unvermeidlich dazu, dass die Sollreislinie an zumindest einer Stelle der Verpackung quer zum Faserausrichtung verläuft und die Reißlinie dazu neigt, der Faserrichtung zu folgen und sich dadurch von der Sollreißlinie zu entfernen. Dies kann durch den teilweisen Schnitt durch das Material des Materialbogens vermieden werden.
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Durch das Aufsetzen eines Deckelstücks wird die Verpackung geschlossen. Bisher war das Ende des Materialbogens nur umgeschlagen und lose auf das Deckelstück aufgelegt oder mit diesem zusammen gefaltet worden, hierdurch konnte aber kein fälschungs- und manipulationssicherer Originalitätsverschluss hergestellt werden. Durch die Klebe- und/oder Siegelverbindung ist dies aber nun möglich. Die Klebe- und/oder Siegelverbindung muss zuerst zerstört werden, wenn man an das in der Verpackung befindliche Eis gelangen will. Nach der Zerstörung der Klebe- und/oder Siegelverbindung ist es aber nicht mehr möglich, diese wieder in den Originalzustand zurück zu versetzen, wie dies bei der Umschlagfaltung ohne Weiteres der Fall ist. Mit der Erfindung ist es somit erstmals möglich, ein kegelförmiges Waffeleis einerseits von allen Seiten ausreichend fest, sicher und dicht mit einem Originalitätsverschluss zu verpacken, wobei das Eis trotzdem mit einem Griff entlang der Sollreißlinie geöffnet werden kann.
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Das Öffnen der Verpackung mit nur einem einzigen Griff und möglichst auch nur einer Bewegung ist bei Waffeleis besonders vorteilhaft, da das Eis immer klebrig ist und bei einer Berührung mit menschlicher Haut sofort zu schmelzen beginnt. Meistens haftet auch noch Eis an der Innenseite der Verpackung an, das ebenfalls sofort anfängt zu schmelzen. Da man das Eis selbst mit der ersten Hand halten muss, bleibt nur die andere zweite Hand übrig, um die Verpackung zu öffnen. Wenn man ein Umgreifen während des Öffnungsvorgangs durch die besondere Gestaltung der Verpackung vermeiden kann, sinkt auch das Risiko, dass man während des Öffnungsvorganges mit klebrigem Eis in Berührung kommt oder mit der Verpackung versehentlich die Kleidung berührt. Gleiches gilt, wenn es gelingt, den für die Öffnung der Verpackung erforderlichen Zeitraum möglichst kurz zu halten. Beides ist durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Verpackung möglich, die Verpackung kann ohne ein zusätzliches Umgreifen geöffnet werden, und der Öffnungsvorgang wird extrem kurz gehalten.
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Da erfindungsgemäß das Deckelstück mit dem Materialbogen über eine Klebe- und/oder Siegelverbindung verbunden ist, bleibt bei einer Aufreißbewegung das Deckelstück am Material des Materialbogens haften. Mit dem abgerissenen Teil des Materialbogens hält man dadurch gleichzeitig auch das Deckelstück in der Hand, das nicht mehr separat vom Eis entfernt und entsorgt werden muss.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung zweigen von der Sollreißlinie in ihr mündende Fangreißlinien ab, die sich in eine Richtung seitlich zur Sollreißlinie erstrecken. Sollte sich bei einem Aufreißvorgang die Istreißlinie von der Sollreißlinie entfernen, trifft die Istreißlinie nach einer kurzen Reißtrecke auf die nächstliegende Fangreißlinie. Da sich Abweichungen der Istreißlinie von der Sollreißlinie meistens dort ergeben, wo die Faserrichtung des Materialbogens deutlich von der Verlaufsrichtung der Sollreißlinie abweicht, kann die Fangreißlinie die Richtungsabweichung gut auffangen, da sie ihrerseits deutlich von der Sollreißlinie abweicht und sich deshalb eher in eine Richtung erstreckt, die der von der Sollreißlinie abweichenden Istreißlinie entspricht. Eine nochmalige Abweichung der Istreißlinie von der Fangreißlinie ist eher unwahrscheinlich. Die Istreißlinie wird deshalb in den meisten Fällen in ihrem weiteren Verlauf der Fangreißlinie folgen, die infolge ihrer Materialschwächung den weiteren Reißverlauf vorgibt. Die Fangreißlinie ist in gleicher Weise wie die Sollreißlinie in das Material des Materialbogens durch eine Einkerbung mittels eines Stanzwerkzeugs eingebracht worden. Auch die Fangreißlinien werden nicht durch das Material hindurch gestanzt, sondern nur so weit, dass die oberen Lagen des Materials des Materialbogens geschnitten werden. Es kann vorteilhaft sein, wenn die Fangreißlinien nicht genau in Querrichtung zur Sollreißlinie verlaufen, sondern leicht in die Reißrichtung gepfeilt, da die Istreißlinie im Mündungsbereich der Fangreißlinie auf die Sollreißlinie dann nicht um eine rechtwinklige Ecke geführt werden muss, sondern nur um einen Vorsprung mit einem kleineren Winkelmaß als 90°. Mit den Fangreißlinien ist es sogar möglich, einfaches Papier ohne eine bestimmte Faserrichtung zu verwenden, da die Istreißlinie durch die Kombination der Sollreißlinie mit der Fangreißlinie auch bei Fasern in Wirrlage immer wieder auf die Sollreißlinie zurück geführt wird.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Materialbogen zumindest zweilagig ausgebildet, wobei die die Innenoberfläche bildende Seite des Materialbogens aus einem Papier oder einem Kunststoff und die die Außenoberfläche bildende Seite aus einer Aluminiumfolie oder einem Kunststoff besteht und nur die die Innenoberfläche bildende Seite des Materialbogens die Ankerbung aufweist. Nach außen hin bleibt das Material des Materialbogens auf diese Weise unbeschädigt und ist so widerstandsfähiger gegen einwirkende Belastungen. Da das Aluminium oder der Kunststoff in der vorgeschlagenen Materialkombination die dichtere Lagerung von Molekülen aufweist und deshalb besser das Eis gegen eindringende Bakterien und sonstige Einflüsse schützt und einen Barriereschutz bildet, ist es vorteilhaft, wenn diese Materiallage von der Einkerbung unbeschädigt bleibt. Die Materiallagen können durch einen Leim miteinander verbunden oder koextrudiert sein. Die Aluminiumfolie oder der Kunststoff kann mit einem Überdrucklack versehen sein, der eine Oxidation des Trägermaterials und des in der Verpackung befindlichen Eises vermeidet oder zumindest verringert. Es ist auch möglich, den Materialbogen
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist auf die Innenoberfläche des Materialbogens im Bereich des aufgesetzten Deckelstücks ein Klebstoff oder ein Siegellack umlaufend aufgebracht, über den der Materialbogen mit dem Deckelstück dauerhaft verbunden ist, und die Verbindung des Materialbogens mit dem Deckelstück ist nicht zerstörungsfrei lösbar, so dass der Materialbogen zusammen mit dem Deckelstück einen Originalitätsverschluss bildet. Der vorgeschlagene Klebstoff oder der Siegellack sind ausreichend schnell verarbeitbar. So kann beispielsweise mit einem Siegelwerkzeug in einer Taktzeit von weniger als einer Sekunde eine Klebeverbindung zwischen dem Deckelstück und dem Materialbogen hergestellt werden, die nicht mehr zerstörungsfrei lösbar ist. Durch die Aufbringung des Klebstoffs auf der Innenoberfläche kann ein Siegelwerkzeug oder ein Gegenhalter auf die Außenoberfläche des Materialbogens aufgesetzt werden, und das Deckelstück wird mit einem Siegelwerkzeug oder einem Gegenhalter gegen den Klebstoff oder Siegellack gedrückt. Im Überlappungsbereich des Materialbogens kann der Klebstoff oder der Siegellack zudem die beiden Lagen des Materialbogens dauerhaft miteinander verbinden und nach außen versiegeln.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist der Materialbogen zumindest abschnittweise zwei Sollreißlinien auf, die beabstandet zueinander verlaufen und zwischen sich einen Abreißlaschenabschnitt des Materialbogens begrenzen, der sich um den Umfang der Eiswaffel herum erstreckt. Der Abreißlaschenabschnitt ist breit genug, um mit zwei Fingern einer Hand ergriffen und abgerissen werden zu können. Durch den Umlauf des Abreißlaschenabschnitts um die Eiswaffel herum ergibt sich auch eine Abreißbewegung um die Eiswaffel herum, durch die der obere Teil der Verpackung einschließlich des Deckelstücks von dem unteren Teil der Verpackung abgetrennt werden kann, so dass der obere Teil der Eiswaffel frei liegt zum Essen, der untere Teil aber noch mit dem Rest der Verpackung gegen schmelzendes und an der Außenseite der Waffel herunter laufendes Eis geschützt gehalten werden kann. Der abgerissene einstückige obere Teil der Verpackung einschließlich des Deckelstücks kann an dem sauberen und eisfreien Abreißlaschenabschnitt gehalten und in einen Abfallbehälter geworfen werden.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist die untere, der Kegelspitze nähere Sollreißlinie zumindest abschnittweise einen sich dem Deckelstück annähernden Verlauf auf. Durch diesen Verlauf nähert sich die Sollreißlinie über den Umfang dem Deckelstück an, was die Abreißbewegung erleichtert, die für eine vollständige Entfernung des oberen Teils der Verpackung ja um 360° herum erfolgen muss. Da die Eiswaffel eine konische Form aufweist, die sich nach oben hin erweitert, entsteht bei einer auf mittlerer und gleich bleibender Höhe der Eiswaffel verlaufenden Sollreißlinie das Problem, dass der abzureißende obere Teil des Materialbogens an seiner unteren Sollreißlinie entlang einen geringeren Innendurchmesser aufweist als er erforderlich ist, um die obere Verpackung über den obersten größeren Außendurchmesser der Eiswaffel und des in ihr befindlichen Eises nach oben hin spannungsfrei abziehen zu können. Durch die nach oben hin ansteigende Sollreißlinie nähert sich die Unterkante des abgerissenen oberen Verpackungsteils dem größeren Außendurchmesser der Eiswaffel an ihrem oberen Ende an, so dass die Maßdifferenz zwischen dem Durchmesser der Sollreißlinie um den Umfang der Eiswaffel herum zum Außendurchmesser der Eiswaffel an ihrem oberen Ende geringer wird.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung stößt die obere, der Kegelspitze entferntere Sollreißlinie frühestens nach einem Umlauf von 120° um den Kegel herum an das Deckelstück an. Durch diesen Mindestumlauf der oberen Sollreißlinie um den Umfang der Eiswaffel herum wird sicher gestellt, dass der Abreißlaschenabschnitt vom Reißstart ab zunächst in eine gleich bleibende Richtung abgerissen wird, wodurch sich der obere Verpackungsteil bereits in seinem Sitz lockert, und sich erst danach verbreitert, wobei die sich an das Deckelstück annähernde obere Sollreißlinie eine Art Dehnungsfuge bildet, um die der übrige Abreisslaschenabschnitt im Verhältnis zu dem oberhalb der oberen Sollreisslinie befindliche Teil des Materialbogens aufklappen kann, um den größeren Außendurchmesser der Eiswaffel an ihrem oberen Ende beim Abstreifen der oberen Verpackung nach dem Aufreißen überwinden zu können.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung enden eine oder mehrere Sollreißlinien unterhalb der Ebene, in der der Materialbogen mit dem Deckelstück verbunden ist. Hierdurch soll vermieden werden, dass der Materialbogen allzu leicht und versehentlich vom Deckelstück abgerissen werden kann. Der abzureißende obere teil des Materialbogens und das Deckelstück sollen nach Möglichkeit einstückig verbunden bleiben, um sie auch gemeinsam entsorgen zu können.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend erläuterten Ausgestaltungen der Erfindung jeweils für sich mit dem Gegenstand des Hauptanspruchs kombinierbar sind, soweit sich aus dem Beschreibungstext nichts Gegenteiliges ergibt.
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Weitere Abwandlungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung und der Zeichnung. Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigen:
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1: eine Eiswaffel in einer Verpackung,
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2: einen abgewickelten Materialbogen in einer Draufsicht,
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3: eine Eiswaffel mit angerissenem Abreißlaschenabschnitt,
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4: die Eiswaffel aus 3 mit weiter gerissenem Abreißlaschenabschnitt,
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5: die Eiswaffel mit abgerissenem Oberteil der Verpackung,
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6: eine Skizze der Verbindung des Deckelstücks mit dem Materialbogen, und
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7: einen Abschnitt eines Materialbogens mit einer Einkerbung.
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Die 1 zeigt eine Eiswaffel 2 in einer Verpackung. Die Verpackung ist im wesentlichen gebildet aus einem Materialbogen 4, der um die Eiswaffel 2 herumgewickelt ist. Der Materialbogen 4 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zu einem kegelförmigen Körper aufgebogen. Die in dem Materialbogen 4 eingepackte Eiswaffel 2 weist eine Kegelform auf, die Verpackung kann aber auch für kegelstumpfförmige Eiswaffeln verwendet werden. Für kegelstumpfförmige Eiswaffeln kann auch der Materialbogen 4 zu einer Kegelstumpfform geformt sein.
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Der in 1 gezeigte Materialbogen 4 weist in dem Ausführungsbeispiel 2 Sollreißlinien 6 auf, die durch gepunktete Linien angedeutet sind. Die beiden gezeigten Sollreißlinien 6 verlaufen beabstandet zueinander. Die beiden Sollreißlinien 6 befinden sich unterhalb des Deckelstücks 8, durch das die Verpackung der Eiswaffel 2 nach oben hin geschlossen ist. Der Materialbogen 4 verfügt im dargestellten Abschnitt über eine Überlappung 10, in der sich aufgrund der Auffaltung aneinanderstoßende Bereiche des Materialbogens 4 überlappen. Die Überlappung 10 ist ebenfalls durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
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Der Materialbogen 4 verfügt außerdem über eine Lasche 12, an der der von der Sollreißlinien 6 begrenzte Abreißlaschenabschnitt 16 erfasst und vom unteren Teil des Materialbogens 4 abgerissen werden kann. Im oberen Bereich des Materialbogens 4 befindet sich im Bereich des Deckelstücks 8 eine ebenfalls durch eine gestrichelte Linie angedeutete Spur eines Klebstoffs 14 bzw. eines Siegellackes, durch den der Materialbogen 4 mit dem Deckelstück 8 dauerhaft verbunden ist. Durch die Versiegelung bzw. Verklebung der aneinanderstoßenden Teile des Materialbogens 4 im Bereich der Überlappung 10 und die Verklebung des Materialbogens 4 mit dem Deckelstück 8 ergibt sich für die in der Verpackung befindliche Eiswaffel 2 eine rundum geschlossene Verpackung, die die Eiswaffel gut gegen unerwünschte äußere Einflüsse schützt und die einen Originalitätsverschluss bildet, der nicht zerstörungsfrei geöffnet werden kann.
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In 2 ist ein Materialbogen 4 abgewickelt aus einer Draufsicht gezeigt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind in den Materialbogen 4 zwei beabstandet voneinander verlaufende Sollreißlinien 6 eingebracht. Während im Ausführungsbeispiel die untere Sollreißlinie 6a einen gleichbleibenden Abstand zur Oberkante 20 der späteren fertigen Verpackung einhält, verläuft die obere Sollreißlinie 6b zunächst zwar ebenfalls parallel zur Oberkante 20, sie nähert sich aber in ihrem weiteren Verlauf in einem Bogen der Oberkante 20 an.
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Die beiden Sollreißlinien 6a, 6b begrenzen zwischen sich den Abreißlaschenabschnitt 16, der bei einer Abreißbewegung an der Lasche 12 um die Eiswaffel 2 herum vom unteren Teil des Materialbogens 4 abgetrennt wird. Im Ausführungsbeispiel verbleibt im oberen Bereich des Materialbogens 4 ein Reststück 22, das jedoch beim Anreißen der Lasche 12 im Bereich der Überlappung 10 zunächst noch an dem noch nicht abgerissenen Teil des Abreißlaschenabschnitts 16 anhaftet. Wird der Abreißlaschenabschnitt 16 jedoch vollständig abgerissen, löst sich dabei auch das Reststück 22 vom verbleibenden unteren Teil des Materialbogens 4 ab.
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Die in 2 gezeigten Verläufe der Sollreißlinien 6a, 6b sind nur beispielhaft. Abweichend vom Ausführungsbeispiel kann in dem Materialbogen 4 auch nur eine einzige Sollreißlinie 6 eingebracht sein, und der Verlauf der Sollreißlinien 6a, 6b kann von den beispielhaften Verläufen abweichen. So ist es möglich, dass die untere Sollreißlinie 6a zur Oberkante 20 nicht über die gesamte Länge parallel verläuft, sondern sich an diese in ihrem weiteren Verlauf ebenfalls annähert. Die Sollreißlinie 6b kann in ihrem Verlauf auch früher oder später auf die Oberkante 20 zulaufen, oder die Sollreißlinie 6b verläuft ebenfalls über ihre Länge hinweg parallel zur Oberkante 20, ohne sich an diese anzunähern.
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Bei der Bestimmung einer sinnvollen Geometrie des Verlaufs der Sollreißlinien 6a, 6b ist zu berücksichtigen, dass es vorteilhaft ist, wenn der verfügbare Innendurchmesser des abreißbaren Teils des Materialbogens 4 ausreichend groß ist, um die nach dem Aufreißen vom unteren Teil der Verpackung abgetrennte obere Verpackung über den Außendurchmesser der Oberkante der Eiswaffel 2 ziehen zu können.
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An den Sollreißlinien 6a, 6b sind in 2 die Fangreißlinien 18 erkennbar, die in Abständen zueinander in seitlicher Richtung von den Sollreißlinien 6 abzweigen, jedoch in ihnen münden. Im Ausführungsbeispiel sind die Fangreißlinien 18 in einem Winkel zur Sollreißlinie 6a, 6b angestellt, durch den sie dem Verlauf der Sollreißlinie vorauseilen. Erreicht eine Ist-Reißlinie eine Fangreißlinie 18, so kann die Ist-Reißlinie in einem weiteren Reißverlauf dem Verlauf der Fangreißlinie 18 folgen und auf diese Weise auf die Sollreißlinie 6a, 6b zurückgeführt werden.
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In 3 ist die Eiswaffel 2 mit einem angerissenen Abreißlaschenabschnitt 16 gezeigt. Es ist gut erkennbar, dass die oberen und unteren Reißlinien den Verlauf der Sollreißlinien 6a, 6b folgen. Unter dem angerissenen Abreißlaschenabschnitt 16 ist nun gut der Bereich der Überlappung 10 erkennbar. Bei einer Fortsetzung der Aufreißbewegung entlang des Pfeils 24 wird der gesamte obere Teil der Verpackung mit dem Abreißlaschenabschnitt 16, dem Reststück 22 und dem Deckelstück 8 von dem unteren Teil der Verpackung, nämlich des verbleibenden Restes des Materialbogens 4, abgetrennt.
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In 4 ist die Entwicklung des Reißverlaufs zu sehen. Die obere Sollreißlinie 6b hat sich in ihrem Verlauf dem Deckelstück 8 angenähert und endet im Bereich der Oberkante 20. Im weiteren Reißverlauf muss der Abreißlaschenabschnitt 16 nur noch entlang der unteren Sollreißlinie 6a abgetrennt werden.
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In 5 ist die Eiswaffel 2 nach dem beendeten Reißvorgang gezeigt. Der untere Teil der Eiswaffel 2 ist noch durch den unteren Teil der Verpackung geschützt und kann mit diesem Teil der Verpackung gehalten werden. Der obere Teil der Eiswaffel 2 ist jedoch frei zugänglich.
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In 6 ist in einer Skizze der Verbindungsbereich eines Deckelstücks 8 mit dem Materialbogen 4 gezeigt. Das Deckelstück 8 vertilgt über einen Anlageschenkel 26, dessen Form zumindest annähernd der räumlichen Lage des angrenzenden Abschnittes des Materialbogens 4 folgt. Zwischen der nach außen weisenden Fläche des Anlageschenkels 26 und der Innenoberfläche des Materialbogens 4 befindet sich im Anlagebereich ein Klebstoff 14 bzw. ein Siegellack, durch den der Anlageschenkel 26 und der Materialbogen 4 miteinander verbunden sind. In der 6 sind Siegelbacken 24 angedeutet, die auf den Anlageschenkel 26 und den benachbarten Bereich des Materialbogens 4 pressbar sind und die durch die Hitze den Klebstoff 14 bzw. den Siegellack aktivieren. Für die Erfindung spielt es keine Rolle, ob der Klebstoff 14 vor dem Siegelvorgang auf das Deckelstück 8 und/oder den Materialbogen 4 aufgebracht gewesen ist. Wichtig ist nur, dass der Klebstoff bzw. der Siegellack eine dauerhafte und dicht schließende Verbindung des Deckelstücks 8 mit dem Materialbogen 4 ermöglicht. Durch die Formanpassung des Anlageschenkels 26 an den benachbaren Abschnitt des Materialbogens 4 ergibt sich eine spannungsfreie und leichte Verarbeitbarkeit der Verpackungsteile miteinander.
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In 7 ist ein Abschnitt des Materialbogens 4 in einer Querschnittsansicht gezeigt, in der eine erfindungsgemäße Sollreißlinie 6 sichtbar ist. Im Ausführungsbeispiel besteht der Materialbogen 4 aus zwei Materialien 28, 30. Im Ausführungsbeispiel kann das Material 28, das sich auf der Innenseite des Materialbogens 4 befindet, beispielsweise Papier sein, während das Material 30 aus einer Aluminiumfolie besteht. Die Sollreißlinie 6 ist in die Innenoberfläche des Materials 28 eingebracht. In der Querschnittsansicht ist gut erkennbar, dass die Sollreißlinie 6 das Material 28 nur teilweise durchschnitten hat. Im Material 28 und auch im Material 30 verbleibt ein ungeschnittener Restabschnitt, über den die oberhalb und unterhalb der Sollreißlinie 6 befindlichen Teile des Materialbogens 4 noch miteinander verbunden bleiben. Im Bereich der Sollreißlinie 6 sind Fasern 32 angedeutet, die im Bereich des Schnitts der Sollreißlinie 6 durchtrennt sind, im tieferen Bereich unter der Schnittebene jedoch noch weiter durchgehen und ungeschnitten sind.
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Die vorstehend beschriebene Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt. Dem Fachmann bereitet es keine Schwierigkeiten, das vorstehend erläuterte Ausführungsbeispiel auf eine ihm als geeignet erscheinende Art und Weise an einen konkreten Anwendungsfall anzupassen und die im Ausführungsbeispiel gezeigten Bauteile entsprechend zu verändern und in ihrer Anordnung zueinander zu variieren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10056811 A1 [0002]
- DE 8601222 U1 [0003]