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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Elektrowerkzeugmaschine, insbesondere eine Schleif- oder Poliermaschine, umfassend ein Gehäuse, in dem ein Antrieb, eine Lüftereinheit sowie eine Elektronikeinrichtung aufgenommen sind. Mit Hilfe der Lüftereinheit ist ein Luftstrom zur Kühlung des Antriebs erzeugbar, indem Umgebungsluft durch wenigstens eine Lufteinlassöffnung in das Gehäuse eingezogen wird. Innerhalb des Gehäuses ist ferner wenigstens ein Luftkanal ausgebildet, der sich in Strömungsrichtung des Luftstroms von der Lufteinlassöffnung bis zu dem Antrieb erstreckt und eine gerichtete Luftzuführung zu dem Antrieb hin ermöglicht.
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Allgemein handelt es sich bei einer Elektrowerkzeugmaschine gemäß dem Oberbegriff um eine Akku(DC)- und/oder eine Netz(AC)-Elektrowerkzeugmaschine, beispielsweise um eine Schleif- oder Poliermaschine oder dergleichen.
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Derartige Elektrowerkzeugmaschinen besitzen ein Gehäuse, in dem Bauteile aufgenommen sind, die als Verlustleistung Wärme erzeugen, wie beispielsweise der Antrieb oder die Elektronikeinrichtung. Zur Abführung der von diesen erzeugten Wärme ist eine Lüftereinheit vorgesehen, die einen Kühlluftstrom erzeugen kann.
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Die Leistungsaufnahme der Elektrowerkzeugmaschine wird durch die sich innerhalb des Gehäuses stauende Wärme begrenzt, so dass nur bei einer ausreichenden Kühlung gewährleistet ist, dass die Elektrowerkzeugmaschine den gesamten ihr verfügbaren Leistungsraum ausnutzen kann. Zudem wird durch eine ausreichende Kühlung auch die Standzeit der Maschinenkomponenten der Elektrowerkzeugmaschine verbessert.
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Im Stand der Technik hat sich jedoch gezeigt, dass eine ungerichtete Kühlung des Antriebs und/oder der Elektronikeinrichtung ungenügend sein kann. Die
DE 10 2007 000 290 A1 offenbart daher, eine gezielte bzw. gerichtete Luftzuführung mit Hilfe von Luftleitelementen zu bewirken, die einen Nebenströmungspfad begrenzen, über den wenigstens ein Teil des ungerichteten Hauptluftstroms der Elektronikeinrichtung zuleitbar ist. Die Elektronikeinrichtung ist dabei in einem vom Antriebsgehäuseteil abgewandten Endabschnitt des Griffgehäuseteils angeordnet. Ein Luftstrom wird mit Hilfe der Lüftereinrichtung der Elektrowerkzeugmaschine über mehrere Gehäuseschlitze in das Gehäuse eingezogen und strömt entlang eines durch den Antriebsgehäuseteil begrenzten Hauptströmungspfad zur Lüftereinrichtung. Die vorgesehenen Luftleitelemente stehen im Wesentlichen senkrecht zu der Hauptströmungsrichtung entlang des Antriebsmotors und führen einen Nebenstrom in das im Wesentlichen senkrecht zu dem Antriebsgehäuse angeordnete Gehäuse des Griffteils.
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Ein weiteres Problem, das im Zusammenhang mit der Belüftung einer Elektrowerkzeugmaschine bekannt geworden ist, ergibt sich daraus, dass insbesondere bei Schleif- oder Poliermaschinen über die Lufteinlassöffnungen Staubpartikel oder dergleichen angesaugt werden können, was zu einer Beschädigung des Elektrowerkzeugs oder zumindest zur Beeinträchtigung der Lebensdauer derselben führen kann. So können derartige Schmutzpartikel in Kontakt mit der Elektronikeinrichtung kommen und im Laufe der Zeit die Funktion der Elektronikeinrichtung stark einschränken. Insbesondere elektrisch leitende Schmutzpartikel, beispielsweise Metallstaub oder Schmutzpartikel von eisenhaltigen Metallen, können sich an der Elektronikeinrichtung oder dem Elektromotor anlagern und zu einem unerwünschten Stromüberschlag innerhalb der Elektronikeinrichtung oder dem Elektromotor führen.
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Um dieses Problem zu lösen, ist es aus der
EP 1 016 504 A2 bekannt, die Luftansaugschlitze nicht, wie bei herkömmlichen Elektrowerkzeugmaschinen, im Bereich des Griffschalters der Elektronikeinrichtung anzuordnen. Auf diese Weise soll eine Verschmutzung des Griffschalters und eine Funktionsbeeinträchtigung desselben vermieden werden. Hierzu ist das Gehäuse der Elektrowerkzeugmaschine mehrteilig ausgebildet und umfasst ein Getriebegehäuse, ein Motorgehäuse und ein Griffgehäuse, die hintereinander angeordnet sind. Das Griffgehäuse, in dem der Griffschalter und der wesentliche Teil der Elektronikeinrichtung aufgenommen ist, ist von dem Motorgehäuse durch Zwischenwände abgetrennt. Die Luftansaugschlitze zum Einsaugen der Kühlluft sind an dem vorgeschalteten Motorgehäuse angebracht, so dass die gesamte Elektronikeinrichtung, insbesondere der Griffschalter, nicht mit der Kühlluft in Verbindung kommen.
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Eine Elektrowerkzeugmaschine gemäß dem Oberbegriff ist schließlich aus der
DE 10 2006 038 756 A1 bekannt, bei der eine Einrichtung zur Erzeugung eines Kühlluftstroms vorgesehen ist. In dem Gehäuse der Elektrowerkzeugmaschine ist wenigstens ein starrer und/oder flexibler Luftkanal angeordnet, wobei das eine Ende des Luftkanals der Einrichtung zur Erzeugung eines Kühlluftstroms sowie das andere Ende des Luftkanals dem Wärme erzeugenden Bauteil zugewandt ist. Der Luftkanal leitet und verteilt den Luftstrom dann zur Kühlung der Wärmequelle in Form des Elektromotors.
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Die Luftkanäle sind aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt, die miteinander fest verflanscht sind. Diese werden dann bei der Montage der Elektrowerkzeugmaschine in die Gehäusehalbschalen des Gehäuses eingesetzt.
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Nachteilig bei einer solchen Gestaltung kann jedoch insbesondere die komplizierte Gestaltung eines Luftkanals durch eines oder mehrere separate Bauteile sein, die in das Gehäuse einsetzbar sein müssen. So ist es beispielsweise notwendig an dem Gehäuse Befestigungsstellen vorzusehen, an denen die Einzelteile angebracht werden können. Ferner kann insbesondere bei einem flexiblen Schlauchteil eine Beschädigung der Schlauchwand bei der Montage auftreten, was beispielsweise zusätzliche Nacharbeitsschritte und entsprechende Kosten zur Folge hat.
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Folglich besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine möglichst einfache und effiziente Kühlung des Antriebs bereitzustellen, bei der die bekannten Nachteile zumindest verringert sind.
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Diese Aufgabe wird durch eine Elektrowerkzeugmaschine gelöst, die ein Gehäuse umfasst, in dem ein Antrieb, eine Lüftereinheit sowie eine Elektronikeinrichtung aufgenommen sind, wobei mit Hilfe der Lüftereinheit ein Luftstrom zur Kühlung des Antriebs erzeugbar ist, indem Umgebungsluft durch wenigstens eine Lufteinlassöffnung in das Gehäuse eingezogen wird, und wobei innerhalb des Gehäuses wenigstens ein Luftkanal ausgebildet ist, der sich in Strömungsrichtung des Luftstroms von der Lufteinlassöffnung bis zu dem Antrieb erstreckt und eine gerichtete Luftzuführung zu dem Antrieb hin ermöglicht. Ferner ist die Lufteinlassöffnung in einem endseitigen Bereich der Elektrowerkzeugmaschine angeordnet, der bei einer Bearbeitung eines Werkstücks mit der Elektrowerkzeugmaschine von dem zu bearbeitenden Werkstück abgewandt ist. Zudem ist das Gehäuse zumindest abchnittsweise doppelwandig mit einer Gehäuseinnenwand und einer dazu beabstandeten Gehäuseaußenwand ausgebildet, wobei der Luftkanal durch die Gehäuseaußenwand und die Gehäuseinnenwand begrenzt ist.
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Ein solcher Luftkanal ermöglicht eine gerichtete Luftzuführung ausgehend von der wenigstens einen Lufteinlassöffnung bis hin zu dem zu kühlenden Antrieb. Grundsätzlich kann gemäß der vorliegenden Erfindung eine einzige Lufteinlassöffnung mit einem einzigen Luftkanal vorgesehen sein. Bevorzugt werden jedoch zumindest zwei Lufteinlassöffnungen, wobei jeder Lusteinlassöffnung ein Luftkanal zugeordnet ist.
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Dadurch, dass die Lufteinlassöffnung(en) in einem endseitigen Bereich der Elektrowerkzeugmaschine angeordnet ist bzw. sind, der bei einer Bearbeitung eines Werkstücks mit der Elektrowerkzeugmaschine von dem zu bearbeitenden Werkstück abgewandt ist, wird das Risiko einer Verschmutzung durch in der Luft befindliche Schmutzpartikel bereits deutlich verringert. Durch die doppelwandige Gestaltung des Gehäuses im Bereich des Luftkanals mit einer Gehäuseaußenwand und einer hierzu beabstandeten Gehäuseinnenwand wird ferner eine möglichst einfache und kostengünstige Bereitstellung eines Kanals für eine gerichtete Luftzufuhr möglich. Das Risiko einer unbeabsichtigten Beeinträchtigung oder Beschädigung der Kanalwände während der Montage der Elektrowerkzeugmaschine wird auf diese Weise deutlich verringert.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass die Elektronikeinheit die derart in dem Gehäuse (16) aufgenommen ist, dass sie zumindest abschnittsweise durch die Gehäuseinnenwand von dem Luftkanal getrennt ist, d. h. dass sie innerhalb des durch die Gehäuseinnenwand begrenzten Raum in dem Gehäuse aufgenommen ist. Besonders vorteilhaft begrenzt die Gehäuseinnenwand eine im Wesentlichen abgeschlossene Kammer, die zumindest abschnittsweise innerhalb der Gehäuseaußenwand aufgenommen ist. Durch eine solche Gestaltung wird die Elektronikeinheit, die innerhalb der Gehäuseinnenwand in dem Gehäuse aufgenommen ist, durch die Gehäuseinnenwand ”gekapselt”. Selbst wenn die Gehäuseinnenwand keine vollkommen in sich abgeschlossene Kammer bildet, wird der gerichtete Luftstrom zwischen der Gehäuseinnenwand und der Gehäuseaußenwand an der Elektronikeinheit vorbeigeführt, so dass sich in der Kühlluft befindliche Schmutzpartikel nicht in Kontakt mit der Elektronikeinheit gelangen.
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Die Gestaltungsform, bei der die Gehäuseinnenwand eine im Wesentlichen abgeschlossene Kammer begrenzt, ist besonders vorteilhaft, da diese das Vorsehen einer als solche gekapselten Elektronikeinrichtung, wie sie teilweise in der Praxis üblich geworden ist (gekapselter Schalter), überflüssig macht. Folglich können kostengünstigere Elektronikkomponenten für die Elektronikeinrichtung eingesetzt werden, ohne das Risiko einer verringerten Lebensdauer der Elektronikeinrichtung.
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Ferner kann die Gehäuseaußenwand als eine Mantelfläche eines im Wesentlichen zylinderförmigen Körpers geformt sein, der zumindest teilweise ein Griffteil der Elektrowerkzeugmaschine bildet. Bei einer solchen Gestaltung des Gehäuses ist dieses vergleichsweise einfach und kostengünstig aufgebaut und erstreckt sich entlang einer Längsachse. Üblicherweise sind innerhalb des Gehäuses die einzelnen Komponenten, d. h. beispielsweise die Elektronikeinrichtung, der Antrieb und die Lüftereinheit hintereinander angeordnet. An einem Ende des Gehäuses erstreckt sich aus diesem eine Antriebswelle mit einer Werkzeugaufnahme, mit der ein wie auch immer geartetes Werkzeug, beispielsweise ein Schleif- oder Polierscheibe, verbindbar ist. Das Griffteil der Elektrowerkzeugmaschine dient dazu, von einer oder zwei Händen des Anwenders umschlossen zu werden. Je geringfügiger die Einschränkungen bezüglich des vorgesehenen Griffbereichs des Griffteils sind, desto unkomplizierter gestaltet sich für einen Anwender die Handhabung, da er nicht darauf achten muss, an welcher Stelle er die Werkzeugmaschine im Gehäusebereich greifen darf und an welcher er dies nicht tun sollte.
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Die wenigstens eine Lufteinlassöffnung kann an einer Stirnseite des Gehäuses durch den Abstandsraum zwischen der Gehäuseaußenwand und der Gehäuseinnenwand gebildet sein. Bei einer solchen Gestaltungsvariante wird das Gehäuse stirnseitig nicht vollständig durch die Gehäuseaußenwand abgeschlossen, sondern ist zumindest im Bereich der Lufteinlassöffnung geöffnet. Der Abstandsraum ist dabei als derjenige Raum definiert, der durch den Abstand zwischen der Gehäuseinnenwand und der Gehäuseaußenwand begrenzt ist.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass die Lufteinlassöffnung bzw. Lufteinlassöffnungen wenigstens eine, vorzugsweise mehrere, zueinander parallele Stützrippen aufweist. Diese können sich ferner zwischen der Gehäuseaußenwand und der Gehäuseinnenwand erstrecken, um diese gegeneinander abzustützen. Auf diese Weise wird verhindert, dass bei einer Herstellung des Gehäuses aus einem vergleichsweise weichen Material, wie beispielsweise aus einem unter geringer Krafteinwirkung verformbaren Kunststoff, der Anwender durch einen zu festen Griff die Lufteinlassöffnung durch eine Verformung der Gehäuseaußenwand nicht unerwünscht verschließen kann. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein, dass die wenigstens eine Stützrippe sich entlang des gesamten Luftkanals in Strömungsrichtung des Luftstroms erstreckt.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass die Gehäuseaußenwand die wenigstens eine Lufteinlassöffnung wenigstens abschnittsweise überragt. Bei dieser Ausführungsform schließt die Gehäuseaußenwand nicht bündig mit der wenigstens einen Stützrippe bzw. mit den Stützrippen der wenigstens einen Lufteinlassöffnung ab, sondern steht über diesen (in einer Richtung von dem Werkzeug der Elektrowerkzeugmaschine weg) vor. Dadurch kann verhindert werden, dass der Anwender unbeabsichtigt mit seiner Hand (beispielsweise dem Handballen) die wenigstens eine Lufteinlassöffnung verschließt, wenn er das Griffteil der Elektrowerkzeugmaschine umgreift.
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Für eine möglichst einfache Herstellung und Montage kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse mehrteilig ausgebildet ist und wenigstens zwei Halbschalen umfasst. Besonders bevorzugt ist dabei die sogenannte Topfbauweise, bei der das Gehäuse ein topfartiges Gerüst aufweist, an das die beiden Halbschalen und gegebenenfalls weitere Gehäuseteile angebracht werden können.
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Die Elektrowerkzeugmaschine kann als Antrieb einen Elektromotor mit einem Kollektor und mit Mitteln zur elektrischen Kontaktierung des Kollektors umfassen, wobei der Luftkanal einen auf die Mittel zur elektrischen Kontaktierung des Kollektors gerichteten Luftstroms leitet. Derartige Mittel zur elektrischen Kontaktierung des Kollektors können beispielsweise Kohlebürsten oder dergleichen umfassen.
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Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Gehäuse für eine Elektrowerkzeugmaschine mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bis 10.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben, die eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung darstellen. Der Fachmann wird die in der Zeichnung, der Beschreibung und den Ansprüchen in Kombination offenbarten Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen schematisch:
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1 eine isometrische Ansicht einer erfindungsgemäßen Elektrowerkzeugmaschine;
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2A und 2B die erfindungsgemäße Elektrowerkzeugmaschine gemäß 1 in einer Draufsicht bzw. einer Detailansicht; und
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3 eine Gehäuseschale der erfindungsgemäßen Elektrowerkzeugmaschine gemäß den 1, 2A und 2B.
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Die 1 zeigt eine erfindungsgemäße Elektrowerkzeugmaschine, die allgemein mit dem Bezugszeichen 10 versehen ist.
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Die Elektrowerkzeugmaschine 10 umfasst einen werkzeugseitigen Abtrieb 12 sowie ein entlang einer Längsachse L betrachtet vorgeschaltetes Griffteil 14. Das Griffteil 14 ist an einem Gehäuse 16 ausgebildet, welches mehrere Gehäuseteile 161 und 162 umfasst, wobei das Gehäuseteil 161 als Gehäusetopf mit einem Greifabschnitt 36A und einem Befestigungsabschnitt 36B ausgebildet ist, an den zwei halbschalenförmige Gehäuseteile 162 angesetzt werden können. In 1 ist nur ein solches schalenförmiges Gehäuseteil 162 im unteren Bereich angebracht, während der obere Bereich den Befestigungsabschnitt 36B und die darin aufgenommenen Komponenten der Elektrowerkzeugmaschine 10 zeigt.
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Es ist selbstverständlich auch möglich, das Gehäuse 16 durch mehrere Gehäuseteile auszubilden, die nicht notwendigerweise halbschalenförmig ausgebildet sein müssen bzw. topfförmig ausgebildet sein müssen.
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Innerhalb des Gehäuses 16 ist ferner ein als Elektromotor 20 (in 1 nur angedeutet) ausgebildeter Antrieb aufgenommen, der über einen Schaltschieber aktiviert und deaktiviert werden kann. Hierzu weist der Schaltschieber ein Schaltelement 18 auf, das von einem Anwender manuell betätigt werden kann. Das Schaltelement 18 ist, wie in 1 deutlich gezeigt ist, im Griffbereich der Elektrowerkzeugmaschine 10 an der Außenumfangsfläche des Gehäuses 16 angeordnet. Eine solche Anordnung des Schaltelements 18 ermöglicht eine einfache und unkomplizierte Handhabung für einen Anwender, da dieser ohne die Hand von dem Griffteil 14 der Elektrowerkzeugmaschine 10 lösen zu müssen, diese mit Hilfe des Schaltelements 18 ein- und ausschalten kann.
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Der Antrieb der vorliegenden Elektrowerkzeugmaschine 10 ist, wie vorstehend erwähnt, als Elektromotor 20 ausgebildet und umfasst in üblicher Weise einen Rotor, der um die Längsachse L drehbar ist und mit einer Rotorabtriebswelle (nicht dargestellt) fest verbunden ist, sowie einen Stator (nicht dargestellt), der den Rotor zumindest teilweise umgreift. Zwischen dem Rotor und dem Stator des Elektromotors 20 ist, bedingt durch die Geometrie des Stators, üblicherweise ein Luftspalt ausgebildet. Dieser ermöglicht eine Belüftung des Elektromotors und verringert auf diese Weise Leistungsverluste des Antriebs durch Überhitzung.
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Die Rotorabtriebswelle ist mit einer angetriebenen Welle 22 antreibend verbunden. Diese ist in einem Aufsatz mit einem im Wesentlichen zylinderförmigen Gehäuse 22A zentrisch aufgenommen und weist an ihrem freien Ende eine Werkzeugaufnahme 22B zur Aufnahme eines zugehörigen Werkzeugs (nicht dargestellt) auf.
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Zwischen dem Abtrieb des Elektromotors 20, d. h. der Rotorwelle, und der angetriebenen Welle 22 kann weiterhin ein Getriebe (nicht dargestellt) vorgesehen sein, das in der dargestellten Ausführungsform in einem entsprechenden Gehäuse 34 aufgenommen ist. Ein solches Getriebe ermöglicht eine Über- bzw. Untersetzung des von dem motorischen Antrieb und seiner antreibenden Welle übertragenen Drehmoments auf den Abtrieb 12.
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Wie in den 1 bis 2B zu erkennen ist, ist eine Schaltstange 30 als Schaltorgan des Schallschiebers vorgesehen, die mit dem Schaltelement 18 verbunden ist und dazu dient, den motorischen Antrieb ein- und auszuschalten. Hierzu ist zusätzlich eine Elektronikeinheit 32 vorgesehen, die mit der Schaltstange 30 zusammenwirkt und den Elektromotor 20 nur dann mit Strom versorgt, wenn das Schaltelement 18 in einer entsprechenden Ein-Stellung steht. Hierzu kann die Elektronikeinheit 32 beispielsweise einen Druckschalter aufweisen, der in einer Stellung, in der die Elektronikeinheit 32 den motorischen Antrieb 20 nicht mit Strom versorgt, durch einen in den Druckschalter integrierte Druckfeder vorgespannt ist. Um mit Hilfe der Aktivierungseinheit 32 den motorischen Antrieb 20 einzuschalten, ist es daher notwendig, den Druckschalter in Richtung zum motorischen Antrieb 20 gegen die Wirkung der integrierten Feder zu drücken. Die Schaltstange 30 übernimmt dabei die Aufgabe, eine translatorische Verlagerung des Schaltelements 18 entlang der Längsachse L auf den Druckschalter zu übertragen.
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In der dargestellten Ausführungsform ist die Elektronikeinheit 32 über eine Kabelverbindung mit einem Stromnetz verbunden. Alternativ kann jedoch auch eine Stromversorgung mit Hilfe eines an dem Gehäuse 16 anzubringenden oder integrierten Akkus erfolgen.
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Der Elektromotor 20 ist bei der dargestellten Ausführungsform mit einer als Lüfterrad 26 ausgebildeten Lüftereinheit derart verbunden, dass eine Drehbewegung der Rotorwelle eine Drehbewegung des Lüfterrads 26 zur Folge hat. Das Lüfterrad 26 ist in üblicher Weise derart ausgebildet, dass durch eine solche Drehbewegung ein Luftstrom erzeugt wird, wobei innerhalb des Gehäuses 16 ein Saugraum entsteht. Die angesaugte Luft wird über Luftauslässe 38 in dem Getriebegehäuse 34 nach außen abgegeben, wie durch den mit LU bezeichneten Pfeil angedeutet. Das Gehäuse 16 des Griffteils 14 weist zudem an seiner von dem Abtrieb 12 abgewandten Stirnseite Lufteinlassöffnungen 68 auf, durch die Außenluft in das Gehäuse 16 eingesogen wird, wie durch den mit LU gezeichneten Pfeil angedeutet ist.
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In den 2A und 2B ist eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Elektrowerkzeugmaschine 10 gemäß 1 gezeigt, wobei die 2B eine Detailansicht des in 2A mit B bezeichneten Ausschnitts darstellt. Die 3 zeigt ferner eine der Gehäuseschalen 162 in der Draufsicht.
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Das erste topfförmig ausgebildete Gehäuseteil 161 weist neben seinem eine Grifffläche bildenden Greifabschnitt 36A (in 2A links) einen Befestigungsabschnitt 36B auf, an dem zwei halbschalenförmige Gehäuseteile 162 angebracht werden können. Für eine axiale Sicherung der Gehäuseschalenteile 162 sind im Bereich des Befestigungsabschnitts 36B Befestigungsausnehmungen 48 vorgesehen, in die korrespondierende Befestigungsvorsprünge 46 der Gehäuseschalenteile 162 eingreifen können (vgl. z. B. 3).
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In dem Gehäuse 16 sind zwei Luftkanäle 66 (in 2A bis 3 oben und unten) ausgebildet, die jeweils durch eine Gehäuseaußenwand 40 und eine Gehäuseinnenwand 50 begrenzt werden. Die Gehäuseaußenwand 40 ist dann, wenn beide Gehäuseschalen 162 miteinander verbunden sind, als Mantelfläche eines im Wesentlichen zylindrischen Körpers geformt, der einen hinteren Abschnitt des Griffteils 14 der Elektrowerkzeugmaschine 10 bildet.
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Neben den Befestigungsvorsprüngen 46 weist jede der Gehäusehalbschalen 162 spezielle Verbindungsgeometrien auf, die eine exakte Ausrichtung der beiden Gehäuseschalen 162 zueinander bei deren Verbindung miteinander sicherstellen. So weist die untere Gehäuseschale 162 (in 2A bis 3 gezeigt) erste Ausnehmungen 54 und zweite Ausnehmungen 56 auf, in die korrespondierende, beispielsweise zapfenförmige, Vorsprünge der nichtgezeigten oberen Gehäuseschale aufgenommen werden können. Ferner sind an den ersten Ausnehmungen 54 Schraubenaufnahmen 52 ausgebildet, die konzentrisch zu den ersten Ausnehmungen 54 verlaufen und die Aufnahme von Befestigungsschrauben zur Verbindung der Gehäusehalbschalenteile 162 ermöglichen. Stirnseitig ist ferner eine Kabelausnehmung 72 in den beiden Gehäuseschalenteilen 162 vorgesehen. Durch diese kann sich bei der gezeigten Darstellungsform ein nicht dargestelltes Elektrokabel zu der Elektronikeinheit 32 erstrecken. Weiterhin sind zur Ausrichtung und Stabilisierung der Gehäuseaußenwand 40 im Verbindungsbereich der Gehäuseschalenteile 162 eine Nut 42 bzw. korrespondierende Vorsprünge (nicht dargestellt) an der jeweils anderen Gehäusehalbschale vorgesehen.
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Eine Besonderheit der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen, dass die Gehäuseinnenwände eine innere Gehäusekammer begrenzen, in der die Elektronikeinheit 32 aufgenommen ist. Bei der dargestellten Ausführungsform erstrecken sich die Gehäuseinnenwände 50 von der inneren Mantelfläche der Gehäuseaußenwand 40 nach innen, so dass diese innere Kammer für die Elektronikeinheit 32 nicht nur von den Gehäuseinnenwänden 50, sondern auch von der Gehäuseaußenwand 40 begrenzt ist. Alternativ ist es jedoch auch denkbar, dass die Gehäuseinnenwand 50 in einem montierten Zustand der Gehäuseschalen 162 ebenfalls eine umlaufende Mantelfläche bildet, die zumindest abschnittsweise von der Gehäuseaußenwand 40 umgeben ist.
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Durch Ausbildung einer solchen inneren Gehäusekammer wird eine Kapselung der darin aufgenommenen Elektronikeinheit 32 erreicht, welche durch die umgebenden Gehäusewände davor geschützt wird, mit einem eingesogenen Luftstrom und gegebenenfalls darin enthaltenen Schmutzpartikeln in Kontakt zu gelangen. In Richtung zu dem Elektromotor 20 wird diese innere Kammer durch eine zusätzlichen Wandung 60 begrenzt, welch eine Ausnehmung 62 für die Schaltstange 30 aufweist (vgl. z. B. 3).
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Die Gehäusehalbschalen 162 wie auch der Gehäusetopf 161 können üblicherweise aus Kunststoff hergestellt sein, wobei diese beispielsweise mittels Spritzgießen hergestellt werden können. Zur Stabilisierung der Gehäuseinnenwänden 50 können dabei an diesen Stützrippen 64A und 64B angegossen sein.
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Die Lufteinlassöffnungen 68 sind stirnseitig in einem Endbereich des Gehäuses 16 angeordnet und werden durch den Spalt zwischen der äußeren Gehäusewand 40 und den Gehäuseinnenwänden 50 gebildet. Zur gegenseitigen Abstützung der Gehäusewände 40 und 50 und, um zu vermeiden, dass größere Schmutzpartikel in das Gehäuse 16 eingesaugt werden können, sind eine Vielzahl von Stützrippen 70 zwischen den Gehäusewänden 40 und 50 angeordnet. Diese sind im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet und erstrecken sich jeweils von der Gehäuseaußenwand 40 zu der benachbarten Gehäuseinnenwand 50.
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Wie in den Figuren deutlich erkennbar gezeigt, ist die Gehäuseaußenwand 40 in den stirnseitigen Endbereich mit einem Vorsprung 44 gegenüber den Stützrippen 70 ausgebildet. Dieser dient dazu, selbst dann, wenn ein Anwender das Griffteil 14 der Elektrowerkzeugmaschine 10 in seinem Endbereich greift, das Risiko, dass die Lufteinlassöffnungen 68 unerwünscht von diesem mit der Hand verschlossen werden, deutlich zu minimieren.
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Die Luftkanäle 66 erstrecken sich von der Lufteinlassöffnungen 68 zu den Kontaktierungsmitteln 28 des Elektromotors 20, die üblicherweise als Kohlebürsten ausgebildet sind, welche an einer entsprechenden Feder befestigt sind. Durch die spezielle Ausgestaltung des Luftkanals 66 wird eine gerichtete Luftzuführung zu den Komponenten des Elektromotors 20 ermöglich, der aufgrund ihres stetigen Schleifkontakts mit dem Kollektor des Elektromotors und der dabei entstehenden Reibungswärme einer besonders ausgeprägten Wärmeentwicklung unterliegen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007000290 A1 [0005]
- EP 1016504 A2 [0007]
- DE 102006038756 A1 [0008]