DE202011001203U1 - Lärmschutzwand mit Lärm dämmender Verfüllung und ästhetisch gestaltbaren Sichtflächen - Google Patents
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- E01F8/02—Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic specially adapted for sustaining vegetation or for accommodating plants ; Embankment-type or crib-type noise barriers; Retaining walls specially adapted to absorb or reflect noise
- E01F8/021—Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic specially adapted for sustaining vegetation or for accommodating plants ; Embankment-type or crib-type noise barriers; Retaining walls specially adapted to absorb or reflect noise with integral support structure
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Abstract
Lärmschutzwand, mit einem aus Gittermatten gebildeten, mit einem mit Lärm dämmenden Füllmaterial füllbaren Füllraum, dadurch gekennzeichnet, dass beiderseits des mit Lärm dämmendem Füllmaterial (12) füllbaren zentralen Füllraums (11) fugenfreie innere Gittermatten (13, 13a) vorgesehen sind, zu denen unter Bildung fugenfreier Vorsatzräume (16, 16a) fugenfreie äußere Gittermatten (15, 15a) verlaufen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Lärmschutzwand, mit einem aus Gittermatten gebildeten, mit einem mit Lärm dämmenden Füllmaterial füllbaren Füllraum.
- Derartige Lärmschutzwände bestehen üblicher Weise aus über- und nebeneinander gestapelten, sog. Gabionenkörben, wie sie beispielsweise aus der
DE 200 15 661.6 U1 bekannt sind. Sie dienen insbesondere in Wohngebieten der Dämmung von Verkehrslärm, der von stark befahrenen Kraftfahrzeugstraßen ausgehen. - Aus der
DE 199 38 676 ist ferner eine Schallschutzwand bekannt, bei der eine Vielzahl von Schallschutzplatten in Streben eingesetzt werden und von einem Fundament gehalten werden können. Derartige Schallschutzwände sind zwar recht stabil und können gegen Windangriffe durch Abspannseile gehalten werden, sie sind aber recht unansehnlich und werden allgemein als Störfaktor in einer Landschaft empfunden. - Da diese Lärmschutzwände nicht nur einen guten Schallschutz bewirken, sondern auch ein möglichst ästhetisch ansprechendes Aussehen aufweisen sollen, ist aus der
DE 94 08 184.0 U1 eine aus Gittermatten bestehende pyramidenstumpfförmige Schallschutzwand bekannt, die mit einem Füllmaterial gefüllt ist. Auf diesem Wandkörper können Matten aufgelegt und mit Bepflanzungen versehen werden. Derartige Bepflanzungen wurzeln jedoch nur auf diesen Matten bzw. im Füllmaterial und erfordern neben dem hohen Platzaufwand auch eine intensive Pflege. Der Pflegeaufwand derartiger Schallschutzwände ist somit relativ hoch und kostenintensiv. - Ferner ist aus der
DE 698 07 049 eine Schallschutzwand bekannt, die aus einer Vielzahl von dachsparenförmig gegeneinander gestützten Rohren besteht. Diese Rohre sind mit einer unregelmäßigen Faserbedeckung versehen, an der sich Pflanzen empor ranken sollen. Diese Pflanzen können in das Erdreich vor der Wand eingepflanzt werden. Der Pflegeaufwand derartiger Schallschutzwände ist zwar gegenüber der vorgehend Genannten geringer, jedoch ist der Platzbedarf durch die Ausgestaltung relativ hoch und die Herstellung erfordert einen erheblichen Aufwand. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schallschutzwand der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die einen geringen Platzbedarf für ihre Aufstellung benötigt, die einfach hergestellt werden kann und mit einfachen Mitteln ein optisch ästhetische Gestaltung ihrer sichtbaren Oberfläche ermöglicht.
- Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1, insbesondere dadurch, dass beiderseits des mit Lärm dämmendem Füllmaterial füllbaren zentralen Füllraums fugenfreie innere Gittermatten vorgesehen sind, zu denen unter Bildung fugenfreier Vorsatzräume fugenfreie äußere Gittermatten verlaufen.
- Durch diese Maßnahmen wird eine fugenfreie, quasi monolithisch erscheinende Lärmschutzwand geschaffen, deren äußere Sichtflächen mit einem ästhetisch ansprechenden Erscheinungsbild gestaltet werden können. Die äußeren Sichtflächen können dabei farblich unterschiedlich homogen oder inhomogen gestaltet werden.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung sind der zentrale Füllraum und die Vorsatzräume über ihre gesamte Länge und Höhe fugenfrei. Die Länge und die Höhe der Sichtflächen sind dadurch variabel und können den jeweiligen landschaftlichen Gegebenheiten angepasst und frei gewählt werden. Handelsübliche, mit einem Sandkern versehene Gabionenkörbe können dies nicht leisten, da sie festgelegte Abmessungen aufweisen. Sie weisen zudem Stoßfugen und Fugenkreuze auf, durch die weiterhin Verkehrslärm dringen kann.
- Da relativ große Füllräume für die unterschiedlichen Füllmaterialien bestehen, kann der Füllvorgang problemlos maschinell, beispielsweise mittels Schaufelbaggern, erfolgen. Der Zeit- und Kostenaufwand bei der Aufstellung und der Befüllung kann dadurch merklich gesenkt werden. Ebenso werden eventuelle gesundheitliche Gefährdungen des Personals vor Ort und der Umgebung, beispielsweise durch Staubemission, weitgehend vermieden, zu mindest aber auf ein Minimum verringert.
- Ferner können in die verschiedenen äußeren Vorsatzräume erfindungsgemäß verschiedene einheitlich oder uneinheitlich farbige Materialien gefüllt werden.
- Die sichtbaren äußeren Sichtflächen lassen sich so variabel und künstlerisch gestalten.
- Weitere vorteilhafte Maßnahmen sind in den Unteransprüchen beschrieben. Die Erfindung ist in der beiliegenden Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben.
- Die einzige Figur zeigt in isometrischer schematischer Darstellung den Schnitt durch eine erfindungsgemäße Lärmschutzwand, mit einem zentralen fugenlosen Füllraum, mit beiderseits inneren Gittermatten und in einem vorbestimmbaren Abstand dazu angeordneten äußeren Gittermatten, zwischen denen Vorsatzräume gebildet sind.
- Die in der Figur dargestellte Lärmschutzwand
10 besteht im Wesentlichen aus einem fugenlosen zentralen Füllraum11 , der mit einem zentralen Füllmaterial12 gefüllt ist. Üblicherweise wird als zentrales Füllmaterial12 Sand oder ein anders feinkörniges bodiges Material verwendet. - Der zentrale Füllraum
11 wird durch beiderseits angeordnete fugenlose innere Gittermatten13 und13a gebildet. In einem vorbestimmten Abstand14 vor den fugenlosen inneren Gittermatten13 und13a sind ebenfalls fugenlose äußere Gittermatten15 und15a angebracht. Zwischen den inneren Gittermatten13 und13a und den äußeren Gittermatten15 und15a entstehen dadurch beiderseits des zentralen Füllraums11 fugenlose Vorsatzräume16 und16a , die mit einem vorzugsweise monolithischen Füllmaterial17 gefüllt werden können. - Als Füllmaterial
17 für die Vorsatzräume16 und16a kann Natursteinschotter, Schaumglasschotter, Ziegelschotter, Glasbruch, Betonschotter oder ähnliches Recyclat verwendet werden. - Das Füllmaterial
17 kann eine einheitliche oder unterschiedliche Färbung aufweisen. Bei einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung besteht das Füllmaterial17 der Vorsatzräume16 und16a aus Natursteinschotter von gleicher oder unterschiedlicher Färbung. - Die äußeren Sichtflächen
18 der äußeren Vorsatzräume16 und/oder16a können mit unterschiedlichen Färbungen des äußeren Füllmaterials17 unterschiedlich künstlerisch gestaltet werden. So können gemäß der Erfindung in benachbarten Vorsatzräumen16 und16a Füllmaterialien17 gefüllt sein, die eine von Sichtfläche18 zu Sichtfläche18 eine andere Farbe zeigen. - Bei einer anderen Ausführung kann es gemäß der Erfindung vorgesehen sein, einen äußeren Füllraum
16 und/oder16a mit Mischungen aus Füllmaterial17 mit unterschiedlichen Färbungen zu füllen. Durch diese Maßnahmen kann von Sichtfläche18 zu Sichtfläche18 ein anderes buntes äußeres Bild erzeugt werden. Eintönige, unter Umständen langweilig erscheinende Lärmschutzwände10 werden durch diese Maßnahmen aufgelockert. Der durch Monotonie bedingten Unaufmerksamkeit der vorbei fahrenden Verkehrsteilnehmer wird dadurch entgegengewirkt und das Unfallrisiko verringert. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Lärmschutzwand
- 11
- zentraler Füllraum
- 12
- zentrales Füllmaterial
- 13, 13a
- innere Gittermatte
- 14
- Abstand
- 15, 15a
- äußere Gittermatte
- 16, 16a
- Vorsatzraum
- 17
- Füllmaterial
- 18
- Sichtfläche
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 20015661 U1 [0002]
- DE 19938676 [0003]
- DE 9408184 U1 [0004]
- DE 69807049 [0005]
Claims (12)
- Lärmschutzwand, mit einem aus Gittermatten gebildeten, mit einem mit Lärm dämmenden Füllmaterial füllbaren Füllraum, dadurch gekennzeichnet, dass beiderseits des mit Lärm dämmendem Füllmaterial (
12 ) füllbaren zentralen Füllraums (11 ) fugenfreie innere Gittermatten (13 ,13a ) vorgesehen sind, zu denen unter Bildung fugenfreier Vorsatzräume (16 ,16a ) fugenfreie äußere Gittermatten (15 ,15a ) verlaufen. - Lärmschutzwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Füllraum (
11 ) und die Vorsatzräume (16 ,16a ) über ihre gesamte Länge und Höhe fugenfrei sind. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsatzräume (
16 ,16a ) mit ästhetisch ansprechendem Füllmaterial (17 ) gefüllt sind. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsatzräume (
16 ,16a ) mit monolithischem Füllmaterial (17 ) gefüllt sind. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (
17 ) der Vorsatzräume (16 ,16a ) aus Naturstein oder Natursteinschotter besteht. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (
17 ) der Vorsatzräume (16 ,16a ) aus Schaumglasschotter, Ziegelschotter, Glasbruch, Betonschotter oder ähnlichen Recyclaten besteht. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (
17 ) der Vorsatzräume (16 ,16a ) eine einheitliche Färbung aufweist. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (
17 ) der Vorsatzräume (16 ,16a ) eine unterschiedliche Färbung aufweist. - Lärmschutzwand den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (
17 ) der Vorsatzräume (16 ,16a ) aus Schotter oder schotterähnlichen Materialien gleicher oder unterschiedlicher Färbung besteht. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsatzräume (
16 ,16a ) Sichtflächen (18 ) gleicher oder unterschiedlicher Färbung aufweisen. - Lärmschutzwand nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtflächen (
18 ) der Vorsatzräume (16 ,16a ) von Sichtfläche (18 ) zu Sichtfläche (18 ) eine gleiche oder unterschiedliche Färbung aufweisen. - Lärmschutzwand nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (
12 ) des zentralen Füllraums (11 ) Sand oder sandähnliches Material ist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
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EP2662491A1 (de) | 2012-05-11 | 2013-11-13 | Jost Körte | Lärmschutzwand |
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DE20015661U1 (de) | 2000-09-09 | 2000-12-07 | Berlinische Landschaftsbau GmbH, 13187 Berlin | Gabionenkorb |
DE19938676A1 (de) | 1999-08-14 | 2001-02-15 | Deutsche Verpackungsmittel | Schallschutzwand für Verkehrswege |
DE69807049T2 (de) | 1997-09-29 | 2003-04-03 | Saint-Gobain Isover, Courbevoie | Legierung auf kobalt basis, werkstück aus dieser legierung und verfahren zu ihrer herstellung |
-
2011
- 2011-01-03 DE DE202011001203U patent/DE202011001203U1/de not_active Expired - Lifetime
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WO2013131599A1 (de) | 2012-03-08 | 2013-09-12 | Koerte Jost | Tragstruktur einer lärmschutzwand |
EP2662491A1 (de) | 2012-05-11 | 2013-11-13 | Jost Körte | Lärmschutzwand |
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Effective date: 20140710 |
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R071 | Expiry of right |