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Die
Erfindung betrifft eine Wippkreissäge, insbesondere zum
Ablängen von Brennholz, mit mindestens einem stationären
Schneidwerkzeug, vorzugsweise in Form eines um eine horizontale
Achse rotierbaren Sägenblatts, das auf einem Gestell angeordnet
ist, das mit einem dem Schneidwerkzeug zugeordneten Schutzgehäuse
versehen ist, und mit einer am Gestell um eine zur Achse des Schneidwerkzeugs
parallele Achse schwenkbar gelagerten Wippe, die mit einem von oben
zugänglichen Aufnahmekanal zur Aufnahme von Schnittgut
versehen ist.
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Eine
Anordnung dieser Art ist zum Beispiel aus der
DE 20 2006 010 777 U1 bekannt.
Bei den bekannten Anordnungen dieser Art ist der Aufnahmekanal zur
Durchführung der Sägearbeiten nicht abdeckbar.
Der Aufnahmekanal ist daher während des Sägevorgangs
für einen manuellen Eingriff zugänglich. Es besteht
daher die Gefahr eines Fingerkontakts mit dem Schneidwerkzeug und
damit eine hohe Verletzungsgefahr. Außerdem besteht die
Gefahr, dass über die oben offene Zugangsöffnung
des Aufnahmekanals Sägspäne und Splitter etc.
herausgeschleudert werden, was ebenfalls zu Unfällen führen kann.
Die bekannten Anordnungen erweisen sich daher als nicht arbeitssicher
genug.
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Hiervon
ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Anordnung eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln so zu verbessern, dass eine hohe Arbeitssicherheit erreicht
wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Wippe mit einer der oberen Zugangsseite des Aufnahmekanals
zugeordneten, schwenkbaren Abdeckeinrichtung versehen ist und dass
der Wippe eine Verriegelungseinrichtung zugeordnet ist, die in einer
vom Gestell abgeschwenkten Stellung der Wippe eine Öffnung
der Abdeckeinrichtung bei gleichzeitiger Verriegelung der Wippe
gegen Bewegung in Schneidrichtung ermöglicht und diese nur
bei geschlossener Abdeckeinrichtung für eine Schwenkbewegung
in Schneidrichtung freigibt und die Abdeckeinrichtung in jeder von
der vom Gestell abgeschwenkten Position der Wippe entfernten Position
gegen Öffnen blockiert.
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Mit
diesen Maßnahmen werden die Nachteile der bekannten Anordnungen
vollständig vermieden. Die Abdeckeinrichtung gewährleistet,
dass ein Kontakt der Bedienungsperson mit dem Schneidwerkzeug ausgeschlossen
ist. Zudem ist sichergestellt, dass infolge der vollständigen
Abdeckung des Aufnahmekanals auch keine Fremdkörper in
diesen hinein bzw. Späne und Splitter aus diesem herausgeworfen
werden können. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen
gewährleisten daher eine hohe Arbeitssicherheit verbunden
mit einem hohen Arbeitskomfort. Durch die Verriegelungseinrichtung
wird zuverlässig ausgeschlossen, dass die Wippe mit offenem Aufnahmekanal
in Schneidrichtung bewegbar ist und dass die Abdeckeinrichtung während
eines Schneidvorgangs geöffnet werden kann. Hierdurch werden unfallträchtige
Fehlbedienungen vermieden und damit die Sicherheit erhöht.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung kann darin bestehen, dass die Verriegelungseinrichtung
einen gestellseitig fixierten Anschlag und eine gestellseitig fixierte,
an den Anschlag anschließende, konzentrisch zur Schwenkachse
der Wippe verlaufende Kulissenleiste aufweist und dass der Schwenkdeckel der
Abdeckeinrichtung mit einem dem Anschlag zugeordneten Gegenanschlag
und einem der Kulissenleiste zugeordneten Gleitschuh versehen ist,
wobei der Gegenanschlag so ausgebildet und angeordnet ist, dass
er bei in der gestellfernen Endstellung der Wippe hochgeschwenktem
Schwenkdeckel durch eine Bewegung der Wippe in Schneidrichtung zum Eingriff
mit dem Anschlag bringbar und bei geschlossenem Schwenkdeckel am
Anschlag vorbeiführbar ist, und wobei der Gleitschuh so
ausgebildet und angeordnet ist, dass er nur in der gestellfernen
Endstellung der Wippe außer Eingriff mit der Kulissenleiste ist
und bei von der gestellfernen Endstellung entfernter Wippe zur Blockierung
des Schwenkdeckels in seiner geschlossenen Stellung an der Kulissenleiste anliegt.
Dies ergibt eine übersichtliche und sinnfällige und
dennoch sehr robuste Bauweise, was eine hohe Funktionssicherheit
gewährleistet.
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Eine
weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, dass
die Wippe mit einer zum Eingriff mit in den Aufnahmekanal eingelegtem
Schnittgut bringbaren schwenkbaren Niederhalteeinrichtung versehen
ist, die gegenüber der Abdeckrichtung in und gegen die
Niederhalterichtung beweglich ist. Durch die Entkopplung der Bewegung
der Abdeckeinrichtung von der Niederhalteeinrichtung und umgekehrt
ist sichergestellt, dass die Abdeckeinrichtung unabhängig
vom Durchmesser des Schnittguts in jedem Fall vollständig
geschlossen werden kann und dass das Schnittgut dennoch in jedem
Fall zuverlässig gehalten und gesichert wird.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen
Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung
anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In
der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Wippkreissäge
mit für eine Beschickung geöffnetem Aufnahmekanal,
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2 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Wippkreissäge von der der 1 zugrundeliegenden
Motorseite gegenüberliegenden Seite,
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3 die
Anordnung gemäß 1 mit eingelegtem
Schnittgut und geschlossenem Aufnahmekanal,
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4 die
Anordnung gemäß 3 mit teilweise
an das Gestell angeschwenkter Wippe,
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4 eine
perspektivische Ansicht der Anordnung gemäß 3 von
der wippenfernen Seite her und
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6 eine
perspektivische Ansicht der Anordnung gemäß 4 von
der Bedienungsseite her.
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Die
den Zeichnungen zugrundeliegende Brennholzkreissäge besteht,
wie beispielsweise 1 anschaulich erkennen lässt,
aus einem vorzugsweise fahrbaren, mit Rollen 1 und einer
Deichsel 2 versehenen, zweckmäßig nach
Art eines Pyramidenstumpfes ausgebildeten, ein Schneidwerkzeug, hier
inform eines Kreissägenblatts 3 aufnehmenden Gestell 4 und
einer an einer Seite des Gestells 4 schwenkbar gelagerten
Wippe, die an das Gestell 4 an bzw. von diesem abschwenkbar
ist. Aufgrund dieses Aufbaus werden Sägen vorliegender
Art in der Praxis als Wippkreissägen bezeichnet.
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Das
Sägenblatt 3 ist auf einer horizontalen, zur Achse
der Wippe 5 parallelen Welle aufgenommen, die durch einen
auf dem Gestell 4 angeordneten Motor 6 antreibbar
ist. Im dargestellten Beispiel ist der Motor 6 auf die
abgeflachte Oberseite des Gestells 4 aufgesetzt. Das Sägenblatt 3 kann
dabei direkt auf der Motorwelle aufgenommen sein. Das Gestell 4 wird
dabei durch das mit seiner Ebene quer zur Wippe 5 angeordnete
Sägenblatt 3 auf einer quer zu der der Wippe 5 zugeordneten
Seite des Gestells 4 verlaufenden Seite flankiert. An dieser
Seite des Gestells 4 ist ein dem Sägenblatt 3 zugeordnetes Schutzgehäuse 7 angebracht,
das wippenseitig offen ist. Das Schutzgehäuse 7 ist
nach Art eines schmalen, wippenseitig offenen Kastens ausgebildet,
dessen dem Motor 6gegenüberliegende Rückseite
zur Ermöglichung einer Zugänglichkeit des Sägenblatts 3 für
einen Wechsel etc. abnehmbar bzw. abschwenkbar ist. Im unteren Bereich
der wippenfernen Schmalseite des Schutzgehäuses 7 ist
dieses zweckmäßig mit einer Spanauswurföffnung
versehen. Die untere Schmalseite des Schutzgehäuses 7 ist
daher zweckmäßig zur Auswurföffnung hin
abfallend ausgebildet. Im dargestellten Beispiel ist das Schutzgehäuse 7 parallelogrammartig
gestaltet, so dass sich parallele Ober- und Unterseiten ergeben.
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Die
Wippe 5 ist praktisch als Rahmen ausgebildet, der zwei
seitliche, durch einen oder mehrere Querstege miteinander verbundene
Holme 8 aufweist, die im Bereich ihres unteren Endes in
einem unteren Bereich der zugeordneten Gehäuseseite schwenkbar
gelagert sind. Die gestellferne Seite der Wippe 5 kann
durch ein an den Holmen 8 angebrachtes Blech verschlossen
sein. Auf diese Weise ergibt sich eine geschlossene Nische in die
das Sägenblatt 3 eingreifen kann, wie in 4 angedeutet
ist. Die Achse dieser Lager 9 verläuft, wie oben
schon erwähnt, parallel zur Achse des Sägenblatts 3.
Oberhalb der Lager 9 sind die Holme 8 mit zum
Gestell 4 hin auskragenden Konsolen 10 versehen,
die zur Aufnahme eines im Querschnitt etwa v-förmigen Profilabschnitts 11 dienen,
der einen zumindest über die Länge der wippenseitigen
Gestellseite sich erstreckenden Aufnahmekanals 12 für
abzulängendes Schnittgut begrenzt. Der den Aufnahmekanal 12 enthaltende,
durch einen Blechformling gebildete Profilabschnitt 11 liegt
mit einem Schenkel an den Holmen 8 an und ist im Bereich
seines anderen Schenkels von den Konsolen 10 von unten
und gestellseitig umgriffen, so dass sich eine hohe Stabilität
ergibt. Die Länge des Aufnahmekanals 12 ist an
die übliche Länge von als Schnittgut in der Regel
in Frage kommendem Sterholz von 1 m angepasst. Der Aufnahmekanal 12 ragt
dabei mit einem Endbereich über die Ebene des Sägenblatts 3 hinaus,
so dass sich auch eine Abstützung eines abgetrennten Holzstücks
ergibt. Der den Aufnahmekanal 12 begrenzende Profilabschnitt 11 ist
dementsprechend mit einem dem Sägenblatt 3 zugeordneten,
am besten aus 2 erkennbaren Durchgriffsschlitz 13 versehen.
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Zur
Erhöhung der Sicherheit ist die Wippe 5 mit einer
der Zugangsseite, d. h. Der Öffnung des oben offenen Aufnahmekanals 12 zugeordneten, schwenkbaren
Abdeckeinrichtung 20 und einer zum Halten des in den Aufnahmekanal 12 eingelegten Schnittguts
vorgesehenen, schwenkbaren Niederhalteeinrichtung 21 versehen.
In den 1 und 2 sind die Abdeckeinrichtung 20 und
die Niederhalteeinrichtung 21 im hochgeschwenkten, das
Einlegen von Schnittgut in den Aufnahmekanal 12 erlaubenden
Zustand gezeigt. Die 3 und 4 zeigen
die Abdeckeinrichtung 20 im geschlossenen Zustand und die
Niederhalteeinrichtung 21 im am eingelegten, durch einen
Rundling angedeuteten Schnittgut 22 angestellten Zustand.
Die der Abdeckeinrichtung 20 und der Niederhalteeinrichtung 21 jeweils
zugeordneten Schwenklager 23 bzw. 24 befinden
sich im Bereich der hinteren, nach oben verlaufenden Abschnitte 10a der
Konsolen 10. Die Schwenklager 23, 24 sind
in der Höhe gegeneinander versetzt, wobei die Schwenklager 24 der
Niederhalteeinrichtung 21 etwas tiefer als die im Bereich
der oberen Enden der Konsolenabschnitte 10a und damit im
Bereich des oberen Rands der inneren Seitenwand des Aufnahmekanals 12 vorgesehenen
Schwenklager 23 der Abdeckeinrichtung 20 positioniert
sind.
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Die
Abdeckeinrichtung 20 wird durch einen die obere Zugangsöffnung
des Aufnahmekanals 12 überbrückenden,
zweckmäßig nach oben gewölbten bzw. abgeknickten
Schwenkdeckel 25 gebildet. Dieser kann durch ein Lochblech
gebildet werden, das mit quer zu seiner Schwenkachse verlaufenden,
am besten aus 2 ersichtlichen Versteifungsstegen 26 versehen
sein kann. Diese stehen über den gestellseitigen Rand des
Schwenkdeckels 25 vor, so dass sich konsolenseitig vorspringende
Laschen 27 ergeben, mit denen der Schwenkdeckel 25 an
den oberen Enden der Konsolenabschnitte 10a gelagert werden
kann. Zur Bedienung des Schwenkdeckels 25 kann dieser mit
einem über seinen achsfernen Rand vorspringenden Griff 28 versehen
sein.
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Die
Niederhalteeinrichtung 21 besteht, wie am besten aus den 3 und 4 erkennbar
ist, aus einem oder mehreren, auf den Kopf gestellten, T-förmigen
Bügeln, deren Querbalken einen am Schnittgut 22 zur
Anlage bringbaren Niederhaltearm 29 bildet, dessen Eingriffsseite
so gezahnt ist, dass einer durch die Schnittkräfte verursachten
Drehung des Schnittguts 22 entgegengewirkt wird. Eine ähnliche
Zahnung ist auch im Bereich der gegeneinander geneigten Seitenwände
des Aufnahmekanals 12 vorgesehen. Der vom Niederhaltearm 29 nach
oben abstehende Bügelarm bildet einen Betätigungshebel 30,
der an seinem oberen Ende mit einem oberhalb des Schwenkdeckels 25 sich
befindenden Griff 31 versehen ist. Die Niederhalteeinrichtung 21 kann,
wie vorstehend schon erwähnt wurde, einen oder mehrere,
vorzugsweise die Schnittebene des Sägenblatts 3 flankierende
T-Bügel aufweisen. In den meisten Fällen genügt,
wie im dargestellten Beispiel, ein derartiger Bügel. Dieser
ist im Bereich des gestellseitigen Endes des Niederhaltebügels 29 mittels
des zugeordneten Schwenklagers 24 gelagert. Zur Bildung des
Schwenklagers 24 kann eine durch einen mit seinen Enden
in miteinander fluchtende Bohrungen von zwei einander benachbarten
Konsolenabschnitten 10a eingreifenden Stab gebildete Welle
vorgesehen sein, die fest, z. B. durch Verschweißen, mit
dem zugewandten Ende des Niederhaltebügels 29 verbunden
ist. Der Niederhaltebügel 29 befindet sich innerhalb
des Aufnahmekanals 12, das heißt unterhalb des
Schwenkdeckels 25. Der vom Niederhaltearm 29 abstehende
Betätigungsarm 30 durchgreift daher den Schwenkdeckel 25,
der hierzu mit einem rechtwinklig zu seiner Achse verlaufenden,
am besten aus den 5 und 6 ersichtlichen
Durchgriffsschlitz 35 versehen ist.
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Zum
Einlegen von Schnittgut in den Aufnahmekanal 12, das heißt
zur Bewerkstelligung einer oberen Zugänglichkeit des Aufnahmkanals 12,
werden, wie die 1 und 2 zeigen,
der Schwenkdeckel 25 der Abdeckeinrichtung 20 und
die Niederhalteeinrichtung 21 nach oben vom Aufnahmekanal 12 abgeschwenkt
und in die den 1 und 2 zugrundeliegende,
obere Endstellung gebracht. Nach erfolgter Beschickung des Aufnahmekanals 12 mit Schnittgut
werden der Schwenkdeckel 25 und die Niederhalteeinrichtung 21 in
die den 3 und 4 zugrundeliegende
Arbeitsstellung abgesenkt, wobei der Schwenkdeckel 25 mit
seinem gestellfernen Rand am oberen Ende der Holme 8 bzw.
der äußeren Wand der Wippe 5 zur Anlage
kommt, so dass der Aufnahmekanal 12 spaltfrei nach oben
verschlossen ist. Die Niederhalteeinrichtung 21 kann demgegenüber
nur soweit abgesenkt werden, bis der Niederhaltearm 29 auf
dem eingelegten Schnittgut 22 anliegt, das heißt
die Absenkbewegung der Niederhalteeinrichtung 21 wird bereits
beendet, bevor deren ohne Schnittgut mögliche, tiefste
Position erreicht ist. Die jeweilige Endstellung der Niederhalteeinrichtung 21 hängt
dabei, wie in 3 mit unterbrochenen Linien angedeutet
ist, vom Durchmesser des eingelegten Schnittguts 22 ab,
während der Schwenkdeckel 25 stets bis zur Anlage
an der Oberseite der Wippe 5 abgesenkt, d. h. in seine
tiefste Position gebracht wird. Um dies zu ermöglichen,
sind die Abdeckeinrichtung 20 und die Niederhalteeinrichtung 21 bewegungsmäßig
voneinander entkoppelt, das heißt unabhängig voneinander
auf- und abschwenkbar und relativ zueinander in Niederhalterichtung
bzw. Abdeckrichtung bewegbar, was durch die oben bereits erwähnte,
getrennte Lagerung der Abdeckeinrichtung 20 und der Niederhalteeinrichtung 21 erreicht
wird.
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Zur
Erleichterung der Bedienung sind der Abdeckeinrichtung 20 und
der Niederhalteeinrichtung 21 ihre nach oben gerichteten
Schwenkbewegungen unterstützende Entlastungsfedern 36 bzw. 37 zugeordnet.
Die der Niederhalteeinrichtung 21 zugeordnete Entlastungsfeder 37 greift
dabei, wie z. B. 5 zeigt, einerseits an einem
schräg nach hinten abstehenden Finger 38 der oben
beschriebenen, zur Bildung der zugeordneten Schwenklagerung 24 vorgesehenen
Welle und andererseits an einer Konsole 10 an. Die der
Abdeckeinrichtung 20 zugeordnete Entlastungsfeder 36 greift
einerseits an einer schräg nach hinten abstehenden Auskragung 38a des Schwenkdeckels 25 und
andererseits ebenfalls an einer Konsole 10 an. Die die
Entlastungsfedern 36, 37 abstützende
Konsole 10 wird von den beiden Entlastungsfedern 36, 37 zweckmäßig
flankiert. Zur Bildung der Abstützeinrichtung ist dabei
einfach ein die betreffende Konsole 10 durchsetzender Stift 39 vorgesehen,
an dessen einander gegenüberliegenden Enden die beiden
Entlastungsfedern 36, 37 eingehängt werden
können.
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Zur
Durchführung eines Sägeschnitts wird die Wippe 5 an
das Gestell 4angeschwenkt. Um dies zu ermöglichen,
ist das Schutzgehäuse 7 mit einem beispielsweise
in den 2 und 3 von außen und von
innen gezeigten Ausschnitt 40 versehen, in den das den
Aufnahmekanal 12 begrenzende Profil 11 eintauchen
kann. Zur Verhinderung einer Zugänglichkeit des umfangsseitigen
Zahnbereichs des Sägenblatts 3 im Bereich des
Ausschnitts 40 sind diesem außen und innen geeignete
Abdeckeinrichtungen zugeordnet. Im Bereich der Außenseite,
das hießt der vom Gestell 4 abgewandten Seite
des Schutzgehäuses 7 wird der Sägezahnbereich
im Bereich des Ausschnitts 40, wie am besten aus 2 ersichtlich
ist, durch ein an der Wippe 5 befestigtes Schutzblech 41 abgedeckt,
das mit seinem wippenfernen Rand in das Schutzgehäuse 7 eintaucht.
Das Schutzblech 41 kann dabei aus mehreren, aneinander
angesetzten Abschnitten bestehen oder einteilig ausgebildet sein.
Im Bereich der Innenseite, das heißt der dem Gestell 4 zugewandten
Seite des Schutzgehäuses 7 ist zur Abdeckung des
Zahnbereichs des Sägenblatts 3, wie aus den 3 und 5 anschaulich
hervorgeht, ebenfalls ein von der Wippe 5 vorspringendes
Schutzblech 42 vorgesehen, das hier jedoch lediglich den
oberen Bereich abdeckt und an dem deshalb ein weiteres Abdeckstück 43 mit
seinem oberen Ende schwenkbar gelagert ist, das mit seinem unteren
Ende über eine Stift-Schlitzverbindung an das Schutzgehäuse 7 angelenkt
ist.
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Gegen
Ende der Schneidbewegung der Wippe 5 könnte es
unter Umständen über die wippenseitige Öffnung
des Schutzgehäuses 5 zu einem Fingerkontakt mit
dem Sägenblatt 3 kommen. Um dies auszuschließen
ist der Schwenkdeckel 25, wie die 6 erkennen
lässt, mit einer einem dem Sägenblatt 3 zugeordneten
Durchgriffsschlitz zugeordneten Schutzhaube 49 versehen,
die bei Annäherung der Wippe 5 an das Gestell 4 in
das Schutzgehäuse 7 eintaucht und so eine Zugänglichkeit
des Sägezahnbereichs des Sägenblatts 7 verhindert.
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Um
unfallträchtige Fehlbedienungen, zum Beispiel eine zum
Sägenblatt 3 hin gerichtete Anschwenkbewegung
der Wippe 5 bei geöffneter Abdeckeinrichtung 20 oder
ein Öffnen des Schwenkdeckels 25 bei ganz oder
teilweise an das Gestell 4 angenäherter Wippe 5,
zu vermeiden, ist eine am besten aus den 5 und 6ersichtliche
Verriegelungseinrichtung 44 vorgesehen, welche Fehlbedienungen
oben genannter Art ausschließt und nur eine ordnungsgemäße
Bedienung der erfindungsgemäßen Wippkreissäge
zulässt. Zur Bildung der Verriegelungseinrichtung 44 sind
gestellseitig fix angebrachte und wippenseitig fix angebrachte Elemente vorgesehen.
Gestellseitig ist eine hier am Schutzgehäuse 7 angebrachte,
konzentrisch zur Schwenkachse der Wippe 5 gebogene Kulissenleiste 45 vorgesehen,
deren wippenseitiges Ende einen der Wippe 5 zugewandten
Anschlag 46 bildet. Wippenseitig sind ein dem Anschlag 46 zugeordneter
Gegenanschlag 47 und ein der Kulissenleiste 45 zugeordneter
Gleitschuh 48 vorgesehen.
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Der
Gegenanschlag 47 kann als am Schwenkdeckel 25 angebrachtes
Kammblech ausgebildet sein, das so angeordnet ist, dass es bei offenem
Schwenkdeckel 25, wie aus 1 ersichtlich
ist, dem Anschlag 46 gegenüberliegt und im Falle
einer Fehlbedienung der Wippe 5 am Anschlag 46 anläuft und
bei geschlossenem Schwenkdeckel 25, wie aus 3 ersichtlich
ist, am Anschlag 46 vorbeilaufen kann. Der Gleitschuh 48 ist
so ausgebildet und angeordnet, dass er in der der 3 zugrundeliegenden, gestellfernen
Endstellung der Wippe 5 außer Eingriff mit der
Kulissenleiste 45 ist und außerhalb dieser Endstellung
auf dem ganzen Schwenkweg der Wippe 5 so an der Kulissenleiste 45 anliegt,
dass der mit dem Gleitschuh 45 verbundene Schwenkdeckel 25 gegen
Anheben gesperrt ist, wie aus 6 erkennbar
ist. Da der Schwenkdeckel 25 beim Anheben nach hinten und
dementsprechend der Gleitschuh 48 nach unten geschwenkt
wird, liegt dieser mit einer geeigneten Stützfläche
auf der Oberseite der Kulissenleiste 45 auf, so dass sich
eine Sperre gegen Heben des Schwenkdeckels 45 ergibt. Der
Gleitschuh 48 kann dabei einfach als vom Schwenkdeckel 25 abstehende,
die Kulissenleiste 45 übergreifende Klaue ausgebildet
sein. Zweckmäßig kann der kammförmige
Gegenanschlag 47 als oberer Ansatz des Gleitschuhs ausgebildet
sein, so dass beide Elemente in einem vom Schwenkdeckel 25 nach
oben abstehenden Formteil verwirklicht werden können.
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Im
dargestellten Beispiel ist die Kulissenleiste 45 zweckmäßig
im Bereich der Innenseite, das heißt der dem Gestell 4 zugewandten
Seite des Schutzgehäuses 7 vorgesehen. Selbstverständlich wäre
jedoch auch eine Anbringung auf der Außenseite des Schutzgehäuses 7 möglich.
Ebenso wäre es denkbar sowohl innen als auch außen
eine Kulissenleiste mit jeweils zugeordnetem Gegenanschlag 47 und
Gleitschuh 48 vorzusehen.
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Im
dargestellten Beispiel ist der Aufnahmekanal 12 stirnseitig
offen. Es wäre aber auch denkbar, wenigstens eine Stirnseite,
vorzugsweise die näher beim Sägenblatt 3 sich
befindende Stirnseite, zur weiteren Erhöhung des Eingriffsschutzes
mit einer abnehmbaren, vorzugsweise etwa mittels einer Kette unverlierbar
gestellseitig befestigten oder wegschwenkbar angeordneten Seitenwand
zu versehen.
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Vorstehend
ist zwar ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher erläutert, ohne dass jedoch
hiermit eine Beschränkung verbunden sein soll. So wäre
es beispielsweise auch denkbar, anstelle eines rotierenden Sägenblatts
ein anderes stationäres Schneidwerkzeug, beispielsweise
inform einer Kettensäge und/oder einer Stichsäge etc.
vorzusehen. Der in der obigen Beschreibung und in den Ansprüchen
verwendete Begriff Wippkreissäge ist dabei so zu verstehen,
dass auch Ausführungen vorstehend genannter Art erfasst
sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202006010777
U1 [0002]