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DE202010000437U1 - Transportable, modular aufgebaute Biogasanlage - Google Patents

Transportable, modular aufgebaute Biogasanlage Download PDF

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DE202010000437U1
DE202010000437U1 DE201020000437 DE202010000437U DE202010000437U1 DE 202010000437 U1 DE202010000437 U1 DE 202010000437U1 DE 201020000437 DE201020000437 DE 201020000437 DE 202010000437 U DE202010000437 U DE 202010000437U DE 202010000437 U1 DE202010000437 U1 DE 202010000437U1
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Abstract

Transportable, modular aufgebaute Biogasanlage mit einem zusammenhängenden Fermenterraum (20), dadurch gekennzeichnet, dass der Fermenterraum (20) von mindestens zwei an ihren Stirnseiten miteinander verbindbaren bzw. verbundenen, transportablen Fermentermodulen (10) mit jeweils einer im Wesentlichen ebenen Grundfläche gebildet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Biogasanlage nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 sowie ein Fermentermodul zum Bilden eines Fermenterraums einer derartigen Biogasanlage gemäß Schutzanspruch 16.
  • Biogasanlagen stellen einen wichtigen Beitrag im Rahmen erneuerbarer Energien dar. Üblicherweise bestehen Biogasanlagen aus fest installierten Bauobjekten vor Ort. Hierzu bedarf es umfangreicher Genehmigungen und Planungsarbeiten. Dies ist oft mit einem sehr hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Gerade diese Umstände einer langen Projektentwicklungsphase halten Investoren und öffentliche Auftraggeber oft von derartigen Projekten ab. Zudem schließt die feste, ortsgebundene Verbauung der Komponenten ein Leasingmodell als Finanzierung so gut wie aus. Eine wichtige Kenngröße von Biogasanlagen ist das Faulraumvolumen bzw. das so genannte Fermentervolumen. Insbesondere bei mobilen Biogasanlagen ist es schwierig, ein großes Faulraumvolumen bzw. Fermentervolumen zu erreichen.
  • Durch das größenmäßig beschränkte Faulraumvolumen liegt die elektrische Leistung mobiler Biogasanlagen meist in einem Bereich von 10–50 kW. Leistungssteigerungen sind bisher nur durch den Einsatz oder die Zugabe von sehr ergiebigen Substraten oder Hilfsstoffen möglich. Dies ist jedoch nicht wirtschaftlich angesichts der Vergütungsstruktur für erneuerbare Energie.
  • Die DE 199 58 142 A1 beschreibt eine transportable, modular aufgebaute Biogasanlage, bei der mehrere Fermenter mit einem Energieteil gekoppelt werden können, wobei die Fermenter in Reihe oder parallel beschickt werden können. Bei einer Beschickung der Fermenter in Reihe werden die verschiedenen Fermentervolumina durch Leitungen miteinander verbunden. Hierbei sind jedoch alle Komponenten wie Pumpen und Rührwerksmotoren in mehrfacher Anzahl installiert, was wiederum mit hohen Kosten verbunden ist und zudem einen höheren Eigenenergiebedarf bewirkt. Nachteilig hieran ist auch, dass ein separater Gasspeicher benötigt wird. Schließlich ist auch von Nachteil, dass zusätzliche Komponenten, nämlich Leitungen, zur Verbindung der verschiedenen Fermentervolumina benötigt werden. Zudem ist solch eine Biogasanlage technisch aufwändig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine transportable, modular aufgebaute Biogasanlage aufzuzeigen, bei der technisch einfach und kostengünstig ein großes Fermentervolumen gebildet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Biogasanlage nach Anspruch 1 gelöst.
  • Insbesondere wird die Aufgabe durch eine transportable, modular aufgebaute Biogasanlage mit einem zusammenhängenden Fermenterraum gelöst, wobei der Fermenterraum von mindestens zwei an ihren Stirnseiten miteinander verbindbaren bzw. verbundenen, transportablen Fermentermodulen mit jeweils einer im Wesentlichen ebenen Grundfläche gebildet wird.
  • Ein wesentlicher Punkt der Erfindung besteht darin, dass die Volumina der verschiedenen Fermentermodule nicht durch Leitungen miteinander verbunden werden müssen, sondern dass die Fermentermodule in einem verbundenen Zustand einen zusammenhängenden Fermenterraum bilden und dass die Fermentermodule jeweils eine ebene Grundfläche haben. Ein Vorteil hiervon ist, dass hierdurch auf einfache Art und Weise und kostengünstig ein Fermenterraum mit einem großen Fermentervolumen gebildet werden kann. Da keine Leitungen benötigt werden, um die Volumina der verschiedenen Fermentermodule miteinander zu verbinden, können die Leitungen auch nicht verstopfen. Zudem können die Fermentermodule ohne Fundamente auf jede im Wesentlichen ebene Fläche aufgestellt werden. Dies spart Aufwand, Kosten und Zeit bei der Aufstellung der Fermentermodule. Darüber hinaus erleichtert eine ebene Grundfläche den Transport eines Fermentermoduls wesentlich, da die Ladeflächen von Transportfahrzeugen i. A. eben sind.
  • Die Fermentermodule können einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Hierdurch wird ein platzsparender Aufbau mehrere Fermentermodule nebeneinander gewährleistet. Zudem können die Fermentermodule leicht aufeinander gestapelt werden.
  • In einer Ausführungsform sind die Fermentermodule durch einen oder mehrere Verbindungsflansche miteinander verbunden. Ein Vorteil hiervon ist, dass die Fermentermodule schnell und technisch einfach sowie kostengünstig vor Ort miteinander verbunden werden können. Zudem können die Fermentermodule schnell und technisch einfach sowie kostengünstig wieder getrennt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform weisen die Fermentermodule jeweils Abmessungen auf, die maximal 15 m in der Länge, 3,5 m in der Breite und 3,5 m in der Höhe betragen. Hierdurch werden der Aufwand und die Kosten für einen Transport auf dem öffentlichen Straßen- und/oder Bahnnetz und/oder mit Schiffen deutlich verringert. Spezielle Einzelgenehmigungen für den Transport auf öffentlichen Straßen werden für Fermentermodule mit diesen Maximalmaßen i. A. nicht benötigt.
  • Die Fermentermodule können im Wesentlichen gleich groß sein. Ein Vorteil hiervon ist, dass der zusammenhängende Fermenterraum somit ein Volumen erreichen kann, das dem Doppelten der ohne spezielle Einzelgenehmigungen im öffentlichen Straßenverkehr transportierbaren Containergröße entspricht.
  • In einer weiteren Ausführungsform sind die Fermentermodule im Wesentlichen identisch. Hierdurch wird der Herstellungsprozess der Fermentermodule stark vereinfacht. Dies spart darüber hinaus aufgrund der Standardisierung Kosten bei der Herstellung der Fermentermodule. Zudem können die Lieferungszeiten deutlich verkürzt werden, da die Fermentermodule aufgrund ihrer Standardisierung auf Vorrat produziert werden können. Eine Verwechslung der Fermentermodule beim Aufbau der Fermentermodule ist hiermit zudem ausgeschlossen.
  • Jedes der Fermentermodule kann eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Rührwerkswelle umfassen, wobei die Rührwerkswellen drehfest miteinander verbindbar bzw. verbunden sind, wobei vorzugsweise die Rührwerkswellen durch einen einzigen gemeinsamen Antrieb angetrieben werden. Vorteilhaft hieran ist, dass nicht jedes der Fermentermodule einen eigenen Rührwerksantrieb braucht, sondern dass ein Rührwerksantrieb ausreicht, um die Rührwerkswellen mehrerer bzw. aller Fermentermodule anzutreiben. Alternativ können die Rührwerkswellen nicht verbunden sein und jede Rührwerkswelle wird durch einen eigenen Antrieb angetrieben. Hierdurch muss die Rührwerkswelle geringere Torsionskräfte aushalten und kann somit weniger stabil ausgelegt sein.
  • Vorzugsweise sind die Hüllen der Fermentermodule selbsttragend, insbesondere aus Stahl bestehend. Ein Vorteil hiervon ist, dass der Transport der Fermentermodule vereinfacht wird. Zudem können die Fermentermodule während des Transports aufeinander gestapelt transportiert werden, ohne dass sich die Form der Fermentermodule wesentlich verändert.
  • Die selbstragenden Hüllen der Fermentermodule können derart stabil sind, dass die Fermentermodule im verbundenen Zustand transportabel sind. Hierdurch verringert sich bei Änderungen des Aufstellungsorts der Aufwand, da die Fermentermodule zum Transport hierzu nicht getrennt werden müssen.
  • Die Außenseiten des Fermenterraums können eine Isolierung, insbesondere aus Isolierungsplatten, vorzugsweise Mineralwolle umfassend, zur Verringerung des Wärmeverlustes und zum Witterungsschutz umfassen. Hierdurch ist es einfacher, die für die Vergärung der Biomasse benötigten Temperaturen im Fermenterraum zu erreichen bzw. zu halten.
  • In einer weiteren Ausführungsform weisen die Fermentermodule im verbundenen Zustand eine gemeinsame, nach oben hin gerichtete Öffnung auf, über der eine Gasspeicherfolie, insbesondere ein Doppelmembran-Tragluftdach, zum Bilden eines gemeinsamen Gasspeichers anordbar ist. Hierdurch wird nur ein gemeinsamer Gasspeicher benötigt, was Materialkosten spart und den technischen Aufwand reduziert. Zudem kann hierdurch ein Druckausgleich zwischen den verschiedenen Fermentermodulen stattfinden.
  • Ein Träger für Mikroorganismen zur biologischen Entschwefelung kann zwischen dem Fermenterraum und einem Gasspeicher anordbar sein. Hierdurch wird das entstandene Biogas beim Übergang vom Fermenterraum zu dem Gasspeicher auf technisch einfache Art und Weise entschwefelt, was eine leichtere Weiterverwendung des Biogases ermöglicht.
  • In einer weiteren Ausführungsform stehen die Längsseiten von zwei der Fermentermodule mit Längsseiten mindestens zweier weiterer Fermentermodule in Kontakt, die einen weiteren Fermenterraum bilden. Auf diese Weise kann die Wärmeabstrahlung der Fermentermodule reduziert und die Eigenisolierungswirkung erhöht werden. Zudem wird durch diese Anordnung eine sehr kompakte und platzsparende Gesamtdimension bewirkt.
  • Zwischen den Fermenterräumen können Fermenterheizungselemente, insbesondere Heizungsrohre, vorzugsweise mit einem U-Profil, angeordnet sein. Hierdurch erniedrigen sich die Wärmeverluste der Heizelemente, wodurch weniger Energie zum Heizen oder Kühlen benötigt wird.
  • An mindestens einer Längsseite der Fermentermodule können Fermenterheizungselemente, insbesondere Heizungsrohre, vorzugsweise mit einem U-Profil, zum Heizen oder Kühlen des Fermenterraums angeordnet sein. Hierdurch kann auf technisch einfache Art und Weise die Temperatur, die zur Vergärung der Biomasse benötigt wird, erreicht bzw. gehalten werden.
  • Mit der vorliegenden Anmeldung wird nicht nur die erfindungsgemäße Biogasanlage beansprucht, sondern es werden hiermit auch die einzelnen Fermentermodule zum Bilden eines Fermenterraums der erfindungsgemäßen Biogasanlage offenbart und beansprucht.
  • Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen. Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Hierbei zeigen
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Biogasanlage;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Fermentermoduls;
  • 3 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Biogasanlage mit zwei nebeneinander angeordneten Fermentermodulen; und
  • 4 eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Biogasanlage mit vier Fermentermodulen.
  • Bei der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Biogasanlage. Die Biogasanlage umfasst zwei Fermentermodule 10, die an ihren Stirnseiten durch Verbindungsflansche 45 und/oder Dichtungen miteinander verbunden sind, so dass sie einen zusammenhängenden Fermenterraum 20 bilden. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Fermentermoduls 10. Das Fermentermodul 10 weist eine Fermenterhülle auf, die selbsttragend ist und vorzugsweise aus Stahl besteht. Die Fermenterhülle kann auch aus einem anderen Metall oder Metalllegierung bestehen. Vorstellbar ist auch, dass die Fermenterhülle aus Kunststoff oder anderen Materialen besteht.
  • Die Fermenterhülle wird entsprechend den jeweiligen Anforderungen gefertigt. Das Fermentermodul 10 hat eine ebene Grundfläche. Der Querschnitt des Fermentermoduls 10 ist rechteckig. Das in 1 gezeigte Fermentermodul 10 hat eine quaderförmige Form. Andere Formen und Querschnitte des Fermentermoduls 10 sind vorstellbar.
  • Die Abmessungen des Fermentermoduls 10 orientieren sich erstrangig an den Einschränkungen für maximale Fahrzeugdimensionen innerhalb der Straßenverkehrsordnung der in den jeweiligen Ländern geltenden Bestimmungen für Sondertransporte. Um einen vernünftigen wirtschaftlichen Kompromiss zwischen maximalem Fermentervolumen, Anzahl der zu montierenden Fermentermodule, dem damit verbundenen Montageaufwand vor Ort, den entsprechenden Transport- und Genehmigungsaufwand für Sondertransporte sowie den damit verbunden Kosten zu finden, werden diese Maße in der Regel ca. 15 m in der Länge, ca. 3,5 m in der Breite und ca. 3,5 m in der Höhe nicht überschreiten. Die Maße der Fermentermodule sind insbesondere darauf ausgelegt, dass sie unterhalb der Maße liegen, bei denen der Transportaufwand im jeweiligen Land, insbesondere aufgrund von gesetzlichen Anforderungen, immens ansteigt. Vorzugsweise überschreiten die Fermentermodule eine Größe von ca. 12,20 m in der Länge, ca. 2,55 m in der Breite und ca. 2,50 m in der Höhe nicht. Durch diese Maximalmaße wird der Transportaufwand noch einmal deutlich verringert. Andere größere oder kleinere Maße sind jedoch vorstellbar.
  • Vorstellbar ist ebenfalls, dass das Fermentermodul die Größe eines ISO-Containers aufweist. Dadurch kann die bereits vorhandene Infrastruktur zum Transport von ISO-Container genutzt werden, wodurch der Aufwand und die Kosten für den Transport erheblich sinken.
  • Drei Längsseiten des Fermentermoduls 10 sind geschlossen, während die nach oben zeigende Längsseite eine Öffnung aufweist. Die auf 2 vordere Stirnseite ist nicht geschlossen, sondern weist ein Kreuz aus Stahl auf, um das Fermentermodul 10 zu stabilisieren. Die in 2 abgewandte Stirnseite des Fermentermoduls 10 ist vollständig geschlossen. In der Nähe der auf 2 abgewandten Stirnseite befindet sich auf der oberen Seite des Fermentermoduls 10 ein Mannloch bzw. Kontrollfenster 40, durch das während des Betriebs der Biogasanlage Kontroll- und Wartungsarbeiten in dem Fermentermodul 10 durchgeführt werden, gegebenenfalls auch indem ein Mensch durch das Mannloch 40 in das Fermentermodul 10 steigt. Über dieses Mannloch 40, welches im Betrieb durch einen sich abdichtenden Deckel (nicht gezeigt) verschlossen ist, wird ein direkter Zugang in das Fermentermodul 10 bzw. in den Fermenterraum 20 ermöglicht. Der Deckel kann durchsichtig sein oder es kann alternativ zum Deckel ein Kontrollfenster über dem Mannloch 40 angebracht sein. Durch das Kontrollfenster 40 kann der Innenraum des Fermentermoduls 10 optisch untersucht werden.
  • An den Ecken der Längsseiten des Fermentermoduls 10 befindet sich jeweils ein Verbindungspunkt 47, um das Fermentermodul 10 mit weiteren Fermentermodulen 10 zu verbinden. An den Ecken der nicht vollständig geschlossenen Stirnseite befinden sich Verbindungsflansche 45, um das Fermentermodul 10 mit einem weiteren Fermentermodul 10 an dessen offener Stirnseite zu verbinden. Durch die miteinander in Kontakt stehenden offenen Stirnseiten der verbundenen Fermentermodule 10 wird die zu vergärende Biomasse von einem Fermentermodul 10 in das andere Fermentermodul 10 bewegt. Die miteinander verbundenen Fermentermodule 10 bilden so einen zusammenhängenden Fermenterraum 20.
  • Das Fermentermodul 10 weist eine Rührwerkswelle 54 auf, die im Wesentlichen horizontal entlang der Längsachse des Fermentermoduls 10 verläuft. In dem Fermentermodul 10, das in 2 gezeigt ist, ist die Rührwerkswelle 54 mittig in einer Aufnahme für das Rührwerk mit Rührwerkslagerung 50 im Fermentermodul 10 angeordnet. Die Rührwerkswelle 54 kann auch (leicht) dezentral zur Mitte des Fermentermoduls 10 angeordnet sein. Die Rührwerkswelle 54 weist mehrere Rührwerkspaddel 56 auf, um bei Drehung der Rührwerkswelle 54 die zu vergärende Biomasse zu durchmischen. Die Rührwerkspaddel 56 sind in vorgegeben Abständen an der Rührwerkswelle 54 angebracht und sind längs der Rührwerkswelle 54 im Winkel zueinander versetzt angeordnet.
  • Durch den Einsatz von horizontalen, zentralen Rührwerken innerhalb der Fermentermodule 10 macht sich die Erfindung die Vorteile des Prinzips des Propfenstromfermenters zu Eigen. Propfenstromfermenter sind seit langer Zeit bekannt und werden ausführlich zusammen mit den Vorteilen dieses Prinzips in der Fachliteratur beschrieben. Die Nutzung von Substraten mit hohen Trockensubstanzgehaiten (> 20%), kompaktere Bauweise, geringerer energetischer Eigenbedarf, höhere Faulraumbelastung, höhere Gasausbeuten und eine insgesamt effektivere Arbeitsweise von Propfenstromfermentern gegenüber Rührkesselsystemen werden in der Fachliteratur umfangreich dargestellt.
  • An dem offenen Ende des Fermentermoduls 10 befindet sich ein Anschlussflansch 52 für das Rührwerk. Hierdurch kann die Rührwerkswelle 54 drehfest mit weiteren Rührwerkswellen 54 weiterer Fermentermodule 10 verbunden werden. Wie in 1 gezeigt, befindet sich am Ende des zweiten Fermentermoduls 10 ein Rührwerksmotor mit Getriebe 53, der die Rührwerkswelle bzw. Rührwerkswellen 54 antreibt. Im drehfest verbundenen Zustand der Rührwerkswellen 54 können die Rührwerkswellen 54 mit einem einzigen Rührwerksmotor 53 angetrieben werden. Dies erspart Kosten und reduziert die Fehleranfälligkeit der Biogasanlage. Die Rührwerkswelle 54 des zweiten Fermentermoduls 10 ist bereits bei Auslieferung in deren späteren Betriebsposition beidseitig gelagert vormontiert, also mit Rührwerksmotor mit Getriebe 53 verbunden.
  • Alternativ können die Rührwerkswellen 54 auch nicht miteinander verbindbar bzw. verbunden sein. In diesem Fall wird je Rührwerkswelle 54 ein separater Motor benötigt, der bei Auslieferung des Fermentermoduls 10 bereits vormontiert ist bzw. sein kann. Hierdurch muss die Rührwerkswelle 54 geringere Torsionskräfte aushalten und kann somit weniger stabil ausgelegt sein.
  • Auf der Oberseite des Fermentermoduls 10 befindet sich eine Aufnahmeeinrichtung 32 für einen Träger 30. Der Träger 30 ist für Mikroorganismen zur biologischen Entschwefelung vorgesehen. Der Träger 30 kann als Gewebematte, als Holzlattenkonstruktion oder als eine Verbindung hieraus ausgeführt sein. Der Träger 30 für Mikroorganismen erstreckt sich über fast die komplette Länge des Fermentermoduls 10. Ein kleiner Teil der Oberseite des Fermentermoduls 10 wird durch eine Decke begrenzt, in die das oben beschriebene Mannloch/Kontrollfenster 40 angeordnet ist. Durch die nach oben hin gerichtete Öffnung des Fermentermoduls 10 wird ermöglicht, defekte Rührwerksteile auszutauschen, ohne den Behälter entleeren zu müssen.
  • Die geschlossenen Außenseiten der Stahlhülle des Fermentermoduls 10 sind mit Mineralwolle/Isolierungsplatten 12 zur Reduktion des Wärmeverlustes und zum Witterungsschutz verkleidet. Die Bakterien, die die Biomassen vergären, benötigen eine bestimmte Temperatur, um den Vergärungsvorgang optimal ablaufen zu lassen.
  • Die benötigte Temperatur hängt von den Bakterien ab, die zur Vergärung verwendet werden. Sie liegt üblicherweise im Bereich von ca. 38°C bis ca. 55°C. Es können beispielsweise abhängig von der Substratart mesosphile Bakterien verwendet werden, die eine Temperatur im Bereich von ca. 38°C bis ca. 43°C benötigen. Ebenso können thermophile Bakterien verwendet werden, die eine Temperatur im Bereich von ca. 43°C bis ca. 55°C benötigen.
  • In 1 sind zwei gleichgroße Fermentermodule spiegelsymmetrisch angeordnet, d. h. die beiden offenen Stirnseiten der Fermentermodule 10 sind durch ihre Verbindungsflansche 45 und/oder Dichtungen gasdicht miteinander verbunden. Andere Arten der Verbindung zwischen den Fermentermodulen 10, wie z. B. Verschweißen, Verkleben etc., sind vorstellbar. Die beiden Fermentermodule 10 bilden einen zusammenhängenden Fermenterraum 20.
  • Die Fermentermodule 10 können ohne aufwendige Bau- und Montagearbeiten vor Ort verbunden werden, um eine Biogasanlage basierend auf anaerober Vergärung von Biomasse und/oder organischen Abfällen zu errichten. Die Fermentermodule 10 sind transportabel und werkseitig vormoniert, so dass die Fermentermodule 10 vor Ort nur noch verbunden werden müssen. Hiermit lassen sich Biogasanlagen mit einer Bruttoenergieleistung errichten, die einer elektrischen Äquivalenzleistung von mindestens 100 kW entspricht.
  • Die zu vergärende Biomasse wird in einen Substrataufgabebehälter bzw. Substratmischer 72 gegeben, der an der geschlossenen Stirnseite des ersten Fermentermoduls 10 angeordnet ist. Zur Beschickung wird ein im Markt bekannter Futtermischer für feste Substrate in Verbindung mit einer Suspensionsbeschickung 74, welche die festen Substrate durch die Zufuhr von flüssigen Substraten bzw. Rezirkulat zu einer homogenen Suspension vermischt, eingesetzt. Von dem Substrataufgabebehälter 72 gelangt die Biomasse durch die Suspensionsbeschickung 74 in die Substratzuführung 70, von wo sie in den Fermenterraum 20 gelangt.
  • Von der linken Seite des Fermenterraums 20 in 1 bewegt sich die Biomasse über die Zeit zu der Verbindungsstelle zwischen den beiden Fermentermodulen 10, und von hier wiederum zu dem anderen, in 1 rechten Ende des zweiten Fermentermoduls 10. Gleichzeitig wird Biomasse durch den zweiten Fermenterraum 20 in dieselbe Richtung bewegt. Dies wird als sogenannte Parallelbeschickung bzw. Parallelbetrieb der beiden Fermenterräume 20 bezeichnet. An diesem Ende wird der nichtvergärbare Gärrest abgepumpt. Die Biomasse durchläuft die beiden Fermentermodule 10 kontinuierlich von der Seite des Substrateintrags hin zur Seite des Austrages und wird hierbei vom Rührwerk durchmischt. Die Taktung und Menge der Substratzuführung und Gärrestabführung wird über eine Anlagensteuerung (nicht gezeigt) geregelt.
  • Ebenso ist es möglich, dass die vier Fermentermodule 10 in Serie betrieben werden. Das Substrat durchläuft die ersten beiden miteinander verbunden Fermentermodule 10 in 4 von links nach rechts. Nachdem das Substrat bzw. die Biomasse am rechten Ende des ersten Fermenterraums 20 in 4 angelangt ist, wird das Substrat, beispielsweise durch Pumpen, in den zweiten Fermenterraum 20 befördert. Hier durchläuft das Substrat den zweiten Fermenterraum 20 und damit die beiden zweiten Fermentermodule 10 von rechts nach links in 4, d. h. umgekehrt zu der Bewegungsrichtung im ersten Fermenterraum 20. Vorzugsweise ist die Drehrichtung der Rührwerkswelle 56 im zweiten Fermenterraum 20 ebenfalls entgegengesetzt zur Drehrichtung der Rührwerkswelle im ersten Fermenterraum 20.
  • Die Gärreste werden bei einem Betrieb der Fermenterräume 20 in Serie auf derselben Frontseite der Fermenterräume 20 abgepumpt, an der auch das Substrat zugeführt wird.
  • Die beiden miteinander verbundenen Fermentermodule 10 bilden eine zusammenhängende, nach oben hin gerichtete Öffnung. Über dieser Öffnung ist ein Tragluftdach 26 angeordnet bzw. eine Gasspeicherfolie, das bzw. die gasdicht ist. Hierdurch wird ein Gasspeicher 28 gebildet, der die gemeinsame Öffnung der beiden Fermentermodule 10 überspannt. In diesem Gasspeicher 28 wird das durch die Vergärung der Biomasse entstehende Biogas gesammelt. Die Gasspeicherfolie stellt basierend auf den Abmessungen der Fermentermodule ein größtmögliches Gasspeichervolumen bereit.
  • Das Tragluftdach 26 schließt gasdicht mit den Rändern der Fermentermodule 10 ab. Als Material für das Tragluftdach 26 ist jede Art von Gasspeicherfolie vorstellbar. Vorzugsweise ist das Tragluftdach bzw. die Gasspeicherfolie ein Doppelmembran-Tragluftdach, welches basierend auf den Abmessungen der Fermentermodule ein größtmögliches Volumen bereitstellt. Es besteht aus einer inneren hochelastischen PE-Folie, die als Biogasspeicher dient, und einer äußeren Wetterschutzfolie aus PVC. Mittels eines Gebläses (nicht gezeigt) wird die äußere Wetterschutzfolie des Tragluftdaches 26 ständig in Form gehalten, so dass sie gegen Sturm und Schneelasten weitgehend unempfindlich ist. Der Innendruck überträgt sich über die PE-Gasspeicherfolie auf den Gasraum der Fermentermodule und ergibt dadurch gleichzeitig den Biogas-Systemdruck. Die innen liegende Gasspeicherfolie passt sich flexibel an die Biogasproduktion an und ermöglicht dadurch eine kontinuierliche und optimale Biogasabgabe und somit eine kontinuierliche und optimale weitere Verwendung in einem Energieteil. Vom Gasspeicher wird das biologisch entschwefelte Biogas über eine Rohrleitung 85 außen am Fermentermodul 10 nach unten geführt und dort zur Übergabe an einen Verbraucher, wie z. B. ein Energieteil (nicht gezeigt), bereitgestellt. Das Energieteil kann z. B. ein Blockheizkraftwerk, eine Brennstoffzelle oder einen Heizbrenner umfassen, in dem im Wesentlichen nur Wärme und kein Strom erzeugt wird.
  • Das Energieteil der Biogasanlage ist autark in einem separaten Container-Modul (nicht gezeigt) untergebracht und ist mit der hier beschriebenen Biogasanlage über Anschlüsse und Leitungen verbunden. Auch besteht die Möglichkeit, das Energieteil durch Mikrogasleitungen und/oder Nahwärmeleitungen entsprechend entfernt von der Biogasanlage aufzustellen. Der Betrieb als so genanntes „Satellitenblockheizkraftwerk” ist somit möglich.
  • Für alle nicht direkt die Fermentermodule 10 betreffenden Anlageteile wie Substrateintrag, Hygienisierungseinheit, Energieeinheit zur Verwertung des erzeugten Biogases, Endlager zur Aufbewahrung der Gärreste, ein eventuell eingesetzter Separator zur Trennung der festen und der flüssigen Phase des Gärrestes, eine eventuell zusätzlich verwendete Entschwefelungseinheit etc. wird auf die bereits in den Markt eingeführten und im Betrieb erprobten Produkte verwiesen. Daher soll an dieser Stelle hierauf nicht näher eingegangen werden.
  • Vorzugsweise soll bei allen mit dieser Erfindung zu verbindenden Komponenten auf die innovativsten und effizientesten Produkte zurückgegriffen werden, um ein Gesamtsystem zu schaffen, welches aus den in dieser Erfindung dargestellten Fermentermodulen 10 die vorhanden Potentiale abruft und somit in der Gesamtheit beim Betrieb die bestmöglichste Nutzung der Ressourcen ermöglicht.
  • Die räumliche Anordnung der zusätzlichen Systemkomponenten kann den Gegebenheiten vor Ort nach Bedarf entsprechend angepasst werden. So kann beispielsweise der Substrateintrag entweder direkt stirnseitig vor das Fermentermodul 10 oder auch neben das Fermentermodul 10 platziert werden. Dementsprechend müssen dann die Leitungen und Anschlüsse angepasst werden. Das Energieteil kann den örtlichen Bedingungen angepasst platziert werden.
  • Die in dieser Erfindung beschriebene transportable Biogasanlage kann der am Standort entsprechend möglichen Gesamtkapazität modular erweitert werden. Schaltet man der hier beschriebenen Biogasanlage zusätzliche Gärbehälter nach, entsteht auf diese Weise ein zweistufiges System, mit den hier beschriebenen Fermentermodulen 10 als Hauptfermenter und weiteren Gärbehältern als Nachfermenter. Die Vorteile eines zweistufigen Biogassystems sind in der Fachliteratur einschlägig bekannt und sollen hier nicht weiter ausgeführt werden. Zudem kann auf diesem Weg eine Biogasanlage mit einer wesentlich höheren Anlagenleistung entstehen. Die Dimensionierung richtet sich auch hier and der am Standort möglichen Gesamtkapazität aus. Es ist durchaus möglich, die hier beschriebene Biogasanlage einer bereits bestehenden Biogasanlage vorzuschalten. Gerade auf diesem Weg kann z. B. eine Rührkesselanlage durch die Vorteile des Propfenstromfermenters eine wesentliche Erweiterung der Substratbandbreite zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Biogasanlage kann den Strom entweder ins Netz einspeisen, oder aber in so genannten Insellösungen für den Eigengebrauch bereitstellen. Die bei der Stromerzeugung zusätzlich anfallende thermische Energie kann z. B. in öffentlichen Gebäude, Schulen, touristische Einrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Hotels, Krankenhäusern etc. eingesetzt werden.
  • In 3 ist eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Biogasanlage gezeigt, bei der an die Längsseite der beiden Fermentermodule 10 zwei weitere Fermentermodule 10 angeordnet sind, die einen weiteren Fermenterraum 20 bilden. Diese vier Fermentermodule 10, die insgesamt zwei zusammenhängende Fermenterräume 20 bilden, werden von einem Tragluftdach 26 überspannt, das einen gemeinsamen Gasspeicher 28 oberhalb der Fermentermodule 10 bildet. Deutlich ist in 3 die Gasleitung 85 zu erkennen, die von dem Gasspeicher 28 nach unten führt und dort einen Anschluss zur Übergabe des Gases an einen Verbraucher aufweist.
  • Zweck der längsseitigen Kontaktierung der beiden Fermenterräume 20, die jeweils von zwei Fermentermodulen 10 gebildet werden, ist die Reduzierung des Wärmeverlustes und die Erhöhung der Eigenisolierungswirkung. Zudem wird durch diese Anordnung eine sehr kompakte und platzsparende Gesamtdimension bewirkt. Insgesamt besteht dieses System somit aus mindestens vier mechanisch, miteinander verbundenen vorgefertigten Fermentermodulen 10. Das Gesamtbruttofermentervolumen der vier Fermentermodule 10 weist vorzugsweise insgesamt mindestens 450 m3 auf. Die durch das Aneinanderflanschen entstandenen zwei Fermenterräume sind als selbsttragende Konstruktion ausgeführt und jeweils zwei miteinander verbundene Fermentermodule 10, die einen gemeinsamen Fermenterraum 20 bilden, können durch ihre statischen Eigenschaften jeweils auch im verbundenen Zustand als eine Einheit transportiert werden.
  • Die beiden Fermenterräume 20 werden vorzugsweise parallel mit Substrat und gegebenenfalls mit Rezirkulat beschickt.
  • Vorstellbar ist ebenfalls, dass drei oder mehr Fermentermodule 10 miteinander verbunden werden, um einen zusammenhängen Fermenterraum 20 zu bilden. Hierbei haben die Fermentermodule 10 an den Rändern einen anderen Aufbau als die Fermentermodule 10 in der Mitte. Bei den Fermentermodulen 10 in der Mitte sind beide Stirnseiten offen. Somit können noch größere zusammenhängende Fermenterräume 20 gebildet werden. Vorstellbar ist ebenfalls, dass drei, vier oder mehr Fermentermodule 10 nebeneinander angeordnet werden. Somit werden mehrere Fermenterräume 20 nebeneinander angeordnet. Die mehreren Fermenterräume 20 können jeweils einen Gasspeicher, beispielsweise eine Gasspeicherfolie haben, oder die mehreren Fermenterräume 20 können einen gemeinsamen Gasspeicher aufweisen, beispielsweise eine Gasspeicherfolie, die die nebeneinander angeordneten Fermenterräume 20 gemeinsam überspannt.
  • 4 zeigt eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Biogasanlage, die vier Fermentermodule 10 umfasst. Jeweils zwei der Fermentermodule 10 sind stirnseitig miteinander verbunden. Die Längsseiten der beiden Fermentermodule 10, die einen gemeinsamen Fermenterraum 20 bilden, stehen in Kontakt mit den Längsseiten zweier weiterer Fermentermodule 10, die wiederum einen gemeinsamen Fermenterraum 20 bilden. Die Rührwerkswellen 54 der jeweiligen zwei Fermentermodule 10, die einen gemeinsamen Fermenterraum 20 bilden, sind miteinander drehfest verbunden, so dass sie durch jeweils einen Rührwerksmotor 53 angetrieben werden können. Eine Rezirkulatleitung 65 verbindet das eine Ende der Fermentermodule 10 mit der Suspensionsbeschickung 74, um flüssige Biomasse zu der Suspensionsbeschickung 74 zu leiten. Dies ist insbesondere bei der Zuführung von Substraten mit hohen Trockensubstanzgehalten vorteilhaft.
  • Vorstellbar ist, dass eine oder zwei Längsseiten jedes Fermentermoduls 10, die dem jeweils angrenzenden Fermentermodul 10 oder den jeweils angrenzenden Fermentermodulen 10 zugewandt sind, offen sind, so dass die vier Fermentermodule 10 einen einzigen zusammenhängen Fermenterraum 20 bilden. Auf diese Weise wird die Durchführung des Substrats durch die vier Fermentermodule 10 vereinfacht.
  • Vorstellbar ist auch, dass weitere Längsseiten der Fermentermodule 10, die anderen angrenzenden Fermentermodulen 10 zugewandt sind, beispielsweise die untere Längsseite, geöffnet sind, so dass durch Stapeln und nebeneinander Anordnen von mehreren Fermentermodulen 10 ein noch größerer Fermenterraum 20 gebildet wird.
  • An einer Stirnfläche der Fermentermodule 10 befindet sich eine Gärrestablaufpumpe 60, die nichtvergärbare Reste abpumpt. Die Gärrestablaufpumpe 60 pumpt die Gärreste aus beiden Fermenterräumen 20 durch Gärrestausbringrohre 61 ab und leitet sie in eine Rohrleitung 62. Die Gärrestablaufpumpe 60 pumpt ebenfalls das Rezirkulat aus einem oder beiden Fermenterräumen 20 und/oder dem Separator ab und führt sie der Suspensionsbeschickung 74 zu. Zwischen den Paaren von Fermentermodulen 10, die jeweils einen gemeinsamen Fermenterraum 20 bilden, ist eine Fermenterheizung angeordnet. Die Fermenterheizung umfasst Rohrleitungen 80, die an den zwei gegenüberliegenden geschlossenen Längsseiten der Fermentermodulen 10 (werkseitig) angebracht sind, und die durch Heißwasser oder Kaltwasser im Betrieb eine gleichbleibende Temperatur und somit ein für die Methanbakterien geeignetes Milieu schaffen. Andere Heiz- oder Kühlmittel sind vorstellbar. Die Heizungsrohre 80 stellen mittels Anschlussflansch einen Zulauf und Ablauf zur Verbindung mit dem Energieteil bereit, das im Normalfall als Energiequelle dient. Vorstellbar ist auch, dass zwischen den Fermenterräumen 20 keine Heizungselemente angeordnet sind, sondern nur an den freiliegenden geschlossenen Längsseiten der Fermentermodule 10. Die Heizungsrohre weisen vorzugsweise einen rechteckigen oder U-förmigen Querschnitt auf. Hierdurch wird die Wärme- oder Kälteübertragung des Wärme- oder Kühlmittels auf den Fermenterraum erhöht.
  • Die Heizungselemente bzw. Heizungsrohre 80 können als Heizungstaschen ausgebildet sein und an den Fermentermodulen 10 angebracht werden. Die Heizungstaschen sind vorzugsweise als statisches Element zur Stabilisierung der Fermenterhülle ausgebildet.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details, als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
  • 1
    Biogasanlage
    10
    Fermentermodul
    12
    Isolierungsplatten
    20
    Fermenterraum
    25
    Flansch für Tragluftdach/Gasspeicherfolie
    26
    Tragluftdach/Gasspeicherfolie
    28
    Gasspeicher
    30
    Träger für Mikroorganismen
    32
    Aufnahme für Träger für Mikroorganismen
    40
    Mannloch/Kontrollfenster
    45
    Verbindungsflansch
    47
    Verbindungspunkte Fermenter
    50
    Aufnahme Rührwerk mit Rührwerkslagerung
    52
    Rührwerk mit Anschlussflansch
    53
    Rührwerksmotor mit Getriebe
    54
    Rührwerkswelle
    56
    Rührwerkspaddel
    60
    Gärrestablauf-Pumpe
    61
    Gärrestausbringrohre
    62
    Gärresteablaufrohr
    65
    Rezirkulatleitung
    70
    Substratzuführung
    72
    Substrataufgabebehälter/Substratmischer
    74
    Suspensionsbeschickung
    80
    Fermenterheizung/Rohrleitung
    85
    Gasleitung/Anschluss Übergabe Verbraucher
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19958142 A1 [0004]

Claims (16)

  1. Transportable, modular aufgebaute Biogasanlage mit einem zusammenhängenden Fermenterraum (20), dadurch gekennzeichnet, dass der Fermenterraum (20) von mindestens zwei an ihren Stirnseiten miteinander verbindbaren bzw. verbundenen, transportablen Fermentermodulen (10) mit jeweils einer im Wesentlichen ebenen Grundfläche gebildet wird.
  2. Biogasanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fermentermodule (10) einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweisen.
  3. Biogasanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fermentermodule (10) durch einen oder mehrere Verbindungsflansche (45) miteinander verbindbar bzw. verbunden sind.
  4. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fermentermodule (10) jeweils Abmessungen aufweisen, die maximal 15 m in der Länge, 3,5 m in der Breite und 3,5 m in der Höhe betragen.
  5. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen der Fermentermodule (10) im Wesentlichen gleichgroß sind.
  6. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fermentermodule (10) im Wesentlichen identisch sind.
  7. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Fermentermodule (10) eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Rührwerkswelle (54) umfasst, wobei die Rührwerkswellen (54) zweier Fermentermodule drehfest miteinander verbindbar bzw. verbunden sind, wobei vorzugsweise die Rührwerkswellen (54) durch einen einzigen gemeinsamen Antrieb (53) angetrieben werden.
  8. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hüllen der Fermentermodule (10) selbstragend sind, insbesondere aus Stahl bestehen.
  9. Biogasanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die selbstragenden Hüllen der Fermentermodule derart stabil sind, dass die Fermentermodule im verbundenen Zustand transportabel sind.
  10. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseiten des Fermenterraums (20) eine Isolierung, insbesondere aus Isolierungsplatten (12), vorzugsweise Mineralwolle umfassend, zur Verringerung des Wärmeverlustes und zum Witterungsschutz umfassen.
  11. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fermentermodule (10) im verbundenen Zustand eine gemeinsame, nach oben hin gerichtete Öffnung aufweisen, über der eine Gasspeicherfolie (26), insbesondere ein Doppelmembran Tragluftdach, zum Bilden eines gemeinsamen Gasspeichers (28) anordbar ist.
  12. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Träger (30) für Mikroorganismen zur biologischen Entschwefelung zwischen dem Fermenterraum (20) und einem Gasspeicher (28) anordbar ist.
  13. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsseiten von zwei der Fermentermodule (10) mit Längsseiten mindestens zweier weiterer Fermentermodule (10), die einen weiteren zusammenhängenden Fermenterraum (20) bilden, in Kontakt stehen.
  14. Biogasanlage nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass Fermenterheizungselemente, insbesondere Rohrleitungen (80), vorzugsweise mit einem U-Profil, zwischen den Fermenterräumen (20) angeordnet sind.
  15. Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer Längsseite der Fermentermodule (10) Fermenterheizungselemente, insbesondere Heizungsrohre (80), vorzugsweise mit einem U-Profil, zum Heizen oder Kühlen des Fermenterraums (20), angeordnet sind.
  16. Fermentermodul zum Bilden eines Fermenterraums einer Biogasanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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