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Die
Erfindung betrifft eine Brennkraftmaschine mit mindestens einer
flüssigkeitsgekühlten Turbine, bei der die ein
Turbinengehäuse aufweisende Turbine zur Ausbildung einer
Flüssigkeitskühlung mindestens einen im Gehäuse
integrierten Kühlmittelmantel aufweist.
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Brennkraftmaschinen
werden häufig mit einer Turbine oder mehreren Turbinen
ausgestattet. Die Gründe hierfür können
unterschiedlich sein. In der Regel soll die Abgasenthalpie der heißen
Abgase mittels Turbine im Rahmen einer Abgasturboaufladung zur einlaßseitigen
Verdichtung der Ladeluft genutzt werden. Eine derartige Brennkraftmaschine
offenbart beispielsweise die
EP 1 640 596 B1 , bei der eine zweistufige
Verdichtung der Ladeluft mittels zweier in Reihe angeordneter Abgasturbolader durchführbar
ist oder in Abhängigkeit von der Abgasmenge auch eine einstufige
Verdichtung mit einem der beiden, unterschiedlich groß dimensionierten
Lader.
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Stromabwärts
der mindestens einen Turbine werden die Abgase dann gegebenenfalls
durch ein oder mehrere Abgasnachbehandlungssysteme hindurchgeführt.
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Die
Herstellungskosten für die Turbine sind vergleichsweise
hoch, da der für das thermisch hochbelastete Turbinengehäuse
verwendete – häufig nickelhaltige – Werkstoff
kostenintensiv ist, insbesondere im Vergleich zu dem für
den Zylinderkopf vorzugsweise verwendeten Werkstoff; beispielweise Aluminium.
Nicht nur die Werkstoffkosten als solche, sondern auch die Kosten
für die Bearbeitung dieser für das Turbinengehäuse
verwendeten Werkstoffe sind hoch.
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Im
Hinblick auf die Kosten wäre es daher überaus
vorteilhaft, wenn die Turbine aus einem weniger kostenintensiveren
Werkstoff, beispielsweise Aluminium, gefertigt werden könnte.
Die Verwendung von Aluminium wäre auch im Hinblick auf
das Gewicht der Turbine vorteilhaft. Insbesondere wenn berücksichtigt
wird, dass eine motornahe Anordnung der Turbine, welche grundsätzlich
angestrebt wird, zu einem relativ groß dimensionierten,
voluminösen Gehäuse führt, denn die Verbindung
von Turbine und Zylinderkopf mittels Flansch und Schrauben erfordert aufgrund
der beengten Platzverhältnisse einen großen Turbineneintrittsbereich,
auch weil ausreichend Platz für die Montagewerkzeuge vorgesehen werden muß.
Das voluminöse Gehäuse bringt ein entsprechend
hohes Gewicht mit sich. Der Gewichtsvorteil von Aluminium gegenüber
einem thermisch hochbelastbaren Werkstoff fällt daher bei
einer motornah angeordneten Turbine aufgrund des vergleichsweise hohen
Materialeinsatz besonders deutlich aus.
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Um
kostengünstigere Werkstoffe für die Herstellung
der Turbine verwenden zu können, wird die Turbine nach
dem Stand der Technik mit einer Kühlung, beispielsweise
mit einer Flüssigkeitskühlung, ausgestattet, welche
die thermische Belastung der Turbine bzw. des Turbinengehäuses
durch die heißen Abgase stark vermindert und damit den
Einsatz thermisch weniger belastbarer Werkstoffe ermöglicht.
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In
der Regel wird das Turbinengehäuse zur Ausbildung der Kühlung
mit mindestens einem Kühlmittelmantel versehen. Aus dem
Stand der Technik sind sowohl Konzepte bekannt, bei denen das Gehäuse
ein Gussteil ist und der Kühlmittelmantel im Rahmen des
Gießvorganges als integraler Bestandteil eines monolithischen
Gehäuses ausgebildet wird, als auch Konzepte, bei denen
das Gehäuse modular aufgebaut ist, wobei im Rahmen des
Zusammenbaus ein Hohlraum ausgebildet wird, der als Kühlmittelmantel
dient.
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Eine
entsprechend dem letztgenannten Konzept gestaltete Turbine beschreibt
beispielsweise die deutsche Offenlegungsschrift
DE 10 2008 011 257 A1 .
Eine Flüssigkeitskühlung der Turbine wird dadurch
ausgebildet, dass das eigentliche Turbinengehäuse mit einer
Verschalung versehen wird, so dass sich zwischen dem Gehäuse
und dem mindestens einen beabstandet angeordneten Schalungselement ein
Hohlraum ausbildet, in den Kühlmittel eingeleitet werden
kann. Das durch die Verschalung erweiterte Gehäuse umfaßt
dann den Kühlmittelmantel, weshalb es im Rahmen der vorliegenden
Erfindung auch als Gehäuse der Turbine angesehen wird.
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Die
EP 1 384 857 A2 offenbart
ebenfalls eine Turbine, deren Gehäuse mit einem Kühlmittelmantel ausgestattet
ist, welcher mit Seewasser beaufschlagt wird. Bei dem Turbinengehäuse
handelt es sich um ein einstückig ausgebildetes Gussteil.
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Aufgrund
der hohen spezifischen Wärmekapazität des üblicherweise
als Kühlmittel eingesetzten Wassers können dem
Gehäuse mittels Flüssigkeitskühlung große
Wärmemengen entzogen werden. Die Wärme wird im
Inneren des Gehäuses an das Kühlmittel abgegeben und
mit dem Kühlmittel abgeführt. Dem Kühlmittel
wird die Wärme anschließend in einem Wärmetauscher
wieder entzogen.
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Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit, die Flüssigkeitskühlung
der Turbine mit einem separaten Wärmetauscher auszustatten
oder aber – bei einer flüssigkeitsgekühlten
Brennkraftmaschine den Wärmetauscher der Motorkühlung,
d. h. den Wärmetauscher einer anderen Flüssigkeitskühlung,
hierfür zu nutzen. Letzteres erfordert lediglich entsprechende Verbindungen
beider Kreisläufe.
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Die
Ausstattung der Turbinen mit einer Flüssigkeitskühlung
ermöglicht es, die Gehäuse aus weniger wärmebeständigen
Werkstoffen zu fertigen, beispielweise niedrig legierten Stählen,
Grauguß, Aluminium. Andererseits kann dabei die im Turbinengehäuse
vom Kühlmittel aufgenommene Wärmemenge 40 kW und
mehr betragen. Dem Kühlmittel eine derart hohe Wärmemenge
wieder in einem Wärmetauscher zu entziehen und mittels
Luftströmung an die Umgebung abzuführen, erweist
sich als problematisch.
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Moderne
Kraftfahrzeugantriebe werden zwar mit leistungsstarken Lüftermotoren
ausgestattet, um an den Wärmetauschern den für
einen ausreichend hohen Wärmeübergang erforderlichen
Luftmassenstrom bereitzustellen. Aber ein weiterer, für
den Wärmeübergang maßgeblicher Parameter,
nämlich die für den Wärmeübergang
zur Verfügung gestellte Oberfläche, kann nicht
beliebig groß ausgeführt bzw. vergrößert
werden, da das Platzangebot im Front-End-Bereich des Fahrzeuges,
in dem die verschiedenen Wärmetauscher in der Regel angeordnet werden,
begrenzt ist.
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Moderne
Kraftfahrzeuge verfügen häufig – neben
dem Wärmetauscher der Motorkühlung – über weitere
Wärmetauscher, insbesondere Kühlvorrichtungen.
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Auf
der Ansaugseite einer aufgeladenen Brennkraftmaschine wird häufig
ein Ladeluftkühler angeordnet, um zu einer besseren Füllung
der Zylinder beizutragen. Zur Einhaltung einer maximal zulässigen Öltemperatur
genügt die Wärmeabgabe über die Ölwanne
infolge Wärmeleitung und natürlicher Konvektion
häufig nicht mehr, so dass im Einzelfall ein Ölkühler
vorgesehen wird. Moderne Brennkraftmaschinen werden darüber
hinaus zunehmend mit einer Abgasrückführung ausgestattet.
Die Abgasrückführung ist eine Maßnahme,
der Bildung von Stickoxiden entgegen zu wirken. Um eine deutliche Senkung
der Stickoxidemissionen zu erreichen, sind hohe Abgasrückführraten
erforderlich, die eine Kühlung des rückzuführenden
Abgases, d. h. eine Verdichtung des Abgases durch Kühlung,
verlangen. Weitere Kühler können vorgesehen werden,
beispielsweise zur Kühlung des Getriebeöls bei
Automatikgetrieben und/oder zur Kühlung von Hydraulikflüssigkeiten,
insbesondere von Hydrauliköl, welches im Rahmen hydraulisch
betätigbarer Verstellvorrichtungen bzw. zur Lenkunterstützung
eingesetzt wird. Der Klimakondensator einer Klimaanlage ist ebenfalls
ein Wärmetauscher, der während des Betriebs Wärme
an die Umgebung abzugeben hat, also einen ausreichend hohen Luftstrom
benötigt und daher im Front-End-Bereich anzuordnen ist.
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Aufgrund
der sehr beengten Platzverhältnisse im Front-End-Bereich
und der Vielzahl an Wärmetauschern, können die
einzelnen Wärmetauscher nicht bedarfsgerecht dimensioniert
werden.
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Die
Möglichkeit einen ausreichend großen Wärmetauscher
für die Flüssigkeitskühlung der Turbine
im Front-End-Bereich vorzusehen, um die bei Verwendung thermisch
wenig belastbarer Materialien großen Wärmemengen
auch abführen zu können, ist in der Praxis nicht
gegeben.
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Bei
der konstruktiven Auslegung einer flüssigkeitsgekühlten
Turbine ist daher ein Kompromiß zwischen Kühlleistung
und Werkstoff erforderlich, d. h. einzugehen.
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Vor
dem Hintergrund des oben Gesagten ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Brennkraftmaschine mit flüssigkeitsgekühlter
Turbine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
bereitzustellen, die hinsichtlich der Turbine optimiert ist.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch eine Brennkraftmaschine mit mindestens
einer flüssigkeitsgekühlten Turbine, bei der die
ein Turbinengehäuse aufweisende Turbine zur Ausbildung
einer Flüssigkeitskühlung mindestens einen im
Gehäuse integrierten Kühlmittelmantel aufweist
und die dadurch gekennzeichnet ist, dass der mindestens eine im
Gehäuse integrierte Kühlmittelmantel einem Ölkreislauf
angehört, so dass der mindestens eine Kühlmittelmantel mit
im Ölkreislauf zirkulierenden Öl beaufschlagt
ist.
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Erfindungsgemäß wird
als Kühlmittel nicht Wasser, sondern Öl eingesetzt.
Dies hat gleich mehrere Vorteile.
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Die
Ausstattung der Turbine mit einer Flüssigkeitskühlung
ermöglicht den Einsatz von thermisch weniger belastbaren
Werkstoffen für die Fertigung des Gehäuses, beispielweise
den Einsatz von niedrig legierten Stählen, Grauguß oder
Aluminium.
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Insbesondere
aber läßt sich der Wärmeeintrag in das
Kühlmittel durch die Verwendung von Öl als Kühlmittel
begrenzen und im Vergleich zu dem Kühlmittel Wasser deutlich
vermindern, so dass der aus dem Stand der Technik bekannte Konflikt,
welcher sich aus der Verwendung von Wasser als Kühlmittel
ergibt und darin besteht, sehr große Wärmemengen
prozeßtechnisch bewältigen, d. h. dem als Kühlmittel
dienenden Wasser wieder entziehen zu müssen, entfällt.
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Dass
sich die in das Kühlmittel eingebrachte Wärmemenge
durch die Verwendung von Öl als Kühlmittel vermindern
läßt, ist unter anderem auf die stofflichen Eigenschaften
von Öl zurück zu führen.
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Mit
der Nusselt-Zahl, einer dimensionslosen Kennzahl aus der Ähnlichkeitstheorie,
kann die Wärmeübertragung an ein strömendes
Fluid beschrieben werden, beispielsweise auch der Wärmeeintrag
in das Kühlmittel bei Durchströmen des Turbinengehäuses.
Die Nusselt-Zahl ist eine stoffabhängige und damit fluidspezifische
Kennzahl. Sie ist proportional zum Wärmeübergangskoeffizienten α bei
Wärmeübertragung infolge Konvektion und damit
ein Maß für die Qualität, d. h. die Größe
des Wärmeeintrags.
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Die
Nusselt-Zahl von Wasser beträgt ein Vielfaches der Nusselt-Zahl
von Öl, weshalb der Wärmeeintrag infolge Konvektion
bei Verwendung von Wasser als Kühlmittel und ansonsten
gleichen Randbedingungen deutlich höher ausfällt
als wenn zur Kühlung Öl eingesetzt wird. Im Rahmen
der Figurenbeschreibung werden die Unterschiede anhand eines konkreten
Beispiels näher erläutert.
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Das
Gehäuse der Turbine läßt sich aufgrund der
vorgesehenen Flüssigkeitskühlung aus kostengünstigen
Werkstoffen fertigen, ohne dass übermäßig
große Wärmemengen abzuführen sind, da
der Wärmeübergang im Gehäuse durch die
erfindungsgemäße Verwendung von Öl gezielt
herabgesetzt wird.
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Einerseits
ermöglicht die erfindungsgemäße Brennkraftmaschine
den Verzicht auf thermisch hochbelastbare, insbesondere nickelhaltige,
Werkstoffe zur Herstellung des Turbinengehäuses, da die Turbine
auch erfindungsgemäß mit einer Flüssigkeitskühlung
ausgestattet ist. Andererseits ist die Kühlleistung, d.
h. der Wärmeeintrag in das Kühlmittel, durch die
Verwendung von Öl derart verringert, dass die abzuführenden
Wärmemengen prozeßtechnisch kein Problem darstellen.
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Die
erfindungsgemäße Brennkraftmaschine macht den
Einsatz kostenintensiver Werkstoffe entbehrlich, ohne dass übermäßig
große Wärmemengen im Zusammenhang mit der Kühlung
der Turbine abzuführen sind.
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Damit
wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst,
nämlich eine Brennkraftmaschine mit flüssigkeitsgekühlter
Turbine bereitzustellen, die hinsichtlich der Turbine optimiert
ist.
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Die
erfindungsgemäße Ölkühlung ist
von der Ölversorgung, welche der Schmierung der Turbinenwelle
bzw. der Wellenlager mit Öl dient, zu unterscheiden. Prinzipbedingt
kühlt auch diese Ölversorgung Teile der Turbine
bzw. des Turbinengehäuses. Die Ölversorgung der
Turbinenwelle als solche verfügt aber über keinen
Kühlmittelmantel, was die erfindungsgemäße Ölkühlung
von der Ölversorgung deutlich unterscheidet.
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Die
in das Kühlmittel eingetragene Wärmemenge läßt
sich durch die Verwendung von Öl deutlich reduzieren und
zwar nicht nur aufgrund der in Zusammenhang mit der Nusselt-Zahl
beschriebenen Effekte. Zusätzlich ist zu berücksichtigen,
dass Öl sich deutlich stärker erhitzen läßt
als Wasser, das – Atmosphärendruck vorausgesetzt – bei
100°C verdampft. Der Wärmeübergang im
Gehäuse läßt sich folglich auch weiter
dadurch verringern, dass die Temperaturdifferenz zwischen Gehäuse
und Kühlmittel, d. h. Öl, durch Aufheizung des Öls
herabgesetzt wird. Öl läßt sich im Einzelfall
auf 200°C und mehr erhitzen.
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Die
Turbine kann in Radialbauweise oder in Axialbauweise ausgeführt
sein, d. h. die Anströmung der Laufschaufeln erfolgt im
Wesentlichen radial oder axial. Im Wesentlichen radial bedeutet
dabei, dass die Geschwindigkeitskomponente in radialer Richtung
größer ist als die axiale Geschwindigkeitskomponente.
Der Geschwindigkeitsvektor der Strömung schneidet die Welle
bzw. Achse der Turbine und zwar in einem rechten Winkel, falls die
Anströmung exakt radial verläuft. Ist die Geschwindigkeitskomponente in
axialer Richtung größer, liegt eine Turbine in
Axialbauweise vor.
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Um
die Laufschaufeln radial anströmen zu können,
ist es vorteilhaft, den Eintrittsbereich der Turbine zur Zuführung
des Abgases als rundum verlaufendes Spiral- oder Schneckengehäuse
auszubilden, so dass die Zuströmung des Abgases zur Turbine
im Wesentlichen radial erfolgt.
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Die
Turbine kann mit einer variablen Turbinengeometrie ausgestattet
werden, die eine weitergehende Anpassung an den jeweiligen Betriebspunkt der
Brennkraftmaschine durch Verstellen der Turbinengeometrie bzw. des
wirksamen Turbinenquerschnittes gestattet. Dabei sind im Eintrittsbereich
der Turbine bewegliche Leitschaufeln zur Beeinflussung der Strömungsrichtung
angeordnet. Im Gegensatz zu den Laufschaufeln des umlaufenden Laufrades
rotieren die Leitschaufeln nicht mit der Welle der Turbine.
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Verfügt
die Turbine über eine feste unveränderliche Geometrie,
sind die Leitschaufeln nicht nur stationär, sondern zudem
völlig unbeweglich im Eintrittsbereich angeordnet, d. h.
starr fixiert. Wird hingegen eine Turbine mit variabler Geometrie
eingesetzt, sind die Leitschaufeln zwar stationär angeordnet, aber
nicht völlig unbeweglich, sondern um ihre Achse drehbar,
so dass auf die Anströmung der Laufschaufeln Einfluß genommen
werden kann.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen der Brennkraftmaschine werden
in Zusammenhang mit den Unteransprüchen erörtert.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
zur Ausbildung des Ölkreislaufs eine Abführleitung
zum Abführen von Öl aus dem mindestens einen Kühlmittelmantel
und eine Zuführleitung zur Versorgung des mindestens einen
Kühlmittelmantels mit Öl vorgesehen sind.
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Vorteilhaft
sind weiterhin Ausführungsformen der Brennkraftmaschine,
bei denen im Ölkreislauf eine Pumpe zur Förderung
des Öls und ein Wärmetauscher vorgesehen sind.
Die Pumpe gestattet die Steuerung, d. h. die Festlegung der Durchflußmenge durch
das Gehäuse und damit eine weitere Einflußnahme
auf die Kühlung des Gehäuses und den Wärmeeintrag
in das als Kühlmittel dienende Öl.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
ein mindestens einen Verbraucher mit Öl versorgendes Ölversorgungssystem
vorgesehen ist, insbesondere zur Schmierung von sich bewegenden
Bauteilen der Brennkraftmaschine. Das Öl dient im Rahmen
einer Schmierung dazu, den Anteil der Festkörperreibung
zu reduzieren und im günstigsten Fall darüber
hinaus nicht nur eine Mischreibung, sondern eine Flüssigkeitsreibung
zwischen relativ sich zueinander bewegenden Bauteilen zu realisieren.
Dies dient in erster Linie der Haltbarkeit der Bauteile, aber auch
der Reduzierung der Reibleistung.
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Ein
Verbraucher im vorstehend genannten Sinn ist die Kurbelwelle, deren
Lager mit Schmieröl zu versorgen sind. Zur Aufnahme und
Lagerung der Kurbelwelle sind mindestens zwei Lager im Kurbelgehäuse
vorgesehen, welche in der Regel zweiteilig ausgeführt sind
und jeweils einen Lagersattel und einen mit dem Lagersattel verbindbaren
Lagerdeckel umfassen. Die Kurbelwelle wird im Bereich der Kurbelwellenzapfen,
die entlang der Kurbelwellenachse beabstandet zueinander angeordnet
und in der Regel als verdickte Wellenabsätze ausgebildet
sind, gelagert. Dabei können Lagerdeckel und Lagersättel als
separate Bauteile oder einteilig mit dem Kurbelgehäuse,
d. h. mit den Kurbelgehäusehälften ausgebildet
werden. Zwischen der Kurbelwelle und den Lager können Lagerschalen
als Zwischenelemente angeordnet werden.
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Im
montierten Zustand ist jeder Lagersattel mit dem korrespondierenden
Lagerdeckel verbunden. Jeweils ein Lagersattel und ein Lagerdeckel
bilden – gegebenenfalls im Zusammenwirken mit Lagerschalen
als Zwischenelemente – eine Bohrung zur Aufnahme eines
Kurbelwellenzapfens. Die Bohrungen werden üblicherweise
mit Motoröl, d. h. Schmieröl versorgt, so dass
sich idealerweise zwischen der Innenfläche jeder Bohrung
und dem dazugehörigen Kurbelwellenzapfen bei umlaufender
Kurbelwelle – ähnlich einem Gleitlager – ein
tragfähiger Schmierfilm ausbildet.
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Zur
Versorgung der Lager mit Öl ist entsprechend der in Rede
stehenden Ausführungsform ein Ölversorgungssystem
vorgesehen.
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Einen
weiteren Verbraucher, der via Ölversorgung mit Öl
zu versorgen ist, kann eine Nockenwelle bilden, welche in der Regel
in einer zweiteiligen sogenannten Nockenwellenaufnahme gelagert
ist. Die bereits hinsichtlich der Kurbelwellenlagerung gemachten
Ausführungen gelten in analoger Weise. Auch die Nockenwellenaufnahme
wird üblicherweise mit Schmieröl versorgt. Hierzu
kann ein Versorgungskanal vorgesehen werden, der beispielsweise von
der Kurbelwellenaufnahme bis hin zur stromabwärts gelegenen
Nockenwellenaufnahme führt. Alternativ kann eine Versorgungsleitung
vorgesehen werden, die von einer in der Ölversorgung vorgesehenen Pumpe
direkt zu Nockenwellenaufnahme führt.
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Die
Kurbelwelle und die Nockenwelle bzw. die dazugehörigen
Lager, d. h. Aufnahmen, werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung
als Verbraucher bezeichnet, da diese zur Erfüllung und
Aufrechterhaltung ihrer Funktion Motoröl verbrauchen bzw. brauchen,
d. h. mit Motoröl versorgt werden müssen.
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Weitere
Verbraucher können beispielsweise die Lager einer Pleuelstange
oder einer gegebenenfalls vorgesehenen Ausgleichswelle sein. Ebenfalls Verbraucher
im vorgenannten Sinne ist aber auch eine Spritzölkühlung,
welche den Kolbenboden zwecks Kühlung mittels Düsen
von unten, d. h. kurbelgehäuseseitig, mit Motoröl
benetzt und somit Öl braucht, d. h. mit Öl versorgt
werden muß.
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Ein
hydraulisch betätigbarer Nockenwellenversteller oder andere
Ventiltriebsbauteile, beispielsweise zum hydraulischen Ventilspielausgleich,
haben ebenfalls einen Bedarf an Motoröl und bedürfen
einer Ölversorgung und sind damit Verbraucher im vorliegenden
Sinn.
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Kein
Verbraucher im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein in der Versorgungsleitung
angeordneter Ölfilter oder ein gegebenenfalls vorgesehener Ölkühler,
sowie eine zur Ölförderung vorgesehene Pumpe.
Zwar werden auch diese Komponenten des Ölkreislaufs der Ölversorgung
mit Motoröl versorgt. Prinzipbedingt bringt aber ein Ölkreislauf
die Verwendung dieser Komponenten mit sich, die ausschließlich
Aufgaben, d. h. Funktionen haben, welche das Öl als solches
betreffen, wohingegen ein Verbraucher erst den Ölkreislauf
notwendig macht.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
das Ölversorgungssystem mit dem mindestens einen im Gehäuse
integrierten Kühlmittelmantel verbunden ist.
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Die
Reibung in den via Ölversorgungssystem mit Öl
versorgten Verbrauchern, beispielsweise den Lager der Kurbelwelle,
die maßgeblich von der Viskosität und damit von
der Temperatur des bereitgestellten Öls abhängt,
trägt zum Kraftstoffverbrauch der Brennkraftmaschine bei.
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Grundsätzlich
ist man bemüht, den Kraftstoffverbrauch zu minimieren,
weshalb auch eine Reduzierung der Reibleistung angestrebt wird.
Ein verminderter Kraftstoffverbrauch trägt zudem auch zu
einer Reduzierung der Schadstoffemissionen bei.
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Ist
das Ölversorgungssystem mit dem mindestens einen im Gehäuse
integrierten Kühlmittelmantel verbunden, dient das Motoröl
gleichzeitig als Kühlmittel für die Turbine. Das Öl
erfährt beim Durchströmen des Gehäuses
eine Temperaturerhöhung. Zu berücksichtigen ist
in diesem Zusammenhang, dass die Turbine thermisch hoch belastet
ist, insbesondere im Vergleich zum Zylinderkopf bzw. Kurbelgehäuse
thermisch höher belastet ist, so dass die Erwärmung
des Öls, d. h. der Anstieg der Öltemperatur beim
Durchströmen des Turbinengehäuses deutlicher ausfällt
als bei einem Durchströmen des Zylinderkopfes bzw. des
Kurbelgehäuses.
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Dadurch
werden eine zügige Erwärmung des Motoröls
und eine schnelle Aufheizung der Brennkraftmaschine, insbesondere
nach einem Kaltstart, sichergestellt. Die vergleichsweise schnelle
Erwärmung des Motoröls während der Warmlaufphase der
Brennkraftmaschine sorgt für eine entsprechend schnelle
Abnahme der Viskosität und damit für eine Verringerung
der Reibung bzw. Reibleistung, insbesondere in den mit Öl
versorgten Lager.
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Die
in Rede stehende Ausführungsform hat weitere Vorteile.
Dadurch, dass das Ölversorgungssystem der Brennkraftmaschine
mit dem mindestens einen im Turbinengehäuse integrierten
Kühlmittelmantel verbunden ist, bildet die Ölversorgung
den für die Kühlung des Gehäuses erforderlichen
und vorgesehenen Ölkreislauf mit aus, so dass die übrigen
zur Ausbildung eines Kühlkreislaufes erforderlichen Bauteile
und Aggregate grundsätzlich nur in einfacher Ausfertigung
vorgesehen werden müssen und sowohl für den Kühlkreislauf
der Turbine als auch für die Ölversorgung verwendet
werden können, was zu Synergien und erheblichen Kosteneinsparungen
führt, aber auch eine Gewichtsersparnis mit sich bringt.
So muß nur eine Pumpe zur Förderung des als Kühlmittel
dienenden Öls und ein Behältnis zur Bevorratung des Öls
vorgesehen werden. Die im Gehäuse und in der Brennkraftmaschine
an das Öl abgegebene Wärme kann in einem gemeinsamen
Wärmetauscher abgeführt werden, falls dies überhaupt
erforderlich ist.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine mit
- – mindestens einem Zylinderkopf,
- – mindestens einem mit dem mindestens einen Zylinderkopf
verbundenen und als obere Kurbelgehäusehälfte
dienenden Zylinderblock, der mit einer als untere Kurbelgehäusehälfte
dienenden Ölwanne, die dem Sammeln und Bevorraten von Motoröl
dient, auf der dem Zylinderkopf abgewandten Seite verbunden ist,
und
- – einer Pumpe zur Förderung des Motoröls
via Versorgungsleitung zu dem mindestens einen Verbraucher innerhalb
des Ölversorgungssystems.
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Brennkraftmaschinen
verfügen über mindestens einen Zylinderblock und
mindestens einen Zylinderkopf, die zur Ausbildung der einzelnen
Zylinder, d. h. Brennräume, miteinander verbunden sind.
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Der
Zylinderblock weist zur Aufnahme der Kolben und der Zylinderrohre
eine entsprechende Anzahl an Zylinderbohrungen auf. Der Kolben jedes Zylinders
wird axial beweglich in einem Zylinderrohr geführt und
begrenzt zusammen mit dem Zylinderrohr und dem Zylinderkopf den
Brennraum eines Zylinders. Der Kolbenboden bildet dabei einen Teil
der Brennrauminnenwand und dichtet zusammen mit den Kolbenringen
den Brennraum gegen das Kurbelgehäuse ab, so dass keine
Verbrennungsgase bzw. keine Verbrennungsluft in das Kurbelgehäuse
gelangen und kein Öl in den Brennraum gelangt.
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Der
Kolben dient der Übertragung der durch die Verbrennung
generierten Gaskräfte auf die Kurbelwelle. Hierzu ist der
Kolben mittels eines Kolbenbolzens mit einer Pleuelstange gelenkig
verbunden, die wiederum an der Kurbelwelle beweglich gelagert ist.
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Die
im Kurbelgehäuse gelagerte Kurbelwelle nimmt die Pleuelstangenkräfte
auf, die sich aus den Gaskräften infolge der Kraftstoffverbrennung
im Brennraum und den Massenkräften infolge der ungleichförmigen
Bewegung der Triebwerksteile zusammensetzen. Dabei wird die oszillierende
Hubbewegung der Kolben in eine rotierende Drehbewegung der Kurbelwelle
transformiert. Die Kurbelwelle überträgt dabei
das Drehmoment an den Antriebsstrang. Ein Teil der auf die Kurbelwelle übertragenen Energie
wird in der Regel zum Antrieb von Hilfsaggregaten wie der Ölpumpe
und der Lichtmaschine verwendet oder dient dem Antrieb der Nockenwelle und
damit der Betätigung des Ventiltriebes. Die Nockenwelle
wird dabei häufig als obenliegende Nockenwelle im Zylinderkopf
gelagert.
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Im
Allgemeinen und im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird die obere
Kurbelgehäusehälfte durch den Zylinderblock gebildet.
Ergänzt wird das Kurbelgehäuse durch die an die
obere Kurbelgehäusehälfte montierbare und als Ölwanne
dienende untere Kurbelgehäusehälfte. Dabei weist
die obere Kurbelgehäusehälfte zur Aufnahme der Ölwanne,
d. h. der unteren Kurbelgehäusehälfte, eine Flanschfläche auf.
In der Regel wird zur Abdichtung der Ölwanne bzw. des Kurbelgehäuses
gegenüber der Umgebung eine Dichtung in der bzw. an der
Flanschfläche vorgesehen. Die Verbindung erfolgt häufig
durch eine Verschraubung. Die Ölwanne dient dem Sammeln und
Bevorraten des Motoröls und ist Teil des Ölkreislaufs,
d. h. der Ölversorgung. Darüber hinaus dient die Ölwanne
als Wärmetauscher zur Absenkung der Öltemperatur
bei auf Betriebstemperatur aufgeheizter Brennkraftmaschine. Das
in der Ölwanne befindliche Öl wird dabei durch
Wärmeleitung und Konvektion mittels an der Außenseite
vorbeigeführter Luftströmung gekühlt.
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Eine
Pumpe dient zur Förderung des Motoröls via Versorgungsleitung
zu dem mindestens einen Verbraucher innerhalb des Ölversorgungssystems.
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Häufig
versorgt die Pumpe via Versorgungsleitung eine Hauptölgalerie,
von der Kanäle zu den mindestens zwei Lager der Kurbelwelle
führen, mit Motoröl. Dabei führt die
Versorgungsleitung entweder von der Pumpe durch den Zylinderblock
zur Hauptölgalerie oder zuerst in den Zylinderkopf und anschließend
via Block zur Hauptölgalerie.
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Stromabwärts
der Verbraucher, d. h. nachdem das Öl in den Verbrauchern
verwendet wurde, führen sogenannte Rückführleitungen
das Motoröl zurück in die Ölwanne, wodurch
der Ölkreislauf geschlossen wird. Die Rückführung
des Öls ist dabei schwerkraftgetrieben. Der Ölkreislauf
kann grundsätzlich in einen Hochdruckteil und einen Niederdruckteil
unterteilt werden, wobei der Hochdruckteil den Abschnitt des Ölkreislaufs
umfaßt, der stromaufwärts der Verbraucher liegt,
und der Niederdruckteil den Abschnitt stromabwärts der
Verbraucher bezeichnet.
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Die
vorgesehene Pumpe selbst muß auch mit Öl versorgt
werden. Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine,
bei denen eine Saugleitung von der Ölwanne zur Pumpe führt,
um die Pumpe mit aus der Ölwanne stammendem Motoröl
zu versorgen.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
die Versorgungsleitung stromabwärts der Pumpe zu dem mindestens
einen im Gehäuse integrierten Kühlmittelmantel
führt, wobei vorzugsweise zwischen der Pumpe und dem mindestens
einen im Gehäuse integrierten Kühlmittelmantel
kein Verbraucher angeordnet ist.
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Hinsichtlich
einer möglichst schnellen Erwärmung des Motoröls
während der Warmlaufphase der Brennkraftmaschine und einer
Reduzierung der Reibung in den mit Öl versorgten Verbrauchern,
insbesondere den Lager, ist es vorteilhaft, wenn das Öl
zunächst beim Durchströmen des Turbinengehäuses erwärmt
wird bevor es den Verbrauchern zugeführt wird.
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Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der in Rede stehenden Ausführungsform
ist, dass der Abschnitt der Versorgungsleitung stromaufwärts
der Verbraucher zum Hochdruckteil des Ölversorgungskreislaufs gehört.
Folglich ist die Förderung des Öls durch das Turbinengehäuse
druckgetrieben und nicht schwerkraftgetrieben wie beispielsweise
bei einer Rückführleitung.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
stromabwärts der Pumpe ein Filter vorgesehen ist, vorzugsweise
zwischen der Pumpe und dem mindestens einen im Gehäuse
integrierten Kühlmittelmantel.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
die Abführleitung zum Abführen von Öl
aus dem mindestens einen Kühlmittelmantel in das Ölversorgungssystem
einmündet.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
eine Aufladung mittels Abgasturboaufladung vorgesehen ist und die Turbine
Bestandteil eines Abgasturboladers ist.
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Eine
flüssigkeitsgekühlte Turbine ist besonders vorteilhaft
bei aufgeladenen Brennkraftmaschinen, die aufgrund der höheren
Abgastemperaturen thermisch besonders stark belastet sind.
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Die
Aufladung dient in erster Linie der Leistungssteigerung der Bremskraftmaschine.
Die für den Verbrennungsprozeß benötigte
Luft wird dabei verdichtet, wodurch jedem Zylinder pro Arbeitsspiel eine
größere Luftmasse zugeführt werden kann.
Dadurch können die Kraftstoffmasse und damit der Mitteldruck
gesteigert werden.
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Die
Aufladung ist ein geeignetes Mittel, bei unverändertem
Hubraum die Leistung einer Brennkraftmaschine zu steigern, oder
bei gleicher Leistung den Hubraum zu reduzieren. In jedem Fall führt
die Aufladung zu einer Erhöhung der Bauraumleistung und
einer günstigeren Leistungsmasse. Bei gleichen Fahrzeugrandbedingungen
läßt sich so das Lastkollektiv zu höheren
Lasten hin verschieben, wo der spezifische Kraftstoffverbrauch niedriger
ist. Die Aufladung unterstützt folglich das ständige
Bemühen in der Entwicklung von Verbrennungsmotoren, den Kraftstoffverbrauch
zu minimieren, d. h. den Wirkungsgrad der Brennkraftmaschine zu
verbessern.
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Gegenüber
einem mechanischen Lader besteht der Vorteil eines Abgasturboladers
darin, dass keine mechanische Verbindung zur Leistungsübertragung
zwischen Lader und Brennkraftmaschine besteht bzw. erforderlich
ist. Während ein mechanischer Lader die für seinen
Antrieb benötigte Energie direkt von der Brennkraftmaschine
bezieht, nutzt der Abgasturbolader die Abgasenergie der heißen
Abgase.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
der Zylinderkopf zur Ausbildung einer Flüssigkeitskühlung
mit mindestens einem im Zylinderkopf integrierten Kühlmittelmantel ausgestattet
ist.
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Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit, die Kühlung in Gestalt
einer Luftkühlung oder einer Flüssigkeitskühlung
auszuführen. Bei der Luftkühlung wird die Brennkraftmaschine
mit einem Gebläse versehen, wobei der Wärmeabtransport
mittels über die Oberfläche des Zylinderkopfes
geführten Luftströmungen erfolgt.
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Hingegen
erfordert die Flüssigkeitskühlung die Ausstattung
der Brennkraftmaschine bzw. des Zylinderkopfes und/oder des Zylinderblocks
mit einem Kühlmittelmantel, d. h. die Anordnung von das Kühlmittel
durch den Zylinderkopf bzw. Block führenden Kühlmittelkanälen,
was eine komplexe Struktur bedingt. Dabei wird der mechanisch und
thermisch hochbelastete Zylinderkopf durch das Einbringen der Kühlmittelkanäle
einerseits in seiner Festigkeit geschwächt. Andererseits
muß die Wärme nicht wie bei der Luftkühlung
erst an die Zylinderkopfoberfläche geleitet werden, um
abgeführt zu werden. Die Wärme wird bereits im
Inneren des Zylinderkopfes an das Kühlmittel, in der Regel
mit Additiven versetztes Wasser, abgegeben. Das Kühlmittel
wird dabei mittels einer im Kühlkreislauf angeordneten
Pumpe gefördert, so dass es im Kühlmittelmantel
zirkuliert. Die an das Kühlmittel abgegebene Wärme
wird auf diese Weise aus dem Inneren des Zylinderkopfes abgeführt
und in einem Wärmetauscher dem Kühlmittel wieder
entzogen.
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Aufgrund
der wesentlich höheren Wärmekapazität
einer Flüssigkeit gegenüber Luft können
mit der Flüssigkeitskühlung wesentlich größere
Wärmemengen abgeführt werden als dies mit einer
Luftkühlung möglich ist.
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Aus
den genannten Gründen ist es vorteilhaft, im Zylinderkopf
zur Ausbildung einer Flüssigkeitskühlung einen
Kühlmittelmantel zu integrieren.
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Vorzugsweise
sollte die Kühlleistung derart hoch sein, dass auf eine
Anfettung (λ < 1)
zur Absenkung der Abgastemperaturen, wie sie beispielsweise in der
EP 1 722 090 A2 beschrieben
ist und die unter energetischen Aspekten – insbesondere
hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs der Brennkraftmaschine – und
hinsichtlich der Schadstoffemissionen als nachteilig anzusehen ist,
verzichtet werden kann.
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Bei
Brennkraftmaschinen, bei denen jeder Zylinder auslaßseitig
mindestens eine Auslaßöffnung zum Abführen
der Abgase und einlaßseitig mindestens eine Einlaßöffnung
zum Zuführen von Frischluft aufweist, sind Ausführungsformen
vorteilhaft, die dadurch gekennzeichnet sind, dass
- – im Zylinderkopf mindestens ein Kühlmittelmantel
auslaßseitig und mindestens ein Kühlmittelmantel
einlaßseitig angeordnet ist, wobei diese mindestens zwei
Kühlmittelmäntel voneinander getrennt sind und
unterschiedlichen separaten Kühlmittelkreisläufen
angehören.
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Der
Zylinderkopf verfügt über zwei voneinander unabhängige
Kühlmittelkreisläufe, die jeweils mindestens einen
Kühlmittelmantel umfassen und insbesondere mit unterschiedlichen
Kühlmitteln betrieben werden können.
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Diese
Ausgestaltung bzw. Ausbildung der Flüssigkeitskühlung
gestattet eine bedarfsgerechte Kühlung der Einlaßseite
einerseits und der Auslaßseite andererseits und zwar unabhängig
voneinander und entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil.
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Der
mindestens eine Kühlmittelmantel des einen Kreislaufs ist
auslaßseitig und der mindestens eine Kühlmittelmantel
des anderen Kreislaufs ist einlaßseitig angeordnet, so
dass für die Einlaßseite und die Auslaßseite
unterschiedliche Kühlleistungen realisiert werden können
und zwar nicht nur durch den Einsatz unterschiedlicher Kühlmittel.
Vielmehr kann die Pumpenleistung jedes Kreislaufs unabhängig voneinander
gewählt und eingestellt werden und damit auch der Kühlmitteldurchsatz,
d. h. das Fördervolumen. Hierdurch kann Einfluß auf
die Durchflußgeschwindigkeit genommen werden, die den Wärmeübergang
durch Konvektion maßgeblich mitbestimmt.
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Auf
diese Weise kann dem Zylinderkopf einlaßseitig weniger
Wärme und auslaßseitig mehr Wärme entzogen
werden.
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Vorteilhaft
sind dabei Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei
denen der mindestens eine auslaßseitige Kühlmittelmantel
einem Kühlwasserkreislauf angehört, wohingegen
der mindestens eine einlaßseitige Kühlmittelmantel
einem Ölkreislauf angehört.
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Durch
die Verwendung von Öl wird die Kühlleistung einlaßseitig
gegenüber einer Verwendung von Wasser als Kühlmittel
spürbar vermindert. Die erfindungsgemäße
Ausgestaltung der Flüssigkeitskühlung bietet die
Möglichkeit, dem Zylinderkopf einlaßseitig nur
so viel Wärme zu entziehen, wie erforderlich ist, um eine Überhitzung
zu verhindern, wohingegen die Einlaßseite nach dem Stand
der Technik aufgrund der einheitlichen Verwendung von Wasser als Kühlmittel
stärker gekühlt wird als dies eigentlich erforderlich
ist, da die Auslegung der Kühlung im Hinblick auf die thermisch
stärker beanspruchte Auslaßseite erfolgt. Die
Brennkraftmaschine ist damit hinsichtlich der Kühlung optimiert.
Der Wirkungsgrad der Brennkraftmaschine wird durch die beschriebene Art
der Flüssigkeitskühlung erhöht.
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Bei
Verwendung von Öl als Kühlmittel für
die Einlaßseite des Zylinderkopfes sind Ausführungsformen
vorteilhaft, bei denen der mindestens eine einlaßseitige
Kühlmittelmantel und der mindestens eine im Gehäuse
integrierte Kühlmittelmantel demselben Ölkreislauf
angehören. Bei geeigneter Kühlmittelführung
ergeben sich insbesondere Vorteile beim Warmlaufen der Brennkraftmaschine
nach einem Kaltstart. Vorzugsweise durchströmt das Öl
zunächst das Gehäuse und stromabwärts
den Zylinderkopf.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine mit mindestens
einem Zylinderkopf, bei der der mindestens eine Zylinderkopf mindestens
einen Zylinder und jeder Zylinder mindestens eine Auslaßöffnung
zum Abführen der Abgase aus dem Zylinder aufweist und sich
an jede Auslaßöffnung eine Abgasleitung anschließt,
wobei die Abgasleitungen unter Ausbildung mindestens eines integrierten
Abgaskrümmers innerhalb des Zylinderkopfes zu mindestens
einer Gesamtabgasleitung zusammenführen.
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Zu
berücksichtigen ist, dass grundsätzlich angestrebt
wird, die Turbine, insbesondere die Turbine eines Abgasturboladers,
möglichst nahe am Auslaß der Zylinder anzuordnen,
um auf diese Weise die Abgasenthalpie der heißen Abgase,
die maßgeblich vom Abgasdruck und der Abgastemperatur bestimmt wird,
optimal nutzen zu können und ein schnelles Ansprechverhalten
der Turbine bzw. des Turboladers zu gewährleisten. Des
Weiteren soll auch der Weg der heißen Abgase zu den verschiedenen
Abgasnachbehandlungssystemen möglichst kurz sein, damit
den Abgasen wenig Zeit zur Abkühlung eingeräumt
wird und die Abgasnachbehandlungssysteme möglichst schnell
ihre Betriebstemperatur bzw. Anspringtemperatur erreichen, insbesondere
nach einem Kaltstart der Brennkraftmaschine.
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Man
ist daher bemüht, die thermische Trägheit des
Teilstücks der Abgasleitung zwischen Auslaßöffnung
am Zylinder und Turbine bzw. zwischen Auslaßöffnung
am Zylinder und Abgasnachbehandlungssystem zu minimieren, was durch
Reduzierung der Masse und der Länge dieses Teilstückes
erreicht werden kann.
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Dabei
ist es zielführend, die Abgasleitungen unter Ausbildung
mindestens eines integrierten Abgaskrümmers innerhalb des
Zylinderkopfes zusammen zu führen.
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Die
Länge der Abgasleitungen wird durch die Integration des
Krümmers verringert. Zum einen wird das Leitungsvolumen,
d. h. das Abgasvolumen der Abgasleitungen stromaufwärts
der Turbine, verkleinert, so dass das Ansprechverhalten der Turbine
verbessert wird. Zum anderen führen die verkürzten
Abgasleitungen auch zu einer geringeren thermischen Trägheit
des Abgassystems stromaufwärts der Turbine, so dass sich
die Temperatur der Abgase am Turbineneintritt erhöht, weshalb
auch die Enthalpie der Abgase am Eintritt der Turbine höher
ist.
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Die
Zusammenführung der Abgasleitungen innerhalb des Zylinderkopfes
gestattet darüber hinaus ein dichtes Packaging der Antriebseinheit.
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Ein
derartig ausgebildeter Zylinderkopf ist aber thermisch höher
belastet als ein herkömmlicher Zylinderkopf, der mit einem
externen Krümmer ausgestattet ist, weshalb erhöhte
Anforderungen an die Kühlung gestellt werden. Die Ausstattung
des Zylinderkopfes mit einer Flüssigkeitskühlung
ist daher besonders vorteilhaft im Zusammenhang mit der Integration
des Abgaskrümmers.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
der mindestens eine Zylinderkopf mindestens zwei Zylinder aufweist.
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Weist
ein Zylinderkopf zwei Zylinder auf und führen die Abgasleitungen
von einem Zylinder zu einer Gesamtabgasleitung zusammen, handelt
es sich um eine erfindungsgemäße Brennkraftmaschine
der in Rede stehenden Art.
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Weist
der Zylinderkopf drei oder mehr Zylinder auf und führen
nur die Abgasleitungen von zwei Zylindern zu einer Gesamtabgasleitung
zusammen, handelt es sich ebenfalls um eine erfindungsgemäße Brennkraftmaschine.
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Ausführungsformen,
bei denen der Zylinderkopf beispielsweise vier in Reihe angeordnete
Zylinder aufweist und die Abgasleitungen der außenliegenden
Zylinder und die Abgasleitungen der innenliegenden Zylinder jeweils
zu einer Gesamtabgasleitung zusammenführen, führen
ebenfalls zu erfindungsgemäßen Brennkraftmaschinen.
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Bei
drei und mehr Zylindern sind Ausführungsformen vorteilhaft,
bei denen
- – mindestens drei Zylinder
in der Art konfiguriert sind, dass sie zwei Gruppen mit jeweils
mindestens einem Zylinder bilden, und
- – die Abgasleitungen der Zylinder jeder Zylindergruppe
unter Ausbildung eines Abgaskrümmers jeweils zu einer Gesamtabgasleitung
zusammenführen.
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Diese
Ausführungsform eignet sich insbesondere für den
Einsatz einer zweiflutigen Turbine. Eine zweiflutige Turbine weist
einen Eintrittsbereich mit zwei Eintrittskanälen auf, wobei
die beiden Gesamtabgasleitungen mit der zweiflutigen Turbine in der
Art verbunden werden, dass jeweils eine Gesamtabgasleitung in einen
Eintrittskanal mündet. Die Zusammenführung der
beiden in den Gesamtabgasleitungen geführten Abgasströmungen
erfolgt gegebenenfalls stromabwärts der Turbine. Werden
die Abgasleitungen in der Weise gruppiert, dass die hohen Drücke,
insbesondere die Vorauslaßstöße, erhalten
werden können, eignet sich eine zweiflutige Turbine insbesondere
für eine Stoßaufladung, womit auch hohe Turbinendruckverhältnisse
bei niedrigen Drehzahlen erzielt werden können.
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Die
Gruppierung der Zylinder bzw. Abgasleitungen bietet aber auch Vorteile
beim Einsatz mehrerer Turbinen bzw. Abgasturbolader, wobei jeweils eine
Gesamtabgasleitung mit einer Turbine verbunden wird.
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Vorteilhaft
sind aber auch Ausführungsformen, bei denen die Abgasleitungen
sämtlicher Zylinder eines Zylinderkopfes zu einer einzigen,
d. h. gemeinsamen Gesamtabgasleitung zusammenführen.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
das Turbinengehäuse ein Gussteil ist. Durch Gießen
und Verwendung entsprechender Kerne läßt sich
die komplexe Struktur des Gehäuses in einem Arbeitsgang
formen, so dass anschließend nur eine Nachbearbeitung des Gehäuses
und die Montage erforderlich sind, um die Turbine auszubilden.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen der Brennkraftmaschine, bei denen
jeder Zylinder des Zylinderkopfes zwei Auslaßöffnungen
zum Abführen der Abgase aus dem Zylinder aufweist.
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Die
Einlaßöffnungen und Auslaßöffnungen der
Zylinder sollen rechtzeitig freigeben und geschlossen werden, wobei
eine schnelle Freigabe möglichst großer Strömungsquerschnitte
angestrebt wird, um die Drosselverluste in den ein- bzw. ausströmenden
Gasströmungen gering zu halten und eine möglichst
gute Füllung des Brennraumes mit Frischgemisch bzw. ein
effektives, d. h. vollständiges Abführen der Abgase
zu gewährleisten. Daher ist es vorteilhaft, die Zylinder
mit zwei oder mehr Einlaßöffnungen bzw. Auslaßöffnungen
auszustatten.
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Vorteilhaft
sind Ausführungsformen, bei denen die Turbine und der Zylinderkopf
separate Bauteile darstellen, welche kraftschlüssig, formschlüssig und/oder
stoffschlüssig miteinander verbunden sind.
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Ein
modularer Aufbau, hat den Vorteil, dass die einzelnen Bauteile – nämlich
die Turbine bzw. der Zylinderkopf – nach dem Baukastenprinzip
auch mit anderen Bauteilen, insbesondere anderen Zylinderköpfen
bzw. Turbinen, kombiniert werden können. Die vielfältige
Einsetzbarkeit eines Bauteils erhöht in der Regel die Stückzahl,
wodurch die Herstellungskosten pro Stück gesenkt werden
können. Zudem werden hierdurch die Kosten gesenkt, falls
die Turbine bzw. der Zylinderkopf infolge eines Defekts auszutauschen,
d. h. zu ersetzen ist.
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Vorteilhaft
sind auch Ausführungsformen, bei denen das Turbinengehäuse
zumindest teilweise im Zylinderkopf integriert ist, so dass der
Zylinderkopf und zumindest ein Teil des Turbinengehäuses
ein monolithisches Bauteil bilden.
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Die
Ausbildung einer gasdichten, thermisch hochbelastbaren und daher
kostenintensiven Verbindung zwischen Zylinderkopf und Turbine entfällt
prinzipbedingt durch die einteilige Ausbildung. Infolgedessen besteht
auch nicht mehr die Gefahr, dass Abgas ungewollt infolge einer Leckage
in die Umgebung austritt. In Bezug auf die Kühlmittelkreisläufe
bzw. die Verbindung der Kreisläufe und der Leckage von
Kühlmittel gilt Ähnliches in analoger Weise.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand der 1 näher
beschrieben. Hierbei zeigt:
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1 in
einem Diagramm das Verhältnis der Wärmeübergangskoeffizienten
von zwei verschiedenen Kühlmitteln in Abhängigkeit
von der Kühlmitteltemperatur und der Durchflußmenge.
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1 zeigt
in einem Diagramm das Verhältnis HTC Ratio der Wärmeübergangskoeffizienten HTCÖl und HTCWasser von
zwei verschiedenen Kühlmitteln in Abhängigkeit
von der Kühlmitteltemperatur TKühlmittel und
der Durchflußmenge V.
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Als
Kühlmittel dient einerseits Öl (HTCÖl bzw. VÖl) und andererseits Wasser (HTCWasser bzw. VWasser). Bei
dem verwendeten Kühlwasser handelt es sich um eine Mischung
aus Wasser und Glykol.
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Das
dimensionslose Verhältnis HTC Ratio der Wärmeübergangskoeffizienten
HTCÖl und HTCWasser ist
auf der linken Ordinate aufgetragen und auf der Abszisse die Durchflußmenge
ebenfalls als dimensionsloses Verhältnis VÖl/VWasser.
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Steigt
die Kühlmitteltemperatur, beispielsweise von TKühlmittel =
20°C auf TKühlmittel =
120°C, nimmt der Wärmeübergangskoeffizient
des Öls gegenüber dem Koeffizienten von Kühlwasser
spürbar zu. Dies zeigt deutlich, dass bei höheren
Kühlmitteltemperaturen die Kühlung mittels Öl
Vorteile bei der Wärmeabfuhr hat, nämlich Öl
stärker kühlt.
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Dem
Diagramm kann darüber hinaus entnommen werden, dass – auch
bei der Verwendung von Öl als Kühlmittel – der
Wärmeübergangskoeffizient mit der Durchflußmenge
zunimmt, da mit der Durchflußmenge die Strömungsgeschwindigkeit
ansteigt.
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Insbesondere
aber läßt sich dem Diagramm entnehmen, dass der
Wärmeeintrag in das Kühlmittel durch die Verwendung
von Öl als Kühlmittel deutlich vermindert wird
im Vergleich zu einer Kühlung mit Wasser. Dies liegt darin
begründet, dass der Wärmeübergangskoeffizient
HTCWasser von Wasser den Koeffizienten HTCÖl von Öl um ein Vielfaches übersteigt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1640596
B1 [0002]
- - DE 102008011257 A1 [0008]
- - EP 1384857 A2 [0009]
- - EP 1722090 A2 [0080]