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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Entwässerungsrinne
zur Entwässerung von Schienen, insbesondere von Straßenbahnschienen,
umfassend einen Rinnenkörper mit einer Stirnwand, welcher eine
Einlauföffnung zur Entwässerung einer im Schienenkopf
der Schiene angeordneten Schienenrille über einen Einlauftrichter
zugeordnet ist.
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Eine
derartige Entwässerungsrinne ist bereits aus der französischen
Patentanmeldung
FR
2 765 599 A1 vorbekannt. Eine solche Entwässerungsrinne
dient zur Schienenentwässerung bei Straßenbahnschienen,
welche im Bereich ihres Schienenkopfes eine Schienenrille aufweisen.
Um eine sichere Bewegung der Radreifen einer Straßenbahn
in dieser Schienenrille zu gewährleisten, ist insbesondere
bei starkem Niederschlag dafür zu sorgen, dass sich innerhalb
der Schienenrille ansammelndes Wasser schnell und sicher abgeführt
wird.
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Dies
erfolgt über in der Schienenrille vorgesehene Entwässerungsöffnungen,
welche in gewissen Abständen vorgesehen sind. Im Bereich
dieser Entwässerungsöffnungen der Schienenrillen
werden die Schienen von Entwässerungsrinnen ge kreuzt, in welche
die Entwässerungsöffnungen der Schienen hineinmünden.
Hierzu sieht die oben genannte, vorbekannte Lösung einen
schnabelförmigen Einlauftrichter vor, welcher durch eine
an die schienenstoßende Stirnwand der Entwässerungsrinne
von inwendig her an die Unterseite der Schiene angeschoben und dort
befestigt wird.
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Um
jenseits der Schiene die Entwässerung fortzuführen,
kann dort entweder ein in die Kanalisation mündendes Abflussrohr
vorgesehen sein, oder aber der Rinnenstrang weitergeführt
werden. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass das
von der Entwässerungsrinne geführte Wasser unter
der Schiene hindurch passieren kann. Hierfür ist wiederum
eine Tunnelröhre vorgesehen, welche unterhalb der Schiene
von beiden Seiten her die an die Schiene stoßenden Entwässerungsrinnen
bzw. die Entwässerungsrinne und das Abflussrohr miteinander
verbinden. Auch hier ist gemäß der oben stehenden
französischen Schrift vorgesehen, zunächst die
Rinnen beiderseits zu verlegen und dann, in einem abschließenden
Schritt, unter der Schiene hindurch von der Innenseite der Entwässerungsrinne
her das Tunnelrohr durch die hierfür vorgesehenen Öffnungen
in den Stirnwänden der Entwässerungsrinnen durchzuschieben.
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Die
vorliegende Erfindung soll eine Alternative zu durchschiebbaren
Entwässerungsröhren aufzeigen.
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Dies
gelingt durch eine Entwässerungsrinne mit den Merkmalen
des Anspruchs 1. Weitere, sinnvolle Ausgestaltungen dieser Entwässerungsrinne können
den Unteransprüchen entnommen werden.
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Erfindungsgemäß ist
es vorgesehen, im wesentlichen ebenfalls eine oder mehrere Entwässerungsrinnen
in einer die Schiene kreuzenden Richtung zu verlegen. Wie bereits
erwähnt, erfolgt der Einlauf durch die Entwässerungsöffnung
der Schiene in den Rinnenkörper hinein üblicherweise über
eine Einlauföffnung der Stirnwand, welcher ein Einlauftrichter
zugeordnet ist. Im Unterschied zum Stand der Technik weist jedoch
die erfindungsgemäße Lösung im Bereich
der Stirnwand eine Stirnblende auf, an welcher ein Einlauftrichter
befestigt ist. Eine derartige Stirnblende wird in eine Aufnahme
der Stirnwand eingeschoben, welche die Stirnwand in Parallelrichtung zur
Schiene quer durchgreift. Der Einlauftrichter ist also von außerhalb
des Rinneninneren her an der Stirnwand zu befestigen. Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass es sich hierbei um eine rechteckige Aufnahme
handelt, so dass die Stirnblende von beiden Seiten her in die Aufnahme
eingeschoben werden kann. Nicht die Stirnwand als solche weist daher
die Einlauföffnung auf, sondern vielmehr die Stirnblende, durch
welche das über die Entwässerungsöffnung der
Schiene einströmende Wasser über den Einlauftrichter
in die Rinne gelangt.
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Eine
Alternative hierzu sieht vor, dass die Einlauföffnung in
der Stirnwand vorgesehen ist. Für die Befestigung des Einlauftrichters
sieht die Erfindung in diesem Fall vor, dass der Einlauftrichter
zweiteilig ausgeführt ist, wobei zwei Trichterhälften
jeweils in Parallelrichtung zu den Schienen aufeinander zu geschoben
werden und in einer mittleren Anschlagsposition aufeinander treffen,
wo sie sich zu einem gemeinsamen Einlauftrichter vereinen. Der Einlauftrichter
untergreift hierbei die Entwässerungsöffnung der
Schiene und verbindet diese mit der Stirnwand, derart, dass das
aus der Entwässerungsöffnung in den Einlauftrichter einlaufende,
abzuführende Wasser durch die Stirnwand und deren Einlauföffnung
in den Rinnenkörper eintreten kann. Der Einlauftrichter
ist hierbei vorzugsweise aus zwei unterschiedlichen Materialien
gebildet, nämlich im wesentlichen aus einem steifen, formstabilen
Material und im Bereich der die Schiene untergreifenden Vorderkante
aus einem weichen, sich an die Lage der Schiene anpassenden Material.
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In
konkreter Ausgestaltung sind die beiden Trichterhälften
jeweils mit einem, vorzugsweise zwei oder mehreren, Führungselementen
versehen, welche jeweils in einer die Einlauföffnung einseitig
oder beidseitig flankierenden Schienenführung aufgenommen
sind. Eine derartige Schienenführung erlaubt die exakte
Positionierung des Einlauftrichters vor der Einlauföffnung
der Stirnwand, so, dass die beiden Hälften des Einlauftrichters
sich in ihren Anschlagspositionen zu dem gemeinsamen Einlauftrichter
verbinden. Zwischen den beiden Trichterhälften ist hierbei
in vorteilhafter Ausgestaltung eine Dichtlippe angeordnet, so dass über
den Einlauftrichter einlaufendes Wasser nicht an der Stoßkante
der beiden Trichterhälften nach unten versickert.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung weisen die Schienenführungen
im Bereich ihrer Anschlagsposition eine Verrastung auf, in welche
die Führungselemente der Trichterhälften eingreifen,
sobald diese in die Anschlagsposition verbracht werden. Hierdurch
ist ein Ausweichen der Trichterhälften ein- oder beidseitig
vermieden, so dass nach einer einmaligen Montage der Einlauftrichter
in seiner Position verbleibt.
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Eine
Weiterbildung der vorgenannten Entwässerungsrinne weist
im Bereich einer in ihrer Stirnwand vorgesehenen Tun nelöffnung
eine Auskragung auf, auf welche von der Außenseite her
eine Tunnelröhre aufgeschoben werden kann. Eine derartige, von
außen her aufgeschobene Tunnelröhre hat den Vorteil,
dass ein nachträgliches Verschieben der Tunnelröhre,
durch welche Umstände auch immer, ausgeschlossen ist. Durch
die genannte Auskragung auf der Stirnwand der Entwässerungsrinne
lässt sich die Tunnelröhre ohne weiteres von außen
her positionieren und im weiteren die Verlegung entweder als Abflussrohr
oder als verlängerte Entwässerungsrinne fortsetzen.
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Insbesondere
ist es vorgesehen, die Tunnelröhre zweiteilig auszubilden,
wobei idealerweise zwei identische Teile verwendet werden. Die beiden,
vorzugsweise identischen, Röhrenhälften werden
entlang ihrer Längskanten miteinander verbunden, wobei
insbesondere entlang dieser Längskanten Rastmittel und
korrespondierende Gegenrastmittel vorgesehen sind. Durch ein Zusammensetzen
der Röhrenhälften greifen die Rastmittel in die
Gegenrastmittel derart ein, dass zumindest bei einem Aufsetzen auf die
Auskragung der Stirnwand eine sichere Halterung der derart zusammengesetzten
Tunnelröhre gewährleistet ist.
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Die
Röhrenhälften können in konkreter Ausgestaltung
entlang einer Längskante eine Lasche aufweisen, welche
einen Teil der jeweils gegenüberliegenden Längskante
der jeweils anderen Röhrenhälfte übergreift.
In diesem überlappenden Abschnitt können dann
Rastmittel und Gegenrastmittel angeordnet sein. Als Rastmittel bzw.
Gegenrastmittel sind besonders bevorzugt eine Sicke und eine hierein
eingreifende Auswölbung vorzusehen, welche zumindest weitgehend
formschlüssig und/oder kraftschlüssig ineinander
eingreifen. Beliebig andere Rastmittel und Gegenrastmittel sind
jedoch ebenfalls einsetzbar. Durch die Verwendung einer derartigen
Anordnung ist zwar die zusammengesetzte Tunnelröhre in einem
ausgebauten Zustand nicht stabil, da ein Abheben des einen gegenüber
dem anderen Teil ohne weiteres möglich ist. Ein derartiges
Abheben erfolgt jedoch immer in der zur Lasche senkrechten Richtung,
wobei ein derartiges Ausweichen bei einer eingebauten Tunnelröhre
aufgrund der die Bewegung in diese senkrecht zur Lasche stehenden
Richtung verhindert. Konkret kann zur Montage zunächst
eine Röhrenhälfte von einer Seite auf die Auskragung
aufgestülpt werden, wonach von der anderen Seite her die
andere Röhrenhälfte über die Auskragung
geschoben wird. Bei dem aufeinander Treffen der beiden Röhrenhälften
rasten dann die Rastmittel in die Gegenrastmittel ein und verbinden
die Röhrenhälften zu einer gemeinsamen Tunnelröhre.
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Soweit
auf der gegenüberliegenden Seite der Rinne, also gegenüber
der betrachteten Entwässerungsrinne ein Ablaufrohr vorgesehen
ist, so weist auch dieses eine Stirnwand mit einer Auskragung auf,
welche von dem Ablaufrohr weg, also unter die Schiene hervorragt.
Konstruktiv ist nun vorgesehen, dass entweder die Tunnelröhre
auch diese Auskragung außenseitig umschließt,
oder die Tunnelröhre in die genannte Auskragung eingreift.
Durch ein solches, einseitiges Übergreifen der Tunnelröhre
ist nochmals ein Auseinandergehen der Röhrenhälften der
Tunnelröhre vermieden. Um umgekehrt ein Einrutschen der
Tunnelröhre in das Ablaufrohr zu vermeiden, kann innerhalb
der Auskragung ein Anschlag für die Tunnelröhre
vorgesehen sein, so dass diese an Ort und Stelle gehalten ist.
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Alternativ
zu dem Ablaufrohr kann jedoch auf der anderen Seite der Schiene
eine zweite Entwässerungsrinne angeordnet sein, welche
im wesentlichen baugleich zu der ersten aufgebaut ist. Im Unterschied
zu der ersten Entwässerungsrinne kann die zweite Entwässerungsrinne
ebenfalls, wie auch die Stirnwand des Ablaufrohrs eine Auskragung
aufweisen, welche die Tunnelröhre außenseitig
umgreift, anstatt in diese einzugreifen. In jedem Fall ist jedoch im
Bereich der bei der ersten Entwässerungsrinne vorgesehenen
Einlauföffnung eine Verblendung oder eine nicht durchgriffene
Stirnwand vorzusehen, da, wie bereits oben erläutert, eine
Entwässerungsöffnung der Schiene lediglich einseitig
vorhanden ist. Insoweit wird ein Einlauf in diese zweite Entwässerungsrinne
allenfalls durch die Tunnelröhre, nicht jedoch durch einen
Einlauftrichter bzw. eine Einlauföffnung in der Stirnwand
erfolgen.
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In
konkreter Ausgestaltung kann das Rinnenelement entweder direkt mit
einer Stirnwand verbunden sein, also die Stirnwand einstückig
mit dem Rinnenelement gefertigt sein. Alternativ hierzu ist es möglich,
die Stirnwand direkt auf den Rinnenkörper aufzusetzen,
insbesondere diesen mit der Stirnwand, beispielsweise unter Zwischenlage
einer Dichtung, zu verbinden. Eine dritte Möglichkeit sieht
vor, dass der Stirnwand ein kurzer, eigener Rinnenabschnitt zugeordnet
ist, der als Endstück auf übliche Art und Weise
mit der Entwässerungsrinne verbunden werden kann.
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Die
vorstehend beschriebene Erfindung wird im folgenden anhand eines
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es
zeigen
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1 eine
Entwässerungsrinne bestehend aus einem Rinnenkörper
und zwei diesen in Längsrichtung ab schließenden
Stirnelementen, welche letzteren jeweils eine Tunnelöffnung
und eine Einlauföffnung aufweisen, in einer Explosionszeichnung,
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2 ein
Stirnelement mit einem zweigeteilten Einlauftrichter, dessen Trichterhälften
sich in einer Einschubposition befinden, in einer perspektivischen
Darstellung von schräg oben,
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3 das
Stirnelement gemäß 2, bei dem
sich die Trichterhälften in einer Anschlagsposition befinden,
in einer perspektivischen Darstellung von schräg oben,
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4 ein
Stirnelement mit einem einteiligen Einlauftrichter, dessen Stirnblende
in eine Aufnahme der Stirnwand des Stirnelementes eingeschoben wird
und sich in einer Auszugsposition befindet,
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5 das
Stirnelement gemäß 4, mit bis
zu einer Anschlagsposition eingeschobener Stirnblende in einer perspektivischen
Darstellung,
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6 zwei
zu einer Tunnelröhre zusammensetzbare Röhrenhälften
in einer perspektivischen Darstellung,
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7 die
Röhrenhälften gemäß 6,
welche zu einer Tunnelröhre zusammengesetzt sind in einer
perspektivischen Darstellung,
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8 eine
Schiene mit einer diese untergreifenden Tunnelröhre zwischen
einer Ablaufrohr-Stirnwand und einer Entwässerungsrinne
in einer Explosionszeichnung,
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9 die
Schiene mit der sie untergreifenden Tunnelröhre gemäß 8 in
einer Querschnittsdarstellung, sowie
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10 eine
Schiene mit zwei angrenzenden Entwässerungsrinnen, zwischen
denen eine aus zwei Röhrenhälften bestehende Tunnelröhre
zusammengesetzt wird in einer perspektivischen Darstellung von schräg
unten.
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1 zeigt
eine Entwässerungsrinne in einer Explosionsdarstellung.
Die Entwässerungsrinne besteht aus einem Rinnenkörper 10,
welcher beiderseits durch Stirnelemente 11 abgeschlossen
wird. Die Stirnelemente 11 sind derart ausgestaltet, dass diese,
an eine Straßenbahnschiene anschließend, diese
zu entwässern ausgelegt sind. Hierzu weisen die Stirnelemente 11 Einlauföffnungen 15 auf,
durch welche in der Straßenbahnschiene gesammeltes Oberflächenwasser
in die Entwässerungsrinne eintreten kann. Zur Unterquerung
der Schienen weist zusätzlich das Stirnelement 11 eine
Tunnelöffnung 13 auf, welche von einer Auskragung 14 umkränzt
ist. Auf diese Art und Weise kann das in die Entwässerungsrinne
eingeleitete Oberflächenwasser aus dem Rinnenkörper 10 heraus
in die Kanalisation eingeleitet oder über jenseits der
Straßenbahnschiene weitergeführte Entwässerungsrinnen
abgeleitet werden.
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2 zeigt
als Detail einer derartigen Entwässerungsrinne ein Stirnelement 11,
welches zum Einleiten des von der Schiene 40 her stammenden Oberflächenwassers
in den Rinnen körper 10 einen Einlauftrichter 30 aufweist.
Dieser Einlauftrichter wird in der gezeigten Ausgestaltungsform
zweiteilig gebildet, nämlich aus einer ersten Trichterhälfte 31 und
einer zweiten Trichterhälfte 32, welche von beiderseits einer
Einlauföffnung her über eine Schienenführung 34 aufeinander
zu bewegt werden. Hierzu weisen die erste Trichterhälfte 31 und
die zweite Trichterhälfte 32 jeweils Führungselemente 33 auf,
welche in die Schienenführung 34 eingreifen. Mit
diesen können die Trichterhälften 31, 32 im
Bereich der Seitenwand des Stirnelementes 11 in die Schienenführung 34 eingeführt
und entlang deren Verlaufes in Richtung einer Anschlagsposition
bewegt werden.
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3 zeigt
die beiden Trichterhälften 31, 32 in
ihrer Anschlagsposition. In dieser Position ergänzen sich
die erste Trichterhälfte 31 und die zweite Trichterhälfte 32 zu
einem gemeinsamen Einlauftrichter 30, wobei entlang der
Stoßkante ein Dichtelement 35 in Form einer Dichtlippe
angeordnet ist. In der Anschlagsposition der Führungselemente 33 innerhalb
der Schienenführung 34 ist zudem eine Verrastung
vorgesehen, welche ein Auseinanderrücken der Trichterhälften 31 und 32 verhindert.
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Über
den so gebildeten Einlauftrichter 30, welcher eine angrenzende
Schiene 40 im Bereich ihres Schienenkopfs 41 derart
untergreift, dass das innerhalb einer Schienenrille 42 des
Schienenkopfs 41 geführte Oberflächenwasser über
eine nach unten geöffnete Entwässerungsöffnung 43 in
den Einlauftrichter mündet, kann das Oberflächenwasser
aus der Schiene 40 in den Rinnenkörper 10 eingeleitet werden.
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4 zeigt
eine alternative Ausgestaltung des Einlauftrichters 30,
welcher in diesem Fall mit einer Stirnblende 36 verbunden
ist. Mitsamt der Stirnblende 36 wird dieser Einlauftrichter 30 in
eine Aufnahme 16 der Stirnwand 12 eingeschoben.
Die Aufnahme 16 stellt hierbei ein die Stirnwand 12 quer durchgreifendes
Rechteck dar, welches von der Stirnblende 36 vollständig
ausgefüllt werden kann. Im Randbereich der Aufnahme 16 ist
hierbei eine Führungsschiene vorgesehen, in welche die
Stirnblende 36, vorzugsweise dichtend, eingreifen kann.
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5 zeigt
die Stirnblende 36 in ihrer vollständig eingeschobenen
Position. Ein seitliches Einschieben ist parallel zu dem Verlauf
der angrenzenden Schiene 40 möglich, während
der Einlauftrichter 30 hierbei dauernd in Anlage zu dem
Schienenkopf 41 im Bereich der Schienenrille 42 verbleibt.
In seiner bestimmungsgemäßen Position untergreift
wiederum der Einlauftrichter 30 die Entwässerungsöffnung 43 innerhalb
der Schienenrille 42, so dass das in der Schienenrille
stehende Oberflächenwasser über die Entwässerungsöffnung 43 und
die Einlauföffnung 15 in die Entwässerungsrinne
eintreten kann.
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Hierbei
besteht der Einlauftrichter aus einem zweiteiligen Material, nämlich
im Bereich des Trichters aus einem steifen, festen Material und
im Bereich seiner Vorderkante, welche in Kontakt mit dem Schienenkopf 41 tritt,
aus einem weichen, in seiner Form anpassbaren Material.
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Untergriffen
wird die Schiene 40 von einer Tunnelröhre 20,
welche im Bereich der Auskragung 14 mit der Stirnwand 12 der
Entwässerungsrinne verbunden wird.
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6 zeigt
eine derartige Tunnelröhre 20, welche aus einer
ersten Röhrenhälfte 21 und einer zweiten
Röhrenhälfte 22 zusammengesetzt ist.
Es handelt sich hierbei um zwei identische Teile, welche auf diese
Weise leicht bevorratet und beliebig zusammengestellt werden können.
Insoweit weist jede der beiden Röhrenhälften 21, 22 entlang
einer Längskante 23 eine Sicke 25 auf,
in welche eine einer Lasche 24 zugeordnete Auswölbung 26 eingreifen
kann. Hierzu werden zwei identische Röhrenhälften 21, 22, um
180° um ihre Längsachse gegeneinander verdreht,
zusammengeschoben, so dass die in 7 dargestellte
Konfiguration entsteht. Gemeinsam bilden beide Röhrenhälften 21, 22 eine
Tunnelröhre 20, wobei diese Konfiguration für
sich instabil ist. Durch ein einfaches Abheben quer zur Längsachse
kann diese wieder aufgetrennt werden.
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Verhindert
wird dies, wie in 8 dargestellt ist. Die zusammengesetzte
Tunnelröhre 20 wird auf die Auskragung 14 der
Stirnwand 12 aufgeschoben, welche hierdurch ein Ausweichen
nach oben oder in Längsrichtung verhindert. Dadurch ergibt
sich aus der Tunnelröhre 20 in ihrem Einbauzustand
eine stabile Konstruktion, welche gegenüber einer einteiligen Tunnelröhre 20 keine
Nachteile besitzt. In der Ausgestaltung nach 8 wird von
der der Entwässerungsrinne gegenüberliegenden
Seite her eine Stirnwand 18 eines Ablaufrohres zur jenseitigen
Begrenzung der Tunnelröhre 20 verwendet, so dass
die Entwässerungsrinne das in ihr geführte Wasser,
welches aus der Schienenrille 42 über die Entwässerungsöffnung 43 in
den Rinnenkörper 10 einläuft, direkt
in die Kanalisation ableiten kann.
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Eine
entsprechende Zusammenstellung ist in 9 dargestellt,
wobei durch die seitliche Draufsicht erkennbar ist, dass die Stirnwand 18 des
Ablaufrohres eine Auskragung 19 aufweist, welche nicht in
die Tunnelröhre 20 eingreift, sondern vielmehr
diese außenseitig umgreift. Ein Abnehmen der Tunnelröhre 20 ohne
ein vorheriges Entfernen der Stirnwand 18 des Ablaufrohres
ist damit verhindert.
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10 zeigt
schließlich eine Konfiguration, gemäß der
eine Fortführung der Entwässerungsrinne jenseits
der Schiene 40 möglich ist. Hierzu werden zunächst
die Entwässerungsrinnen beiderseits der Schienen 40 verlegt,
derart, dass die Stirnelemente 11 einander gegenüberliegende
Auskragungen 14 aufweisen. Auf diese Auskragungen 14 wird
dann anschließend von beiden Seiten her die Tunnelröhre 20 aus
den beiden Röhrenhälften 21, 22 zusammengesetzt,
indem zunächst die erste Röhrenhälfte 21 über die
Auskragung 14 geschoben wird und dann von der anderen Seite
her die zweite Röhrenhälfte 22 darüber
geschoben wird. Hierbei verrasten sich die in der jeweils über
der Längskante liegenden Lasche vorhandene Auswölbung
mit der entlang der Längskante verlaufenden Sicke, so dass
nach einem Positionieren der Röhrenhälften 21, 22 ein
Auftrennen nur noch gegen ein Aufbiegen der Verrastungen möglich ist.
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Vorstehend
beschrieben ist somit eine Entwässerungsrinne zur Entwässerung
von Schienen, welche eine alternative Konfiguration zum Durchführen
von Einlauftrichter und Tunnelröhre von der Innenseite
der Rinne her angibt.
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- 10
- Rinnenkörper
- 11
- Stirnelement
- 12
- Stirnwand
- 13
- Tunnelöffnung
- 14
- Auskragung
- 15
- Einlauföffnung
- 16
- Aufnahme
- 18
- Stirnwand
- 19
- Auskragung
- 20
- Tunnelröhre
- 21
- erste
Röhrenhälfte
- 22
- zweite
Röhrenhälfte
- 23
- Längskante
- 24
- Lasche
- 25
- Sicke
- 26
- Auswölbung
- 30
- Einlauftrichter
- 31
- erste
Trichterhälfte
- 32
- zweite
Trichterhälfte
- 33
- Führungselement
- 34
- Schienenführung
- 35
- Dichtelement
- 36
- Stirnblende
- 40
- Schiene
- 41
- Schienenkopf
- 42
- Schienenrille
- 43
- Entwässerungsöffnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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