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DE202010006133U1 - Einrichtung zum Einführen von Kathetern oder endoskopischen Vorrichtungen in eine Körperhöhle - Google Patents

Einrichtung zum Einführen von Kathetern oder endoskopischen Vorrichtungen in eine Körperhöhle Download PDF

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DE202010006133U1
DE202010006133U1 DE202010006133U DE202010006133U DE202010006133U1 DE 202010006133 U1 DE202010006133 U1 DE 202010006133U1 DE 202010006133 U DE202010006133 U DE 202010006133U DE 202010006133 U DE202010006133 U DE 202010006133U DE 202010006133 U1 DE202010006133 U1 DE 202010006133U1
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cup
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Abstract

Einrichtung zum Einführen von Kathetern oder endoskopischen Vorrichtungen in eine Körperhöhlung, wobei die Einrichtung (10) ein Ventil (10) aufweist, das versehen ist – mit einem Gehäuse (12) mit einer von einem Boden (26) begrenzten becherförmigen Ausnehmung (13), wobei in dem Boden (26) der Ausnehmung ein erster Kanalabschnitt (25) vorgesehen ist, – mit einem Kolben (19) mit einer Stirnfläche (20), wobei der Kolben (19) zumindest teilweise in die becherförmige Ausnehmung (13) einführbar ist und wobei in dem Kolben (19) ein zweiter Kanalabschnitt (23) vorgesehen ist, und – mit einer elastischen Dichtung (14), die innerhalb der becherförmigen Ausnehmung (13) angeordnet ist, wobei in der Dichtung (14) ein dritter Kanalabschnitt (24) vorgesehen ist, der mit dem ersten Kanalabschnitt (25) in dem Boden (26) der Ausnehmung (13) des Gehäuses (12) und dem zweiten Kanalabschnitt (23) in dem Kolben (19) einen zentralen, entlang einer Longitudinalachse (21) durchgehenden Kanal (22) bildet,...

Description

  • Die vorliegende Neuerung betrifft eine Einrichtung zum Einführen von Kathetern oder endoskopischen Vorrichtungen in eine Körperhöhlung, wobei die Einrichtung ein Ventil aufweist, das versehen ist mit einem Gehäuse mit einer von einem Boden begrenzten becherförmigen Ausnehmung, wobei in dem Boden der Ausnehmung ein erster Kanalabschnitt vorgesehen ist, mit einem Kolben mit einer Stirnfläche, wobei der Kolben zumindest teilweise in die becherförmige Ausnehmung einführbar ist, und wobei in dem Kolben ein zweiter Kanalabschnitt vorgesehen ist, und mit einer elastischen Dichtung, die innerhalb der becherförmigen Ausnehmung angeordnet ist, wobei in der Dichtung ein dritter Kanalabschnitt vorgesehen ist, der mit dem ersten Kanalabschnitt in dem Boden der Ausnehmung des Gehäuses und dem zweiten Kanalabschnitt in dem Kolben einen zentralen, entlang einer Longitudinalachse durchgehenden Kanal bildet.
  • Solche Einführschleusen oder Trokare, die beispielsweise für vaskuläre Zugänge oder bei endoskopischen Operationen verwendet werden, sind umfangreich im Stand der Technik bekannt.
  • Beispielsweise beschreibt die US 5,300,035 einen Trokar der eingangs genannten Art, bei dem ein proximaler Abdichtmechanismus vorgesehen ist. Dieser Abdichtmechanismus wird durch ein Ventil des Tuohy-Borst-Types gebildet.
  • Das Ventil besteht aus einem becherförmigen Gehäuse mit einem Becherboden und einem Schraubdeckel, der das Gehäuse an der von dem Becherboden weg weisenden Becheröffnung verschließt. Der Schraubdeckel weist in Richtung des Becherbodens einen Kolben auf, der in Anlage mit einer in dem Gehäuse aufgenommenen elastischen Dichtung ist. Die elastische Dichtung ist dabei zwischen dem Becherboden und der Stirnfläche des Kolbens eingeklemmt. Durch den Becherboden, die elastische Dichtung sowie den Kolben führt ein zentraler Kanal, der durch mehrere Kanalabschnitte gebildet ist.
  • Wird der Schraubdeckel in das Gehäuse eingeschraubt, wodurch der Kolben in Richtung des Becherbodens bewegt wird, so verformt sich die zwischen Becherboden und Kolben befindliche Dichtung dergestalt, dass der zentrale Kanal so verengt wird, dass sich sein Innendurchmesser reduziert.
  • Mit einem solchen Abdichtmechanismus ist es folglich möglich, Öffnungen mit variablen Durchmessern zu bilden, welche dann ein durch den zentralen Kanal geführtes endoskopisches Instrument oder einen Katheter dicht gegenüber der Umwelt bzw. dicht gegenüber einem internen Flüssigkeits- oder Gasdruck abschließen können. Bei der bekannten Einführschleuse ist von Nachteil, dass sich aufgrund der beschriebenen Ausgestaltung des Ventils Undichtigkeiten ergeben können.
  • Die für das Abdichten erforderliche Verengung des durch die Dichtung verlaufenden Kanals basiert nämlich ausschließlich auf der elastischen Verformung der Dichtung.
  • Wird die Dichtung entlang ihrer Longitudinalachse komprimiert, so verformt sie sich dergestalt, dass eine Verdickung der Wandung entsteht. Da die Wände der becherförmigen Ausnehmung eine radiale Ausdehnung der Dichtung nach außen beschränken, wirkt die Verdickung der Wandung in Richtung des Innendurchmessers der Dichtung, womit sich der im Inneren der Dichtung verlaufende dritte Kanalabschnitt verengt.
  • Das Material der Dichtung kann sich so formschlüssig an eine im Inneren des Kanals befindliche Vorrichtung, beispielsweise einen Katheter, anlegen, wodurch der dritte Kanalabschnitt gegenüber der eingeführten Vorrichtung abgedichtet wird.
  • Bei der bekannten und anderen Einrichtungen mit herkömmlichen Tuohy-Borst-Ventilen ist dabei von Nachteil, dass nur eine relativ geringe Verengung des dritten Kanalabschnitts möglich ist.
  • Dies resultiert aus der Tatsache, dass die üblichen, in einem Tuohy-Gorst-Ventil angeordneten Dichtungen in Längsrichtung relativ steif sind, so dass bei der Kompression entlang der Longitudinalachse ein hoher Deformationswiderstand überwunden werden muss, der zudem mit zunehmender Verengung des dritten Kanalabschnittes noch größer wird.
  • Bei den bekannten Einrichtungen muss daher für die Kompression viel Kraft aufgewendet werden, um eine nennenswerte Verengung des Kanals zu bewirken.
  • Dabei wirkt sich weiter nachteilig aus, dass die beim Verdrehen des Schraubdeckels gegenüber dem becherförmigen Gehäuse aufgewendete Kraft nur zum Teil in Longitudinalrichtung auf die Dichtung wirkt. Durch den Deformationswiderstand der Dichtung kommt es mit zunehmendem Verkürzungsgrad zu einer sich graduell verstärkenden Reibung zwischen Dichtung und Schraubdeckel. Diese Reibung muss zum weiteren Verschließen des Ventils zusätzlich zum zunehmenden Deformationswiderstand der Dichtung überwunden werden.
  • Ab einem bestimmten Verengungsgrad werden die zu überwindenden Kräfte so groß, dass ein sicherer Verschluss nicht mehr zu gewährleisten ist.
  • Wenn durch eine herkömmliche Einrichtung mit Tuohy-Gorst-Ventil eine asymmetrische oder asymmetrisch verformbare Vorrichtung, beispielsweise ein Katheter mit dezentralem Führungsdraht, geführt wird, verstärkt sich der oben beschriebene Effekt sogar noch.
  • Die Dichtung gerät nämlich als erstes in Kontakt mit den Bereichen der Vorrichtung, welche senkrecht zur Longitudinalachse die größte Ausdehnung aufweisen. Zwischen der Vorrichtung und der Dichtung bauen sich dabei Kräfte auf, die einem weiteren Verschließen der Dichtung entgegenwirken. An den Stellen des Katheters, welche senkrecht zur Longitudinalachse eine geringere Ausdehnung aufweisen, entsteht daher keine dichte Anlage zwischen Dichtung und Katheter.
  • Undichtigkeiten sind jedoch aus funktionellen wie medizinischen Erwägungen heraus zu vermeiden. Einerseits können durch solche Undichtigkeiten Körperflüssigkeiten, wie beispielsweise Blut, nach außen dringen und so die Handhabung bzw. Funktionalität der Einführschleuse beeinträchtigen sowie auch unnötige zusätzliche Verunreinigungen des Operationsumfelds einschließlich einer erhöhten Infektionsgefahr für den Operateur zur Folge haben. Andererseits können durch solche Undichtigkeiten auch Verunreinigungen ins Innere der Schleusenhülle eindringen und beispielsweise septische Komplikationen herrufen.
  • Bei Trokaren kann es durch solche Undichtigkeiten insbesondere bei der Belüftung des Bauchraumes zu einem Gasleck kommen, so dass der Erfolg endoskopischer Operationen an den inneren Organen gefährdet ist bzw. sich die Komplikationsrate erhöht.
  • Als Konsequenz muss der Operateur entweder ein von vornherein sehr enges Ventil wählen, womit die Wahl der zu verwendenden Katheter oder endoskopischen Vorrichtungen stark eingeschränkt wird, oder es wird ein Ventil mit größerem Innendurchmesser gewählt, das dann unter Umständen keinen vollständigen Verschluss gewährleisten kann.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Einrichtungen liegt in der schwierigen Bedienbarkeit.
  • Während der Operateur einerseits die Position der Einrichtung weitestgehend konstant halten muss, ist zugleich, bspw. beim Einführen eines Katheters oder einer endoskopischen Vorrichtung, eine beidhändige Bedienung des Schraubventils erforderlich. Es sind somit je nach Situation zwei Personen notwendig, um die herkömmlichen Einrichtungen sicher bedienen zu können.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, die Einrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass eine höhere Dichtigkeit des Ventils gewährleistet ist und zugleich eine einfachere Bedienung des Ventils ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird bei der Einrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Dichtung an einem Bereich entlang ihrer Longitudinalachse eine Querschnittsveränderung aufweist.
  • Unter Querschnittsveränderung wird vorliegend eine räumlich begrenzte Verringerung oder Vergrößerung der Wandstärke oder des Innen- bzw. Außendurchmessers der Dichtung verstanden.
  • Eine Verringerung der Wandstärke, insbesondere durch Verringerung des Außendurchmessers, führt zu einer partiellen Schwächung der Wandung. Der so geschwächte Wandungsbereich kann folglich bei gleichem Kraftaufwand stärker komprimiert werden, was zu einer besseren Dichtwirkung führt.
  • Umgekehrt führt eine räumlich begrenzte Vergrößerung der Wandstärke, insbesondere durch Verringerung des Innendurchmesser, ebenfalls dazu, dass bei gleich bleibender Größe der Öffnung, durch die der Katheter oder die endoskopische Vorrichtung eingeführt werden, die für die Verengung der Dichtung aufzuwendende Kraft verringert wird. Denn im Bereich der Wandverdickung wird der Katheter schon „strammer” durch den Kanalbereich mit dem verringerten Innendurchmesser geführt, so dass eine geringere Deformation erforderlich ist, um eine ausreichende Abdichtung zu erzielen.
  • Weiterhin ist vorgesehen, die Querschnittsveränderung so auszubilden, dass zwar die Wandstärke im Wesentlichen durchgehend einheitlich ist, die Dichtung insgesamt aber in einem begrenzten Bereich eine Veränderung ihres Innen- und Außendurchmessers erfährt.
  • In diesem Fall werden die Deformationskräfte im Bereich der Wandung in Richtung des veränderten Durchmessers verstärkt, so dass eine die kompressionsbedingte Verdickung der Wandung unterstützende Ein- bzw. Auswärtsbewegung entsteht.
  • Die erzielte Verengung des Innendurchmessers ist somit relativ zur aufgewendeten Kraft stärker ausgeprägt, als bei herkömmlichen Dichtungen.
  • Dies beruht darauf, dass die in einem Tuohy-Gorst-Ventil bisher verwendeten Dichtungen in Längsrichtung durchgehend eine im Wesentlichen gleiche Wandstärke aufweisen.
  • Wegen der neuerungsgemäß vorgesehenen Querschnittsveränderung muss bei der neuen Einrichtung weniger Kraft aufgewendet werden, um das Ventil sicher abzudichten, so dass jetzt auch eine einhändige Bedienung möglich ist.
  • Die der Neuerung zugrunde liegende Aufgabe wird somit vollständig gelöst.
  • In diesem Zusammenhang ist es bevorzugt, wenn die Querschnittsveränderung der Dichtung durch eine in ihrer Außenfläche umlaufende Nut und/oder einen an in ihrer Innenfläche umlaufenden Steg gebildet wird.
  • Durch eine im Bereich der Außenfläche der Dichtung vorgesehene, umlaufende Nut wird eine Schwächungszone erzeugt, die eine erhöhte Kompressibilität in diesem Bereich zur Folge hat. Die Deformationskräfte werden hierbei quer zur Longitudinalachse der Dichtung in Richtung des zentralen Kanals umgelenkt. Hierdurch wird der zum Verschluss des zentralen Kanals nötige Kraftaufwand verringert.
  • Ist an der Innenfläche ein umlaufender Steg vorgesehen, so kommt es aufgrund des im Verhältnis zum Durchmesser der Öffnung (im nichtkomprimierten Zustand) verringerten Innendurchmessers im Bereich des Steges zu der oben beschriebenen Verringerung der zur Abdichtung aufzuwendenden Kraft.
  • Wenn sowohl eine Nut in der Außenfläche als auch ein Steg an der Innenfläche der Dichtung vorgesehen sind (auf gleicher Höhe entlang der Longitudinalachse), so wird der Steg bei Kompression der Dichtung durch die elastische Deformation im Bereich der Nut in Richtung des Kanals vorgeschoben. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Effekten führt dies zu einer Art synergistischem Effekt, die Nut in der Außenfläche schiebt sozusagen beim Zusammendrücken der Dichtung in Richtung der Longitudinalachse den Steg radial nach innen, was für eine gute Abdichtung bei geringem Kraftaufwand sorgt.
  • Verglichen mit den bekannten Einrichtungen ergibt sich im Verhältnis zur Längenkompression eine wesentlich stärkere Verengung des zentralen Kanals und somit eine deutliche Verringerung der zum Abdichten erforderlichen Kraft.
  • Weiterhin ist bevorzugt, wenn die Einrichtung Mittel aufweist, um den Kolben gegenüber dem Gehäuse bei gleichbleibender umfänglicher Orientierung entlang der Longitudinalachse zu verschieben.
  • Der Vorteil hierbei ist, dass mit solchen Mitteln zum Verschieben des Kolbens die Kompression der Dichtung über eine Linearbewegung erfolgt. Diese ist wesentlich ergonomischer als eine Schraubbewegung. Eine sichere einhändige Bedienung der Einrichtung ist somit auch unter Operationsbedingungen möglich.
  • Diese Maßnahme weist daher auch für sich genommen bei der gattungsgemäßen Einrichtung einen erfinderischen Schritt auf, also ohne die Querschnittsveränderung bei der Dichtung.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die Mittel ein mit dem Kolben verbundenes Betätigungselement mit einem Griff und einen an dem Gehäuse vorgesehenen Griff auf, wobei das Betätigungselement und das Gehäuse zueinander beweglich gelagert sind. In diesem Zusammenhang ist ferner bevorzugt ist, wenn die Griffe an als Hebel wirkenden Streben vorgesehen sind.
  • Bei einer solchen Ausgestaltung, die im Wesentlichen dem Aufbau einer chirurgischen Klemme entspricht, ist von Vorteil, dass über die Hebel mit geringem Kraftaufwand ein relativ großer Kompressionsdruck auf die Dichtung ausgeübt werden kann. Ein vollständig dichter Verschluss ist somit vergleichsweise einfach zu erzielen.
  • Auch ist von Vorteil, dass die neue Einrichtung wesentlich schneller bedient werden kann, als dies bei herkömmlichen Einrichtungen der Fall ist. Sowohl das Abdichten als auch das Lösen der Einrichtung kann in einem einzigen Handhabungsschritt und ohne Umgreifen erfolgen.
  • Weiterhin entspricht eine solche Einrichtung in ihrer Handhabung weitestgehend den gängigen, von Chirurgen häufig eingesetzten Klemmen. Der Operateur kann die Einrichtung somit intuitiv und ohne größere Eingewöhnung bedienen.
  • Auch ist es in diesem Zusammenhang bevorzugt, wenn das Betätigungselement gegenüber dem Kolben um zumindest eine Achse beweglich angeordnet ist.
  • Auf diese Weise kann nämlich vermieden werden, dass die Winkeländerung, die das Betätigungselement gegenüber dem becherförmigen Gehäuse während der Betätigung durch Schwenken auf den ersten Griff zu erfährt, auf den Kolben und somit die Stirnfläche fortwirkt.
  • Würde die Stirnfläche des Kolbens beim Bewegen in Richtung des Gehäuses einen von dem Boden der im Gehäuse vorgesehenen Ausnehmung abweichenden Winkel aufweisen, so würde die Dichtung asymmetrisch komprimiert.
  • Eine solche asymmetrische Kompression würde zu einer ungleichmäßigen Verformung und somit potentiell zu Undichtigkeiten zwischen der Dichtung und dem eingeführten Gegenstand, bspw. einem Katheter, führen.
  • Da bei der oben genannten Ausführungsform der Kolben beweglich gelagert ist, wird er durch den auf die Stirnfläche wirkenden Kompressionswiderstand parallel zur Dichtung und dem Boden der Ausnehmung ausgerichtet. Eine ungleichmäßige Kompression der Dichtung kann so vermieden werden, wodurch eine höhere Dichtigkeit gewährleistet ist.
  • Weiterhin ist bevorzugt, wenn an dem Gehäuse und dem Kolben Führungsmittel vorgesehen sind, die den Kolben gegenüber dem Gehäuse in einer stabilen Ausrichtung parallel zur Longitudinalachse halten.
  • Dabei ist von Vorteil, dass der Kolben gegenüber dem Gehäuse entlang der Longitudinalachse bewegt werden kann, ohne dass er seine Ausrichtung gegenüber dem Gehäuse verändert. Somit wird vermieden, dass der Kolben in dem Gehäuse verkantet oder die Dichtung asymmetrisch komprimiert wird.
  • Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist die Einrichtung ferner eine Arretierungsanordnung zur Arretierung des Kolbens gegenüber dem Gehäuse an mindestens einer Position entlang der Longitudinalachse auf. Hierbei ist insbesondere bevorzugt, wenn die Arretierungsanordnung an den Griffen und/oder den Streben vorgesehen ist.
  • Hierbei ist die Arretierungsanordnung typischerweise als Sperrvorrichtung mit einer Verzahnung und einem Sperrmittel ausgebildet. Die Verzahnung weist vorzugsweise Gleitflächen und hinterschnittene Sperrflächen auf, während das Sperrmittel dazu eingerichtet ist, in den durch die Sperrflächen gebildeten Hinterschnitt einzugreifen. Das Sperrmittel kann auch als zur ersten Verzahnung gegenläufige Verzahnung ausgebildet sein.
  • Diese Arretierungsanordnung kann dabei entweder direkt an dem Kolben und den mit dem Kolben in direkte Anlage kommenden Teilen des Gehäuses vorgesehen sein, sie kann aber auch an den Mitteln zum Verschieben des Kolbens vorgesehen sein.
  • In letzterem Fall führt die Arretierung der Mittel in fester Winkelposition zueinander dazu, dass der Kolben durch seine Verbindung mit dem Betätigungselement mittelbar gegenüber dem Gehäuse festgelegt wird.
  • Der Vorteil einer solchen Ausführungsform liegt darin, dass ein selbsttätiges Verschieben des Kolbens, etwa durch die Ausdehnung der Dichtung, verhindert wird.
  • Der Anwender muss somit die Einrichtung, insbesondere das Betätigungselement, nach Betätigung nicht permanent festhalten, um die dauerhafte Dichtigkeit der Einrichtung zu gewährleisten.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur aus den jeweils angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Neuerung zu verlassen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung ist in der Zeichnung dargestellt, in der
  • 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Ventils der neuen Einrichtung im Längsschnitt zeigt;
  • 2 eine schematische Darstellung des Ventils wie in 1 zeigt, jedoch mit teilkomprimierter Dichtung;
  • 3 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der neuen Einrichtung in Seitenansicht zeigt;
  • 4 eine schematische Darstellung der Ausführungsform der neuen Einrichtung gemäß 3 in Draufsicht zeigt;
  • 5 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des Gehäuses der neuen Einrichtung in Seitenansicht zeigt;
  • 6 eine schematische Darstellung der Ausführungsform des Gehäuses der neuen Einrichtung gemäß 5 in Draufsicht zeigt;
  • 7 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des Kolbens der neuen Einrichtung in Draufsicht zeigt;
  • 8 eine schematische Darstellung der Ausführungsform des Kolbens der neuen Einrichtung gemäß 7 in Seitenansicht zeigt;
  • 9 eine schematische Darstellung der Ausführungsform des Kolbens der neuen Einrichtung gemäß 7 in einer zu 8 um 90° gedrehten Vorderansicht zeigt;
  • 10 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des Betätigungselements der neuen Einrichtung in Seitenansicht zeigt;
  • 11 eine schematische Darstellung der Ausführungsform des Betätigungselements der neuen Einrichtung gemäß 10 in einer zu 10 um 90° gedrehten Vorderansicht zeigt; und
  • 12 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der neuen Einrichtung mit eingeführtem Katheter in teilweise geschnittener Seitenansicht zeigt.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung des Ventils 10 einer neuen Einrichtung 11 im Längsschnitt.
  • Das Ventil 10 weist ein Gehäuse 12 mit einer becherförmigen Ausnehmung 13, eine hohlzylindrische Dichtung 14 mit einer Nut 15 in ihrer Außenfläche 16 und einem umfänglichem Steg 17 an ihrer Innenfläche 18, sowie einen hohlzylindrischen Kolben 19 mit einer Stirnfläche 20 auf. Die Dichtung 14 ist aus elastisch nachgebendem Material gebildet, sodass sie in ihre unbelastete Stellung zurückfedern kann.
  • Entlang einer Longitudinalachse 21 des Ventils 10 ist ein durch das Ventil 10 führender Kanal 22 ausgebildet, der durch einen Kanalabschnitt 23 im Bereich des Kolbens 19, einen Kanalabschnitt 24 im Bereich der Dichtung 14 und einen Kanalabschnitt 25 im Bereich eines Bodens 26 der becherförmigen Ausnehmung 13 gebildet wird. Der Kanal 22 weist im Bereich des Steges 17 der Dichtung 14 eine Öffnung 27 auf.
  • Zum Verschließen des Ventils wird der Kolben 19 mit seiner Stirnfläche 20 an die Dichtung 14 gepresst, wodurch die Dichtung 14 zwischen der Stirnfläche 20 und dem Boden 26 der becherförmigen Ausnehmung 13 verklemmt und anschließend entlang der Longitudinalachse 21 komprimiert wird.
  • 2 zeigt das Ventil 10 aus 1 mit teilweise komprimierter Dichtung 14.
  • Durch die Kompression der Dichtung 14 entlang der Longitudinalachse 21 kommt es zu einer graduellen Einwärtsbewegung des Steges 17 der Dichtung 14, wodurch sich die Öffnung 27 graduell weiter verengt und schließlich verschlossen wird. Umgekehrt wird durch Bewegung des Kolbens 19 weg vom Boden 20 der becherförmigen Ausnehmung 13 die Dichtung 14 graduell freigegeben, wodurch sie sich in Longitudinalrichtung strecken kann, der Steg graduell in seine Ausgangsposition zurückkehrt und die Öffnung 27 sich graduell erweitert.
  • 3 zeigt in Seitenansicht eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der neuen Einrichtung 11. Zusätzlich zu dem Ventil 10 mit dem Kolben 19, dem Gehäuse 12 sowie der Dichtung (nicht dargestellt) verfügt die Einrichtung 11 über Mittel 28, um den Kolben 19 gegenüber dem Gehäuse 12 entlang der Longitudinalachse 21 zu verschieben.
  • Die Mittel 28 bestehen aus einem Betätigungselement 29 mit einem Griff 30, der über eine Strebe 31 mit einem eine Öffnung 32 bildenden Ring 33 verbunden ist. Der Ring 33 umschließt das Ventil 10 in Umfangsrichtung. Die Mittel 28 weisen ferner an dem Gehäuse 12 einen Griff 34 auf, der über eine Strebe 35 mit dem Gehäuse 12 verbunden ist.
  • Zwischen der Strebe 31 und der Strebe 35 ist eine Arretierungsanordnung 36 ausgebildet, die es erlaubt, das Betätigungselement 29 entlang verschiedener Winkelpositionen gegenüber dem Gehäuse 12 zu arretieren. Eine an dem Gehäuse 12 vorgesehene Wulst 37 dient in diesem Zusammenhang als Auflager, auf dem der Ring 33 aufliegt.
  • Das Betätigungselement 29 ist ferner über Ausnehmungen 38 beweglich mit dem Kolben 19 verbunden, wobei an dem Kolben 19 vorgesehene Zapfen 39 in den Ausnehmungen 38 aufgenommen sind und beim Bewegen des Kolbens 19 in Richtung der Longitudinalachse 21 in in dem Gehäuse 12 vorgesehenen Ausnehmungen 40 laufen.
  • Das Gehäuse 12 weist darüber hinaus einen Stutzen 41 auf, der den Kanalabschnitt 25 verlängert und radial begrenzt.
  • 4 zeigt in Draufsicht die Ausführungsform der neuen Einrichtung 11 aus 3 mit dem Ventil 10 und den Mitteln 28 zum Verschieben des Kolbens 19 gegenüber dem Gehäuse 12. Die Blickrichtung ist entlang der Longitudinalachse 21 aus Richtung des Kolbens 19 gewählt.
  • Zusätzlich zu dem Betätigungselement 29 mit dem Ring 33, der die Öffnung 32 umgrenzt, und der Arretierungsanordnung 36, ist der Kolben 19 gezeigt. An dem Kolben 19 sind den Kanalabschnitt 23 radial begrenzende Wandelemente 42 dargestellt, die eine Wandung 43 stützen, welche die Stirnfläche (nicht gezeigt) aufweist. Ferner ist die an dem Gehäuse 12 vorgesehene Wulst 37 gezeigt.
  • 5 zeigt in Seitenansicht eine schematische Darstellung des Gehäuses 12 der neuen Einrichtung 11. Das Gehäuse 12 weist die becherförmige Ausnehmung 13 sowie den Griff 34 auf, der über die Strebe 35 mit dem Gehäuse 12 verbunden ist.
  • An dem Gehäuse 12 sind ferner die als Auflager dienende Wulst 37, die Ausnehmungen 40 sowie der Stutzen 41 vorgesehen, der den Kanalabschnitt 25 verlängert und radial begrenzt.
  • 6 zeigt in Draufsicht das Gehäuse 12 aus 5. Die Blickrichtung ist entlang der Longitudinalachse 21 aus Richtung der becherförmigen Ausnehmung 13 gewählt.
  • Das Gehäuse 12 weist den Griff 34, der über die Strebe 35 mit dem Gehäuse 12 verbunden ist, die Ausnehmungen 40, den Wulst 37 und die becherförmige Ausnehmung 13 auf, deren Boden 26 von dem Kanal 22 durchdrungen wird.
  • 7 zeigt in Draufsicht den Kolben 19 der neuen Einrichtung 11.
  • An dem Kolben 19 sind die Zapfen 39 vorgesehen, um die ausgeübte Kraft von dem Betätigungselement (nicht gezeigt) auf den Kolben zu übertragen.
  • Ferner sind die den Kanalabschnitt 23 radial begrenzenden Wandelemente 42 dargestellt, die die Wandung 43 stützen, welche die Stirnfläche 20 (nicht gezeigt) aufweist.
  • 8 zeigt in Seitenansicht den Kolben 19 aus 7 mit der Stirnfläche 20, den Zapfen 39 sowie dem Kanalabschnitt 23.
  • 9 zeigt in Vorderansicht den Kolben 19 aus 7 mit den Zapfen 39 sowie dem Kanalabschnitt 23.
  • 10 zeigt in Seitenansicht das Betätigungselement 29 mit dem Griff 30, der über die Strebe 31 mit dem die Öffnung 32 bildenden Ring 33 verbunden ist. Der Ring 33 umschließt das Ventil (nicht gezeigt) in Umfangsrichtung. An der Strebe 31 ist ferner ein Teil der Arretierungsanordnung 36 vorgesehen.
  • Das Betätigungselement 29 weist ferner die Ausnehmungen 38 auf, in denen die Zapfen (nicht gezeigt) des Kolbens (nicht gezeigt) beweglich aufgenommen sind, wenn die Einrichtung (nicht gezeigt) zusammengesetzt ist.
  • Das Gehäuse 12 weist darüber hinaus den Stutzen 41 auf, der den Kanalabschnitt 25 verlängert und radial begrenzt.
  • 11 zeigt in Vorderansicht das Betätigungselement 29 aus 10.
  • 12 zeigt in teilweise geschnittener Seitenansicht eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der neuen Einrichtung 11 mit durch den Kanal 22 hindurchgehendem Katheter 46.
  • An dem Kolben 19 und an dem Gehäuse 12 sind Führungsmittel 44 und 45 gezeigt, die den Kolben bei der Bewegung führen, so dass der Kolben 19 parallel zur Longitudinalachse 21 gehalten wird.
  • Der Katheter 46 wird von der Seite des Kolbens 19 her in den Kanal 22 eingeschoben und durchläuft dann den Kanalabschnitt 23, den Kanalabschnitt 24 mit der Öffnung 27 sowie den Kanalabschnitt 25, der in eine Körperhöhlung (nicht gezeigt) mündet.
  • Werden die Griffe 30, 34 nun aufeinander zu bewegt, drückt der Kolben 19 mit seiner Stirnfläche 20 auf die Dichtung 14, was zu einer Verengung der Öffnung 27 führt und den Katheter 46 in dem Kanal 22 abdichtet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 5300035 [0003]

Claims (11)

  1. Einrichtung zum Einführen von Kathetern oder endoskopischen Vorrichtungen in eine Körperhöhlung, wobei die Einrichtung (10) ein Ventil (10) aufweist, das versehen ist – mit einem Gehäuse (12) mit einer von einem Boden (26) begrenzten becherförmigen Ausnehmung (13), wobei in dem Boden (26) der Ausnehmung ein erster Kanalabschnitt (25) vorgesehen ist, – mit einem Kolben (19) mit einer Stirnfläche (20), wobei der Kolben (19) zumindest teilweise in die becherförmige Ausnehmung (13) einführbar ist und wobei in dem Kolben (19) ein zweiter Kanalabschnitt (23) vorgesehen ist, und – mit einer elastischen Dichtung (14), die innerhalb der becherförmigen Ausnehmung (13) angeordnet ist, wobei in der Dichtung (14) ein dritter Kanalabschnitt (24) vorgesehen ist, der mit dem ersten Kanalabschnitt (25) in dem Boden (26) der Ausnehmung (13) des Gehäuses (12) und dem zweiten Kanalabschnitt (23) in dem Kolben (19) einen zentralen, entlang einer Longitudinalachse (21) durchgehenden Kanal (22) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (14) an einem Bereich entlang ihrer Longitudinalachse eine Querschnittsveränderung aufweist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsveränderung der Dichtung (14) eine in ihrer Außenfläche (16) umlaufende Nut (15) und/oder einen an ihrer Innenfläche (18) umlaufenden Steg (17) aufweist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (28) aufweist, um den Kolben (19) gegenüber dem Gehäuse (12) bei gleichbleibender umfänglicher Orientierung entlang der Longitudinalachse (21) zu verschieben.
  4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (28) ein mit dem Kolben (19) verbundenes Betätigungselement (29) mit einem Griff (30) und ferner einen an dem Gehäuse (12) vorgesehenen Griff (34) aufweisen, wobei das Betätigungselement (29) und das Gehäuse (12) zueinander beweglich gelagert sind.
  5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffe (30, 34) an als Hebel wirkenden Streben (31, 35) vorgesehen sind.
  6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (29) gegenüber dem Kolben (19) um zumindest eine Achse beweglich angeordnet ist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (12) und dem Kolben (19) Führungsmittel vorgesehen sind, die den Kolben (19) gegenüber dem Gehäuse (12) in einer stabilen Ausrichtung parallel zur Longitudinalachse halten.
  8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (11) ferner eine Arretierungsanordnung (36) zur Arretierung des Kolbens (19) gegenüber dem Gehäuse (12) an mindestens einer Position entlang der Longitudinalachse (21) aufweisen.
  9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungsanordnung (36) an den Griffen (30, 34) und/oder den Streben (31, 35) vorgesehen ist.
  10. Einrichtung zum Einführen von Kathetern oder endoskopischen Vorrichtungen in eine Körperhöhlung, wobei die Einrichtung (10) ein Ventil (10) aufweist, das versehen ist – mit einem Gehäuse (12) mit einer von einem Boden (26) begrenzten becherförmigen Ausnehmung (13), wobei in dem Boden (26) der Ausnehmung ein erster Kanalabschnitt (25) vorgesehen ist, – mit einem Kolben (19) mit einer Stirnfläche (20), wobei der Kolben (19) zumindest teilweise in die becherförmige Ausnehmung (13) einführbar ist und wobei in dem Kolben (19) ein zweiter Kanalabschnitt (23) vorgesehen ist, und – mit einer elastischen Dichtung (14), die innerhalb der becherförmigen Ausnehmung (13) angeordnet ist, wobei in der Dichtung (14) ein dritter Kanalabschnitt (24) vorgesehen ist, der mit dem ersten Kanalabschnitt (25) in dem Boden (26) der Ausnehmung (13) des Gehäuses (12) und dem zweiten Kanalabschnitt (23) in dem Kolben (19) einen zentralen, entlang einer Longitudinalachse (21) durchgehenden Kanal (22) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (28) aufweist, um den Kolben (19) gegenüber dem Gehäuse (12) bei gleichbleibender umfänglicher Orientierung entlang der Longitudinalachse (21) zu verschieben.
  11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit den Merkmalen nach einem der Ansprüche 4 bis 9 ausgestattet ist.
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