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Die Erfindung bezieht sich auf einen Lufttisch zum Transport eines Materials, insbesondere eines Stapels blattartigen Materials, umfassend eine von Öffnungen durchsetzte eine Transportebene bildende Deckplatte, eine mit dieser verbundene Trägerplatte sowie einen zwischen der Deckplatte und der Trägerplatte verlaufenden Zwischenraum, der über einen Anschluss mit einer Druckluftquelle verbindbar ist, wobei zwischen dem Anschluss und transportebeneseitigen Austritten der Öffnungen ein von der Druckluft durchströmbares poröses Material angeordnet ist.
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Um auf einfache Weise Papierstapel zwischen Bearbeitungsstationen zu transportieren, werden Lufttische eingesetzt, die in ihren Deckplatten eine Vielzahl von Öffnungen aufweisen, die von Luft durchströmt werden. Dabei wird ein Luftpolster oder -kissen dann aufgebaut, wenn die zu transportierenden Stapel die Öffnungen abdecken. Hierdurch wird ein schwimmender Transport der Stapel ermöglicht.
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Der
DE-C-24 49 620 ist ein Lufttisch zu entnehmen, dessen Öffnungen über transportseitig ballig abgerundete Verschlusselemente dann verschlossen werden, wenn auf diese von der Transportebene her eine Kraft nicht einwirkt. In diesem Fall stehen die Verschlusselemente aber der Außenseite der Deckplatte vor.
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Wirkt durch einen zu fördernden Stapel auf die Verschlusselemente eine Kraft, so werden diese in den Zwischenraum zwischen Deckplatte und Trägerplatte gedrückt, wodurch die Öffnungen teilweise freigegeben werden und Luft zur Bildung des Luftkissens ausströmen kann.
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Andere entsprechende Lufttischkonstruktionen sehen in den Öffnungen axial verschiebbare Kugelelemente vor, die ebenfalls die Funktion eines Ventils ausüben und über Federelemente zum Verschließen der Öffnungen in Richtung der Deckplatte kraftbeaufschlagt sind.
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Entsprechende Konstruktionen weisen den Nachteil auf, dass sie aufwendig sind. Durch die Lagerung der einzelnen Verschlusselemente ist des Weiteren ein relativ großer Rasterabstand zwischen den Öffnungen erforderlich. Ein üblicher Abstand beträgt 150 mm. Durch die Verwendung von Einsätzen muss die Deckplatte ebenfalls eine gewisse Dicke aufweisen, um ein einwandfreies Fixieren der Ventileinsätze zu gewährleisten.
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Des Weiteren ist der Nachteil gegeben, dass sich der Lufttisch dann unerwünscht erwärmen kann, wenn sämtliche Öffnungen verschlossen werden. Nachteilig ist auch, dass dann, wenn verspanntes Bogenmaterial transportiert werden soll, die Verschlusselemente nicht zwingend im erforderlichen Umfang verstellt werden, nämlich in den Bereichen, in denen das Bogenmaterial in Bezug auf die Transportebene zurückversetzt verläuft. Somit ist nicht gewährleistet, dass sich über die gesamte Fläche des Stapels ein Luftkissen im erforderlichen Umfang ausbilden kann.
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Beim Transport von Stapeln aus matter Papier tritt ferner der Nachteil auf, dass durch den Kontakt mit den Verschlusselementen Markierungen auftreten. Diese Nachteile können durch einen Lufttisch nach der
DE-U-92 23 571 behoben werden, indem in die Öffnungen Ventilkörper eingesetzt werden, deren Verschlusselemente in Abhängigkeit von dem auf die Öffnungen einwirkenden Druck verstellt werden, ohne die Öffnungen nach außen hin zu durchsetzen.
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Andere Konstruktionen von Lufttischen sehen vor, dass die Öffnungen nicht verschließbar sind, sondern durch diese fortwährend Luft austritt. Hierdurch werden Personen, die an einem entsprechenden Lufttisch arbeiten, fortwährend der aus den Öffnungen austretenden Luft ausgesetzt, so dass sich ein unerwünschter Föhneffekt ergibt. Eine entsprechende Konstruktionen ist z. B. der
DE-U-75 03 458 zu entnehmen.
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Um ungeachtet fortwährender freier Öffnungen diese Nachteile zu vermeiden, sieht die
DE-U-75 05 601 gerichtete Luftaustrittsöffnungen vor, die schräg zur Längsrichtung der Transportbahn verlaufen. Hierdurch wird allerdings der Nachteil in Kauf genommen, dass die Deckplatten relativ dick sein müssen, um eine entsprechende Austrittsrichtung sicherzustellen.
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Ein gattungsgemäßer, allerdings für Stofflagen bestimmter Lufttisch ist aus der
DE-U-77 31 677 bekannt. Um den Volumenstrom der aus den Öffnungen austretenden Druckluft zu reduzieren, werden in die Öffnungen Einsätze aus porösem Material eingepresst oder geklebt. Um ein Halten der Einsätze sicherzustellen, ist in der Öffnung eine Ringschulter vorgesehen, gegen den sich der Einsatz anlegt.
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Unabhängig von den vorbekannten Konstruktionen der Lufttische muss der auch als Hohlraum zu bezeichnende Zwischenraum recht großvolumig sein, um den erforderlichen Luftdurchsatz sicherzustellen. Hierzu ist vorgesehen, dass die Deckplatte gegenüber der Trägerplatte über z. B. Durchbrechungen aufweisende Vierkantrohre abgestützt wird. Dies führt zu dem Nachteil, dass mehrere Lufttische grundsätzlich nur in den Bereichen miteinander verbunden werden können, in denen die Vierkantrohre verlaufen. Einem beliebigen modulartigen Zusammensetzen von Lufttischen ist hierdurch Grenzen gesetzt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lufttisch der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass mit konstruktiv einfachen Maßnahmen sichergestellt ist, dass über die Öffnungen in hinreichendem Umfang Druckluft austreten kann, um insbesondere Materialstapel schwimmend zu transportieren, auch dann, wenn es sich um verspanntes Bogenmaterial handeln sollte. Gleichzeitig ist jedoch sicherzustellen, dass eine unerwünschte Beeinträchtigung für Personen im Bereich des Lufttisches durch austretende Druckluft unterbleibt. Ferner soll der Lufttisch energetisch günstig betrieben werden.
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Zur Lösung der Aufgabe sieht die Erfindung im Wesentlichen vor, dass in dem Zwischenraum zwischen der Deckplatte und der Trägerplatte ein oder mehrere jeweils mehreren Öffnungen zugeordnete flächige Elemente aus dem porösen Material angeordnet sind. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass das eine oder die mehreren flächigen Elemente den Zwischenraum zwischen der Deckplatte und der Trägerplatte in seiner Höhe verschließt. In besonders hervorzuhebender Weiterbildung sieht die Erfindung vor, dass das mehreren Öffnungen zugeordnete flächige Element im Bereich der Öffnungen ausgeschnitten wie ausgestanzt ist.
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Nach der Erfindung werden in dem Zwischenraum von der Druckluft durchströmte Elemente aus porösem Material angeordnet, um gedrosselt Druckluft über die Öffnungen austreten lassen zu können, ohne dass der zur Ausbildung des Luftkissens erforderliche Druck reduziert wird.
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Abweichend vom Stand der Technik ist es nicht erforderlich, jeder Öffnung ein gesondertes Element zuzuordnen, um den Luftaustritt zu beeinflussen, so dass konstruktive Vereinfachungen gegeben sind. Da bei sich über die Höhe des Zwischenraums erstreckendem porösen flächigen Material dieses von der Druckluft seitlich durchströmt wird, bevor diese aus den Öffnungen austritt, kann das flächige Element im Bereich der Öffnungen ausgeschnitten werden, so dass ein problemloses Befestigen des flächigen Elements z. B. durch Kleben auf die Unterseite der Deckplatte ermöglicht wird, ohne dass die Öffnungen durch einen Kleber oder ein sonstiges Verbindungsmittel teilweise oder vollständig verschlossen werden.
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Selbstverständlich wird die Erfindung nicht verlassen, wenn das flächige Element die Öffnungen unterseitig verschließt. Bei einer diesbezüglichen Lösung ist es sodann nicht zwingend erforderlich, dass sich das flächige Element zwischen der Deckplatte und der Trägerplatte über die Höhe des Zwischenraums erstreckt. Vielmehr muss das flächige Element die Öffnungen nur zwischenraumseitig abdecken.
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In weiterer hervorzuhebender Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die flächigen Elemente aus dem porösen Material zueinander beabstandet in dem Zwischenraum angeordnet sind mit der Folge, dass sich zwischen den flächigen Elementen Kanäle ausbilden, die von der Druckluft durchströmbar sind. Somit ist eine gleichmäßige Druckluftverteilung in dem Zwischenraum über die Kanäle gegeben, bevor die Druckluft das poröse Material der Flächenelemente durchsetzt. Dabei sollten die vorzugsweise eine Flachquadergeometrie aufweisenden Elemente in sich vorzugsweise rechtwinklig schneidenden Reihen beabstandet zueinander angeordnet sein.
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Vorzugsweise werden die Flächenelemente mit der Unterseite der Deckplatte verbunden wie verklebt, um sodann die so gebildete Einheit auf der Trägerplatte abzusetzen. Somit sind gesonderte Abstützelemente zwischen Deckplatte und Trägerplatte nicht erforderlich.
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Dadurch, dass die Druckluft aufgrund der Flächenelemente gedrosselt aus den Öffnungen austritt, wird der benötigte Volumenstrom der Luft durch den Zwischenraum im Vergleich zu bekannten Konstruktionen verringert. Die Höhe des Zwischenraums kann reduziert werden und wird vorzugsweise allein durch die Höhe der die Deckplatte auf der Trägerplatte abstützenden flächigen Elemente vorgegeben.
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Nach dem Stand der Technik bedarf es aufgrund des großen Volumenstroms einer erheblichen Höhe des Zwischenraums. Dabei werden Deckplatte und Trägerplatte üblicherweise durch zueinander beabstandete Vierkantrohre verbunden. Hierdurch ergibt sich der erwähnte Nachteil, dass eine Verbindung von Lufttischen untereinander grundsätzlich nur im Bereich der die Deckplatte mit der Trägerplatte verbindenden Abstützungen erfolgen kann. Da aufgrund der erfindungsgemäßen Lehre der Volumenstrom im Vergleich zum Stand der Technik erheblich reduziert wird, ist die Höhe des Zwischenraums relativ gering mit der Folge, dass als Trägerplatte eine Massivplatte eingesetzt werden kann, die z. B. aus Holz oder Kunststoff besteht, ohne die Höhe des Tisches im Vergleich zu bekannten Konstruktionen zu verändern.
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Holzfaserplatten oder Sperrholzplatten oder Spritzgussplatten kommen für die Trägerplatten in Frage. Diese wiederum bieten den Vorteil, dass grundsätzlich an jeder gewünschten Stelle der Trägerplatte eine Verbindung mit einem weiteren Lufttisch gleicher Konstruktion erfolgen kann. Dies kann durch Stiftverbindungen, Nut-Federsysteme oder sonstige geeignete Verbindungsarten erfolgen.
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Des Weiteren ist vorzugsweise vorgesehen, dass das poröse Material ein Filtermaterial, insbesondere ein offenporiges Elastomermaterial ist.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich und/oder in Kombination –, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Es zeigen:
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1 eine Seitenansicht eines Lufttisches mit Papierlage,
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2 den Lufttisch gem. 1 in Draufsicht,
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3 einen Ausschnitt des Lufttisches gemäß 1 und im Schnitt und
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4 den Lufttisch gem. 1–3 in Draufsicht, teilweise weggebrochen.
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Den Figuren sind Darstellungen eines rein prinzipiell gezeichneten Lufttischs 10 zu entnehmen, der als wesentliche Bestandteile eine Deckplatte 12 und eine Trägerplatte 14 aufweist, die einen Zwischenraum 24 begrenzen. Die z. B. aus einem Edelstahlblech bestehende Deckplatte 12 weist nach einem gewünschten Raster Öffnungen 16, 18 auf, die vorzugsweise in Längs- und Querrichtung des Tischs 10 in Reihen angeordnet sind. Die Löcher 16, 18 können z. B. Durchmesser zwischen 0,3 mm und 2 mm, vorzugsweise in etwa 0,6 mm und einen Abstand im Bereich zwischen 20 mm und 100 mm, vorzugsweise im Bereich von 40 mm aufweisen, ohne dass hierdurch die erfindungsgemäße Lehre begrenzt wird. Der Durchmesser der Löcher 16, 18 sowie deren Abstand sind grundsätzlich allein fertigungstechnisch limitiert.
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Durch die Öffnungen 16, 18 strömt Druckluft, um einen auf der Oberfläche 20 der Deckplatte 12 und damit des Lufttisches 10 angeordneten Materialstapel 22 wie Papierstapel schwimmend zu transportieren. Insoweit bildet die Oberfläche 20 eine Transportebene.
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Die durch die Öffnungen 16, 18 austretende Luft wird zuvor dem Lufttisch 10 über einen nicht dargestellten Anschluss zugeführt, und zwar in dessen zwischen der Deckplatte 12 und der Trägerplatte 14 vorhandenen Zwischenraum 24.
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Um den Volumenstrom der durch die Öffnungen 16, 18 hindurch tretenden Luft zu reduzieren, ohne dass der zum schwimmenden Transport des Stapels 22 erforderliche Druck verringert wird, durchsetzt die dem Zwischenraum 24 zugeführte Druckluft flächige Elemente 26, 28, 30 aus porösem Material. Dabei sind die Elemente 26, 28, 30 in Bezug auf die Öffnungen 16, 18 derart angeordnet, dass die Elemente 26, 28, 30 zunächst durchströmt werden müssen, bevor die Druckluft aus den Öffnungen 16, 18 austreten kann. Dies wird durch Pfeile 17, 19 in 3 symbolisiert.
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Wie sich insbesondere aus der 3 ergibt, wird die Deckplatte 12 über die vorzugsweise eine Quaderform aufweisenden flächigen Elemente 26, 28, 30 abgestützt. Dabei sind vorzugsweise die flächigen Elemente 26, 28, 30 zuvor auf der Unterseite 32 der Deckplatte 12 aufgeklebt.
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Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die porösen flächigen Elemente 26, 28, 30 im Bereich der Öffnung 16, 18 ausgeschnitten wie ausgestanzt sind. Hierdurch wird die Drosselung der Druckluft nicht beeinträchtigt, da die Druckluft vor Erreichen der Öffnungen 16 Abschnitte der Elemente 26, 28, 30 durchströmen muss.
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Durch das Freilassen der Elemente 26, 28, 30 im Bereich der Öffnungen 16, 18 ergibt sich der Vorteil, dass ein problemloses Verbinden wie Verkleben der Elemente 26, 28, 30 mit der Unterseite 32 der Deckplatte 12 erfolgen kann, ohne dass die Gefahr erwächst, dass Klebermaterial in die Öffnungen 16, 18 eintritt und somit den Querschnitt verändert.
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Die 4 verdeutlicht, dass die flächigen Elemente 26, 28, 30 von quaderförmiger Geometrie in Längs- und Querrichtung in Reihen angeordnet sind, wobei die flächigen Elemente 26, 28, 30 zueinander beabstandet sind, um Kanäle 34, 36 zu bilden, die von der Druckluft durchströmt werden. Des Weiteren gibt die Figur zu erkennen, dass die flächigen Elemente 26, 28, 30 eine Längen- und Breitenerstreckung derart aufweisen, dass einem flächigen Element 26, 28, 30 mehrere Öffnungen 16, 18 zugeordnet sind. Dies kann sowohl in Längs- als auch in Querrichtung der Deckplatte 12 der Fall sein.
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Bei den flächigen Elementen 26, 28, 30 handelt es sich um solche aus einem porösen Material wie Filtermaterial, insbesondere um ein Poren aufweisendes Elastomermaterial.
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Aus der Schnittdarstellung der 3 ergibt sich, dass die Trägerplatte 14 relativ dick sein, also aus einem massiven Material wie Holz oder Kunststoff bestehen kann, ohne dass übliche Dicken der Lufttische überschritten werden. Ursächlich hierfür ist, dass aufgrund der porösen flächigen Elemente 26, 28, 30 erwähntermaßen der den Zwischenraum durchsetzende Druckluftstrom im Vergleich zu bekannten Konstruktionen erheblich reduziert werden kann mit der Folge, dass die Höhe des Zwischenraums 24 relativ gering gehalten werden kann.
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Dadurch, dass die Trägerplatte 14 relativ dick sein kann, ergibt sich der Vorteil, dass mehrere entsprechend ausgebildete Lufttische problemlos aneinandergereiht und verbunden werden können, ohne dass auf üblicherweise in dem Zwischenraum verlaufende Träger wie Vierkantrohre als Befestigungspunkte zu achten ist.
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Die Deckplatte 12 und die Trägerplatte 14 sind umfangsseitig von einem Rahmen umgeben, über den der Innenraum 24 dichtend gegenüber der Atmosphäre abgeschlossen ist.
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Da die Druckluft quasi gedrosselt durch die Öffnungen 16, 18 hindurchtritt, ergibt sich der Vorteil, dass auch dann, wenn Öffnungen durch das entlang der Transportebene 20 zu transportierende Material 22 abgedeckt sind, in den weiterhin freien Öffnungen ein merklich erhöhter Luftdurchsatz nicht austritt.
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Aufgrund des geringen Druckluftdurchsatzes kann der Lufttisch 10 an in Montagehallen üblicherweise vorhandene Druckluftleitungen angeschlossen werden, so dass sich gesonderte Gebläse erübrigen, die ansonsten zu einer Lärmbelästigung führen können, insbesondere dann, wenn Radialverdichter zum Einsatz gelangen. Durch den Einsatz eines externen Gebläses ist ein kostengünstiger Betrieb des Lufttisches 10 möglich.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 2449620 C [0003]
- DE 9223571 [0008]
- DE 7503458 [0009]
- DE 7505601 [0010]
- DE 7540530 [0011]
- DE 7731677 [0012]