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DE202010004952U1 - Zweiteiliger oraler Teleskopverbinder für verstellbare Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung von Schnarchen und obstruktiver Schlafapnoe - Google Patents

Zweiteiliger oraler Teleskopverbinder für verstellbare Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung von Schnarchen und obstruktiver Schlafapnoe Download PDF

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DE202010004952U1
DE202010004952U1 DE201020004952 DE202010004952U DE202010004952U1 DE 202010004952 U1 DE202010004952 U1 DE 202010004952U1 DE 201020004952 DE201020004952 DE 201020004952 DE 202010004952 U DE202010004952 U DE 202010004952U DE 202010004952 U1 DE202010004952 U1 DE 202010004952U1
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Abstract

Zweiteiliger oraler Teleskopverbinder bestehend aus zwei Führungsstäben (1, 2), die beide je einen Endes eine ringförmige Aussparung (3) zur Aufnahme eines Fixierungsknopfes einer zweiteiligen Gebissschiene aufweisen, und wobei (i) der erste Führungsstab (1) am anderen Ende eine verjüngte Verlängerung (4) mit einer endständigen Arretierungsvorrichtung (5) aufweist, und (ii) der zweite Führungsstab (2) am anderen Ende ein Führungselement (6) und jeweils zwei seitlich angebrachte Führungswände (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im zusammengesetzten Zustand des Teleskopverbinders auf Grund des Eingriffs der Verlängerung (4) des ersten Führungsstabes (1) in das Führungselement (6) und die seitlich angebrachten Führungswände (7) des zweiten Führungsstabes die beiden Führungsstäbe (1, 2) parallel zueinander liegend gehalten werden und die Arretierungsvorrichtung (5) im ausgezogenen Zustand so in das Führungselement (6) eingreift, dass eine unbeabsichtigte Trennung der beiden Führungsstäbe (1, 2) nicht erfolgen kann.

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft einen zweiteiligen oralen Teleskopverbinder, Unterkieferprotrusionsschienen zur Behandlung von Schnarchen und/oder obstruktiver Schlafapnoe, die solche Teleskopverbinder aufweisen, sowie gebrauchsfertige Sets zur Herstellung solcher Unterkieferprotrusionsschienen.
  • 2. STAND DER TECHNIK
  • Schnarchen kann ein Symptom für das obstruktive Schlafapnoesyndrom sein, gekennzeichnet durch wiederholte und zahlreich auftretende nächtliche Atemstillstände, die schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen, wie z. B. Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen, Gehirnschlag u. a. nach sich ziehen können. Durch das US Patent US 5,462,066 sowie die europäische Patentanmeldung EP 1 203 570 sind derartige zahnspangenartige Aufbissschienen zur Verhinderung des Schnarchens bekannt geworden, welche dazu dienen, den Unterkiefer geringfügig nach vorne zu verschieben, weil in dieser Stellung des Unterkiefers die Atemwege weiter geöffnet werden, so dass der Patient freier atmen kann, ohne zu schnarchen.
  • Die bekannten Aufbissschienen in Form eines einteiligen, zahnspangenartigen Mundstücks bestehen aus thermoplastischen Materialien mit zwei Bissrillen, welche bei Erwärmung formbar werden. Der Patient nimmt das erwärmte, noch nicht angepasste Mundstück in den Mund, um dann in den formbaren Kunststoff die Zähne des Unter- sowie des Oberkiefers in die entsprechende untere sowie obere Bissrille hineinzudrücken und durch Aufbeissen auf die Bissplatten der Bissrillen anzupassen. Dabei kühlt der Kunststoff ab und gewinnt seine feste Elastizität zurück, wonach nunmehr das Mundstück an den Patienten angepasst ist. Beim Anpassungsvorgang muss darauf geachtet werden, den Unterkiefer etwas nach vorne zu verschieben, um dauerhaft einen Vorschub (Protrusion) einzustellen. Die bekannten Aufbissschienen besitzen den Nachteil, dass eine einmal eingestellte Protrusion nur schwierig sich ändernden Bedürfnissen des Patienten angepasst werden kann, so dass sich mit der Zeit der anfänglich erzielte Effekt verschlechtert.
  • Weiterhin schlägt das US Patent US 5,868,138 eine dentale Vorrichtung zum Behandeln von Schnarchen und obstruktivem Schlafatemstillstand vor, welches ein Oberkieferteil, ein Unterkieferteil und ein Verbindungsmittel aufweist, wobei das Verbindungsmittel das untere Teil relativ zum oberen Teil in einer vorderen vorstehenden Position einstellbar halt.
  • Das deutsche Gebrauchsmuster DE 29 506 512 mit einem flexiblen, in Längsrichtung nicht dehnbaren Zug versehen sind, der beim Absinken des Unterkiefers diesen in eine anteriore Lage bringt.
  • Das deutsche Patent DE 102 16 242 C1 schlägt eine oral zu tragende Antischnarchvorrichtung aus einer Ober- und Unterkieferschiene vor, wobei beide Schienen über seitlich angebrachte rohrförmigen teleskopierbare Verbindungselemente miteinander verbunden sind.
  • Das deutsche Patent DE 103 31 531 B4 schlägt ein vereinfachtes teleskopierbares Verbindungselement vor, wobei sich zwei Führungsstäbe gegenseitig im Verschiebeführungseingriff befinden.
  • Bei den bisher bekannten Antischnarchvorrichtungen mit teleskopierbaren Verbindungselementen müssen die entsprechenden Ober- und Unterkieferschienen individuell im Dentallabor nach Abdrucknahme angefertigt werden. Zudem sind die teleskopierbaren Verbindungselemente aus Metall gefertigt.
  • Die Internationale Patentanmeldung WO/2010/025700 schlägt eine zweiteilige Unterkieferprotrusionsschiene vor, welche ein Unter- und ein Oberteil aus einer jeweils in Gebrauch zum Unter- bzw. Oberkiefer geöffneten, formgebenden und biegesteifen Schale aufweist, die jeweils ein thermoplastisches Füllmaterial enthalten, das dem menschlichen Ober- und Unterkiefer zahnspangenartig nachformbar ist, wobei die beiden Schalen an ihren jeweiligen Außenseiten einen oder mehrere Fixierungsknöpfe zur Befestigung eines starren Protrusionshalters aufweisen
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einerseits ein preiswerteres teleskopierbares Verbindungsgestänge verfügbar zu machen, mit welchem das für herkömmliche teleskopierbare Gebissschienen verwendete Teleskop ersetzt werden kann und andererseits eine kostengünstigere einstellbare Gebissschiene unter Einsatz derartiger preiswerterer Verbindungsgestänge zu schaffen.
  • Dies ist gelungen mit einem zweiteiligen oralen Teleskopverbinder gemäß Patentanspruch 1 und mit einer Unterkieferprotrusionsschiene gemäß Patentanspruch 9 sowie einem gebrauchsfertigem Set zum Herstellen solcher Schienen gemäß Anspruch 16.
  • Die erfindungsgemäßen Teleskopverbinder besitzen den Vorteil, dass sie preisgünstig herstellbar sind und keine metallischen Komponenten erforderlich machen. Zudem sind die mit ihrer Hilfe hergestellten Unterkieferprotrusionsschienen sehr grazil und bieten hohen Tragekomfort. Des weiteren erlauben sie auf Grund der sich verlängernden Teleskopzüge Mundatmung und Mundöffnung sowie eine geringe Bisssperrung; da der vertikale Abstand der Frontzähne mit Schiene nur wenige Millimeter beträgt. Weiterhin bleibt die laterale Beweglichkeit des Unterkiefers erhalten.
  • Darüber hinaus eignen sie sich auch zum Einsatz bei Retrognathie, da der Unterkiefervorschub in einem Bereich von ca. –3 mm bis +10 mm möglich ist. Des weiteren ist in höchst vorteilhafter Weise eine individuelle Einstellung des Unterkiefervorschubs durch den Einsatz von Teleskopverbindern unterschiedlicher Länge möglich.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
  • 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Teleskopverbinders;
  • 2 zeigt eine schematische, perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Teleskopverbinders;
  • 3 zeigt einen Schnitt entlang der in 1 eingezeichneten Linie von „A” nach „A” durch (3);
  • 4 zeigt einen Schnitt entlang der in 1 eingezeichneten Linie von „B” nach „B” durch (4);
  • 5 zeigt eine schematische, perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Satzes von erfindungsgemäßen Teleskopverbinder verschiedener Länge.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die erfindungsgemäßen Teleskopverbinder lassen sich aus bekannten Materialien universell massengefertigt im Spritzgussverfahren herstellen.
  • Der Begriff „Protrusionsschiene” bzw. „Unterkieferprotrusionsschiene” wie er vor- und nachstehend verwendet wird bezeichnet eine dentale Vorrichtung, welche es erlaubt, den Unterkiefer gegenüber dem Oberkiefer in eine leicht nach vorne gelagerte Position zu verschieben und dadurch den Querschnitt der oberen Atemwege zu vergrößern. Dies führt zu einer Reduktion des Schnarchens und von Atemaussetzern infolge eine obstruktiven Schlafapnoe.
  • Der Begriff umfasst sowohl individuell im Dentallabor nach Abdrucknahme angefertigte Schienen als auch industriell vorgefertigte Schienen, die aus formgebenden Schalen und einem thermoplastischen Füllmaterial bestehen, das dem menschlichen Ober- und Unterkiefer zahnspangenartig nachformbar ist.
  • Der Begriff „thermoplastisches Füllmaterial” wie er vor- und nachstehend verwendet wird bezeichnet ein Material, das sich in der Wärme, vorzugsweise unterhalb von 70°C, vorzugsweise zwischen 40 und 65°C plastisch verformen lässt und sich eng an eine vorgegebene Form anschmiegt und danach beim Abkühlen diese besagte Form beibehält. Geeignete Materialien sind u. a. z. B. Polymere und Kopolymere oder Gemische davon aus der Gruppe der Polyethylene (PE), Polyvinylacetate (PVA), Acrylate und Methacrylate, bevorzugt Kopolymere aus PE und PVA. Bevorzugt sind solche PE-PVA Kopolymere, deren PVA Gehalt von 20 bis 40, insbesondere 25 bis 35% beträgt.
  • Der Begriff „Formgebende und biegesteife Schale” wie er vor- und nachstehend verwendet wird bezeichnet einen „U- bzw. hufeisenförmigen” Formkörper, der eine an den Enden offene oder geschlossene Schale oder Wanne ausbildet. In der Regel besteht dieser Formkörper aus einem unter physiologischen Bedingungen inerten und stabilen Material wie zum Beispiel duroplastischen Kunststoffen, wie zum Beispiel Polytetrafluoroethylen (PTFE, Teflon®), oder Polykarbonaten oder aus Elastomeren wie zum Beispiel Polyacrylaten.
  • Der Begriff „Fixierungsknopf” wie er vor- und nachstehend verwendet wird bezeichnet eine stabförmige Erhebung mit einer endständigen Verdickung, die jeweils an der Seite der Unter- bzw. Oberkieferschale angebracht sind, und an denen die Teleskopverbinder reversibel befestigt werden können. In der Regel ist der Fixierungsknopf so ausgestaltet, dass die endständige Verdickung in eine Aussparung des Teleskopverbinders einrastet und ihn um die Längsachse des Fixierungsknopfes drehbar fixiert.
  • Der Begriff „Teleskopverbinder”, wie er vor- und nachstehend verwendet wird, bezeichnet ein Verbindungselement zwischen der Ober- und der Unterkieferschale, welches es ermöglicht, dass der Unterkiefer im getragenen Zustand in eine anteriore Lage gebracht wird. Er besteht aus zwei Führungsstäben, welche jeweils endständige ringförmige Aussparungen aufweisen, in die jeweils ein Fixierungsknopf einrasten kann. Weiterhin weisen sie folgende Merkmale auf:
    • (i) der erste Führungsstab (1) am anderen Ende eine verjüngte Verlängerung (4) mit einer endständigen Arretierungsvorrichtung (5), und
    • (ii) der zweite Führungsstab (2) am anderen Ende ein Führungselement (6) und jeweils zwei seitlich angebrachte Führungswände (7).
  • Ansonsten ist die Geometrie des Teleskopverbinders an sich unkritisch; er sollte lang genug sein, um den Unterkiefer in eine anteriore Lage zu bringen. Er sollte gegenüber Dehnungen oder Stauchungen stabil sein. Er muss relativ dünn sein, um einen guten Tragekomfort zu gewährleisten.
  • Der Begriff „Führungsstab” wie er vor- und nachstehend verwendet wird bezeichnet die beiden Bestandteile des Teleskopverbinders. Beide sind vorzugsweise jeweils aus einem einzigen Werkstück gefertigt und weisen eine ringförmige Aussparung auf, in die jeweils ein Fixierungsknopf einer Protrussionsschiene einrasten kann. Sie verhalten sich zueinander wie „Stecker und Steckdose”, d. h. der erste Führungsstab weist eine Verlängerung auf die in eine Aussparung des zweiten Führungsstabes eingreifen kann und dort parallel zueinander und in Längsrichtung beweglich (teleskopartig) gehalten werden kann. Die beiden Führungsstäbe können im zusammen gesetzten Zustand plan-parallel zueinander angeordnet sein oder auch eine leichte Biegung bzw. Knickung aufweisen, so dass die beiden ringförmigen Aussparungen nicht in der gleichen räumlichen Ebene zu liegen kommen.
  • Der Begriff „Arretierungsvorrichtung”, wie er vor- und nachstehend verwendet wird, bezeichnet einen Bestandteil des ersten Führungsstabes. Er soll verhindern, dass sich die beiden Führungsstäbe im zusammengesetzten Zustand ohne weiteres trennen lassen. In der Regel handelt es sich um eine endständige Erhöhung der Verlängerung des ersten Führungsstabes, der beim Versuch des Herausziehens des ersten Führungsstabes aus dem zweiten Führungsstab an das Führungselement des zweiten Führungsstabes anstößt und so ein unbeabsichtigtes, vollständiges Herausziehen verhindert.
  • Der Begriff „Führungselement” wie er vor- und nachstehend verwendet wird bezeichnet einen Bestandteil des zweiten Führungsstabes. Er dient dazu die beiden Führungsstäbe planparallel zueinander auszurichten und zusammen mit der Arretierungsvorrichtung gegen eine unbeabsichtigte Trennung der beiden Führungsstäbe zu sichern.
  • Die vor- und nachstehend verwendeten Angaben hinsichtlich der Geometrie oder räumlichen Anordnung der Protrusionsschiene oder von Teilen davon orientieren sich an den Gegebenheiten der Protrusionsschiene bei ihrer sinngemäßen Verwendung, d. h. nach Einsetzen derselben auf die obere und untere Zahnreihe der betroffenen Person: „in Längsrichtung” bedeutet in Richtung der Mundöffnung (”anterior”) oder des Rachens (”posterior”); „nach vorne” (anterior) bedeutet in Richtung der Mundöffnung; „mittig” bedeutet im Bereich der Schneidezähne; „hinten” bedeutet im Bereich der hinteren Backenzähne; „seitlich” bedeutet im Bereich zwischen den Prämolaren und den hinter Molaren.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind solche erfindungsgemäßen Teleskopverbinder, wobei
    • (a) der erste Führungsstab (1) im Wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweist und der zweite Führungsstab (2) zusammen mit den beiden Führungswände (7) im Wesentlichen einen schalenförmigen Querschnitt aufweist;
    • (b) die beiden Führungswände (7) des zweiten Führungsstabs (2) an dem von der ringförmigen Aussparung (3) abgewandten Ende durch das Führungselement (6) überbrückt sind;
    • (c) die Stirnflächen (8) der beiden Führungsstäbe (1, 2) jeweils so abgestuft oder abgeschrägt sind, dass sie im zusammen geschobenen Zustand passgenau aneinander liegen;
    • (d) diese aus einem elastischen und reißfesten Kunststoff, vorzugsweise aus Polyoxymethylen (POM-Kunststoffe) bestehen;
    • (e) die ringförmige Aussparung zur Aufnahme jeweils eines Fixierungsknopfes einen Innendurchmesser von 3,0 bis 4,5 mm aufweist, insbesondere wobei die ringförmige Aussparung abgestuft ist und auf der einen Seite einen Innendurchmesser von 3,8 bis 4,2 mm und auf der anderen Seite einen Innendurchmesser von 3,1 bis 3,6 mm aufweist;
    • (f) sie im zusammen geschobenen Zustand jeweils eine Gesamtlänge von 20,0 bis 45,0 mm, vorzugsweise 25,0 bis 40,0 mm aufweisen.
  • Die maximale Auszugslänge der erfindungsgemäßen Teleskopverbinder wird durch die Länge der Verlängerung (4) vermindert um die Summe der Längen des Führungselementes und der Arretierungsvorrichtung vorgegeben. In der Regel lassen sich die erfindungsgemäßen Teleskopverbinder um maximal 2,5 bis 7,5 mm, vorzugsweise 4 bis 6 mm, insbesondere etwa 5 mm ausziehen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind solche erfindungsgemäßen Unterkieferprotrusionsschienen, wobei
    • (i) beide Kieferschienen (10, 11) zum Aufsitzen auf jeweils die Ober- oder Unterkieferzähne des Benutzers angepasst und aus Kunststoff gefertigt sind;
    • (ii) die Oberkieferschiene (10) und die Unterkieferschiene (11), aus einer jeweils in Gebrauch zum Ober- bzw. Unterkiefer geöffneten, Formgebenden und biegesteifen Schale (10a, 11a) bestehen, welche jeweils ein thermoplastisches Füllmaterial (14, 15) enthalten, das jeweils zahnspangenartig dem menschlichen Ober- und Unterkiefer nachformbar ist;
    • (iii) die Fixierungsknöpfe einen Durchmesser von 2,0 bis 5,0 mm, vorzugsweise von 3,0 bis 4,5 mm insbesondere etwa 4 mm aufweisen;
    • (iv) der Abstand zwischen der Innenseite des Bodens der Oberkieferschale und der Innenseite des Bodens der Unterkieferschale, im zusammengesetzten Zustand weniger als 8 mm, vorzugsweise 1 bis 5 mm, insbesondere 2 bis 3 mm beträgt;
    • (v) das Füllmaterial (14, 15) ein biokompatibles, toxikologisch unbedenkliches Polymer oder Kopolymer ist, das sich in der Warme, vorzugsweise unterhalb von 70°C, insbesondere zwischen 40 und 65°C plastisch verformen lässt und sich eng an eine vorgegebene Form anschmiegt und danach beim Abkühlen diese besagte Form beibehält;
    • (vi) die Formgebende und biegesteife Schale (10a, 11a) aus Polycarbonat besteht;
    • (vii) die Teleskopverbinder, deren Länge größer ist als der Abstand zwischen zwei Fixierungsknöpfen (12, 13), jeweils mit dem hinteren Fixierungsknopf (12) der Oberkieferschiene (10) und dem vorderen Fixierungsknopf (13) der Unterkieferschiene (11) verbunden sind, wobei der Unterkiefer durch Schub in eine anteriore Lage gebracht wird;
    • (viii) die ringförmige Aussparung (3) des zweiten Führungsstabes (2) mit dem hinteren Fixierungsknopf (12) der Oberkieferschiene (10) und die ringförmige Aussparung (3) des ersten Führungsstabes (1) mit dem vorderen Fixierungsknopf (13) der Unterkieferschiene (11) verbunden sind;
    • (ix) die Ober- und Unterkieferschiene jeweils an ihren beiden Außenseiten jeweils zwei Fixierungsknöpfe in einem Abstand von 10,0 bis 20,0 mm, vorzugsweise von 12,5 bis 18,0 mm, insbesondere von etwa 15,6 mm aufweisen. Nicht benötigte Fixierungsknöpfe können nach erfolgter Anpassung durch Abschleifen oder Abschneiden bei Bedarf zur Verbesserung des Tragekomforts entfernt werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind solche erfindungsgemäßen gebrauchsfertigen Sets zur Herstellung erfindungsgemäßer Unterkieferprotrusionsschienen, welche zwei Sätze von 2 bis 10 Teleskopverbindern mit unterschiedlicher Länge umfassen, wobei die jeweils kürzesten Teleskopverbinder im zusammen geschobenen Zustand eine Länge von etwa 25,0 mm und die jeweils längsten Teleskopverbinder zusammen geschobenen Zustand eine Länge von etwa 40,0 mm aufweisen, insbesondere wobei sich jeweils die ersten Führungsstäbe unterschiedlicher Länge gemeinsam in einem ersten Rahmen und jeweils die zweiten Führungsstäbe unterschiedlicher Länge gemeinsam in einem zweiten Rahmen angebracht sind.
  • Die Teleskopverbinder, deren Länge größer ist als der Abstand zwischen zwei Fixierungsknöpfen, sind jeweils mit dem hinteren Fixierungsknopf (12) der Oberkieferschiene (10) und dem vorderen Fixierungsknopf (13) der Unterkieferschiene verbunden, wobei der Unterkiefer durch Schub in eine anteriore Lage gebracht wird; vorzugsweise wobei die Schienen (2a, 3a) jeweils an ihren beiden Außenseiten jeweils zwei Fixierungsknöpfe in einem Abstand von 10,0 bis 20,0 mm, vorzugsweise von 12,5 bis 18,0 mm, insbesondere von etwa 15,6 mm aufweisen und/oder die Teleskopverbinder im zusammen geschobenen Zustand jeweils einen Abstand zwischen den Mittelpunkten der entgegen gesetzten ringförmigen Aussparungen von 20,0 bis 45,0 mm, vorzugsweise 25,0 bis 40,0 mm aufweisen.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäßen Unterkieferprotrusionsschienen an sich ist einfach:
    • (I) (a1) man nimmt einen Abdruck des Ober- und Unterkiefergebisses eines Patienten, und (b1) formt nach diesem Abdruck eine individuelle Ober- und Unterkieferschiene mit jeweils auf den Außenseiten vorgeformten Fixierungsknöpfen; oder
    • (II) (a2) man formt die Formgebenden und biegesteifen Schalen (10a, 11a) mit jeweils auf den Außenseiten vorgeformten Fixierungsknöpfen im Spritzgußverfahren; und (b2) füllt die Schalen mit einem thermoplastischen Füllmaterial (14, 15) ebenfalls per Spritzgussverfahren mit jeweils auf den Außenseiten vorgeformten Fixierungsknöpfen bei Massenfertigung bzw. in besonderen Einzelfällen auch manuell hergestellt; (c) man formt die erforderlichen Führungsstäbe (1, 2) der Teleskopverbinder jeweils paarweise, (d) man verbindet die beiden Führungsstäbe (1, 2) durch einrasten der Verlängerung (4) in das Führungselement (6), und (e) man verbindet die Teleskopverbinder mit den vorgeformten Fixierungsknöpfen.
  • Das verwendete Polymer oder Co-Polymer des thermoplastischen Füllmaterials kann, abgesehen von der üblichen Massenfertigung im Spritzgussverfahren, auch in besonderen Einzelfällen nach Erhitzen in Granulatform im Wasserbad manuell zu einer homogenen plastischen Masse geformt und dann in leere ungefüllte Schalen eingedrückt werden. Wenn man anschließend diese Schalen mit ihrer Füllung in heißem Wasser erhitzt und nach kurzem Abkühlen die plastische Masse in den Schalen gleichmäßig verteilt und sodann aushärten lässt, kann man so eine voll funktionsfähige, erfindungsgemäße Unterkieferprotrusionsschiene herstellen. Die polymere Masse haftet absolut fest auf der Kontaktfläche aus Polycarbonat. Falls einem Arzt oder einem Patienten beim ersten Versuch die Anpassung durch Einbeißen an der falschen Stelle misslingen sollte, kann auf diese Art und Weise die Schiene sehr einfach wieder in den Ausgangszustand zurückversetzt werden.
  • Sollte weiterhin nach langer Tragezeit über viele Monate die Haftung der Schiene an Zähnen und Kiefern nachlassen, kann man so ebenfalls problemlos die ursprüngliche Schienenfüllung vollständig wiederherstellen und dann die Anpassung erneut vornehmen. Die erfindungsgemäße Unterkieferprotrusionsschiene kann somit gegebenenfalls nach zwischenzeitlichen Reparaturen über einen sehr langen Zeitraum verwendet werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
  • 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Teleskopverbinders. Die verjüngte Verlängerung (4) des Führungsstabes (1) greift in den von dem Führungsstab (2), dem Führungselement (6) und den nicht abgebildeten Führungswänden (7) gebildeten Raum ein und wird so parallel zu dem Führungsstab (2) gehalten. Die beiden endständigen ringförmigen Aussparungen dienen der Befestigung an den jeweiligen Fixierungsknöpfen der Ober- und Unterkieferschienen.
  • 2 zeigt eine schematische, perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Teleskopverbinders. Die verjüngte Verlängerung (4) des Führungsstabes (1) greift in den von dem Führungsstab (2), dem Führungselement (6) und Führungswänden (7) gebildeten Raum ein und wird so parallel zu dem Führungsstab (2) gehalten. Die Arretierungsvorrichtung (5) liegt an dem Führungselement (6) an und verhindert so ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung zwischen den beiden Führungsstäben. Die beiden endständigen ringförmigen Aussparungen dienen der Befestigung an den jeweiligen Fixierungsknöpfen der Ober- und Unterkieferschienen.
  • 3 zeigt einen Schnitt entlang der in 1 eingezeichneten Linie durch eine ringförmige Aussparung (3) von „A” nach „A” und gibt die jeweiligen Abmessungen desselben an. Deutlich ist die Abstufung des inneren Innendurchmessers (31) gegenüber dem äußeren Innendurchmesser (32) der ringförmigen Aussparung zu erkennen, die eine bessere Fixierung des Befestigungselementes (3) an einem der Fixierungsknöpfe ermöglicht. Das Befestigungselement ist etwa 1,8 mm stark und weist an der der jeweiligen Schale zugewandten Seite einen Innendurchmesser von etwa 3,4 mm und an der abgewandten Seite einen Innendurchmesser von etwa 4,0 mm auf.
  • 4 zeigt einen Schnitt entlang der in 1 eingezeichneten Linie durch die Verlängerung (4) und gibt die jeweiligen Abmessungen desselben an. von „B” nach „B”; die Verlängerung (4) ist etwa 1,5 mm stark und etwa 5 mm breit.
  • In einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Teleskopverbinders greift die verjüngte Verlängerung (4) des Führungsstabes (1) in den von dem Führungsstab (2), dem Führungselement (6) und Führungswänden (7) gebildeten Raum ein und wird so parallel zu dem Führungsstab (2) gehalten. Die Arretierungsvorrichtung (5) liegt an dem Führungselement (6) an und verhindert so ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung zwischen den beiden Führungsstäben. Zur Stabilisierung des Teleskopverbinders wurden in dieser Ausführungsform gegenüber 1 und 2 die Führungswände (7) entlang des Führungsstabes (2) verlängert und der erste Führungsstab (1) sowie dessen Verlängerung (4) mit einer Verstärkung versehen Die beiden endständigen ringförmigen Aussparungen dienen der Befestigung an den jeweiligen Fixierungsknöpfen der Ober- und Unterkieferschienen.
  • Die erfindungsgemäße Unterkieferprotrusionsschiene wird aus einer Oberkieferschiene und einer Unterkieferschiene gebildet. Weiterhin weisen sowohl die Oberkieferschiene als auch die Unterkieferschiene jeweils auf beiden Seitenbereichen zwei Fixierungsköpfe wobei die beiden hinteren Fixierungsknöpfe der Oberkieferschiene jeweils über einen Teleskopverbinder aus zwei Führungsstäben mit den beiden vorderen Fixierungsknöpfen der Unterkieferschiene verbunden sind. Dabei sind jeweils die ringförmigen Aussparungen (4) des ersten Führungsstabs (1) an den vorderen Fixierungsknöpfen der Unterkieferschiene angebracht und die ringförmigen Aussparungen (4) des zweiten Führungsstabs (2) an den hinteren Fixierungsknöpfen der Oberkieferschiene angebracht.
  • Nicht benötigte Fixierungsknöpfe können nach erfolgter Anpassung durch Abschleifen oder Abschneiden bei Bedarf zur Verbesserung des Tragekomforts entfernt werden.
  • Der Abstand zwischen den inneren Böden der beiden Schalen im Frontzahnbereich („Zahnabstand”) beträgt weniger als 8 mm, vorzugsweise 1 bis 5 mm, insbesondere etwa 2 mm. Im Bereich der Schneidezähne weist die Protrusionsschiene vor Anpassung an das Gebiss eine Gesamthöhe von weniger als 20 mm auf, vorzugsweise 10 bis 20 mm, insbesondere etwa 16 mm auf.
  • Zur Herstellung der biegestabilen Oberschale werden 3,0 bis 4,0 cm3 Polycarbonat verwendet.
  • Zur Herstellung der Füllung der Oberschale werden 5,0 bis 12,0 cm3 eines Copolymers aus PE und PVA verwendet.
  • Das Anpassen der erfindungsgemäßen universellen Protrusionsschiene an den Kiefer der betroffenen Person ist einfach. Die Anpassung kann im Regelfall von jedem Arzt gleich welcher Fachrichtung, dessen instruiertem Personal oder zumeist auch von der betroffenen Person alleine mit Hilfe eines Spiegels durchgeführt werden. Bei Vorliegen von Zahnfehlstellungen, anamnestischen Kiefergelenksbeschwerden oder Zahnerkrankungen wie z. B. Parodontose u. a. ist es ratsam, vor Anpassung einen Zahnarzt zu konsultieren.
  • Bei der Anpassung der erfindungsgemäßen Schiene erwärmt man zuerst die Oberkieferschiene auf eine Temperatur oberhalb der Erweichungstemperatur des Füllmaterials, vorzugsweise in einem Wasserbad bei einer Wassertemperatur von oberhalb 50°C. Danach passt man das Oberteil an die Zahnreihe des Oberkiefers an, indem man die Zähne in das weiche, plastische und noch warme Füllmaterial gleichmäßig tief eindrückt. Anschließend lässt man das Füllmaterial kurz ca. 30–60 Sekunden im Mund abkühlen und dann endgültig in einem kalten Wasserbad aushärten.
  • Danach erwärmt man die Unterkieferschiene entsprechend und verbindet es mit der bereits angepassten Oberkieferschiene mit Hilfe zweier Teleskopverbinder gleicher Länge, setzt die ausgeformte Oberkieferschiene in den Oberkiefer ein und drückt vorsichtig die Zähne des Unterkiefers in das weiche Füllmaterial der Unterkieferschiene ein. Nach Entfernung von über den Schalenrand überstehendem Füllmaterial und Aushärten ist die vorgefertigte Unterkieferprotrusionsschiene einsatzbereit.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist ein Satz von erfindungsgemäßen Teleskopverbinder verschiedener Länge im auseinander gezogenen Zustand. Die verjüngte Verlängerung (4) des Führungsstabes (1) greift in den von dem Führungsstab (2), dem Führungselement (6) und Führungswänden (7) gebildeten Raum ein und wird so parallel zu dem Führungsstab (2) gehalten. Die Arretierungsvorrichtung (5) liegt an dem Führungselement (6) an und verhindert so ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung zwischen den beiden Führungsstäben. Zur Stabilisierung des Teleskopverbinders wurden in dieser Ausführungsform gegenüber 1 und 2 die Führungswände (7) entlang des Führungsstabes (2) verlängert und der erste Führungsstab (1) mit einer Verstärkung (9) versehen. Weiterhin ist das die ringförmige Aussparung (3) aufweisende Ende des ersten Führungsstabes (1) aus der durch die Verlängerung (4) und den zweiten Führungsstab (2) gebildeten Ebene nach unten abgewinkelt. Vorzugsweise beträgt dieser Winkel (16) 5 bis 30°, insbesondere 10 bis 20°, meist bevorzugt etwa 15°.
  • Eine bevorzugte Ausführunggsform ist ein Satz zur Herstellung von 5 Protrusionshaltern unterschiedlicher Länge, wobei die jeweiligen Führungsstäbe jeweils in einem trapezförmigen Rahmen angebracht sind. Ein Teil der Führungsstäbe werden von einem ersten Rahmen gehalten. Ein anderer Teil der Führungsstäbe werden von einem zweiten Rahmen gehalten. Die beiden Rahmen werden wiederum von einem gemeinsamen Befestigungselement zusammengehalten.
  • Die erfindungsgemäße Unterkieferprotrusionsschiene beseitigt oder reduziert Schnarchen und Atemaussetzer infolge einer obstruktiven Schlafapnoe. Durch Ihre zierliche Größe weist sie einen hohen Tragekomfort auf. Sie vermittelt einen festen, sicheren Halt für die umfassten Zähne, kann durch Austausch der Protrusionshalter in kleinen Stufen (inkrementell) hinsichtlich des Unterkiefervorschubs an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden, schützt die Zähne gegen nächtliches Zähneknirschen und das Zahnfleisch vor Verletzungen.
  • Auf Grund der durch die Teleskopverbinder vermittelten lateralen Beweglichkeit ist sie für den Benutzer sehr angenehm im Tragen und führt zu einer hohen Compliance.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (18)

  1. Zweiteiliger oraler Teleskopverbinder bestehend aus zwei Führungsstäben (1, 2), die beide je einen Endes eine ringförmige Aussparung (3) zur Aufnahme eines Fixierungsknopfes einer zweiteiligen Gebissschiene aufweisen, und wobei (i) der erste Führungsstab (1) am anderen Ende eine verjüngte Verlängerung (4) mit einer endständigen Arretierungsvorrichtung (5) aufweist, und (ii) der zweite Führungsstab (2) am anderen Ende ein Führungselement (6) und jeweils zwei seitlich angebrachte Führungswände (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im zusammengesetzten Zustand des Teleskopverbinders auf Grund des Eingriffs der Verlängerung (4) des ersten Führungsstabes (1) in das Führungselement (6) und die seitlich angebrachten Führungswände (7) des zweiten Führungsstabes die beiden Führungsstäbe (1, 2) parallel zueinander liegend gehalten werden und die Arretierungsvorrichtung (5) im ausgezogenen Zustand so in das Führungselement (6) eingreift, dass eine unbeabsichtigte Trennung der beiden Führungsstäbe (1, 2) nicht erfolgen kann.
  2. Teleskopverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Führungsstab (1) im Wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweist und der zweite Führungsstab (2) zusammen mit den beiden Führungswände (7) im Wesentlichen einen schalenförmigen Querschnitt aufweist.
  3. Teleskopverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungswände (7) des zweiten Führungsstabs (2) an dem von der ringförmigen Aussparung (3) abgewandten Ende durch das Führungselement (6) überbrückt sind.
  4. Teleskopverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnflächen (8) der beiden Führungsstäbe (1, 2) jeweils so abgestuft oder abgeschrägt sind, dass sie im zusammen geschobenen Zustand passgenau aneinander liegen.
  5. Teleskopverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass er aus einem elastischen und reißfesten Kunststoff, vorzugsweise aus Polyoxymethylen (POM-Kunststoffe) besteht.
  6. Teleskopverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige Aussparung zur Aufnahme jeweils eines Fixierungsknopfes einen Innendurchmesser von 3,0 bis 4,5 mm aufweist.
  7. Teleskopverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige Aussparung abgestuft ist und auf der einen Seite einen Innendurchmesser von 3,8 bis 4,2 mm und auf der anderen Seite einen Innendurchmesser von 3,1 bis 3,6 mm aufweist.
  8. Teleskopverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie im zusammen geschobenen Zustand jeweils eine Gesamtlänge von 15,0 bis 30,0 mm, vorzugsweise 17,0 bis 27,0 mm aufweisen.
  9. Unterkieferprotrusionsschiene zur Verhinderung von Schnarchen und/oder von obstruktiver Schlafapnoe, umfassend eine Oberkieferschiene und eine Unterkieferschiene, dadurch gekennzeichnet, dass beide Schienen jeweils an ihren Außenseiten an einen oder mehrere Fixierungsknöpfe aufweisen, die mit einem Teleskopverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 8 drehbar so befestigt sind, dass der Unterkiefer in eine anteriore Lage gebracht wird.
  10. Unterkieferprotrusionsschiene nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass beide Kieferschienen zum Aufsitzen auf jeweils die Ober- oder Unterkieferzähne des Benutzers angepasst und aus Kunststoff gefertigt sind.
  11. Unterkieferprotrusionsschiene nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkieferschiene und die Unterkieferschiene, aus einer jeweils in Gebrauch zum Ober- bzw. Unterkiefer geöffneten, Formgebenden und biegesteifen Schale bestehen, welche jeweils ein thermoplastisches Füllmaterial enthalten, das jeweils zahnspangenartig dem menschlichen Ober- und Unterkiefer nachformbar ist.
  12. Unterkieferprotrusionsschiene nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungsknöpfe einen Durchmesser von 2,0 bis 5,0 mm, vorzugsweise von 3,0 bis 4,5 mm insbesondere etwa 4 mm aufweisen.
  13. Unterkieferprotrusionsschiene nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopverbinder, deren Länge größer ist als der Abstand zwischen zwei Fixierungsknöpfen, jeweils mit dem hinteren Fixierungsknopf der Oberkieferschiene (10) und dem vorderen Fixierungsknopf der Unterkieferschiene verbunden sind, wobei der Unterkiefers durch Schub in eine anteriore Lage gebracht wird.
  14. Unterkieferprotrusionsschiene nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige Aussparung (3) des zweiten Führungsstabes (2) mit dem hinteren Fixierungsknopf der Oberkieferschiene und die ringförmige Aussparung (3) des ersten Führungsstabes (1) mit dem vorderen Fixierungsknopf der Unterkieferschiene verbunden sind.
  15. Unterkieferprotrusionsschiene nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Ober- und Unterkieferschiene jeweils an ihren beiden Außenseiten jeweils zwei Fixierungsknöpfe in einem Abstand von 10,0 bis 20,0 mm, vorzugsweise von 12,5 bis 18,0 mm, insbesondere von etwa 15,6 mm aufweisen.
  16. Gebrauchsfertiges Set zur Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene zur Verhinderung von Schnarchen und/oder (obstruktiver) Schlafapnoe nach einem der Ansprüche 9 bis 15 bestehend aus (A) einer Oberkieferschiene und einer Unterkieferschiene dadurch gekennzeichnet, dass beide Schienen jeweils an ihren Außenseiten an einen oder mehrere Fixierungsknöpfe aufweisen; (B) zwei Sätzen von jeweils zwei oder mehreren zweiteiligen oralen Teleskopverbindern unterschiedlicher Länge nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  17. Gebrauchsfertiges Set nach Anspruch 16, umfassend zwei Sätze von 2 bis 10 Teleskopverbinder mit unterschiedlicher Länge, wobei die jeweils kürzesten Teleskopverbinder im zusammen geschobenen Zustand eine Länge von etwa 17,0 mm und die jeweils längsten Teleskopverbinder zusammen geschobenen Zustand eine Länge von etwa 31,0 mm aufweisen.
  18. Gebrauchsfertiges Set nach Anspruch 17, wobei sich jeweils die ersten Führungsstäbe unterschiedlicher Länge gemeinsam in einem ersten Rahmen und jeweils die zweiten Führungsstäbe unterschiedlicher Länge gemeinsam in einem zweiten Rahmen angebracht sind.
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