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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für Aufzugsführungsschienen, die einen Wandträger, der an einer Aufzugsschachtwand befestigbar ist, und einen Schienenträger, an dem eine Halterung für eine Aufzugsführungsschiene vorgesehen ist, umfasst.
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Im Stand der Technik ist eine schallentkoppelnde Befestigungsvorrichtung für Aufzugsführungsschienen bekannt, die eine wandseitige Stahlplatte und eine schachtseitige Stahlplatte umfasst, die mit einer elastischen Dämpfungsschicht verbunden sind.
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Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe eine Befestigungsvorrichtung für Aufzugsführungsschienen bereitzustellen, die schallisolierend, betriebssicher und kompakt ist.
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Die Erfindung stellt eine Befestigungsvorrichtung für Aufzugsführungsschienen bereit, die einen Wandträger, der an einer Aufzugsschachtwand befestigbar ist, und einen Schienenträger, an dem eine Halterung für eine Aufzugsführungsschiene vorgesehen ist, umfasst, wobei erfindungsgemäß eine Lagerplatte des Schienenträgers wandseitig des Wandträgers angeordnet ist, und über ein elastisches Element am Wandträger befestigt ist. Dies ermöglicht eine vorteilhafte Aufnahme der Kräfte unter gleichzeitiger Schallisolierung. Somit kann der Körperschall, der durch den Betrieb des Aufzugs in den Aufzugsführungsschienen entsteht, während seiner Übertragung durch die elastischen Elemente reduziert werden. Die wandseitige Anordnung der Lagerplatte des Schienenträgers ermöglicht eine kompaktere Gestaltung, sodass die Aufzugsführungsschienen näher an der Aufzugsschachtwand angeordnet werden können, ohne dass dadurch Einbußen bei der Festigkeit oder Schallisolierung in Kauf genommen werden müssten. Zudem ist die Anordnung mechanisch stabiler.
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Vorteilhafterweise erstreckt sich die Lagerplatte des Schienenträgers und das elastische Element vornehmlich in einer vertikalen Ebene. Die Befestigung der Lagerplatte am Wandträger kann durch wenigstens eine Schraube erfolgen, die sich insbesondere im Wesentlichen horizontal erstreckt. Die vorgenannten Anordnungen ermöglichen, dass die Lagerkräfte vornehmlich tangential zu den elastischen Elementen gerichtet sind, was eine optimale Lagerung und Schallisolierung ermöglicht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das elastische Element vorgespannt, insbesondere durch das Anzugsmoment der Schraube. Dies ermöglicht, dass die Vorspannung in Abhängigkeit der Belastung bzw. der Körperschallfrequenzen eingestellt werden kann, um eine optimale Lagerung und Schallisolierung zu ermöglichen. Insbesondere kann die Vorspannung bereits werkseitig vorgesehen werden.
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In einer Ausführungsform umfasst der Wandträger einen von der Aufzugsschachtwand beabstandeten Trägerabschnitt, der parallel zur Aufzugsschachtwand versetzt ist, und an dem die Lagerplatte des Schienenträgers elastisch befestigt ist.
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In einer Ausführungsform kann der Wandträger eine Ausnehmung im Trägerabschnitt aufweisen. Dies ermöglicht, dass der Trägerabschnitt lediglich in den Bereichen vorgesehen ist, in denen das elastische Element am Wandträger befestigt ist. Zudem kann dies die Fertigung des Wandträgers als Biegeteil erleichtern. Insbesondere kann auch das elastische Element unterbrochen sein, bzw. jeweils ein elastisches Element pro Befestigungsbereich im Trägerabschnitt vorgesehen sein.
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In einer Ausführungsform weist der Wandträger Seitenwände auf, die sich zumindest an der unteren Seite an den Trägerabschnitt anschließen. Insbesondere können die Seitenwände sich auf beiden Seiten an den Trägerabschnitt anschließen. Die Seitenwand bzw. die Seitenwände können sich insbesondere im Wesentlichen bis zur Schachtwand erstrecken. Folglich kann eine sichere Lagerung der Lagerplatte ermöglicht werden, und der Lagerabschnitt wird im Wandträger gesichert, selbst wenn die Verbindung über die elastischen Elemente versagt.
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In einer Ausführungsform ist der Wandträger als ein Biegeteil ausgestaltet. Insbesondere ist das Biegeteil aus einer Stahlplatte gefertigt. Weiterhin kann auch der Schienenträger bzw. dessen Komponenten als Biegeteil bzw. Biegeteile gefertigt sein.
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Vorteilhafterweise ist eine Grundplatte mit dem Wandträger verbunden, wobei die Grundplatte sich parallel zum Trägerabschnitt des Wandträgers erstreckt und am Trägerabschnitt des Wandträgers befestigt ist, insbesondere durch wenigstens eine Schraube. Somit kann die Lagerplatte sicher zwischen der Grundplatte und dem Trägerabschnitt gelagert werden.
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In einer Ausführungsform wird durch die wenigstens eine Schraube, die die Grundplatte mit dem Wandträger verbindet, die Vorspannung des wenigstens einen elastischen Elements bedingt. Insbesondere kann durch Verstellen der Schraube der Abstand zwischen der Grundplatte und dem Trägerabschnitt des Wandträgers verstellt werden, was in einer Komprimierung oder Entspannung des wenigsten einen elastischen Elements resultiert.
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In einer Ausführungsform ist die Lagerplatte des Schienenträgers zwischen der Grundplatte und dem Trägerabschnitt des Wandbefestigungselements des Wandträgers angeordnet, wobei die Lagerplatte elastisch bezüglich der Grundplatte und dem Trägerabschnitt gelagert ist. Somit kann eine beidseitige elastische Lagerung der Lagerplatte erreicht werden.
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Vorteilhafterweise ist zwischen der Grundplatte und der Lagerplatte zumindest ein erstes plattenförmiges, elastisches Element angeordnet, und zwischen der Lagerplatte und dem Trägerabschnitt zumindest ein zweites plattenförmiges, elastisches Element. Somit wird durch die elastischen Elemente beidseitig der Lagerplatte eine Schallisolierung an beiden Seiten und eine verbesserte räumliche Festlegung der Lagerplatte ermöglicht.
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In einer Ausführungsform weist der Wandträger einen Wandbefestigungsbereich auf, der direkt an der Aufzugsschachtwand, beispielsweise durch Verschrauben, befestigbar ist. Dies ermöglicht, dass die Befestigung an der Schachtwand unabhängig von der Befestigung der Grundplatte erfolgt, und somit die Vorspannung des wenigstens einen elastischen Elements unabhängig von der Befestigung an der Schachtwand erfolgen kann.
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In einer alternativen Ausführungsform wird der Wandträger mittels wenigstens einer Schraube, die sich durch das wenigstens eine elastische Element erstreckt, an der Aufzugsschachtwand befestigt. Hier wird die Befestigung bzw. Vorspannung der elastischen Elemente zusammen mit der Befestigung an der Wand bewirkt, was eine vereinfachte und kostengünstigere Lösung darstellt.
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In der alternativen Ausführungsform liegt die Grundplatte insbesondere an der Aufzugswand an. Die Grundplatte bildet ein Gegenlager für die Vorspannung der elastischen Elemente.
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Die Befestigung an der Schachtwand erfolgt insbesondere durch SAPER-LOCK-Muttern mit Verschraubsicherung.
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In einer Ausführungsform weist der Schienenträger eine Schienenlagervorrichtung auf, die gegenüber der Lagerplatte verstellbar ist. Dies ermöglicht eine Feinjustierung der Position der Aufzugsführungsschienen, nachdem die Position der Lagerplatte bereits durch Montage der Befestigungsvorrichtung festgelegt wurde.
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Die Verstellbarkeit der Schienenlagervorrichtung kann insbesondere durch Längsschlitze und Schrauben ermöglicht werden. Insbesondere sind die Längsschlitze in einem sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Bereich des Schienenträgers vorgesehen. Die Schienenlagervorrichtung weist einen horizontalen Flansch auf, der durch Verschrauben bezüglich der Längsschlitze festgelegt werden kann.
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Vorteilhafterweise sind auf der Schienenlagervorrichtung Klemmelemente zum Festklemmen der Aufzugsführungsschiene vorgesehen. Damit kann eine einfache und sichere Befestigung der Aufzugsführungsschiene gewährleistet werden.
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Die vorliegende Erfindung wird nun anhand von in den folgenden Figuren dargestellten beispielhaften Ausführungsformen beschrieben:
- 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung;
- 2 zeigt die Schnittansicht A-A aus 1;
- 3 zeigt eine perspektivische Ansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung; und
- 4 zeigt eine Seitenansicht der zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Befestigungseinrichtung .
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In 1 ist eine erste Ausführungsform einer Befestigungseinrichtung 1 für eine Aufzugsführungsschiene 2 gezeigt. Die Befestigungsvorrichtung weist einen Wandträger 3 auf, der mittels Schrauben 4 an einer Aufzugsschachtwand befestigbar ist, und einen Schienenträger 5, in dem die Aufzugsführungsschiene 2 mittels Klemmelementen 6 befestigt ist.
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Der Wandträger 3 weist einen von der Aufzugsschachtwand beabstandeten Trägerabschnitt 7 auf. An dem Trägerabschnitt 7 ist mittels einer Schraube 8 über elastische Elemente 9, 10 eine Lagerplatte 11 des Schienenträgers befestigt. Die elastischen Elemente 9, 10 sind in diesem Ausführungsbeispiel als separate links- und rechtseitige elastische Elemente 9, 10 ausgebildet. Es ist allerdings auch möglich, ein durchgehendes elastisches Element vorzusehen. Der Trägerabschnitt 7 weist in der vorliegenden Ausführungsform eine Ausnehmung 12 auf. In anderen Ausführungsformen kann der Trägerabschnitt 7 aber auch durchgehend in Querrichtung Q ausgestaltet sein.
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Wandseitig von der Lagerplatte 11 ist eine von der Aufzugsschachtwand beabstandete Grundplatte 13 vorgesehen, die ebenfalls mittels den Schrauben 8 an dem Trägerabschnitt 7 befestigt ist. Zwischen der Grundplatte 13 und der Lagerplatte 11 ist ein elastisches Element 14 vorgesehen. Das elastische Element 14 ist im Wesentlichen bündig mit der Grundplatte 13 und der Lagerplatte 11.
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Mittels den Schrauben 8 und darauf aufgebrachten SAPER LOCK-Muttern kann die Vorspannung der elastischen Elemente 9, 10, 14 eingestellt werden. Die Lagerplatte 11 ist somit zwischen elastischen Elementen 9,10, 14 auf beiden Seiten in Tiefenrichtung T gelagert. Die elastischen Elemente 9, 10, 14, die Lagerplatte 11, die Grundplatte 13 und der Trägerabschnitt 7 erstrecken sich jeweils vornehmlich in parallelen, durch die Hochrichtung H und Querrichtung Q aufgespannten Ebenen.
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Der Wandträger 3 weist seitliche Flanschabschnitte 15 und Wandbefestigungsabschnitte 16 auf. Dabei sind die Wandbefestigungsabschnitte 16 in Tiefenrichtung T weiter von dem Trägerabschnitt 7 beabstandet als die Grundplatte 13. Die Wandbefestigungsabschnitte 16 werden mittels den Schrauben 4 an der Aufzugsschachtwand befestigt.
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Der Schienenträger 5 weist eine Schienenlagervorrichtung 17 auf, die mittels Schrauben 18 in sich im Wesentlichen in Tiefenrichtung T erstreckenden Längsschlitzen 19 eines Befestigungsabschnitt 20 des Schienenträgers 5 befestigt sind. Der Befestigungsabschnitt 20 ist insbesondere ein gegenüber der Lagerplatte 11 abgewinkelter Abschnitt, der mit der Lagerplatte 11 als ein Biegeteil gefertigt werden kann.
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Die Schienenlagervorrichtung 17 weist insbesondere einem sich in Tiefenrichtung T erstreckenden Abschnitt und einen in Hochrichtung H erstreckenden Abschnitt auf, wobei an Letzterem die Klemmelemente 6 für die Aufzugsführungsschienen 2 vorgesehen sind. Durch Verschieben der Schienenlagervorrichtung 17 gegenüber dem Befestigungsabschnitt 20 kann somit die Position der Aufzugsführungsschiene 2 eingestellt werden.
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Der Wandträger 3 weist weiterhin oben und unten in Hochrichtung H Seitenwände 21 auf, die sich im Wesentlichen in Tiefenrichtung T bis zu den Wandbefestigungsabschnitten 16 erstrecken. Damit wird ermöglicht, dass die Lagerplatte 11 selbst bei Versagen der elastischen Elemente 9, 10, 14 und/oder der Schrauben 8 im Wandträger 3 gehalten wird.
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In 2 ist eine Schnittansicht gemäß Schnitt A-A aus 1 dargestellt. Wie aus 1 und 2 erkannt werden kann, können Schwingungen und/oder Körperschall durch die elastische Wirkung der elastischen Elemente 9, 10, 14 reduziert werden, bevor sie über den Wandträger 3 in die Aufzugsschachtwand eingeleitet werden.
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In 3 ist eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung in perspektivische Ansicht gezeigt. In dieser Ausführungsform besteht der Wandträger 3 lediglich aus dem plattenförmigen Trägerabschnitt 7, der mittels den Schrauben 8 und darauf aufgebrachten SAPER LOCK-Muttern an der Aufzugsschachtwand befestigt ist. Allgemeiner beschrieben ist der Trägerabschnitt 7 des Wandträgers 3 direkt mittels Schrauben mit der Aufzugsschachtwand verbunden.
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Der Aufbau des Schienenträgers 5 entspricht im Wesentlichen dem Aufbau des Schienenträgers aus der ersten Ausführungsform, wobei der Schienenträger 5 in der zweiten Ausführungsform etwas breiter in Querrichtung Q ausgeführt ist und Ausnehmungen zum Vereinfachen des Biegens des Bauteils bei der Fertigung, sowie zur Gewichtseinsparung vorgesehen sind.
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Im Trägerabschnitt 7 sind jeweils gegenläufig schräge Schlitze 22 vorgesehen, sodass bei leicht gelösten Schrauben 8 eine Feinjustierung der Positionierung der Befestigungseinrichtung 1 gegenüber der Aufzugsschachtwand erfolgen kann.
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Die Lagerplatte 11 des Schienenträgers 5 ist wandseitig des Trägerabschnitts 7 vorgesehen und gegenüber diesem aufgrund von elastischen Elementen 9, 10 elastisch beweglich. Wandseitig der Lagerplatte 11 ist eine Grundplatte 13 vorgesehen, wobei diese im vorliegenden Ausführungsbeispiel insbesondere bündig an der Aufzugsschachtwand anliegt oder auf an der Aufzugsschachtwand vorgesehenen Abstandshaltern. Zwischen der Lagerplatte 11 und der Grundplatte 13 sind zwei elastische Elemente 23, 24 vorgesehen, die nebeneinander in Querrichtung Q angeordnet sind. Insbesondere sind die elastischen Elemente 9, 10, 23, 24 mit einer zentralen Öffnung versehen, sodass die Schraube 8 sich durch die elastischen Elemente 9, 10, 23, 24 erstrecken kann. Damit wird auch eine Sicherung der Position der elastischen Elemente 9, 10, 23, 24 erreicht.
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In der zweiten Ausführungsform wird die Vorspannung der elastischen Elemente 9, 10, 23, 24 durch das Anzugsmoment der Schraube für die Befestigung der Aufzugsschachtwand definiert. Dies ermöglicht einen einfacheren Aufbau, der weniger Aufbautiefe haben kann, und eine einstufige Befestigung an der Wand ermöglicht. Allerdings muss das Anzugsmoment und damit die Vorspannkraft des elastischen Elements bei der Montage an der Aufzugsschachtwand sichergestellt werden.
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Dagegen kann bei der ersten Ausführungsform das Anzugsmoment der Befestigungsvorrichtung in einer ersten Stufe bereits im Werk oder vor Befestigung an der Aufzugsschachtwand eingestellt werden, und erst in einer zweiten Stufe und davon unabhängig die Befestigung an der Wand erfolgen.
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Das wenigstens eine elastische Element ist bevorzugt plattenförmig ausgestaltet. Die Dicke des wenigstens einen elastischen Elements kann in Abhängigkeit vom Lastfall bzw. der Größe des Aufzugsschachtes variiert werden. Insbesondere können unterschiedlich große Wandträger, Schienenträger und elastische Elemente jeweils für den gewünschten Einsatz vorteilhaft kombiniert werden.