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DE202018102026U1 - Anschlussklemme und Potentialverteilerstecker - Google Patents

Anschlussklemme und Potentialverteilerstecker Download PDF

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DE202018102026U1
DE202018102026U1 DE202018102026.9U DE202018102026U DE202018102026U1 DE 202018102026 U1 DE202018102026 U1 DE 202018102026U1 DE 202018102026 U DE202018102026 U DE 202018102026U DE 202018102026 U1 DE202018102026 U1 DE 202018102026U1
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Abstract

Anschlussklemme mit einem Gehäuse (2),
a. in dem eine oder mehrere Klemmelementanordnungen angeordnet sind, wobei die Klemmelementanordnungen jeweils zwei von einer Anschlussseite (4) des Gehäuses (2) her zugängliche, auf einer Geraden liegende Federkraftklemmelemente (Push-In-Anschlüsse 8, 9) aufweisen,
b. wobei das Gehäuse (2) an der Anschlussseite (4) für jedes der beiden Federkraftklemmelemente (8, 9) eine Einführöffnung (20a, 20b) zum Einführen eines jeweiligen elektrischen Leiterendes aufweist,
c. wobei in dem Gehäuse (2) ferner für jedes der Federkraftklemmelemente (8, 9) ein Stromschienenabschnitt (26a, 26b) sowie eine Klemmfeder (10a, 10b) angeordnet sind, so dass ein in das Gehäuse (2) eingeführtes elektrisches Leiterende an einer jeweiligen Klemmstelle (19a) zwischen der Klemmfeder (10a, 10b) und dem Stromschienenabschnitt (26a, 26b) verklemmbar ist,
d. wobei jedes der beiden Federkraftklemmelemente (8, 9) einen Drehhebel (21a, 21b) aufweist, wobei der jeweilige Drehhebel einen Hebelarm (22a, 22b) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
e. die Betätigungsenden (23a, 23b) der beiden Hebelarme (22a, 22b) an der Anschlussseite des Gehäuses (2) zwischen den beiden Klemmstellen (19a, 19b) liegen und dass die Drehachsen (D1, D2) der Hebelarme (22a, 22b) auf der jeweils anderen Seite der jeweiligen Klemmstelle (19a, 19b) liegen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschlussklemme mit einem Gehäuse, in dem eine oder mehrere Klemmelementanordnungen angeordnet sind, die jeweils zwei von einer Anschlussseite des Gehäuses her zugängliche, auf einer Geraden nebeneinander liegende Federkraftklemmelemente (Push-In-Anschlüsse) aufweisen, wobei das oder die Federkraftklemmelemente jeweils einen Schwenkhebel zum Öffnen einer Klemmstelle aufweisen und einen Potentialverteilerstecker mit wenigstens einer solchen Anschlussklemme.
  • Federkraftklemmelemente weisen Klemmfedern auf, die zum Verklemmen des in die Federklemme eingesteckten elektrischen Leiters vorgesehen sind. Die elektrischen Leiter sind beispielsweise Volldrahtleiter, Litzenleiter oder Hülsen, in denen Litzenleiter verklemmt sind, um die Litzen vor einer Beschädigung zu schützen. Damit eine gute elektrische Leitfähigkeit gewährleistet ist, sind die Adern der Leiter zumeist aus einem kupferhaltigen Metall oder Kupfer gefertigt und im Vergleich zu dem für Klemmfedern verwendeten Federstahl weich. Zum Stand der Technik sei insofern auf die WO2014/170273 verwiesen. Dieser Stand der Technik betrifft eine Anschlussklemme mit einem einzelnen Federkraftklemmelement, das beim Kontaktieren eines Leiters als Druckfeder wirkt und das einen Schwenkhebel zum Öffnen einer Klemmstelle aufweist, so dass ein elektrischer Leiter leicht in das Federkraftklemmelement einsteckbar und/oder lösbar ist.
  • Die Weiterentwicklung der Elektronik erfordert immer wieder neue, Bauraum sparende Konzepte. So besteht insbesondere ein Bedarf, eine Anschlussklemme mit wenigstens zwei Federkraftklemmelementen zu schaffen, die jeweils einen Schwenkhebel zum Öffnen einer Klemmstelle aufweisen, so dass ein elektrischer Leiter leicht in das Federkraftklemmelement einsteckbar und/oder lösbar ist. Dazu wird ein entsprechend kompakt bauendes Federkraftklemmelement benötigt. Zudem soll es möglich sein, einen Potentialverteilerstecker kompakter Bauart zu schaffen, der wenigstens eine solche Anschlussklemme aufweist.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Anschlussklemme der gattungsgemäßen Art und einen Potentialverteilerstecker mit wenigstens einer solchen Anschlussklemme in kompakter Bauart zu schaffen, wobei das oder die Federkraftklemmelemente jeweils einen Schwenkhebel zum Öffnen einer Klemmstelle aufweisen sollen.
  • Die Aufgabe wird gelöst mit einer Anschlussklemme gemäß Anspruch 1 und einem Potentialverteilerstecker gemäß Anspruch 10. Vorteilhafte Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Nach Anspruch 1 wird eine Anschlussklemme mit einem Gehäuse geschaffen, in dem eine oder mehrere Klemmelementanordnungen angeordnet sind, die jeweils zwei von einer Anschlussseite des Gehäuses her zugängliche, auf einer Geraden liegende Federkraftklemmelemente (Push-In-Anschlüsse) aufweisen, wobei das Gehäuse an der Anschlussseite für jedes der beiden Federkraftklemmelemente eine Einführöffnung zum Einführen eines jeweiligen elektrischen Leiterendes aufweist, wobei in dem Gehäuse ferner für jedes der Federkraftklemmelemente ein Stromschienenabschnitt sowie eine als Druckfeder wirkende Klemmfeder angeordnet sind, so dass ein in das Gehäuse eingeführtes elektrisches Leiterende an einer jeweiligen Klemmstelle zwischen der Klemmfeder und dem Stromschienenabschnitt verklemmbar ist, wobei jedes der beiden Federkraftklemmelemente einen Drehhebel aufweist, wobei der jeweilige Drehhebel einen Hebelarm aufweist, der eine Drehachse aufweist und ein Betätigungsende, wobei die Betätigungsenden der beiden Drehhebel an der Anschlussseite des Gehäuses nebeneinander zwischen den Klemmstellen auf der einen Seite einer jeweiligen Klemmstelle (und vorzugsweise der jeweiligen Leitereinführöffnung) liegen und dass die Drehachsen auf der jeweils anderen Seite der jeweiligen Klemmstelle (und vorzugsweise der jeweiligen Leitereinführöffnung) liegen.
  • Derart kann eine leitende Verbindung zwischen den beiden Stromschienenabschnitten der beiden Push-In-Anschlüsse kurz gehalten werden und vorzugsweise einen großen Querschnitt aufweisen, was die Übertragung hoher Ströme und großer Energien erleichtert. Dann sind die beiden Stromschienenabschnitte der beiden Federkraftklemmelemente jeder Klemmelementanordnung miteinander leitend verbunden.
  • Zur leitenden Verbindung kann wenigstens eine verbindende Stromschiene genutzt werden. Es ist aber auch denkbar, dass die beiden Stromschienenabschnitte der beiden Federkraftklemmelemente jeder Klemmelementanordnung zwei Seiten eines Metallblocks aus leitendem Metall bilden, was konstruktiv einfach ist und ein Übertragen besonders hoher Leistungen ermöglicht.
  • Zur Realisierung eines Potentialverteilersteckers ist es zweckmäßig, wenn die beiden Stromschienenabschnitte der beiden Federkraftklemmelemente jeder Klemmelementanordnung untereinander leitend verbunden sind und leitend mit einem Steckkontakt an einer Steckseite der Anschlussklemme verbunden sind, so dass diese einen Potentialverteilerstecker bilden.
  • Im Sinne eines kompakten Aufbaus ist es zweckmäßig, wenn die Drehachsen der Hebelarme der beiden Drehhebel der Federkraftklemmelemente jeder Klemmelementanordnung in Leitereinführrichtung innerhalb des und/oder unter dem jeweiligen als Bogenabschnitt ausgebildeten Federrücken der beiden Klemmfedern liegen.
  • Es kann weiter vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Hebelarme im Anschluss an die Betätigungsenden jeweils einen gerade verlaufenden Abschnitt aufweisen und im Abschnitt daran einen bogenförmigen Abschnitt. Denn derart ist es möglich, dass die Betätigungsenden durch Betätigungsöffnungen zugänglich sind und dass ein Verschwenken der Drehhebel durch ein Herunterdrücken des jeweiligen Betätigungsendes analog zur Betätigung eines linear beweglichen Pushers möglich ist.
  • An dem Drehhebel ist vorzugsweise ferner eine Anlagegeometrie zur Anlage an der Klemmfeder zwischen einem Einführbereich des Gehäuses und der Klemmfeder angeordnet. Dann ist die Anlagegeometrie im Innenraum des Gehäuses angeordnet. Der Einführbereich ist bevorzugt trichterförmig oder zylinderförmig ausgebildet. Weiterhin bevorzugt ist die Anlagegeometrie als eine Anlagefläche ausgebildet. Es sind aber auch andere Formen des Einführbereiches und/oder der Anlagegeometrie bevorzugt. Dadurch ist der elektrische Leiter gut ohne die Gefahr einer Beschädigung in das Gehäuse einführbar und verklemmbar.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, wobei weitere Vorteile der Erfindung deutlich werden. Es sei betont, dass die Erfindung im Sinne der Ansprüche nicht auf die nachfolgenden Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern dass die Erfindung auch in anderer Weise realisierbar ist, so in äquivalenter Weise zu den dargestellten Ausführungsformen. Es zeigt:
    • 1 in a) eine erste perspektivische Ansicht eines scheibenartig aufgebauten Potentialverteilersteckers, in b) die Anordnung aus a), wobei eine der Gehäusescheiben in einem von einem Gehäusegrundteil abgehobenen Zustand dargestellt ist; und in c) eine zweite perspektivische Ansicht des Potentialverteilersteckers aus a) mit Abdeckplatte;
    • 2 eine Frontansicht des Potentialverteilersteckers aus a) ohne Abdeckplatte;
    • 3 eine Metallbaugruppe des Potentialverteilersteckers nach Art der 1 und 2;
    • 4 in a) eine erste perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Potentialverteilersteckers, in b) den Potentialverteilerstecker aus a) ohne Gehäuseoberteil, und in c) und d) die Anordnung aus b) in zwei verschiedenen Ansichten beim Ansetzen eines Betätigungsdrehhebels;
    • 5 eine Metallbaugruppe des Potentialverteilersteckers nach Art der 4;
    • 6 in a) eine erste perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines scheibenartig aufgebauten Potentialverteilersteckers, wobei eine der Gehäusescheiben in einem von einem Gehäusegrundteil abgehobenen Zustand dargestellt ist; und in c) eine Metallbaugruppe eines Potentialverteilersteckers nach Art der 6a und b.
  • 1 zeigt einen Potentialverteilerstecker 1. Der Potentialverteilerstecker 1 weist ein Gehäuse 2 aus einem elektrisch nicht leitenden bzw. isolierenden Material auf. Das Gehäuse 2 kann im Wesentlichen quaderförmig ausgestaltet sein. Das Gehäuse 2 weist eine Steckseite 3 mit wenigstens einem Steckkontakt an einem Steckgesicht auf und eine Anschlussseite 4. Die Steckseite 3 und die Anschlussseite 4 sind an voneinander abgewandten Außenseiten des Gehäuses 2 ausgebildet. Das Gehäuse 2 kann ein oder mehrteilig ausgebildet sein. Es weist hier mehrere scheibenartige, auf einem übergreifenden Unterteil 2b aneinander gereihte Oberteile 2a auf. Es kann zudem eine Seitenabdeckplatte 2c aufweisen, um es in Anreihrichtung zu einer offenen Seite hin zu schließen.
  • Die scheibenartigen Gehäuse-Oberteile 2a sind jeweils anreihbar ausgestaltet. Daher können mehrere der Oberteile 2a in einer Anreihrichtung Y aneinandergereiht werden. Dazu können an zwei Anreihseiten der Oberteile 2a die Anreihung erleichternde Elemente wie korrespondierende Zapfen 2d und Ausnehmungen oder dgl. vorgesehen sein. Nach 1 sind beispielhaft drei der Oberteile 2a gereiht dargestellt. Es kann auch ein weiteres scheibenartiges Oberteil 2e (1a) vorgesehen sein, um ein Arretier- und/oder Löseelement zum Ver- und/oder Entriegeln des Potentialverteilersteckers an einem korrespondierenden Steckverbinder, der mit der Steckseite 3 zusammensteckbar ist, auszubilden. Die Oberteile 2a sind an dem Unterteil 2b festgelegt, vorzugsweise rastend.
  • Derart wird nach 1 eine Art Scheibenbauweise mit mehreren anreihbaren Scheiben auf einem Gehäuseunterteil 2b realisiert. Die scheibenartigen Gehäuseoberteile 2a sind dann vorzugsweise in Anreihrichtung Y zu einer Seite hin geschlossen ausgebildet.
  • Es ist aber auch möglich, ein einziges übergreifendes Gehäuseoberteil 2a vorzusehen, um einen eher blockartigen Aufbau zu realisieren. Dies wird weiter unten noch näher unter Bezug auf 4 bis 5 beschrieben.
  • An der Steckseite 3 ist an dem Gehäuseunterteil 2b wenigstens ein aus der Steckseite vorstehender Kragen 5 ausgebildet. In dem Kragen 5 ist ein Steckkontakt 6 ausgebildet. Dieser Steckkontakt 6 kann als ein Messerkontakt ausgebildet sein oder aber auch in anderer Weise. Hier ist er als ein Buchsenkontakt 7 - der ein Mehrfach-Buchsenkontakt sein kann - ausgebildet. Der Steckkontakt 6 dient dazu, mit einem anderen - hier nicht dargestellten - Steckkontakt eines Gegensteckers leitend zusammengesteckt zu werden.
  • Der Steckkontakt 6 ist an seiner vom eigentlichen Kontakt abgewandten Seite leitend mit wenigstens zwei Federkraftklemmelementen 8, 9 verbunden, die jeweils Push-In-Anschlüsse zum Anschluss eines jeweiligen Leiterendes bilden. Die jeweils zwei Federkraftklemmelemente der Gehäuse 2 der 1 liegen auf einer Geraden G (1a) fluchtend nebeneinander. Sie bilden zusammen im Sinne dieser Schrift eine Klemmelementanordnung aus. Derart wird mit dem Gehäuse 2 auch eine Anschlussklemme gebildet. Diese könnte auch ohne die Steckseite und den Steckkontakt ausgebildet sein. Der bzw. hier die mehreren Steckkontakte 6 erweitern die Anschlussklemme zu einem Potentialverteilerstecker.
  • Der jeweilige Stützschenkel 11a, 11b stützt sich an einem jeweiligen Widerlager 14a, 14b ab. Das jeweilige Widerlager 14a, 14b kann in verschiedener Art ausgestaltet sein. Es kann durch eine Wand eines Klemmkäfigs 15 gebildet werden, der die jeweilige Klemmfeder 10 von der Seite her einfasst (siehe 3). Das Widerlager 14 kann nach einer Variante durch eine Wand des Gehäuses 2 gebildet werden (6).
  • Die beiden Federkraftklemmelemente 8, 9 sind auf der Geraden G jeweils „gegensinnig“ so im Gehäuse 2 angeordnet, dass ihre Klemmschenkel 12a, 12b zueinander weisen. Den jeweiligen Klemmschenkeln 12a, 12b gegenüber liegend ist ein jeweiliger Stromschienenabschnitt 16a, 16b angeordnet. Diese Stromschienenabschnitte 16a, 16b sind hier leitend miteinander und leitend mit dem Steckkontakt 6 verbunden.
  • Die Stromschienenabschnitte 16a, 16b können auch durch zwei voneinander weg weisende Außenseiten eines Blocks 17 aus leitendem Material gebildet werden. Dann ist der Block 17 leitend mit dem Steckkontakt 6 verbunden. Dies ist baulich einfach und dient zur Realisierung einer hohen Stromtragfähigkeit mit einfachen konstruktiven Mitteln. Beispielhaft ist dies in 6 dargestellt.
  • Für das jeweilige Federkraftklemmelement 8, 9 ist in dem jeweiligen Gehäuseoberteil 2a jeweils ein zugehöriger Innenraum 18a, 18b ausgebildet, in welchem hier die jeweilige Klemmfeder 10a, 10b angeordnet ist.
  • Die jeweilige Klemmfeder 10a, 10b dient jeweils dazu, mit ihrem jeweiligen Klemmschenkel 12a, 12b jeweils ein Leiterende gegen den jeweiligen Stromschienenabschnitt 16a, 16b zu drücken, so dass er gut leitend den jeweiligen Stromschienenabschnitt 16a, 16b kontaktiert. Derart wird eine Kontaktstelle bzw. Klemmstelle 19a, 19b an den Stromschienenabschnitten 16a, 16b ausgebildet (Siehe 3: Elemente 12a, 16a). Die Klemmstellen 19a, 19b können durch Erhebungen der Stromschienenabschnitte 16a, 16b definiert sein.
  • Jedem der Federkraftklemmelemente 10a, 10b ist an der Anschlussseite 4 des Gehäuses 2 eine Leitereinführöffnung 20a, 20b zugeordnet, durch welche ein Leiter in das Gehäuse 2 und in die jeweilige Klemmstelle 19a, 19b einführbar ist und durch die er wieder aus der Klemmstelle 19a, 19b und dem Gehäuse 2 herausnehmbar ist. Um einen jeweiligen Leiter in einer Leitereinführrichtung X durch die Leitereinführöffnung 20a, 20b einführen zu können, ist den Federkraftklemmen 8, 9 jeweils ein Betätigungsdrehhebel 21a, 21b (nachfolgend auch kurz „Drehhebel“ genannt) zugeordnet, mit welchem die jeweilige Klemmstelle 19a, 19b geöffnet werden kann, indem durch einen Ansatz als Betätigungskontur 25 (siehe dazu 4, in den übrigen Ausführungen hier auch vorhanden aber nicht erkennbar) Druck in Richtung X auf den Klemmschenkel 12a, 12b ausgeübt werden kann, so dass der Klemmschenkel 12a, 12b durch Druck von dem jeweiligen Stromschienenabschnitt 16a, 16b weggeschwenkt werden kann (In 2 oder 3 rechts).
  • Die Betätigungsdrehhebel 21a, 21b weisen jeweils einen Hebelarm 22a, 22b auf, der bogenförmig ausgebildet ist. Die Hebelarme 22a, 22b sind an ihren einen Enden jeweils um eine Drehachse D1, D2 drehbar, die jeweils mit den Drehachsen der Klemmfedern 10a, 10b genau fluchten oder in deren Nähe liegen.
  • Mit ihren anderen Enden - die als Betätigungsenden 23a, 23b dienen - ragen die Hebelarme 22a, 22b jeweils in eine Betätigungsöffnung 24a, 24b hinein. Die Betätigungsöffnungen 24a, 24b liegen an der Anschlussseite 4 der Gehäuse. Die Betätigungsöffnungen 24a, 24b liegen an der Anschlussseite 4 nebeneinander zwischen den beiden Leitereinführöffnungen 20a, 20b. Zur Realisierung der Betätigungsenden 23a, 23b können an den ansonsten bis auf den Ansatz vorzugsweise flach ausgebildeten Hebelarmen 22a, b Betätigungsansätze z.B. rechtwinklig zu einem eigentlichen Flachteil, welches den jeweiligen Hebelarm 22a, 22b bildet, ausgebildet sein, insbesondere angeformt sein.
  • Dies ist möglich, da die Drehachsen D1, D2 auf der einen Seite der Klemmstellen 19a, 19b und der Leitereinführöffnungen 20a, 20b liegen und die Betätigungsenden 23a, 23b der Drehhebel 21a, 21b auf den anderen Seiten der Klemmstellen 19a, 19b und der Leitereinführöffnungen 20a, 20b.
  • Die Drehachsen D1, D2 liegen vorzugsweise in Leitereinführrichtung unterhalb der Bogenabschnitte 13a, 13b der Klemmfedern 10a, 10b. Die Betätigungsenden 23a, 23b der Drehhebel 21a, 21b können unmittelbar nebeneinander liegen bzw. sehr dicht aneinander liegen. Sie liegen hier etwa in der Mitte des Gehäuses 2. Die Betätigungsenden 23a, 23b können mit einer Ansatzkontur zum Ansetzen eines Schraubendrehers versehen sein. Sie können beispielsweise einen Schlitz 25a, 25b aufweisen, um einen Schraubenzieher anzusetzen. Dabei sind die Hebelarme 22a, 22b so geformt, insbesondere gekrümmt, dass es möglich ist, die Betätigungsenden 23a, 23b im Wesentlichen allein mit einer Linearbewegung durch Druck auf die Betätigungsenden 23a, 23b in Leitereinführrichtung X zu betätigen. Die Betätigungsenden 23a, 23b erstrecken sich dazu ganz oder nahezu parallel zur Leitereinführrichtung X.
  • Insgesamt sind von außen bei einem Blick auf die Anschlussseite die Optik und die Handhabung der Betätigungsdrehhebel 21a, 21b der Optik und der Handhabung einer Direktsteckklemme mit einem linear beweglichen Drückelement (Pusher) sehr ähnlich. Dies macht die Bedienung vorteilhaft einfach. Da die Stromschienenabschnitte beider Federkraftklemmelemente 8, 9 zudem aufgrund der Anordnung mit den beiden von außen nach innen verlaufenden Klemmschenkeln 12a, 12b sehr nah beieinander liegen, eignet sich die Erfindung sehr gut zur Potentialverteilung bzw. auch zur Übertragung höherer Ströme, da die Strom-Übertragungswege innerhalb des Klemmengehäuses kurz sind. Die Stromschienenabschnitte 16a, 16b, an welche die Leiter gedrückt werden, liegen dicht beieinander und können einstückig direkt leitend miteinander mit relativ großem Querschnitt verbunden werden. Es können somit relativ große Stromschienen-Querschnitte verwendet werden oder es kann sogar ein leitender Block 18 eingesetzt werden, um die beiden Stromschienenabschnitte 16a, 16b und ggf. den Steckkontakt 6 leitend miteinander zu verbinden. Dies ist ein großer Vorteil der Erfindung.
  • Die Schwenkbarkeit/Drehbarkeit der Drehhebel 21a, 21b an Drehachsen D1, D2 kann auf verschiedene Weise realisiert werden. So können die Hebelarme 22a, 22b Öffnungen 28a, 28b aufweisen, in welche Zapfen 26a, 26b; 27a, 27b als Lagerachsen eingreifen. Es sind aber auch andere konstruktive Umsetzungen denkbar, so kinematische Umkehrungen mit Zapfen an den Hebelarmen, die in Ausnehmungen des Gehäuses 2 oder der Metallbaugruppe eingreifen.
  • Nach einer Variante können zur Realisierung der Drehachsen D1 oder D2 Zapfen 26a, 26b an einer Metallbaugruppe, beispielsweise an einem jeweiligen Klemmkäfig 15a, 15b, ausgebildet sein (4 und 5) oder es können alternativ in dem Gehäuse 2 Zapfen 27a, 27b ausgebildet sein (1 bis 3). Die Öffnungen 28a, 28b der Hebelarme werden dann über diese Zapfen gesetzt. Die Klemmfedern 10a, 10b können ebenfalls auf Abschnitten der Metallbaugruppe aufliegen oder auf Stütz- und Lagerkonturen des Gehäuses 2.
  • In Hinsicht auf die Hebelarme 22a, 22b ist zu erwähnen, dass diese vorzugsweise einen Bogen über mehr als 120°, insbesondere nahezu 180° ausbilden. Und es ist es weiter vorteilhaft, wenn der Hebelarm zunächst ausgehend von seinem Betätigungsende 23a, 23b einen Abschnitt aufweist, der parallel zur Einsteckrichtung verläuft und dass erst im Anschluss an diesen einige mm langen Abschnitt der eigentliche Bogenabschnitt beginnt. Dies ermöglicht es, die Hebelarme 22a, 22b jeweils am Betätigungsende 23a, 23b so zu verschwenken, dass sie in der jeweiligen Betätigungsöffnung zu nächst nahezu vertikal nach unten bewegt werden, so dass für den Benutzer der vorteilhafte - da gewohnte - Eindruck entsteht, dass er einen linear beweglichen Pusher betätigt.
  • Das Gehäuse 2 ist bevorzugt aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff, vorzugsweise einem Kunststoff, gefertigt. Es kann für jede Metallbaugruppe ein eigenes Gehäuseoberteil 2a vorgesehen sein, wobei jede Metallbaugruppe dann zwei der Federkraftklemmelemente 8, 9 aufweisen kann. Solche Ausgestaltungen zeigen die 1 bis 3 und 6.
  • Es können aber auch in Anreihrichtung angereiht beabstandet mehrere der Metallbaugruppen in einem übergeordneten Gehäuse 2 zusammengefasst sein, wobei wiederum jede Metallbaugruppe dann zwei der Federkraftklemmelemente 8, 9 aufweisen kann. Solche Ausgestaltungen zeigen die 4 und 5. Dann sind vorzugsweise in dem übergeordneten Gehäuse kammerartige Bereiche ausgebildet, welche die jeweiligen Metallbaugruppen aufnehmen.
  • Der jeweilige Hebelarm 22a, 22b weist einen Ansatz 25 auf, mit dem er auf den Klemmschenkel einwirken kann, wenn er gedreht wird. Er kann aus einem Metall gefertigt sein oder aber auch aus Kunststoff.
  • Aufgrund der Rückstellkraft der Klemmfeder 10a, 10b wird der Klemmschenkel 12a, 12b gegen die Schwenkrichtung selbsttätig zurück verschwenkt, wenn der elektrische Leiter dem Federkraftklemmelement 10a, 10b entnommen ist und keine Betätigungskraft mehr auf den Schwenkhebel 22 wirkt. Dabei wird der Schwenkhebel 5 durch die Klemmfeder zurück geschwenkt.
  • Bezugszeichenliste
  • Potentialverteilerstecker 1
    Gehäuse 2
    Oberteil 2a
    Unterteil 2b
    Zapfen 2d
    Seitenabdeckplatte 2c
    Steckseite 3
    Anschlussseite 4
    Kragen 5
    Steckkontakt 6
    Buchsenkontakt 7
    Klemmfedern 10a, 10b
    Stützschenkel 11a, 11b
    Klemmschenkel 12a, 12b
    Federrücken 13a, 13b
    Widerlager 14a, 14b
    Klemmkäfig 15, 15a, 15b
    Stromschienenabschnitte 16a, 16b
    Block 17
    Innenraum 18a, 18b
    Klemmstelle 19a, 19b
    Leitereinführöffnung 20a, 20b
    Betätigungsdrehhebel 21a, 21b
    Hebelarme 22a, 22b
    Betätigungsenden 23a, 23b
    Betätigungsöffnung 24a, 24b
    Betätigungskontur 25
    Zapfen 26a, 26b
    Zapfen 27a, 27b
    Öffnungen 28a, 28b
    Leitereinführrichtung X
    Drehachse D1, D2
    Gerade G
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2014/170273 [0002]

Claims (11)

  1. Anschlussklemme mit einem Gehäuse (2), a. in dem eine oder mehrere Klemmelementanordnungen angeordnet sind, wobei die Klemmelementanordnungen jeweils zwei von einer Anschlussseite (4) des Gehäuses (2) her zugängliche, auf einer Geraden liegende Federkraftklemmelemente (Push-In-Anschlüsse 8, 9) aufweisen, b. wobei das Gehäuse (2) an der Anschlussseite (4) für jedes der beiden Federkraftklemmelemente (8, 9) eine Einführöffnung (20a, 20b) zum Einführen eines jeweiligen elektrischen Leiterendes aufweist, c. wobei in dem Gehäuse (2) ferner für jedes der Federkraftklemmelemente (8, 9) ein Stromschienenabschnitt (26a, 26b) sowie eine Klemmfeder (10a, 10b) angeordnet sind, so dass ein in das Gehäuse (2) eingeführtes elektrisches Leiterende an einer jeweiligen Klemmstelle (19a) zwischen der Klemmfeder (10a, 10b) und dem Stromschienenabschnitt (26a, 26b) verklemmbar ist, d. wobei jedes der beiden Federkraftklemmelemente (8, 9) einen Drehhebel (21a, 21b) aufweist, wobei der jeweilige Drehhebel einen Hebelarm (22a, 22b) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass e. die Betätigungsenden (23a, 23b) der beiden Hebelarme (22a, 22b) an der Anschlussseite des Gehäuses (2) zwischen den beiden Klemmstellen (19a, 19b) liegen und dass die Drehachsen (D1, D2) der Hebelarme (22a, 22b) auf der jeweils anderen Seite der jeweiligen Klemmstelle (19a, 19b) liegen.
  2. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse (2) ein Gehäuseunterteil (2a) und wenigstens ein Gehäuseoberteil 2c aufweisen.
  3. Anschlussklemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseoberteil (2a) das gesamte Gehäuseunterteil (2b) übergreift.
  4. Anschlussklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere scheibenartige Gehäuseoberteile (2a) auf ein gemeinsames Gehäuseunterteil (2b) aufgesetzt sind.
  5. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stromschienenabschnitte (26a, 26b) der beiden Federkraftklemmelemente (8, 9) jeder Klemmelementanordnung miteinander leitend verbunden sind.
  6. Anschlussklemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stromschienenabschnitte (26a, 26b) der beiden Federkraftklemmelemente (8, 9) jeder Klemmelementanordnung zwei Seiten eines Metallblocks (17) aus leitendem Metall bilden.
  7. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stromschienenabschnitte (26a, 26b) der beiden Federkraftklemmelemente (8, 9) zudem leitend mit einem Steckkontakt (6) an einer Steckseite (3) der Anschlussklemme verbunden sind.
  8. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachsen der Hebelarme (22a, 22b) der beiden Drehhebel (21a, 21b) der Federkraftklemmelemente (8, 9) jeder Klemmelementanordnung in Leitereinführrichtung innerhalb des und/oder unter dem jeweiligen Federrücken (13a, 13b) der beiden Klemmfedern (10a, 10b) liegen.
  9. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelarme (22a, 22b) im Anschluss an die Betätigungsenden (23a, 23b) jeweils einen gerade verlaufenden Abschnitt aufweisen und im Anschluss daran einen bogenförmigen Abschnitt.
  10. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsenden (23a, 23b) durch Betätigungsöffnungen (24a, 24b) zugänglich sind und dass ein Verschwenken der Drehhebel (21a, 21b) durch ein Herunterdrücken des jeweiligen Betätigungsendes analog zur Betätigung eines linear beweglichen Pushers möglich ist.
  11. Potentialverteilerstecker mit wenigstens einer nach einem der vorstehenden Ansprüche ausgebildeten Anschlussklemme.
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