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Die Neuerung betrifft ein Gebäudemodul nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein mit Hilfe derartiger Gebäudemodule erstelltes Gebäude.
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Gattungsgemäße Gebäudemodule sind aus der Praxis bekannt, beispielsweise in Form von metallischen Containern, die neben- und ggf. übereinander zu temporären Gebäuden zusammengestellt werden. Derartige temporäre Gebäude werden beispielsweise als Bürogebäude für die Bauleitung auf einer Baustelle genutzt.
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Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Gebäudemodul dahingehend zu verbessern, dass dieses eine hohe Wohnqualität ermöglicht und welches zur Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Etagen geeignet ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Gebäudemodul nach Anspruch 1 gelöst. Ein aus derartigen Gebäudemodulen erstellbares Gebäude wird im Anspruch 16 beschrieben. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die Neuerung schlägt mit anderen Worten vor, das quaderförmige Gehäuse des Gebäudemoduls nicht aus sechs einzelnen Platten zu erstellen, oder aus vier separaten Platten, die einen Rohrkörper bilden sowie aus zwei zusätzlichen Stirnwänden, und auch nicht wie bei den metallischen Containern eine Rahmenkonstruktion zu verwenden, die dann zur Halterung der sechs
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Flächen des quaderförmigen Gebäudemoduls dient. Vielmehr ist vorschlagsgemäß vorgesehen, einen monolithischen Rohrkörper zu schaffen, der aus einem Betonwerkstoff besteht. Dieser längliche Rohrkörper bildet mit seinen Rohrwandungen den Boden, die Decke und die beiden Seitenwände des Gebäudes. Die Tür und ein Fenster des Gebäudemoduls sind in einer oder in beiden Stirnwänden angeordnet.
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Durch die monolithische Bauweise des Rohrkörpers wird eine hohe Stabilität des Gebäudemoduls erreicht. Im Unterschied zu separaten, miteinander verbundenen Platten aus demselben Betonwerkstoff wird eine erheblich bessere Statik bewirkt, so dass nicht nur zwei, sondern bis zu fünf Etagen eines größeren Gebäudes geschaffen werden können, indem entsprechend viele Gebäudemodule übereinander gestapelt werden können. Auf diese Weise können bei einer vorgegebenen Grundfläche erheblich mehr Personen temporär untergebracht werden, was beispielsweise auch für die Versorgung in Katastrophengebieten vorteilhaft ist.
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Im Unterschied zu der metallischen Konstruktion, wie sie bei als Gebäudemodul genutzten Containern der Fall ist, bewirkt der Betonwerkstoff durch sein höheres Speichervermögen für Feuchtigkeit und für Wärme eine Verbesserung des Raumklimas innerhalb des Gebäudemoduls. Als Betonwerkstoff ist vorschlagsgemäß insbesondere ein Leichtbeton vorgesehen, so dass der Rohrkörper vom Herstellungswerk zum Aufstellungsort mit möglichst geringem Aufwand transportiert werden kann. Insbesondere kann ein solcher Transport auch dann problemlos erfolgen, wenn das Gebäudemodul möglichst weitgehend betriebsbereit ausgerüstet ist, also mit entsprechenden Einbauten bestückt ist. Diese Einbauten betreffen einerseits Leitungen der Elektro- und Sanitärinstallation, und andererseits Funktionselemente wie Türen, Fenster, elektrische Steckdosen, Leuchten, Wasch- und Spültische, Toiletten sowie Duschen.
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Zur Verbesserung der mechanischen Stabilität des monolithischen Rohrkörpers kann in an sich bekannter Weise Bewehrungsstahl innerhalb des Betonwerkstoffs angeordnet sein. Alternativ kann vorgesehen sein, dem Betonwerkstoff Fasern als Zuschlagsstoff zuzugeben, beispielsweise Glasfasern, die als Wirrfasern ungerichtet im Betonwerkstoff angeordnet sind. Derartige Fasern können beispielsweise auch dazu dienen, mechanische Angriffe auf den Rohrkörper – wie z.B. eine Durchbohrung – zu erschweren.
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Die Wohnqualität im Inneren des Gebäudemoduls kann insbesondere dadurch verbessert werden, dass kein wasserdichter bzw. selbstverdichtender Beton Verwendung findet, sondern vielmehr ein Betonwerkstoff, welcher Poren enthält. Außerdem sind in diesem Betonwerkstoff Partikel aus einem porösen mineralischen Material verteilt angeordnet. Dieses poröse mineralische Material unterstützt nicht nur die Ausgestaltung des Betonwerkstoffs als Leichtbeton, sondern ermöglicht insbesondere auch eine klimaregulierende Wirkung: Wenn als ein solches Material beispielsweise Blähton verwendet wird, so sind auch im Inneren des Betonwerkstoffs befindliche Blähtonpartikel aufgrund der Porosität des Betonwerkstoffs mit dem Inneren des Gebäudemoduls in Verbindung und können beispielsweise Luftfeuchtigkeit aufnehmen oder abgeben und damit eine klimaregulierende Wirkung entfalten. Die Aufnahme und auch die spätere Verdunstung der Feuchtigkeit bewirken über den Feuchtehaushalt hinaus auch eine temperaturregulierende Wirkung, so dass insgesamt diese Zugabe des porösen Materials im Betonwerkstoff ein angenehmes Wohnklima im Gebäudemodul unterstützt.
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Daher kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, dass das Gebäudemodul im Inneren frei von Putz ist, was eine besonders wirtschaftliche Ausgestaltung des Gebäudemoduls unterstütz. Die ansonsten durch Putz ermöglichte klimaregulierende Wirkung wird nämlich zumindest zu einem erheblichen Anteil durch den Betonwerkstoff selbst übernommen.
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Alternativ zu dem erwähnten Blähton kann auch Bimsstein als poröses mineralisches Material verwendet werden.
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Vorteilhaft kann ein aufrecht verlaufender Schacht monolithisch durch den Betonwerkstoff gebildet sein. Bei der Herstellung des Rohrkörpers wird also ein Schacht automatisch geschaffen, der sich über die Höhe des Gebäudemoduls erstreckt. Dieser Schacht kann für die Führung von Versorgungsleitungen genutzt werden, so dass diese im Sinne einer möglichst vereinfachten Wartung später an zentraler Stelle erreichbar sind. Es kann sich dabei um Leitungen der Elektro- und Sanitärinstallation handeln.
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Ebenso wie der erwähnte Schacht kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass mehrere Wände bei der Herstellung des Rohrkörpers monolithisch aus dem Betonwerkstoff mitgeschaffen werden, die einen im Inneren des Rohrkörpers befindlichen Raum begrenzen und dabei eine Türöffnung frei lassen. Die Türöffnung dient bei der Herstellung des Rohrkörpers beispielsweise dazu, einen Kern zwischen diesen herzustellenden Wänden in der Gießform anzuordnen, wobei ein derartiger Kern durch die frei belassene Türöffnung nach Aushärtung des Betonwerkstoffs entfernt werden kann. Die Stirnwände des Gebäudemoduls werden vorzugsweise durch vorgefertigte Elemente verschlossen, die an beiden Enden in den Rohrkörper eingesetzt werden. Wenn das Gebäudemodul lediglich zur Beherbergung von technischen Einrichtungen dient, können die Stirnwände als Platten ausgestaltet sein, die aus dem gleichen Betonwerkstoff bestehen wie der Rohrkörper des Gebäudemoduls. Somit wird ein hervorragender Brandschutz gewährleistet, der sowohl die Einrichtungen im Inneren des Gebäudemoduls gegen ein Feuer schützt, welches außerhalb des Gebäudemoduls entsteht, als auch ein hervorragender Brandschutz, der die Umgebung des Gebäudemoduls für den Fall schützt, dass im Inneren des Gebäudemoduls ein Brand entsteht.
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Die Verwendung von Leichtbeton für das Rohrelement ermöglicht, dass das Gebäudemodul betriebsfertig mit technischen Einrichtungen bestückt werden kann und dennoch ein Transportgewicht einhält, welches den Transport über öffentliche Straßen ermöglicht. So kann das Gebäudemodul beispielsweise mit einem Generator zur Erzeugung elektrischer Energie bestückt sein, oder als Rechenzentrum bzw. Datenbank mit einer Vielzahl von Computern oder digitalen Speichermedien. Die entsprechenden technischen Einrichtungen können dementsprechend schnell am Aufstellungsort des Gebäudemoduls in Betrieb genommen werden, wobei außer dem oben angesprochenen Brandschutz auch ein Schallschutz durch den Betonwerkstoff des Gebäudemoduls sichergestellt wird.
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Insbesondere wenn das Gebäudemodul für Wohnzwecke benutzt werden soll, können die Stirnwände auch dazu dienen, einen natürlichen Lichteinfall ins Innere des Gebäudemoduls zu ermöglichen. Dabei können die Stirnwände als Rahmenkonstruktionen mit mehreren Segmenten ausgestaltet sein, wobei in die einzelnen Segmente Tür- oder Fenster- oder Blindelemente eingesetzt werden können. Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass eine Stirnwand voll verglast ausgestaltet ist. Bei der oben angesprochenen Ausgestaltung als Rahmenkonstruktion mit mehreren Segmenten bedeutet dies, dass sämtliche Segmente für Licht durchlässig ausgestaltet sind. Gegebenenfalls können auch beide gegenüberliegenden Stirnwände voll verglast sein. Da der einzige Lichteinfall in das Innere des Gebäudemoduls durch die Stirnseiten erfolgt, kann die Vollverglasung dazu beitragen, im Inneren des Gebäudemoduls eine ausreichende Versorgung mit natürlichem Licht sicherzustellen.
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Da das Gebäudemodul nicht aus einzelnen Platten zusammengestellt wird, die ggf. erst an der Baustelle zu einem dreidimensionalen Körper zusammengefügt werden, sondern da es den monolithischen Rohrkörper aufweist, kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, dass das Gebäudemodul als Fertigbauelement ausgestaltet ist, welches bauseits praktisch Anschlussfertig angeliefert wird. Es ist werkseitig bereits mit Elementen der Sanitärinstallation und/oder der Elektroinstallation bestückt, so dass das gesamte Gebäudemodul lediglich an die erforderlichen Zu- und Ableitungen angeschlossen werden muss und dann unmittelbar betriebsbereit ist und lediglich noch mit Möbeln bestückt werden muss.
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Vorteilhaft kann eine Seitenwand des Gebäudemoduls mit einer Fassade versehen sein, welche angesichts des porösen Betonwerkstoffs einen Witterungsschutz gegen Feuchtigkeit bildet. Daher kann diese Seitenwand des Gebäudemoduls mit einer sehr großflächigen oder mit mehreren kleineren Fassadentafeln abgedeckt sein. Wenn das Gebäudemodul als nur aus diesem einen Modul bestehendes Gebäude genutzt werden soll, können dementsprechend vorteilhaft beide gegenüberliegenden Seitenwände mit derartigen Fassaden abgedeckt sein.
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Dabei kann insbesondere vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Fassade wärmedämmend ausgestaltet ist, indem beispielsweise zunächst eine thermische Isolierschicht dem Rohrkörper des Gebäudemoduls benachbart vorgesehen ist und diese thermische Isolierschicht dann außen durch eine Witterungsschutzschicht in Form einer metallischen oder mineralischen Fassadentafel abgedeckt ist.
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Auch auf der Decke des Gebäudemoduls kann vorteilhaft eine Wärmeisolierung vorgesehen sein. In diesem Fall ist auf der Decke eine wärmedämmende Isolationsschicht vorgesehen und auf dieser Isolationsschicht dann eine für Wasser undurchlässige Sperrschicht. Die Sperrschicht kann beispielsweise aus einer Bitumenfolie o. dgl. bestehen, oder aus einer metallischen Deckschicht. Besonders vorteilhaft jedoch kann vorgesehen sein, dass die Sperrschicht als Platte aus einem wasserdichten Beton ausgestaltet ist. Aufgrund der Eigensteifigkeit einer solchen Betonplatte ist in diesem Fall vorgesehen, dass diese Platte bzw. diese Sperrschicht an den beiden Stirnenden des Gebäudemoduls über den Rohrkörper hinausragt und somit einen Dachüberstand bildet, der somit das Eindringen von Feuchtigkeit unterhalb der Sperrschicht zuverlässig verhindert.
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Die Abmessungen des Gebäudemoduls können zur Erzielung eines möglichst großen Wohnraums, bei gleichzeitiger Möglichkeit, das Gebäudemodul auf dem Landweg transportieren zu können, beispielsweise dazu führen, dass der Rohrkörper eine Länge von 8 bis 12 m insbesondere etwa 10 m aufweist. Die Breite des Rohrkörpers kann bei etwa 2,50 m bis 4 m liegen, insbesondere 3 m zu Gunsten eines problemlosen Transports über öffentliche Straßen. Eine für das Raumklima vorteilhafte Raumhöhe kann dadurch gewährleistet werden, dass der Rohrkörper eine Höhe von 2,50 m bis 3 m aufweist, insbesondere etwa 2,80 m bis 2,90 m, beispielsweise 2,85 m. Angesichts einer Wandstärke des Rohrkörpers von etwa 15 cm wird dementsprechend eine innere Raumhöhe des Rohrkörpers von 2,55 m gewährleistet, wenn der Rohrkörper außen die erwähnte Höhe von 2,85 m aufweist.
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Die vorgenannten Abmessungen berücksichtigen insbesondere eine Transportabilität des Gebäudemoduls vom Produktionsort zum Aufstellungsort über öffentliche Straßen. Davon abweichende Abmessungen können jedoch insbesondere dann problemlos vorgesehen sein, wenn ein solcher Transport nicht über öffentliche Straßen erfolgen soll, sondern lediglich den Anforderungen genügen muss, welche das eingesetzte Transportgerät in technischer Hinsicht stellt. So kann beispielsweise die Produktion der Gebäudemodule dort erfolgen, wo eine neue – und ggf. temporäre – Siedlung entstehen soll. Die für die Produktion genutzte Halle kann beispielsweise nach Errichtung der Siedlung als Schulgebäude, Markthalle oder dergleichen verwendet werden, nachdem die Produktionsanlagen aus dieser Halle entfernt worden sind. Dementsprechend kann das Gebäudemodul auch größere als die oben genannten Abmessungen aufweisen, beispielsweise eine Breite von 7 m aufweisen.
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Unter Verwendung des beschriebenen Gebäudemoduls kann vorteilhaft ein Gebäude geschaffen werden, welches aus wenigstens zwei derartigen Gebäudemodulen besteht. Zu Gunsten einer möglichst wirtschaftlichen Ausgestaltung des Gebäudemoduls ist vorgesehen, dass im Gebäudemodul kein schwimmender, gegen Trittschall isolierter Estrich vorgesehen ist. Daher sind zwischen den beiden benachbarten Gebäudemodulen Dämpfungskörper angeordnet, die für Körperschall isolierend wirken, beispielsweise Matten aus einem Kautschuk- oder Elastomerwerkstoff. Derartige Dämpfungskörper können zwischen zwei nebeneinander angeordneten Gebäudemodulen vorgesehen sein und / oder zwischen zwei übereinander angeordneten Gebäudemodulen, so dass Trittschall zwar innerhalb eines Gebäudemoduls von einem zum anderen Raum wahrgenommen werden kann, jedoch eine Trittschallisolierung zuverlässig zwischen benachbarten Gebäudemodulen erzielt wird.
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Eine möglichst wirtschaftliche Ausgestaltung des Gebäudes kann dadurch unterstützt werden, dass die Dämpfungskörper ausschließlich zwischen zwei übereinander angeordneten Gebäudemodulen vorgesehen sind. Ohne spezielle Halterungen an den Gebäudemodulen vorzusehen, können die Dämpfungskörper einfach auf das untere Gebäudemodul aufgelegt werden. Nach dem Aufsetzen des oberen Gebäudemoduls sind sie aufgrund der Gewichtsbelastung verschiebesicher in ihrer Lage fixiert.
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Eine Schallisolierung zwischen nebeneinander benachbarten Gebäudemodulen kann auf einfache Weise, unter Einsparung von Montagezeit und von Material, allein durch die Aufstellung der beiden Gebäudemodule erreicht werden, indem ein Luftspalt zwischen diesen beiden Gebäudemodulen verbleibt. In diesem Fall kann auf Dämpfungskörper zwischen den beiden seitlich benachbarten Gebäudemodulen vollständig verzichtet werden. Jedoch können Abstandshalter die Aufrechterhaltung des Luftspalts sicherstellen, wobei die Abstandshalter zur Vermeidung einer unerwünschten Körperschallübertragung akustisch dämpfend ausgestaltet sind. Insofern können auch die Abstandshalter ebenfalls als Dämpfungskörper bezeichnet werden und beispielsweise aus dem gleichen Material bestehen können wie die übrigen Dämpfungskörper, die zwischen zwei übereinander angeordneten Gebäudemodulen vorgesehen sind, wobei die Abstandshalter im Vergleich zu diesen übrigen Dämpfungskörpern kleinere Abmessungen aufweisen können.
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Ein weiterer Vorteil der Dämpfungskörper besteht darin, dass sie nicht nur schwache Vibrationen wie den erwähnten Schall dämpfen, sondern auch stärkere Vibrationen, wie sie beispielsweise bei Erdbeben auftreten. Die monolithische Ausgestaltung des Rohrkörpers verleiht dem Gebäudemodul im Vergleich zu vier separat hergestellten Wandelementen, die zu einem Rohrkörper verbunden werden, eine erheblich bessere Stabilität, so dass bereits aus diesem Grund ein Gebäude, welches aus einem oder mehreren vorschlagsgemäßen Gebäudemodulen errichtet wird, eine besonders hohe Sicherheit gegen Erdbeben gewährleistet. Die erwähnten Dämpfungskörper ermöglichen, dass das Gebäude sich elastisch bewegen kann, also Relativbewegungen zwischen den einzelnen Gebäudemodulen erfolgen können, und Schwingungen bzw. Drücke zwischen den einzelnen Gebäudemodulen aufgenommen und gedämpft werden können. Im Ergebnis wird daher sowohl für einzellige als auch für mehrzellige Gebäude, also für Gebäude, die aus einem einzigen Gebäudemodul oder aus mehreren Gebäudemodulen bestehen, ein hohes Maß an Erdbebensicherheit geschaffen.
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Das Gebäudemodul kann grundsätzlich als abgeschlossene Wohneinheit genutzt werden, so dass es eine so genannte „einzellige“ Wohneinheit bildet. Vorteilhaft jedoch können zwei- oder mehrzeilige Wohneinheiten geschaffen werden, die dementsprechend mehr Grundfläche bereitstellen, als ein einzelnes Gebäudemodul bietet. Ein mehrzelliges Gebäude wird dementsprechend aus einer Mehrzahl einzelliger und / oder mehrzelliger Wohneinheiten gebildet. Zur Schaffung einer zwei- oder mehrzelligen Wohneinheit können zwei oder mehr Grundmodule nebeneinander und / oder übereinander angeordnet werden, und es kann insbesondere vorgesehen sein, dass zwei oder mehr unterschiedliche Typen von Gebäudemodulen verwendet werden. Die Gebäudemodule können sich durch unterschiedliche Grundrisse unterscheiden, beispielsweise durch die Anordnung von monolithisch im Gebäudemodul vorgesehenen Wänden, oder durch die Anzahl und Anordnung von Türen, welche einen Durchgang zum benachbarten Gebäudemodul ermöglichen, so dass beispielsweise ein „Durchgangsmodul“ vorgesehen sein kann, welches zwei Türen in den beiden gegenüberliegenden Seitenwänden aufweist und bei einer Aneinanderreihung von wenigstens drei Modulen als mittleres Modul eine Verbindung zwischen den beiden äußeren Modulen schafft. Unterschiedliche Grundmodule können sich durch die werkseitig vorgesehenen, standardisierten Installationen von elektrischen oder sanitären Leitungen und Funktionselementen unterscheiden, so dass sie dementsprechend für die Nutzung als Wohn-, Küchen- oder Sanitärräume vorbereitet sind.
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Zur Schaffung einer zweizelligen Wohneinheit können vorteilhaft zwei benachbarte Gebäudemodule einen gemeinsamen Wohnraum bilden, indem die beiden Gebäudemodule mit Rohrwandungen ihrer beiden Rohrkörper einander benachbart angeordnet sind, also nicht etwa stirnseitig aneinander anschließen. In den beiden Rohrwandungen, die einander benachbart sind, sind einander überdeckende Durchgangsöffnungen angeordnet, beispielsweise zwei miteinander fluchtende Türöffnungen. Sollten die beiden Gebäudemodule allerdings übereinander angeordnet sein, so können diese beiden einander überdeckenden Durchgangsöffnungen beispielsweise dazu dienen, eine die beiden Etagen verbindende Treppe, ggf. Wendeltreppe, aufzunehmen.
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Die beiden Durchgangsöffnungen überdecken einander so, dass sie den Durchgang von einem in das benachbarte Gebäudemodul ermöglichen. Aus ästhetischen Gründen können die beiden Durchgangsöffnungen vorteilhaft miteinander fluchten, also gleichgroß sein. Wenn jedoch die Herstellung von mehreren unterschiedlichen Typen von Gebäudemodulen vorgesehen ist, die auf unterschiedliche Arten miteinander kombiniert werden können, so kann vorgesehen sein, dass zwei Durchgangsöffnungen einander überdecken und den Durchgang von einem ins nächste Modul ermöglichen, dass diese beiden Durchgangsöffnungen jedoch nicht exakt miteinander fluchten müssen.
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Wenn mehrere Gebäudemodule nebeneinander angeordnet sind, also mit ihren Rohrwandungen einander benachbart sind und nicht etwa mit ihren Stirnwänden, so ergibt sich daraus ein so genannter Gebäuderiegel. Ein Witterungsschutz, wie weiter oben für das einzelne Gebäudemodul beschrieben, ist in diesem Fall lediglich an den beiden Außenseiten des Gebäuderiegels erforderlich, so dass in besonders wirtschaftlicher Ausgestaltung des Gebäudes die Abdeckung lediglich dieser beiden Außenseiten des Gebäuderiegels mit jeweils einer oder mehreren Fassadentafeln vorgesehen sein kann.
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Wenn mehrere Gebäudemodule den beschriebenen Gebäuderiegel bilden, so können die Eingangstüren versetzt zueinander angeordnet sein, also auf den unterschiedlichen Stirnseiten der Gebäudemodule vorgesehen sein. Wirtschaftlich besonders vorteilhaft können die Gebäudemodule jedoch so angeordnet sein, dass sich die Eingangstüren sämtlich nebeneinander befinden, so dass auf besonders einfache Weise der Zugang zu den Eingangstüren geschaffen werden kann. Wenn aus mehreren Gebäudemodulen ein mehrstöckiges Gebäude geschaffen wird, so können ähnlich wie bei den so genannten Laubengängen auf Höhe der oberen Gebäudemodule die Eingangstüren durch einen Laufsteg miteinander verbunden sein, wobei der Zugang zu diesem Laufsteg durch einen Treppenaufgang ermöglicht werden kann.
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Das einzelne Gebäudemodul kann durch die weiter oben erwähnte Dachkonstruktion vor Niederschlägen geschützt werden, nämlich durch die thermisch isolierende Schicht sowie durch die darüber angeordnete Sperrschicht, die ggf. als Betonplatte ausgestaltet sein kann. Wenn ein Gebäude zwei oder mehr einander benachbarte Gebäudemodule umfasst, die mit ihren Seitenwänden einander benachbart sind, kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die erwähnten Sperrschichten der Dachkonstruktion an den einander benachbarten Längsseiten jeweils eine Aufkantung aufweisen. Der Spalt, der sich zwischen den beiden Sperrschichten der beiden Gebäudemodule ergibt, kann dann auf einfache Weise durch eine Dichtleiste abgedeckt werden, die einen U-förmigen, nach unten offenen Querschnitt aufweist und die so angeordnet wird, dass sie die beiden einander benachbarten Aufkantungen übergreift. Eine solche Leiste kann beispielsweise ein vorgefertigtes Formteil aus Kunststoff oder Metall sein, oder es kann sich dabei um eine an der Baustelle angebrachte und in Form gebrachte Folie handeln.
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Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird anhand der rein schematischen Darstellung nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
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1 einen horizontalen Querschnitt durch einen Gebäudekomplex,
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2 einen vertikalen Schnitt entlang der Linie II-II in 1, und
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3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in 1.
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In 1 ist ein Gebäudekomplex dargestellt, der zwei Gebäude 1 umfasst, wobei jedes Gebäude 1 aus einer Vielzahl von Gebäudemodulen 2 gebildet wird. Dabei sind zwei unterschiedliche Modultypen vorgesehen, nämlich ein Gebäudemodul 2, welches als Wohnmodul 3 bezeichnet wird und ein Gebäudemodul 2, welches einen anderen Grundriss aufweist und als Schlafmodul 4 bezeichnet ist. Die einzelnen Gebäudemodule 2 sind jeweils 10 m lang und 3 m breit. Sie weisen eine Raumhöhe im Inneren von 2,55 m auf und eine Wandstärke von 15 cm, so dass die Gebäudemodule 2 insgesamt jeweils eine Höhe von 2,85 m aufweisen.
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Wie insbesondere aus den 2 und 3 ersichtlich ist, sind die beiden Gebäude 1 jeweils dreigeschossig ausgestaltet, so dass jedes Gebäude 1 drei übereinander angeordnete Gebäuderiegel 5 aufweist und jeder Gebäuderiegel 5 durch zehn Gebäudemodule 2, nämlich jeweils abwechselnd fünf Wohnmodule 3 und fünf Schlafmodule 4, gebildet wird.
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Wie aus dem Grundriss der einzelnen Wohneinheiten in 1 ersichtlich ist, sind die Grundrisse der einander gegenüberliegenden Gebäudemodule 2 symmetrisch zueinander ausgestaltet. Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann zu Gunsten einer möglichst wirtschaftlichen Ausgestaltung der Gebäudemodule 2 vorgesehen sein, dass lediglich die beiden dargestellten Modultypen des Wohnmoduls 3 und des Schlafmoduls 4 hergestellt werden und daraus ein erstes Gebäude 1 bzw. ein erster Gebäuderiegel 5 errichtet wird. Für das zweite Gebäude 1 werden dann die dort verwendeten Gebäudemodule 2 jeweils um 180° gedreht, so dass wie in 1 die Eingänge zu den jeweiligen Gebäudemodulen 2 einander gegenüberliegen und durch mittig zwischen den Gebäuden 1 angeordnete Laubengänge erschlossen werden können.
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Diese Laubengänge weisen die aus den 1 und 2 ersichtlichen Laufstege 6 auf, die über eine Treppe 7 erreichbar sind. In jedem Schlafmodul 4 ist monolithisch aus dem für den Rohrkörper verwendeten Betonwerkstoff ein Schacht 8 gebildet. Hierzu verläuft eine Seitenwand 9 des Rohrkörpers nicht in einer Ebene geradlinig, sondern vielmehr mit einer U-förmigen Umlenkung, so dass der zur Seite offene Schacht 8 geschaffen wird.
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Ebenso ist bei der Herstellung des monolithischen Rohrkörpers vorgesehen, dass aus demselben Betonwerkstoff monolithisch Wände 10 geschaffen werden, die einen Raum 11 begrenzen, jedoch eine Türöffnung 12 frei lassen, so dass dieser Raum 11 beispielsweise als Bad genutzt werden kann und die zugehörigen Zu- und Ableitungen auf kurzem Weg zu dem Schacht 8 geführt werden können.
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Die beiden Stirnwände eines jeden Gebäudemoduls 2 sind mit 14 gekennzeichnet, wobei in den an die Laufstege 6 angrenzenden Stirnwänden 14 Türen 15 als Eingangstüren zum Betreten der jeweiligen Wohneinheiten vorgesehen sind.
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Aus 2 ist ersichtlich, dass auf den obersten Gebäudemodulen 2 der beiden Gebäude 1 jeweils eine Dachkonstruktion vorgesehen ist, die eine wärmedämmende Isolationsschicht 16 auf der jeweiligen Decke 17 dieses obersten Gebäudemoduls 2 vorsieht und eine wasserdichte Sperrschicht 18, welche die Isolationsschicht 16 abdeckt.
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Die Sperrschicht 18 ist als Betonplatte mit einer Länge von 11 m ausgestaltet, so dass diese Betonplatte über die Gebäudemodule 2 zu beiden Seiten um jeweils 50 cm hinausragt. Die Betonplatte, welche die Sperrschicht 18 bildet, weist eine umlaufende Aufkantung 19 auf, so dass, wie aus 3 ersichtlich ist, bei zwei benachbarten Grundmodulen 2 die Aufkantungen 19 der Sperrschichten 18 unmittelbar aneinander grenzen. Ein zusätzlicher Schutz gegen eindringendes Wasser wird dadurch erzielt, dass, aus den Zeichnungen nicht ersichtlich, diese beiden aneinander grenzenden Aufkantungen 19 durch eine U-förmige Dichtleiste abgedeckt werden.
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Aus den 2 und 3 ist ersichtlich, dass die monolithischen Rohrkörper aus Betonwerkstoff der Gebäudemodule 2 außer den Seitenwänden 9 und der Decke 17 jeweils einen Boden 20 der Grundmodule 2 bilden.
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Die beiden unterschiedlichen Wohn- und Schlafmodule 3 und 4 bilden, wie aus 1 erkennbar ist, jeweils gemeinsam eine Wohnung mit einer Wohnfläche von annähernd 50 m2. Die beiden dazu verwendeten Gebäudemodule 2 weisen an ihren beiden aneinander grenzenden Seitenwänden 9 jeweils eine Durchgangsöffnung 21 auf, wobei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel diese beiden Durchgangsöffnungen 21 gleichgroß sind und miteinander fluchten.
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Aufgrund des Maßstabs ist aus den Darstellungen nicht ersichtlich, dass jeweils zwischen zwei aneinander angrenzenden Gebäudemodulen 2 Dämpfungskörper angeordnet sind, die körperschallisolierend ausgestaltet sind.
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In 1 ist an den beiden Enden jedes der beiden dargestellten Gebäuderiegel 5 eine Fassadenkonstruktion dargestellt, die als wärmedämmende Fassade ausgestaltet ist, indem auch an diesen beiden Enden eines Gebäuderiegels 5 eine thermische Isolationsschicht 16 angeordnet ist, die mit mehreren dünnen, beispielsweise metallischen, Fassadentafeln 22 abgedeckt ist und somit gegen Feuchtigkeit und UV-Strahlung geschützt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gebäude
- 2
- Gebäudemodul
- 3
- Wohnmodul
- 4
- Schlafmodul
- 5
- Gebäuderiegel
- 6
- Laufsteg
- 7
- Treppe
- 8
- Schacht
- 9
- Seitenwand
- 10
- Wand
- 11
- Raum
- 12
- Türöffnung
- 14
- Stirnwand
- 15
- Tür
- 16
- Isolationsschicht
- 17
- Decke
- 18
- Sperrschicht
- 19
- Aufkantung
- 20
- Boden
- 21
- Durchgangsöffnung
- 22
- Fassadentafel