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DE202016106285U1 - Klammersystem für Paneele - Google Patents

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DE202016106285U1
DE202016106285U1 DE202016106285.3U DE202016106285U DE202016106285U1 DE 202016106285 U1 DE202016106285 U1 DE 202016106285U1 DE 202016106285 U DE202016106285 U DE 202016106285U DE 202016106285 U1 DE202016106285 U1 DE 202016106285U1
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panel
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Abstract

Wand- oder Deckenbelag, aufweisend – eine auf einer Wand oder Decke (13) montierbare Unterkonstruktion mit Konstruktionsschienen (12) und Montageclips (3), – eine mittels der Montageclips (3) an den Konstruktionsschienen (12) schwimmend gelagerte Paneelfläche mit einer Vielzahl von Paneelen, die an den Längsseiten und/oder Querseiten mittels zueinander korrespondierender und klebstofffrei verbindbarer Verriegelungsprofile miteinander verbunden sind, – wobei die Montageclips (3) in Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen (12) beweglich an den Konstruktionsschienen (12) und – die Paneele (1a, 1b) quer zur Längsachsenrichtung (L) beweglich an den Montageclips (3) gelagert sind, – wobei eine Absturzsicherung (15) angeordnet ist, die das unbeabsichtigte Lösen der Paneele (1a, 1b) von der Konstruktionsschiene (12) zumindest abschnittsweise verhindert.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen schwimmend gelagerten Decken- oder Wandbelag gemäß Anspruch 1 und ein entsprechendes Montagesystem zum Herstellen eines schwimmend verlegten Wand- oder Deckenbelags nach Anspruch 10.
  • Wand- und Deckenbeläge mit einer zumindest teilweise schwimmenden Verlegung sind beispielsweise aus der EP 1 343 943 B1 bekannt. Sie offenbart über korrespondierende Verriegelungsprofile verbundene Paneele, die mittels einer Clipaufnahme an einem der Paneele und einem Clip am Untergrund befestigt sind.
  • Der Clip ist so an der Clipaufnahme angeordnet, dass sich das Paneel sowohl quer zur Längsachsenrichtung als auch in Längsachsenrichtung des Paneels am Clip bewegen kann. Dabei wird die Bewegungsmöglichkeit quer zur Längsachsenrichtung des Paneels über eine gegenüber der Länge des Clips längere Clipaufnahme im Paneel erzeugt. Insofern ist jedoch die Bewegung quer zur Längsachsenrichtung nur stark eingeschränkt möglich, da der zur Verfügung stehende Platz in der Clipaufnahme stark begrenzt ist. Eine weitere Schwierigkeit besteht in der Sicherung von an Decken und Wänden angeordneten Paneelen, die mit korrespondierenden Verriegelungsprofilen verbunden sind, da beim unbeabsichtigten Lösen eines Paneels ein Dominoeffekt entsteht, aufgrund dessen große Abschnitte der Paneelfläche oder sogar die gesamte Paneelfläche von der montierten Wand oder Decke abfällt.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen schwimmend montierten Wand- oder Deckenbelag und ein verbessertes Montagesystem zum Herstellen eines schwimmend montierten Wand- oder Deckenbelages bereit zu stellen, bei dem ein unbeabsichtigtes Ablösen des Wand- oder Deckenbelags verhindert wird.
  • Die Erfindung löst die Aufgabe durch einen Wand- oder Deckenbelag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Montagesystem mit den Merkmalen des Anspruchs 10.
  • Das Verfahren zur Herstellung eines zumindest teilweise schwimmend gelagerten Decken- oder Wandbelags umfassend eine Paneelfläche mit einer Vielzahl von Paneelen, die an den Längsseiten und/oder Querseiten mittels zueinander korrespondierender und klebstofffrei verbindbarer Verriegelungsprofile miteinander verbunden werden, weist die Schritte auf: Anordnen von ersten Paneelen einer ersten Paneelreihe an Konstruktionsschienen mittels eines Montageclips, wobei der Montageclip in Richtung der Konstruktionsschiene beweglich an der Konstruktionsschiene gelagert wird und der Montageclip mit einer Aufnahme in eine Ausnehmung der ersten Paneele eingreift, so dass die ersten Paneele quer zur Richtung der Konstruktionsschienen an der Aufnahme beweglich gelagert sind und Verbinden von zweiten Paneelen einer zweiten Paneelreihe mit den ersten Paneelen mittels der längsseitigen Verriegelungsprofile, wobei vor, gleichzeitig oder nach dem Verbinden der ersten und zweiten Paneele eine Absturzsicherung angeordnet wird, die das unbeabsichtigte Lösen der Paneele von der Konstruktionsschiene verhindert.
  • Das Verfahren ermöglicht eine besonders einfache und werkzeuglose Montage eines Decken- oder Wandbelages auf den Konstruktionsschienen. Dabei werden erste Paneele einer ersten Paneelreihe mit einer ersten Längsseite, die im Bereich einer an die Paneelfläche angrenzenden Raumbegrenzungsfläche angeordnet ist, an den Konstruktionsschienen befestigt. Dies erfolgt entweder mittels der Montageclips oder durch bspw. verdeckte, unterseitig montierbare Halteclips. Zur weiteren Montage wird ein Montageclip an der Konstruktionsschiene angeordnet, bspw. mittels einer Drehbewegung um eine senkrecht zur Paneeloberfläche stehende Drehachse, so dass der Montageclip mit bspw. zwei Laschen beweglich auf der Konstruktionsschiene gelagert ist. Anschließend wird der Montageclip entlang der Konstruktionsschiene mit einer Aufnahme auf die der Raumbegrenzungsseite gegenüberliegende zweite Seite des ersten Paneels geschoben, so dass das erste Paneel an der Aufnahme in Längsachsenrichtung des Paneels beweglich gelagert anliegt.
  • Nachfolgend wird das zweite Paneel einer zweiten Paneelreihe mittels der längsseitigen Verriegelungsprofile am längsseitigen Verriegelungsprofil des ersten Paneels angeordnet und mit diesem verriegelt. Zur Befestigung der der ersten Paneelreihe gegenüberliegenden zweiten Seite des zweiten Paneels wird wiederum ein Montageclip an der Konstruktionsschiene montiert und mit seiner Aufnahme auf die zweite Seite des zweiten Paneels geschoben.
  • Weitere Paneelreihen werden entsprechend der Montage der zweiten Paneelreihe montiert, wobei die letzte Paneelreihe einer Paneelfläche bspw. entsprechend der ersten Paneelreihe an der der Raumbegrenzungsfläche zugewandten Seite ebenfalls mit einem Montageclip oder bspw. mit einem unterseitig und verdeckt montierten Halteclip an der Konstruktionsschiene befestigt werden kann.
  • Die Lagerung der Paneele an den Montageclips, die wiederum an der Konstruktionsschiene beweglich gelagert sind, ermöglicht eine vollständig schwimmende Lagerung und somit eine unbehinderte Bewegung der Paneelfläche zwischen den Raumbegrenzungsflächen.
  • Unter einer vollständig schwimmenden Lagerung wird verstanden, dass die Paneelfläche sich in ihrer Ebene in vier 90° zueinander versetzte Richtungen ungehindert bis zu den jeweiligen angrenzenden Raumbegrenzungsflächen bewegen kann.
  • Dabei kann die Bewegung entlang der Längsachse der Paneele, d.h. quer zur Längsachse der Konstruktionsschienen, erfolgen, indem das Paneel an der Aufnahme des Montageclips entlang rutscht, d.h. seine Position gegenüber dem Montageclip verändert. Die Bewegung der Paneelfläche in Längsachsenrichtung der Konstruktionsschiene erfolgt gemeinsam mit dem Montageclip, indem der Montageclip an der Konstruktionsschiene entlang gleitet. Bei der Bewegung der Paneelfläche in Längsachsenrichtung erfolgt demnach keine Relativbewegung zwischen Montageclip und Paneel.
  • Gattungsgemäße Paneele umfassen Holzwerkstoffe, insbesondere Holzwerkstoffplatten, die als Wand- oder Deckenbelag eingesetzt werden. Unter Holzwerkstoffen werden dabei insbesondere die klassischen Holzwerkstoffe wie Sperrholzplatten und Furnierholzplatten oder partikelbasierte Holzwerkstoffe, wie bspw. Faserplatten, Spanplatten oder OSB-Platten verstanden. Zudem können gattungsgemäße Paneele auch Wood-Plastic-Composites umfassen, d.h. bspw. mittels Extrusion oder Spritzgussverfahren hergestellte Werkstoffe umfassen, die Holzpartikel enthalten. Gattungsgemäße Paneele umfassen vorzugsweise eine Beschichtung. Die Beschichtung kann bspw. Echtholz, Laminat (DPL: direct pressure laminate, direkt verpresstes Laminat, CPL: continues pressure laminate, kontinuierlich verpresste Laminate, HPL: high pressure laminate, Hochdrucklaminate), Lack, bspw. aufgetragen durch Direktdruck oder Indirektdruck, eine Kunststoff- oder Plexiglasplatte oder -folie, eine Metallplatte, eine WPC-Platte oder -folie oder Kombinationen hiervon umfassen.
  • Das bedeutet, dass gattungsgemäße Paneele in jedem Fall mehrschichtig ausgebildet sein können. Dabei kann das Paneel selbst mehrschichtig, bspw. aus einer Holzwerkstoffplatte und einer Beschichtung ausgebildet sein. Auch ist es möglich, die Holzwerkstoffplatte selbst oder die Beschichtung selbst jeweils mehrschichtig auszubilden.
  • Paneele im Sinne der Erfindung kennzeichnen sich dadurch aus, dass sie plattenförmig ausgebildet sind und an ihren Längsseiten und an ihren Querseiten zueinander korrespondierende Verriegelungsprofile zum klebstofffreien und fugenlosen Verbinden aufweisen, wobei zumindest die Längsseiten zueinander und die Querseiten zueinander korrespondierende Verriegelungsprofile aufweisen. Alternativ können auch jeweils eine Quer- und eine Längsseite identische Profile aufweisen, so dass ein erstes Paneel mit einer Querseite mit einer Längsseite eines zweiten Profils verbunden werden kann. Unter einer Paneelfläche ist eine Mehrzahl von Paneelen zu verstehen, die über ihre korrespondierenden Verbindungsmittel miteinander verbunden sind und beispielsweise eine fugenlose Oberfläche, einen Oberflächenbelag, ausbilden.
  • Die korrespondierenden Verriegelungsprofile sind insbesondere als Drehprofile, Schwenkprofile und/oder Drehschwenkprofile ausgebildet. Auch können die Verriegelungsprofile als so genannte Druckknopfprofile ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend können sowohl die längsseitigen als auch die querseitigen Verriegelungsprofile eine so genannte 5G-Verriegelung aufweisen.
  • Unter den ersten Paneelen einer ersten Paneelreihe werden Paneele verstanden, die über korrespondierende Verriegelungsprofile an ihren Querseiten (kurze Seitenkante) miteinander verbunden und Teil eines Wand- oder Deckenbelages sind. Dabei ist eine erste Paneelreihe eine erste oder letzte Paneelreihe einer Paneelfläche. Die erste Paneelreihe kann somit eine die Paneelfläche abschließende Paneelreihe sein, d.h. bspw. mit einer ihrer Längsseiten an eine Raumbegrenzungsfläche angrenzen.
  • Bei Wand- oder Deckenbelägen aus Paneelen mit korrespondierenden Verriegelungsprofilen ist es notwendig, dass die erste Paneelreihe mindestens zwei direkte Verbindungspunkte mit der Unterkonstruktion aufweist, nämlich zum einen im Bereich der Außenseite (bspw. der der Raumbegrenzungsfläche zugewandten Seite) der ersten Paneele und eine Verbindung im Bereich des korrespondierenden Verriegelungsprofils mit einem zweiten Paneel. Die der Raumbegrenzungsfläche zugewandte Verbindung kann beispielsweise ebenfalls mit dem Montageclip erfolgen, vorzugsweise kann hierzu jedoch ein Halteclip verwendet werden, der verdeckt an der Unterseite des Paneels im wandseitigen Bereich angeordnet wird und mit der Konstruktionsschiene in Eingriff kommt.
  • Unter dem Montageclip ist ein Befestigungsmittel zu verstehen, dass eine bewegliche Verbindung zwischen den Konstruktionsschienen der Unterkonstruktion und der Paneelfläche herstellt. Die bewegliche Lagerung des Montageclips an den Konstruktionsschienen erfolgt bspw. derart, dass der Montageclip Laschen zum Umgreifen von Abschnitten der Konstruktionsschiene aufweist, so dass der Montageclip entlang der Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen an den Konstruktionsschienen verschoben werden kann.
  • Zum Anordnen des Montageclips an dem Paneel ist es vorgesehen, dass der Montageclip mit einer Aufnahme in eine Ausnehmung des Paneels eingreift. Die Aufnahme kann insbesondere einen aus einer Oberfläche des Montageclips herausragenden ersten Schenkel aufweisen, der die Aufnahme umfasst.
  • Zur Lagerung der Paneele an der Aufnahme ist vorzugsweise vorgesehen, dass ein Abschnitt des ersten Schenkels einen Abschnitt einer Nutwange, bspw. einer unteren Nutwange, des Verriegelungsprofils umgreift. Dabei liegt die Nutwange mit einem Abschnitt auf der Aufnahme auf bzw. an dieser an und kann sich entlang der Aufnahme bewegen.
  • Die vollständig schwimmende Lagerung erfolgt somit derart, dass die Paneelfläche sich als Ganzes in Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen gemeinsam mit den Montageclips bewegen kann, während die Paneelfläche sich in Richtung quer zur Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen bewegt, in dem die auf der Aufnahme des Montageclips aufliegenden Abschnitte des Paneels verschoben werden.
  • Die Konstruktionsschienen weisen insbesondere einen hutartigen Querschnitt auf, d.h., sie weisen einen u-förmigen Grundkörper auf, bei dem die freien Enden der Schenkel in einem Winkel von beispielsweise 90° nach außen abgekantet sein können und in entgegengesetzte Richtung zeigende Stege ausbilden. Die Konstruktionsschienen werden vorzugsweise mit ihrem Grundkörper direkt auf die Wand oder Decke bzw. eine weitere Tragkonstruktion montiert, so dass die Stege beabstandet und weitestgehend parallel zur Wand oder Decke ausgerichtet sind.
  • Bei Wand- und Deckenbelägen aus Paneelen mit korrespondierenden Verriegelungsprofilen besteht beim Ablösen eines Paneels von der Unterkonstruktion die Gefahr eines Dominoeffektes. Bei diesem löst sich bspw. ein erstes Paneel von der Unterkonstruktion ab und rutscht aus dem korrespondierenden Verriegelungsprofil des zweiten Paneels heraus. Durch das Auflösen der korrespondierenden Verriegelungsverbindung verlieren die zweiten Paneele einseitig ihre Verbindung mit der Unterkonstruktion, wodurch sich auch diese aus dem Montageclip und der jeweiligen korrespondierenden Verrieglungsverbindung lösen und abfallen.
  • Dementsprechend kann es vorkommen, dass bspw. ein versehentlich abgelöstes Paneel im Randbereich einer Paneelfläche große Teile der Paneelfläche bzw. die gesamte Paneelfläche mit abstürzen lässt (Dominoeffekt).
  • Unter einer Absturzsicherung wird ein Mittel oder eine Vorrichtung verstanden, die zusätzlich zu den Verriegelungsprofilen und der Aufnahme am Montageclip eine weitere Fixierung der Paneele bewirkt, die das Ablösen eines ersten und/oder zweiten Paneels und insbesondere einen Dominoeffekt deutlich erschwert bzw. verhindert.
  • Unter dem gleichzeitigen Anordnen der Absturzsicherung wird dabei verstanden, dass die Absturzsicherung während des längsseitigen Verbindens des ersten und zweiten Paneels, d.h. bei der Verriegelung der beiden Paneele mittels der Verriegelungsprofile, angeordnet wird. D.h., der Vorgang der Verriegelung und der Anordnung der Absturzsicherung erfolgt zumindest teilweise zeitgleich. Unter einem nachträglichen Anordnen der Absturzsicherung wird verstanden, dass die Einrichtung/Montage der Absturzsicherung nach Abschluss der Verriegelung der Verriegelungsprofile erfolgt. Dementsprechend wird unter vor dem Verbinden verstanden, dass die Absturzsicherung montiert wird, bevor das Verbinden der Verriegelungsprofile erfolgt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung wird die Absturzsicherung im Bereich des Verriegelungsprofils angeordnet. So kann die Absturzsicherung als Klebemittel ausgebildet sein, das bspw. im Bereich des korrespondierenden Verriegelungsprofils angeordnet wird und diese verklebt. Als Klebemittel können insbesondere Leime eingesetzt werden. Besonders bevorzugt wird die Absturzsicherung bspw. als mechanisches Bauteil ausgebildet, das in das vorhandene Verriegelungsprofil oder unterseitig am Paneel angreift. Dabei kann die Absturzsicherung insbesondere als Rastkörper ausgebildet sein, der in eine an einem Paneel angeordnete Rastkörperaufnahme eingreift.
  • Besonders bevorzugt wird zur Ausbildung einer Absturzsicherung im ersten und/oder zweiten Paneel mindestens eine Rastkörperaufnahme eingebracht, in die ein vorzugsweise am Montageclip angeordneter Rastkörper eingreift. Das Eingreifen erfolgt insbesondere vor oder während des Verriegelns der korrespondierenden Verriegelungsprofile des ersten und zweiten Paneels.
  • Die Rastkörperaufnahme kann insbesondere als Ausnehmung ausgebildet sein. Die Ausnehmung ist besonders bevorzugt als sich in Längsachsenrichtung des Paneels erstreckende Nut ausgebildet. Die Rastkörperaufnahme ist zudem insbesondere als zum Verriegelungsprofil zusätzliche Nut ausgebildet.
  • Die Rastkörperaufnahme ist bevorzugt im Bereich des Verriegelungsprofils des zweiten Paneels angeordnet. Der hierfür geeignete Rastkörper ist vorzugsweise am Montageclip angeordnet. Er kann nach einer bevorzugten Ausführungsform als zweiter Schenkel vorgesehen sein, der beim Verriegelungsvorgang der Verriegelungsprofile in die Rastkörperaufnahme eingeführt wird, wodurch eine besonders stabile Sicherung des zweiten Paneels erreicht wird.
  • Alternativ wird der Rastkörper nach einer Weiterbildung der Erfindung am ersten, die Aufnahme umfassenden Schenkel angeordnet. Bei diesen Ausführungsformen wird das Verriegelungsprofil des zweiten Paneels mit dem Verriegelungsprofil des ersten Paneels gekoppelt und gleichzeitig, bspw. bei der durchzuführenden Schwenkbewegung zum Koppeln der Verriegelungsprofile, wird der Rastkörper in die Rastkörperaufnahme eingeführt.
  • Alternativ oder ergänzend zum Rastkörper und zur Rastkörperaufnahme im Bereich der Verriegelungsprofile wird die Rastkörperaufnahme in die Unterseite des ersten und/oder zweiten Paneels eingebracht. Diese kann ebenfalls als einzelne Ausnehmung oder bspw. als sich in Längsrichtung des Paneels erstreckende Nut erfolgen. Der jeweils dazugehörige Rastkörper kann bevorzugt als sich aus dem Grundkörper des Montageclips herausragender Steg ausgebildet sein.
  • Bei der Ausbildung der Rastkörperaufnahme im Bereich der Unterseite des ersten Paneels wird der Montageclip bspw. mit einem die Aufnahme umfassenden ersten Schenkel auf eine untere Nutwange des ersten Paneels geschoben und ein am Grundkörper des Montageclips angeordneter erster Steg wird in die Rastkörperaufnahme des ersten Paneels eingeführt. Alternativ oder ebenfalls ergänzend wird beim Einschwenken der Verriegelungsprofile ineinander ein zweiter Steg in eine unterseitige Rastkörperaufnahme am zweiten Paneel eingeführt.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass beim Montieren des zweiten Paneels an dem ersten Paneel ein Federelement in beide Verriegelungsprofile eindringt, so dass eine Entriegelung verhindert wird. Das Federelement ist hierfür entweder im Verriegelungsprofil des ersten oder des zweiten Paneels montiert. Das Federelement greift bevorzugt in eine Federelementaufnahme, bspw. eine Nut, ein, so dass es im verriegelten Zustand in beide Verriegelungsprofile des ersten und zweiten Paneels eingreift.
  • Die bisherigen Ausführungsformen der Absturzsicherung ergänzend oder alternativ zu diesen wird besonders bevorzugt als Absturzsicherung eine Abschlussleiste mit einem Grundkörper und einer Halteleiste angeordnet, wobei der Grundkörper an einer durch die Paneelfläche abgedeckte Decke oder eine Wand bzw. einer daran angrenzenden Raumbegrenzungsfläche befestigt und die Halteleiste mit dem Grundkörper verbunden, insbesondere in den Grundkörper lösbar eingerastet, und an die Paneele angelegt wird.
  • Die Ausbildung der Absturzsicherung als Halteleiste ist besonders einfach und erfordert keine Modifikationen der bisher bekannten Verriegelungsprofile und Montageclips. Dabei wird die Halteleiste mit dem Grundkörper derart verbunden, dass die Halteleiste im Randbereich der Paneelfläche an dieser anliegt und ein Ablösen des Paneels in Richtung senkrecht zur Paneelfläche sicher verhindert.
  • Der Grundkörper ist insbesondere plattenförmig ausgebildet und wird mit einer Montageseite an der Decke, Wand oder Raumbegrenzungsfläche befestigt. Um die Montage der Halteleiste besonders einfach zu gestalten, weist der Grundkörper eine Rastkörperaufnahme auf, in die die einen Rastkörper aufweisende Halteleiste eingerastet wird. Dabei sind die Rastkörperaufnahme und der Rastkörper insbesondere derart ausgerichtet, dass der Rastvorgang in Richtung senkrecht zur sichtbaren Belagsoberfläche erfolgt.
  • Alternativ oder ergänzend kann auch ein besonders bevorzugt nicht klebendes Verbindungsmittel in die untere Nutwange der ersten Paneele eingebracht und am Montageclip befestigt werden. Unter einem Verbindungsmittel werden in diesem Zusammenhang mechanische Verbindungsmittel wie Schrauben, Bolzen o.ä. verstanden, jedoch keine Klebemittel. Beim Einbringen wird das Verbindungsmittel bspw. in eine untere Nutwange des ersten Paneels geschraubt bzw. in eine vorbereitete Ausnehmung eingeführt und am Montageclip befestigt, bspw. verschraubt. Um trotz des Verbindungsmittels dem Paneel eine ausreichende Bewegungsmöglichkeit quer zur Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen zu ermöglichen, wird das Verbindungsmittel zudem bevorzugt quer zur Längsachsenrichtung der Konstruktionsschiene beweglich gelagert, bspw. über ein Langloch.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch einen Wand- oder Deckenbelag aufweisend eine auf einer Wand oder Decke montierbare Unterkonstruktion mit Konstruktionsschienen und eine mittels Montageclips an den Konstruktionsschienen schwimmend gelagerte Paneelfläche mit einer Vielzahl von Paneelen, die an den Längsseiten und/oder Querseiten mittels zueinander korrespondierender und klebstofffrei verbindbarer Verriegelungsprofile miteinander verbunden sind, wobei mindestens die Montageclips in Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen beweglich an den Konstruktionsschienen und die Paneele quer zur Längsachsenrichtung beweglich an den Montageclips gelagert sind und eine Absturzsicherung angeordnet ist, die das unbeabsichtigte Lösen der Paneele von der Konstruktionsschiene zumindest abschnittsweise verhindert.
  • Der erfindungsgemäße Decken- und Wandbelag ist besonders einfach und schnell werkzeuglos auf den Konstruktionsschienen montierbar. Die bewegliche Lagerung der Montageclips und die bewegliche Lagerung der Paneele auf den Aufnahmen der Montageclips gewährleisten, dass die Paneelfläche sich bei auftretenden Quell- und Schwindbewegungen zwischen den Raumbegrenzungsflächen bewegen kann, ohne dass Spannungen in der Paneelfläche auftreten. Da ferner durch die besondere Lagerung der Montageclips und der Paneele an den Montageclips eine unbegrenzte Bewegung der Paneelfläche im Bereich der Raumbegrenzungsfläche erfolgen kann, ist der Decken- und Wandbelag auch dazu geeignet, große Quell- und Schwindbewegungen, die bspw. im Bereich von Feuchträumen auftreten können, zu kompensieren. Die Verriegelungsprofile gewährleisten dabei, dass die Paneelfläche als Ganzes erhalten und fugenlos bleibt. Die Absturzsicherung verhindert auch bei starken Bewegungen der Paneelfläche, die bspw. aufgrund von bspw. Quell- und Schwindbewegungen der Holzwerkstoffe auftreten können, dass keine Dominoeffekte auftreten können, durch die mehrere Paneelreihen oder der gesamte Oberflächenbelag unbeabsichtigt von der Unterkonstruktion abfallen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung umfasst die Paneelfläche mindestens eine erste Paneelreihe, die mittels Montageclips an den Konstruktionsschienen befestigt ist und eine zweite Paneelreihe, deren zweite Paneele mit einer ersten Längsseite über die korrespondierenden Verriegelungsprofile mit den ersten Paneelen der ersten Paneelreihe verbunden und an einer der ersten Längsseite gegenüberliegenden zweiten Längsseite mittels der Montageclips an den Konstruktionsschienen gelagert sind, wobei im Bereich der miteinander verbundenen Verriegelungsprofile der Paneele der ersten und zweiten Paneelreihe eine Absturzsicherung angeordnet ist, die das unbeabsichtigte Lösen der Paneele von der Konstruktionsschiene verhindert.
  • Besonders bevorzugt weist der Montageclip mindestens einen Rastkörper auf, der mit einer Rastkörperausnehmung in der Rückseite eines Paneels der ersten Paneelreihe und/oder in einer Rastkörperausnehmung in einem Paneel der zweiten Paneelreihe verrastet ist. Dabei kann der Rastkörper als Steg, insbesondere federnd, ausgebildet sein, der aus der Oberfläche eines Grundkörpers des Montageclips herausragt. Der Steg und ggf. auch die Rastkörperausnehmung können zum besonders sicheren Halt der Paneele bspw. mit einem Winkel < 90° zur Oberfläche des Grundkörpers des Montageclips angeordnet sein.
  • Zum Anlegen der Aufnahme an der Ausnehmung des Verriegelungsprofils weist der Montageclip vorzugsweise einen ersten Schenkel auf, der aus der Oberfläche des Grundkörpers des Montageclips herausragt und der die Aufnahme umfasst. Dabei kann der erste Schenkel bspw. einen Halteabschnitt aufweisen, der weitestgehend senkrecht aus der Grundkörperoberfläche herausragt und eine an den Halteabschnitt anschließende Aufnahme umfasst, die bspw. in einem Winkel von 90° +/– 15° zu dem Halteabschnitt ausgerichtet und zum Eingriff in die Ausnehmung des Verriegelungsprofils, bspw. zum Anlegen an eine untere Nutwange, ausgebildet ist.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Rastkörperaufnahme im Bereich des Verriegelungsprofils des zweiten Paneels angeordnet und der Rastkörper weist einen aus dem Grundkörper des Montageclips herausragenden zweiten Schenkel auf, der mit der Rastkörperaufnahme verrastet ist. Der zweite Schenkel kann dabei ebenfalls, bspw. mit einem ersten Abschnitt, weitestgehend senkrecht aus der Oberfläche des Grundkörpers des Montageclips herausragen und mit einem zweiten Abschnitt in der Rastkörperaufnahme verrastet sein. Der Halteabschnitt und der erste Abschnitt können somit weitestgehend parallel angeordnet sein, während die Aufnahme und der zweite Abschnitt mit ihren freien Enden in entgegengesetzte Richtungen zeigen können.
  • Alternativ ist der Rastkörper besonders bevorzugt am ersten Schenkel angeordnet und in der Rastkörperaufnahme im Verriegelungsprofil des zweiten Paneels verrastet. Dabei ragt der Rastkörperabschnitt gegenüber der Aufnahme bspw. in eine weitestgehend entgegengesetzte Richtung.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist die Absturzsicherung einen Magneten auf, der ein Paneel der ersten und/oder zweiten Paneelreihe am Montageclip und/oder der Konstruktionsschiene fixiert. Dabei kann der Magnet entweder in einem der Paneele angeordnet sein und mit einem ferromagnetisch ausgebildeten Montageclip bzw. einer ferromagnetisch ausgebildeten Konstruktionsschiene zusammenwirken oder der Magnet ist am Montageclip angeordnet und wirkt mit einem ins Paneel eingebrachten ferromagnetischen Material zusammen. Alternativ zum Magneten können auch magnetisierte Holzpartikel im Bereich der Verriegelungsprofile oder unterseitig am Paneel angeordnet sein, die eine magnetische Verbindung mit dem Montageclip herstellen. Anstelle eines ferromagnetischen Materials kann auch ein zweiter gegenpoliger Magnet angeordnet sein, um die Magnetkraft zu erhöhen. Die magnetische Verbindung gewährleistet weiterhin eine vollständig schwimmende Lagerung der Paneelfläche an den Konstruktionsschienen.
  • Ergänzend oder alternativ zu den vorgenannten Ausführungsformen der Absturzsicherung kann nach einer Weiterbildung der Erfindung die Absturzsicherung eine Abschlussleiste mit einem Grundkörper und einer Halteleiste umfassen, wobei der Grundkörper an einer Raumbegrenzungsfläche (Decke oder Wand) befestigt und die Halteleiste mit dem Grundkörper verbunden, insbesondere in den Grundkörper lösbar eingerastet und an die Paneele angelegt ist.
  • Auch kann die Absturzsicherung ein Klebemittel umfassen, das die korrespondierenden Verriegelungsprofile miteinander verklebt, so dass diese nicht zerstörungsfrei voneinander lösbar sind. Das Klebemittel kann direkt im Bereich der Verriegelungsprofile angeordnet sein. Dabei gewährleistet die Anordnung des Klebemittels im Bereich der Verriegelungsprofile, dass diese weiterhin schwimmend gelagert sind.
  • Ferner kann als Absturzsicherung ein Verbindungsmittel in das erste Paneel, insbesondere in eine Nutwange bspw. eine untere Nutwange des ersten Paneels eingebracht und am Montageclip befestigt werden. Als Verbindungsmittel wird in diesem Zusammenhang ein mechanisch koppelndes Bauteil (bspw. Schrauben, Bolzen, Haken o.ä.) verstanden. Das Verbindungsmittel ist insbesondere von den Paneelen und dem Montageclip separat ausgebildet. Klebemittel sind in diesem Zusammenhang nicht als Verbindungsmittel zu verstehen. Das Verbindungsmittel ragt durch die untere Nutwange hindurch oder ist in dieser gelagert und mit dem Montageclip in eine Richtung senkrecht zur Paneeloberfläche fest verbunden. Um die schwimmende Lagerung weiter zu gewährleisten, ist das Verbindungsmittel zumindest in dem Montageclip in Längsachsenrichtung des Paneels, bspw. über ein Langloch, beweglich gelagert.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Absturzsicherung, die alternativ oder ergänzend zu den vorgenannten Ausführungsformen ausgebildet sein kann, umfasst ein Federelement, das in die miteinander verbundenen längsseitigen Verriegelungsprofile eingreift. Das Federelement kann dabei bspw. in einer im Verriegelungsprofil angeordneten bspw. zusätzlichen Nut so angeordnet sein, dass es beim Verriegeln der Verriegelungsprofile in eine am zweiten Verriegelungsprofil angeordnete, bspw. zusätzliche Nut eingreift und die korrespondierenden Verriegelungsprofile aneinander verriegelt. Derartige Verriegelungen sind bspw. als 5G-Verriegelungen im Bereich von Fußbodenpaneelen bekannt.
  • Weiter wird die Aufgabe der Erfindung gelöst durch ein Montagesystem zum Herstellen eines schwimmend verlegten Wand- oder Deckenbelages aus Paneelen mit zueinander korrespondierenden Verriegelungsprofilen, das mindestens eine auf eine Wand oder Decke montierbare Unterkonstruktion mit Konstruktionsschienen und einen an den Konstruktionsschienen in Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen bewegbar gelagerten Montageclip mit einer Aufnahme zum Eingreifen in eine Ausnehmung an einem ersten Paneel umfasst, wobei der Montageclip zwei zum Hintergreifen der Konstruktionsschiene ausgebildete Laschen aufweist, die auf entgegengesetzten Seiten einer Längsachse und einer Querachse des Montageclips angeordnet sind, so dass der Montageclip mittels einer Drehbewegung um eine senkrecht auf der Längsachse und der Querachse stehenden Drehachse an der Konstruktionsschiene beweglich lagerbar ist.
  • Das Montagesystem ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise eine werkzeuglose Montage von Wand- oder Deckenpaneelen, die über korrespondierende Verriegelungsprofile miteinander verbunden werden. Dabei gewährleistet es zudem eine vollständig schwimmende Lagerung der Paneelfläche, so dass die erzeugte Paneelfläche innerhalb der Raumbegrenzungsflächen bspw. auftretende Quell- und Schwindbewegungen durchführen kann.
  • Die Konstruktionsschienen weisen, wie bereits ausgeführt, bspw. einen hutartigen Querschnitt auf mit einem u-förmigen Grundkörper und an den freien Enden angeordneten Abkantungen, die Stege für die Laschen der Montageclips ausbilden. Die Stege sind vorzugsweise in einem Winkel von 90° zu den Schenkeln des u-förmigen Grundkörpers ausgerichtet und somit weitestgehend parallel zum Boden des U. Dabei zeigen die freien Enden der Stege vorzugsweise in entgegengesetzte Richtungen.
  • Unter Laschen werden Verbindungselemente zum mindestens abschnittsweisen Umgreifen der Stege und zum Entlanggleiten an den Stegen verstanden. Der Montageclip weist bevorzugt einen bspw. plattenförmigen Grundkörper auf. Die Laschen sind bevorzugt einstückig mit dem Grundkörper ausgebildet und bspw. aus diesem ausgestanzt. Die Laschen können einen ersten aus der Oberfläche des Grundkörpers herausragenden Laschenabschnitt und einen sich an den ersten Laschenabschnitt anschließenden zweiten Laschenabschnitt aufweisen. Dabei kann der zweite Laschenabschnitt weitestgehend parallel zur Oberfläche des Grundkörpers angeordnet und als Federelement ausgebildet sein. Hierdurch wird ein Abrutschen der Montageclips verhindert und eine einfache Verschiebbarkeit dieser an den Stegen gewährleistet.
  • Die besondere Anordnung der Laschen um die Längsachse erfolgt derart, dass jeweils die freien Enden des zweiten Laschenabschnitts in Richtung der Längsachse zeigen. Mittels der ergänzenden Anordnung um die Querachse wird zudem erreicht, dass der Montageclip mittels einer Drehbewegung um eine senkrecht auf der Oberfläche des Grundkörpers des Montageclips stehende Drehachse mit den Laschen auf beide Stege gleichzeitig aufgeschoben werden kann. Vorzugsweise sind die Laschen spiegelsymmetrisch um die Querachse und die Längsachse angeordnet.
  • Um an der Längsseite des ersten Paneels eine nicht sichtbare Montage zu ermöglichen, ist ein an dem Paneel fixierbarer und an der Konstruktionsschiene in Längsachsenrichtung der Konstruktionsschiene bewegbar gelagerter Halteclip angeordnet. Der Halteclip kann an der Rückseite des Paneels befestigt werden. Um eine schwimmende Verlegung der Paneelfläche zu gewährleisten, ist dieser quer zur Konstruktionsschiene bewegbar an der Paneelrückseite befestigbar. Dies kann bspw. über ein Langloch im Halteclip erfolgen, mittels dessen der Halteclip am Paneel befestigt, bspw. angeschraubt wird.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist der Montageclip einen sich aus der Oberfläche des Montageclips erstreckenden ersten Schenkel auf, der insbesondere einen ersten Halteabschnitt und die sich an den Halteabschnitt anschließende und insbesondere im Wesentlichen quer zum Halteabschnitt und weitestgehend parallel zur Oberfläche des Montageclips ausgerichtete Aufnahme zum Eingreifen in die Ausnehmung umfasst. D.h., der Winkel zwischen dem Halteabschnitt und der Aufnahme beträgt vorzugsweise 90° +/– 2°.
  • Um das unbeabsichtigte Ablösen von einzelnen Paneelen zu erschweren und insbesondere um einen Dominoeffekt beim Abfallen von Paneelen zu verhindern, weist der Montageclip zusätzlich zur Aufnahme eine Absturzsicherung auf.
  • Hierfür ist bevorzugt zusätzlich zur Aufnahme ein Rastkörper zum Eingriff in eine Rastkörperaufnahme an einem der Paneele angeordnet. Die Rastkörperaufnahme kann abhängig von der Positionierung des Rastkörpers am Montageclip unterseitig an einem Paneel oder im Bereich der längsseitigen korrespondierenden Verriegelungsprofile angeordnet sein.
  • Zum Eingriff des Rastkörpers in eine im Bereich der Verriegelungsprofile angeordnete Rastkörperaufnahme ist bevorzugt ein sich aus dem Halteabschnitt des ersten Schenkels erstreckender Rastkörperabschnitt angeordnet. Der Rastkörperabschnitt erstreckt sich dabei in eine zur Aufnahme weitestgehend entgegengesetzte Richtung. Alternativ ist ein sich aus der Oberfläche des Grundkörpers des Montageclips erstreckender zweiter Schenkel angeordnet, der einen Rastkörper zum Verrasten in der Rastkörperaufnahme umfasst.
  • Ergänzend oder alternativ kann der Rastkörper auch zum Eingriff in eine unterseitig in einem Paneel angeordnete Rastkörperaufnahme ausgebildet sein. Hierfür weist der Montageclip an einem Abschnitt, der im montierten Zustand des Montageclips am unterseitigen Paneel und nicht im Bereich der Verriegelungsprofile angeordnet ist, einen sich aus der Oberfläche des Grundkörpers des Montageclips erstreckenden Steg auf. Der Steg ist gegenüber dem ersten oder zweiten Schenkel deutlich kürzer und greift ausschließlich in eine unterseitig an mindestens einem der Paneele angeordnete Rastkörperaufnahme ein. Die Rastkörperaufnahme kann bspw. als Nut in die Unterseite eingebracht sein.
  • Der Steg ist vorzugsweise als Abkantung einer Außenkante des Montageclips ausgebildet, kann jedoch auch aus dem Grundkörper des Montageclips ausgestanzt sein. Ein Winkel zwischen dem Steg und der Oberfläche des Montageclips beträgt vorzugsweise < 90°, wobei das freie Ende des Steges in Richtung der Mittelachse des Montageclips geneigt ist. Hierdurch wird ein besonders sicherer Halt des Stegs in der Rastkörperaufnahme ermöglicht.
  • Obwohl manche Aspekte im Zusammenhang mit einer Vorrichtung, insbesondere mit einem Wand- oder Deckenbelag oder einem Montagesystem beschrieben wurden, versteht es sich, dass diese Aspekte auch eine Beschreibung des entsprechenden Verlegeverfahrens darstellen, so dass ein Block- oder ein Bauelement einer Vorrichtung auch als ein entsprechender Verfahrensschritt oder als ein Merkmal eines Verfahrensschrittes zu verstehen ist. Analog dazu stellen Aspekte, die im Zusammenhang mit einem oder als ein Verfahrensschritt beschrieben wurden, auch eine Beschreibung eines entsprechenden Blocks oder Details oder Merkmals einer entsprechenden Vorrichtung insbesondere des Wand- oder Deckenbelags oder des Montagesystems dar. Ebenso stellen Beschreibungen eines Bauteils, Details oder Merkmals im Zusammenhang mit dem Wand- oder Deckenbelag eine Beschreibung eines entsprechenden Bauteils, Details oder Merkmals des Montagesystems dar und umgekehrt.
  • Im Weitern wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 schematisch in einem Querschnitt einen Ausschnitt aus einem Deckenbelag mit schwimmend verlegten Paneelen und einer ersten Ausführungsform einer Absturzsicherung;
  • 2 schematisch in einem Querschnitt einen Ausschnitt aus einem Deckenbelag mit schwimmend verlegten Paneelen und einer zweiten Ausführungsform einer Absturzsicherung;
  • 3 schematisch in einem Querschnitt einen Ausschnitt aus einem Deckenbelag mit schwimmend verlegten Paneelen und einer dritten Ausführungsform einer Absturzsicherung;
  • 4 schematisch in einem Querschnitt einen Ausschnitt aus einem Deckenbelag mit schwimmend verlegten Paneelen und einer vierten Ausführungsform einer Absturzsicherung;
  • 5 schematisch in einem Querschnitt einen Ausschnitt aus einem Deckenbelag mit schwimmend verlegten Paneelen und einer fünften Ausführungsform einer Absturzsicherung;
  • 6 schematisch in einem Querschnitt einen Ausschnitt aus einem Deckenbelag mit schwimmend verlegten Paneelen und einer sechsten Ausführungsform einer Absturzsicherung;
  • 7 schematisch in einer perspektivischen Darstellung eine auf einer Wand zu befestigenden Konstruktionsschiene;
  • 8 schematisch in einer perspektivischen Darstellung eine erste Ausführungsform eines Montageclips;
  • 9 schematisch in einer perspektivischen Darstellung eine erste Ausführungsform eines Halteclips;
  • 10 schematisch in einer perspektivischen Darstellung eine zweiteilige Absturzsicherung mit einem Grundkörper und einer Halteleiste.
  • 1 zeigt schematisch in einem Querschnitt einen Ausschnitt aus einem Deckenbelag 1. Der Deckenbelag 1 umfasst eine Vielzahl von Paneelen, die mittels ihrer korrespondierenden Verbindungsprofile 2 miteinander verbunden sind. In 1 werden zwei Paneele, ein erstes Paneel 1a und ein zweites Paneel 1b gezeigt, die über ihre längsseitig angeordneten korrespondierenden Verriegelungsprofile 2 miteinander verbunden sind.
  • Im Bereich der Verriegelungsprofile 2 ist ein Montageclip 3 angeordnet, der mit einer Aufnahme 4a an einer unteren Nutwange 5 des korrespondierenden Verriegelungsprofils 2 der ersten Paneele 1a angreift. Die untere Nutwange 5 liegt auf der Aufnahme 4a auf. Das korrespondierende Verriegelungsprofil 2 ist als 5G-Verbindung ausgebildet, bei der ein Federelement 6 in einer Nut 7 in der unteren Nutwange 5 und in eine Nut 8 am zweiten Paneel 1b eingerastet ist.
  • Der Montageclip 3 weist einen flächigen Grundkörper 9 auf. Aus der den Paneelen 1a, 1b zugewandten Oberfläche 3a des Grundkörpers 9 ragt in Richtung des ersten und zweiten Paneels 1a, 1b ein sich senkrecht zur Oberfläche erstreckender erster Schenkel 4 heraus. Der erste Schenkel 4 umfasst einen Halteabschnitt 10 und einen Aufnahmeabschnitt mit der Aufnahme 4a. Der Halteabschnitt 10 ist weitestgehend parallel zur Oberfläche 3a des Montageclips 3 ausgerichtet.
  • Der Montageclip 3 ist mittels zweier Laschen 32 an einer Konstruktionsschiene 12 einer Unterkonstruktion beweglich gelagert. Die Konstruktionsschiene 12 ist mittels einer Schraubverbindung 14 mit einer Decke 13 fest verbunden.
  • Der Montageclip 3 ist über die Laschen 32 in Längsachsenrichtung (L) der Konstruktionsschiene 12 beweglich gelagert. Die untere Nutwange 5 liegt wiederum verschiebbar gelagert auf der Aufnahme 4a auf, so dass der aus den Paneelen 1a, 1b hergestellte Deckenbelag 1 entlang seiner Ebene in vier Richtungen beweglich ist. Der Deckenbelag 1 ist somit vollständig schwimmend gelagert.
  • Die Absturzsicherung 15 ist über die Nut 7 in der unteren Nutwange 5, die Nut 8a in der Feder 8 und das in beide Nuten 7, 8a eingreifende Federelement 6 ausgebildet. Beim Ablösen der der unteren Nutwange 5 gegenüberliegenden Seite (hier nicht dargestellt) des ersten Paneels 1a verhindert das Federelement 6 ein Herausrutschen der unteren Nutwange 5 aus dem korrespondierenden Verriegelungsprofil 2, so dass auch das erste Paneel 1a an der Decke 13 gehalten wird. Hierdurch wird auch ein Dominoeffekt sicher verhindert. Auf der Gegenseite wird auch bei einem Ablösen der der Feder 8 gegenüberliegenden Seite des zweiten Paneels 1b mittels des Federelementes 6 ein Heraustrennen des Federelementes 6 aus dem korrespondierenden Verriegelungsprofil 2 verhindert, so dass ein Abfallen des zweiten Paneels 1b oder ein Dominoeffekt sicher verhindert wird.
  • 2 zeigt schematisch einen Querschnitt durch einen Deckenbelag 1 im Bereich von Paneelen mit längsseitig angeordneten korrespondierenden Verriegelungsprofilen 2. Die Anordnung des Deckenbelages 1, der Konstruktionsschiene 12 und des ersten und zweiten Paneels 1a, 1b mit den korrespondierenden Verriegelungsprofilen 2 ist identisch zu der Darstellung in 1. Auch die Lagerung des Montageclips 3 an der Konstruktionsschiene 12 ist identisch.
  • Zur Sicherung der Paneele 1a, 1b gegen ein Herunterfallen, insbesondere zur Verhinderung eines Dominoeffektes, ist am Montageclip 3 ein zweiter aus der Oberfläche 3a des Grundkörpers 9 des Montageclips 3 herausragender Schenkel 28 angeordnet. Der zweite Schenkel 28 weist einen Rastkörper 16 auf, der sich in eine als Nut ausgebildete Rastkörperaufnahme 17 erstreckt. Die Rastkörperaufnahme 17 ist in einem zweiten Paneel 1b der zweiten Paneelreihe angeordnet.
  • Die in 2 dargestellte Ausführungsform der Absturzsicherung 15 verhindert insbesondere einen auftretenden Dominoeffekt, da beim Ablösen des ersten Paneels 1a dieses zwar von der Decke 13 abfallen kann, das zweite Paneel 1b jedoch über den Rastkörper 16 und die Rastkörperaufnahme 17 sicher an der Decke 13 hängen bleibt.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Absturzsicherung 15. Der konstruktive Aufbau von Decke 13, Konstruktionsschiene 12 und der Befestigung des Montageclips 3 an der Konstruktionsschiene 12 sowie das korrespondierende Verriegelungsprofil 2 ist mit dem konstruktiven Aufbau von 1 und 2 identisch.
  • In der hier dargestellten Ausführungsform ist der Rastkörper 16 jedoch nicht an einen separaten zweiten Schenkel 28 am Montageclip 3 angeordnet, sondern erstreckt sich aus dem Halteabschnitt 10 des ersten Schenkels 4. Auch bei dieser Ausführungsform wird insbesondere ein Dominoeffekt beim Ablösen des ersten Paneels 1a verhindert, da das zweite Paneel 1b über den Rastkörper 17 gehalten wird.
  • 4 zeigt schematisch einen Querschnitt durch einen Deckenbelag 1. Der strukturelle Aufbau aus Decke 13, Konstruktionsschiene 12, Montageclip 3 und Deckenbelag 1 ist mit dem in 13 beschriebenen Aufbau identisch.
  • Die Absturzsicherung 15 ist hier als sich aus dem Grundkörper 9 des Montageclips 3 erstreckender Steg 18 ausgebildet, der in eine als Nut 19 ausgebildete Rastkörperaufnahme 17 eingreift, die an der Unterseite 1c des ersten Paneels 1a angeordnet ist. Bei einem Ablösen der der unteren Nutwange 5 gegenüberliegenden Seite des ersten Paneels 1a verhindert der sich in der Nut 19 in Eingriff befindliche Steg 18 ein Herausrutschen des ersten Paneels 1a aus dem korrespondierenden Verriegelungsprofil 2 und somit ein Herunterfallen des ersten Paneels oder weiterer Paneele.
  • 5 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Deckenbelags 1. Der strukturelle Aufbau aus Decke 13, Konstruktionsschiene 12, Montageclip 3, Deckenbelag 1 und Verriegelungsprofil 2 ist mit dem in 14 beschriebenen Aufbau identisch. Zudem zeigt 5 die in 4 dargestellte Absturzsicherung 15. Als zusätzliche Sicherung weist der Montageclip 3 einen zweiten Steg 18a auf, der in eine am zweiten Paneel 1b angeordnete, unterseitig als Rastkörperaufnahme 17 ausgebildete zweite Nut 19a eingreift. Selbstverständlich kann die Absturzsicherung 15 auch durch einen zweiten Steg 18a mit zweiter Nut 19a, d.h., ohne ersten Steg 18 und erste Nut 19 ausgebildet werden. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform der Absturzsicherung 15, die das Abfallen des ersten Paneels 1a sicher verhindert. Bei dieser ist die untere Nutwange 5 des ersten Paneels 1a mittels eines Verbindungsmittels – hier einer Schraube 21 – an dem Montageclip 3 verschraubt. Um eine mögliche Quell- und Schwindbewegung der Paneele quer zur Längsachsenrichtung (L) der Konstruktionsschiene 12 zu ermöglichen, ist die Schraube in einem sich im Montageclip 3 quer zur Längsachsenrichtung der Konstruktionsschiene 12 erstreckenden Langloch (hier nicht dargestellt) gelagert. Hierdurch wird das Abfallen des ersten Paneels 1a und somit auch des zweiten Paneels 1b sicher verhindert, während die Paneele 1a, 1b sich weiterhin in der Paneelebene sowohl in Längsachsenrichtung (L) als auch quer zur Längsachsenrichtung (L) der Konstruktionsschiene 12 frei bewegen können.
  • 7 zeigt eine Konstruktionsschiene 12, die als gebogenes Blech ausgebildet ist. Die Konstruktionsschiene 12 weist im Querschnitt einen U-förmigen Grundkörper 33 auf. Die freien Enden der Profilschenkel 20 des U sind in einem 90°-Winkel vom Profilschenkel 20 abgewinkelt und bilden Stege 34. Die beiden Stege 34 sind zur Aufnahme des Montageclips 3 ausgebildet.
  • Der Montageclip ist in 8 dargestellt. Der Montageclip 3 weist den flächigen Grundkörper 9 auf, aus dessen Oberseite 3b sich zwei erste Schenkel 4 mit einem Halteabschnitt 10 und einer Aufnahme 4a erstrecken. Dabei erstreckt sich der Halteabschnitt 10 weitestgehend senkrecht zur Oberfläche 3a des flächigen Grundkörpers 9. Die ersten Schenkel 4 sind somit weitestgehend L-förmig ausgebildet. Weiter sind zwei Öffnungen 9a dargestellt, durch die die sich aus der Unterseite 3c des flächigen Grundkörpers 9 erstreckenden Laschen 32 sichtbar sind. Die Laschen 32 sind im Querschnitt ebenfalls L-förmig ausgebildet.
  • 9 zeigt einen Halteclip 11, der bspw. zur Montage einer ersten Paneelreihe 1a verwendet werden kann. Hierbei wird der Halteclip 11 an der im montierten Zustand zur Wand/Decke angeordneten Seite der Paneele 1a befestigt, insbesondere geschraubt. Hierfür weist der Halteclip 11 ein Langloch 22 auf, das hier zentral am Halteclip 11 angeordnet ist. Ferner weist der Halteclip 11 an seinen Querkanten 11a jeweils einen Greifschenkel 23 zum Umgreifen der Konstruktionsschiene und an seinen Längsseiten zwei Stege 24 zum Eingreifen in das Profil der Konstruktionsschiene 12 auf.
  • 10a und 10b zeigen eine weitere Ausführungsform für eine Absturzsicherung 15, die als Abschlussleiste 24 ausgebildet ist. Die Abschlussleiste 24 weist einen Grundkörper 25 und eine Halteleiste 26 auf. Die hier dargestellte Abschlussleiste 24 ist zur Montage an der Wand und zur Sicherung eines Deckenbelages 1 oder eines Wandbelages ausgebildet. Dabei wird der Grundkörper 25 mit einer Montageseite 30 an einer Wand, bspw. mittels einer Schraub- oder Klebverbindung befestigt. Der Grundkörper 25 weist eine Rastkörperaufnahme 29 auf. Zur Befestigung der Halteleiste 26 am Grundkörper 25 ist an der Halteleiste 26 ein Rastkörper – hier als Rastleiste 27 – ausgebildet, der zum Einrasten in die Rastkörperaufnahme 29 am Grundkörper 25 ausgebildet ist.
  • Bspw. nach Fertigstellung des Deckenbelages 1 wird der Grundkörper 25 an der angrenzenden Wand (hier nicht dargestellt) befestigt. Anschließend wird die Halteleiste 26 mit ihrer Rastleiste 27 in die Rastkörperaufnahme 29 eingebracht. Dabei ist der Grundkörper 25 derart an der Wand angeordnet, dass die Halteleiste 26 mit ihrer Oberseite 26a an dem Deckenbelag 1 anliegt. Hierdurch wird in besonders sicherer Weise zum einen ein Absturz erster Paneele 1a, d. h. wandseitig angeordneter Deckenpaneele oder deckenseitig angeordneter Wandpaneele, sicher verhindert.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Deckenbelag
    1a
    erstes Paneel
    1b
    zweites Paneel
    1c
    Unterseite Paneel
    2
    korrespondierende Verriegelungsprofile
    3
    Montageclip
    3a
    Oberfläche Montageclip
    3b
    Oberseite Montageclip
    3c
    Unterseite Montageclip
    4
    erster Schenkel
    4a
    Aufnahme
    5
    untere Nutwange
    6
    Federelement
    7
    Nut untere Nutwange
    8
    Feder
    8a
    Nut
    9
    flächiger Grundkörper
    9a
    Öffnung Grundkörper
    10
    Halteabschnitt
    11
    Halteclip
    11a
    Querkante Halteclip
    12
    Konstruktionsschiene
    13
    Decke
    14
    Schraube
    15
    Absturzsicherung
    16
    Rastkörper
    17
    Rastkörperaufnahme
    18
    erster Steg
    18a
    zweiter Steg
    19
    erste Nut
    19a
    zweite Nut
    20
    Profilschenkel
    21
    Verbindungsmittel
    22
    Langloch
    23
    Greifschenkel
    24
    Steg
    25
    Grundkörper
    26
    Halteleiste
    26a
    Oberseite Halteleiste
    27
    Rastleiste
    28
    zweiter Schenkel
    29
    Rastkörperaufnahme
    30
    Montageseite
    31
    Abschlussleiste
    32
    Laschen
    33
    Grundkörper Konstruktionsschiene
    34
    Stege
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1343943 B1 [0002]

Claims (15)

  1. Wand- oder Deckenbelag, aufweisend – eine auf einer Wand oder Decke (13) montierbare Unterkonstruktion mit Konstruktionsschienen (12) und Montageclips (3), – eine mittels der Montageclips (3) an den Konstruktionsschienen (12) schwimmend gelagerte Paneelfläche mit einer Vielzahl von Paneelen, die an den Längsseiten und/oder Querseiten mittels zueinander korrespondierender und klebstofffrei verbindbarer Verriegelungsprofile miteinander verbunden sind, – wobei die Montageclips (3) in Längsachsenrichtung der Konstruktionsschienen (12) beweglich an den Konstruktionsschienen (12) und – die Paneele (1a, 1b) quer zur Längsachsenrichtung (L) beweglich an den Montageclips (3) gelagert sind, – wobei eine Absturzsicherung (15) angeordnet ist, die das unbeabsichtigte Lösen der Paneele (1a, 1b) von der Konstruktionsschiene (12) zumindest abschnittsweise verhindert.
  2. Wand- oder Deckenbelag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Paneelfläche mindestens – eine erste Paneelreihe umfasst, die mittels der Montageclips (3) an den Konstruktionsschienen (12) befestigt ist, – eine zweite Paneelreihe umfasst, die mit einer ersten Längsseite über die korrespondierenden Verriegelungsprofile (2) mit den Paneelen (1a) der ersten Paneelreihe verbunden ist und – an einer der ersten Längsseite gegenüberliegenden zweiten Längsseite mittels der Montageclips (3) an den Konstruktionsschienen (12) gelagert ist, wobei – im Bereich der miteinander verbundenen Verriegelungsprofile (2) der Paneele (1a, 1b) der ersten und zweiten Paneelreihe eine Absturzsicherung (15) angeordnet ist, die das unbeabsichtigte Lösen der Paneele (1a, 1b) von der Konstruktionsschiene (12) verhindert.
  3. Wand- oder Deckenbelag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (3) mindestens einen Rastkörper umfasst, der mit einer Rastkörperaufnahme (17) in der Rückseite eines Paneels (1a) der ersten Paneelreihe und/oder mit einer Rastkörperaufnahme (17) in der Rückseite eines Paneels (1b) der zweiten Paneelreihe verrastet ist.
  4. Wand- oder Deckenbelag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (3) mit einem ersten Schenkel (4) an einer als Ausnehmung ausgebildeten Nutwange (5) des ersten Paneels (1a) anliegt und ein an einem zweiten Schenkel (28) angeordneter Rastkörper (16) mit einer an einem Paneel (1b) der zweiten Paneelreihe angeordneten Rastkörperaufnahme (16) verrastet ist.
  5. Wand- oder Deckenbelag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (3) mit einem ersten Schenkel (4) an einer als Ausnehmung ausgebildeten Nutwange (5) des ersten Paneels (1a) anliegt und ein am ersten Schenkel (4) angeordneter Rastkörper (16) an der Rastkörperaufnahme (17) in einem Paneel (1b) der zweiten Paneelreihe verrastet ist.
  6. Wand- oder Deckenbelag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absturzsicherung einen Magneten umfasst, der ein Paneel (1a, 1b) der ersten und/oder zweiten Paneelreihe am Montageclip (3) und/oder der Konstruktionsschiene (12) fixiert.
  7. Wand- oder Deckenbelag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den das erste und zweite Paneel verbindenden Verriegelungsprofilen ein Federelement angeordnet ist, das in beiden Verriegelungsprofilen verrastet ist, wobei eine Entriegelung der Verriegelungsprofile verhindert wird.
  8. Wand- oder Deckenbelag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abschlussleiste mit einem Grundkörper und einer Halteleiste angeordnet ist, wobei der Grundkörper an einer durch die Paneelfläche abgedeckten Decke oder einer Wand bzw. einer daran angrenzenden Raumbegrenzungsfläche befestigt und die Halteleiste mit dem Grundkörper verbunden, insbesondere in den Grundkörper lösbar eingerastet, und an die Paneele angelegt ist.
  9. Wand- oder Deckenbelag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein nicht klebendes Verbindungsmittel in die untere Nutwange der ersten Paneele eingebracht und am Montageclip befestigt ist, wobei insbesondere ein mit dem Montageclip verbindbares Verbindungselement, insbesondere eine Schraube angeordnet ist.
  10. Montagesystem zum Herstellen eines schwimmend verlegten Wand- oder Deckenbelages (1) aus Paneelen mindestens umfassend: – eine auf eine Wand oder Decke (13) montierbare Unterkonstruktion mit Konstruktionsschienen (12), – einen an den Konstruktionsschienen (12) in Längsachsenrichtung (L) der Konstruktionsschienen (12) bewegbar gelagerten Montageclip (3) mit einer Aufnahme (4) zum Eingreifen in eine Ausnehmung an einem ersten Paneel (1a), wobei – der Montageclip (3) zwei zum Hintergreifen der Konstruktionsschienen (12) ausgebildete Laschen (32) aufweist, die auf entgegengesetzten Seiten einer Längsachse und einer Querachse des Montageclips (3) angeordnet sind, so dass der Montageclip (3) mittels einer Drehbewegung um eine senkrecht auf der Längsachse und Querachse stehenden Drehachse an der Konstruktionsschiene (12) beweglich lagerbar ist.
  11. Montagesystem nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch einen an dem Paneel fixierbaren und an der Konstruktionsschiene (12) in Längsachsenrichtung (L) der Konstruktionsschiene (12) bewegbar gelagerten Halteclip (11), der quer zur Längsachsenrichtung (L) auf die Konstruktionsschiene (12) aufsteckbar ist.
  12. Montagesystem nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (3) einen sich aus der Oberfläche des Montageclips (3) erstreckenden ersten Schenkel (4) aufweist, der insbesondere einen Halteabschnitt (10) und die sich an den Halteabschnitt (10) anschließende und insbesondere im Wesentlichen quer zum Halteabschnitt (10) ausgerichtete Aufnahme (4a) zum Eingreifen in die Ausnehmung umfasst.
  13. Montagesystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (3) zusätzlich zur Aufnahme (4a) einen Rastkörper (16) zum Eingriff in eine Rastkörperaufnahme (17) aufweist.
  14. Montagesystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der – Rastkörper (16) sich aus dem Halteabschnitt (10) des ersten Schenkels (4) erstreckt und insbesondere zum Verrasten in einer Rastkörperaufnahme (17) im Bereich der Verriegelungsprofile (2) angeordnet ist oder – der Montageclip (3) einen sich aus der Oberfläche des Montageclips (3) erstreckenden zweiten Schenkel (28) mit dem Rastkörper (16) aufweist, der insbesondere zum Verrasten in einer Rastkörperaufnahme (17) im Bereich der Verriegelungsprofile (2) angeordnet ist.
  15. Montagesystem nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rastkörper (16) als sich aus der Oberfläche (3a) des Montageclips (3) erstreckender Steg (18, 18a) ausgebildet ist, der zum Verrasten in einer in der Unterseite (1c) des ersten und/oder zweiten Paneels (1a, 1b) angeordneten Rastkörperaufnahme (17) ausgebildet ist.
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