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Die Erfindung betrifft ein kieferorthopädisches Verankerungselement zur Anordnung und/oder zur Befestigung an einem Kieferknochen, insbesondere in einer menschlichen Mundhöhle, wobei das Verankerungselement mindestens einen Befestigungsbereich und mindestens einen Aufnahmebereich aufweist, wobei der Befestigungsbereich zur Anordnung und/oder Befestigung des Verankerungselementes an dem Kieferknochen und der Aufnahmebereich zur Aufnahme, Anordnung und/oder Führung mindestens eines kieferorthopädischen Hilfsmittels, insbesondere eines Bracketbogens, vorgesehen ist, und wobei der Befestigungsbereich mindestens eine Durchgangsöffnung zur Aufnahme eines Befestigungsmittels, insbesondere eines Schraubenelementes aufweist.
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Im Stand der Technik ist eine Vielzahl von unterschiedlich ausgebildeten kieferorthopädischen Verankerungselementen bekannt, allgemein darf zunächst folgendes ausgeführt werden:
In der Kieferorthopädie werden häufig sogenannte „Brackets” eingesetzt. Diese werden mit speziellen Klebetechniken mit der Oberfläche eines Zahnes verklebt und bilden so einen Ansatzpunkt zur Bewegung bzw. Positionierung von Zähnen. Hierbei weisen derartige Brackets insbesondere jeweils einen Aufnahmebereich zur Aufnahme eines Bogens (im Folgenden auch „Bracketbogen” genannt), insbesondere eines Drahtbogens auf. Zumeist weisen entsprechende Brackets zur Aufnahme des Bogens (Bracketbogens) einen insbesondere horizontal verlaufenden Schlitz auf. Die „Brackets” zählen insbesondere zu den sogenannten „festsitzenden Zahnspangen”, sind also – so ohne weiteres – eben nicht einfach vom Patienten manuell herausnehmbar, sondern in der Mundhöhle des Patienten im Wesentlichen „festsitzend” angeordnet.
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Der Aufbau der „Brackets” entscheidet auch darüber, wie die Kräfte des Bogens bzw. des Drahtbogens, also des sogenannten Bracketbogens, auf den jeweiligen Zahn übertragen werden. Insbesondere wird über die jeweilige Kraftübertragung ermöglicht, den gesamten jeweiligen Zahn inklusive der Zahnwurzel im Kiefer zu bewegen, insbesondere an einer gewünschten Stelle und in einer gewünschte Lage entsprechend zu positionieren.
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So sind zur Befestigung und/oder Führung der Bracketbögen (bzw. der Drahtbögen) auch entsprechende eingangs erwähnte Verankerungselemente bereits bekannt. So werden im Stand der Technik beispielsweise die sogenannten „C-Tube-Plates” oder auch sogenannte „Bracket Plates”, von denen die Erfindung ausgeht, als Verankerungselemente zur Anordnung und/oder Befestigung an einem menschlichen Kieferknochen, insbesondere zur Befestigung an dem Kieferknochen einer menschlichen Mundhöhle eingesetzt. Die vorgenannten Verankerungselemente weisen einen Befestigungsbereich und einen Aufnahmebereich auf. Der Befestigungsbereich dient zur Anordnung und/oder Befestigung des Verankerungselementes an dem Kieferknochen, wobei der Aufnahmebereich zur Aufnahme bzw. Anordnung des kieferorthopädischen Hilfsmittels, nämlich des Bracketbogens dient. So weist der Befestigungsbereich der zuvor genannten „C-Tube-Plates” im Wesentlichen mehrere separate hintereinander vorgesehene Öffnungen zur Aufnahme bzw. zum Durchgriff mindestens eines Befestigungsmittels, insbesondere eines Schraubenelementes auf. Der Aufnahmebereich ist am oberen Ende ösenförmig ausgebildet und weist daher eine entsprechende ösenförmige Aufnahmeöffnung für den Bracketbogen auf. Bei bei den zuvor genannten „C-Tube-Plates” sind die im Befestigungsbereich als Durchgangsöffnungen ausgebildeten und vorgesehenen Öffnungen im Wesentlichen separat untereinander angeordnet bzw. ausgebildet sind. Schließlich sind bei den zuvor genannten „Bracket Plates” zu einer im Befestigungsbereich vorgesehenen separaten mittleren Durchgangsöffnung zusätzlich auch seitliche Durchgangsöffnungen ausgebildet bzw. ist der gesamte Befestigungsbereich hier im Wesentlichen kreuzförmig ausgebildet. Durch den so entsprechend ausgebildeten Befestigungsbereich der Verankerungselemente soll die Flexibilität der Anordnung/Positionierung derartiger Verankerungselemente am Kieferknochen erhöht werden.
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So sind im Stand der Technik noch andere Arten von kieferorthopädischen Mitteln, die mit dem Kieferknochen wirksam verbindbar sind, bekannt.
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So wird beispielsweise in der
DE 202 15 668 U1 ein Hilfsmittel beschrieben, das im Wesentlichen als Hilfsmittel zur Befestigung von Knochenstücken verwendet wird. Bei diesem im Wesentlichen plattenähnlich ausgebildeten Hilfsmittel werden Knochenteile fixiert bzw. langzeitprovisorisch geschient. Dieses Hilfsmittel wird nach seiner Anordnung am Kieferknochen im Wesentlichen vollständig von der Schleimhaut abgedeckt. Das Hilfsmittel ist im Wesentlichen als längliche Schiene ausgebildet und weist unterschiedliche Arten von Durchbrüchen und/oder von Durchgangsöffnungen zum Einsatz von Befestigungsschrauben auf.
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Desweiteren ist eine Art Verankerungselement aus der
EP 2 666 436 A1 bekannt. Das hier dargestellte Verankerungselement ist im Wesentlichen schienenartig ausgebildet und weist im Wesentlichen einen Befestigungsbereich auf, der mehrere unterschiedliche, insbesondere hexagonal ausgestaltete Durchgangslöcher aufweist. Dieses schienenartig ausgebildete Verankerungselement wird im Wesentlichen vollständig an einem Kieferknochen befestigt, wobei insbesondere dann ein Armelement an einer bestimmten Durchgangsöffnung des Verankerungselementes wirksam angeordnet bzw. positioniert, nämlich hier angeschraubt werden kann. Dieses Armelement ist dann in Abhängigkeit einer jeweiligen vorgesehenen bzw. verwendeten Durchgangsöffnung an unterschiedlichen Stellen des Befestigungsbereiches anordenbar. Anders ausgedrückt, das Armelement ist entlang des schienenartigen Verankerungselementes unterschiedlich positionierbar.
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Schließlich ist aus der
EP 2 123 234 A1 auch eine Art von Verankerungselement bekannt, das mit dem Kieferknochen wirksam verbindbar ist. Hierzu wird ein im Wesentlichen kurz ausgebildetes schienenförmiges Verankerungselement mit dem Kieferknochen über Befestigungsmittel, insbesondere über Befestigungsschrauben wirksam verbunden. Im mittleren Bereich des Verankerungselementes ist ein schraubenförmiger Fortsatz vorgesehen, an dem wiederum orthopädische Hilfsmittel wirksam angeordnet werden können.
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Die im Stand der Technik existierenden Verankerungselemente, insbesondere die zuvor genannten „C-Tube-Plates” bzw. die „Bracket Plates” sind aber noch nicht optimal ausgebildet. Einerseits ist die Positionierung, insbesondere die höhenmäßige Ausrichtung dieser Verankerungselemente sehr arbeitsaufwendig und sehr komplex, andererseits ist die Aufnahme des Bracketbogens im Aufnahmebereich noch nicht optimal. Zudem ist bei Einsatz derartiger Verankerungselemente die Schleimhaut bzw. die Gingiva in dem Bereich, wo das bekannte Verankerungselement („C-Tube-Plates/Bracket Plates”) eingesetzt wird, druckbeaufschlagt, insbesondere auch leichter entzündlich als an anderen Stellen, was ebenfalls nicht optimal ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte Verankerungselement, von dem die Erfindung ausgeht, nun derart auszugestalten und weiterzubilden, dass der Arbeitsaufwand für eine Ausrichtung und/oder Positionierung des Verankerungselementes am Kieferknochen bzw. in der Mundhöhle verringert ist, insbesondere auch die Schleimhaut bzw. Gingiva weniger beansprucht ist und/oder die Aufnahme eines Bracketbogens verbessert ist.
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Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun zunächst dadurch gelöst, dass die Durchgangsöffnung im Wesentlichen langlochartig ausgebildet ist.
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Dadurch, dass die Durchgangsöffnung im Wesentlichen langlochartig bzw. insbesondere als Langloch ausgebildet ist, ist eine optimale Ausrichtung bzw. eine optimale Positionierung des Verankerungselementes am Kieferknochen ermöglicht. Das Verankerungselement kann nun insbesondere in der Mundhöhle im Wesentlichen insbesondere in vertikaler Richtung höhenmäßig optimal ausgerichtet und fixiert werden, so dass insbesondere der Aufnahmebereich des Verankerungselementes, insbesondere eine bestimmte, nämlich gewünschte Position einnimmt, um einen Bracketbogen in der entsprechenden Position auch optimal aufzunehmen und/oder zu führen. Durch die Ausbildung der Durchgangsöffnung als „Langloch” ist daher nicht nur der Arbeitsaufwand für den Kieferorthopäden bzw. für den Kieferchirurgen entsprechend verringert, sondern aufgrund der optimalen Ausrichtung und Positionierung des Verankerungselementes am Kieferknochen in der Art und Weise, dass der Aufnahmebereich des Verankerungselementes ebenfalls eine gewünschte Position einnimmt, kann ein Bracketbogen nun gut aufgenommen und/oder geführt werden, so dass insbesondere auch die Wirkung der resultierenden Kräfte zwischen einem Bracket und dem Bracketbogen verbessert ist. Damit wird – im Endeffekt – auch die Schleimhaut bzw. die Gingiva besser geschützt. Letztere ist insbesondere weniger druckbelastet, wobei die Entzündungsgefahr dadurch entsprechend verringert ist.
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Im Endeffekt sind die eingangs genannten Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile erzielt.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße kieferorthopädische Verankerungselement nun in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und/oder weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche verwiesen werden. Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Verankerungselementes durch die nachfolgende Beschreibung und die dazugehörende Zeichnung näher beschrieben bzw. erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Verankerungselementes in schematischer, teils perspektivischer Darstellung schräg von oben bzw. von der Seite,
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2 das in 1 dargestellte Verankerungselement in schematischer Darstellung von vorne,
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3 das in 1 bzw. in 2 dargestellte Verankerungselement in schematischer Darstellung von der Seite,
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4 das in den 1 bis 3 dargestellte Verankerungselements in schematischer Darstellung von oben,
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5a, 5b nochmal das erfindungsgemäße Verankerungselement in schematischer Darstellung ohne Schnitt (5a) bzw. im Schnitt (5b),
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6 in schematischer Darstellung zumindest teilweise eine Mundhöhle bzw. einen herunter geklappten Schleimhaut-/Gingiva-Lappen zur Anordnung eines Verankerungselementes an einem Kieferknochen,
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7 die Anordnung des in den 1 bis 5 dargestellten erfindungsgemäßen Verankerungselementes in schematischer Darstellung an der in 6 erkennbaren, operativ vorbereiteten freigelegten Stelle des Kieferknochens mit Hilfe eines ersten Befestigungsmittels, insbesondere eines ersten Schraubenelementes,
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8 die Fixierung des Verankerungselementes in der bestimmten, insbesondere gewünschten Position nach erfolgter Positionierung/Ausrichtung des Verankerungselementes, insbesondere mit Hilfe eines zweiten Schraubenelementes, sowie
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9 die Bedeckung/Abdeckung des Befestigungsbereiches des mit dem Kieferknochen wirksam verbundenen bzw. am Kieferknochen wirksam befestigten Verankerungselementes mit dem Schleimhaut- bzw. Gingiva-Lappen, wobei der Aufnahmebereich des Verankerungselementes von der Schleimhaut nicht abgedeckt wird bzw. entsprechend sichtbar bleibt und insbesodere eine bestimmte, nämlich gewünschte Positionierung/Ausrichtung relativ zu den Zähnen bzw. zu einer Zahnreihe einnimmt.
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Die 1 bis 9 zeigen – zumindest teilweise – ein kieferorthopädisches Verankerungselement 1 zur Anordnung und/oder Befestigung an einem Kieferknochen 2, insbesondere in einer menschlichen Mundhöhle 3.
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Hierbei zeigen die 1 bis 5 in schematischer Darstellung das entsprechende Verankerungselement 1, wobei die Anordnung bzw. Positionierung und/oder Ausrichtung des Verankerungselementes 1 an einem Kieferknochen 2 in der menschlichen Mundhöhle 3 in sehr vereinfachter schematischer Darstellung in den 6 bis 9 dargestellt ist.
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Das Verankerungselement 1 weist mindestens einen Befestigungsbereich 1a und mindestens einen Aufnahmebereich 1b auf. Der Befestigungsbereich 1a dient bzw. ist vorgesehen zur wirksamen Anordnung und/oder Befestigung des Verankerungselementes 1 an dem Kieferknochen 2. Der Aufnahmebereich 1b ist zur Aufnahme, Anordnung und/oder Führung mindestens eines kieferorthopädischen Hilfsmittels, insbesondere eines Bracketbogens (Bogens, insbesondere eines Drahtbogens) vorgesehen. Der zuvor genannte „Bracketbogen” (bzw. Bogen, insbesondere Drahtbogen) der am Aufnahmebereich 1b des Verankerungselementes 1 angeordnet bzw. hier aufgenommen wird, ist in den 1 bis 9 nicht im Einzelnen dargestellt.
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Der Befestigungsbereich 1a des Verankerungselementes 1 weist nun mindestens eine Durchgangsöffnung 4 zur Aufnahme mindestens eines hier nur in 7 und 8 dargestellten Befestigungsmittels 5, insbesondere eines oder mehrerer Schraubenelemente 5a bzw. 5b auf.
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Die eingangs genannten Nachteile sind nun zunächst dadurch vermieden, dass die Durchgangsöffnung 4 im Wesentlichen langlochartig ausgebildet ist. Die langlochartige Ausbildung der Durchgangsöffnung 4 ist insbesondere aus den 1, 2, 5a und den 7 und 8 und 6 ersichtlich. Durch die Ausbildung der Durchgangsöffnung 4 als ein Langloch 4a kann, wie insbesondere auch aus der 7 ersichtlich, das Verankerungselement 1 in der Mundhöhle 3 insbesondere im Wesentlichen in vertikaler Richtung höhenmäßig, insbesondere stufenlos, vorzugsweise optimal ausgerichtet bzw. positioniert werden. Hierfür erstreckt sich zunächst ein – erstes – Befestigungsmittel 5, insbesondere ein Schraubenelement 5a durch die Durchgangsöffnung 4 bzw. durch das Langloch 4a, um das Verankerungselement 1 wirksam mit dem Kieferknochen 2 zu verbinden. Mit einem bereits angeordnetem – ersten – Befestigungsmittel 5 bzw. mit dem vorgesehenen Schraubenelement 5a kann dann das Verankerungselement 1 in der Mundhöhle 3, insbesondere im Wesentlichen in vertikaler Richtung, insbesondere höhenmäßig, insbesondere stufenlos entlang des Bereiches des Langlochs 4a verschoben, insbesondere daher höhenmäßig ausgerichtet werden, insbesondere wenn das erste Befestigungsmittel 5, hier das Schraubenelement 5a noch nicht vollständig festgezogen ist. Das Verankerungselement 1 ist dann um den mit dem Kieferknochen 2 verbundenen Schaft des Befestigungsmittels 5, hier des Schraubenelementes 5a bewegbar, insbesondere in dem durch das Langloch 4a ausgebildeten Bereich. Aber auch insbesondere geringere Verdrehungen des Verankerungselementes 1 um die Achse/den Schaft des – ersten – Befestigungsmittels 5, insbesondere hier des Schraubenelementes 5a sind ermöglicht, insbesondere um den Aufnahmebereich 1b des Verankerungselementes 1 entsprechend zu positionieren bzw. optimal auszurichten. Die zuvor beschriebenen Bewegungen sind in der 7 durch die Pfeile A und B dargestellt. Hierdurch sind die eingangs genannten Nachteile vermieden, insbesondere ist der Arbeitsaufwand verringert, eine gute Positionierung/Ausrichtung des Verankerungselementes 1 ist ermöglicht sowie weitere Vorteile realisiert sind, die im Folgenden noch näher beschrieben werden dürfen:
Wie insbesondere die 2 wie auch die 5a deutlich macht, ist die als Langloch 4a ausgebildete Durchgangsöffnung 4 insbesondere im Wesentlichen im Bereich der bzw. auf der Längsachse des Verankerungselementes 1 vorgesehen bzw. ausgebildet. Denkbar ist auch, dass die Durchgangsöffnung bzw. das Langloch parallel zu der Längsachse des Verankerungselementes 1 vorgesehen bzw. ausgebildet ist oder die Längsachse des Langloches eine bestimmte Neigung/Winkel gegenüber der Längsachse des Verankerungselementes aufweist. Bei der bevorzugten, hier dargestellten Ausführungsform ist die Durchgangsöffnung 4 bzw. das Langloch 4a aber im Wesentlichen auf der Längsachse des Verankerungselementes 1 entsprechend ausgebildet bzw. (anders ausgedrückt) die Längsachsen der Durchgangsöffnung 4 und des Verankerungselements 1 fallen hier im Wesentlichen zusammen.
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Die als Langloch 4a ausgebildete Durchgangsöffnung 4 weist, wie insbesondere aus den 1 und 2 ersichtlich, in ihrem jeweiligen oberen bzw. unteren Endabschnitt insbesondere abgerundete Bereiche, insbesondere also zumindest teilweise abgerundete Endabschnitte auf. Denkbar sind auch teilweise eckig ausgebildete Endabschnitte bzw. gradlinig verlaufende Endabschnitte. Die sich gegenüberliegenden Randbereiche des Langloches 4a, die zwischen den Endabschnitten vorgesehen bzw. ausgebildet sind und die insbesondere im Wesentlichen in Axialrichtung bzw. im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Verankerungselementes 1 verlaufen, sind insbesondere gradlinig verlaufend ausgebildet. Hierdurch wird insbesondere auch eine stufenlose Einstellung/Verstellung bzw. stufenlose Positionierung des Verankerungselementes 1, insbesondere eine optimale höhenmäßige Ausrichtung des Verankerungselementes 1 bzw. des Aufnahmebereiches 1b in der Mundhöhle 3 ermöglicht. Denkbar ist auch, dass die Durchgangsöffnung 4 langlochartig ausgebildet ist, aber keine in Axialrichtung bzw. in Längsrichtung des Verankerungselementes verlaufenden gradlinig ausgeführten Randbereich aufweist, sondern mehrere zumindest teilweise begrenzte, insbesondere in Richtung der Längsachse untereinanderliegend angeordnete und/oder teils segmentierte Öffnungen aufweist. Die bevorzugte Ausführungsform ist jedoch eine gradlinige Ausführung bzw. ein gradliniger Verlauf der insbesondere zwischen den Endabschnitten liegenden Randbereiche der Durchgangsöffnung 4 bzw. des Langloches 4a, die insbesondere im Wesentlichen in Richtung bzw. parallel zur Längsachse des Verankerungselementes 1 verlaufen.
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Weiterhin zeigen die 1 bis 5 sowie die 7 und 8, dass der Befestigungsbereich 1a und der Aufnahmebereich 1b über einen halsförmigen Bereich 1c miteinander verbunden sind. Insbesondere ist der halsförmige Bereich 1c in Richtung des Aufnahmebereiches 1b sich verjüngend ausgebildet. Insbesondere ist der Befestigungsbereich 1a, der Aufnahmebereich 1b und der halsförmige Bereich 1c entsprechend einstückig ausgebildet. Der Befestigungsbereich 1a, der Aufnahmebereich 1b und der halsförmige Bereich 1c bilden daher insbesondere integrale Bestandteile des Verankerungselementes 1.
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Die 6 zeigt im Wesentlichen in schematischer Darstellung eine menschliche Mundhöhle 3 und einen im Wesentlichen von Schleimhaut 6 frei gelegten Kieferknochen 2. Ein Schleimhautlappen 6a ist entsprechend insbesondere chirurgisch in einem Teilbereich der Schleimhaut 6 teilweise abgetrennt worden, um den Kieferknochen 2 frei zulegen, insbesondere um das Verankerungselement 1, wie aus den 7 bis 9 ersichtlich, entsprechend wirksam mit dem Kieferknochen 2 zu verbinden bzw. anzuordnen.
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Im am Kieferknochen 2 befestigten Zustand des Verankerungselementes 1 erstreckt sich das Verankerungselement 1 im Wesentlichen vertikal innerhalb der Mundhöhle 3, kann aber auch in leichten Winkellagen von bis zu +/–25°, insbesondere von bis zu +/–20° zu einer hier nicht dargestellten Vertikalen angeordnet bzw. wirksam befestigt werden. Anders ausgedrückt, die Längsachse des Verankerungselementes 1 erstreckt sich im angeordneten (montierten) Zustand, also wenn das Verankerungselement 1 mit dem Kieferknochen 2 wirksam verbunden ist, insbesondere im Wesentlichen – teilweise – parallel zu den Zahnwurzeln 7a der Zähne 7 und/oder insbesondere im wesentlichen innerhalb der zuvor genannten Winkellagen, insbesondere von +/–0° bis +/–20° (nach rechts oder links) zu einer entsprechenden Vertikalen.
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Bevor auf die Anordnung bzw. Ausrichtung/Positionierung des Verankerungselementes 1 innerhalb der Mundhöhle 3 anhand der 6 bis 9 nochmals näher eingegangen wird, darf zunächst auf die 1 bis 5 und auf die bevorzugte Ausführungsform des Verankerungselementes 1 nochmals näher eingegangen werden:
Wie insbesondere aus der 1 und der 3 ersichtlich ist, weist das Verankerungselement 1 den halsförmigen Bereich 1c auf, wobei der halsförmige Bereich 1c gekröpft ausgebildet ist. Dies hat zur Folge, dass der Befestigungsbereich 1a und der Aufnahmebereich 1b in einer jeweils unterschiedlichen, aber zueinander im Wesentlichen parallelen Ebene liegen bzw. entsprechend vorgesehen sind.
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Weiterhin zeigen die 1 bis 4, dass der Aufnahmebereich 1b mindestens einen insbesondere vorspringenden Bereich 8, insbesondere zwei parallel zueinander angeordnete stegartige Bereiche 8a und 8b aufweist. Die stegartigen Bereiche 8a und 8b weisen hier insbesondere jeweils eine Aufnahmeöffnung 9 zur Aufnahme und/oder Führung eines nicht im einzelnen dargestellten Bracketbogens (der auch als „Bogen” bezeichnenbar ist und insbesondere als ein Drahtbogen ausgebildet ist) auf. Wie die 1, 3 und 4 deutlich machen erstrecken sich die stegförmigen Bereiche 8a, 8b im Wesentlichen einseitig aus den oberen Bereich des Verankerungselementes 1 nochmals seitlich heraus, wobei die Aufnahmeöffnungen 9 einen im Wesentlichen insbesondere rechteckigen Querschnitt aufweisen. Die hier dargestellten Aufnahmeöffnungen 9 sind insbesondere als Durchgangsöffnungen 9a ausgebildet. Ein Bracketbogen (bzw. ein Bogen/Drahtbogen) kann dann durch die Aufnahmeöffnungen 9 bzw. durch die Durchgangsöffnungen 9a entsprechend hindurch gesteckt werden bzw. durch die oder in den Aufnahmeöffnungen 9/Durchgangsöffnungen 9a entsprechend aufgenommen werden. Insbesondere sind die Aufnahmeöffnungen 9 so dimensioniert, so dass auch eine formschlüssige Aufnahme eines Bracketbogens (bzw. eines Bogens/Drahtbogens) ermöglicht ist. Auch eine zusätzliche Fixierung des Bracketbogens am Aufnahmebereich 1b ist denkbar, insbesondere mit Hilfe von zusätzlichen Hilfsmitteln, insbesondere von Klemmschellen. Eine zusätzliche Fixierung des Bracketbogens in den Durchgangsöffnungen 9a verringert bzw. verhindert insbesondere auch ein „Rutschen” des Bracketbogens.
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Für die Kraftübertragung der Kräfte von einen im Aufnahmebereich 1b des Verankerungselementes 1 aufgenommenen Bracketbogen auf die in der Mundhöhle angeordneten Brackets ist von besonderem Vorteil, dass die Aufnahmeöffnung 9 bzw. die Aufnahmeöffnungen 9 insbesondere rechteckig ausgebildet sind bzw. einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt bzw. eine rechteckige Form aufweist bzw. aufweisen, wie insbesondere aus den 1, 3 und 5b ersichtlich. Die Dimensionierung der Seitenlängen der insbesondere rechteckförmig ausgebildeten Aufnahmeöffnung 9 ist insbesondere 0,56 mm × 0,71 mm. Die jeweilige Kantenlänge liegt daher insbesondere in einem Bereich von 0,5 mm bis 0,75 mm. Hierbei verläuft insbesondere die kurze Seitenlänge der rechteckförmigen Aufnahmeöffnung 9 insbesondere in Richtung bzw. parallel zur Längsachse des Verankerungselementes 1. Insbesondere durch diese spezifische Ausbildung der Durchgangsöffnungen 9 in dieser im wesentlichen rechteckigen Form wird es ermöglicht, dass auch Drehmomente und/oder Hebelkräfte über den Bracketbogen auf Brackets und damit auf die Zähne übertragen werden können. Hierdurch können insbesondere die jeweiligen gewünschten Positionierungen von Zähnen im Kiefer nochmals einfacher bzw. besser realisiert werden.
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Insbesondere aufgrund einer jeweils rechteckförmig ausgebildeten Aufnahmeöffnung 9 kann sich insbesondere ein Bracketbogen mit rechteckförmigen Querschnitt innerhalb der Aufnahmeöffnung 9 „verkanten”, so dass Drehmomente über den Bracketbogen auf Brackets und/oder Zähne übertragbar sind. Der Bracketbogen wird insbesondere formschlüssig in der Aufnahmeöffnung 9 bzw. in den Aufnahmeöffnungen 9 aufgenommen, aber auch bei „unterquerschnittigen” (im Querschnitt) rechteckförmigen Bracketbögen kommt es aufgrund der Rechteck-Form der Aufnahmeöffnung 9 und der rechteckigen Form (im Querschnitt) eines Bracketbogens zu einem „Verkanten” des Bracketbogens innerhalb der Aufnahmeöffnung 9. Aufgrund der Ausbildung des Aufnahmebereichs 1b mit den beiden zueinander, insbesondere horizontal beabstandeten stegartigen Bereiche 8a und 8b können über den Bracketbogen auch Hebelkräfte auf Brackets und/oder Zähne übertragen werden. Insbesondere eine gewünschte „Kippbewegung” bzw. entsprechend gewünschte Positionierung der Zähne ist damit gut realisierbar. Mit einem derartig ausgebildeten Verankerungselement, das wirksam mit dem Kieferknochen 2 verbunden ist, lassen sich daher über weitere mit dem Verankerungselement 1 verbundene Hilfsmittel, insbesondere mit Hilfe eines im Aufnahmebereich 1b angeordneten Bracketbogens gewünschte Kräfte, Hebelkräfte und/oder Drehmomente auf Brackets und/oder Zähne entsprechend übertragen. Mit Hilfe des Verankerungselementes 1 ist daher die Realisierung eines „Verankerungssystems” zur Übertragung von Kräften/Hebelkräften und/oder Drehmomenten auf Brackets und/oder auf Zähne, insbesondere in Verbindung mit einem Bracketbogen ermöglicht.
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Die langlochartig ausgebildete Durchgangsöffnung 4 bzw. das Langloch 4a des Befestigungsbereiches 1a weist in ihrem Randbereich einen phasenartigen Übergangsbereich 10 auf. Durch den phasenartigen Übergangsbereich 10 sind Kopfbereiche von Befestigungsmitteln 5, insbesondere von Schraubelementen 5a und 5b zumindest teilweise versenkbar im Befestigungsbereich 1a des Verankerungselementes 1 anordenbar.
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Im Folgenden darf insbesondere auf die 6 bis 9 nochmals näher eingegangen werden:
Wie insbesondere die 9 deutlich macht, ist im angeordneten Zustand des Verankerungselementes 1, also nachdem das Verankerungselement 1 wirksam am Kieferknochen 2 befestigt ist, der Befestigungsbereich 1a im Wesentlichen unter der Schleimhaut 6 liegend, hier insbesondere unter dem dann wieder hochgeklappten Schleimhautlappen 6a liegend angeordnet, wobei der Befestigungsbereich 1b mit dem Kieferknochen 2 über mindestens ein Befestigungsmittel 5 insbesondere über zwei Schraubenelemente 5a und 5b wirksam verbindbar bzw. verbunden ist.
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Wie die 7 bis 9, insbesondere aber die 9 deutlich macht, ist der Aufnahmebereich 1b, wenn das Verankerungselement 1 wirksam mit dem Kieferknochen 2 verbunden ist, im Wesentlichen in der Mundhöhle 3 visuell sichtbar, erstreckt sich nämlich außerhalb des Bereiches der Schleimhaut 6. Wie die 7 bis 9 weiter deutlich machen, ist der Aufnahmebereich 1b insbesondere auf einer mittleren Höhe der sich in diesem Bereich erstreckenden Zähne 7 und/oder der entsprechenden hier dargestellten Zahnreihe vorgesehen.
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Aus den 7 bis 9 wird daher deutlich, dass der Aufnahmebereich 1b und damit auch die Aufnahmeöffnungen 9 bzw. Durchgangsöffnungen 9a in einer bestimmten Position anordenbar sind, insbesondere aber im Wesentlichen in vertikaler Richtung innerhalb einer insbesondere menschlichen Mundhöhle 3 optimal in einer bestimmten/gewünschten Lage, insbesondere stufenlos positionierbar sind, insbesondere um einen Bracketbogen (bzw. Bogen/Drahtbogen) dann entspechend aufnehmen bzw. anordnen zu können.
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7 zeigt nun die Anordnung eines – ersten – Befestigungsmittels 5, insbesondere eines ersten Schraubenelementes 5a, wobei 8 auch die Anordnung eines – zweiten – Befestigungsmittels 5, insbesondere eines zweiten Schraubenelementes 5b zeigt. Der Ausdruck „erstes” bzw. „zweites” ist hier nicht einschränkend und kann auch entsprechend ausgetauscht werden bzw. dient lediglich der Erläuterung der bevorzugten Anordnung des Verankerungselementes 1 am Kieferknochen 2.
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Mit Hilfe des ersten Befestigungsmittels 5, insbesondere eines ersten Schraubenelementes 5a ist das Verankerungselement 1 mit dem Kieferknochen 2 wirksam verbindbar. Die 7 und 8 zeigen den Kopf des ersten Schraubelementes 5a, wobei der hier nicht dargestellte schraubenförmige Schaft/Fortsatz in den Kieferknochen 2 eingeschraubt worden ist. Der Kopf des ersten Schraubenelementes 5a ist auch zumindest teilweise versenkbar im Befestigungsbereich 1a angeordnet, insbesondere aufgrund des realisierten phasenartigen Übergangsbereich 10 im Randbereich der Durchgangsöffnung 4, wie oben bereits erläutert.
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Obwohl das Verankerungselement 1 mit Hilfe des ersten Schraubenelementes 5a nun mit dem Kieferknochen 2 wirksam verbunden ist, ist insbesondere der Kraftschluss nur so realisiert, so dass das Verankerungselement 1 gemäß dem Pfeil A in vertikaler Richtung, also insbesondere stufenlos, insbesondere höhenmäßig in der Mundhöhle 3 und/oder auch durch Verdrehen, dargestellt durch den Pfeil B zumindest teilweise auch seitlich ausrichtbar und/oder positionierbar bzw. stufenlos verschiebbar/bewegbar ist. Hierdurch ist eine insbesondere individuelle Ausrichtung/Positionierung des Aufnahmebereiches 1b des Verankerungselementes 1 relativ zu den individuellen Zähnen 7 bzw. zu einer Zahnreihe eines Patienten ermöglicht.
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Insbesondere erst nach erfolgter Ausrichtung/Positionierung, also wenn dann der Aufnahmebereich 1b bzw. die Aufnahmeöffnungen 9, insbesondere die jeweilige Durchgangsöffnung 9a die gewünschte bestimmte Position/Ausrichtung einnehmen, wird dann mit Hilfe des zweiten Befestigungsmittels 5, nämlich des zweiten Schraubenelementes 5b, das Verankerungselement 1 am Kieferknochen 2 vollständig in dieser Position fixiert, insbesondere das erste Schraubenelement 5a nochmals „nachgezogen”. Hierbei durchgreifen dann – im Endeffekt – das erste und/oder zweite Befestigungsmittel 5, insbesondere die Schraubenelemente 5a und 5b die als Langloch 4a ausgebildete Durchgangsöffnung 4 des Befestigungsbereiches 1a bzw. sind hierin entsprechend angeordnet, so wie dies insbesondere in 8 gut ersichtlich dargestellt ist.
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Nach erfolgter Fixierung und Ausrichtung des Verankerungselementes 1 wird dann der Schleimhautlappen 6a wieder nach oben geklappt und durch eine entsprechende Vernähung 11 mit der übrigen Schleimhaut 6 verbunden.
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Mit Hilfe des im Bereich der Zähne 7 bzw. im Bereich der Zahnreihe angeordneten Aufnahmebereiches 1b ist dann auch ein Bracketbogen (Bogen bzw. Drahtbogen) hier insbesondere in den Aufnahmeöffnungen 9 anordenbar und/oder auch fixierbar, so dass mit Hilfe des Verankerungselementes 1 die an den Zähnen (hier nicht dargestellten) angeordneten Brackets mit Hilfe des Bracketbogens und der dann realisierten entsprechenden Kräfte eine optimale Positionierung der Zähne realisiert werden kann, wie gewünscht.
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Insbesondere unter Bezugnahme auf die 5a darf bezüglich der Dimensionierung des Verankerungselements 1 folgendes ausgeführt werden:
Die Gesamtlänge lg des Verankerungselementes 1 liegt im Wesentlichen im Bereich von 10 bis 25 mm, insbesondere im Bereich von 15 bis 20 mm, wobei die Länge ll der Durchgangsöffnung 4 im Wesentlichen im Bereich 4 bis 10 mm, insbesondere im Bereich von 5,5 bis 8,5 mm liegt. Durch die Kröpfung des halsförmigen Bereiches 1c liegt die Beabstandung der Ebenen des Befestigungsbereiches 1a bzw. des Aufnahmebereichs 1b im Bereich von 1,2 bis 1,8 mm, insbesondere im Bereich von 1,4 bis 1,6 mm. Die Durchgangsöffnung 4 bzw. das Langloch 4a weist im Wesentlichen eine Breite im Bereich von 3 bis 10 mm, insbesondere im Bereich von 4 bis 9 mm auf, wobei die Endabschnitte insbesondere entsprechende gerundete Abschnitte aufweisen bzw. die Endabschnitte teilweise abgerundet ausgebildet sind. Die Dicke d bzw. die Materialdicke des Verankerungselementes 1 liegt im Wesentlichen im Bereich von 0,3 bis 1 mm, insbesondere im Bereich von 0,5 bis 0,8 mm.
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Das Verankerungselement 1 ist insbesondere aus dem Material Titan hergestellt. Denkbar sind aber auch andere Materialen wie Stähle verschiedener Legierungen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verankerungselement
- 1a
- Befestigungsbereich
- 1b
- Aufnahmebereich
- 1c
- halsförmiger Bereich
- 2
- Kieferknochen
- 3
- menschliche Mundhöhle
- 4
- Durchgangsöffnung
- 4a
- Langloch
- 5
- Befestigungsmittel
- 5a
- erstes Schraubenelement
- 5b
- zweites Schraubenelement
- 6
- Schleimhaut
- 6a
- Schleimhautlappen
- 7
- Zähne
- 7a
- Zahnwurzeln
- 8
- vorspringender Bereich
- 8a
- stegartiger Bereich
- 8b
- stegartiger Bereich
- 9
- Aufnahmeöffnung
- 9a
- Durchgangsöffnung
- 10
- Übergangsbereich
- 11
- Vernähung
- A
- Pfeil
- B
- Pfeil
- lg
- Gesamtlänge
- ll
- Länge Durchgangsöffnung
- d
- Dicke
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20215668 U1 [0006]
- EP 2666436 A1 [0007]
- EP 2123234 A1 [0008]