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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungsvorrichtung mit einem Taschenelement, welches eine Zugriffseinrichtung mit wenigstens einem Band nach den im Obergriff des Anspruches 1 genannten Merkmalen aufweist.
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STAND DER TECHNIK
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Im Bereich der Aufbewahrungsvorrichtungen wie Taschen oder Gepäcksystemen stellt sich in der Praxis häufig das Problem, dass Gegenstände in einem Fach oder einer Tasche schwer zugänglich sind, da sie im Aufbewahrungszustand so weit in dem jeweiligen Taschenelement aufgenommen sind, dass die Gegenstände mit der Hand schwer herausziehbar sind.
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Befinden sich mehrere Gegenstände in dem Taschenelement, ist es in der Regel erforderlich, den gewünschten Gegenstand rein haptisch mit den Fingern zu identifizieren und diesen getrennt von gegebenenfalls mehreren auf dem Boden des Taschenelements befindlichen Gegenständen herauszunehmen. Häufig wird deshalb der komplette Innenraum eines Taschenelements entleert, sofern dies überhaupt möglich ist und nicht ein größeres mit dem Taschenelement verbundenes Gepäckstück umgekippt werden müsste, womit der Inhalt des weiteren Gepäckstücks in entsprechende Unordnung geraten würde.
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Um den Zugriff auf den Inhalt von Tascheninhalten zu erleichtern, wurden verschiedene Lösungen vorgeschlagen.
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In der
WO 2012/143521 A1 ist ein Aufbewahrungsfach z. B. für ein Laptop oder einen anderen Gegenstand in einem Koffer offenbart. In dem Aufbewahrungsfach ist eine Zugbandanordnung mit mehreren Bändern vorgesehen, welche den aufzunehmenden Gegenstand untergreifen, und an ihrem freien Ende im Bereich der oberen Öffnung des Aufbewahrungsfaches eine Schlaufe zum manuellen Betätigen bilden. Beim Ziehen an der Schlaufe heben die Bänder den Gegenstand zum erleichterten Entnehmen aus dem Aufbewahrungsfach an.
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Die
US 2006/0144663 A1 zeigt einen Einsatz für eine Tasche, welcher als Hülle für ein elektronisches Gerät wie z. B. einen Laptop ausgebildet ist. Um einen solchen relativ schweren Gegenstand leichter der Hülle entnehmen zu können, ist ein Anhebeband vorgesehen, welches den Gegenstand in der Hülle untergreift und durch einen Schlitz mit einem freien Ende nach außen geführt ist. Dieses freie Ende des Anhebebandes fungiert nicht nur als Griff zum Ziehen des Bandes, sondern ist mit einem geeigneten Verschlusselement versehen, so dass es über das obere offene Ende der Hülle geführt und an der anderen Außenseite der Hülle festgelegt werden kann, womit ein in der Hülle befindlicher Gegenstand gegen ein Herausfallen gesichert werden kann.
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Eine sehr ähnliche Lösung ist in dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 202 05 836 U1 gezeigt. Hier weist eine Tasche für ein Mobiltelefon ein Hubband zum erleichterten Entnehmen des Mobiltelefons aus der Aufbewahrungstasche auf. Das Hubband kann ebenfalls eine die Aufnahmetasche verschließende Lasche bilden.
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Alle bekannten Aufbewahrungsvorrichtungen, welche eine Zugriffseinrichtung mit einem Hebeband aufweisen, stellen spezielle Lösungen für die jeweilige Tasche dar.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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TECHNISCHE AUFGABE
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Aufbewahrungsvorrichtung mit einem Taschenelement, welches eine Zugriffseinrichtung mit wenigstens einem Band aufweist, zu schaffen, bei der ein hoher Bedienkomfort und eine erhöhte Flexibilität für den Benutzer bei Verwendung unterschiedlicher Arten von Gepäckstücken gegeben ist.
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TECHNISCHE LÖSUNG
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Diese Aufgabe wird mit einer Aufbewahrungsvorrichtung nach den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 gelöst. Mithin sieht die Erfindung eine Aufbewahrungsvorrichtung vor, mit einem Taschenelement mit wenigstens einer ersten und einer zweiten, einander gegenüberliegenden, einen Innenraum begrenzenden Wandung, welche Wandungen zumindest über einen Bodenbereich miteinander verbunden sind, und mit einer Zugriffseinrichtung mit wenigstens einem Band, welches an einer der Wandungen oberhalb des Bodenbereiches befestigt ist und mit einem freien Ende durch eine Öffnung an der gegenüberliegenden Wandung oberhalb des Bodenbereiches aus dem Innenraum herausgeführt ist, wobei Länge und Führung des Bandes derart ausgelegt sind, dass mit Bewegung des Bandes aus dem Innenraum ein darin befindlicher, von dem Band untergriffener Inhalt von dem Bodenbereich weg bewegt wird, und wobei das freie Ende des Bandes ein Verschlusselement einer Verschlusseinrichtung bildet. Dabei ist erfindungsgemäß das Taschenelement zum wahlweisen Einsatz in ein Gepäckstück, ein Ordnungssystem oder ein Bekleidungsstück als korrespondierendem Teil der Aufbewahrungsvorrichtung ausgebildet, und dieses korrespondierende Teil weist ein mit dem Taschenelement zusammenwirkendes Halteelement auf.
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VORTEILHAFTE WIRKUNGEN
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Die Aufbewahrungsvorrichtung gemäß der Erfindung vereint die Vorteile einer Zugriffseinrichtung auf einen Tascheninhalt mittels eines Hebebandes mit denen eines modularen Taschensystems.
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Durch den Hebemechanismus der Zugriffseinrichtung kann der Inhalt des Taschenelements mittels Ziehen des Bandes einfach aus dem Innenraum herausgeschoben werden. Dies erleichtert den Zugang zu unterschiedlichsten Gegenständen in einer Tasche wie z. B. Kreditkarten, Mobiltelefone, Tablet-Computer, Kosmetikgegenstände etc. Beim Einschieben der Inhalte in den Innenraum wird das Band automatisch mit in den Innenraum hineingeschoben, wonach das Band mittels der Verschlusseinrichtung den Inhalt des Taschenelements gegen ein Herausfallen schützen kann und dieser mithin sicher an seinem jeweiligen Platz bewahrt ist.
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Bei der Erfindung wird des Weiteren in vorteilhafter Weise eine Kompatibilität zu anderen Gepäckstücken oder Ordnungssystemen oder auch Bekleidungsstücken unterschiedlichster Art geschaffen. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Taschenelements als ein kleines Aufbewahrungselement, wie z. B. eine Hülle für einen einzelnen Gegenstand oder eine Geldbörse, Schlüsseltasche oder kleine Kosmetiktasche, kann dieses Taschenelement einfach an oder in einem größeren Gepäckstückstück, ggf. einem Ordnungssystem hiervon, oder einem Bekleidungsstück angeordnet werden. Einzige Voraussetzung ist, dass das weitere Gepäckstück, Ordnungssystem oder Bekleidungsstück eine geeignete Aufnahmemöglichkeit und ein mit dem Taschenelement zusammenwirkendes Halteelement aufweist.
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Ein solches weiteres Gepäckstück kann eine Tasche beliebiger Art, insbesondere eine Reisetasche, Sporttasche, Aktentasche, Einkaufstasche, Handtasche bzw. Clutch, ein Koffer oder ein Rucksack jeweils mit oder ohne Rollen sein.
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Ein geeignetes Ordnungssystem kann durch ein Basiselement wie z. B. ein Panel aus verstärktem Material oder Leder und mehrere hiermit fest oder lösbar verbundene Aufnahmeeinrichtungen gebildet sein, wobei bevorzugt Anbringungsmöglichkeiten für mehrere Taschenelemente analoger Ausgestaltung und mit jeweils kompatiblen Verschlusseinrichtungen innerhalb eines solchen Ordnungssystems in variabler Anordnung vorgesehen sein können.
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Das Ordnungssystem selbst kann wiederum als Einsatz in unterschiedlichen größeren Gepäckstücken ausgebildet sein.
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Ähnlich breit ist die Kombinierbarkeit mit Bekleidungsstücken, welche durch ein Shirt jeglicher Art, von einem Business-Hemd mit Brusttasche bis zur Damenbluse oder einem Sportoberteil, einen Pullover bzw. Jumper, eine Hose, ein Kleid, eine Jacke, einen Mantel, einen Schuh oder eine Kopfbedeckung gebildet sein kann.
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Insbesondere im Sportbereich sind die Mitnahmemöglichkeiten von Gegenständen während der Ausübung des Sportes, z. B. während des Joggens, Reitens etc., sehr eingeschränkt. Hier bietet die Erfindung die Möglichkeit, den Inhalt einer Kleintasche in dem Taschenelement zu sichern und mit einer Hand einfach aus dem Taschenelement z. B. an einem Shirt, einer Hose oder einem Stiefelschaft zu befördern.
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Die Aufbewahrungsvorrichtung nach der Erfindung ist bei einer lösbaren Halterung besonders für Benutzer mit häufig wechselnden Situationen, die ein entsprechend angepasstes Äußeres erfordern, wie beispielsweise Arbeit, Restaurant, Sport, Reise etc., mit einem erheblichem Komfortgewinn verbunden.
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Bei einer sehr einfachen Ausführung können die erste und die zweite Wandung im Bodenbereich sowie an zwei Seiten einfach vernäht, vernietet oder verklebt sein.
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Zur Aufnahme größerer oder mehrerer Gegenstände kann das Taschenelement auch mit entsprechend breiten Seitenwandungen zwischen der ersten und der zweiten Wandung, welche jeweils eine größere Fläche als die Seitenwandungen aufweisen, ausgebildet sein.
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Gleiches gilt für den Bodenbereich, welcher je nach Anwendungsfall mit einer Naht oder mit einer Bodenwandung ausgebildet sein kann.
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Um ein Herausfallen von Gegenständen aus dem Taschenelement im aufgenommenen Zustand zu verhindern, ist es vorteilhaft, wenn das Band in verschließendem Zustand der Verschlusseinrichtung über eine dem Bodenbereich entgegengesetzte Öffnung des Taschenelements zwischen der ersten Wandung und der zweiten Wandung geführt ist.
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Bei entsprechender Sicherung des in dem Taschenelement befindlichen Inhaltes kann die Öffnung in verschließendem Zustand der Verschlusseinrichtung innerhalb der Aufbewahrungsvorrichtung vertikal oder horizontal oder schräg ausgerichtet sein. Damit ist jegliche Anordnung des Taschenelementes, selbst in einer „über Kopf”-Anordnung, in oder an einem anderen hiermit zusammenwirkenden Aufnahmeelement möglich.
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Die Verschlusseinrichtung kann grundsätzlich durch jegliche bei Gepäckstücken oder Kleidungsstücken bekannte Verschlussart gebildet werden. Am einfachsten hinsichtlich der Handhabung ist eine Druckknopfverbindung, welche zugleich sichere Festlegung mit hoher Zuverlässigkeit gewährleistet. Je nach Anwendungsfall kann jedoch auch eine Klettverbindung, eine Riegelverbindung einschließlich einer herkömmlichen Knopf-Knopfloch-Verbindung, eine Hakenverbindung einschließlich bekannter Reißverschlusssysteme, eine Schnappverbindung, insbesondere eine Clipverbindung, oder eine Magnetverbindung vorteilhaft sein.
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Bei einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann das Band aus einem flexibleren, insbesondere dünneren Material, als die erste und zweite Wandung ausgebildet sein. So können die Wandungen beispielsweise aus einem dicken, das Taschenelement versteifenden Leder und das Band aus einem dünneren, leicht biegbaren Lederteil ausgestaltet sein.
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Grundsätzlich kann das Band auch aus einem anderen Material als die anderen Elemente des Taschenelementes gebildet sein und beispielsweise ein elastisches Gummiband darstellen.
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Hinsichtlich der Breitendimensionierung kann das Band in einer vorteilhaften Ausführung eine Erweiterung in seinem dem Bodenbereich zugewandten Bereich aufweisen, um den betreffenden Inhalt besser untergreifen zu können.
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Es kann dabei auch vorteilhaft sein, wenn der dem Bodenbereich zugewandten Bereich des Bandes verstärkt oder in der Art einer Schale gestaltet ist. Hierbei kann das Band auch unterbrochen sein und an seinen Unterbrechungsstellen mit einem Schalenelement aus einem anderen Material verbunden sein.
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Weiterhin kann eine vorteilhafte Ausführung der Erfindung vorsehen, dass das Band zur Anpassung an den zu untergreifenden Inhalt in dem Innenraum nicht fest, beispielsweise durch Einnähen oder Nieten, an dem Taschenelement befestigt ist, sondern hiermit lösbar verbunden ist, so dass das Band austauschbar ist.
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Eine solche lösbare Festlegung bietet auch den Vorteil eines einfachen verschleißbedingten Austausches.
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Das Band kann insbesondere bei Taschenelementen zur Aufnahme größerer Gegenstande wie Laptops zusammen mit wenigstens einem weiteren Band zum Untergreifen des Inhalts in dem Innenraum verbunden sein, wobei das Band mit zwei Befestigungspunkten an dem Taschenelement eine Dreieckband z. B. analog dem Band der
WO 2012/143521 bilden kann.
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Zur sicheren Festlegung an oder in einem anderen Gepäckstück, Bekleidungsstück oder Ordnungssystem kann das Halteelement als Teil jeder gängigen lösbaren oder festen Verbindung ausgebildet sein.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann das Halteelement mit dem Band der Zugriffseinrichtung zur Halterung des Taschenelements zusammenwirken. Dabei kann das Halteelement auf einfache Weise mit einer Schlaufe zum Durchziehen des Bandes ausgebildet sein und das Taschenelement ggf. in einem äußeren oder inneren Aufnahmefach aufgenommen sein oder eventuell auch durch eine weitere Befestigung, beispielsweise ein Gummiband, gesichert sein.
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Neben einer Schlaufe kann auch eine Öse, z. B. in Form eines runden oder eckigen Metallringes, an dem mit dem Taschenelement zusammenwirkenden Gepäckstück, Ordnungssystem oder Kleidungsstück das Halteelement bilden.
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Ebenso kann ein an dem korrespondierenden Gepäckstück, Ordnungssystem oder Kleidungsstück angebrachtes Verschlusselement der Verschlusseinrichtung das Haltelement bilden. So ist es denkbar, dass z. B. eine Öse an dem Gepäckstück, Ordnungssystem oder Kleidungsstück zugleich als ein mit einem am Ende des Bandes angeordneten Hakenelement der Verschlusseinrichtung zusammenwirkendes Verschlusselement als auch als Halteelement dient. Eine solche Doppelfunktion eines Verschlusselements an dem mit dem Taschenelement korrespondierenden Gepäckstück, Ordnungssystem oder Bekleidungsstück der Aufbewahrungsvorrichtung ist bei jeder bekannten Verschlussart möglich.
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Sowohl die in den Schutzansprüchen angegebenen Merkmale als auch die in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung angegebenen Merkmale sind jeweils für sich alleine oder in beliebiger Kombination miteinander geeignet, den erfindungsgemäßen Gegenstand weiterzubilden.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung ergeben sich aus den Ansprüchen und den nachfolgend unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung prinzipmäßig beschriebenen Ausführungsbeispiele, wobei zugunsten der Übersichtlichkeit jeweils für bau- und funktionsgleiche Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäß ausgestalteten Aufbewahrungsvorrichtung mit einem eine Zugriffseinrichtung aufweisenden Taschenelement, das an unterschiedlichen Gepäckstücken und Bekleidungsstücken festlegbar ist, ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine vereinfachte in einem Querschnitt dargestellte Seitenansicht eines an einem ausschnittsweise dargestellten Gepäckstück befestigten Taschenelementes mit einem in unterster Stellung befindlichen Band einer Zugriffseinrichtung;
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2 eine dreidimensionale Ansicht des Taschenelements der 1 mit Inhalt und einem Verschlusselement in geschlossenem Zustand;
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3 eine der 1 entsprechende Seitenansicht des Taschenelementes mit Inhalt in einer den Inhalt anhebenden Stellung des Bandes der Zugriffseinrichtung;
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4 eine dreidimensionale Ansicht des Taschenelements in dessen Zustand gemäß 3;
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5 eine dreidimensionale Ansicht des Taschenelements der 1 bis 4 in einem in einem Innenfach einer Reisetasche angeordneten und hieran befestigten Zustand;
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6 eine dreidimensionale Ansicht des Taschenelements der 1 bis 4 in einem an einem Panel eines Organisationssystems angeordneten und hieran befestigten Zustand;
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7 eine dreidimensionale Ansicht des Organisationssystems der 6 mit dem Taschenelement der 1 bis 4 in einem im Inneren einer Reisetasche befestigten Zustand;
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8 eine dreidimensionale Ansicht des Organisationssystems der 6 mit dem Taschenelement der 1 bis 4 in einem an einer Einkaufstasche befestigten Zustand;
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9 eine dreidimensionale Ansicht des Taschenelements der 1 bis 4 in einem horizontal in einem Innenfach einer Jacke angeordneten und hieran befestigten Zustand;
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10 eine der 9 entsprechende dreidimensionale Ansicht eines Hemds mit dem Taschenelement der 1 bis 4 in einem vertikal von unten nach oben in einem Innenfach eingeschobenen und hieran befestigten Zustand;
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11 eine der 9 und 10 entsprechende dreidimensionale Ansicht eines Pullovers mit dem Taschenelement der 1 bis 4 in einem schräg am Äußeren befestigten Zustand;
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12 eine ausschnittsweise Ansicht eines Inneren eines Mantels mit einem Organisationssystem, an dem das Taschenelement der 1 bis 4 befestigt ist;
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13 eine ausschnittsweise Rückansicht einer Hose mit zwei Anordnungsmöglichkeiten für das Taschenelement der 1 bis 4.
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AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
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Die 1 bis 13 zeigen jeweils eine Aufbewahrungsvorrichtung 1 mit einem Taschenelement 2, bei dem eine erste Wandung 3 und eine zweite, gegenüberliegende Wandung 4, eine Bodenwandung in einem Bodenbereich 5 und Seitenwandungen 6, 7 einen Innenraum 8 begrenzen.
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In den 2 bis 4 sind als beispielsweiser Inhalt 9 mehrere Bank- oder Kundenkarten 10 dargestellt.
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Zu deren vereinfachter Entnahme aus dem Innenraum 8 ist eine Zugriffseinrichtung 11 vorgesehen, welche mit einem Band 12 ausgebildet ist, welches an einer äußeren Wandung 3 der der Wandungen 3, 4 oberhalb des Bodenbereiches 5 in einem diesem abgewandten Bereich des Taschenelements 2 befestigt ist und mit einem freien Ende 12A durch eine schlitzartige Öffnung 13 an der gegenüberliegenden Wandung 4 oberhalb des Bodenbereiches 5 aus dem Innenraum 8 herausgeführt ist.
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Die Länge und Führung des Bandes 12, welches vorliegend wie das Taschenelement 2 selbst aus Leder ausgebildet ist, sind so ausgelegt, dass mit Herausziehen des Bandes 12 aus dem Innenraum 8 gemäß dem in 1 und 2 gezeigten Zustand der von dem Band 12 untergriffene Inhalt 9 von dem Bodenbereich 5 weg angehoben und teilweise aus dem Innenraum 8 herausgeschoben wird, wie dies in 3 und 4 ersichtlich ist. Um die Bedienbarkeit zu erleichtern, ist das Band 12 bei der gezeigten Ausführung aus einem etwas dünneren und somit biegsameren Leder als die Wandungen des Taschenelements 2 ausgeführt.
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Das Taschenelement 2 ist bei den gezeigten Ausführungen zum wahlweisen Einsatz in ein hier als Reisetasche 15 oder Einkaufstasche 16 ausgebildetes Gepäckstück, ein Ordnungssystem 17 oder ein hier als Jacke 18, Hemd 19, Pullover 20, Mantel 21 und Hose 22 ausgebildetes Bekleidungsstück vorgesehen. Dieses bildet jeweils den korrespondierenden Teil der Aufbewahrungsvorrichtung 1 und weist ein mit dem Band 12 und somit mit dem Taschenelement 2 zusammenwirkendes Halteelement 23 auf.
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Dieses Halteelement 23 ist bei den gezeigten Ausführungen als eine Schlaufe, welche durch zwei Materialschlitze 24, 25 gebildet ist, ausgebildet. Das Band ist somit mit seinem freien Ende 12A durch die als Schlitz ausgeführte Öffnung 13 in dem Taschenelement 2 und durch die Materialschlitze 24, 25 des Halteelements 23 geführt, wobei das freie Ende 12A des Bandes 12 ein Verschlusselement 27 einer hier als Druckknopfverschluss ausgeführten Verschlusseinrichtung 26 aufweist.
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In verschließendem Zustand der Verschlusseinrichtung 26 ist das Band 12 über eine dem Bodenbereich 5 entgegengesetzte Öffnung 14 des Taschenelements 2 zwischen der ersten Wandung 3 und der zweiten Wandung 4 geführt und arretiert hierbei den Inhalt 9 im Innenraum 8 des Taschenelements 2.
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Die Festlegungsmöglichkeiten des Taschenelements 2 an einem Gepäckstück, Ordnungssystem oder Bekleidungsstück sind vielfältig, wie die Ausführungen der 5 bis 13 zeigen.
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Wie der 5 und der 7 entnehmbar ist, kann das Taschenelement 2 in einer beliebigen Tasche wie einer Reisetasche 15 angeordnet sein, wobei die Ausführung der 5 die Anordnung in einem Außenfach der Reisetasche 15 und die Ausführung nach 7 die Anordnung an einem in der Tasche 15 befestigten Ordnungssystems 17 zeigt. Das Ordnungssystem 17, welches in Alleinstellung als separates Element in 6 näher ersichtlich ist, ist durch ein Basiselement 30 in Form eines verstärkten Panel aus Leder und durch mehrere hiermit fest oder lösbar verbundene Aufnahmeeinrichtungen 31 gebildet.
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Das Ordnungssystem 17 mit dem Taschenelement 2 kann auch an einem Äußeren einer Tasche als Aufsatz angeordnet sein, wie es bei einer in 8 ersichtlichen Einkaufstasche 16 gezeigt ist, wobei hier ebenso die Anordnung im Inneren der Einkaufstasche 16 möglich ist.
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Die Ausrichtung der Entnahmeöffnung 14 des Taschenelements 2 kann aufgrund der Verschlusseinrichtung 26 beliebig sein, wie die Anordnungen des Taschenelements 2 an verschiedenen Kleidungsstücken in den 9 bis 13 zeigen.
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So ist das Taschenelement 2 bei einer in 9 ersichtlichen Jacke 18 horizontal in einem Innenfach der Jacke 18 angeordnet, so dass die Öffnung 14 des Taschenelements 2 seitlich ist.
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Bei einer in 10 gezeigten Anordnung des Taschenelements 2 an einem Hemd 19 ist das Taschenelement 2 mit seiner Entnahmeöffnung 14 nach unten ausgerichtet in ein Innenfach des Hemds 19 nach oben eingeschoben und mit der Verschlusseinrichtung 26 gesichert.
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Die Anordnung des Taschenelements 2 an dem Hemd 19 zeigt weiterhin die Möglichkeit, das direkt an dem Hemd 19 befestigte und als Druckknopfelement ausgebildete Verschlusselelement 27 der Verschlusseinrichtung 26 als Halteelement für das Taschenelement 2 zu nutzen.
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Bezug nehmend auf die 11 ist eine schräge äußere Anordnung des Taschenelements 2 an einem Pullover 20 gezeigt, während wie bei der Ausführung mit einem Mantel 21 gemäß 12 auch die Anordnung mittels des Organisationssystems 17 an einem Bekleidungsstück möglich ist.
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Als letztes Beispiel, wenngleich nicht abschließend für die unterschiedlichen Ausführungsmöglichkeiten sind anhand der 12 unterschiedliche Anbringungsmöglichkeiten des Taschenelements 2 mittels der Zugriffseinrichtung 11 an einer Hose 22 gezeigt, wobei die linke Hälfte der Hose 22 die Anordnung des Taschenelements 2 in einem Innenfach der Hose und die rechte Hälfte der Hose 22 die Anordnung des Taschenelements 2 als äußere Applikation an der Hose 22 zeigt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Aufbewahrungsvorrichtung
- 2
- Taschenelement
- 3
- erste Wandung
- 4
- zweite Wandung
- 5
- Bodenbereich
- 6, 7
- Seitenwandung
- 8
- Innenraum
- 9
- Inhalt
- 10
- Bank- oder Kundenkarten
- 11
- Zugriffseinrichtung
- 12
- Band
- 12A
- freies Ende
- 13
- schlitzartige Öffnung
- 14
- Entnahmeöffnung
- 15
- Reisetasche
- 16
- Einkaufstasche
- 17
- Ordnungssystem
- 18
- Jacke
- 19
- Hemd
- 20
- Pullover
- 21
- Mantel
- 22
- Hose
- 23
- Halteelement
- 24, 25
- Materialschlitz
- 26
- Verschlusseinrichtung
- 27
- Verschlusselement
- 30
- Basiselement
- 31
- Aufnahmeeinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2012/143521 A1 [0005]
- US 2006/0144663 A1 [0006]
- DE 20205836 U1 [0007]
- WO 2012/143521 [0032]