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DE202015003301U1 - Strahlregler - Google Patents

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DE202015003301U1
DE202015003301U1 DE202015003301.6U DE202015003301U DE202015003301U1 DE 202015003301 U1 DE202015003301 U1 DE 202015003301U1 DE 202015003301 U DE202015003301 U DE 202015003301U DE 202015003301 U1 DE202015003301 U1 DE 202015003301U1
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DE202015003301.6U
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Neoperl GmbH
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Neoperl GmbH
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Priority to US15/562,625 priority patent/US10934696B2/en
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/08Jet regulators or jet guides, e.g. anti-splash devices
    • E03C1/086Jet regulators or jet guides, easily mountable on the outlet of taps
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
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Abstract

Strahlregler (3) mit einem Strahlreglergehäuse (4), das an seinem Gehäuseaußenumfang ein Außengewinde (5) trägt, mit dem der Strahlregler (3) in einem, im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur vorgesehenen Innengewinde montierbar ist, wobei eine abströmseitige Gehäusestirnfläche (6) des Strahlreglergehäuses (4) als eine, Durchflusslöcher (7) für das den Strahlregler (3) durchströmende Wasser aufweisende Gitter- oder Netzstruktur ausgebildet ist, die zumindest eine als schlitzförmige Einsenkung (8, 9) dieser Gitter- oder Netzstruktur ausgebildete und für ein Drehwerkzeug bestimmte Werkzeugangriffsfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Einsenkung (8) eine ebenfalls als Werkzeugangriffsfläche bestimmte zweite schlitzförmige Einsenkung (9) vorgesehen ist, und dass die zweite Einsenkung (9) im Vergleich zur ersten Einsenkung (8) einen kleineren Einsenkungsquerschnitt aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Strahlregler mit einem Strahlreglergehäuse, das an seinem Gehäuseaußenumfang ein Außengewinde trägt, mit dem der Stahlregler in einem im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur vorgesehenen Innengewinde montierbar ist, wobei eine abströmseitige Gehäusestirnfläche des Strahlreglergehäuses als eine, Durchflusslöcher für das den Strahlregler durchströmende Wasser aufweisende Gitter- oder Netzstruktur ausgebildet ist, die zumindest eine als schlitzförmige Einsenkung dieser Gitter- oder Netzstruktur ausgebildete und für ein Drehwerkzeug bestimmte Werkzeugangriffsfläche aufweist.
  • Aus der EP 2 597 214 A1 ist bereits ein Strahlregler vorbekannt, der ein hülsenförmiges Strahlreglergehäuse hat, das an seinem Gehäuseaußenumfang ein Außengewinde trägt. Mit Hilfe dieses Außengewindes ist das Strahlreglergehäuse unmittelbar in ein Innengewinde einschraubbar, das im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur vorgesehen ist. Der Strahlregler soll das aus der Auslaufarmatur ausströmende Wasser zu einem homogenen, nicht-spritzenden und gegebenenfalls auch perlend-weichen Wasserstrahl formen. Dazu ist die abströmseitige Gehäusestirnfläche des Strahlreglergehäuses als Gitter- oder Netzstruktur ausgebildet, die eine Mehrzahl von Durchflusslöchern aufweist, in denen das den Strahlregler durchströmende Wasser geführt und führend geformt wird. Da der vorbekannte Strahlregler kaum noch über den Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur vorsteht, ist an der abströmseitigen Gitter- oder Netzstruktur zumindest eine schlitzförmige Einsenkung vorgesehen, die beispielsweise für eine als Drehwerkzeug zweckentfremdete Münze als Werkzeugangriffsfläche bestimmt ist, mit der die zwischen dem vorbekannten Strahlregler und dem Wasserauslauf vorgesehene Schraubverbindung auf einfache Weise gelöst oder festgezogen werden kann.
  • Da die an der abströmseitigen Gehäusestirnfläche vorgesehene Einsenkung an einen Schraubenschlitz erinnert und da insbesondere auch dem Sanitärhandwerk eine als Drehwerkzeug geeignete Münze nicht immer griffbereit zur Verfügung steht, ist mancher Anwender geneigt, stattdessen einen gegebenenfalls auch kleinen Schraubenzieher mit entsprechend schmaler Schraubenzieherklinge zu verwenden. Da ein Schraubenzieher die schlitzförmige Einsenkung kaum ausfüllt, lässt sich das insbesondere zum Lösen einer eventuell auch verkalkten Schraubverbindung erforderliche Drehmoment kaum auf den vorbekannten Strahlregler aufbringen. Wird dabei auch noch ein kleiner Schraubenzieher verwendet, besteht die Gefahr, dass sich dessen Schraubenzieherklinge verkantet und dass bei Aufbringen eines übergroßen Drehmoments die Einsenkung seitlich aufgehebelt und die umgebende Gitter- oder Netzstruktur geweitet beziehungsweise zerstört wird und der Strahlregler unbrauchbar wird.
  • Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, einen Strahlregler der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der so konstruiert ist, dass solchen Fehlbedienungen entgegengewirkt wird, ohne dass deshalb die angestrebte kompakte Bauweise eines solchen Strahlreglers verloren geht.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Strahlregler der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, dass im Bereich der ersten Einsenkung eine ebenfalls als Werkzeugangriffsfläche für ein anderes Drehwerkzeug bestimmte zweite schlitzförmige Einsenkung vorgesehen ist, und dass die zweite Einsenkung im Vergleich zur ersten Einsenkung einen kleineren Einsenkungsquerschnitt aufweist.
  • Der erfindungsgemäße Strahlregler weist im Bereich seiner abströmseitigen ersten Einsenkung eine zweite Einsenkung auf, die ebenfalls schlitzförmig ausgestaltet und als Werkzeugangriffsfläche bestimmt ist. Diese zweite Einsenkung weist im Vergleich zur ersten Einsenkung einen kleineren Einsenkungsquerschnitt auf. Während in die demgegenüber größere erste Einsenkung eine als Drehwerkzeug zweckentfremdete Münze oder die Schraubenzieherklinge eines größeren Schraubenziehers eingeführt werden kann, ist in die zweite Einsenkung auch ein kleinerer Schraubenzieher einführbar. Dabei kann ein solches Drehwerkzeug zum Verdrehen einer als Schwenkteil ausgebildeten Gitter- oder Netzstruktur dienen, die in einer Gelenkpfanne am Gehäuseinnenumfang des Strahlreglergehäuses schwenkbar gelagert ist, oder aber das Drehwerkzeug dient zum Festziehen und Lösen der Schraubverbindung zwischen dem Strahlregler und dem Wasserauslauf. Da mit Hilfe der auch kleinere Schraubenzieher in sich aufnehmenden zweiten Einsenkung Fehlbedienungen entgegengewirkt werden kann, ohne dass deshalb außerhalb der Gitter- oder Netzstruktur vorstehende separate Werkzeugangriffsflächen angeformt sein müssen, muss auf die kompakte Bauweise und konstruktive Auslegung eines solchen Strahlreglers deshalb nicht verzichtet werden.
  • Die zweite schlitzförmige Einsenkung kann in geringem Abstand zur ersten Einsenkung an der abströmseitigen Gehäusestirnfläche des Strahlreglergehäuses angeordnet sein. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform, bei welcher die ebenfalls als Werkzeugangriffsfläche bestimmte zweite schlitzförmige Einsenkung in der ersten Einsenkung vorgesehen ist. Eine solche Ausführung kann beispielsweise zwei, als Kreuzschlitz zueinander ausgebildete Einsenkungen aufweisen, von denen die zweite Einsenkung im Vergleich zur ersten Einsenkung einen kleineren Einsenkungsquerschnitt aufweist und gegebenenfalls auch eine demgegenüber kürzere Längserstreckung hat.
  • Eine besonders vorteilhafte und leicht zu handhabende Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass im Schlitzgrund der ersten Einsenkung die ebenfalls als Werkzeugangriffsfläche bestimmte zweite schlitzförmige Einsenkung vorgesehen ist. Da die im Schlitzgrund der ersten Einsenkung vorgesehene zweite schlitzförmige Einsenkung einen kleineren Einsenkungsquerschnitt aufweist, ist in die zweite Einsenkung auch ein kleinerer Schraubenzieher einführbar, der dabei die erste Einsenkung praktisch berührungslos durchsetzt.
  • Die kompakte Bauweise und die auch ästhetisch ansprechende Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Strahlreglers im Bereich seines Auslaufstirnbildes wird noch begünstigt, wenn die erste und die zweite Einsenkung einen formgleichen und vorzugsweise rechteckigen Einsenkungsquerschnitt aufweisen mit Einsenkungslängs- und demgegenüber kürzeren Einsenkungsschmalseiten.
  • Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass die erste und die zweite Einsenkung achsparallele Längsachsen haben und dass die zweite Einsenkung im Einsenkungsgrund der ersten Einsenkung etwa zentral angeordnet ist.
  • Damit beim Einführen eines Drehwerkzeuges dieses auch in der zweiten Einsenkung gut und sicher geführt ist, ist es vorteilhaft, wenn die zweite Einsenkung als Sackloch ausgebildet ist, das auf der einer stirnseitigen Einsenkungsöffnung der ersten Einsenkung abgewandten Seite einen vorzugsweise geschlossenen Schlitzgrund hat. Somit ist das Drehwerkzeug nur bis zum Schlitzgrund der zweiten Einsenkung in diese einführbar.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung, durch die auch die kompakte Bauweise des erfindungsgemäßen Strahlreglers noch begünstigt wird, sieht vor, dass sich die zweite Einsenkung bis in eine Ausformung erstreckt, die an die der Einsenkungsöffnung der ersten Einsenkung abgewandten Stirnfläche der Gitter- oder Netzstruktur angeformt ist.
  • Dabei sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung, die auch die Aufnahme und Übertragung höherer Drehmomente auf die Gitter- oder Netzstruktur erlaubt, vor, dass die Ausformung durch angeformte Verstärkungsrippen verstärkt ist, die über die der Einsenkungsöffnung der ersten Einsenkung abgewandten Stirnfläche der Gitter- oder Netzstruktur vorstehen und die sich vorzugsweise in ihrer Verlängerung in der Strahlreglerlängsachse kreuzen.
  • Um beim Einführen eines Schraubenziehers dessen Schraubenzieherklinge gut in der zweiten Einsenkung führen zu können, ist es vorteilhaft, wenn sich der Einsenkungsquerschnitt der zweiten Einsenkung in Richtung zum Schlitzgrund zumindest bereichsweise verjüngt.
  • Dazu sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass die Einsenkungslängs- und/oder die Einsenkungsquerseiten in Richtung zum Schlitzgrund aufeinander zulaufen. Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung gemäß der Erfindung sieht vor, dass die erste Einsenkung einen kreisbogenförmigen Einsenkungsgrund hat, wobei dieser kreissegmentförmig ausgebildete Einsenkungsgrund zur Aufnahme einer als Drehwerkzeug zweckentfremdeten und in ihrer Außenkontur komplementär geformten Münze bestimmt ist. Ein solcher kreisbogenförmiger Einsenkungsgrund passt sich nicht nur gut an die Außenkontur einer komplementär geformten und als Drehwerkzeug zweckentfremdeten Münze an, – vielmehr wird an diesem kreisbogenförmigen Einsenkungsgrund der ersten Einsenkung auch ein für die zweite Einsenkung bestimmtes Drehwerkzeug gut geführt, bis dieses Drehwerkzeug die Einsenkungsöffnung der zweiten Einsenkung findet. Die kreisbogenförmige Ausgestaltung des Einsenkungsgrunds der ersten Einsenkung kann somit die einfache Handhabung bei der Montage des erfindungsgemäßen Strahlreglers wesentlich erleichtern.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass die zweite Einsenkung zur Aufnahme einer als Drehwerkzeug dienenden Schraubendreher- oder Schraubenzieherklinge bestimmt ist. Während also in die erste Einsenkung eine als Drehwerkzeug zweckentfremdete Münze eingeführt werden kann, ist demgegenüber die zweite Einsenkung für einen als anderes Drehwerkzeug verwendeten Schraubenzieher vorgesehen.
  • Damit auch höhere Drehmomente auf die die Einsenkungen umgebende Gitter- oder Netzstruktur übertragen werden können, ist es vorteilhaft, wenn die Durchflusslöcher in einem Abstand von den Einsenkungslängs- und/oder von den Einsenkungsschmalseiten der ersten Einsenkung angeordnet sind, welcher Abstand größer ist als die Wandungsdicke von, zwischen benachbarten Durchflusslöchern der Gitter- oder Netzstruktur angeordneten Trenn- oder Strömungsführungswänden.
  • Um dem in die erste Einsenkung eingeführten Drehwerkzeug eine ausreichende Kontaktfläche an den Längsseiten dieser Einsenkung zu bieten, ist es vorteilhaft, wenn der Strahlregler eine konvex gewölbte oder ausgebauchte Gehäusestirnfläche hat. Durch die konvexe Ausbauchung der abströmseitigen Gehäusestirnfläche weist auch die erste Einsenkung im Bereich der Strahlreglerlängsachse eine entsprechend große Längserstreckung auf, welche die dem Drehwerkzeug zur Verfügung stehende Kontaktfläche in diesem Bereich wesentlich vergrößert.
  • Wie bereits oben ausgeführt wurde, können die für entsprechende Drehwerkzeuge bestimmten Einsenkungen in der Gehäusestirnfläche dazu dienen, die als Schwenkteil ausgebildete und in einer am Gehäuseinnenumfang des Strahlreglergehäuses vorgesehenen Gelenkpfanne schwenkbar gelagerte Gitter- oder Netzstruktur derart zu verdrehen, dass diese Gitter- oder Netzstruktur wahlweise einen gegenüber der Strahlreglerlängsachse geänderten Auslaufwinkel einnimmt, der das austretende Wasser in dieser Richtung ablenkt. Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung, welche die Handhabung des erfindungsgemäßen Strahlreglers noch zusätzlich begünstigt, sieht demgegenüber vor, dass die abströmseitige Gehäusestirnfläche mit dem Strahlreglergehäuse oder mit einem abströmseitigen Gehäuseteil des mehrteiligen Strahlreglergehäuses einstückig verbunden ist.
  • Sofern der erfindungsgemäße Strahlregler auch einen perlend-weichen, das heißt belüfteten Auslaufstrahl formen soll, ist es vorteilhaft, wenn der Strahlregler als belüfteter Strahlregler oder als sogenannter Strahlbelüfter ausgebildet ist.
  • Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass das Strahlreglergehäuse oder das abströmseitige Gehäuseteil einen innere Gehäuseumfangswand sowie zumindest eine die innere Gehäuseumfangswand mit Abstand umgreifende äußere Gehäusewand hat und dass im Zwischenraum zwischen der inneren Gehäuseumfangswand und der benachbarten äußeren Gehäuseumfangswand wenigstens ein zur Abströmseite des Strahlreglers hin offener und im Inneren des Strahlreglergehäuses mündender Belüftungskanal vorgesehen ist.
  • Weiterbildungen gemäß der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen in Verbindung mit der Beschreibung sowie der Zeichnung. Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles noch näher beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 eine in einer perspektivischen Draufsicht auf ihre Auslaufstirnseite dargestellte sanitäre Einsetzeinheit, die am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur montierbar ist und die einen abströmseitigen Strahlregler hat, dessen Strahlreglergehäuse eine als Gitter- oder Netzstruktur ausgebildete abströmseitige Gehäusestirnfläche aufweist, in der Einsenkungen vorgesehen sind, die jeweils für ein Drehwerkzeug als Werkzeugangriffsfläche dienen,
  • 2 die sanitäre Einsetzeinheit aus 1 in einem Längsschnitt,
  • 3 die sanitäre Einsetzeinheit aus 1 und 2 in einem gegenüber 2 um 90° gedrehten Längsschnitt,
  • 4 das hier vereinzelt dargestellte Strahlreglergehäuse des zur sanitären Einsetzeinheit gemäß den 1 bis 3 gehörenden Strahlreglers in einer perspektivischen Draufsicht auf dessen abströmseitige Gehäusestirnfläche,
  • 5 das Strahlreglergehäuse aus 4 in einer perspektivischen Draufsicht auf die Zuströmseite dieses Strahlreglergehäuses,
  • 6 das Strahlreglergehäuse aus 4 und 5 in einer Seitenansicht,
  • 7 das Strahlreglergehäuse aus den 4 bis 6 in einer Draufsicht auf die dem Gehäuseinneren zugewandte Zuströmseite,
  • 8 das Strahlreglergehäuse aus den 4 bis 7 in einem Längsschnitt durch Schnittebene VIII-VIII aus 7,
  • 9 das Strahlreglergehäuse aus den 4 bis 8 in einem gegenüber 8 um 90° gedrehten Längsschnitt durch Schnittebene IX-IX aus 8 und
  • 10 die sanitäre Einsetzeinheit aus den 1 bis 3 in einer auseinandergezogenen Einzelteildarstellung.
  • In den 1 bis 3 ist eine sanitäre Einsetzeinheit 1 dargestellt, die im Wasserauslauf einer hier nicht weiter gezeigten sanitären Auslaufarmatur montierbar ist und gegenüber diesem Wasserauslauf durch eine Ringdichtung 26 axial abgedichtet sein kann. Die Einsetzeinheit 1 weist ein zuströmseitiges Filter- oder Vorsatzsieb 2 auf, das die im zuströmenden Wasser mitgeführten Schmutzpartikel auszufiltern hat, die andernfalls die Funktion dieser Einsetzeinheit beeinträchtigen könnten. Die Einsetzeinheit 1 weist auch einen abströmseitigen Strahlregler 3 auf, der das durchströmende Wasser zu einem homogenen, nicht-spritzenden und gegebenenfalls auch perlend-weichen austretenden Wasserstrahl zu formen hat. Zwischen dem zuströmseitigen Vorsatzsieb 2 und dem abströmseitigen Strahlregler 3 kann ein Durchflussbegrenzer vorgesehen sein, der den Durchflussquerschnitt reduziert. Stattdessen ist jedoch hier ein Durchflussmengenregler 4 angeordnet, der das zum Strahlregler 3 strömende Wasser druckunabhängig auf ein festgelegtes Durchflussvolumen pro Zeiteinheit einregelt.
  • Der Strahlregler 3 der Einsetzeinheit 1 weist ein Strahlreglergehäuse 4 auf, das in den 4 bis 9 in verschiedenen Ansichten noch näher dargestellt ist. Das Strahlreglergehäuse 4 trägt an seinem Gehäuseaußenumfang ein Außengewinde 5, mit dem der Strahlregler 3 und mit ihm auch die Einsetzeinheit 1 in einem im Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur vorgesehenen Innengewinde montierbar ist. Aus den 1 bis 10 ist erkennbar, dass eine abströmseitige Gehäusestirnfläche 6 des Strahlreglergehäuses 4 als eine, Durchflusslöcher 7 für das den Strahlregler 3 durchströmende Wasser aufweisende Gitter- oder Netzstruktur ausgebildet ist. Diese Gitter- oder Netzstruktur hat zumindest eine als schlitzförmige Einsenkung 8, 9 dieser Gitter- oder Netzstruktur ausgebildete und für ein Drehwerkzeug bestimmte Werkzeugangriffsfläche.
  • Für den hier dargestellten Strahlregler 3 ist kennzeichnend, dass dieser im Schlitzgrund einer ersten Einsenkung 8 eine ebenfalls als Werkzeugangriffsfläche für ein anderes Drehwerkzeug bestimmte zweite schlitzförmige Einsenkung 9 hat, und dass die zweite Einsenkung 9 im Vergleich zur ersten Einsenkung 8 einen kleineren Einsenkungsquerschnitt aufweist. Der Strahlregler 3 weist also im Schlitzgrund der abströmseitigen ersten Einsenkung 8 die zweite Einsenkung 9 auf, die ebenfalls schlitzförmig ausgestaltet und als Werkzeugangriffsfläche bestimmt ist. Diese zweite Einsenkung 9 weist im Vergleich zur ersten Einsenkung 8 einen kleineren Einsenkungsquerschnitt auf. Während in die demgegenüber größere erste Einsenkung 8 eine als Drehwerkzeug zweckentfremdete Münze oder die Schraubenzieherklinge eines größeren Schraubenziehers eingeführt werden kann, ist in die zweite Einsenkung 9 auch ein kleinerer Schraubenzieher einführbar, der dabei die erste Einsenkung 8 praktisch berührungslos durchsetzt. Dabei kann ein solches Drehwerkzeug zum Verdrehen einer als Schwenkteil ausgebildeten Gitter- oder Netzstruktur dienen, die in einer Gelenkpfanne am Gehäuseinnenumfang des Strahlreglergehäuses schwenkbar gelagert ist, oder aber das Drehwerkzeug dient – wie hier – zum Festziehen und Lösen der Schraubverbindung zwischen dem Strahlregler 3 und dem Wasserauslauf. Da mit Hilfe der, auch kleinere Schraubenzieher in sich aufnehmenden zweiten Einsenkung 9 Fehlbedienung entgegengewirkt wird, ohne dass deshalb außerhalb der Gitter- oder Netzstruktur vorstehende separate Werkzeugangriffsflächen angeformt sein müssten, muss auf die kompakte Bauweise und konstruktive Auslegung eines solchen Strahlreglers 3 deshalb nicht verzichtet werden.
  • In den 1, 3, 4 und 9 ist besonders gut erkennbar, dass die erste und die zweite Einsenkung 8, 9 einen formgleichen und hier rechteckigen Einsenkungsquerschnitt mit Einsenkungslängs- und demgegenüber kürzeren Einsenkungsschmalseiten aufweisen. Dabei sind die Längsachsen dieser Einsenkungen 8, 9 etwa in einer Ebene angeordnet, und die Einsenkung 9 ist etwa zentral oder mittig im Schlitzgrund der ersten Einsenkung 8 positioniert.
  • Die zweite Einsenkung 9 ist als Sackloch ausgebildet, das auf der, einer stirnseitigen Einsenkungsöffnung 10 der ersten Einsenkung 8 abgewandten Seite einen hier geschlossenen Schlitzgrund 11 hat. Während die erste Einsenkung 8 etwa achsparallel zur Strahlreglerlängsachse verlaufende Einsenkungslängs- und Einsenkungsschmalseiten aufweist, verjüngt sich der Einsenkungsquerschnitt der zweiten Einsenkung 9 in Richtung zum Schlitzgrund 11 zumindest bereichsweise. Dazu laufen die Einsenkungslängs- sowie die Einsenkungsschmalseiten der zweiten Einsenkung 9 in Richtung zum Schlitzgrund 11 aufeinander zu.
  • In den 2, 4 und 8 ist besonders gut erkennbar, dass die erste Einsenkung 8 etwa kreissegmentförmig ausgebildet ist und dazu einen kreisbogenförmigen Einsenkungsschlitzgrund hat. Die erste Einsenkung 8 ist damit zur Aufnahme einer als Drehwerkzeug zweckentfremdeten und in ihrer Außenkontur etwa komplementär geformten Münze geeignet. Demgegenüber ist die zweite Einsenkung 9 zur Aufnahme einer als Drehwerkzeug dienenden Schraubendreher- oder Schraubenzieherklinge bestimmt. Wird ein entsprechend kleiner Schraubenzieher mit seiner Schraubenzieherklinge in die erste Einsenkung 8 eingeführt, gleitet die Schraubenzieherklinge zunächst am kreisbogenförmigen Schlitzgrund der ersten Einsenkung 8 entlang, bis die Schraubenzieherklinge die Einsenkungsöffnung der zweiten Einsenkung 9 findet. Durch die sich verjüngende Ausgestaltung der zweiten Einsenkung 9 wird diese Schraubenzieherklinge nun gut in der zweiten Einsenkung 9 erfasst, um anschließend ein entsprechendes Drehmoment im Bereich der Strahlreglerlängsachse und somit im Mittelpunkt der Gitter- oder Netzstruktur aufnehmen und übertragen zu können.
  • In den 3, 5 und 7 ist besonders gut erkennbar, dass sich die zweite Einsenkung 9 bis in eine Ausformung 12 erstreckt, die sich bis über die der Einsenkungsöffnung 10 der ersten Einsenkung 11 abgewandte Stirnfläche der Gitter- oder Netzstruktur vorsteht. Um ein Aufbrechen der Gitter- oder Netzstruktur im Bereich der Einsenkungen 8, 9 zu verhindern, sind Verstärkungsrippen 13 vorgesehen, die einerseits an die Ausformung 12 und andererseits an die Gitter- oder Netzstruktur angeformt sind. Diese Verstärkungsrippen 13 kreuzen sich in ihrer Verlängerung etwa im Bereich der Strahlreglerlängsachse. Damit die Gitter- oder Netzstruktur die in den Einsenkungen 8, 9 aufgebrachten Drehmomente gut aufnehmen und übertragen kann, sind die Durchflusslöcher 7 in einem Abstand von den Einsenkungslängsseiten der ersten Einsenkung 8 angeordnet, der größer ist als die Wandungsdicke von, zwischen benachbarten Durchflusslöchern 7 angeordneten Trenn- oder Strömungsführungswände 14 der Gitter- oder Netzstruktur.
  • Die Gitter- oder Netzstruktur hat eine abströmseitige Ausbauchung derart, dass der Strahlregler eine konvex gewölbte Gehäusestirnfläche aufweist. Durch die konvexe Ausbauchung der Gehäusestirnfläche weisen die Einsenkungslängsseiten der ersten Einsenkung 8 eine vergrößerte Tiefe auf, wodurch die dem Drehwerkzeug zur Verfügung stehende Kontaktfläche vergrößert wird.
  • Die abströmseitige Gehäusestirnfläche 6 und somit auch die Gitter- oder Netzstruktur ist mit dem Strahlreglergehäuse 4 einstückig verbunden. Der Strahlregler 3 ist hier als belüfteter Strahlregler oder als sogenannter Strahlbelüfter ausgebildet. Dazu hat das Strahlreglergehäuse 4 eine innere Gehäuseumfangwand 24 sowie eine die innere Gehäuseumfangwand 24 mit Abstand umgreifende äußere Gehäuseumfangswand 25, zwischen denen wenigstens ein zur Abströmseite des Strahlreglers 3 hin offener und im Inneren des Strahlreglergehäuses 4 mündender Belüftungskanal 16 vorgesehen ist. Der Strahlregler 3 hat einen Strahlzerleger 17, der eine Mehrzahl von Zerlegeröffnungen 18 aufweist. Dieser Strahlzerleger 17 lenkt das durchströmende Wasser nach außen zur Gehäuseumfangswand hin um und teilt das durchströmende Wasser in Einzelstrahlen auf. Dieser Strahlzerleger 17 ist hier als topfförmiger Diffusor ausgebildet, der einen quer zur Durchströmrichtung des zuströmenden Wassers orientierten Topfboden 19 hat, welcher als eine das Wasser zur Seite hin umlenkende Prallfläche dient. An der Umfangswand 20 dieser Topfform sind die vorzugsweise in gleichmäßigen Abständen angeordneten Zerlegeröffnungen 18 vorgesehen. Diese Zerlegeröffnungen 18 münden in einem sich in Durchströmrichtung zumindest abschnittsweise verjüngenden Ringkanal 21, wobei der wenigstens eine Belüftungskanal 16 seine in das Gehäuseinnere führende Kanalöffnung 22 in einem sich an den Ringkanal 21 abströmseitig anschließenden Teilbereich des Gehäuseinnenumfangs angeordnet ist. Somit trifft das zum Strahlregler 3 strömende Wasser, das bereits im Vorsatz- oder Filtersieb 2 gefiltert und im Durchflussmengenregler 23 druckunabhängig auf eine festgelegte maximale Durchflussleistung eingeregelt wurde, zunächst auf den als Prallfläche dienenden Topfboden 19 des Strahlzerlegers 17 auf, um von dort nach außen zu den in der Umfangswand 20 vorgesehenen Zerlegeröffnungen 18 umgelenkt zu werden. Das in den Zerlegeröffnungen 18 in Einzelstrahlen aufgeteilte Wasser strömt anschließend in den Ringkanal 21 ein, der sich in Durchströmrichtung verjüngt. Durch die Querschnittsverengungen in diesem Bereich des Strahlreglers 3 und durch die verjüngende Ausgestaltung des Ringkanals 21 erfährt das durchströmende Wasser eine Geschwindigkeitserhöhung, die auf der Abströmseite des Ringkanals 21 zu einem Unterdruck führt. Durch diesen Unterdruck wird Umgebungsluft durch die Belüftungskanäle 16 hindurch in das Gehäuseinnere des Strahlreglergehäuses 4 angesaugt. Der Ringkanal 21 wird zwischen dem außenseitigen Topfumfang des Strahlzerlegers 17 und der Innenseite eines benachbarten Diffusorrings 15 gebildet, der in das Strahlreglergehäuse 4 eingesetzt ist. In der zwischen Strahlzerleger 17 und Gitter- oder Netzstruktur angeordneten Mischzone des Strahlreglergehäuses 4 wird das durchströmende Wasser mit der angesaugten Umgebungsluft durchmischt, bevor das derart verwirbelte und mit Luft durchmischte Wasser in den Durchflusslöchern 7 der Gitter- oder Netzstruktur wieder zu einem homogenen, nicht-spritzenden und perlend-weichen Wasserstrahl geformt wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sanitäre Einsetzeinheit
    2
    Vorsatz- oder Filtersieb
    3
    Strahlregler
    4
    Strahlreglergehäuse
    5
    Außengewinde
    6
    abströmseitige Gehäusestirnfläche
    7
    Durchflusslöcher
    8
    erste Einsenkung
    9
    zweite Einsenkung
    10
    stirnseitige Einsenkungsöffnung der ersten Einsenkung 8
    11
    Schlitzgrund der zweiten Einsenkung 9
    12
    Ausformung
    13
    Verstärkungsrippen
    14
    Trenn- oder Strömungsführungswände
    15
    Diffusorring
    16
    Belüftungskanal
    17
    Strahlzerleger
    18
    Zerlegeröffnungen
    19
    Topfboden
    20
    Umfangswand des Strahlzerlegers 17
    21
    Ringkanal
    22
    Kanalöffnung
    23
    Durchflusssmengenregler
    24
    innere Gehäuseumfangswand
    25
    äußere Gehäuseumfangswand
    26
    Ringdichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2597214 A1 [0002]

Claims (22)

  1. Strahlregler (3) mit einem Strahlreglergehäuse (4), das an seinem Gehäuseaußenumfang ein Außengewinde (5) trägt, mit dem der Strahlregler (3) in einem, im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur vorgesehenen Innengewinde montierbar ist, wobei eine abströmseitige Gehäusestirnfläche (6) des Strahlreglergehäuses (4) als eine, Durchflusslöcher (7) für das den Strahlregler (3) durchströmende Wasser aufweisende Gitter- oder Netzstruktur ausgebildet ist, die zumindest eine als schlitzförmige Einsenkung (8, 9) dieser Gitter- oder Netzstruktur ausgebildete und für ein Drehwerkzeug bestimmte Werkzeugangriffsfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Einsenkung (8) eine ebenfalls als Werkzeugangriffsfläche bestimmte zweite schlitzförmige Einsenkung (9) vorgesehen ist, und dass die zweite Einsenkung (9) im Vergleich zur ersten Einsenkung (8) einen kleineren Einsenkungsquerschnitt aufweist.
  2. Strahlregler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Einsenkung (8) die zweite schlitzförmige Einsenkung (9) vorgesehen ist.
  3. Strahlregler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Schlitzgrund der ersten Einsenkung (8) die zweite schlitzförmige Einsenkung (9) vorgesehen ist.
  4. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Einsenkung (8, 9) einen formgleichen und vorzugsweise rechteckigen Einsenkungsquerschnitt aufweisen mit Einsenkungslängs- und demgegenüber kürzeren Einsenkungsschmalseiten.
  5. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachsen der ersten Einsenkung (8) und der zweiten Einsenkung (9) etwa in einer Ebene angeordnet sind und dass die zweite Einsenkung (9) etwa zentral im Schlitzgrund der ersten Einsenkung (8) angeordnet ist.
  6. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zweite Einsenkung (9) bis in eine Ausformung (12) erstreckt, die auf der einer Einsenkungsöffnung (10) der ersten Einsenkung (8) abgewandten Seite an die Gitter- oder Netzstruktur angeformt ist.
  7. Strahlregler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausformung (12) durch Verstärkungsrippen (13) verstärkt ist, die an die Ausformung (12) und an die Gitter- oder Netzstruktur angeformt sind und die sich vorzugsweise in ihrer Verlängerung im Bereich der Strahlreglerlängsachse kreuzen.
  8. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einsenkungsquerschnitt der zweiten Einsenkung (9) in Richtung zu ihrem Schlitzgrund (11) zumindest bereichsweise verjüngt.
  9. Strahlregler nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsenkungslängsseiten der zweiten Einsenkung (9) in Richtung zu ihrem Schlitzgrund (11) aufeinander zulaufen.
  10. Strahlregler nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsenkungsschmalseiten der zweiten Einsenkung (9) in Richtung zu ihrem Schlitzgrund (11) aufeinander zulaufen.
  11. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Einsenkung (8) einen kreisbogenförmigen Schlitzgrund hat zur Aufnahme einer als Drehwerkzeug zweckentfremdeten Münze.
  12. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Einsenkung (9) zur Aufnahme einer als Drehwerkzeug dienenden Schraubendreher- oder Schraubenzieher-Klinge bestimmt ist.
  13. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchflusslöcher (7) in einem Abstand von den Einsenkungslängs- und/oder von den Einsenkungsschmalseiten der ersten Einsenkung (8) angeordnet ist, der größer ist als die Wandungsdicke von, zwischen benachbarten Durchflusslöchern (7) angeordneten Trenn- oder Strömungsführungswänden (14) der Gitter- oder Netzstruktur.
  14. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (3) eine konvex gewölbte oder ausgebauchte Gehäusestirnfläche hat.
  15. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die abströmseitige Gehäusestirnfläche mit dem Strahlreglergehäuse (4) oder mit einem abströmseitigen Gehäuseteil des mehrteiligen Strahlreglergehäuses einstückig verbunden ist.
  16. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (3) als belüfteter Strahlregler oder als Strahlbelüfter ausgebildet ist.
  17. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Strahlreglergehäuse (4) oder das abströmseitige Gehäuseteil eine innere Gehäuseumfangswand (24) sowie zumindest eine die innere Gehäuseumfangswand (24) mit Abstand umgreifende äußere Gehäuseumfangswand (25) hat und dass im Zwischenraum zwischen der inneren Gehäuseumfangswand (24) und der benachbarten äußeren Gehäuseumfangswand (25) wenigstens ein zur Abströmseite des Strahlreglers (3) hin offener und im Inneren des Strahlreglergehäuses (4) mündender Belüftungskanal (16) vorgesehen ist.
  18. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (3) einen Strahlzerleger (17) mit einer Mehrzahl von Zerlegeröffnungen (18) hat, welcher Strahlzerleger (17) das durchströmende Wasser nach außen hin umlenkt und/oder in Einzelstrahlen aufteilt.
  19. Strahlregler nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlzerleger (17) als topfförmiger Diffusor ausgebildet ist, der einen quer zur Durchströmrichtung des zuströmenden Wassers orientierten und das Wasser zur Seite hin umlenkenden Topfboden (19) hat und an einer Umfangswand (20) dieser Topfform die vorzugsweise in gleichmäßigen Abständen angeordneten Zerlegeröffnungen (18) aufweist.
  20. Strahlregler nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Zerlegeröffnungen (18) in einem sich in Durchströmrichtung zumindest abschnittsweise verjüngenden Ringkanal (21) münden und dass der wenigstens eine Belüftungskanal (16) seine in das Gehäuseinnere führende Kanalöffnung (22) im abströmseitigen Bereich des Ringkanals (21) oder in einem sich an den Ringkanal (21) abströmseitig anschließenden Teilbereich des Gehäuseinnenumfangs angeordnet ist.
  21. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler einem Durchflussbegrenzer oder einem Durchflussmengenregler (23) in Strömungsrichtung nachgeschaltet ist und dass der Strahlregler (3) sowie der vorgeschaltete Durchflussbegrenzer oder Durchflussmengenregler (23) lösbar miteinander verbindbar sind.
  22. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchflussbegrenzer oder der Durchflussmengenregler (23) zwischen einem zuströmseitigen Vorsatz- oder Filtersieb (2) und dem abströmseitigen Strahlregler (3) zwischengeschaltet ist und dass das Vorsatz- oder Filtersieb (2), der Durchflussbegrenzer oder Durchflussmengenregler (23) sowie der Strahlregler (3) zu einer sanitären Einsetzeinheit lösbar miteinander verbindbar sind.
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