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DE202015009370U1 - Griff - Google Patents

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DE202015009370U1
DE202015009370U1 DE202015009370.1U DE202015009370U DE202015009370U1 DE 202015009370 U1 DE202015009370 U1 DE 202015009370U1 DE 202015009370 U DE202015009370 U DE 202015009370U DE 202015009370 U1 DE202015009370 U1 DE 202015009370U1
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DE202015009370.1U
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Ankani GmbH
Original Assignee
Ankani GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B13/00Machines or plants for applying liquids or other fluent materials to surfaces of objects or other work by spraying, not covered by groups B05B1/00 - B05B11/00
    • B05B13/02Means for supporting work; Arrangement or mounting of spray heads; Adaptation or arrangement of means for feeding work
    • B05B13/0285Stands for supporting individual articles to be sprayed, e.g. doors, vehicle body parts
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G7/00Devices for assisting manual moving or tilting heavy loads
    • B65G7/12Load carriers, e.g. hooks, slings, harness, gloves, modified for load carrying

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  • Spray Control Apparatus (AREA)

Abstract

Griff (50), zum Entnehmen einer Tür (2) von einer Haltevorrichtung (1) wenn die Tür durch Haltebolzen in der Haltevorrichtung gehalten ist, umfassend ein Griffelement (51) zum Greifen durch eine Person, einen Grundkörper (52) mit einer Aufnahmeöffnung (52) zum Einführen eines Haltebolzens (3) in den Grundkörper (52), erste und zweite Anschlagmittel (54, 55) die derart zur Aufnahmeöffnung (52) angeordnet (53) sind, dass eine Relativbewegung parallel zur Achse des Haltebolzens eines Kopfabschnitt (56) des Haltebolzens (3), der zwischen den Anschlagmittel (54, 55) gehalten ist, durch die Anschlagmittel (54, 55) begrenzt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Griff zum Entnehmen einer Tür von einer Haltevorrichtung zum Halten von zu lackierenden Türen während des Lackiervorgangs und/oder während eines dem Lackiervorgang nachfolgenden Trockenvorgangs. Mit einer solchen Griff können auch andere flächige Gegenstände, z.B. Schrankwände, entfernt werden.
  • Die DE 12 78 302 A offenbart eine Vorrichtung zum Halten und Transportieren von zum Lackieren vorgesehenen Türen in einer horizontalen Ausrichtung. Es ist ein Fahrgestell vorgesehen, an dem höhenverstellbare Ausleger angeordnet sind. An den Auslegern sind Ausnehmungen angebracht, an denen Haltedorne eingelegt werden können. Ein verschiebbarer Riegel kann ein unbeabsichtigtes Lösen der Tür von der Vorrichtung verhindern. Zum Wenden der Tür sind die Riegelmittel zu lösen, sodass einzelne Haltedorne außer Eingriff mit den Ausnehmungen geraten können. Andere Haltedorne wirken dann als Drehachse, um die die Tür gedreht werden kann. Zum Trocknen sind separate Lackiertrockenböcke vorgesehen. Ähnliche Vorrichtungen sind auch aus der US 6,338,758 B1 , DE 100 07 578 C2 und DE 200 12 466 U1 bekannt.
  • Die bekannten Vorrichtungen erfordern in der Regel zwei Personen zum Montieren der Tür an der Haltevorrichtung. Eine Person hält die Tür, während die andere Person die Haltedorne oder Ähnliches in die Tür einbringt. Um diese Problematik zu lösen, schlägt die DE 10 2010 053 118 B4 eine Haltevorrichtung vor, die mehrere Befestigungsleisten an einem Fahrgestell umfasst, wobei die Befestigungsleisten gegenüber dem Fahrgestell drehbar gehalten sind. Beide Befestigungsleisten weisen eine Auflageeinrichtung auf. Die Tür wird mit einer Seitenfläche auf eine Auflagefläche der Auflageeinrichtung im Wesentlichen in der Befestigungsposition lose aufgelegt. Anschließend erfolgt das Einbringen von Halteschrauben oder Haltenägeln in umlaufende Kanten der Tür. Die Tür wird dann an diesen Halteschrauben oder Haltenägeln an den Befestigungsleisten gehalten. Dann können die Auflageeinrichtungen auseinander bewegt werden, bis die Tür nicht mehr auf der Auflageeinrichtung aufliegt. Diese Haltevorrichtung ermöglicht zwar ein komfortables Befestigen der Tür an der Haltevorrichtung durch eine einzige Person; problematisch ist allerdings, das Abnehmen der Tür und das Entfernen der Haltenägel bzw. Schrauben von der Tür. Entweder wird nämlich die Tür mitsamt den Haltenägeln aus der Haltevorrichtung entnommen. Dann muss die Tür auf den Boden gelegt werden, wo dann die Halteschrauben bzw. Nägel entfernt werden. Oder es werden die Auflageeinrichtungen wieder aufeinander zu bewegt, bis die Auflageflächen unterhalb der Tür angeordnet sind und die Tür wieder halten können. Dann können die Halteschrauben entfernt werden und die fertig lackierte Tür kann von einer Person entnommen werden. Problematisch hieran ist aber, dass die Auflageflächen beim Schieben unter die Tür die frisch lackierte Tür verkratzen. Zwar könnten die Auflageflächen mit Polstern versehen werden, die das Verkratzen verhindern. Diese werden allerdings durch die schwere Tür während des Verschiebens beschädigt. Zudem werden solche Polster während des Lackierens faktisch mitlackiert, da sich die gesamte Haltevorrichtung in einer Art Farbnebel während der Lackierung befindet. Die so mitlackierten Polster weisen nur bedingte Dämpffunktion auf und können so die lackierte Tür verschmieren oder verkratzen.
  • Zur Entnahme der Tür von der Haltevorrichtung sind derzeit keine vernünftigen Hilfsmittel verfügbar.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorgenannte Verwendung von Haltevorrichtungen derart zu optimieren, dass auch ein Entfernen der Tür vereinfacht ist, ohne dass es zu Beschädigungen der frisch lackierten Türoberfläche kommt. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird gelöst durch einen Griff nach Anspruch 1 und eine Anordnung mit einer Haltevorrichtung nach Anspruch 4; bevorzugte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Dieser beanspruchte Griff kann verwendet, um eine Tür oder einen sonstigen flächigen Gegenstand (im Folgenden unter Tür subsumiert), von einer Haltevorrichtung der hier beschriebenen zu entfernen. Zwischen den Anschlagmitteln ist dabei ein Aufnahmeraum zur Aufnahme eines Kopfabschnitts eines Haltebolzens aufgenommen. Dieser weist insbesondere einen größeren Durchmesser auf als der Schaft des Haltebolzens und kann beispielsweise ein Sechskantkopf sein. Die Relativbewegung zwischen dem Haltebolzen und dem Griff wird durch die beiden Anschläge begrenzt. Somit kann zugleich ein ungewünschtes Entfernen des Griffs von der Tür als auch ein ungewünschtes Zubewegen des Griffs auf die Tür verhindert werden. Somit ist eine Sicherheit gegen Herunterfallen der Tür vom Griff gegeben sowie verhindert, dass der Griff mit der ggf. noch feuchten Tür in Kontakt gerät.
  • Vorzugsweise verjüngt sich die Aufnahmeöffnung nach unten hin, also in der vom Griff wegweisenden Richtung. Der Haltebolzen liegt folglich im schmaleren Bereich der Aufnahmeöffnung an. Wenn der dort befindliche untere Öffnungsquerschnitt geringer ist als der Durchmesser des Kopfabschnitts, kann ohne ein Anheben der Tür der Kopfabschnitt nicht durch die Aufnahmeöffnung hindurchtreten und ist folglich gesichert.
  • Der Grundkörper kann im Wesentlichen aus einem Stück gebildet sein, insbesondere aus einem Blechteil. Insbesondere durch geeignete Biegeschritte kann insbesondere ein zweiter Anschlag gebildet werden, der in Draufsicht betrachtet die Aufnahmeöffnung überdeckt. Der erste Anschlag kann durch die Begrenzung der Öffnung selbst gebildet werden.
  • Ferner umfasst die Erfindung eine Anordnung mit einem solchen Griff und einer Haltevorrichtung zum Halten einer Tür während eines Lackiervorgangs und/oder eines Trockenvorgangs nach einem Lackiervorgang. Die Haltevorrichtung umfasst ein Gestell, insbesondere ein Fahrgestell, und zwei einander gegenüberliegende Befestigungsleisten, wobei die Befestigungsleisten an dem Gestell befestigt sind. Zwischen den beiden Befestigungsleisten ist ein Aufnahmeraum zum Anordnen der Tür in einer Befestigungsposition ausgebildet. Zum Lackieren wird die Tür mittels eines Haltebolzens, insbesondere einer Halteschraube, eines Haltenagels oder eines Haltedorns, an der Haltevorrichtung befestigt. Die Haltebolzen sind in umlaufende, gegenüberliegende Kanten der Türen eingesetzt. Befestigungsleisten sind drehbar gegenüber dem Gestell gehalten, so dass eine Ausrichtung der Tür gegenüber einem Boden in verschiedenen Winkelstellungen möglich ist. Beide Befestigungsleisten weisen eine erste Auflageeinrichtung auf, wobei die Tür mit einer Seitenfläche auf der ersten Auflagefläche der ersten Auflageeinrichtung im Wesentlichen in der Befestigungsposition lose aufgelegt werden kann. Die Erfindung ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass zweite Auflageeinrichtungen vorgesehen sind, wobei die Tür mit einer Seitenfläche auf zweiten Auflageflächen der zweiten Auflageeinrichtung in einer zur Betriebsposition weitgehend parallelen Entnahmeposition lose aufgelegt werden kann, wobei die Auflageflächen der zweiten Auflageeinrichtung beabstandet zur Tür angeordnet sind, wenn die Tür in der Befestigungsposition gehalten ist.
  • Mit anderen Worten, die zweiten Auflageflächen sind nicht unmittelbar mit der Tür in Kontakt, wenn diese in einer Position, in der sie die Tür halten können und sich die Tür in der Befestigungsposition befindet, in der auch das Lackieren stattgefunden hat. Die zweiten Auflageflächen werden folglich nach dem Lackiervorgang unter der Tür positioniert, und fangen die Türe auf, wenn die Haltebolzen entfernt werden. Erst dadurch, dass die zweiten Auflageflächen den Abstand zur Tür aufweisen, können diese zweiten Auflageflächen auch nicht die frisch lackierte Oberfläche der Tür beschädigen. In Kauf genommen wird dabei, dass die Tür nach dem Entfernen der Haltebolzen um einige Millimeter bzw. Zentimeter herunterfällt, bis sie von der zweiten Auflagefläche aufgefangen wird. Nun liegt die Tür lose auf der zweiten Auflagefläche auf und kann von einer Person entnommen werden. Die Haltebolzen sind dann entfernt. Dabei sei angemerkt, dass die unbestimmte Mengenangabe in den Ansprüchen bezüglich der Auflageeinrichtungen und Auflageflächen zum Ausdruck bringt, dass es auf die Anzahl (ein oder mehrere) der jeweils ersten und zweiten Auflageeinrichtungen und Auflageflächen nicht ankommt.
  • Vorzugsweise umfassen die ersten und/oder die zweiten Auflageeinrichtungen Auflagebolzen, welche die jeweilige Auflagefläche, also die erste Auflagefläche bzw. die zweite Auflagefläche, bereitstellen. Die Auflagebolzen ermöglichen eine leichte Verschiebbarkeit der Auflageflächen, insbesondere parallel zur Tür. Die Verschiebbarkeit der zweiten Auflageeinrichtungen parallel zur Tür ermöglicht es, dass die Auflageeinrichtungen sich weitgehend oder nahe der Ebenen der Tür befinden. Elemente der Haltevorrichtung hingegen, die weit außerhalb der Ebene der Tür angeordnet sind, erschweren grundsätzlich den freien Zugang eines Spritzwerkzeugs zum Lackieren, was ungewollt zu einer Art Schattenbildung auf der fertig lackierten Oberfläche führen kann. Durch die Anordnung bzw. Verschiebbarkeit der Elemente weitgehend in der Ebene der Tür oder knapp parallel dazu versetzt, wird die freie Zugänglichkeit beim Lackieren ermöglicht.
  • Insbesondere sind die ersten und zweiten Auflageeinrichtungen in den Aufnahmeraum hinein und aus dem Aufnahmeraum heraus verlagerbar. Im Falle der Auflagebolzen bedeutet dies, dass diese axial zur Auflagebolzenachse in den Aufnahmeraum hinein und aus diesem heraus verschiebbar sein können. Zum Aufnahmeraum ist dabei Folgendes zu sagen. Der Aufnahmeraum ist grundsätzlich nicht scharf definiert; vielmehr wird unter dem Aufnahmeraum im Wesentlichen der Bereich zwischen den beiden Befestigungsleisten verstanden, der zur Aufnahme der Tür benötigt wird bzw. in dem die Tür schließlich für die Lackierung angeordnet ist. Wenn also die Auflagebolzen (sowie jegliche anderen Auflageeinrichtungen) außerhalb dieses Aufnahmeraums sind, dann sind sie derart nach außen verlagert, dass sie die Tür nicht mehr tragen können. Wenn die Auflagebolzen allerdings im Aufnahmeraum angeordnet sind, dann sind sie grundsätzlich in einer Position, in der sie die Tür tragen können.
  • Vorzugsweise ist auf der zweiten Auflagefläche ein, insbesondere hülsenförmiger, Weichkörper angebracht. Dieser Weichkörper soll verhindern, dass die zweite Auflagefläche die bereits lackierte Oberfläche der Tür verkratzt. Vorzugsweise ist der Weichkörper dabei lösbar auf der zweiten Auflagefläche angebracht. Der Weichkörper kann dabei vorzugsweise erst nach dem Lackieren auf die zweite Auflagefläche aufgebracht werden. Er ist daher sauber und nicht mitlackiert worden. Bei der Verwendung von Auflagebolzen an zweite Auflageeinrichtungen kann der Weichkörper insbesondere durch eine Weichkörperhülse gebildet sein. Diese kann aus einem Kunststoff, einem Schaumstoff, einem Textilwerkstoff oder einem anderen, relativ weichen Material gebildet sein, welches bei Berührung mit der lackierten Oberfläche dort keine Kratzer oder Schlieren hinterlässt.
  • Die zweiten Auflageeinrichtungen können jeweils an den Befestigungsleisten befestigt sein. Vorzugsweise sind dabei die Auflageeinrichtungen an den Befestigungsleisten über ein Schiebegelenkstück mit dem Gestell verbunden. Das Schiebegelenkstück ist vorzugsweise formschlüssig in einer der Winkelpositionen arretierbar.
  • Zwar verwenden auch die bekannten Haltevorrichtung teilweise arretierbare Schiebegelenkstück, mit der die Befestigungsleisten mit dem Gestell verbunden sind; die Arretierung erfolgt dort aber kraftschlüssig. Aufgrund des möglichen großen Gewichts der Türen (teilweise über 100 kg), hat sich allerdings diese kraftschlüssige Arretierung als nicht geeignet erwiesen. Ferner sind die verwendeten Schrauben ebenfalls während des Lackierprozesses dem Sprühnebel ausgesetzt; damit schlägt sich Farbe auch auf den Gewinden nieder, was diese schwergängig macht. Das Aufbringen einer derart hohen Schraubkraft per Hand, die ein Verdrehen der Tür zuverlässig verhindert, ist mit solch schwergängigen Gewinden kaum möglich. Bei der formschlüssigen Arretierungsmöglichkeit können hingegen recht kleine Betätigungskräfte ausreichen, um das Schiebegelenkstück zu arretieren, da die Schraube nur ein Stück weit in das jeweils andere Rohr hineinragen muss.
  • Wenn das Schiebegelenkstück durch zwei ineinandergeschobene Rohre gebildet ist, so kann für die Formschlüssigkeit der Arretierung in einem der Rohre eine axiale Führungsrille eingebracht sein. In die axiale Führungsrille kann dann eine Befestigungsschraube eingreifen, die in ein Gewinde des anderen Rohres eingeschraubt ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Lackieren eines flächigen Gegenstandes, insbesondere einer Tür. Zunächst wird der Gegenstand auf Auflageeinrichtungen einer Haltevorrichtung aufgelegt, wobei die Auflageflächen dieser Auflageeinrichtung in einen Aufnahmeraum zur Aufnahme des Gegenstandes hineinragen. Als Gegenstand kann beispielsweise eine Tür oder ein anderer flächiger Gegenstand dienen. Anschließend werden Haltebolzen in umlaufende Kanten des Gegenstands eingebracht. Die Haltebolzen werden in die Haltevorrichtung eingehängt oder anderweitig mit der Haltevorrichtung befestigt, so dass die Tür mit den Haltebolzen auf der Haltevorrichtung gehalten wird. Anschließend erfolgt das Entfernen der Auflageflächen von dem Gegenstand, bis der Gegenstand nicht mehr an der Auflageeinrichtung aufliegt. In diesem Zustand kann das Lackieren des Gegenstandes erfolgen, da die Seitenflächen nicht mehr durch Auflageflächen bedeckt sind. Anschließend erfolgt das Verlagern von Auflageflächen in den Aufnahmeraum hinein, wobei die Auflageflächen mit einem Polsterelement versehen sind oder versehen werden, welches jeweils zwischen der Auflagefläche und dem Gegenstand angeordnet ist. Anschließend erfolgt das Entfernen der Haltebolzen, so dass der Gegenstand frei auf den nun eingebrachten Auflageflächen in einer Entnahmeposition aufliegt.
  • Es ergeben sich die bereits zur Vorrichtung genannten weiteren Vorteile und Ausgestaltungsmöglichkeiten.
  • Vorzugsweise wird der Gegenstand während des Anbringens auf der Haltevorrichtung zunächst auf erste Auflageflächen einer ersten Auflageeinrichtung aufgelegt. Nach dem Lackieren des Gegenstands und zum Entfernen des Gegenstandes von der Haltevorrichtung wird der Gegenstand auf zweiten Auflageflächen einer separaten zweiten Auflageeinrichtung aufgelegt. Wie bereits bezüglich der Vorrichtung beschrieben, weist dabei die zweite Auflageeinrichtung zunächst einen gewissen Abstand von dem Gegenstand auf, so dass die zweite Auflageeinrichtung während des Verlagerns in den Aufnahmeraum hinein die Oberfläche des Gegenstand nicht beschädigt.
  • Die beschriebene Erfindung eignet sich insbesondere dafür, die Seitenflächen einer Tür oder eines anderen flächigen Gegenstandes nahtlos und in einem Durchgang zu lackieren. Allerdings ist es dafür erforderlich, die Haltebolzen in die umlaufende Kante einzubringen. Daher können die umlaufenden Kanten eben nicht vollständig frei lackiert werden; im Bereich der Haltebolzen verbleibt eine Lacklücke.
  • Bei Türen ist dies weniger problematisch, da die Türe an der oberen Kante und der unteren Kante üblicherweise nicht eingesehen werden kann. Eventuelle Lücken in der Lackierung dort sind unproblematisch. Bei anderen flächigen Gegenständen ist aber auch eine lückenlose Lackierung der umlaufenden Kanten erforderlich, was mit den bisherigen Haltevorrichtungen noch nicht möglich ist.
  • Diese Problematik wird nun gelöst durch die Verwendung eines Saugnapfadapters, der an einer Haltevorrichtung, z. B. der vorgenannten Art, verwendet wird. Der Saugnapfadapter umfasst einen Saugnapf und einen Tragkörper. Der Tragkörper kann mittels Haltebolzen an der Haltevorrichtung befestigt werden. Am Saugnapf kann ein zu lackierender flächiger Gegenstand auf seiner Seitenfläche an dem Tragkörper mittels Unterdruck befestigt werden. Die umlaufenden Kanten des flächigen Gegenstandes liegen dann frei und können so lückenlos lackiert werden. Die Befestigung des zu lackierenden flächigen Gegenstandes erfolgt nun ausschließlich mittels des Saugnapfes, der die Tür auch in unterschiedlichen Winkelausrichtungen halten kann.
  • Die Verwendung des Saugnapfes hat den Vorteil, dass die bereits lackierte Seitenfläche nicht durch Befestigungsmittel verkratzt oder anderweitig beschädigt wird. Ferner ist die Befestigung sehr leicht durch Aufbringen eines Unterdrucks zu bewerkstelligen. Es muss kein Einklemmen und aufwendiges Anbringen von Polstermitteln vorgesehen werden, um die Tür oder einen sonstigen Gegenstand zu schützen. Der Begriff Saugnapf ist dabei breit zu verstehen und umfasst im Wesentlichen alle geeigneten unterdruckbetriebenen Befestigungsmittel.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Zusatzleiste zur Verwendung an einer Haltevorrichtung der eingangs genannten Art. Diese dient zum Lagern einer Mehrzahl von flächigen Gegenständen, insbesondere während des Trocknens, an einer gemeinsamen Haltevorrichtung. Die Zusatzleiste kann auf die Befestigungsleiste der Haltevorrichtung aufgelegt werden und umfasst eine Mehrzahl an Einhängeausnehmungen, in welche einer in die umlaufende Kante des flächigen Gegenstandes eingebrachter Haltebolzen eingehängt werden kann. Ebenfalls verwendet wird eine zweite solche Zusatzleiste, die an der gegenüberliegenden Befestigungsleiste angebracht ist. Es können so an einer Haltevorrichtung eine Mehrzahl von Türen zum Trocknen aufgehängt werden.
  • Zumindest ein, insbesondere zwei, Befestigungszapfen weist die Zusatzleiste auf, die ausgebildet sind zum Eingreifen in die Befestigungsleiste, insbesondere in eine Befestigungsausnehmungen der Befestigungsleiste. In die Befestigungsausnehmungen kann während des Lackierens der Haltebolzen eingehängt sein.
  • Ferner ist eine Abstandhalterleiste zur Verwendung in Kombination mit einer solchen Zusatzleiste und einer Haltevorrichtung, vorgesehen. Die Abstandhalterleiste weist eine Mehrzahl von, insbesondere u-förmigen, Befestigungsausnehmungen auf, wobei der Abstand der Befestigungsausnehmungen dem Abstand der Einhängeausnehmungen der Zusatzleiste entspricht. In diese Befestigungsausnehmungen können die anderen an dem flächigen Gegenstand eingebrachten Haltebolzen eingehängt werden. Die flächigen Gegenstände können so in einer parallelen Ausrichtung zueinander gehalten werden; ein Gegeneinanderschaukeln der Gegenstände wird so verhindert.
  • Die Erfindung wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert. Hierin zeigt
  • 1 eine Haltevorrichtung nach dem Stand der Technik;
  • 2 bis 7 ausschnittsweise eine Haltevorrichtung der erfindungsgemäßen Anordnung während der unterschiedlichen Schritte der Befestigung und Entnahme einer Tür;
  • 8 ein Schiebegelenkstück der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung
    a) in Seitenansicht,
    b) im Querschnitt entsprechend der Schnittlinie I-I in 8a);
  • 9 eine Haltevorrichtung mit angeschlossenem Saugnapfadapter;
  • 10 und 11 eine Haltevorrichtung mit angeschlossener Zusatzleiste und Abstandhalterleiste zum Trocknen einer Mehrzahl von Türen;
  • 12 die Abstandhalterleiste in Einzeldarstellung;
  • 13 eine in der Haltevorrichtung aufgenommene Tür, an der ein erfindungsgemäßer Griff zur Entnahme befestigt ist;
  • 14 der Grundkörper des Griffs nach 13 in perspektivischer Einzelteildarstellung;
  • 15 der Grundkörper des Griffs nach 13 in Seitenansicht;
  • 16 ein Stapelelement für zum vertikalen Lagern einer Tür zum Trocknen;
  • 17 ein Abstandshalter zwischen zwei Stapelelement nach 16.
  • 1 zeigt eine Haltevorrichtung 1, wie sie in der DE 10 2010 053 118 B4 , dort in 1a gezeigt ist. Die Haltevorrichtung 1 dient zum Halten einer Tür 2 während des Lackiervorgangs. Die Tür 2 wird dabei in einem Aufnahmeraum 5 der Haltevorrichtungen 1 gehalten. Über Halteschrauben 3 ist die Türe freischwebend an Befestigungsleisten 6 der Vorrichtung 1 befestigt. Die Befestigungsleisten 6 sind über ein Schiebegelenkstück 18 an einem Fahrgestell 4 gehalten. Zur Montage sind die beiden Befestigungsleisten 6 derart nahe aneinander angeordnet bzw. aufeinander zu bewegt, sodass die Auflageflächen 12 der Auflageeinrichtungen 11 unterhalb der Tür zum Liegen kommen. Auf diese Auflageflächen 12 wird dann die Tür abgelegt. Es erfolgt das Befestigen mittels der Halteschrauben 3. Anschließend werden die Befestigungsleisten 6 bzw. die Auflageeinrichtung 11 auseinander bewegt, sodass die Tür 2 frei schwebt. Die Seitenflächen, hier die obere und untere Fläche der Tür 2, können so frei zugänglich lackiert werden.
  • Anhand der 2 bis 7 wird nun eine Weiterentwicklung dieser bekannten Vorrichtung 1 beschrieben. In 2 ist die neue Vorrichtung 1 ausschnittsweise beschrieben. Der gezeigte Ausschnitt entspricht dem mit A bezeichneten Ausschnitt der Vorrichtung nach 1. Anstelle der in 1 in diesem Ausschnitt verwendeten Bauteile können die im folgenden beschriebenen Bauteile verwendet werden.
  • 2 zeigt zunächst die Befestigungsleiste 6. Abweichend zu der bekannten Vorrichtung weist diese nun eine erste Auflageeinrichtung 11 in Form eines ersten Auflagebolzens 11 auf. Dieser erste Auflagebolzen 11 bildet eine erste Auflagefläche 12 zur Auflage des Türblattes 2 im Aufnahmeraum 5 aus. In 3 ist nun zu erkennen, dass die Tür 2 auf diese erste Auflagefläche 12 aufgesetzt wird. Durch die Befestigungsleiste 6 hindurch wird nun eine Befestigungsschraube in die Tür 2 eingeschraubt. Dies erfolgt an mehreren Stellen des Türblattes 2, auch an der nicht dargestellten gegenüberliegenden Seite des Türblattes. Hierdurch wird die Tür 2 durch mehrere Halteschrauben 3 mit der Befestigungsleiste 6 fest verbunden.
  • In 4 ist nun zu erkennen, dass der erste Auflagebolzen 11 nach außen aus dem Aufnahmeraum 5 hinaus entfernt wurde. Nun schwebt die Tür 2 frei und kann sowohl auf der oberen als auch auf der unteren Seitenfläche 38 lackiert werden.
  • Anhand 5 ist nun zu erkennen, dass zur Einleitung der Demontage der Tür es nachteilig wäre, wenn nun der erste Auflagebolzen 11 wieder in den Aufnahmeraum 5 hineinverschoben würde (hier gestrichelt gezeichnet). Dann würde es zur Kollision des ersten Auflagebolzens 11 mit der der Unterseite der frisch lackierten Türe an der mit X bezeichneten Stelle kommen. Daher ist nun ein zweiter Auflagebolzen 31 vorgesehen, der tiefer angeordnet ist, als der erste Auflagebolzen 11 und nun in den Aufnahmeraum 5 eingeschoben wird. Der zweite Auflagebolzen 31 weist eine zweite Auflagefläche 32 auf, die zunächst beabstandet ist von der Seitenfläche der Tür 2. So beschädigt der zweite Auflagebolzen 31 nicht die lackierte Oberfläche der Tür, wenn er in den Aufnahmeraum 5 hineinverschoben wird. Zum weiteren Schutz der Oberfläche der Tür wird nun eine Schaumstoffhülse 33 auf den zweiten Auflagebolzen 31 aufgesteckt. Dies dient zum weiteren Schutz der frisch lackierten Oberfläche. Nun können die Halteschrauben 3 von der Tür 2 entfernt werden (6), wodurch die Tür 2 wenige Millimeter oder Zentimeter auf den zweiten Auflagebolzen 31 herunterfällt, der mit der Schaumstoffhülse 33 versehen ist (7). Nun kann die Tür 2 durch eine Person alleine entnommen werden. Da die Halteschrauben entfernt sind, kann die Tür 2 sofort in den zugehörigen Türrahmen montiert werden.
  • Die 8 zeigt das Schiebegelenkstück 18 der Haltevorrichtung 1 in Einzelheit. Das Schiebegelenkstück 18 umfasst ein erstes Rohr 23 und ein zweites Rohr 24, wobei das zweite Rohr 24 einen geringfügig geringeren Außendurchmesser aufweist als der Innendurchmesser des ersten Rohres 23. Somit ist das zweite Rohr 24 drehbar und verschieblich im ersten Rohr 23 gehalten. Das zweite Rohr 24 weist an seiner Außenumfangsfläche mehrere über den Umfang verteilte axiale Führungsrillen 34 auf. In diese Führungsrillen 34 kann nun die Ösenschraube 20 eingreifen, die in einer Gewindebohrung 40 des ersten Rohres 23 eingeschraubt wird. Hierdurch kann die Drehwinkelausrichtung der beiden Rohre 23 und 24 zueinander formschlüssig arretiert werden. 8a zeigt dabei das Schiebegelenkstück 18 in Seitenansicht mit zum Teil gestrichelten Linien, welche verdeckte Bereiche darstellen. In 8b ist das Schiebegelenkstück 18 in einer Schnittdarstellung entlang der Linie I-I nach 8a gezeigt. Die Verwendung dieses formschlüssig arretierbaren Schiebegelenksstücks ist auch unabhängig von der Verwendung der ersten und zweiten Auflageeinrichtungen 11 und 31 anwendbar und daher auch anwendbar auf eine Haltevorrichtung, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist.
  • 9 zeigt eine Weiterbildung, die ebenfalls unabhängig von der Verwendung der ersten und zweiten Auflageeinrichtungen 11 und 31 anwendbar ist. Diese ist auch anwendbar auf eine Haltevorrichtung, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist Über die Halteschraube 3 wird nun nicht direkt die Tür 2 befestigt; vielmehr wird zunächst ein Saugnapfadapter 37 an den Befestigungsleisten angeordnet. Der Saugnapfadapter 37 weist einen Tragkörper 36 auf, der beispielsweise aus einem Blechgerüst besteht. Dieser wird nach wie vor mit den Halteschrauben 3 oder anderen bolzenartigen Verbindungsmitteln an der Befestigungsleiste 6 befestigt. Dies kann auch unter Zuhilfenahme der ersten Auflageeinrichtung 11 geschehen, wie in 9 zu erkennen ist. Auf diesem Tragkörper 36 sind nun eine oder mehrere Saugglocken 35 angeordnet, die zur Aufnahme des Türblattes 2 dienen. Das Türblatt wird nun auf die Saugglocke 35 aufgelegt, anschließend wird die Saugglocke 35 mit einem Unterdruck beaufschlagt (beaufschlagende Mittel sind nicht dargestellt).
  • Es ist ersichtlich, dass in dieser Situation zwar die Tür 2 mit mindestens einer Seitenfläche 38 auf der Saugglocke 35 aufliegt. Allerdings sind nun die umlaufenden Kanten 39 vollständig freiliegend und können lackiert werden.
  • Die 10 bis 12 zeigen die Haltevorrichtung 1 mit weiteren Zubehörteilen 41, 43. Eine Zusatzleiste 41 ist vorgesehen. Diese dient zum Lagern einer Mehrzahl von Türen in einer vertikalen Ausrichtung, insbesondere während des Trocknens, an der gemeinsamen Haltevorrichtung 1. Die Zusatzleiste 41 liegt auf der Befestigungsleiste 6 der Haltevorrichtung 1 auf und umfasst eine Mehrzahl an Einhängeausnehmungen 42. In diese Einhängeausnehmungen 42 werden die Halteschrauben 3, die in die umlaufende Kante 39 der Tür 2 einbracht sind, eingehängt. Ebenfalls verwendet wird eine zweite, nicht dargestellte Zusatzleiste 41, die an der gegenüberliegenden, nicht gezeigten Befestigungsleiste 6 angebracht ist. Es können so an einer Haltevorrichtung 1 eine Mehrzahl von Türen 2 zum Trocken aufgehängt werden.
  • Zur Befestigung der Zusatzleiste 41 weist diese zwei Befestigungszapfen 44 auf, die ausgebildet sind zum Eingreifen in die Befestigungsleiste 6. Konkret greifen diese in Befestigungsausnehmungen 45 der Befestigungsleiste 6 ein, in welche während des Lackierens die Haltebolzen 3 der lackierenden Tür 2 eingehängt werden können.
  • Ferner ist eine Abstandhalterleiste 43 zur Verwendung in Kombination mit dieser Haltevorrichtung vorgesehen. Die Abstandhalterleiste 43 weist eine Mehrzahl von u-förmigen Befestigungsausnehmungen 46 auf. Der Abstand der Befestigungsausnehmungen 46 entspricht dem Abstand der Einhängeausnehmungen 42 der Zusatzleiste 41. In diese Befestigungsausnehmungen können die anderen, unten hängenden Halteschrauben 3 eingehängt werden. Die Türen 2 werden durch die Abstandhalterleiste 43 parallel zueinander gehalten.
  • In einer vereinfachten, nicht beanspruchten Ausgestaltung kann die Zusatzleiste 41 direkt mit dem vertikalen Tragarm 17 (siehe 1) des Fahrgestells 4 verbunden sein oder in diesen eingesteckt sein. Auf die Befestigungsleiste 6 kann dann verzichtet werden.
  • Anhand der 13 bis 15 wird ein Griff 50 beschrieben, der verwendet wird, um eine Tür 2, die mit Haltebolzen 3 an einer Haltevorrichtung 1 gehalten ist, von der Haltevorrichtung zu entnehmen. In der 13 ist ausschnittsweise die Tür 2 zu erkennen, die über gestrichelt angedeutete, nicht sichtbare Halteschrauben 3 an der Befestigungsleiste 6 der Haltevorrichtung 1 eingehängt ist. Zum Entnehmen der Tür 2 sind die Halteschrauben 3 jeweils nach oben aus der Befestigungsleiste 6 zu entnehmen. Das Türblatt 2 selbst soll nicht angefasst werden, da es noch feucht vom Lackiervorgang sein kann. Die Tür direkt an den Halteschrauben 3 ohne weitere Hilfsmittel zu tragen ist recht unkomfortabel.
  • Der Griff 50, von denen mehrere verwendet werden, weist ein Griffelement 51 z.B. aus Kunststoff auf. Dieses Griffelement 51 ist angeschraubt an einem Befestigungsabschnitt 57 eines Grundkörper 52 z.B. aus Blech. Der Grundkörper 52 weist eine Aufnahmeöffnung 53 auf, in die die Halteschraube 3 eingeführt wird. Hebt man den Griff 50 nun an, so wird die Halteschraube 3 mitsamt der Tür 2 angehoben.
  • Die Aufnahmeöffnung 53 weist eine ei-förmige Gestalt auf. Ein unterer Öffnungsquerschnitt D1 ist dabei geringer als ein Kopfabschnitt 56 der Halteschraube 3. Liegt die Halteschraube 3 im Bereich des unteren Öffnungsquerschnitts D1 an, so lässt sich der Kopfabschnitt 56 nicht durch die Aufnahmeöffnung 53 durchführen, da der Kopfabschnitt 56 einen Durchmesser aufweist, der größeren ist als der untere Öffnungsquerschnitt D1.
  • Senkt man den Griff 50 relativ zur Tür 2 bzw. der Halteschraube 3 ab, so gelangt der Kopfabschnitt 56 in den Bereich eines oberen Öffnungsquerschnitts D2 der Aufnahmeöffnung 53 Nun lässt sich der Kopfabschnitt 56 durch die Aufnahmeöffnung 53 hindurchführen. Die Umrandung 54 der Aufnahmeöffnung 53 stellt im Bereich des unterer Öffnungsquerschnitts D1 einen ersten Anschlag 54 dar, durch den beim Tragen der Tür 2 verhindert wird, dass der Griff 50 zu weit von der Tür 2 entfernt wird und sich so von der Halteschraube 3 lösen kann.
  • Ein zweiter Anschlag 55 in Form eines Bügels ist vorgesehen, um die Relativbewegung des Kopfabschnittes 56 auf dessen anderen Seite gegenüber dem Griff 50 zu begrenzen. Damit wird verhindert, dass sich der Griff 50 zu weit auf die Tür 2 zu bewegen kann. Da die Tür 2 vom Lackieren feucht ist, ist eine unkontrollierte Berührung des Griffs 50 mit der Tür 2 unerwünscht. In Zusammenspiel mit der Halteschraube 2 stellt somit der zweite Anschlag 55 einen Abstandshalter für den Griff 50 zur Tür 2 dar.
  • Der Grundkörper 52 ist mitsamt der Anschläge 54, 55 einstückig aus Blech hergestellt. Der Bügel, der den zweiten Anschlag 55 ausbildet, ist zur Stabilisierung mit dem Befestigungselement 57 durch eine Schweißverbindung 58 verbunden.
  • 16 zeigt ein Stapelelement 59, welches mit dem Fahrgestell 4 der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung 1 oder der bekannten Haltevorrichtung 1 nach 1 verwendet werden kann, um eine Vielzahl von Türen waagrecht liegend übereinander zu lagern, beispielsweise während des Trocknens.
  • Das Stapelement weist ein Vertikalrohr 60 auf, welches in das Fahrgestell einsteckbar ist. Am oberen Ende weist das Vertikalrohr 60 einen kleineren Durchmesser auf als am unteren Ende, so dass das Vertikalrohr in ein gleichartiges Vertikalrohr eines weiteren Stapelelements einsteckbar ist. So können eine Mehrzahl solcher Stapelelemente 59 übereinander gestapelt werden.
  • An dem Vertikalrohr 60 ist ein Horizontalträger 61 befestigt, der zwei Aufnahmen 62 für Haltebolzen aufweist. Eine Tür, an der Halteschrauben oder andere Haltebolzen wie oben beschrieben befestigt sind, kann nun mit den Haltebolzen auf das Vertikalrohr abgelegt werden. Weitere Stapelelement 59 sind erforderlich, die am anderen Ende des Fahrgestells angeordnet sind und eine Abstützung der jeweils anderen Seiten der Türen sicherstellen.
  • 17 zeigt einen Abstandshalter 63, der vertikal zwischen zwei Stapelelementen 59 eingesetzt werden kann. Im Wesentlichen ist dieser Abstandshalter 63 identisch aufgebaut zu den Stapelelementen nach 16, wobei lediglich der Horizontalträger 60 mit den Aufnahmen 62 nicht vorgesehen ist. Die Länge des Vertikalrohrs kann je nach Bedarf variiert werden.
  • Der Abstandshalter 63 bzw. das Stapelelement 59 werden über Fixierschrauben am jeweils darunter angeordneten Stapelelement bzw. Abstandshalter fixiert.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Haltevorrichtung
    2
    Tür
    3
    Halteschraube
    4
    Fahrgestell
    5
    Aufnahmeraum
    6
    Befestigungsleiste
    11
    erste Auflageeinrichtung
    12
    erste Auflagefläche
    18
    Schiebegelenkstück
    20
    Ösenschraube
    23
    erstes Rohr
    24
    zweites Rohr
    31
    zweite Auflageeinrichtung
    32
    zweite Auflagefläche
    33
    Schaumstoffhülse
    34
    axiale Führungsrille
    35
    Saugglocke
    36
    Trägkörper
    37
    Saugnapfadapter
    38
    Seitenfläche
    39
    umlaufende Kante
    40
    Gewindebohrung
    41
    Zusatzleiste
    42
    Einhängeausnehmungen
    43
    Abstandhalterleiste
    44
    Befestigungszapfen
    45
    Befestigungsausnehmung an der Befestigungsleite
    46
    Befestigungsausnehmung an der Abstandhalterleiste
    50
    Griff
    51
    Griffelement
    52
    Grundkörper / Bleichteil
    53
    Aufnahmeöffnung
    54
    erster Anschlagmittel
    55
    zweiter Anschlagmittel
    56
    Kopfabschnitt des Haltebolzens
    57
    Befestigungsabschnitt
    58
    Schweißverbindung
    59
    Stapelelement
    60
    Vertikalrohr
    61
    Horizontalträger
    62
    Aufnahme für Haltebolzen
    63
    Abstandshalter
    64
    Fixierschraube
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 10007578 C2 [0002]
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Claims (10)

  1. Griff (50), zum Entnehmen einer Tür (2) von einer Haltevorrichtung (1) wenn die Tür durch Haltebolzen in der Haltevorrichtung gehalten ist, umfassend ein Griffelement (51) zum Greifen durch eine Person, einen Grundkörper (52) mit einer Aufnahmeöffnung (52) zum Einführen eines Haltebolzens (3) in den Grundkörper (52), erste und zweite Anschlagmittel (54, 55) die derart zur Aufnahmeöffnung (52) angeordnet (53) sind, dass eine Relativbewegung parallel zur Achse des Haltebolzens eines Kopfabschnitt (56) des Haltebolzens (3), der zwischen den Anschlagmittel (54, 55) gehalten ist, durch die Anschlagmittel (54, 55) begrenzt wird.
  2. Griff (50) nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (53) einen nach unten sich verjüngenden Öffnungsquerschnitt aufweist, insbesondere dass ein unterer Öffnungsquerschnitt (D1) kleiner ist als ein oberer Öffnungsquerschnitt (D2).
  3. Griff (50) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (52) als ein einstückiges Element, insbesondere Blechelement, ausgebildet ist und die beiden Anschlagmittel (54, 55) umfasst.
  4. Anordnung mit einem Griff nach einem der vorherigen Ansprüche und einer Haltevorrichtung (1) zum Halten einer Tür (2) während eines Lackiervorgangs und/oder eines Trockenvorgangs nach einem Lackiervorgang, umfassend ein Gestell (4), insbesondere Fahrgestell, und zwei einander gegenüberliegende Befestigungsleisten (6), wobei die Befestigungsleisten (6) an dem Gestell (4) befestigt sind, wobei zwischen den beiden Befestigungsleisten (6) ein Aufnahmeraum (5) zum Anordnen der Tür (2) in einer Befestigungsposition ausgebildet ist, wobei zum Lackieren die Tür (2) mittels Haltebolzen (3) an der Haltevorrichtung befestigt ist, wobei die Haltebolzen (3) in umlaufende, gegenüberliegende Kanten (39) der Tür (2) eingesetzt sind, wobei die Befestigungsleisten (6) gegenüber dem Gestell (4) drehbar gehalten sind, so dass eine Ausrichtung der Tür (2) gegenüber einem Boden in verschiedenen Winkelstellungen ermöglicht ist, wobei beide Befestigungsleisten (6) eine erste Auflageeinrichtung (11) aufweisen, und wobei die Tür (2) mit einer Seitenfläche auf ersten Auflageflächen (12) der ersten Auflageeinrichtungen (11) im Wesentlichen in der Befestigungsposition lose aufgelegt werden kann.
  5. Anordnung nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zweite Auflageeinrichtungen (31) vorgesehen sind, wobei die Tür (2) mit einer Seitenfläche auf zweiten Auflageflächen (32) der zweiten Auflageeinrichtungen (31) in einer zur Befestigungsposition weitgehend parallelen Entnahmeposition lose aufgelegt werden kann, wobei die zweiten Auflageflächen (32) der zweiten Auflageeinrichtungen (31) beabstandet zur Tür (2) angeordnet sind, wenn die Tür (2) in der Befestigungsposition gehalten ist.
  6. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder die zweiten Auflageeinrichtungen (11, 31) Auflagebolzen umfassen, welche die jeweilige Auflagefläche (12, 32) bereitstellen.
  7. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Auflageeinrichtungen (11, 31), insbesondere die Auflagebolzen, weitgehend parallel zur Tür (2) verschiebbar sind.
  8. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Auflageeinrichtungen (11, 31) in den Aufnahmeraum (5) hinein und aus dem Aufnahmeraum (5) heraus verlagerbar sind, insbesondere dass die Auflagebolzen (11, 31) axial zur Auflagebolzenachse in den Aufnahmeraum (5) hinein und aus dem Aufnahmeraum (5) heraus verschiebbar sind.
  9. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der zweiten Auflagefläche (32) ein Weichkörper (33) angebracht ist, der insbesondere lösbar auf der zweiten Auflagefläche (32) angebracht ist.
  10. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Befestigungsleisten (6) über ein Schiebegelenkstück (18) mit dem Gestell (4) verbunden ist, wobei das Schiebegelenkstück (18) formschlüssig in einer Winkelposition arretierbar ist und insbesondere dass das Schiebegelenkstück (18) zwei ineinandergeschobene Rohre (23, 24) umfasst, wobei an einem der Rohre (23, 24) axial ausgerichtete Führungsrillen (34) eingebracht sind.
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