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Die Erfindung betrifft ein Wandverkleidungssystem zur verdeckten Befestigung von Wandverkleidungsplatten an Wänden und insbesondere zur verdeckten Befestigung von dünnen Wandverkleidungsplatten an Wänden.
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Wandverkleidungssysteme werden beispielsweise verwendet, um Wände optisch ansprechend zu gestalten oder um Wände vor Beschädigungen zu schützen. Hierzu werden einzelne Wandverkleidungsplatten, z.B. Hochdruck-Schichtpressstoffplatten, mittels Schrauben, welche durch in den Wandverkleidungsplatten ausgebildete Durchgangslöcher hindurch in die Wand geschraubt werden, an der Wand befestigt. Insbesondere bei dünnen Wandverkleidungsplatten stehen Schraubenköpfe der verwendeten Befestigungsschrauben bisher über die Plattenoberfläche hervor und sind optisch störend, schwer zu reinigen und/oder bringen ein Verletzungsrisiko mit sich. Bei dünnen Wandverkleidungsplatten ist es ferner schwierig, versenkte Schraubenköpfe heranzuziehen, weil aufgrund der geringen Materialstärke Einreißgefahr besteht.
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Durch die Erfindung wird ein Wandverkleidungssystem geschaffen, mit welcher Wandverkleidungsplatten, insbesondere dünne Wandverkleidungsplatten, in optisch ansprechender Weise und sicher an Wänden befestigt werden können.
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Die Erfindung stellt ein Wandverkleidungssystem gemäß Anspruch 1 bereit. Weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Wandverkleidungssystems sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Ein Wandverkleidungssystem gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist auf zumindest eine oder mehrere Wandverkleidungsplatten, z.B. in jeweils Form einer Hochdruck-Schichtpressstoffplatte (z.B. einer High-Pressure-Laminate-Platte, HPL-Platte) und/oder einer laminierten Multiplexplatte und/oder einer laminierten/nicht laminierten Kunststoffplatte, wobei die jeweilige Wandverkleidungsplatte eine obere und eine untere Plattenfläche, welche z.B. zumindest im Wesentlichen zueinander parallel sind, sowie eine Plattendicke hat, welche z.B. in einem Bereich von etwa 3 mm bis 7 mm, optional z.B. in einem Bereich von etwa 4 mm bis 6 mm liegt. Zumindest die obere Plattenfläche kann eine Oberfläche aufweisen, welche andere Eigenschaften als die restliche Wandverkleidungsplatte hat, z.B. eine andere Farbe und/oder eine erhöhte Härte. Durch die jeweilige Wandverkleidungsplatte hindurch kann, z.B. zumindest im Wesentlichen quer zu den Plattenflächen, mindestens ein oder mehrere Plattendurchgangslöcher ausgebildet sein, wobei das jeweilige Plattendurchgangsloch von der Plattenfläche umgeben sein kann, z.B. vollständig umfänglich umgeben sein kann. Das jeweilige Plattendurchgangsloch hat eine Lochlängsachse (quer zur Plattenfläche verlaufend) und ist umfänglich/radial von einer Begrenzungswand begrenzt, wobei, wenn das Plattendurchgangsloch entlang der Lochlängsachse geschnitten betrachtet wird, die Begrenzungswand ein sich z.B. zumindest im Wesentlichen um die Lochlängsachse ringsherum erstreckendes Stufen- bzw. Treppenprofil haben kann, welches ausgehend von z.B. der oberen Plattenfläche entlang der Lochlängsachse in Richtung zur unteren Plattenfläche ausgebildet ist. Das Stufenprofil bildet einen ersten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt aus, z.B. einen oval- oder kreisrund-Zylinderabschnitt oder z.B. einen Prisma-Abschnitt mit z.B. einem 3-, 4- oder mehrfach Polygon als Grundfläche oder z.B. eine Mischung aus einem Zylinder- und einem Prisma-Abschnitt, welcher einen Innendurchmesser hat (z.B. im Fall eines Prismas einen Durchmesser hat, welcher z.B. durch einen Umkreis gebildet wird, der auf einer Ebene senkrecht zur Lochlängsachse die Prisma-Ränder der Prisma-Mantelfläche verbindet, und z.B. im Fall eines Ovals einen von den beiden das Oval definierenden Radii definierten mittleren Durchmesser hat). Das Stufenprofil kann weiter einen sich an den ersten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt, z.B. konzentrisch zur Lochlängsachse oder von der Lochlängsachse radial versetzt, axial anschließenden zweiten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt mit einem zweiten Innendurchmesser ausbilden, der kleiner ist als der erste Innendurchmesser, sodass eine erste Axialschulter (z.B. eine erste Axialstufe) in der Begrenzungswand ausgebildet ist, welche den ersten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt z.B. axial begrenzt. Weiter kann das Stufenprofil einen sich an den zweiten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt, z.B. konzentrisch zur Lochlängsachse oder von der Lochlängsachse radial versetzt, axial anschließenden dritten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt mit einem dritten Innendurchmesser ausbilden, der kleiner ist als der zweite Innendurchmesser, sodass eine zweite Axialschulter (z.B. eine zweite Axialstufe) in der Begrenzungswand ausgebildet ist, welche den zweiten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt axial begrenzt. An den dritten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt können sich z.B. weitere Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitte, z.B. mit unterschiedlichen Durchmessern, axial anschließen, wobei die sich anschließenden Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitte z.B. konzentrisch zur oder radial versetzt zur Lochlängsachse ausgebildet sein können. In Richtung der Lochlängsachse kann der erste Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt eine erste Länge, der zweite Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt eine zweite Länge und der dritte Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt eine dritte Länge haben, wobei die dritte Länge z.B. mindestens gleich groß oder größer ist als die erste oder die zweite Länge oder z.B. mindestens gleich groß oder größer ist als eine addierte erste und zweite Länge. Die dritte Länge kann z.B. eine Länge sein, welche z.B. 40% bis 75% der Plattendicke entspricht, optional z.B. 50% bis 65% der Plattendicke entspricht, wobei die erste und die zweite Länge anteilig der restlichen Plattendicke entsprechen, z.B. zumindest im Wesentlichen mit gleichen Anteilen oder z.B. im Verhältnis 4:3 (erste Länge: zweite Länge) der restlichen Plattendicke entsprechen. Der erste und der dritte Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt enden z.B. zumindest im Wesentlichen bündig an einer der oberen bzw. der unteren Plattenfläche, wobei sie eine Fase oder Rundung aufweisen können.
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Weiter weist das Wandverkleidungssystem einen oder mehrere Lochverstärkungseinsätze auf. Der jeweilige Lochverstärkungseinsatz, welcher z.B. aus Metall, Aluminium oder Kunststoff z.B. einteilig tiefgezogen oder spanend hergestellt sein kann, weist auf einen z.B. hohlzylindrischen und/oder hohlprismatischen, z.B. oben offenen, Grundkörper mit einer Grundkörperlängsachse, dessen Querschnitt quer zur Grundkörperlängsachse z.B. im Wesentlichen zu einem Querschnitt quer zur Lochlängsachse des z.B. zweiten oder dritten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts korrespondiert, einen Grundkörperinnendurchmesser, einen Grundkörperaußendurchmesser, ein erstes Grundkörperlängsende (z.B. ein oberes, der oberen Plattenfläche zugewandtes Ende) und ein dem ersten Grundkörperlängsende entgegengesetztes zweites Grundkörperlängsende (z.B. ein unteres, der unteren Plattenfläche zugewandtes Ende), wobei dem ersten Grundkörperlängsende ein erstes Einsatzlängsende zugeordnet ist und dem zweiten Grundkörperlängsende ein zweites Einsatzlängsende zugeordnet ist. Am ersten Grundkörperlängsende kann am Grundkörper ein sich z.B. radial nach außen erstreckender, z.B. zumindest im Wesentlichen umfänglicher, Außenkragen mit einem Außenkragendurchmesser gebildet sein, wobei der Außenkragendurchmesser z.B. größer ist als der dritte Innendurchmesser und z.B. gleich oder kleiner ist als der zweite Innendurchmesser, und am zweiten Grundkörperlängsende kann am Grundkörper ein sich z.B. radial nach innen erstreckender, z.B. zumindest im Wesentlichen umfänglicher, Innenkragen gebildet sein. Der Innenkragen kann ein Innenkragendurchgangsloch mit einem Innenkragendurchgangslochdurchmesser haben, welches axial durch den Innenkragen hindurchgehend ausgebildet ist, wobei der Innenkragendurchgangslochdurchmesser z.B. kleiner ist als der Grundkörperinnendurchmesser. Der Grundkörperaußendurchmesser kann z.B. gleich oder kleiner sein als der dritte Innendurchmesser. Die im Zusammenhang mit dem Lochverstärkungseinsatz genannten Durchmesser bestimmen sich z.B. gemäß den im Zusammenhang mit den Plattendurchgangslöchern beschriebenen Durchmessern, die anhand z.B. der Definition des Durchmessers des ersten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts definiert sind.
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Der Lochverstärkungseinsatz ist in seinem Querschnitt quer zur Lochlängsachse z.B. jeweilig kongruent zu den jeweiligen Querschnitten (bezüglich des Einsetzzustands) des Plattendurchgangslochs. Der Lochverstärkungseinsatz kann damit in irgendein Plattendurchgangsloch unter den z.B. mehreren Plattendurchgangslöchern in der Wandverkleidungsplatte eingesetzt sein, sodass die Grundkörperlängsachse z.B. zumindest im Wesentlichen parallel zur Lochlängsachse ist und sich der Grundkörper z.B. in dem dritten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitt erstreckt und der Außenkragen mit einer Kragenauflagefläche an der zweiten Axialschulter axial anliegt. Ein Axialabstand in Richtung der Grundkörperlängsachse zwischen der Kragenauflagefläche und dem zweiten Einsatzlängsende ist z.B. gleich oder größer als die dritte Länge, sodass der Lochverstärkungseinsatz, wenn dieser in das Plattendurchgangsloch eingesetzt ist, z.B. zumindest im Wesentlichen bündig mit der unteren Plattenfläche ist oder z.B. über die untere Plattenfläche hinaus vorsteht, z.B. maximal etwa 0,5 mm, optional maximal etwa 0,35 mm, ferner optional maximal etwa 0,2 mm über die untere Plattenfläche hinaus vorsteht, sodass im montierten Zustand der Wandverkleidungsplatte zwischen der Plattenunterseite und der Wand ein (kleiner) vorbestimmter Abstand verbleibt, um beispielsweise die Wandverkleidungsplatte nicht lokal zu verspannen, z.B. zu stauchen, wenn die Wandverkleidungsplatte mittels des Lochverstärkungseinsatzes an der Wand befestigt wird. Ein Axialabstand in Richtung der Grundkörperlängsachse zwischen der Kragenauflagefläche und dem ersten Einsatzlängsende ist z.B. gleich oder kleiner als die zweite Länge, sodass das erste Einsatzlängsende z.B. axial bündig mit der ersten Axialschulter ist oder z.B. bezüglich dieser zurückversetzt ist.
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Zur Befestigung der einen oder z.B. mehreren Wandverkleidungsplatten an einer Wand, z.B. an einer Gebäudeinnenwand, d.h., z.B. in einem Zustand, in welchem die Wandverkleidungsplatte z.B. zumindest im Wesentlichen parallel zur Wand und/oder senkrecht zur Wandoberfläche an dieser fixiert ist, kann das Wandverkleidungssystem eine oder mehrere Befestigungsschrauben aufweisen, z.B. eine oder mehrere Holz/Spanplattenschrauben und/oder Schraube-Spreizdübel-Kombinationen und/oder andere herkömmliche Befestigungsschrauben, wobei die jeweilige Schraube in den jeweiligen Lochverstärkungseinsatz eingesetzt ist, der in das jeweilige Plattendurchgangsloch eingesetzt ist, um die jeweilige Wandverkleidungsplatte an der Wand zu befestigen. Die Schraube kann einen Schaftabschnitt, z.B. einen Gewindeschaftabschnitt, mit einem Schaftdurchmesser, z.B. einem Gewindeschaftdurchmesser, und einen Kopfabschnitt mit einen Kopfdurchmesser haben, wobei der Kopfdurchmesser z.B. gleich oder kleiner ist als der Grundkörperinnendurchmesser und größer ist als der Innenkragendurchgangslochdurchmesser. Der Schaftdurchmesser kann z.B. kleiner oder gleich sein als der Innenkragendurchgangslochdurchmesser. Beispielsweise kann die Schraube bezogen auf den Lochverstärkungseinsatz so dimensioniert sein, dass der Lochverstärkungseinsatz gegenüber der darin eingesetzten und in die Wand hineingeschraubte Schraube eine radiale Bewegungsmöglichkeit hat, d.h. der Schaftdurchmesser und/oder der Kopfdurchmesser können jeweilig kleiner sein als der Innenkragendurchgangslochdurchmesser bzw. als der Grundkörperinnendurchmesser, z.B. in etwa 2 mm, optional z.B. in etwa 1 mm, ferner optional z.B. in etwa 0,5 mm kleiner sein als der Innenkragendurchgangslochdurchmesser bzw. als der Grundkörperinnendurchmesser, sodass sich der Lochverstärkungseinsatz zusammen mit der Wandverkleidungsplatte radial zur Schraube bewegen kann, z.B. der Innenkragen an der Kontaktfläche zum Kopfabschnitt der Schraube gleiten kann. Insbesondere, wenn der Lochverstärkungseinsatz mittels der Schraube an der Wand befestig ist, ist es somit möglich, eine Wandverkleidungsplattenbewegung parallel zur Wandfläche zu gestatten/ermöglichen, z.B. eine Ausdehnung der Wandverkleidungsplatte aufgrund von Feuchtigkeitsaufnahme oder z.B. eine Positionierungs/Ausrichtbewegung der Wandverkleidungsplatte bei deren Montage an der Wand. Weiter ist der Kopfabschnitt der Schraube ausgebildet, um komplett im Lochverstärkungseinsatz aufnehmbar zu sein, sodass, wenn die Schraube vollständig in die Wand hineingeschraubt ist, der Kopfabschnitt in axialer Richtung des Lochverstärkungseinsatzes z.B. bündig mit dem Außenkragen abschließt oder z.B. diesem gegenüber zurückgesetzt ist, d.h. nach unten zurückgesetzt ist.
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Zusätzlich oder alternativ zur radialen Bewegungsmöglichkeit des Lochverstärkungseinsatzes gegenüber der Schraube können z.B. der Lochverstärkungseinsatz und die Plattendurchgangsbohrung eingerichtet sein, sodass die Wandverkleidungsplatte bezogen auf den Lochverstärkungseinsatz und die Schraube eine radiale Bewegungsmöglichkeit parallel zur Wand hat. Deshalb kann der Grundkörperaußendurchmesser definiert sein, um kleiner zu sein als der dritte Innendurchmesser des Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts, um z.B. in etwa 2 mm, optional z.B. in etwa 1 mm, ferner optional z.B. in etwa 0,5 mm kleiner zu sein als der dritte Innendurchmesser des Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts, und kann der Außenkragendurchmesser definiert sein, um kleiner zu sein als der zweite Innendurchmesser des Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts, um z.B. in etwa 2 mm, optional z.B. in etwa 1 mm, ferner optional z.B. in etwa 0,5 mm kleiner zu sein als der zweite Innendurchmesser des Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts. Folglich hat die an der Wand montierte Wandverkleidungsplatte relativ zum Lochverstärkungseinsatz einen radialen Bewegungsraum, in welchem eine Gleitbewegung an der Kontakt- bzw. Auflagefläche zwischen dem Außenkragen und der zweiten Axialschulter möglich ist. Die umfängliche erste Axialschulter und die umfängliche zweite Axialschulter können z.B. lochumfänglich oder auch unterbrochen umfänglich verlaufen. Gleiches gilt für den Innenkragen und den Außenkragen.
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Das Wandverkleidungssystem weist weiter zur Abdeckung des oder der Plattendurchgangslöcher (samt dem jeweiligen Lochverstärkungseinsatz und der jeweiligen Schraube) z.B. einen zylindrischen und/oder prismatischen plattenförmigen Abdeckungseinsatz mit einer oberen und einer unteren Abdeckungsfläche auf, wobei der Abdeckungseinsatz einen Abdeckungsdurchmesser hat, welcher z.B. zumindest im Wesentlichen gleich oder z.B. minimal größer ist als der erste Innendurchmesser, und wobei der Abdeckungseinsatz eine Abdeckungsdicke hat, welche z.B. zumindest im Wesentlichen gleich der ersten Länge des ersten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts ist, sodass, wenn der Abdeckungseinsatz in Kontakt zur Begrenzungswand des ersten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts in diesen eingesetzt ist und mit der unteren Abdeckungseinsatzfläche z.B. axial umfänglich an der ersten Axialschulter anliegt, die obere Abdeckungsfläche z.B. zumindest im Wesentlichen bündig mit der oberen Plattenfläche abschließt. Die Umfangsform des Abdeckungseinsatzes ist z.B. zumindest im Wesentlichen kongruent zur Umfangsform des ersten Zylinder- und/oder Prisma-Abschnitts. Der Abdeckungseinsatz kann beispielsweise in das Plattendurchgangsloch geklebt sein, um besser im Plattendurchgangsloch fixiert zu sein, oder kann z.B. festklemmmäßig im Plattendurchgangsloch fixiert sein. Weiter kann der Abdeckungseinsatz z.B. aus HPL hergestellt sein und kann z.B. die gleiche Oberflächenstruktur und/oder Farbe haben wie die (Oberfläche der) Wandbefestigungsplatte, in welche der Abdeckungseinsatz eingesetzt ist, um eine homogene Wandplattenoberfläche ohne sichtbares/sichtbare Plattendurchgangsloch/löcher zu erzielen. Jedoch kann der Abdeckungseinsatz z.B. auch aus einem anderen Material hergestellt sein, z.B. aus Aluminium, um sich optisch von der Wandverkleidungsplatte abzugrenzen.
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Das Wandverkleidungssystem kann z.B. eingerichtet sein, um einen oder mehrere Lochverstärkungseinsätze der eingangs beschrieben Art zu haben, wobei im jeweiligen Lochverstärkungseinsatz jedoch der Kopfabschnitt der Schraube bereits vor der Wandverkleidungsplattenmontage im Grundkörper aufgenommen ist, sodass der Lochverstärkungseinsatz und die Schraube eine z.B. unlösbare Einheit bilden. Deshalb kann der Grundkörper an seinem ersten Grundkörperlängsende zusätzlich zum Außenkragen z.B. mit einem sich radial nach innen erstreckenden z.B. zumindest im Wesentlichen umfänglichen Sperr-Innenkragen oder z.B. mit radial nach innen vorstehenden Sperr-Vorsprüngen ausgebildet sein, wobei sich z.B. das Innenkragendurchgangsloch axial durch den Sperr-Innenkragen hindurchgehend erstrecken kann, oder der Sperr-Innenkragen z.B. mit einen Sperr-Innenkragendurchgangsloch mit einem Sperr-Innenkragendurchgangslochdurchmesser bereitgestellt sein kann, welcher z.B. größer ist als der Innenkragendurchgangslochdurchmesser und kleiner ist als der Kopfdurchmesser der Schraube. Der Sperr-Innenkragen oder die Sperr-Vorsprünge können z.B. ausgebildet werden, z.B. durch Ankleben oder durch plastisches Verformen des ersten Grundkörperlängsendes, nachdem der Kopfabschnitt der Schraube vollständig im Grundkörper platziert ist und der Schaftabschnitt der Schraube aus dem Innenkragendurchgangsloch hervorsteht. Weiter kann z.B. die Schraube eingerichtet sein, um z.B. mit einem Inbus, einem Torx, oder einem anderen herkömmlichen Mitnehmerprofil angetrieben zu sein, wobei ein Schraubenantriebswerkzeug, z.B. zum Ein- oder Ausdrehen der Schraube in die / aus der Wand, über z.B. das Sperr-Innenkragendurchgangsloch zum Kopfabschnitt der Schraube in den Grundkörper hinein eingeführt werden kann.
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Das Wandverkleidungssystem kann z.B. eingerichtet sein, um mehrere gleiche oder unterschiedliche, z.B. unterschiedlich große, Wandverkleidungsplatten zu haben, welche z.B. bündig oder z.B. mit einem vorherbestimmten Abstand zueinander neben und/oder in einer Wandhochrichtung übereinander an der Wand befestigt sein können, um eine Wandverkleidungsfläche zu schaffen, welche größer ist als eine einzelne Wandverkleidungsplatte.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele mit Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Wandverkleidungssystems gemäß einem Ausführungsbeispiel,
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2 eine schematische Schnittansicht einer Wandverkleidungsplatte des erfindungsgemäßen Wandverkleidungssystems gemäß dem Ausführungsbeispiel,
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3 eine schematische Schnittansicht eines Lochverstärkungseinsatzes des erfindungsgemäßen Wandverkleidungssystems gemäß dem Ausführungsbeispiel, und
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4 eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Wandverkleidungssystems gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
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In der Zeichnung sind für wesensgleiche Teile der Erfindung gleiche Bezugszeichen verwendet.
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Die 1 zeigt eine schematische Schnittansicht eines Wandverkleidungssystems 1, wobei eine Wandverkleidungsplatte 3 mittels eines Lochverstärkungseinsatzes 5 und einer Schraube 7 an einer Wand 9 befestigt ist und mittels eines in die Wandverkleidungsplatte 3 eingesetzten Abdeckungseinsatzes 11 eine glatte Oberfläche der Wandverkleidungsplatte 3 erzielt wird.
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Die 2 zeigt eine schematische Schnittansicht der Wandverkleidungsplatte 3, welche eine obere Plattenfläche 13, die von der Wand 9 abgewandt positioniert ist, und eine untere Plattenfläche 15 aufweist, die der Wand 9 zugewandt positioniert ist, wobei ein Abstand zwischen der oberen Plattenfläche 13 und der unteren Plattenfläche 15 eine Plattendicke ist. Entlang einer Lochlängsachse 16 ist ein Plattendurchgangsloch 17 durch die Wandverkleidungsplatte von der oberen 13 zur unteren 15 Plattenfläche hindurch ausgebildet. Das Plattendurchgangsloch 17 ist durch eine Begrenzungswand definiert, welche umfänglich um die Lochlängsachse 16 herum ein Stufenprofil aufweist, das in Richtung von der oberen Plattenfläche 13 zur unteren Plattenfläche 15 definiert einen ersten Zylinderabschnitt 19 mit einem ersten Innendurchmesser, eine diesen ersten Zylinderabschnitt 19 axial begrenzende erste Axialschulter 21, einen axial an den ersten Zylinderabschnitt 19 anschließenden zweiten Zylinderabschnitt 23 mit einem zweiten Innendurchmesser, eine diesen zweiten Zylinderabschnitt axial begrenzende zweite Axialschulter 25 und einen axial an den zweiten Zylinderabschnitt 23 anschließenden dritten Zylinderabschnitt 27 mit einem dritten Innendurchmesser, wobei der zweite Innendurchmesser kleiner ist als der erste Innendurchmesser und der dritte Innendurchmesser kleiner ist als der zweite Innendurchmesser. Die Zylinderabschnitte sind ausgebildet, sodass sie eine gleiche Form haben. Der erste Zylinderabschnitt 19 hat in axialer Richtung eine erste Länge, welche z.B. in etwa 20% der Plattendicke entspricht, der zweite Zylinderabschnitt 23 hat in axialer Richtung eine zweite Länge, welche z.B. in etwa 15% der Plattendicke entspricht und der dritte Zylinderabschnitt 27 hat in axialer Richtung eine dritte Länge, welche z.B. in etwa 65% der Plattendicke entspricht.
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Die 3 zeigt eine schematische Schnittansicht des Lochverstärkungseinsatzes 5. Der Lochverstärkungseinsatz 5 weist auf einen hohlzylindrischen Grundkörper 29 mit einer Grundkörperlängsachse 31, einem Grundkörperinnendurchmesser, einem Grundkörperaußendurchmesser, einem ersten Grundkörperlängsende 33 (d.h. einem oberen Ende) und einem dem ersten Grundkörperlängsende 33 entgegengesetzten zweiten Grundkörperlängsende 35 (d.h. einem unteren Ende). Der Lochverstärkungseinsatz 5 hat ein dem ersten Grundkörperlängsende 33 zugeordnetes erstes Einsatzlängsende 37 (d.h. ein oberes Ende) und ein dem zweiten Grundkörperlängsende 35 zugeordnetes zweites Einsatzlängsende 39 (d.h. ein unteres Ende), wobei der Grundkörper 29 an seinem ersten Grundkörperlängsende 33 mit einem sich radial nach außen erstreckenden umfänglichen Außenkragen 41 mit einem Außenkragendurchmesser und an seinem zweiten Grundkörperlängsende 35 mit einem sich radial nach innen erstreckenden umfänglichen Innenkragen 43 ausgebildet ist. In dem Innenkragen 43 ist ein Innenkragendurchgangsloch 45 mit einem Innenkragendurchgangslochdurchmesser axial durch den Innenkragen 43 hindurchgehend ausgebildet. Der Außenkragendurchmesser ist größer als der dritte Innendurchmesser und ist zumindest im Wesentlichen gleich dem zweiten Innendurchmesser, und der Grundkörperaußendurchmesser ist zumindest im Wesentlichen gleich dem dritten Innendurchmesser.
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Wie in der 1 gezeigt ist der Lochverstärkungseinsatz 5 derart in das Plattendurchgangsloch 17 eingesetzt, dass sich der Grundkörper 29 in dem dritten Zylinderabschnitt 27 erstreckt und der Außenkragen 41 mit einer Kragenauflagefläche 42 an der zweiten Axialschulter 25 umfänglich axial anliegt, wobei in Richtung der Grundkörperlängsachse 31 der Axialabstand zwischen der Kragenauflagefläche 42 und dem zweiten Einsatzlängsende 39 gleich der dritten Länge ist, sodass das zweite Einsatzlängsende 39 des Lochverstärkungseinsatzes 5 bündig mit der unteren Plattenfläche 15 ist. In Richtung der Grundkörperlängsachse 31 ist der Abstand zwischen der Kragenauflagefläche 42 und dem ersten Einsatzlängsende 37 gleich der zweiten Länge, sodass das erste Einsatzlängsende 37 axial bündig mit der ersten Axialschulter 21 ist.
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Die Schraube 7 ist zur Befestigung der Wandverkleidungsplatte 3 an der Wand 9 in den Lochverstärkungseinsatz 5 eingesetzt und in der Wand 9 mittels eines Spreizdübels 47 fixiert. Hierzu hat die Schraube 7 einen Schaftabschnitt 49 mit einem Schaftdurchmesser und einen Kopfabschnitt 51 mit einen Kopfdurchmesser, wobei der Kopfdurchmesser kleiner ist als der Grundkörperinnendurchmesser und größer ist als der Innenkragendurchgangslochdurchmesser und wobei der Schaftdurchmesser kleiner ist als der Innenkragendurchgangslochdurchmesser. Zum Befestigen der Wandverkleidungsplatte 3 an der Wand 9 ist der Schaftabschnitt 49 durch das Innenkragendurchgangsloch 45 hindurchgeführt, die Schraube 7 in den Spreizdübel 47 eingeschraubt und drückt der Kopfabschnitt 51 entlang der Grundkörperlängsachse 31 auf den Innenkragen 43, sodass der Lochverstärkungseinsatz 5 an der Wand 9 befestigt ist und somit die Wandverkleidungsplatte 3 an der Wand 9 befestigt. In diesem Zustand ist der Kopfabschnitt 51 vollständig im Lochverstärkungseinsatz 5 aufgenommen, sodass sich der Kopfabschnitt 51 unterhalb des ersten Einsatzlängsendes 37 befindet. Weiter ist es in diesem Zustand möglich, dass sich der Lochverstärkungseinsatz 5 zusammen mit der Wandverkleidungsplatte 3 relativ zur Schraube 7 parallel zur Wand 9 bewegen kann, um z.B. eine Wandverkleidungsplattendehnung parallel zur Wand 9 zu gestatten. Das heißt, zwischen dem Innenkragen 43 und dem Kopfabschnitt 51 der Schraube 7 kann eine Verschiebebewegung auftreten.
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Der Abdeckungseinsatz 11 hat eine zylindrische Form mit einer oberen und einer unteren Abdeckungsfläche 53, 55, wobei die obere Abdeckungsfläche 53 dieselbe Struktur und Farbe hat wie die obere Plattenfläche 13 der Wandverkleidungsplatte 3. Weiter hat der Abdeckungseinsatz 11 einen Abdeckungsdurchmesser, welcher gleich dem ersten Innendurchmesser des ersten Zylinderabschnitts 19 ist, und eine Abdeckungsdicke, welche gleich der ersten Länge des ersten Zylinderabschnitts 19 ist. Der Abdeckungseinsatz 11 ist in den ersten Zylinderabschnitt 19 eingesetzt, sodass sich dieser umfänglich in Kontakt mit der Begrenzungswand des Plattendurchgangslochs 17 befindet (d.h. dazu kongruent ist) und dessen untere Abdeckungsfläche 55 axial an der ersten Axialschulter 21 anliegt und mittels einer Klebeschicht zusätzlich daran fixiert ist. Somit schließt die obere Abdeckungsfläche 53 bündig mit der oberen Plattenfläche 13 ab, und für einen Betrachter wird eine geschlossene optisch homogene Fläche erzielt.
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Die 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Wandverkleidungssystems, wobei die Wandverkleidungsplatte 3 parallel zur Wand 9 eine (zusätzliche) Bewegungsmöglichkeit relativ zum Lochverstärkungseinsatz 5 hat.
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Die wie oben beschrieben gestalteten Elemente Wandverkleidungsplatte 3 mit ihrem Plattendurchgangsloch 17, Abdeckungseinsatz 11 und Schraube 7 bleiben in diesem Ausführungsbeispiel unverändert, sodass eine Beschreibung davon weggelassen wird; jedoch weist der Lochverstärkungseinsatz 5 folgende Gestalt auf:
einen hohlzylindrischen Grundkörper 29 mit einer Grundkörperlängsachse 31, einem Grundkörperinnendurchmesser, einem Grundkörperaußendurchmesser, einem ersten Grundkörperlängsende 33 und einem dem ersten Grundkörperlängsende 33 entgegengesetzten zweiten Grundkörperlängsende 35. Der Lochverstärkungseinsatz 5 hat ein dem ersten Grundkörperlängsende 33 zugeordnetes erstes Einsatzlängsende 37 und ein dem zweiten Grundkörperlängsende 35 zugeordnetes zweites Einsatzlängsende 39, wobei der Grundkörper 29 an seinem ersten Grundkörperlängsende 33 mit einem sich radial nach außen erstreckenden umfänglichen Außenkragen 41 mit einem Außenkragendurchmesser und an seinem zweiten Grundkörperlängsende 35 mit einem sich radial nach innen erstreckenden umfänglichen Innenkragen 43 ausgebildet ist. In dem Innenkragen 43 ist ein Innenkragendurchgangsloch 45 mit einem Innenkragendurchgangslochdurchmesser axial durch den Innenkragen 43 hindurchgehend ausgebildet. Der Außenkragendurchmesser ist größer als der dritte Innendurchmesser und ist kleiner als der zweite Innendurchmesser, und der Grundkörperaußendurchmesser ist kleiner als der dritte Innendurchmesser.
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Wie in der 4 gezeigt ist der Lochverstärkungseinsatz 5 derart in das Plattendurchgangsloch 17 eingesetzt, dass sich der Grundkörper 29 in dem dritten Zylinderabschnitt 27 erstreckt und der Außenkragen 41 mit der Kragenauflagefläche 42 an der zweiten Axialschulter 25 umfänglich axial anliegt, wobei in Richtung der Grundkörperlängsachse 31 der Axialabstand zwischen der Kragenauflagefläche 42 und dem zweiten Einsatzlängsende 39 gleich der dritten Länge ist, sodass das zweite Einsatzlängsende 39 des Lochverstärkungseinsatzes 5 bündig mit der unteren Plattenfläche 15 ist. In Richtung der Grundkörperlängsachse 31 ist der Abstand zwischen der Kragenauflagefläche 42 und dem ersten Einsatzlängsende 37 kleiner als die zweite Länge, sodass das erste Einsatzlängsende 37 relativ zur ersten Axialschulter 21 axial zurückversetzt ist.
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Wenn die Wandverkleidungsplatte 3 wie oben beschrieben mittels der Schraube 7 an der Wand 9 befestigt ist, ist es möglich, dass sich die Wandverkleidungsplatte 3 relativ zur Schraube 7 und zum Lochverstärkungseinsatz 5 parallel zur Wand 9 bewegen kann, um z.B. eine Wandverkleidungsplattendehnung parallel zur Wand 9 zu gestatten. Das heißt, zwischen der Kragenauflagefläche 42 und der zweiten Axialschulter 25 kann eine, z.B. zusätzliche, Verschiebebewegung stattfinden.