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Die Erfindung betrifft einen zum Aufsetzen auf einen Rahmen, nämlich einen Fenster- oder Türrahmen, in einem Gebäude geeigneten Rollladenkasten, mit einer Raumseite und einer Außenseite sowie einer Kastendecke, wobei der Rollladenkasten ein gesondertes Statikteil aufweist, zur Verbindung mit einer Gebäudedecke und dem Rahmen, wobei das Statikteil zur Herstellung der Verbindung mit der Gebäudedecke jedenfalls oberseitig einen Befestigungsflansch aufweist, der sich im Wesentlichen in einer der Kastendecke entsprechenden Ebene erstreckt und über einen demgegenüber rechtwinklig verlaufenden Verbindungsabschnitt in das im Inneren des Rollladenkastens sich erstreckende Teil des Statikteils übergeht.
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Derartige Rollladenkästen mit einem Statikteil sind bereits in verschiedener Hinsicht bekannt geworden. Es wird beispielsweise auf die
EP 2 636 839 A2 verwiesen.
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Der bekannte Rollladenkasten und das bekannte Statikteil werden im Hinblick auf die Verbindung mit der Gebäudedecke oder einem Fenster, speziell einer Fensterlaibung, und/oder dem Fenster- oder Türrahmen noch verbesserungswürdig angesehen.
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Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik beschäftigt sich die Erfindung mit der Aufgabenstellung, einen Rollladenkasten und/oder ein hierfür geeignetes Statikteil anzugeben, das günstig mit einer Gebäudedecke, insbesondere einer Fenster- oder Türlaibung verbindbar ist.
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Eine mögliche Lösung der Aufgabe ist nach einem ersten Erfindungsgedanken bei einem Rollladenkasten gegeben, bei welchem darauf abgestellt ist, dass der schwertartige Verbindungsabschnitt eine angepasst schlitzartige Öffnung in der als Schaumstoffteil ausgebildeten Kastendecke durchsetzt, wobei benachbart zu der schlitzartigen Öffnung zwei Arbeitsöffnungen angepasst an die Position von Verankerungsschrauben in dem Befestigungsflansch in der Kastendecke ausgebildet sind und ein den Befestigungsflansch und den Verbindungsabschnitt aufweisendes Oberteil des Statikteils mit einem Unterteil des Statikteils in Vertikalrichtung, bezogen auf den Einbauzustand des Rollladenkastens, teleskopierbar verbunden ist.
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Das Statikteil durchsetzt bevorzugt nur mit dem Verbindungsteil eine entsprechend gestaltete schlitzartige Öffnung des Rollladenkastens in der Kastendecke, sodass ein Einsetzen des Statikteils in den Rollladenkasten quasi von oben erfolgen kann.
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Das in das Innere des Rollladenkasten einragende Verbindungsteil ist bevorzugt ein Flachteil mit einer im Horizontalquerschnitt betrachteten Breitenerstreckung, die dem 5- bis 30-Fachen, beispielsweise dem 20-Fachen der quer hierzu betrachteten Dicke des Verbindungsteiles entspricht.
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Das Verbindungsteil taucht bevorzugt schwertartig in das Innere des Rollladenkastens ein.
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Bevorzugt ist die Öffnung in der Kastendecke schlitzartig gestaltet mit im Grundriss betrachteten Längs- und Querabmessungen, die angepasst sind an die entsprechenden Querschnittsmaße des Verbindungsteiles. So ist die schlitzartige Öffnung mit einer Länge und einer Breite versehen, die die entsprechenden Querschnittsmaße des Verbindungsteils um 1, 2 oder 3 mm, bis hin zu 10 mm überschreiten.
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Das Verbindungsteil erstreckt sich in Einbausituation ausgehend von dem Befestigungsflansch nach vertikal unten. Der Rollladenkasten ist unter Durchsetzung der kastendeckenseitigen Öffnung durch das Verbindungsteil gegen die Unterseite des Befestigungsflansches geschoben.
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Die Kastendecke ist als Schaumstoffteil ausgebildet. Darüber hinaus sind auch die Seitenwände des Rolladenkastens aus einem Schaumstoff gebildet sein. Es bietet sich diesbezüglich eine einteilige, materialeinheitliche Ausbildung von Kastendecke und Seitenwänden an. Bekannt sind solche Kästen als sogenannte Neubau-Rollladenkästen.
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Bevorzugt kommen Extrusions- oder Partikelschaumstoffe, wie XPS, EPP oder EPS zur Anwendung.
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Der Rolladenkastenboden ist bevorzugt als Kunststoff-Extrusionsteil gebildet.
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In vorteilhafter Weise ist durch die vorgeschlagene Ausgestaltung eine günstige Montage insbesondere des Statikteiles an der Gebäudedecke erreichbar. Die Befestigung des Statikteiles an der Gebäudedecke wird vom Inneren des Rollladenkastens vorgenommen.
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Der Befestigungsflansch ist mit einem Unterteil des Statikteils in Vertikalrichtung teleskopierbar verbunden. Hierbei ist der Befestigungsflansch bevorzugt Teil eines Oberteils des Statikteils. Das Unterteil erstreckt sich bevorzugt innerhalb des Rollladenkastens, so zumindest mit einem Teilabschnitt. Weiter dient das Unterteil bevorzugt zur Befestigung des Rahmens über das Statikteil mit der Gebäudedecke.
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Durch die Teleskopierbarkeit ist insbesondere eine Anpassung der – im Einbauzustand vertikalen – Statikteillänge innerhalb des Rollladenkastens bzw. eine Anpassung an den Abstand zwischen Gebäudedecke und Rahmen an die Gegebenheiten ermöglicht. Die Teleskopstellung ist bevorzugt festlegbar, wozu eine Schraubverbindung in bevorzugter Ausgestaltung dienen kann. Bevorzugt ist eine Schraubverbindung von Ober- und Unterteil des Statikteils im Inneren des Rolladenkastens vorgenommen.
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Weiter bevorzugt sind zwei Verankerungsschrauben zur Festlegung des Statikteils an der Gebäudedecke vorgesehen.
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Bei dem Statikteil beziehungsweise bei Oberteil und Unterteil handelt es sich bevorzugt um Stahlblechteile, insbesondere Stahlblechbiegeteile.
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Der Befestigungsflansch ist ausgelegt zur Festlegung des Statikteiles an einer Horizontalfläche der Gebäudedecke.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung erläutert, die aber lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt. Auf der Zeichnung zeigt:
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1: einen Vertikalschnitt durch den Bereich einer Gebäudedecke bei Anordnung eines Rollladenkastens und eines Rahmens unter Verwendung eines Statikteiles;
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2: eine geschnittene Perspektivdarstellung der Anordnung gemäß 1.
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Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 ein Statikteil 1, das im Einzelnen aus einem Oberteil 2 und einem Unterteil 3 besteht.
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Oberteil 2 und Unterteil 3 sind bevorzugt als Stahlblech-Biegeteile hergestellt.
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Das Oberteil 2 und das Unterteil 3 sind durch Verbindungsschrauben 4 miteinander verbunden. Die Verbindungsschrauben 4 durchsetzen entsprechend positionierte Bohrungen im Bereich des Unterteils 3 und in einem Überlappungsbereich des Oberteils 2 zu Unterteil 3 ein im Einbauzustand vertikal ausgerichtetes, schlitzartiges Langloch 21. Hierdurch ist eine Längenanpassung in Vertikalrichtung durch teleskopartiges Verlagern von Ober- und Unterteil relativ zueinander ermöglicht.
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Unterteil 3 und Oberteil 2 sind jeweils mit Bezug auf einen Einbauzustand gemäß 1 in einem Vertikalschnitt betrachtet L-förmig gestaltet, mit jeweils einem schwertartigen Vertikalschenkel und einem von dem Vertikalschenkel senkrecht abragenden Horizontalschenkel.
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Oberteil 2 und Unterteil 3 liegen mit zugewandten Breitflächen der jeweiligen Vertikalschenkel 17 und 19 aneinander.
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Fußseitig ist das Statikteil
1 bzw. das Unterteil
3 des Statikteils
1, wie auch aus der eingangs genannten
EP 2 636 839 A2 bekannt und dort beschrieben, hier vorzugsweise durch Einsteckverbindung, mit einer nicht näher dargestellten Adapterleiste fest verbunden. Die feste Verbindung bezieht sich hier jedenfalls auf eine Horizontalrichtung, in Querrichtung des Rollladenkastens
6 aber auch, wie bevorzugt vorgesehen und dargestellt, in Vertikalrichtung. In einer einer Längsrichtung des Rollladenkastens
6 entsprechenden Horizontalrichtung kann eine Verschieblichkeit verbleiben. Die Adapterleiste wiederum ist durch in einzelnen nicht dargestellte Schrauben unmittelbar mit dem Rahmen
7, beispielsweise Fenster- oder Türrahmen fest verbunden.
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Das Statikteil 1 erstreckt sich mit seinem gesamten Unterteil 3 und mit dem Vertikalschenkel 17 des Oberteils 2 innerhalb des Rollladenkastens 6. Im Bereich des Horizontalschenkels 18 des Oberteiles 2 erfolgt eine Befestigung des Statikteiles 1 mit einer Gebäudedecke 8, beispielsweise mit einem Fenstersturz.
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Durch diese durchgehende feste Verbindung können etwa auf ein Fenster oder Tür wirkende Windlasten, welche das Fenster oder die Türe in Querrichtung des Rollladenkastens 6 zu bewegen suchen, unmittelbar statisch in der Gehäusedecke 8 oder einer Fensterlaibung aufgenommen werden. Der Rollladenkasten 6 als solcher ist in die Statik dann bevorzugt nicht eingebunden.
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Der Rollladenkasten 6 ist insbesondere hinsichtlich der Kastendecke 9, wie weiter bevorzugt auch hinsichtlich der der Raumseite 10 und der Außenseite 11 zugewandten Seitenwände als Schaumstoffteil ausgebildet. Es kann sich um einen Extrusionsschaumstoff wie XPS oder auch um einen Partikelschaumstoff wie EPP oder EPS handeln
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Der Rolladenkastenboden kann, wie dargestellt, ein Kunststoff-Extrusionsteil sein.
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Das Statikteil 1 ist bevorzugt der Raumseite 10 des Rollladenkastens 6 in diesem angeordnet. Entsprechend ist die Außenseite 11 des Rollladenkastens 6 dem Statikteil 1 abgewandt.
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Zur Festlegung des Statikteiles 1 an dem rahmenseitigen Adapterteil ist im Bereich des Horizontalschenkels 20 des Unterteiles 3 ein laschenartiger Befestigungsfuß 12 ausgeformt.
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Das Oberteil 2 durchsetzt mit seinem schwertartigen Vertikalschenkel 17 eine an den Horizontalquerschnitt des Vertikalschenkel 17 des Oberteils 2 angepasste, schlitzartige Öffnung 13 im Bereich der Kastendecke 9. Die schlitzartige Öffnung 13 weist gegenüber den Querschnittsabmessungen des Vertikalschenkels 17 des Verbindungsteils ein Übermaß von etwa 5 bis 10 mm auf.
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Das Oberteil 2 ist bevorzugt mit dessen schwertartigen Vertikalschenkel 17 von oben durch die Öffnung 13 der Kastendecke 9 in das Innere des Rollladenkastens 6 eingeführt. Der Horizontalschenkel 18 des Oberteiles 2 erstreckt sich oberseitig der Kastendecke 9, wobei in dem Einbauzustand sich die Kastendecke 9 bevorzugt unterseitig an dem Horizontalschenkel 18 des Oberteiles 2 zumindest partiell abstützen kann.
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Der Horizontalschenkel 18 des Oberteiles 2 ist unmittelbar als Befestigungsflansch 14 ausgebildet. Der Befestigungsflansch 14 ist entsprechend einteilig und materialeinheitlich mit dem Vertikalschenkel 17 des Oberteiles 2 ausgebildet.
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Der Befestigungsflansch 14 ist über die Länge betrachtet mit zwei Durchgangsbohrungen 15 versehen. Durch diese greifen in Einbausituation Verankerungsschrauben 16, welche in die Gebäudedecke 8 greifen.
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Im Zuge des Einbaus wird das Oberteil 2 mit seinem schwertartigen Verbindungsteil (Vertikalabschnitt 17) durch die deckenseitige Öffnung 13 geführt, so dass hiernach das dem Befestigungsflansch 14 abgewandte freie Ende des Oberteils 2 frei in das Innere des Rolladenkastens 6 ragt.
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Der Rolladenkasten 6 wird hiernach in üblicher Weise an dem Rahmen 7 befestigt, wonach sich der Befestigungsflansch 14 zwischen Rolladenkastendecke 9 und der Gebäudedecke 8 erstreckt.
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Benachbart zu der schlitzartigen Öffnung 13 sind in der Kastendecke 9 zwei bohrungsartige Arbeitsöffnungen 5 vorgesehen. Diese sind bezüglich ihrer Anordnung angepasst an die Positionierung der Durchgangsbohrungen 15 im Befestigungsflansch 14.
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Durch die Arbeitsöffnungen 5 werden vom Kasteninneren her Löcher in der Gebäudedecke 8 gebohrt und hiernach die Verankerungsschrauben 16 zum Festlegen des Oberteils 2 an der Gebäudedecke 8 festgezogen. Das Unterteil des Statikteils 1 kann anschließend im Kasteninneren mit dem Oberteil 2 schraubverbunden werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Statikteil
- 2
- Oberteil
- 3
- Unterteil
- 4
- Verbindungsschraube
- 5
- Arbeitsöffnung
- 6
- Rollladenkasten
- 7
- Rahmen
- 8
- Gebäudedecke
- 9
- Kastendecke
- 10
- Raumseite
- 11
- Außenseite
- 12
- Befestigungsfuß
- 13
- Öffnung
- 14
- Befestigungsflansch
- 15
- Durchgangsbohrung
- 16
- Verankerungsschraube
- 17
- Vertikalschenkel
- 18
- Horizontalschenkel
- 19
- Vertikalschenkel
- 20
- Horizontalschenkel
- 21
- Langloch
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2636839 A2 [0002, 0028]