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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Bilden eines länglichen, kanalartigen Aufnahmeraums.
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Aus dem Stand der Technik ist eine derartige Anordnung in Form eines Lichtbandsystems bekannt, bei dem mehrere U-förmige Tragschienenelemente zur Bildung eines langen Aufnahmeraums stirnseitig aneinandergrenzend in einer Reihe angeordnet werden. Der Aufnahmeraum kann sich dabei über viele Meter hinweg erstrecken. Die Tragschienenelemente können dann mit verschiedensten Licht- bzw. Optik-Einsätzen bestückt werden; das Anbringen dieser Einsätze erfolgt dabei typischerweise durch einen Endkunden bzw. Nutzer des Lichtbandsystems. Der Nutzer baut sich sozusagen aus einer Vielzahl von Komponenten das gewünschte Endprodukt.
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Ein Problem hierbei besteht darin, dass der so gebildete längliche Aufnahmekanal keinen geeignet zuverlässigen Schutz vor Staub oder Feuchtigkeit bietet. Das Lichtbandsystem eignet sich daher insbesondere kaum für einen Einsatz in industriellen Räumen, in denen typischerweise eine entsprechende höhere Schutzart für Lichtbandsysteme erwünscht bzw. gefordert ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Anordnung zum Bilden eines länglichen, kanalartigen Aufnahmeraums anzugeben. Insbesondere soll sich die Anordnung auch für ein Lichtbandsystem mit höherem Schutz vor Staub bzw. Feuchtigkeit eignen.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit dem in dem unabhängigen Anspruch genannten Gegenstand gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß der Erfindung ist eine Anordnung zum Bilden eines länglichen, kanalartigen Aufnahmeraums vorgesehen, die wenigstens zwei längliche Tragschienenelemente aufweist, wobei zwei der Tragschienenelemente über eine Stoßstelle stirnseitig aneinandergrenzend angeordnet sind. Weiterhin weist die Anordnung ein erstes Profilteil auf, sowie ein zweites Profilteil, das mit dem ersten Profilteil zur Bildung des kanalartigen Aufnahmeraums verbunden ist; dabei erstreckt sich der Aufnahmeraum zumindest im Wesentlichen mindestens über die Länge der zwei Tragschienen hinweg. Eines der beiden Profilteile ist dabei an den Tragschienenelementen befestigt.
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Durch die beiden miteinander verbundenen Profilteile lässt sich der Aufnahmeraum besonders geeignet dicht gestalten, und zwar über seine gesamte Länge hinweg. Insbesondere lässt sich auf diese Weise eine Bildung von Stoßstellen vermeiden. Durch die Profilteile lassen sich die Tragschienenelemente sozusagen „auskleiden“.
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Vorzugsweise sind das erste Profilteil und das zweite Profilteil formschlüssig miteinander verbunden. Durch einen Formschluss lässt sich eine besonders geeignete Dichtheit erzielen.
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Vorzugsweise sind das erste Profilteil und/oder das zweite Profilteil zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet, insbesondere aus einem elastischeren Material gebildet als die Tragschienen. Hierdurch lässt sich der Aufnahmeraum geeignet dicht gestalten und dabei dennoch – durch die Tragschienenelemente – eine geeignete Stabilität und Tragfähigkeit erzielen.
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Vorzugsweise sind das erste Profilteil und/oder das zweite Profilteil derart gestaltet, dass sie zu einer Rolle aufgewickelt werden können. Hierdurch lassen sich die Profilteile – auch wenn sie sehr großen Längen aufweisen, also beispielswiese viele Meter lang sind – besonders geeignet transportieren. Insbesondere ist hierdurch ein besonders einfacher Transport zu einem entsprechenden Einsatzort ermöglicht.
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Vorzugsweise ist das erste Profilteil unmittelbar die zwei Tragschienenelemente kontaktierend angeordnet. Hierdurch lässt sich insbesondere erzielen, dass sich das erste Profilteil direkt und somit besonders geeignet an den Tragschienenelementen abstützt. So lässt sich die Anordnung vorteilhaft besonders raumsparend und stabil gestalten. Dabei lässt sich eine besonders geeignete Abstützung erzielen, wenn das erste Profilteil flächig an den zwei Tragschienenelementen anliegend angeordnet ist.
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Vorzugsweise ist das zweite Profilteil über eine Klemmverbindung an dem ersten Profilteil gehalten angeordnet, insbesondere lediglich über die Klemmverbindung. Hierdurch ist bei geeigneter Dichtheit des Aufnahmeraums ein besonders einfacher Zusammenbau der beiden Profilteile ermöglicht.
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Vorzugsweise ist das erste Profilteil über eine Formschluss-Verbindung, vorzugsweise über eine Rastverbindung an den zwei Tragschienenelementen gehalten angeordnet, insbesondere lediglich über die Rastverbindung. Hierdurch ist eine besonders einfache Befestigung des ersten Profilteils an den Tragschienenelementen ermöglicht.
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Vorzugsweise weisen die Tragschienenelemente einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, so dass ein erster U-Schenkel, ein zweiter U-Schenkel und ein, die beiden U-Schenkel miteinander verbindender Verbindungsschenkel gebildet sind, wobei das erste Profilteil an dem Verbindungsschenkel anliegend angeordnet ist. Hierdurch ist eine besonders geeignete raumsparende Gestaltung ermöglicht.
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Vorzugsweise weist dabei das erste Profilteil einen Bodenbereich auf, einen sich an einer ersten Seite des Bodenbereichs anschließenden ersten Armbereich und einen auf der hierzu gegenüberliegenden zweiten Seite anschließenden zweiten Armbereich, wobei die Gestaltung derart ist, dass der erste Armbereich den freien Endbereich des ersten U-Schenkels umgreift und der zweite Armbereich den freien Endbereich des zweiten U-Schenkels umgreift. Hierdurch lässt sich zur Bildung des Aufnahmeraums der durch die Tragschienenelemente vorgegebene Raum besonders gut ausnützen.
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Vorzugsweise ist die Formschluss-Verbindung bzw. die Rastverbindung einerseits zwischen einem, an dem ersten U-Schenkel ausgebildeten ersten nach innen ragenden Vorsprung und einer, an dem ersten Armbereich ausgebildeten ersten Rast-Profilierung gebildet und andererseits zwischen einem, an dem zweiten U-Schenkel ausgebildeten zweiten nach innen ragenden Vorsprung und einer, an dem zweiten Armbereich ausgebildeten zweiten Rast-Profilierung. Hierdurch lässt sich insbesondere eine besonders geeignete Stabilität des ersten Profilteils erzielen.
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Vorzugsweise weist das zweite Profilteil einen plattenartigen Bereich auf, an den sich zu beiden Seiten jeweils ein Verbindungsbereich anschließt, wobei die beiden Verbindungsbereiche aus einem elastischeren Material bestehen als der plattenartige Bereich. Hierdurch lässt sich besonders geeignet eine gute Dichtheit des Aufnahmeraums und eine geeignete Gesamtstabilität des zweiten Profilteils erzielen. Dabei weisen besonders geeignet die beiden Verbindungsbereiche jeweils einen V-förmigen oder einen U-förmigen Querschnitt auf.
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Vorzugsweise ist die Gestaltung derart, dass die beiden Verbindungsbereiche, vorzugsweise unter Zwischenschaltung von Bereichen des ersten Profilteils, gegen die freien Endbereiche der beiden U-Schenkel drückend angeordnet sind. So lässt sich eine besonders geeignete Abstützung der Verbindungsbereiche und damit des zweiten Profilteils gegenüber den Tragschienenelementen erzielen.
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Vorzugsweise ist die Anordnung in Form eines Lichtbandsystems gegeben, wobei in dem Aufnahmeraum Kabel angeordnet sind, insbesondere zur Stromversorgung eines Leuchtmoduls des Lichtbandsystems. Hierdurch lässt sich das Lichtbandsystem bei einfacher Montagemöglichkeit besonders geeignet dicht gestalten.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels und mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Skizze einer Seitenansicht zweier Tragschienenelemente einer erfindungsgemäßen Anordnung,
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2 einen Querschnitt durch die Anordnung und
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3 einen abschnittweisen Längsschnitt durch die Anordnung.
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In 1 ist eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung skizziert. Die Anordnung ist zum Bilden eines länglichen, kanalartigen Aufnahmeraums gestaltet. Bei der Anordnung kann es sich insbesondere um ein Lichtbandsystem handeln.
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Die Anordnung umfasst wenigstens zwei längliche Tragschienenelemente 1, 2. Die Tragschienenelemente 1, 2 bestehen vorzugsweise aus einem stabilen Material, beispielsweise aus einem Metall wie Aluminium. Die Tragschienenelemente 1, 2 können beispielsweise aus gebogenen Blechteilen gefertigt sein.
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Dabei sind zwei der Tragschienenelemente 1, 2 über eine Stoßstelle 3 stirnseitig aneinandergrenzend angeordnet. Wenn die Anordnung mehr als zwei Tragschienenelemente 1, 2 umfasst, sind diese Tragschienenelemente 1, 2 der Anordnung entsprechend aneinandergrenzend angeordnet. Daher wird der einfacheren Beschreibung halber hier im Folgenden insbesondere der Fall betrachtet, dass die Anordnung lediglich die hier beispielhaft gezeigten zwei Tragschienenelemente 1, 2 aufweist.
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Vorzugsweise sind die Tragschienenelemente 1, 2 profilartig gestaltet, so dass sie sich jeweils entlang einer Längsachse L erstrecken. Vorzugsweise weisen die Tragschienenelemente 1, 2 zumindest im Wesentlichen einen U-förmigen Querschnitt auf; insbesondere weisen die Tragschienenelemente 1, 2 der Anordnung jeweils dieselbe Querschnittform auf.
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Wie in 1 angedeutet, sind die Tragschienenelemente 1, 2 insbesondere relativ zueinander so angeordnet, dass sie entlang der Längsachse L eine gerade Reihe bilden.
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Im gezeigten Beispiel weist ein erstes Tragschienenelement 1 der wenigstens zwei Tragschienenelemente 1, 2 entlang der Längsachse L betrachtet eine Länge l1 auf und ein zweites Tragschienenelement 2 der wenigstens zwei Tragschienenelemente 1, 2 entsprechend eine Länge l2. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Tragschienenelemente 1, 2 der Anordnung jeweils dieselbe Länge aufweisen oder aber unterschiedliche Längen aufweisen.
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Die Länge der entsprechend stirnseitig aneinandergrenzend angeordneten Tragschienenelemente 1, 2 – hier als Gesamtlänge λ bezeichnet – entspricht dementsprechend der Summe der Längen l1 und l2 der einzelnen Tragschienen 1, 2.
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Weiterhin der einfacheren Beschreibung halber wird hier davon ausgegangen, dass die Tragschienen 1, 2 mit ihrem U-förmigen Profil nach unten offen ausgerichtet angeordnet sind. Im Allgemeinen kann jedoch auch eine andere Orientierung gegenüber der Vertikalen vorgesehen sein.
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2 zeigt einen schematischen Querschnitt durch die Anordnung normal zu der Längsachse L. Die Anordnung weist weiterhin ein erstes Profilteil 4 und ein zweites Profilteil 5 auf, das mit dem ersten Profilteil 4 zur Bildung des kanalartigen Aufnahmeraums, hier mit dem Bezugszeichen 6 versehen, verbunden ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmeraum 6 lediglich durch das erste Profilteil 4 und das zweite Profilteil 5 gebildet ist. Die beiden Profilteile 4, 5 stellen somit „Kanal-Profilteile“ dar. Die beiden Profilteile 4, 5 sind dementsprechend mit ihren Profilachsen parallel zu der Längsachse L bzw. parallel zu den Tragschienenelementen 1, 2 orientiert angeordnet.
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Der Aufnahmeraum 6 erstreckt sich dabei zumindest im Wesentlichen mindestens über die Länge der zwei Tragschienenelemente 1, 2 hinweg, also über Gesamtlänge λ hinweg. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die beiden Profilteile 4, 5 jeweils eine Länge aufweisen, die mindestens 80% der Gesamtlänge λ der Tragschienenelemente 1, 2 beträgt.
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Dabei ist eines der beiden Profilteile 4, 5, im gezeigten Beispiel das erste Profilteil 4, an den Tragschienenelementen 1, 2 befestigt.
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Durch die beiden Profilteile 4, 5 lassen sich die Tragschienenelemente 1, 2, insbesondere zumindest überwiegend in dem durch ihre U-Form gebildeten Innenraum, vorteilhaft so auskleiden, dass der Aufnahmeraum 6 entlang der Längsachse L betrachtet keine Stoßstelle aufweist. Er lässt sich damit besonders geeignet dicht gestalten.
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Vorzugsweise ist die Gestaltung dabei derart, dass das erste Profilteil 4 über eine Formschluss-Verbindung an den zwei Tragschienenelementen 1, 2 gehalten angeordnet ist, insbesondere lediglich über die Formschluss-Verbindung. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um eine Rastverbindung R, so dass insbesondere das erste Profilteil 4 an den zwei Tragschienenelementen 1, 2 lediglich über die Rastverbindung R gehalten angeordnet ist. Hierdurch lässt sich erzielen, dass das erste Profilteil 4 besonders geeignet, insbesondere ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs, an den Tragschienenelementen 1, 2 befestigt werden kann.
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Vorzugsweise sind dabei das erste Profilteil 4 und das zweite Profilteil 5 formschlüssig miteinander verbunden. Zur Erzielung einer entsprechenden Dichtheit eignet sich ein solcher Formschluss besonders.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das zweite Profilteil 5 über eine Klemmverbindung K an dem ersten Profilteil 4 gehalten angeordnet ist, insbesondere lediglich über die Klemmverbindung K. Hierdurch lässt sich die Verbindung zwischen den beiden Profilteilen 4, 5 besonders einfach herstellen, insbesondere lässt sich erzielen, dass die Verbindung ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs hergestellt werden kann.
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Vorzugsweise sind das erste Profilteil 4 und/oder das zweite Profilteil 5 zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet, insbesondere aus einem elastischeren Material gebildet als die Tragschienen 1, 2. Dies ist vorteilhaft mit Bezug auf das Erzielen einer geeigneten Dichtheit.
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Weiterhin vorzugsweise sind das erste Profilteil 4 und/oder das zweite Profilteil 5 derart gestaltet, dass sie zu einer Rolle aufgewickelt werden können. Insbesondere sind beide Profilteile 4, 5 derart gestaltet, dass sie jeweils zu einer Rolle aufgewickelt werden können, beispielsweise jeweils zu einer Rolle, deren Durchmesser kleiner als 2 m ist. Hierdurch lassen sich die beiden Profilteile 4, 5 – auch wenn sie (im nicht aufgewickelten Zustand) große Längen von beispielsweise mehr als 5 m oder mehr als 10 m aufweisen, besonders geeignet zu einem Montageort der Anordnung bzw. des Lichtbandsystems transportieren.
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Durch die aufrollbare Gestaltung der Profilteile 4, 5 lässt sich erzielen, dass der Aufnahmeraum 6 quasi „endlos“ gestaltet werden kann.
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Vorzugsweise ist das erste Profilteil 4 unmittelbar die zwei Tragschienenelemente 1, 2 kontaktierend angeordnet ist. Hierdurch lässt sich auf raumsparende Weise eine geeignete Stabilität des Aufnahmekanals 6 bewirken. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das erste Profilteil 4 flächig an den zwei Tragschienenelementen 1, 2 anliegend angeordnet ist.
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Im gezeigten Beispiel weisen die Tragschienenelemente 1, 2 wie erwähnt normal zu der Längsachse L betrachtet einen U-förmigen Querschnitt auf. Auf diese Weise sind ein erster U-Schenkel 11, ein zweiter U-Schenkel 12 und ein, die beiden U-Schenkel 11, 12 miteinander verbindender Verbindungsschenkel 13 gebildet. Bei der hier betrachteten Orientierung ist dabei der Verbindungsschenkel 13 zumindest im Wesentlichen horizontal orientiert, wobei sich die beiden U-Schenkel 11, 12 nach unten hin erstrecken. Dabei ist das erste Profilteil 4 vorteilhaft an dem Verbindungsschenkel 13 anliegend angeordnet.
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Eine geeignete Ausnutzung des durch die U-Form gegebenen Innenraums der Tragschienenelemente 1, 2 lässt sich erzielen, wenn das erste Profilteil 4 einen Bodenbereich 40 aufweist, einen sich an einer ersten Seite des Bodenbereichs 40 anschließenden ersten Armbereich 41 und einen auf der hierzu gegenüberliegenden zweiten Seite anschließenden zweiten Armbereich 42, wobei die Gestaltung derart ist, dass der erste Armbereich 41 den freien Endbereich des ersten U-Schenkels 11 umgreift und der zweite Armbereich 42 den freien Endbereich des zweiten U-Schenkels 12 umgreift. Hierdurch lässt sich erzielen, dass der Aufnahmeraum 6 sozusagen mit den freien Endbereichen bzw. Unterkanten der U-Schenkel 11, 12 abschließt.
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Weiterhin vorteilhaft raumnutzend ist beim gezeigten Beispiel die Gestaltung derart, dass das erste Profilteil 4 mit dem Bodenbereich 40 an dem Verbindungsschenkel 13 anliegend angeordnet ist.
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Eine besonders geeignete Befestigung des ersten Profilteils 4 an den Tragschienen 1, 2 lässt sich erzielen, wenn die Formschluss-Verbindung bzw. die Rastverbindung R einerseits zwischen einem, an dem ersten U-Schenkel 11 ausgebildeten ersten nach innen ragenden Vorsprung 14 und einer, an dem ersten Armbereich 41 ausgebildeten ersten Rast-Profilierung 43 gebildet ist und andererseits zwischen einem, an dem zweiten U-Schenkel 12 ausgebildeten zweiten nach innen ragenden Vorsprung 15 und einer, an dem zweiten Armbereich 42 ausgebildeten zweiten Rast-Profilierung 44. Insbesondere lässt sich durch diese Gestaltung erzielen, dass Bauteile im Inneren des Aufnahmeraums 6 derart angeordnet werden, dass sie sich von innen her nahe derjenigen Stellen abstützen, die den nach innen ragenden Vorsprüngen 14, 15 gegenüberliegen. Beispielsweise kann an den entsprechenden nach innen weisenden Bereichen der Armbereiche 41, 42 hierzu jeweils eine weitere Profilierung 45, 46 ausgebildet sein. Hierdurch lassen sich diese Bauteile besonders geeignet in dem Aufnahmeraum 6 stabil anordnen. Bei diesen Bauteilen kann es sich beispielsweise im Fall eines Lichtbandsystems um Kabel, Kabelträger, Leuchtmodule etc. handeln.
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Die Rastprofilierungen 43, 44 können vorteilhaft etwa auf halber Höhe der Armbereiche 41, 42 ausgebildet sein. Wie im gezeigten Beispiel der Fall, können die unteren Endbereiche der Armbereiche 41, 42 U-förmig gestaltet sein, so dass sie hiermit jeweils den entsprechenden unteren Endbereich bzw. die Unterkante des jeweiligen U-Schenkels 11, 12 umgreifen. Auf diese Weise lassen sich zur Unterseite hin bzw. zur offenen Seite der Tragschienenelemente 1, 2 hin zwei randseitige Kanten bilden, die sich vorzugsweise über die Gesamtlänge λ hinweg erstrecken.
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Die Armbereiche 41, 42 des ersten Profilteils 4 sind damit zur Befestigung des ersten Profilteils 4 an den Tragschienenelementen 1, 2 ausgestaltet und außerdem zur Bildung eines Abschlusses des Aufnahmeraums 6, indem sie die Unterkanten der U-Schenkel 11, 12 der Tragschienenelemente 1, 2 untergreifen.
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Das zweite Profilteil 5 weist vorzugsweise einen plattenartigen Bereich 51 auf, an den sich zu beiden Seiten jeweils ein Verbindungsbereich 52, 53 anschließt, wobei die beiden Verbindungsbereiche 52, 53 aus einem elastischeren Material bestehen als der plattenartige Bereich 51. Durch den plattenartigen Bereich 51 lässt sich – vorteilhaft mit Bezug auf das äußere Erscheinungsbild der Anordnung – eine plane, hier horizontal orientierte, nach unten weisende Außenfläche bilden. Durch die elastische Gestaltung der Verbindungsbereiche 52, 53 lässt sich eine geeignete Dichtheit des Aufnahmeraums 6 bewirken. Vorzugsweise weisen hierfür besonders geeignet die beiden Verbindungsbereiche 52, 53 jeweils einen V-förmigen oder einen U-förmigen Querschnitt auf.
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Außerdem lässt sich durch diese Gestaltung vorteilhaft eine geeignete Wickelbarkeit bzw. Rollbarkeit des zweiten Profilteils 5 erzielen.
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Weiterhin vorzugsweise ist die Gestaltung derart, dass die beiden Verbindungsbereiche 52, 53 gegen die freien Endbereiche der beiden U-Schenkel 11, 12 drückend angeordnet sind. Hierdurch lässt sich eine besonders geeignete Abstützung der Verbindungsbereiche 52, 53 bewirken. Dabei lassen sich die beiden Verbindungsstellen zwischen beiden Profilteilen 4, 5 besonders geeignet dicht gestalten, wenn – wie in 2 angedeutet – die Gestaltung derart ist, dass die beiden Verbindungsbereiche 52, 53 unter Zwischenschaltung von Bereichen des ersten Profilteils 4, gegen die freien Endbereiche der beiden U-Schenkel 11, 12 drückend angeordnet sind. Wie beim gezeigten Beispiel der Fall, sind hierzu die unteren Endbereiche der Armbereiche 41, 42 dazu ausgestaltet, ein Einklemmen des zweiten Profilteils 5 zu ermöglichen, so dass hierdurch die Klemmverbindung K hergestellt wird. Beispielsweise können hierzu – wie in 2 beispielhaft gezeigt – an den unteren Endbereichen der Armbereiche 41, 42 entsprechende Profilierungen ausgebildet sein.
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In 3 ist abschnittsweise ein Längsschnitt an der in 2 durch III-III angedeuteten Stelle gezeigt. Man erkennt, dass sich die beiden Profilteile 4, 5 über die Stoßstelle 3 hinweg erstrecken, so dass insbesondere auch hier eine geeignete Dichtheit erzielbar ist. Zudem ist erkennbar, dass der Aufnahmeraum 6 eine vergleichsweise große Höhe aufweist; insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Höhe des Aufnahmeraums 6 sich im Wesentlichen über die gesamte Höhe der Tragschienenelemente 1, 2 hinweg erstreckt. Beispielsweise kann die Gestaltung derart sein, dass die Höhe des Aufnahmeraums 6 wenigstens 60%, vorzugsweise wenigstens 80% der vertikalen Erstreckung des ersten U-Schenkels 11 beträgt.
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Beim gezeigten Ausführungsbeispiel lassen sich zur Montage zunächst die Tragschienen 1, 2 an einer Decke befestigen, beispielsweise unmittelbar oder aber abgehängt. In einem zweiten Schritt lässt sich das erste Profilteil 4 durch Herstellung der Rastverbindung R in die Tragschienen 1, 2 einrasten und in einem dritten Schritt lässt sich das zweite Profilteil 5 durch Herstellen der Klemmverbindung K mit dem ersten Profilteil 4 verbinden.
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Um den Aufnahmeraum 6 insgesamt dicht zu gestalten, ist dann lediglich noch an den beiden Stirnenden des Aufnahmeraums 6 eine geeignete Abdichtung anzubringen. Hierfür können bekannte fachmännische Maßnahmen vorgesehen sein.
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Die beiden Profilteile 4, 5 bilden über ihre Gesamtlänge λ hinweg einen dichten Formschluss. Sie bilden eine über ihre Gesamtlänge λ durchgängige Befestigungs- und Dichtverbindung zueinander. Stabilität und Tragfähigkeit wird durch die Tragschienenelemente 1, 2 gebildet, die Dichtheit durch den Aufnahmeraum 6 gewährleistet. Trotz großer Länge des Aufnahmeraums 6 lässt sich eine absolute Minimierung der Dichtsituation erzielen. Die Profilteile 4, 5 lassen sich zuverlässig in bzw. an den Tragschienenelementen 1, 2 anbringen.