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Die Erfindung betrifft eine Bandschleifmaschine mit einem endlosen Schleifband, das um mindestens zwei Umlenkrollen geführt ist, einem Antriebsmotor, auf dessen Ausgangswelle eine der Umlenkrollen als Treibrolle für das Schleifband angeordnet ist, einem Ständer, von dem ein Ende winkelverstellbar an dem Antriebsmotor befestigt ist, während an dem vom Antriebsmotor entfernten Ende die andere Umlenkrolle drehbar gelagert ist, einem verstellbar an dem Ständer angeordneten Auslegerarm, an dem ein weiteres Funktionselement drehbar gelagert ist, sowie einer Einrichtung zum Spannen des Schleifbandes und zur Einstellung der Laufmittigkeit des Schleifbandes.
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Es ist bereits eine Bandschleifmaschine desselben Erfinders bekannt (
DE 84 06 178 ). Diese Bandschleifmaschine hat sich in der Praxis zwar bereits bestens bewährt, jedoch ist mit dieser Bandschleifmaschine nur eine beschränkte Anzahl von Schleifarbeiten möglich.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannte Bandschleifmaschine derart weiterzuentwickeln, dass ihr Anwendungsbereich erheblich erweitert wird.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das Funktionselement austauschbar ist, und zwar einerseits durch eine weitere Umlenkrolle, um die das Schleifband herumläuft und die als Kontaktrolle beim Schleifen dient, und andererseits durch ein Rotationswerkzeug, das unabhängig von dem Schleifband mit Hilfe des Antriebsmotors antreibbar ist.
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Aufgrund dieser Merkmale ist die erfindungsgemäße Bandschleifmaschine vielfach einsetzbar. Es lassen sich Schleifarbeiten am fliegenden Band oder mit Abstützung durch die Kontaktrolle oder eine Kontaktplatte ausführen. Darüber hinaus kann die Kontaktrolle durch ein beliebiges Rotationswerkzeug ausgetauscht werden, sodass zusätzlich diverse Schleifarbeiten möglich sind, wobei ohne größere Umrüstarbeiten Bearbeitungen von Werkstücken am Schleifband und an verschiedenen Rotationswerkzeugen möglich sind.
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Die erfindungsgemäße Bandschleifmaschine in Verbindung mit den verschiedenen Rotationswerkzeugen kann auch transportabel ausgebildet sein, sodass sie überall dort anwendbar ist, wo sie gebraucht wird, wobei aufgrund des verstellbaren Ständers sowie des verstellbaren Auslegerarms diverse Schleifarbeiten in diversen Positionen der Maschine bzw. des Ständers möglich sind.
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Die erfindungsgemäße Bandschleifmaschine kann auch auf dem Support einer Drehmaschine montiert werden und kann bequem an verschiedene Spitzenhöhen angepasst werden.
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Zur Aufnahme und Lagerung der Kontaktrolle bzw. des Rotationswerkzeugs ist zweckmäßig ein Spindellager an dem Auslegerarm vorgesehen, in dem die Kontaktrolle bzw. das Rotationswerkzeug zuverlässig und stabil gelagert werden kann.
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Zum Antrieb des Rotationswerkzeugs ist zweckmäßig auf der Ausgangswelle des Antriebsmotors neben der Treibrolle eine Riemenscheibe angeordnet, sodass der Antrieb des Rotationswerkzeugs sehr vorteilhaft über einen Keilriemen erfolgen kann, wobei die Riemenscheibe dann als Keilriemenscheibe auszubilden wäre.
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Die Riemenscheibe bzw. Keilriemenscheibe ist vorzugsweise austauschbar, sodass sie durch Scheiben mit unterschiedlichen Durchmessern ersetzt werden kann, um die erforderliche Drehzahl für das jeweilige Rotationswerkzeug auswählen und einstellen zu können.
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Wenn das Rotationswerkzeug nicht benötigt wird und durch eine Kontaktrolle ersetzt wird, so braucht diese selbstverständlich nicht angetrieben zu werden, da das durch die Treibrolle angetriebene Schleifband die Kontaktrolle in Rotation versetzt.
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An dem Auslegerarm ist oberhalb des Spindellagers, sofern darin das Rotationswerkzeug gelagert ist, vorzugsweise eine Schutzhaube befestigbar. Diese kann höhen- und winkelverstellbar und gleichzeitig als Werkstückauflage zum Arbeiten am Schleifband ausgebildet sein. Auf diese Weise sind mit der erfindungsgemäßen Bandschleifmaschine verschiedene Schleifarbeiten möglich, ohne die Maschine aufwendig umrüsten zu müssen.
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Sowohl der Ständer als auch der an diesem befestigbare Auslegerarm können in Form von aneinander anliegenden Tragplatten ausgebildet sein.
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Eine solche Konstruktion weist den Vorteil auf, dass der Auslegerarm an dem Ständer mit sehr einfachen Mitteln in der Anlageebene der Tragplatten höhenverstellbar, seitenverstellbar und winkelverstellbar befestigbar ist.
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Zur Verstellung des Auslegers relativ zu dem Ständer kann an dem Ständer ein vertikal verlaufendes Langloch und an dem Auslegerarm ein in seiner Längsrichtung verlaufendes weiteres Langloch ausgebildet sein, wobei mindestens ein durch beide Langlöcher hindurchgreifender Feststeller vorgesehen ist. Der Feststeller kann dabei als sogenannter Schnellfeststeller ausgebildet sein, damit ein zügiges Anpassen der Maschine an den jeweiligen Schleifvorgang möglich ist.
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Darüber hinaus kann der Ständer in einem Abstand von seinem Langloch eine parallel zu diesem angeordnete Reihe von Bohrungen aufweisen, wobei ein zweiter Feststeller vorgesehen ist, der durch das Langloch des Auslegers sowie durch die in dem Ständer vorgesehenen Bohrungen hindurchgreift.
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Ein besonders einfacher Feststellmechanismus kann dadurch erfolgen, dass die in dem Ständer vorgesehenen Bohrungen als Gewindebohrungen und der dazugehörige Feststeller als Schraube ausgebildet ist.
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Alternativ kann an dem Ständer anstelle der Reihe von Bohrungen ein zweites Langloch vorgesehen sein, welches sich über den Bereich der Reihe der Bohrungen erstreckt.
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Die erfindungsgemäße Konstruktion macht es auch möglich, dass als Antriebsmotor ein handelsüblicher Elektromotor verwendet werden kann. Zur Befestigung des Ständers an dem Motorflansch weist dieser zweckmäßig nahe seinem unteren Ende eine kreisförmige Ausnehmung auf, während an dem Motorflansch ein Koppel-Zentrier-Flansch anliegt, dessen Zentrierteil genau in die kreisförmige Ausnehmung des Ständers passt. Von der anderen Seite aus liegt an dem Ständer ein Spannflansch gegen den Zentrierteil an, der mit Hilfe von mehreren, über den Umfang verteilt angeordneten Schrauben mit dem Motorflansch verbunden werden kann. Aufgrund dieser Konstruktion ist der Ständer um die Ausgangswelle des Motors stufenlos schwenkbar und sehr einfach zu handhaben.
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Zum Festlegen des Ständers relativ zu dem Elektromotor kann an mindestens einer Stelle des außerhalb der Ausnehmung liegenden Bereichs des Ständers ein auf beiden Flachseiten des Ständers anliegendes, zusammendrückbares Backenpaar vorgesehen sein, mit dem der Ständer in der gewünschten Position relativ zu dem Motor fixierbar ist.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielhaft veranschaulicht und im Nachstehenden im Einzelnen anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
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1: eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Bandschleifmaschine,
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2: eine Seitenansicht der Bandschleifmaschine in Richtung des Pfeils II, wobei an dem Auslegerarm eine Kontaktrolle gelagert ist,
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3: die gleiche Ansicht wie 2, in Richtung des Pfeils III, wobei an dem Auslegerarm ein Rotationswerkzeug gelagert ist, und
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4: in vergrößerter Darstellung den Bereich der Befestigung des Ständers an dem Motorflansch.
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Nach der Zeichnung besteht die erfindungsgemäße Bandschleifmaschine im Wesentlichen aus einem Ständer 1, einem an diesem befestigten Auslegerarm 2, einer im oberen Bereich des Ständers 1 gelagerten oberen Umlenkrolle 4, einer unteren Umlenkrolle 5, die als Treibrolle auf der Ausgangswelle 6 des Elektromotors 3 sitzt, sowie einem endlosen Schleifband 7, welches um die beiden Umlenkrollen 4 und 5 läuft. An dem Auslegerarm 2 kann wahlweise eine weitere Umlenkrolle 8 angeordnet sein, wie in 2 dargestellt, oder aber ein Rotationswerkzeug 9, wie es in 3 veranschaulicht ist.
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Sowohl der Ständer 1 als auch der an diesem befestigbare Auslegerarm 2 sind in Form von Tragplatten, vorzugsweise aus Stahl, ausgebildet und liegen flach aneinander an. Der Auslegerarm 2, der verstellbar an dem Ständer 1 angeordnet ist, kann in verschiedensten Positionen relativ zu dem Ständer 1 fixiert werden. Der Verstellmechanismus ist dergestalt ausgebildet, dass der Auslegerarm 2 in der Anlageebene der Tragplatten höhenverstellbar, seitenverstellbar und winkelverstellbar befestigbar ist.
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Zur Verstellung des Auslegerarms 2 ist an dem Ständer 1 auf der in 2 und 3 rechten Seite ein vertikal verlaufendes Langloch 10 vorgesehen, während an dem Auslegerarm 2 ein in seiner Längsrichtung verlaufendes Langloch 11 ausgebildet ist.
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Wie aus 2 und 3 zu entnehmen ist, kreuzen sich die Langlöcher 9 und 10 bei horizontaler Ausrichtung des Auslegerarms 2 genau senkrecht. Zum Fixieren des Auslegerarms 2 an dem Ständer 1 dient dabei ein durch beide Langlöcher hindurchgreifender Feststeller 11.
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Um die Stabilität der jeweiligen Position des Auslegerarms 2 an dem Ständer 1 zu erhöhen, weist der Ständer 1 in einem Abstand von seinem Langloch 10 eine parallel zu diesem angeordnete Reihe von Bohrungen 13 auf. Zur Schaffung eines weiteren Befestigungspunktes dient ein zweiter Feststeller 14, der durch das Langloch 11 des Auslegerarm 2 sowie wahlweise durch eine der in dem Ständer 1 vorgesehenen Bohrungen 13 hindurchgreift. Die Bohrungen 13 sind dabei als Gewindebohrungen ausgebildet, sodass als Feststeller eine einfache Schraube genügt, die durch das Langloch hindurchgesteckt und in die jeweilige Bohrung 12 eingedreht wird. Der erste Feststeller 12 wird bei der Verstellung des Auslegerarms 2 als Schnellfeststeller verwendet, und anschließend wird dann die als zweiter Feststeller 14 vorgesehene Schraube festgezogen, sodass eine sehr stabile Positionierung des Auslegerarms 2 an dem Ständer 1 bei sehr kurzer Rüstzeit erzielt werden kann.
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Anstelle der Bohrungen 13 kann alternativ auch ein Langloch vorgesehen sein, welches sich über die gesamte Höhe der Lochreihe erstreckt.
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Zur Aufnahme und Lagerung der weiteren Umlenkrolle 8, die als Kontaktrolle dienen soll, sowie des Rotationswerkzeugs 9, beispielsweise einer Schleifscheibe, ist an dem in 2 und 3 linken Ende des Auslegerarms 2 ein Spindellager 15 vorgesehen, in welches die jeweilige seitlich vorspringende Rotationsachse 16 der Kontaktrolle 8 bzw. des Rotationswerkzeugs 9 eingreift und dabei fest und stabil über Kugellager 17 gelagert ist.
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In der in 2 dargestellten Konstellation ist an dem Auslegerarm 2 die Kontaktrolle 8 gelagert, sodass das Schleifband 7 über die auf der Ausgangswelle 6 des Elektromotors 3 sitzende Treibrolle 5, die Kontaktrolle 8 sowie die obere Umlenkrolle 4 läuft. Die Schleifarbeiten spielen sich dann im Bereich der Kontaktrolle 8 ab. Um die Werkstückbearbeitung zu erleichtern, kann an den Auslegerarm 2 eine Werkstückauflage 18 angesetzt werden.
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Wenn dagegen am fliegenden Schleifband 7 gearbeitet werden soll, so kann der Auslegerarm 2 in 2 nach rechts verschoben werden, bis das Schleifband 7 von der Kontaktrolle 8 freikommt. Um dabei den Längenausgleich für das Schleifband 7 herzustellen, ist die obere Umlenkrolle 4 in einer Spanneinrichtung 19 gelagert, die auch zur Einstellung der Laufmittigkeit ausgerüstet sein kann. Die obere Umlenkrolle 4 kann dann durch Betätigung einer Handkurbel 20 nach oben gefahren werden kann, wodurch das Schleifband 7 entsprechend fest gespannt wird.
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Alternativ könnte die Kontaktrolle 8 auch völlig entfernt werden, um ein Arbeiten am fliegenden Band zu ermöglichen. Das fliegende Band kann aber auch durch eine Kontaktplatte 8a abgestützt sein, sodass das Schleifen am Schleifband 7 eine stabile Abstützung erfährt.
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Bei der in 3 dargestellten Konstellation ist in dem Spindellager 15 ein beliebigen Rotationswerkzeug 9, beispielsweise eine den Bedürfnissen angepasste Schleifscheibe, eingesetzt.
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Bei dieser Betriebsmöglichkeit muss das Rotationswerkzeug 9 gesondert angetrieben werden. Wie insbesondere aus 1 zu erkennen ist, sitzt auf der Ausgangswelle 6 des Elektromotors 3 nicht nur die Treibrolle 5, sondern es ist zwischen der Treibrolle 5 und dem Elektromotor 3 eine Keilriemenscheibe 21 angeordnet, über die ein Keilriemen 22 läuft. Wie weiterhin aus 1 und 3 hervorgeht, ist auf der Achse des Rotationswerkzeugs 9 eine weitere Keilriemenscheibe 23 angeordnet, sodass das Rotationswerkzeug 9 unmittelbar von dem Elektromotor 3 angetrieben werden kann. Um den Keilriemen 22 ausreichend zu spannen, kann gemäß 3 eine zusätzliche Spannvorrichtung 22a vorgesehen sein.
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Oberhalb des Rotationswerkzeugs 9 ist gemäß 3 eine Schutzhaube 24 angeordnet, die höhen- und winkelverstellbar an dem Auslegerarm 2 befestigt ist.
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Gemäß 3 läuft das Schleifband 7 bei dieser Konstellation ausschließlich um die obere Umlenkrolle 4 sowie die untere Umlenkrolle bzw. Treibrolle 5. Das dem Rotationswerkzeug 9 zugewandt Trum des Schleifbandes 7 verläuft dabei unmittelbar hinter der Schutzhaube 24, sodass diese gleichzeitig als Werkstückauflage verwendet werden kann, wenn die Bedienungsperson Arbeiten am Schleifband 7 ausführen möchte.
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Eine weitere Variationsmöglichkeit zur Handhabung der erfindungsgemäßen Bandschleifmaschine besteht darin, dass der Maschinenständer 1 relativ zu dem Elektromotor 3 schwenkbar ausgeführt ist. Dieser Schwenkmechanismus ist insbesondere in 4 der Zeichnung veranschaulicht.
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Zur Lagerung des plattenförmigen Maschinenständers 1 weist dieser nahe seinem unteren Ende eine kreisförmige Ausnehmung 25 auf. Auf den Motorflansch 26 ist ein gesonderter Koppel-Zentrier-Flansch 27 aufgesteckt, dessen Zentrierteil 28 genau in die kreisförmige Ausnehmung 25 des Maschinenständers 1 passt. Von der vom Elektromotor 3 abgewandten Seite aus wird ein Spannflansch 29 aufgesetzt, der mit Hilfe von mehreren über den Umfang verteilt angeordneten Schrauben 30 mit dem Motorflansch 26 verbunden wird. Der Maschinenständer 1 sitzt dabei folglich zwischen dem Koppel-Zentrier-Flansch 27 und dem Spannflansch 29 und kann stufenlos verschwenkt werden.
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An einer Stelle des außerhalb der kreisförmigen Ausnehmung 25 liegenden Bereichs des Maschinenständers 1 ist ein auf beiden Flachseiten des Maschinenständers 1 anliegendes, zusammendrückbares Backenpaar 31 vorgesehen, welches mit Hilfe einer Schraube 32 fest zusammengedrückt werden kann. Dadurch wird der Maschinenständer 1 sehr stabil in der gewünschten Position relativ zu dem Elektromotor 3 gehalten.
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Durch die Erfindung wird eine universal anwendbare Bandschleifmaschine geschaffen. Diese kann stationär angeordnet werden, indem der Elektromotor 3 fest mit einer Unterlage verbunden wird. Die Bandschleifmaschine ist aber auch transportabel und kann ohne weiteres auch mit dem Support einer Drehmaschine oder dergleichen verbunden werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Maschinenständer
- 2
- Auslegerarm
- 3
- Antriebsmotor/Elektromotor
- 4
- obere Umlenkrolle
- 5
- untere Umlenkrolle/Treibrolle
- 6
- Ausgangswelle des Elektromotors 3
- 7
- Schleifband
- 8
- weitere Umlenkrolle/Kontaktrolle
- 8a
- Kontaktplatte
- 9
- Rotationswerkzeug
- 10
- Langloch im Maschinenständer
- 11
- Langloch im Auslegerarm
- 12
- Feststeller
- 13
- Bohrungen
- 14
- zweiter Feststeller
- 15
- Spindellager
- 16
- Rotationsachse
- 17
- Kugellager
- 18
- Werkstückauflage
- 19
- Spanneinrichtung
- 20
- Handkurbel
- 21
- Keilriemenscheibe
- 22
- Keilriemen
- 22a
- Spanneinrichtung für den Keilriemen
- 23
- Keilriemenscheibe
- 24
- Schutzhaube
- 25
- kreisförmige Ausnehmung des Maschinenständers
- 26
- Motorflansch
- 27
- Koppel-Zentrier-Flansch
- 28
- Zentrierteil
- 29
- Spannflansch
- 30
- Schrauben
- 31
- Backenpaar
- 32
- Schraube
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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