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Die Erfindung betrifft eine Lüftungsvorrichtung zur Lüftung eines Innenraumes einer Stallung, insbesondere für die Massentierhaltung, gemäß der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
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Dabei dienen Stallungen der Tierhaltung von einer Mehrzahl von Tieren, insbesondere zum Zwecke der Massentierhaltung beispielsweise für die Tiermast oder die Tierzucht wie auch der Unterstellung von Tieren, vorzugsweise von Nutztieren, wie es Schweine, Kühe, Schafe und Geflügel sein können.
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Lüftungsvorrichtungen der betreffenden Art sind allgemein bekannt und dienen dazu, Luft aus dem Innenraum einer Stallung abzuführen, um diese beispielsweise der Umgebungsluft oder dem Innenraum einer Stallung als Sekundärluft wieder zuzuführen. Der Innenraum einer Stallung dient dabei der Aufnahme der betreffenden Tiere zum Zwecke der Unterbringung.
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Ferner können Lüftungsvorrichtungen der betreffenden Art dazu eingesetzt werden, den Innenraum einer Stallung zu lüften, um zu verhindern, dass im Innenraum ein für die Gesundheit von Tieren bzw. Personen ungünstiges Klima entsteht.
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Im Rahmen der Überwachung der Luftkontamination in der Umgebung von Stallungen wie auch innerhalb einer Stallung sind an die Lüftungsvorrichtungen der betreffenden Art erhöhte Anforderungen gestellt, um die Luftqualität der Raumluft aus dem Innenraum nach Durchströmen der betreffenden Lüftungsvorrichtung auf ein Niveau zu bewegen, auf dem eine Gefährdung für Menschen, Tiere und Umwelt ausgeschlossen werden kann bzw. das Niveau mindestens den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Dazu ist es insbesondere wesentlich, gesundheits – wie auch umweltgefährdende Bestandteile, wie es u.a. Keime, Bakterien, Geruchsstoffen, Luftpartikel/Staubpartikel sind, der aus dem Innenraum der Stallung über eine Lüftungsvorrichtung geführten Raumluft möglichst umfangreich zu entziehen und schließlich insbesondere der Umgebung der Stallung zuzuführen bzw. wenigstens teilweise dem Innenraum zur Wiederverwendung wieder zuzuführen.
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Zur Lüftung des Innenraumes einer Stallung weisen die Lüftungsvorrichtungen einen Strömungskanal auf, durch den bei Betrieb der Lüftungsvorrichtung Raumluft von einem dem Innenraum zugewandten Lufteinlass zu einem dem Innenraum abgewandten Luftauslass strömt.
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Ferner weisen die Lüftungsvorrichtung der bekannten Art eine in einem Abschnitt des Strömungskanals gebildete Luftfiltereinrichtung auf, die im Betrieb der Lüftungsvorrichtung in den Strömungskanal einströmende Luft reinigt und dabei insbesondere Luftkontaminationen ausfiltert, so dass die entsprechend gefilterte Luft aus der Luftfiltereinrichtung beispielsweise der Umgebung der Stallung zuströmt.
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Zur Reduzierung ungewünschter Luftbestandteile weisen die bekannten Lüftungsvorrichtungen mechanische wie auch biologische Filter auf, um ungewünschte Luftbestandteile der aus dem Innenraum der Stallung abgeführten Raumluft zu reduzieren.
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Darüber hinaus können neben trockenen Filtern auch Waschmedien zum Einsatz kommen, die ebenfalls der Reinigung der Raumluft aus dem Innenraum dienen.
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Eine Problematik der bekannten Verfahren und Vorrichtungen der betreffenden Art besteht darin, dass die gegenwärtigen Lüftungsvorrichtungen hohe Betriebskosten verursachen, da die verwendeten Filter bzw. Waschmedien in vergleichsweise kurzen Abständen gewechselt oder aufbereitet werden müssen.
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Des Weiteren ergibt sich die Problematik von hohen Energieverbräuchen, die die Betriebskosten derartiger Lüftungsvorrichtungen erhöhen.
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Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus den derzeit bekannten Verfahren bzw. Vorrichtungen der betreffenden Art ungünstige Kosten-/Nutzenrelationen, die u. a. durch geringe Wirkungsgrade der Filtration ungewünschter Luftbestandteile aus der Luft bzw. Raumluft der Stallung hervorgerufen sind.
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Eine Entkeimungsfilterstufe kann u.a. auch auf einfache Art und Weise unter Verwendung so genannter Filtermatten realisiert werden, die Filtermatten beispielsweise aus Glasfaser oder Zellulose bestehen bzw. solche aufweisen können. Deren Fasern besitzen u. a. einen Faserdurchmesser im Mikrometerbereich.
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Zur Entkeimung von Luft kommen unter anderem Einwegfilter zum Einsatz, die z.B. nach einer vorbestimmten Nutzungsdauer ausgetauscht werden, um eine Entkeimung der Luft zu realisieren.
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Daneben sind Lösungen zur Ausbildung einer Entkeimungsfilterstufe bekannt, die mittels ultravioletter Bestrahlung der Luft entsprechend schädliche Keime/Mikroorganismen wie auch ungewünschte Moleküle/Molekülketten bzw. Verbindungen in der Luft in dem gewünschten Umfang ausfiltern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Wirkungsgrad einer Lüftungsvorrichtung zu erhöhen und gleichfalls den Wartungsaufwand bzw. die Standzeit einer Lüftungsvorrichtung zu verbessern. Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Wirtschaftlichkeit einer Lüftungsvorrichtung zu verbessern.
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Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf eine Verwendungsposition einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung, in der diese für dessen Betrieb zur Lüftung eines Innenraumes einer Stallung mittels Luft/Außenluft an einer Stallung bzw. dem Innenraum einer Stallung angeordnet ist.
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Ein nachfolgend erfolgter Bezug auf Luftströmungen der Luft erfolgt vor dem Hintergrund des Betriebs einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung zur Luftfilterung bzw. -reinigung.
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Gleiches gilt für die Funktion von insbesondere elektrisch betriebenen Einrichtungen während des Betriebs einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung, wie es ein Lüfter bzw. Elektroden sein können.
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Die zuvor genannten Aspekte gelten sinngemäß, auch wenn eine explizite Erwähnung unterbleibt.
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Erfindungsgemäß ist unter Betrieb bzw. Verwendung einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung zu verstehen, dass eine erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung an dem Innenraum der Stallung bzw. an der Stallung derart angeordnet ist, dass die Raumluft aus dem Innenraum mittels des Strömungskanals einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung durch die Luftfiltereinrichtung zur Reinigung der Raumluft geleitet wird bzw. geleitet werden kann. Die dem Innenraum der Stallung durch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung entzogene Raumluft wird dem Innenraum entsprechend wieder zugeführt.
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Im Sinne der Erfindung wird der Begriff Luft bzw. Raumluft im Weiteren auch abkürzend für die betreffende Luft in den einzelnen Stadien bzw. Vorgängen zur Luftfilterung/-reinigung/-umwandlung/-veränderung durch eine erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung verwendet, um zur besseren Übersicht die Funktionen einer erfindungsgemäßen Lüftungseinrichtung darzulegen.
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Ferner wird im Sinne der Erfindung unter einem Aerosol ein Gemisch bzw. eine Dispersion aus festen bzw. flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas verstanden, wobei die Schwebeteilchen im Weiteren auch als Aerosolpartikel bzw. verkürzt als Partikel bezeichnet werden.
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Zur Lösung der Aufgabe sieht die Erfindung vor, dass die Entkeimungsfilterstufe einer erfindungsgemäßen Lüftungseinrichtung zur Anregung einer Plasmabildung der sie durchströmenden Luft eingerichtet und ausgebildet ist.
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Durch die Erzeugung eines Plasmas während des Betriebs einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung in der die Entkeimungsfilterstufe durchströmenden Luft wird zunächst erreicht, dass Keime wenigstens teilweise aus der Luft in unschädliche Bestandteile umgewandelt bzw. neutralisiert werden.
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Erfindungsgemäß ist unter einem Plasma ein Gas zu verstehen, dessen Bestandteile wenigstens teilweise Ionen und Elektronen aufweisen und damit freie Ladungsträger enthalten. Dadurch verfügt Plasma über eine bakterizide, viruzide wie auch fungizide Wirkung, wodurch neben einer Neutralisierung von Keimen bzw. Partikeln unter anderem auch als unangenehm wahrgenommene Gerüche aus der betreffenden Luft durch das gebildete Plasma eliminiert bzw. reduziert werden können. Durch die Plasmabildung bzw. die Luftionisation entsteht unter anderem Ozon, das eine Spaltung verschiedenartiger Moleküle bzw. Molekülketten bewirkt.
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Die Anregung der Luft zur Bildung eines Plasmas führt zu einem Plasmazustand der Luft, in der die entstehende Ionen, die freie Radikale im Plasma bilden, wobei die freien Elektronen bewirken, dass diese wiederum mit den in der Luft bzw. dem Plasma enthaltenen Molekülen/-ketten, Aerosolpartikeln bzw. Keimen reagieren, um letztgenannte wiederum deren schädigender Wirkung für Menschen, Tiere und die Umwelt auf ein gewünschtes Maß herabzusetzen.
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Im Rahmen der Erfindung wird unter dem Begriff "Keim“ ein Mikroorganismus in einem beliebigen Entwicklungsstadium verstanden, wodurch neben einem aktiven Mikroorganismus auch dessen Ruhestadien (z. B. Sporen) umfasst sind.
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Ferner wird im Rahmen der Erfindung unter einer Entkeimung von Luft bzw. Raumluft die Abtötung bzw. Umwandlung von Keimen bzw. deren Neutralisierung zum Zweck der Herabsetzung ihrer o.g. Gefährdung verstanden.
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Ferner umfasst erfindungsgemäß ein Entkeimen von Luft bzw. Raumluft die dem Plasma inne wohnende Eigenschaft, dass in einem Oxidationsprozess schädliche bzw. instabile Moleküle/-ketten der Luft/Außenluft durch das Plasma zersetzt bzw. in stabile Verbindungen umgewandelt werden.
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Ein derartiger Oxidation- bzw. Zersetzungsprozess wird vielfach auch als kalte Verbrennung bezeichnet. Dadurch werden erfindungsgemäß die sich in der betreffenden Luft bzw. dem Plasma befindlichen Keime wenigstens teilweise reduziert, wodurch eine schädigende Wirkung bzw. Gefährdung für Menschen, Tiere und die Umgebung einer Stallung signifikant reduziert wird. Dazu trägt das bei der Plasmabildung entstehende Ozon bei, das eine keimeliminierende/-neutralisierende Wirkung besitzt.
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Dadurch wird mittels einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung vorteilhafterweise erreicht, dass eine effiziente Methode zur deutlichen Reduzierung bzw. Abtötung von Keimen, Bakterien und Bioaerosolen der durch die Luftfilterstufe strömenden Raumluft des Innenraumes einer Stallung bewirkt ist.
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Des Weiteren ist auf vorteilhafte Weise erreicht, dass die für den Betrieb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung notwendigen Betriebsstoffe bzw. Betriebsmittel auf ein Minimum reduziert werden können.
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Des Weiteren ist vorteilhafterweise erreicht, dass durch die Entkeimungsfilterstufe der Grad der Luftkontamination hinsichtlich Geruchsstoffe, Aminverbindungen, organische Säuren, Phenole, Ammoniak sowie Schwefel- und Kohlenwasserstoffe wie auch die betreffenden mitgeführten Bakterien und Keime hinsichtlich ihrer ungewünschten Wirkung reduzierbar sind.
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Ferner führt die Plasmabildung in der die Entkeimungsfilterstufe durchströmenden Luft vorteilhafter Weise dazu, dass eine Selbstreinigung der Entkeimungsfilterstufe realisiert ist, wodurch der Wartungsaufwand einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung deutlich reduzierbar ist.
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Zudem hat sich im Rahmen der Erfindung gezeigt, dass Geruchsbelästigungen, wie sie durch die Raumluft des Innenraumes einer Stallung u.a. durch die darin befindlichen Tiere hervorgerufen werden, bei Betrieb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung deutlich gemindert werden.
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Schließlich trägt eine erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung auch dazu bei, dass bestehende Stallungen nicht zwingend nur an wohnsiedlungsfernen Orten bestehen müssen. Damit ergeben sich eine nahezu Wahlfreiheit hinsichtlich des Aufstellungsortes neuer Stallungen. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch für den Standort bestehender Stallungen Vorteile, die bei Entstehung neuer Siedlungen nicht zwingend räumlich verdrängt werden.
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Erfindungsgemäß ist unter Betrieb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung bzw. dessen Entkeimungsfilterstufe zu verstehen, dass diese zur Filterung der Luft bzw. Entkeimung der Luft aktiviert ist und für den vorbestimmten Zweck einer Entkeimung bzw. Filterung der Raumluft des Innenraumes einer Stallung für die Abgabe an die Umgebung oder Rückführung an den Innenraum wie auch andere Räume eingerichtet und ausgebildet ist.
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Erfindungsgemäß ist unter Strömungsrichtung die Strömung der Luft durch den Strömungskanal einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung von dem den Innenraum zugewandten Lufteinlass des Strömungskanals zu dem den Innenraum abgewandten Luftauslass verstanden.
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Erfindungsgemäß kann die Ausgestaltung eines Lufteinlasses bzw. Luftauslasses des Strömungskanals einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung in weiten Grenzen gestaltet werden.
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Die Anregung von Luft zur Plasmabildung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Beispielsweise kann durch eine Strahlungsanregung eine ionisierende Strahlung erzeugt werden, die eine Plasmabildung in der Luft ermöglicht.
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Darüber hinaus ist es möglich, eine Anregung der Luft durch elektromagnetische Felder vorzunehmen, bei denen die Ionisation der Luft durch Elektronenstoßionisation erzeugt werden kann. Dazu ist es beispielsweise möglich, Laserstrahlung zu verwenden, um die Luft zur Ausbildung eines Plasmas anregen kann.
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Zudem ist es möglich, eine Anregung der Luft zur Plasmabildung durch elektrische Anregung zu erreichen, wobei ein elektrisches Wechselfeld inzwischen zwei parallel zueinander angeordnet, insbesondere plattenformartigen, Elektroden angelegt wird, wobei durch die Anlegung eines elektrischen Wechselfeldes die zwischen den Elektroden befindliche Luft zur Plasmabildung angeregt wird.
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Dabei ist es möglich, die (plattenformartigen) Elektroden auch außerhalb des Strömungskanals, durch den die Luft zur Lüftung des Innenraumes der Stallung geführt wird bzw. strömt, anzuordnen, wodurch eine sogenannte Elektrodenlose Anregung erfolgt.
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Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass Verunreinigungen durch das Elektrodenmaterial bzw. ein Verschleiß der Elektroden vermieden werden kann.
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Darüber hinaus ist es möglich, eine Anregung der Luft zur Plasmabildung durch die Verwendung einer Gleichspannung zu erreichen, die zwischen zwei Elektroden angelegt wird.
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Bei geeigneter Kombination von Spannung, Elektrodenabstand und Gasdruck wird erreicht, dass sich ein Plasma in der Luft bildet, die einen zwischen den zueinander beabstandet angeordneten Elektroden gebildeten Spalt durchströmt.
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Die an die Elektroden angelegte notwendige Gleichspannung zu Anregung einer Plasmabildung in der Luft kann durch das so genannte Paschen-Gesetz bestimmt werden, wodurch die benötigte Spannung vom Elektrodenabstand, deren Form und dem Gasdruck der betreffenden Luft abhängt.
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Dazu ist in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung berücksichtigt, dass bei Betrieb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung die Entkeimungsfilterstufe für die Anregung einer Plasmabildung ein elektrisches Feld in der sie durchströmen Luft erzeugt, wobei der Lüftungsvorrichtung insbesondere zwei, vorzugsweise parallel, zueinander beabstandete Plattenelektroden in dem Strömungskanal angeordnet sind, die vorzugsweise mittels einer an sie angelegten Gleichspannung die zwischen den zueinander beabstandeten Plattenelektroden durchströmende Luft zur Plasmabildung anregen.
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Erfindungsgemäß wird unter einer Plattenelektrode eine Elektrode verstanden, deren Wirkfläche zur Erzeugung eines elektrischen Feldes plattenformartig ausgebildet ist.
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Mittels einer parallel zueinander beabstandete Anordnung der Elektroden/Plattenelektroden ist ein hoher Wirkungsgrad für die Anregung der während des Betriebs einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung zwischen den Elektroden strömenden Luft erreicht, der mit der Anzahl der verwendeten Elektroden/Plattenelektroden steigerbar ist, wodurch eine effiziente Anregung der betreffenden Luft ermöglicht ist.
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Zur Erzeugung eines elektrischen Feldes durch die Elektroden bzw. Plattenelektroden kann eine Gleichspannung verwendet werden, die durch ein elektrisches Kontaktieren/Verbinden der Elektroden/Plattenelektroden mit einer entsprechenden elektrischen Energieversorgungseinrichtung ermöglicht werden kann, die die notwendige Gleichspannung für den Betrieb der Elektroden/Platten-elektroden bereitstellt (analoges gilt für die Verwendung einer Wechselspannung).
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Eine Gleichspannung liegt dabei in einem Hochspannungsbereich, beispielsweise und vorzugsweise in einem Spannungsbereich zwischen 10–20 Kilovolt, wobei grundsätzlich lediglich eine geringe Stromstärke zur Anregung von Luft für die Plasmabildung notwendig ist, die beispielsweise und vorzugsweise in einem Bereich von 1–10 mA liegt. Weitere Bestimmungen für die notwendige Gleichspannung ergeben aus den zuvor genannten Abhängigkeiten gemäß dem Paschen-Gesetz.
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Eine Anordnung parallel zueinander beabstandeter Plattenelektroden erfolgt insbesondere quer zur Strömungsrichtung und insbesondere in Richtung der Flächennormalen der Plattenflächen, die sich durch die plattenformatige Formgebung der für die Erzeugung eines elektrischen Feldes wirksamen Fläche (Wirkfläche) der Elektrode ergibt.
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Durch die plattenformatige Gestaltung der Elektroden ist erreicht, dass auf einfache Art und Weise eine effektive Anregung der zwischen ihnen durchströmenden Luft erreicht ist. Die jeweilige Plattenelektroden sind in Verwendungsposition einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung derart angeordnet ist, dass eine Erstreckungsrichtung der elektrischen plattenformartigen Wirkfläche, die der Bildung eines elektrisches Feld dient, in Richtung der Strömungsrichtung der Luft angeordnet ist (analog ist die weitere Erstreckungsrichtung der Wirkfläche quer zur Strömungsrichtung ausgerichtet).
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Diese Anordnung der Elektroden bzw. Plattenelektroden ist in einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung dadurch berücksichtigt, dass die Entkeimungsfilterstufe wenigstens zwei oder eine Mehrzahl von Elektroden, insbesondere Plattenelektroden, aufweist, die in dem Abschnitt des Strömungskanals insbesondere quer zur Strömungsrichtung zueinander, insbesondere parallel, beabstandet, vorzugsweise gleich beabstandet, in dem Abschnitt des Strömungskanals angeordnet sind. Dabei ist im Sinne der Erfindung unter den zuvor genannten Begriffen "parallel" bzw. "gleich" auch eine Anordnung/Ausrichtung im Sinne von im Wesentlichen "parallel“ bzw. im Wesentlichen "gleich“ verstanden, wobei insbesondere mögliche Abweichungen insbesondere fertigungsbedingt sind bzw. durch den Betrieb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung auftreten.
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Eine Steigerung des Wirkungsgrades der Entkeimungsfilterstufe einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung kann dadurch erreicht werden, dass sowohl quer zu Strömungsrichtung als auch in Strömungsrichtung Elektroden bzw. Plattenelektroden angeordnet sind, wobei die Plattenelektroden in Schichten angeordnet sind, bei denen die Elektroden, die einer Schicht zugeordnet sind, zueinander quer zu Strömungsrichtung, insbesondere parallel, vorzugsweise gleich, beabstandet angeordnet sind und innerhalb der Schicht insbesondere parallel zueinander angeordnet sind.
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Dazu ist in einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Elektroden/Plattenelektroden in wenigstens zwei jeweils quer zur Strömungsrichtung erstreckten Schichten zugeordnet sind, wobei eine Schicht wenigstens zwei oder einer Mehrzahl quer zur Strömungsrichtung zueinander beanstandet, insbesondere gleich beabstandet, angeordneter Elektroden, insbesondere Plattenelektroden, aufweist und vorzugsweise die Elektroden einer Schicht zu den Elektroden einer strömungstechnisch direkt nachgeordneten Schicht quer zur Strömungsrichtung versetzt bzw. beabstandet angeordnet sind.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Elektroden/Plattenelektroden zueinander wird erreicht, dass die Strömung der Luft möglichst gering beeinträchtigt wird und gleichfalls ein hoher Grad der Anregung zur Plasmabildung in der die Elektroden/Plattenelektroden passierende Luft erreicht wird.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Elektroden einer Schicht zu den Elektroden einer strömungstechnisch direkt nachgeordneten Schicht wird erreicht, dass die Elektroden in Strömungsrichtung einer Schicht zu den Elektroden einer strömungstechnisch direkt nachgeordneten Schicht nicht kollinear zueinander angeordnet sind.
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Die Ausrichtung der Plattenelektroden erfolgt dabei vorzugsweise parallel beabstandet zueinander, so dass ein definierter Spalt zwischen den Elektroden für die Durchströmung der Luft zur Anregung einer Plasmabildung auf einfache Art und Weise gebildet ist.
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Im Sinne der Erfindung wird unter einer strömungstechnisch direkt nachgeordneten Schichten verstanden, dass die entsprechende nachgeordnete Schicht der vorhergehenden Schicht in Strömungsrichtung nachgeordnet ist, ohne dass dazwischen eine weitere Schicht mit Elektroden vorgesehen ist.
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Erfindungsgemäß ist es ebenfalls möglich, dass die Elektroden einer Schicht in Strömungsrichtung zueinander versetzt angeordnet sind. Zudem ist es möglich, in Strömungsrichtung unterschiedlich lange Elektroden zu verwenden, die bei Betrieb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung innerhalb des Strömungskanals, insbesondere Schichtübergreifen, angeordnet sind.
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Zur Steigerung des Wirkungsgrades der Entkeimungsfilterstufe einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung sieht eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Luftfiltereinrichtung eine Partikelfilterstufe aufweist, die zur wenigstens teilweisen Ausfilterung von Aerosolpartikeln aus der sie durchströmenden Luft ausgebildet und eingerichtet ist, wobei die Entkeimungsfilterstufe der Partikelfilter strömungstechnisch nachgeordnet ist.
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Dazu ist in einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Partikelfilterstufe wenigstens einen Partikelfilter, insbesondere wenigstens ein Molekularsieb bzw. einen Trockenfilter, aufweist, wobei der Trockenfilter bzw. das Molekularsieb vorzugsweise aus natürlicher bzw. synthetischer Zeolithe besteht oder solche aufweist.
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Molekularsiebe haben den Vorteil, dass sie durch Erhitzen recycelt bzw. in ihrer Wirkung regeneriert werden können, wodurch sie wiederholt innerhalb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung eingesetzt werden können.
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Erfindungsgemäß wird durch die Partikelfilterstufe auf vorteilhafte Weise erreicht, dass die sie durchströmende Luft wenigstens teilweise von Flüssigkeiten, wie es Wasser wie auch Öle sein können, befreit wird.
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Darüber hinaus ist es mittels einer erfindungsgemäßen Partikelfilterstufe erfindungsgemäß ebenso möglich, kleine Partikel innerhalb der Luft, wie es Stäube sein können, aus der Luft auszufiltern. Die Wahl der Mittel zur Bildung einer Partikelfilterstufe ist erfindungsgemäß in weiten Grenzen möglich. Beispielsweise und insbesondere können auch sogenannte Trockenfilter eingesetzt werden, um eine entsprechende Filterwirkung zu erreichen.
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Zur Ausfilterung von gröberen Partikeln, wie es Insekten(-körper), Staubkörner und ähnliches sein können, die als Schwebestoffe in der Raumluft befindlich sind, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Luftfiltereinrichtung wenigstens einen Grobpartikelfilter aufweist, der zur Ausfilterung grober, insbesondere sichtbarer, Partikel aus der diesen durchströmenden Luft eingerichtet und ausgebildet ist, wobei die Partikelfilterstufe strömungstechnisch dem Grobpartikelfilter nachgeordnet ist.
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Dadurch ist vorteilhafter Weise erreicht, dass die zuvor genannten Bestandteile, wie sie in der Raumluft auftreten können, kostengünstig aus der Außenluft ausgefiltert werden können.
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Ein Grobpartikelfilter kann auf einfachste Art und Weise durch ein Sieb realisiert werden, dass eine einfache Reinigung ermöglicht.
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Um die in der Entkeimungsfilterstufe getöteten bzw. neutralisierten Keime bzw. umgewandelten/neutralisierten Moleküle/Molekülketten aus der Luft auszufiltern, nachdem diese bei Betrieb einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung die Entkeimungsfilterstufe durchströmt hat, ist in einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Luftfiltereinrichtung wenigstens einen Aktivkohlefilter aufweist, der strömungstechnisch der Entkeimungsfilterstufe nachgeordnet ist, um insbesondere in der Luft enthaltene Restpartikel auszufiltern.
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Die Verwendung eines Aktivkohlefilters dient ebenfalls dazu, dass gegebenenfalls noch nicht durch das Plasma umgewandelte Verbindungen in der Aktivkohle zurückgehalten bzw. zersetzt werden. Dabei ergibt sich im Zusammenwirken mit der Entkeimungsfilterstufe, dass die Aktivkohle durch das Plasma wenigstens teilweise regeneriert wird und gleichfalls das bei der Plasmabildung entstehende Ozon abgebaut wird, in dem dieses dem Luftsauerstoff zugeführt wird.
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Die im Sinne der Erfindung verwendete Aktivkohle wird vielfach auch als medizinische Kohle bezeichnet und besteht aus einer offenporigen feinkörnige Kohle mit großer innerer Oberfläche, die insbesondere als Absorptionsmittel für Restpartikel in der Luft dient. Vorzugsweise wird die Aktivkohle aufgrund einer besseren Luftdurchlässigkeit im Rahmen der Erfindung in granulierter Form gegenüber einer gepressten Form verwendet.
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Die granulierte Form bietet den Vorteil, dass der Wirkungsgrad einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung gesteigert ist, indem die Aktivkohle – wie zuvor ausgeführt – aus der sie durchströmenden Luft u.a. unerwünschte Restmoleküle bzw. Stoffe wie auch Gerüche absorbiert, die durch die Entkeimungsfilterstufe unbeeinflusst geblieben sind.
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Aufgrund dessen ist auf vorteilhafter Weise durch eine erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung erreicht, dass die gesundheitsgefährdende Wirkung der Raumluft für Menschen, Tiere wie auch die Umgebung deutlich reduziert ist.
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Darüber hinaus bietet die Aktivkohle den Vorteil, dass sie durch das Plasma, welches in der Entkeimungsfilterstufe in der Luft angeregt wird, wenigstens teilweise regeneriert wird. Überdies ist es möglich, die Aktivkohle thermisch zu regenerieren. Damit bietet sich wiederum der Vorteil einer einfachen und kostengünstigen Recyclings- bzw. Wiederverwendungsmöglichkeit.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lüftungseinrichtung sieht vor, dass die Aktivkohle des Aktivkohlefilters Silber aufweist bzw. der Aktivkohle Silber beigemischt ist, um die Filter- bzw. Absorptionswirkung zu verbessern. Erfindungsgemäß wird dadurch erreicht, dass eine sogenannte Verkeimung der Aktivkohle wenigstens weitestgehend unterbleibt bzw. in einem tolerierbaren Bereich gehalten werden kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass dem Aktivkohlefilter strömungstechnisch wenigstens eine Feinfilterfilterstufe nachgeordnet ist, die insbesondere wenigstens einen HEPA-Filter bzw. ULPA-Filter bzw. SULPA-Filter aufweist.
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HEPA-Filter (High Efficiency Particulate Airfilter), ULPA-Filter (Ultra Low Penetration Air) wie auch SULPA-Filter (Super ULPA) kennzeichnen Feinfilter zur Ausfilterung von beispielsweise Viren, lungengängigen Stäuben, Milben/-eiern/-ausscheidungen, Pollen, Rauchpartikeln, Asbest, Bakterien, diversen toxischen Stäuben und Aerosolpartikel aus der sie durchströmenden Luft. Diese Filter sind handelsüblich und daher kostengünstig zur Aussonderung von in der Luft verbliebener Restpartikel. Die betreffenden Filter ergeben den Vorteil, dass weitere Partikel, wie sie beispielsweise durch die Aktivkohlefilter in die Luft gelangen können, beim Durchströmen des Feinpartikelfilters gefiltert werden, wodurch die Reinheit der Luft bzw. das Ausfiltern unerwünschter Bestandteil in der Luft verbessert ist. Dadurch wird auf einfache Art und Weise die Sicherheit der Funktion einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung bezüglich der Filterwirkung gesteigert.
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Das bei der Plasmabildung freigesetzt Ozon stellt ein aggressives Medium dar, welches Werkstoffe bzw. Bestandteile angreifen und ggf. zersetzten kann. Daher ist in einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen ist, dass wenigstens eine den Strömungskanal begrenzende Wandung wenigstens abschnittsweise aus einem Edelstahlwerkstoff besteht bzw. einen Edelstahlwerkstoff aufweist. Dadurch wird insbesondere eine Zersetzung bzw. Schädigung von entsprechend mittels Edelstahl ausgebildeter Bestandteile oder Abschnitte einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung durch das Ozon auf einfache Art und Weise verhindert. Ebenso ist dadurch erreicht, dass die den Strömungskanal begrenzende Wandung insbesondere durch das Ozon nicht beschädigt wird. Darüber hinaus ist erfindungsgemäße vorgesehen, dass die in dem Strömungskanal angeordneten Bestandteile zur Lagerung der Filter bzw. Filterstufen wenigstens teilweise bzw. abschnittsweise aus einem Edelstahlwerkstoff bestehen bzw. einen solchen aufweisen.
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Alternativ dazu können Ozon resistente Werkstoffe verwendet werden, die ebenfalls in Kombination mit einem Edelstahlwerkstoff kombiniert werden können.
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Zur Erzeugung einer Luftströmung in dem Strömungskanal einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung sieht eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Lüftungsvorrichtung eine Luftfördereinrichtung (zur Förderung von Luft bzw.) zur Erzeugung einer Luftströmung im Strömungskanal aufweist, die insbesondere wenigstens einen im Strömungskanal angeordneten Lüfter aufweist, der vorzugsweise strömungstechnisch der Luftfiltereinrichtung nachgeordnet ist.
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Dadurch ist es vorteilhafterweise möglich, die bei Betrieb einer Luftfördereinrichtung bzw. eines Lüfters die Strömungsgeschwindigkeit der Luft in dem Strömungskanal im Hinblick auf eine effiziente Filterwirkung der Luftfiltereinrichtung einzustellen bzw. diese zu steuern bzw. zu regeln. Ferner ist es ebenfalls möglich, eine möglichst turbulenzarme Luftströmung in dem Strömungskanal zu erzeugen, wodurch die vorgenannte Filterwirkung ebenfalls gesteigert werden kann.
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Des Weiteren kann bevorzugt der Lüfter innerhalb der Luftfiltereinrichtung der Entkeimungsfilterstufe nachgeordnet sein, so dass beispielsweise der vorgenannte Aktivkohlefilter dem Lüfter strömungstechnisch nachgeordnet ist.
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Die mittels der Luftfiltereinrichtung einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung gereinigte Luft bzw. Raumluft des Innenraumes kann zumindest wenigstens teilweise dem Innenraum wieder zugeführt werden, um die Luftqualität innerhalb des Innenraumes zu verbessern. Dazu sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass der Strömungskanal wenigstens einen Bypass aufweist, der wenigstens einen Teil der die Luftfiltereinrichtung durchströmenden Luft in den Innenraum der Stallung rückführt.
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Auf diese Art und Weise ist es erfindungsgemäß möglich, einen Luftkreislauf zu bilden, so dass wenig Abluft für die Umgebung entsteht, wodurch wiederum die negativen Wirkungen auf die Umgebung deutlich gemindert werden können.
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Für die Lenkung der Luft innerhalb des Strömungskanales bzw. des Bypasses sieht die Erfindung Stellmittel vor, die dazu dienen, wenigstens einen Teilstrom der Luft in dem Strömungskanal nach Passieren der Luftfiltereinrichtung dem Innenraum wieder zuzuführen.
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Damit ist es ebenfalls möglich, je nach Bedarf Luftanteile durch die Luftfiltereinrichtung gereinigte Luft den Innenraum der Stallung wieder zuzuführen. Vor diesem Hintergrund können sich Kostenvorteile ergeben, die dadurch bedingt sind, dass die den Innenraum der Stallung zugeführte Luft nicht erwärmt werden muss, um die gewünschte Temperatur im Innenraum der Stallung zu bewahren bzw. zu erhalten. Dies kann insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen als äußerst kostengünstig erweisen.
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Insofern sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass Stellmittel vorgesehen sind, durch die wenigstens eine im Strömungskanal angeordnete verstellbare Klappe zwischen einer Schließstellung, in der die wenigstens eine Klappe den Bypass strömungstechnisch schließt und einer Umlenkstellung, in der die Klappe die Luft nach Passieren der Luftfiltereinrichtung wenigstens teilweise dem Bypass zuführt, verstellbar ist.
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Neben einer Klappe können auch mehrere Klappen für die Luftführung der innerhalb des Strömungskanales bzw. des Bypasses vorgesehen sein.
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Um die Klappen entsprechend den Luftverhältnissen im Innenraum bzw. in der Umgebung steuern bzw. regeln zu können, um damit die entsprechende Luftumlenkung innerhalb des Strömungskanales zu bewirken, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass eine Regelungseinrichtung vorgesehen ist, die die Stellmittel zur Verstellung der wenigstens einen Klappe zwischen der Schließstellung und der Umlenkstellung ansteuert. Damit ist es möglich, aufgrund verschiedener Programme bzw. Parameter, die in Steuerungs- bzw. Regelungssignale für eine Verstellung der Klappe durch die Regelungseinrichtung umgewandelt werden, eine entsprechende Verstellung der Klappe bzw. der Klappen vorzunehmen. Insofern ist eine Automatisierung einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung ermöglicht.
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Um die Parameter innerhalb der Raumluft des Innenraumes einer Stallung aufzunehmen, um dadurch die Klappenstellung bzw. auch die Ansteuerung der Strömungsmittel zu bewirken, ist in einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Regelungseinrichtung wenigstens einen Fühler zum Abfühlen von Parametern der Luft im Innenraum der Stallung aufweist. Dadurch ist eine vollautomatisierbare Realisierung einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung ermöglicht.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in der Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung gezeigt sind. Dabei bilden alle beanspruchten, beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Merkmale für sich genommen sowie in beliebiger Kombination miteinander den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen und deren Rückbezügen sowie unabhängig von ihrer Beschreibung bzw. Darstellung in der Zeichnung.
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Die Figuren der Zeichnung zeigen zwei Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung (nachfolgend auch kurz als einer Lüftungsvorrichtung bezeichnet) jeweils in schematischer Darstellungs- weise.
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Die Darstellungen sind daher insbesondere nicht maßstabsgetreu und zur besseren Übersicht auf die das Verständnis unterstützenden Elemente reduziert.
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Ferner sind in den Figuren gleiche oder sich entsprechende Bauteile/Bestandteile bzw. Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Dabei sind aus Gründen einer besseren Übersicht nicht stets sämtliche Bezugszeichen in allen Figuren eingetragen, wobei durch die Darstellung der Bestandteile eine Bezugnahme möglich ist. Ferner wird nachfolgend bei gleichem oder ähnlichem Aufbau zur besseren Übersicht die Beschreibung insbesondere auf die Unterschiede zwischen den Darstellungen in den Figuren reduziert.
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Es zeigt:
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1 eine Stallung für Masttiere (ohne Tierdarstellung) mit einem ersten Ausführungsbeispiel erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung in einer Längsschnittdarstellung in vertikaler Richtung,
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2 das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung aus 1 in einer Längsschnittdarstellung, die gemäß 1 in Strömungsrichtung erfolgt, wiederum in schematischer Darstellungsweise, wobei die Darstellung auf die Lüftungsvorrichtung konzentriert ist,
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3 das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung aus 1 bzw. 2 in einer Verwendungsposition zu dessen Betrieb an der Stallung, in gleicher Darstellungsweise wie in 1,
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4 das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung aus 2 in einer Darstellungsweise wie in 1 zur Kennzeichnung eines durch A-A gekennzeichnet Schnittes für die Verdeutlichung der Elektrodenanordnung,
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5 das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung aus 4 gemäß dem in 4 durch A-A gekennzeichnet Schnitt in einer schematischen/detailreduzierten Darstellungsweise,
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6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung analog zur Darstellungsweise in 1 in gleicher Schnittdarstellung wie in 1.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 (nachfolgend auch verkürzt als Lüftungsvorrichtung 2 bezeichnet) zur Belüftung eines Innenraumes 4 einer Stallung 4', die für ihren Betrieb an dem Innanraum 4 bzw. der Stallung 4‘ eingerichtet und ausgebildet ist.
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Die Lüftungsvorrichtung 2 weist einen Strömungskanal 6 auf, durch den bei Betrieb der Lüftungsvorrichtung 2 von einem dem Innenraum 4 zugewandten Lufteinlass 8 zu einem dem Speicherraum 4 abgewandten Luftauslass 10 strömt.
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Dabei weist die Lüftungsvorrichtung 2 ein in einem Abschnitt 12 des Strömungskanals 6 gebildeten Luftfiltereinrichtung 14 auf, die bei Betrieb der Lüftungsvorrichtung 2 Raumluft bzw. Luft beim Durchströmen der Luftfiltereinrichtung 14 reinigt bzw. darin enthaltenen Keimen/Mikroorganismen neutralisiert bzw. abtötet bzw. deren Schädigungswirkung für die Gesundheit von Personen und Tieren auf ein tolerierbares Maß reduziert.
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2 zeigt die in 1 gezeigte Lüftungsvorrichtung 2 in einem Längsquerschnitt, der dem in 1 gezeigten vertikalen Querschnitt der Lüftungsvorrichtung 2 folgt.
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Für die Luftführung der Raumluft aus dem Innenraum 4 der Stallung 4‘ zur Luftfiltereinrichtung 14 ist der Strömungskanal 6 über den Lufteinlass 8 strömungstechnisch mit dem Innenraum 4 zu dessen Lüftung verbunden.
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Im Weiteren wird die Raumluft des Innenraumes 4 ebenfalls unter den Begriff Luft gefasst.
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Zur Steigerung der Luftqualität durch Minderung der Anzahl an Keimen in der Luft weist die Luftfiltereinrichtung 14 eine Entkeimungsfilterstufe 16 zur Entkeimung der sie durchströmenden Luft auf, die dazu zur Anregung einer Plasmabildung der sie durchströmenden Luft eingerichtet und ausgebildet ist.
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Die Entkeimungsfilterstufe 16 ist derart eingerichtet und ausgebildet, dass bei Betrieb der Lüftungsvorrichtung 2 für die Anregung einer Plasmabildung der die Entkeimungsfilterstufe 16 durchströmenden Luft ein elektrisches Feld erzeugt wird.
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Für die Erzeugung eines elektrischen Feldes in dem Strömungskanal 6 weist die Entkeimungsfilterstufe 16 in dem Abschnitt 12 des Strömungskanals 6 eine Mehrzahl von Elektroden 18 (in 1 einheitlich mit dem Bezugszeichen 18 gekennzeichnet) auf, die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Plattenelektroden 18 ausgeführt sind. Die betreffenden Plattenelektroden 18 werden im Rahmen der Erfindung verkürzt auch als Elektroden bezeichnet und sind ebenfalls einheitlich mit dem Bezugszeichen 18 gekennzeichnet. Die Elektroden 18 sind quer zur Strömungsrichtung 26 zueinander im Wesentlichen parallel sowie im Wesentlichen gleich (im Wesentlichen äquidistant) beabstandet in dem Abschnitt 12 des Strömungskanals 6 angeordnet sind.
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Ferner sind die Mehrzahl an Elektroden 18 in drei jeweils quer zur Strömungsrichtung erstreckten Schichten 20, 22, 24 gruppiert, wobei eine jede Schicht 22, 22, 24 die gleiche Anzahl quer zur Strömungsrichtung 26 parallel zueinander sowie zueinander gleich beabstandet angeordneter Elektroden 18 aufweist, wobei die Elektroden 18 einer Schicht 20 (22) zu den Elektroden 18 einer strömungstechnisch direkt nachgeordneten Schicht 22 (24) quer zur Strömungsrichtung 26 versetzt angeordnet sind.
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Die Luftfiltereinrichtung 14 weist überdies eine Partikelfilterstufe 28 auf, die zur wenigstens teilweisen Ausfilterung von Aerosolpartikeln aus der sie durchströmenden Luft ausgebildet und eingerichtet ist, wobei die Entkeimungsfilterstufe 16 der Partikelfilterstufe 28 strömungstechnisch nachgeordnet ist. Die Partikelfilterstufe 28 weist zunächst einen Partikelfilter 30 auf, der durch einen aus synthetischer Zeolithe bestehenden Trockenfilter gebildet ist.
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Ferner weist die Lüftungseinrichtung einen Grobpartikelfilter 32 auf, dem die Partikelfilterstufe 28 strömungstechnisch in Strömungsrichtung 26 nachgeordnet ist. Der Grobpartikelfilter 32 dient der groben Ausfilterung von sichtbaren Partikeln in der Luft, wie es Staubpartikel, Insekten und ähnliche Schwebestoffe sein können, die zunächst in der Raumluft enthalten sind.
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Der Grobpartikelfilter 32 ist auf einfachste Art und Weise durch ein grobmaschiges Sieb 34 gebildet, dessen Maschen zur Ausfilterung zuvor genannter Schwebestoffe aus der Luft eingerichtet und ausgebildet sind. Das Sieb besteht dabei auch einen Edelstahlwerkstoff, wobei auch Kunststoffe zur wenigstens teilweisen Bildung eines entsprechenden Siebes 34 bzw. eines Grobpartikelfilters 32 verwendet werden können.
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Zudem weist die Luftfiltereinrichtung 14 einen Aktivkohlefilter 36 auf, der strömungstechnisch der Entkeimungsfilterstufe 16 nachgeordnet ist.
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Schließlich ist dem Aktivkohlefilter 36 strömungstechnisch eine Feinfilterstufe 38 nachgeordnet, die einen sogenannten HEPA-Filter 40 aufweist bzw. die in diesem Ausführungsbeispiel der Lüftungsvorrichtung 2 durch einen solchen gebildet ist.
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Der Lüftungsvorrichtung 2 weist zudem eine Luftfördereinrichtung 44 zur Erzeugung einer Luftströmung im Strömungskanal 6 auf, die wiederum einen im Strömungskanal 6 angeordneten Lüfter 46 aufweist, der strömungstechnisch der Luftfiltereinrichtung 14 nachgeordnet ist.
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Zum Schutz einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 weist diese in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel eine Haube auf, um insbesondere die Luftfiltereinrichtung 14 vor Schäden z.B. durch Regen oder Schnee zu schützen. Um die Luft aus dem Strömungskanal an die Umgebung abgeben zu können, weist die Haube 48 eine in Umfangsrichtung des Strömungskanales umlaufende Ansaugöffnung 50 auf, durch die die Luft aus dem Strömungskanal 6 in diesem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 an die Umgebung abgegeben wird.
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Zur Verhinderung einer Schädigung der Bestandteile einer Lüftungsvorrichtung 2 sind die während des Betriebs der Lüftungsvorrichtung 2 mit der Luft/ Außenluft in Verbindung gelangender Bestandteile der Lüftungsvorrichtung 2 (u.a. die Wandung 42 des Strömungskanals 6, Halterungen für die Elektroden 18 bzw. Filter/-stufen 16, 28, 30, 32, 34, ...) aus einem Edelstahlwerkstoff gebildet, wobei in diesem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 ein sogenannter V4A Edelstahl zur Anwendung kommt.
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Für den Betrieb der Lüftungsvorrichtung 2 sind die entsprechenden Komponenten mit entsprechenden Energieversorgungseinrichtungen 52 verbunden. Stellvertretend für die notwendigen Energieversorgungseinrichtungen 52 ist eine Energieversorgungseinrichtung 52 in 1 gezeigt, die den für den Betrieb der Elektroden notwendigen Gleichstrom bereitstellt und daher mit den Elektroden elektrisch über Energieversorgungsleitungen 54 (zur besseren Übersicht ebenfalls einheitliche mit dem Bezugszeichen 54 gekennzeichnet) verbunden ist. Auf gleiche Art und Weise wird der Betrieb einer Luftfördereinrichtung 44 bzw. eines Lüfters 46 ermöglicht.
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Eine weitere Energieversorgungseinrichtung ist u.a. für den Betrieb des zuvor genannten Lüfters 46 notwendig, die – wie auch die entsprechenden Energieversorgungsleitungen – aus Gründen einer besseren Übersicht nicht gezeigt ist.
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3 zeigt die Lüftungsvorrichtung 2 in Verwendungsposition, in der ein Betrieb zur Lüftung des Innenraumes 4' in der Stallung 4' ermöglicht ist.
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Im Innenraum 4 sind Nutztiere 56 untergebracht, im speziellen Fall Kühe 56' für die Milchgewinnung sind. Die vorgenannten Tiere 56 bzw. Milchkühe 56' sind einheitlich abstrahiert dargestellt und mit dem Bezugszeichen 56' gekennzeichnet.
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4 zeigt das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 aus 2 zur Kennzeichnung eines Schnittes A-A zur Verdeutlichung einer möglichen versetzten Anordnung von Elektroden/Plattenelektroden 18 in dem Strömungskanal 6, wie sie in 5 gemäß vorgenannten Schnittes in einer detailreduzieren Darstellungsweise gezeigt ist.
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In 5 zeigt den in 4 gekennzeichneten Schnitt A-A, wobei ersichtlich ist, wie die Elektroden/Plattenelektroden 18 den jeweils quer zur Strömungsrichtung 26 erstreckten Schichten 20, 22, 24 zugeordnet sind, wobei eine Schicht 20, 22 eine Mehrzahl quer zur Strömungsrichtung 26 zueinander gleich beabstandet angeordneter Elektroden/Plattenelektroden 18 aufweist und die Elektroden/Plattenelektroden 18 einer Schicht 20, 22 zu den Elektroden 18 einer strömungstechnisch direkt nachgeordneten Schicht 22, 24 quer zur Strömungsrichtung 26 versetzt bzw. beabstandet, in diesem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 gleich beabstandet zueinander, angeordnet sind.
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Zur besseren Unterscheidbarkeit der Elektroden sind in 4 die Elektroden/Plattenelektroden 18 der Schicht 20 durch ein Kreissymbol, die Elektroden/Plattenelektroden 18 der Schicht 22 durch ein Vierecksymbol und die Elektroden/Plattenelektroden 18 der Schicht 24 durch ein Kreissymbol gekennzeichnet.
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Zur weiteren Orientierung ist die Strömungsrichtung 26 durch ein "Kreuz-im-Kreis"-Symbol zur Verdeutlichung der Ausrichtung in die Zeichnungsblattebene hinein gekennzeichnet.
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Eine Anordnung der einzelnen Filter bzw. Filterstufen ist insbesondere in Figuren verdeutlicht. Die Erfindung ist jedoch zu dessen Realisierung in weiten Grenzen gestaltbar, wobei erfindungsgemäß z. B. neben einer Lüftungsvorrichtung 2 insbesondere auch weitere Lüftungsvorrichtungen 2 zur Belüftung eines durch Wandungen begrenzten Innenraumes 4 verwendet werden können. Ferner ist es möglich, dass die Luftfiltereinrichtung 14 einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 weitere Filterstufen aufweist.
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Die mittels der Luftfiltereinrichtung 14 einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 gereinigte Luft bzw. Raumluft des Innenraumes 4 einer Stallung 4‘ kann zumindest wenigstens teilweise dem Innenraum wieder zugeführt werden, um die Luftqualität innerhalb des Innenraumes 4 zu verbessern.
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6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 gemäß der in 1 gewählten Ansicht und Darstellungsweise. Zur einfacheren Übersicht sind folgenden Ausführungen auf die sich zum ersten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 ergeben Unterschiede konzentriert.
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Im Weiteren ist auf Gründen einer besseren Lesbarkeit ebenfalls das zweite Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 auch verkürzt als Lüftungsvorrichtung 2 bezeichnet.
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Zunächst weist der Strömungskanal 6 einen Bypass 58 auf, der wenigstens einen Teil der die Luftfiltereinrichtung 14 durchströmenden Luft in den Innenraum 4 der Stallung 4‘ rückführt.
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Dadurch ist ein Luftkreislauf gebildet, wie dieser beispielsweise zu kalten Jahreszeiten für den Erhalt der Wärme im Innenraum 4 der Stallung 4‘ nützlich ist.
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Für die Lenkung der Luft innerhalb des Strömungskanales 6 bzw. des Bypasses 58 sind Stellmittel 60 vorgesehen, die dazu dienen, bei Bedarf einen Teilstrom der Luft in dem Strömungskanal 6 nach Passieren der Luftfiltereinrichtung 14 dem Innenraum 4 wieder zuführen zu können.
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Die Stellmittel 60 bewirken, dass eine um eine Achse 62 verschwenkbare und im Strömungskanal 6 der in Strömungsrichtung 26 der Luftfiltereinrichtung 14 nachgeordnete Klappe 64 zwischen einer Schließstellung, in der die Klappe 64 den Bypass 58 strömungstechnisch schließt und einer Umlenkstellung, in der die Klappe 64 die Luft nach Passieren der Luftfiltereinrichtung 14 teilweise dem Bypass 58 zuführt, verstellbar ist.
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In der zuletzt genannter Stellung der Klappe 64 wird ein Teil der die Luftfiltereinrichtung 14 passierenden Luft der Umgebung der Stallung 4‘ zugeführt, während ein verbleibender Teil der betreffenden Luft in den Innenraum 4 rückgeführt wird.
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Um die Klappe 64 entsprechend den Luftverhältnissen im Innenraum 4 bzw. in der Umgebung der Stallung 4‘ steuern bzw. regeln zu können, um damit die entsprechende Luftumlenkung innerhalb des Strömungskanales 6 zu bewirken, ist eine Regelungseinrichtung 66 vorgesehen, die die Stellmittel 60 zur Verstellung der Klappe 64 zwischen der Schließstellung und der Umlenkstellung ansteuert.
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Um die für die vorgenannte Steuerung/Regelung die Raumluft des Innenraumes 4 einer Stallung 4‘ vorgesehen Parameter zu bestimmen, um dadurch die Klappenstellung bzw. auch die Ansteuerung der Stellmittel 60 zu bewirken, sieht die Regelungseinrichtung 66 einen Fühler 68 zum Abfühlen von Parametern der Luft im Innenraum 4 der Stallung 4‘ auf. Des Weiteren ist das vorgenannte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2 um weitere Fühler 68 für eine genauere Bestimmung von Parametern der Luft im Innenraum 4 wie auch der Umgebung der Stallung 4‘ erweiterbar.
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Fühler 68 und Stellmittel 60 stehen jeweils mit der Regelungseinrichtung 66 mittels Signalleitungen (als Strichverbindung in 6 symbolisiert) in signal-/steuerungstechnischer Verbindung, um die Signale des Fühlers 68 an die Regelungseinrichtung 66 weiterzuleiten, die diese in Steuerungssignale für die Stellmittel 60 zur Verstellung der Klappe 64 umwandelt und entsprechend über die Signalleitungen weiterleitet.
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Die Darstellung der Energieversorgung ist in den Figuren zur besseren Übersicht nicht dargestellt, da eine solche dem Fachmann für den Betrieb der einzelnen Komponenten keine Unklarheiten aufgibt.
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Dazu ergeben sich im Rahmen der Erfindung multiple Möglichkeiten der Gestaltung einer erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung 2.