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DE202014000738U1 - Radlader mit Energiespeichereinheit - Google Patents

Radlader mit Energiespeichereinheit Download PDF

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DE202014000738U1
DE202014000738U1 DE202014000738.1U DE202014000738U DE202014000738U1 DE 202014000738 U1 DE202014000738 U1 DE 202014000738U1 DE 202014000738 U DE202014000738 U DE 202014000738U DE 202014000738 U1 DE202014000738 U1 DE 202014000738U1
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Abstract

Radlader (100), mit: einer Hinterachse (110) und einer Vorderachse (140); einer Energiespeichereinheit (105); einem Fahrantrieb mit einem ersten Elektromotor (120), der mit der Energiespeichereinheit (105) verbunden ist, zum Antreiben des Fahrantriebs; und einem Arbeitsantrieb mit einem zweiten Elektromotor (125), der mit der Energiespeichereinheit (105) verbunden ist, zum Antreiben des Arbeitsantriebs; wobei die Energiespeichereinheit (105) in einem Bereich angeordnet ist, der sich oberhalb und hinter der Hinterachse (110) von der Hinterachse (110) aus in Richtung des Hecks des Radladers (100) nach hinten erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Radlader mit einer Energiespeichereinheit.
  • Landwirtschaftliche Hof- und Radlader sind mobile Arbeitsmaschinen, die in der Regel aufgrund ihres ortsveränderlichen Charakters mit einem nachfüllbaren Kraftstoff betrieben werden. Dabei kommen heute hauptsächlich dieselgetriebene Fahrzeuge zum Einsatz.
  • Die zumeist in der Innenwirtschaft eingesetzten Lader verbreiten während der häufig mehrfachen Arbeitsgänge ungehindert Emissionen und Rußpartikel innerhalb der Stallgebäude. Diese werden von den Tieren und den darin arbeitenden Menschen gleichermaßen aufgenommen. Die Gesundheit kann dadurch langfristig beeinträchtigt und die Umwelt belastet werden.
  • Vor diesem Hintergrund erscheint die Entwicklung einer voll-elektrischen kostengünstigen Maschine für Innen-Anwendungen als erstrebenswert.
  • Es ist deshalb eine Ausgestaltung der voll-elektrischen Maschine, zum Beispiel eines knick- und allradgelenkten Radladers oder eines Dumpers, erstrebenswert, in der zudem ein Kippen oder Umstürzen der Maschine auf Grund einer zu großen Arbeitslast verhindert werden kann.
  • Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, einen voll-elektrischen Radlader bereitzustellen, der eine hohe Standfestigkeit aufweist, und bei dem ein Wechselvorgang einer Energiespeichereinheit leicht zu bewerkstelligen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Radlader gemäß Anspruch 1 gelöst. Weiterentwicklungen der Erfindung, sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Radladers sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Im Sinne der Erfindung sind auch Maschinen mit ähnlichem Aufbau als Radlader zu verstehen. Zur Vereinfachung sind daher im Rahmen dieser Anmeldung unter dem Begriff ”Radlader” neben den eigentlichen Radladern auch Dumper, Hoflader oder Teleskoplader umfasst.
  • Ein erfindungsgemäßer Radlader weist eine Hinterachse, eine Vorderachse und eine Energiespeichereinheit auf. Des Weiteren weist er einen Fahrantrieb mit einem ersten Elektromotor, der mit der Energiespeichereinheit verbunden ist, zum Antreiben des Fahrantriebs und einen Arbeitsantrieb mit einem zweiten Elektromotor, der mit der Energiespeichereinheit verbunden ist, zum Antreiben des Arbeitsantriebs auf. Dabei ist die Energiespeichereinheit in einem Bereich angeordnet, der sich oberhalb und hinter einer Hinterachse des Radladers von der Hinterachse des Radladers aus in Richtung des Hecks des Radladers nach hinten erstreckt.
  • Die Energiespeichereinheit versorgt den ersten und den zweiten Elektromotor mit elektrischer Energie. Der erste und der zweite Elektromotor werden also jeweils mit elektrischer Energie aus der Energiespeichereinheit betrieben. Der erste Elektromotor dient dem Antrieb des Fahrantriebs des Radladers. Eine Fortbewegung des Radladers (z. B. Vorwärts- und Rückwärtsfahrt) wird somit mittels der elektrischen Energie aus der Energiespeichereinheit betrieben.
  • Der zweite Elektromotor dient dem Antrieb des Arbeitsantriebs des Radladers. Arbeitsvorgänge wie etwa das Heben und Senken eines Arbeitsgeräts (z. B. einer Schaufel oder Gabel) am Frontende des Radladers, aber auch unterstützende Verfahren wie etwa eine Lenk- oder Bremsunterstützung, die vom Arbeitsantrieb geleistet werden, werden somit ebenfalls mittels der elektrischen Energie aus der Energiespeichereinheit betrieben.
  • Damit wird der Radlader voll-elektrisch betrieben. Es werden keine Kraftstoffe im Radlader verbrannt und der Radlader emittiert keine Schadstoffe. Zudem muss der Arbeitsantrieb bei Nichtbenutzung nicht mit Energie versorgt werden. Auch dies unterscheidet den erfindungsgemäßen Radlader von konventionellen, dieselbetriebenen Radladern, bei denen einem Arbeitsantrieb (z. B. einer Arbeitshydraulik) auch im Standbybetrieb eine Restleistung des Dieselmotors im Leerlauf zugeführt wird. Damit reduziert der erfindungsgemäße Radlader auch den Energieverbrauch.
  • Insbesondere soll ein derartiger Radlader in der Stallarbeit morgens und abends mehrere Stunden eingesetzt werden und muss somit nicht in Vollzeit, den ganzen Tag über, laufen. Gemäß einer Ausführungsform kann deshalb ein Arbeitseinsatz von 2 bis 4 Stunden gewährleistet sein und die Ladezeiten überschreiten 8 Stunden nicht.
  • Zudem wird die Lärmbelastung erheblich verringert. Dies verringert den Stress durch Lärm für den Benutzer des Radladers und die Tiere im Stall.
  • Die Energiespeichereinheit ist im hinteren Bereich des Radladers angeordnet. Das bedeutet, dass die Energiespeichereinheit sich von der Hinterachse des Radladers aus in Richtung des Hecks des Radladers nach hinten erstreckt. Dabei kann sich die gesamte Energiespeichereinheit oder auch nur ein Teil der Energiespeichereinheit hinter der Hinterachse befinden. Es ist aber vorteilhaft, wenn sich der größere Teil (d. h. insbesondere mehr als 50%) der Energiespeichereinheit hinter der Hinterachse in Richtung des Hecks nach hinten erstreckt, wohingegen sich der kleinere Teil (d. h. insbesondere weniger als 50%) vor der Hinterachse vom Heck weg nach vorne erstreckt.
  • Die Energiespeichereinheit kann sich des Weiteren auch zwischen den Hinterrädern des Radladers befinden. Sie kann dazu oberhalb der Hinterachse des Radladers angeordnet sein, d. h. sie verdeckt von oben gesehen die Hinterachse, oder sie kann hinter der Hinterachse angeordnet sein, also von oben gesehen komplett hinter der Hinterachse liegen und diese nicht verdecken. Es ist aber auch möglich, dass die Energiespeichereinheit schräg oberhalb der Hinterachse angeordnet ist, d. h. dass eine vordere Kante der Energiespeichereinheit von oben betrachten hinter der Hinterachse liegt, während eine untere Kante der Energiespeichereinheit von der Seite aus (d. h. von der linken oder rechten Seite des Radladers aus) betrachtet oberhalb der Hinterachse liegt.
  • Diese Anordnung gewährleistet einen leichten Zugriff auf die Energiespeichereinheit, z. B. zum Auswechseln der Energiespeichereinheit. Die Energiespeichereinheit kann zum Beispiel einfach mittels einer Gabel (z. B. eines Gabelstaplers oder Traktors) oder auch von Hand von hinten in den Radlader eingeschoben werden oder wieder entfernt werden. Typischerweise ist ein Ein- und Ausbau mittels eines Schiebevorgangs leichter und kraftsparender zu bewerkstelligen, als ein Ein- und Ausbau mittels eines Hebe- oder Kippvorgangs oder ähnlichem. Ein Auswechseln der Energiespeichereinheit ist also leicht zu bewerkstelligen.
  • Dadurch wird das Problem gelöst, dass ein Wechseln der Energiespeichereinheit, das aufgrund von Wartungs- oder Ladearbeiten nötig sein kann, mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Mit der oben beschriebenen Anordnung ist ein Wechselvorgang der Energiespeichereinheit des Radladers hingegen leicht zu bewerkstelligen.
  • Zudem wird durch diese Anordnung gewährleistet, dass sich die Energiespeichereinheit möglichst weit hinten am Radlader befindet. Dadurch kann das Gewicht der Energiespeichereinheit dem Gewicht einer Arbeitslast, die mit einem Arbeitsgerät (zum Beispiel einer Schaufel oder Gabel) an der Front- oder Vorderseite des Radladers aufgenommen wird, optimal entgegenwirken und so ein Kippen des Radladers bestmöglich verhindern und die Standfestigkeit erhöhen.
  • Dadurch wird das Problem konventioneller Radlader gelöst, dass die im Heckbereich des Radladers angebrachten konventionellen Dieselmotoren relativ leicht sind und nur ein Gewicht von ca. 70 kg aufweisen. Deshalb ist es dort notwendig im Heckbereich zusätzlich Gewichte oder zusätzliche Standvorrichtung am Radlader anzubringen, um ein Kippen des Radladers zu verhindern, das durch das Aufnehmen einer zu großen Arbeitslast verursacht werden kann.
  • Die Energiespeichereinheit kann außerdem einen Akkumulator oder eine Batterie aufweisen. Um die vorteilhafte Wirkung der Positionierung der Energiespeichereinheit zu unterstützen, ist es vorteilhaft, wenn die Energiespeichereinheit ein nicht zu kleines Gewicht aufweist. Um eine gewünschte Arbeitsdauer von 2 bis 4 Stunden und eine geringe Kostenintensivität des Radladers zu gewährleisten, können zum Beispiel Blei-Akkumulatoren als Energiespeichereinheit eingesetzt werden. Diese weisen typischerweise bei den gegebenen Anforderungen an die Arbeitsdauer ein Gewicht von ca. 200 kg, mindestens aber 150 kg auf. Dies ist mehr als doppelt so viel wie das Gewicht von konventionellen Dieselmotoren im Heck von konventionellen Radladern. Damit ist eine als Akkumulator oder Batterie ausgebildete Energiespeichereinheit geeignet, die Kippgefahr des Radladers zusätzlich zu verringern.
  • Um einen kompakten Aufbau des Radlader zu ermöglichen, der die Positionierung der Energiespeichereinheit berücksichtigt, ist es vorteilhaft, den ersten Elektromotor vor der Hinterachse und unterhalb eines Führerhauses des Radladers anzuordnen. Der erste Elektromotor kann also von oben betrachtet vor der Energiespeichereinheit angeordnet sein. Die Hinterachse des Radlagers liegt dann zwischen Energiespeichereinheit und erstem Elektromotor.
  • Es ist aber auch möglich, dass sich der erste Elektromotor und die Energiespeichereinheit von oben betrachtet überlappen. Dann ist der erste Elektromotor unterhalb der Energiespeichereinheit angeordnet, d. h. eine Unterkante der Energiespeichereinheit liegt von einer Seite des Radladers aus betrachtet oberhalb einer Oberkante des ersten Elektromotors, und zumindest ein Teil des ersten Elektromotors erstreckt sich bis unter die Energiespeichereinheit, d. h. er ist von oben betrachtet von der Energiespeichereinheit verdeckt.
  • Direkt anschließend an die Position des ersten Elektromotors kann ein Getriebe des Radladers vorgesehen sein, wobei der erste Elektromotor direkt mit dem Getriebe verbunden sein kann. So kann der im Radlader vorhandene Platz optimal ausgenutzt und ein kompakter Aufbau ermöglicht werden.
  • Des Weiteren ist es möglich, über das Getriebe sowohl die Vorderachse als auch die Hinterachse des Radladers anzutreiben. Auch damit kann ein kompakter Aufbau des Radladers ermöglicht werden.
  • Auch durch die Positionierung des für den Arbeitsantrieb zuständigen zweiten Elektromotors lässt sich ein kompakter Aufbau erreichen. Der Arbeitsantrieb kann eine Arbeitshydraulik aufweisen, der durch den zweiten Elektromotor eine Flüssigkeit (z. B. Hydrauliköl) zugeführt wird. Dazu treibt der zweite Elektromotor eine Hydraulikpumpe an, die die Flüssigkeit in die Arbeitshydraulik pumpt. Der zweite Elektromotor ist, bezogen auf eine Längsachse des Radladers, seitlich neben der Energiespeichereinheit und oberhalb eines Hinterrads des Radladers angeordnet. Die von dem zweiten Elektromotor angetriebene Hydraulikpumpe ist mit einem Hydrauliktank verbunden, aus dem die Flüssigkeit mittel der Hydraulikpumpe in die Arbeitshydraulik gepumpt wird. Durch diese Anordnung wird ein kompakter Aufbau des Radladers erreicht.
  • Die Energiespeichereinheit liefert typischerweise Gleichstrom, während der erste und der zweite Elektromotor zum Betrieb Wechselstrom benötigen. Es ist deshalb vorteilhaft, Leistungsmodule zum Umwandeln von Gleichstrom in Wechselstrom in der elektrischen Verbindung zwischen der Energiespeichereinheit und den Elektromotoren vorzusehen. Um einen entkoppelten Betrieb von erstem und zweitem Elektromotor zu gewährleisten, kann je ein Leistungsmodul pro Elektromotor vorgesehen sein. Diese sind oberhalb der Energiespeichereinheit angeordnet und auf Trägern positioniert. Dadurch wird ein kompakter Aufbau des Radladers ermöglicht, ohne dass die leicht zu bewerkstelligende Auswechselbarkeit der Energiespeichereinheit beeinträchtigt wird.
  • Zur Sicherung des Stromkreises kann ein als Schutzeinrichtung dienender Schütz jeweils in der elektrischen Verbindung von der Energiespeichereinheit zu dem ersten und zweiten Elektromotor vorteilhaft sein. Der Schutz kann zwischen den Leistungsmodulen und der Energiespeichereinheit in die elektrische Verbindung eingebracht werden. Es kann auch nur ein gemeinsamer Schütz für beide Leistungsmodule vorgesehen sein. Dies ermöglicht einen kompakten Aufbau des Radladers.
  • Um eine Bedienbarkeit des Fahrantriebs und des Arbeitsantriebs des Radladers zu ermöglichen, kann eine Steuereinheit vorgesehen sein, die Steuerbefehle eines Bedieners oder Fahrers des Radladers an die Elektromotoren weitergibt und diese auf diese Weise steuert. Die Steuereinheit ist, bezogen auf eine Längsachse des Radladers, seitlich neben der Energiespeichereinheit und oberhalb eines Hinterrads des Radladers angeordnet. Vorzugsweise ist die Steuereinheit gegenüber dem zweiten Elektromotor angebracht, d. h. wenn sich z. B. der zweite Elektromotor auf der linken Seite des Radladers befindet, ist die Steuereinheit auf der rechten Seite des Radladers angebracht. Auch dies ermöglicht einen kompakten Aufbau des Radladers.
  • Um die Steuereinheit mit Strom zu versorgen kann eine Zentraleinheit vorgesehen sein. Diese befindet sich vorteilhafter Weise, bezogen auf eine Längsachse des Radladers, seitlich neben der Energiespeichereinheit und in Richtung des Hecks hinter einem Hinterrad des Radlagers. Betrachtet man den Radlader von hinten, befindet sich die Zentraleinheit also links oder rechts neben der Energiespeichereinheit und überdeckt einen Teil eines Hinterrads des Radladers. Die Zentraleinheit kann vorzugsweise an der Stelle angebracht sein, an der sich in konventionellen dieselbetriebenen Radladern der Kraftstofftank befindet. Somit ist auch hier ein kompakter Aufbau des Radladers gewährleistet.
  • Insbesondere wird es durch die oben beschriebene Anordnung der Bestandteile des Radladers möglich, einem Benutzer des Radladers ein ähnliches Erscheinungsbild und ein ähnliches Bedienverhalten wie in einem konventionellen Radlader zur Verfügung zu stellen. Damit entfallen zusätzliche Einlernzeiten des Benutzers. Zudem ist es möglich, Zusatzgerätschaften (z. B. auswechselbare Schaufeln, Gabel- oder Schaufelaufsätze, etc), die zum Gebrauch mit konventionellen Radladern erworben wurden, auch beim Gebrauch mit einem erfindungsgemäßen Radlader zu verwenden. Dadurch können zusätzliche Kosten für den Benutzer eingespart werden.
  • Diese und weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden nachfolgend anhand von Beispielen unter Zuhilfenahme der begleitenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematisch Seitenansicht des Aufbaus eines Radladers mit Energiespeichereinheit;
  • 2 eine schematische Heckansicht des Aufbaus des Radladers aus 1;
  • 3 eine weitere schematische Heckansicht des Aufbaus des Radladers aus 1.
  • 1 bis 3 zeigen den prinzipiellen Aufbau eines erfindungsgemäßen Radladers 100 mit einer Energiespeichereinheit in einer schematischen Seitenansicht und zwei schematischen Heckansichten. Für die gleichen Bauteile werden in allen Figuren die gleichen Bezugszeichen benutzt. Der gleiche prinzipielle Aufbau kann auch bei Dumpern, Hofladern oder Teleskopladern verwirklicht werden, so dass stellvertretend dafür nachfolgend der Begriff ”Radlader” verwendet wird.
  • Wie in 1 gezeigt, weist der Radlader 100 in seinem hinteren Bereich eine Energiespeichereinheit 105 auf. Die Energiespeichereinheit 105 ist in einem Bereich oberhalb und hinter einer Hinterachse 110 des Radladers 100 angeordnet und erstreckt sich von der Hinterachse 110 aus in Richtung des Hecks des Radladers 100 nach hinten.
  • Durch diese Anordnung wird gewährleistet, dass die Energiespeichereinheit 105 ein geeignetes Gegengewicht zu einer mit einem Arbeitsgerät 115, hier z. B. einer Schaufel, bewegten Arbeitslast darstellt.
  • Des Weiteren wird gewährleistet, dass die Energiespeichereinheit 105 von hinten leicht zugänglich ist, wodurch ein Auswechseln der Energiespeichereinheit 105 erleichtert wird.
  • Dies kann durch das Anbringen einer Klappe 107 am Heck des Radladers 100 weiter begünstigt werden. In geschlossenem Zustand verdeckt die Klappe 107 die Energiespeichereinheit 105, wie in 2 gezeigt. Damit verhindert die Klappe 107 ein ungewolltes Herausfallen oder Lösen der Energiespeichereinheit 105 und sichert die Energiespeichereinheit 105 in ihrer Aufnahme.
  • Durch ein Öffnen der Klappe 107 wird, wie in 3 gezeigt, die gesamte rückwärtige Fläche der Energiespeichereinheit 105 sichtbar. Deshalb kann die Energiespeichereinheit 105 einfach aus dem Heck des Radladers 100 gezogen oder in dieses hinein geschoben werden.
  • Insbesondere das Vorsehen von Aufstandsflächen 109 auf denen die Energiespeichereinheit 105 ruht, ermöglicht es, die Energiespeichereinheit 105 zum Beispiel mittels einer Gabel eines Gabelstaplers oder eine Traktors aus dem Heck des Radladers 100 zu ziehen. Dies ermöglicht ein besonders leichtes Wechseln der Energiespeichereinheit 105.
  • Die Energiespeichereinheit 105 kann ein Akkumulator oder eine Batterie sein. Die Energiespeichereinheit 105 kann ein z. B. Blei-Akkumulator sein und ein Gewicht von mindestens 150 kg aufweisen. Das Gewicht kann aber auch in etwa 400 kg betragen. Dadurch wird der Effekt verstärkt, dass die Energiespeichereinheit 105 ein geeignetes Gegengewicht zu einer mit dem Arbeitsgerät 115 bewegten Arbeitslast darstellt. Zudem sind Blei-Akkumulatoren im Vergleich zu andern Arten von Akkumulatoren kostengünstig und reduzieren somit die Gesamtkosten für den Radlader.
  • Zum Aufladen kann der Blei-Akkumulator aus dem Radlader 100 wie oben beschrieben entnommen werden und an eine Ladestation angeschlossen werden. Der Blei-Akkumulator kann aber auch nach der Herstellung einer Stromverbindung, von einer Stromquelle zu dem Blei-Akkumulator direkt im Radlader 100 aufgeladen werden. Dies kann zum Beispiel durch das Verbinden des Blei-Akkumulators mit einer Starkstromquelle mittels eines Starkstromkabels erfolgen. Der Blei-Akkumulator kann dabei eine Betriebsspannung von 48 V und einen Energieinhalt von 240 Ah aufweisen.
  • Die Energiespeichereinheit 105 ist elektrisch mit einem ersten Elektromotor 120 und einem zweiten Elektromotor 125 verbunden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Dreiphasen-Drehstrom-Asynchron-Motoren handeln.
  • Der erste Elektromotor 120 dient zum Antreiben eines Fahrantriebs, d. h. zur Fortbewegung des Radladers 100. Er kann vor der Hinterachse 110 und unterhalb eines Führerhauses 130 des Radladers 100 angebracht sein. In der in 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform liegt eine Oberkante des ersten Elektromotors 120 oberhalb einer Unterkante der Energiespeichereinheit 105. Der erste Elektromotor 120 kann aber auch auf gleicher Höhe wie die Energiespeichereinheit 105 angeordnet sein. Von oben betrachtet scheint die Hinterachse 110 dann zwischen der Energiespeichereinheit 105 und dem ersten Elektromotor 120 zu liegen.
  • Der erste Elektromotor 120 kann direkt mit einem Getriebe 135 verbunden sein und über das Getriebe 135 die Hinterachse 110 und – soweit als Allradantrieb realisiert – die Vorderachse 140 antreiben.
  • Wie in 2 dargestellt, kann der zweite Elektromotor 125, bezogen auf eine Längsachse des Radladers 110, seitlich neben der Energiespeichereinheit 105 und oberhalb eines Hinterrads des Radladers 100 angeordnet sein. Der zweite Elektromotor 125 dient dem Antrieb eines Arbeitsantriebs, mit dem zum Beispiel das Arbeitsgerät 115 bewegt oder die Lenkung des Radladers 100 unterstützt werden kann. Bei dem Arbeitsantrieb kann es sich um eine Arbeitshydraulik handeln. Der zweite Elektromotor 125 ist dann mit einer nicht dargestellten Hydraulikpumpe verbunden, die Flüssigkeit, wie z. B. ein Hydrauliköl, von einem Hydrauliktank 145 unterhalb des zweiten Elektromotors 125 in die Arbeitshydraulik pumpt.
  • Durch die Verwendung des ersten Elektromotors 120 zum Antreiben des Fahrantriebs und des zweiten Elektromotors 125 zum Antreiben des Arbeitsantriebs ist es also möglich, den Radlader als voll-elektrische Maschine auszugestalten.
  • Zur Umwandlung des von der Energiespeichereinheit 105 bereitgestellten Gleichstroms in den von dem ersten Elektromotor 120 und dem zweiten Elektromotor 125 benötigten Wechselstrom (z. B. ein Dreiphasen Drehstrom) können ein erstes Leistungsmodul 150 und ein zweites Leistungsmodul 155 in die elektrische Verbindung zwischen der Energiespeichereinheit 105 und den Elektromotoren 120, 125 eingebracht werden. Das erste und das zweite Leistungsmodul 150, 155 sind oberhalb des Energiespeichermoduls 105 auf Stützelementen, wie z. B. Trägern, angebracht.
  • Zur Sicherung der elektrischen Verbindung zwischen Energiespeichereinheit 105 und den Elektromotoren 120, 125 kann ein Schütz 160 vorgesehen sein. Der Schütz 160 dient der gemeinsamen Sicherung der Leitungen zum ersten und zum zweiten Leistungsmodul 150, 155 und ist zwischen dem ersten und den zweiten Leistungsmodul 150, 155 oberhalb der Energiespeichereinheit 105 angeordnet.
  • Zur Steuerung des Radladers 100 mittels Bedienelementen 165 (wie z. B. Lenkung, Gas oder Bedienjoystick) kann eine Steuereinheit 170 vorgesehen sein. Die Steuereinheit 170 ist, wie in 1 bis 3 gezeigt, bezogen auf eine Längsachse des Radladers, seitlich neben der Energiespeichereinheit 105 und oberhalb eines Hinterrads des Radladers 100 angeordnet. Insbesondere ist die Steuereinheit 170 bezogen auf die Längsachse der Radladers 100 gegenüber des zweiten Elektromotors 125 angeordnet. Die Energiespeichereinheit 105 befindet sich also zwischen dem zweiten Elektromotor 125 und der Steuereinheit 170.
  • Die Steuereinheit 170 empfängt Signale von den Bedienelementen 165, verarbeitet diese und gibt aufgrund der empfangenen Signale erzeugte Befehle an die Elektromotoren 120, 125 weiter. So wird eine effektive Steuerung des Radladers 100 allein aufgrund elektrischer Signale ermöglicht.
  • Zur Versorgung der Steuereinheit 170 mit Strom kann eine Zentraleinheit 175 vorgesehen sein. Diese ist, bezogen auf eine Längsachse des Radladers 100, seitlich neben – in 2 rechts neben – der Energiespeichereinheit 105 und in Richtung des Hecks hinter einem Hinterrad des Radladers 100 angeordnet. Die Zentraleinheit 175 ist vorzugsweise an der Stelle angebracht, an der bei konventionellen Radladern mit Dieselmotor der Kraftstofftank angebracht ist.
  • Die oben beschriebene Anordnung der Bestandteile des Radladers 100 ermöglicht einen kompakten Aufbau des Radladers 100.

Claims (10)

  1. Radlader (100), mit: einer Hinterachse (110) und einer Vorderachse (140); einer Energiespeichereinheit (105); einem Fahrantrieb mit einem ersten Elektromotor (120), der mit der Energiespeichereinheit (105) verbunden ist, zum Antreiben des Fahrantriebs; und einem Arbeitsantrieb mit einem zweiten Elektromotor (125), der mit der Energiespeichereinheit (105) verbunden ist, zum Antreiben des Arbeitsantriebs; wobei die Energiespeichereinheit (105) in einem Bereich angeordnet ist, der sich oberhalb und hinter der Hinterachse (110) von der Hinterachse (110) aus in Richtung des Hecks des Radladers (100) nach hinten erstreckt.
  2. Radlader (100) nach Anspruch 1, wobei die Energiespeichereinheit (105) auswechselbar ist und beim Wechseln vom Heck des Radladers (100) aus in eine Aufnahme einschiebbar ist.
  3. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Energiespeichereinheit (105) eine Batterie oder ein Akkumulator ist.
  4. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der erste Elektromotor (120) vor der Hinterachse (110) und unterhalb eines Führerhauses (130) derart angeordnet ist, dass die Hinterachse (110) von oben betrachtet zwischen der Energiespeichereinheit (105) und dem ersten Elektromotor (120) liegt; und der erste Elektromotor (120) direkt mit einem Getriebe (135) des Radladers (100) verbunden ist.
  5. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der erste Elektromotor (120) sowohl die Vorderachse (140) als auch die Hinterachse (110) antreibt.
  6. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der zweite Elektromotor (125), bezogen auf eine Längsachse des Radladers (100), seitlich neben der Energiespeichereinheit (125) und oberhalb eines an der Hinterachse vorgesehenen Hinterrads angeordnet ist; und der zweite Elektromotor (125) mit einer Hydraulikpumpe zum Versorgen des Arbeitsantriebs mit einer Flüssigkeit verbunden ist.
  7. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, mit einem ersten Leistungsmodul (150), das die Energiespeichereinheit (105) mit dem ersten Elektromotor (120) verbindet; und mit einem zweiten Leistungsmodul (155), das die Energiespeichereinheit (105) mit dem zweiten Elektromotor (120) verbindet; wobei das erste Leistungsmodul (150) und das zweite Leistungsmodul (155) oberhalb der Energiespeichereinheit (105) angeordnet sind; und wobei durch das erste Leistungsmodul (150) und das zweite Leistungsmodul (155) elektrischer Gleichstrom, der ihnen von der Energiespeichereinheit (105) zuführbar ist, in Wechselstrom zum Antreiben des ersten Elektromotors (120) und des zweiten Elektromotors (125) umwandelbar ist.
  8. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das erste Leistungsmodul (150) und das zweite Leistungsmodul (155) über eine gemeinsame Schätzeinrichtung (160) mit der Energiespeichereinheit (105) verbunden sind; und die Schätzeinrichtung (160) oberhalb der Energiespeichereinheit (105) zwischen dem ersten Leistungsmodul (150) und dem zweiten Leistungsmodul (155) angeordnet ist.
  9. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, mit einer Steuereinheit (170) zum Steuern des ersten Elektromotors (120) und/oder des zweiten Elektromotors (125); wobei die Steuereinheit (170), bezogen auf eine Längsachse des Radladers (100), seitlich neben der Energiespeichereinheit (105) und oberhalb eines Hinterrads des Radladers (100) angeordnet ist.
  10. Radlader (100) nach einem der vorherigen Ansprüche, mit einer Zentraleinheit (175) zum Versorgen der Steuereinheit (170) mit Strom; wobei die Zentraleinheit (175), bezogen auf eine Längsachse des Radladers (100), seitlich neben der Energiespeichereinheit (105) und in Richtung des Hecks hinter einem Hinterrad des Radladers (100) angeordnet ist.
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