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DE202009013903U1 - Geländer - Google Patents

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DE202009013903U1
DE202009013903U1 DE202009013903U DE202009013903U DE202009013903U1 DE 202009013903 U1 DE202009013903 U1 DE 202009013903U1 DE 202009013903 U DE202009013903 U DE 202009013903U DE 202009013903 U DE202009013903 U DE 202009013903U DE 202009013903 U1 DE202009013903 U1 DE 202009013903U1
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/18Balustrades; Handrails
    • E04F11/181Balustrades
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    • E04F11/1851Filling panels, e.g. concrete, sheet metal panels
    • E04F11/1853Glass panels
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Steps, Ramps, And Handrails (AREA)
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Abstract

Glasgeländer (10),
– mit zwischen Pfosten (14, 14.2, 14.3) angeordneten und von diesen gehaltenen Platten (16) wie insbesondere Glasscheiben,
– dadurch gekennzeichnet, dass
– zumindest ein Pfosten (14, 14.2, 14.3) einen Rohrquerschnitt mit zumindest einer mit der Wandung (26) des Pfostens jeweils endseitig fest verbundenen Querwand (27) besitzt,
– in der Wandung (26) des Pfostens zumindest ein Längsschlitz (28) derart vorhanden ist, dass
– ein Randbereich (46, 50) der Platte (16) durch den Längsschlitz (28) hindurchschiebbar und im Innenraum (30) des Pfostens (14, 14.2, 14.3) platzierbar ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft ein Geländer, das Pfosten enthält. Zwischen den Pfosten sind plattenförmige Ausfachungen vorhanden, welche insbesondere aus Glasscheiben bestehen.
  • STAND DER TECHNIK
  • Es sind Geländer der gattungsgemäßen Art bekannt, die in ortsfesten Bauteilen standsicher befestigte Pfosten besitzen. Die zwischen den Pfosten vorhandenen Platten wie beispielsweise Glasscheiben sind über separate Befestigungsteile an den sie begrenzenden Pfosten angeschraubt. Solche Befestigungsteile können klammer- oder zangenförmige metallische Beschlagteile sein, die in entsprechend örtlich in der Scheibe angebrachte Durchbohrungen eingreifen. Solche Beschlagteile können auch als sogenannte Punkthalter ausgebildet sein. Unvermeidlich auftretende Abweichungen von vorgeplanten Pfostenabständen können nur in begrenztem Maße durch die jeweils vorhandenen Befestigungsbeschläge ausgeglichen werden. Die sich aus den Abweichungen ergebenden unterschiedlich großen Abstände zwischen den Pfosten und den Glasscheibenrändern bleiben allerdings sichtbar.
  • Darüber hinaus sind pfostenlose Geländer bekannt, bei denen Platten wie beispielsweise Glasscheiben in ihrem Fußbereich frei auskragend eingespannt gehalten vorhanden ( DE 20 2007 009 239 U1 , DE 103 38 816 B3 ). Abgesehen davon, dass die in Längserstreckung der Scheibe durchgehende Einspannkonstruktion relativ massiv beziehungsweise konstruktiv aufwändig gestaltet werden muss, ist es erforderlich, Maßnahmen zum Ausrichten der Scheiben in ihrer vertikalen-Position vorzusehen, um sicherzustellen, dass benachbarte Scheiben miteinander fluchtend ausgerichtet werden können.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein montagefreundliches und wirtschaftlich günstiges technisch einwandfreies und in designerischer Hinsicht ansprechendes Pfosten-Geländer der eingangs genannten Art anzugeben.
  • Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von weiteren Ansprüchen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Geländer ragen die Ausfachungen, die insbesondere aus Glasscheiben bestehen können, in die sie seitlich begrenzenden Pfosten hinein. Die Glasscheiben oder sonstigen Platten schlupfen also mit ihren Randbereichen gleichsam in die Pfosten hinein. Das hat den Vorteil, dass einerseits in den Platten oder Scheiben keine Löcher zum Befestigen derselben vorgesehen werden müssen. Außerdem lassen sich praktisch ohne zusätzlichen Aufwand Pfostenabstände, die von den vorgegebenen Abständen variieren, ausgleichen; die Scheiben können nämlich entsprechend unterschiedlich weit in die Pfosten hineinragen. Besondere Maßnahmen in diesem Zusammenhang zum Ausgleichen von Abstandsdifferenzen zwischen benachbarten Pfosten, soweit es die bei Baumaßnahmen üblicherweise auftretenden Maßtoleranzen sind, sind nicht erforderlich. Da die Schlitze in den Pfosten fest vorgegeben sind, und die Platten in diese Schlitze hineingreifen, können solche Platten auch immer automatisch fluchtend zueinander ausgerichtet werden.
  • Die gegenseitige Ausrichtung einander benachbarter Platten kann beliebig sein und hängt allein von der Anordnung der in den jeweiligen Pfosten vorhandenen Schlitze ab, durch die die Platten jeweils hindurchgreifen.
  • Die Schlitze können parallel zur Längsausrichtung der Pfosten vorgesehen sein. Die Längsschlitze können auch winklig zu dieser Längsausrichtung vorhanden sein. Längs des Pfostens können darüber hinaus ein oder mehrere Schlitze in Längsrichtung übereinander oder auch umfangsmäßig seitlich versetzt zueinander vorhanden sein. Die Höhe des jeweiligen Schlitzes wird regelmäßig der Höhe der betreffenden Platten angepasst sein, die durch den jeweiligen Schlitz hindurchgeführt werden soll.
  • Die Eintauchtiefe der jeweiligen Platte in den sie haltenden Pfosten hinein kann unterschiedlich sein. Dadurch ist es nämlich möglich, Abstandstoleranzen zwischen benachbarten Pfosten durch entsprechend unterschiedliche Eintauchtiefe der Platten in die betreffenden Pfosten auszugleichen. Die unterschiedlich mögliche Eintauchtiefe hilft auch, die Platten in bereits fest montierte Pfosten einschieben zu können. So kann die Platte, was in einem Ausführungsbeispiel schematisiert dargestellt ist, mit ihrem einen Randbereich schräg durch den Schlitz des Pfostens hindurch in den Pfosten eingeschoben werden. Anschließend kann sie in die Geländerebene verschwenkt und durch den Schlitz des benachbarten Pfostens ebenfalls hineingeschoben und dabei etwas aus dem ersten Pfosten wieder zurückgezogen werden. In beiden Pfosten sitzt die Scheibe dann mit ihren Randbereichen immer noch eingeschoben drin. Die Montage und damit auch die Demontage beispielsweise bei einem Bruch der Scheibe oder aus sonstigen Gründen kann damit problemlos und schnell durchgeführt werden.
  • Bei richtiger Ausrichtung und Positionierung der jeweiligen Platte zwischen benachbarten Pfosten sind in jedem Pfosten Einrichtungen vorgesehen, um diese Platte mit ihrem in dem Pfosten platzierten Randbereich lagemäßig zu fixieren. Dazu können beispielsweise Klemmkörper vorgesehen werden, die zwischen dem Randbereich der in dem Pfosten vorhandenen Platte und der Querwand des Pfostens eingesetzt werden. Alle in einer Reihe von Pfosten angeordneten Platten können auf diese Weise in ihrer Ebene unverrückbar gehalten werden. Die Montage ist nach Entfernen solcher Fixiereinrichtungen problemlos möglich. Solche Fixiereinrichtungen können vom oberen Ende des Pfostens, der regelmäßig ein Rohrkörper ist, in den Pfosten eingesetzt und wieder aus dem Pfosten herausgenommen werden.
  • Die Stirnseite des Pfostens kann, wie ebenfalls beispielhaft in der Zeichnung dargestellt ist, durch einen Deckel, der insbesondere kappenartig ausgebildet sein kann, lösbar verschlossen werden. An diesem Deckel kann dann der bei einem Geländer üblicherweise vorhandene Handlauf befestigt werden. Es ist auch möglich, einen Handlauf seitlich über entsprechende Beschlagteile direkt am Pfosten zu befestigen.
  • Infolge der in dem Pfosten vorhandenen Schlitze ist die Biegsamkeit eines solchen Rohrquerschnitts geschwächt. Um trotzdem solche Pfosten bei dem erfindungsgemäßen Geländer verwenden zu können, kann, wenn die statischen und festigkeitsmäßigen Voraussetzungen bei solchen mit Schlitzen versehenen Pfosten nicht gegeben sind, eine mit der Wandung des Pfostens fest verbundene Querwand im Innenraum des Pfostens angeordnet werden. Diese Querwand ist dann zumindest im Bereich der Schlitze vorhanden und ragt bis in den Bereich des Pfostens nach unten, in welchem der Pfosten am örtlich vorhandenen Baukörper kippsicher angeordnet werden soll. Die Querwand nimmt dann die auf das Geländer einwirkenden Kräfte entweder allein oder im statischen Verbund mit der geschlitzten Wandung des Pfostens auf und leitet diese in den Befestigungs- beziehungsweise Fußbereich des Pfostens. Eine solche Querwand ist regelmäßig im mittleren Querschnittsbereich des Pfostens vorhanden, damit im Innenraum des Pfostens Platz bleibt zum Einschieben der Platten durch die vorhandenen Schlitze des Pfostens hindurch.
  • Zur kippsicheren Lagerung des Pfostens ist nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung vorgesehen, dass an einem Grundprofil, mit dem der Pfosten an einem ortsfesten Baukörper kippsicher gelagert werden soll, Kragfinger auskragen, an denen die Wandung und/oder die Querwand des betreffenden Pfostens kippsicher angeordnet werden können.
  • Nach einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel kragen vier Kragfinger in die Eckbereiche von Wandung und Querwand ein Stück hinein. Dadurch wird der Pfosten in seinem Fußbereich kippsicher an den Kragfingern gehalten. Die Wandung des Pfostens kann zusätzlich auf eine hülsenförmige Rosette aufgeschoben oder eingeschoben werden mit jeweils ganz geringem Spiel, um die Kippsicherheit noch zu erhöhen.
  • Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Glasgeländers nach der Erfindung mit zueinander fluchtend ausgerichteten Glasscheiben,
  • 2 eine perspektivische ausschnittsweise Darstellung eines Eckpfostens bei einem Glasgeländer der in 1 dargestellten Art,
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines in seinem Fußbereich etwas anders ausgebildeten und gelagerten Glasgeländers,
  • 4 eine Ansicht des bei dem erfindungsgemäßen Glasgeländer nach 1 vorhandenen Pfostens,
  • 5 einen Querschnitt des Pfostens gemäß 4,
  • 6 eine Darstellung des Pfostens gemäß 5 mit seitlich eingesetzten zwei Glasscheiben,
  • 7, 8, 9 und 10 vier verschiedene Schnittdarstellungen von Profilen, die zwischen der Glasscheibe und dem Pfosten gemäß 6 eingesetzt vorhanden sein können,
  • 11 und 12 aufeinanderfolgende Darstellung des Einsetzens einer Glasscheibe zwischen zwei Pfosten,
  • 13 einen Schnitt ähnlich dem der 6 mit in einem rohrförmigen Pfosten eingesetzten zwei Glasscheiben, wobei der Rohrquerschnitt durch eine Querwand ausgesteift ist und wobei die beiden Glasscheiben gegenüber der Querwand in ihrer jeweiligen Plattenebene durch Klemmkörper unverrückbar gehalten sind,
  • 14 einen Längsschnitt durch eine gegenüber 13 im Bereich der Abstandshalter abgewandelte Konstruktion zur Lagefixierung der beiden Scheiben im Inneren eines Pfostens,
  • 15 eine der 4 vergleichbare Darstellung eines Pfostens mit zwei untereinander angeordneten Längsschlitzen, deren Schlitzachsen miteinander fluchten,
  • 16 eine Darstellung ähnlich der von 15, mit zwei mit ihren Schlitzachsen parallel zueinander angeordneten und dabei schräg zur Längsachse ausgerichteten, untereinander angeordneten zwei Längsschlitzen,
  • 17 eine Darstellung ähnlich der von 16, bei der die beiden Längsschlitze nicht parallel zueinander angeordnet sind,
  • 18 eine Darstellung ähnlich der von 4 mit einem durchgehenden, schräg zur Längsachse des Pfostens ausgerichteten Längsschlitz,
  • 19 eine Draufsicht auf ein zum Befestigen eines Pfostens an einem ortsfesten Baukörper vorgesehenes plattenförmiges Grundprofil mit von demselben auskragenden vier Kragfingern,
  • 20 eine Seitenansicht des Grundprofils gemäß 19,
  • 21 eine Seitenansicht des in 20 dargestellten Kragprofils,
  • 22 eine Schnittdarstellung des Fußbereichs eines Pfostens gemäß 19,
  • 23 eine Darstellung ähnlich der von 22 mit im 90-Grad-Winkel zueinander angeordneten zwei Glasscheiben im Bereich eines Eckpfostens.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Auf einer ortsfesten Platte wie beispielsweise einer an einem Gebäude vorhandenen Betonplatte 12 ist ein Geländer 10 kippsicher befestigt. Das Geländer 10 besitzt mehrere in einer Flucht hintereinander angeordnete Pfosten 14, die in ihrem Fußbereich 76 kippsicher auf der Betonplatte 12 befestigt sind. Zwischen jeweils zwei Pfosten 14 ist eine plattenförmige Ausfachung in Form einer Glasscheibe 16 vorhanden, die mit ihren seitlichen Randbereichen in Pfosten 14 hineinragt, wie noch nachstehend näher beschrieben ist. Jeder einen Rohrquerschnitt aufweisende Pfosten 14 ist oben durch einen Deckel 18 verschlossen. An dem Deckel ist ein zentral auskragender Stift 20 vorhanden, an dem in an sich bekannter Weise ein Handlauf 22 befestigt ist. Der Handlauf 22 geht über mehrere Pfosten 14 einteilig hinweg, so wie das üblicherweise der Fall ist.
  • Im Gegensatz zu der in 1 dargestellten Ausbildung des Geländers 10 sind bei der Ausbildung gemäß 2 Glasscheiben 16 quer zueinander angeordnet. Der Pfosten 14 ist in diesem Fall ein Eckpfosten 14.2. Auch bei diesem Eckpfosten 14.2 ragen die beiden an ihn angrenzenden Scheiben 16 mit ihren Randbereichen in ihn hinein. Der Handlauf 22 ist bei dieser Ausbildung im Bereich des Eckpfostens 14.2 gestoßen. Der Handlauf könnte auch in diesem Bereich als Eckform einteilig vorhanden sein.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 3 sind die Pfosten 14.3 ähnlich wie vorstehend ausgebildet. Auch bei diesem Geländer greifen Glasscheiben 16.3 mit ihren Randbereichen in die jeweiligen Pfosten hinein. Allerdings greifen die Scheiben nur mit einem Randabschnitt ihres Randbereiches in die jeweiligen Pfosten hinein. Die Pfosten 14.3 sind seitlich an der Stirnseite 24 der Betonplatte 12 kippsicher befestigt.
  • Der Pfosten 14, und Vergleichbares gilt auch für die Pfosten 14.2 und 14.3, besitzt einen Rohrquerschnitt mit einer Wandung 26, die durch eine mittige Querwand 27 ausgesteift ist. Der Außendurchmesser 29 des Pfostens beträgt 48,3 Millimeter. Der Mittelpfosten 14 besitzt zwei einander gegenüberliegende Längsschlitze 28 (5). In 4 ist ein solcher Schlitz 28 beispielhaft dargestellt. Ein solcher Längsschlitz 28 besitzt eine Länge 32 zwischen etwa 760 und 1160 Millimetern, die etwas größer als die entsprechende Länge (Höhe) der betreffenden Glasscheibe 16 ist, die durch diesen Schlitz 28 in das Innere des Pfostens 14 eingeschoben werden soll. Das etwas größere Maß der Länge 32 in Bezug zu der Höhe der Glasscheibe 16 berücksichtigt, dass an der umlaufenden Glasscheibe 16 im Bereich des Schlitzes 28 noch eine Dichtung angeordnet werden muss, um zu verhindern, dass Glas mit dem regelmäßig metallischen Material der Pfostenwandung unmittelbar in Berührung kommt. Sofern eine metallische Ausfachung zwischen den Pfosten vorhanden ist, könnte auf eine solche Dichtung im Extremfall mehr oder weniger vollständig verzichtet werden. Vergleichbares gilt auch für die Breite 34 des Längsschlitzes 28, die etwa 18 Millimeter beträgt. Diese Breite 34 ist um das Maß der vorgesehenen Dichtungsprofile größer als die Dicke 36 (6) der jeweiligen Glasscheibe 16. In seinem oberen Bereich 31 von 50 Millimetern Länge und in seinem unteren Bereich 33 von 90 Millimetern Länge ist der Pfosten nicht geschlitzt. Unter Zugrundelegung dieser Maße besitzt der Pfosten eine Länge zwischen 900 und 1300 Millimetern.
  • In den 7 bis 10 sind verschiedene Dichtungsprofile 38.1, 38.2, 38.3, 38.4 dargestellt, die jeweils zwischen einer Glasscheibe 16 und der Wandung 26 eines Pfostens 14 im Bereich eines Schlitzes 28 vorgesehen werden können. Solche Dichtungsprofile können eine plane Anlegefläche 40.1 besitzen, mit der sie an einer Glasscheibe 16 anliegen; sie können auch eine gewölbte Anlegefläche 40.2 besitzen, die gemäß 40.3 auch mit einem endseitigen Schlitz 42 ausgebildet sein kann. Um die Anlagefähigkeit eines solchen Profils zu vergrößern, kann noch in einem Profil 40.2 ein Hohlraum 44 ausgebildet sein (Profil 40.3).
  • Das Einsetzen beziehungsweise Austauschen einer Glasscheibe 16 zwischen zwei Pfosten 14 kann so erfolgen, dass die Glasscheibe 16 mit ihrem – bezogen auf 11 – rechten Randbereich 46 in einen (rechten) Pfosten 14 eingeschoben wird. Die Glasscheibe ist dabei bezogen auf ihre Geländerebene 48, die ihre fertige Geländerposition kennzeichnen soll, ausgelenkt vorhanden. In dieser ausgelenkten Position ist sie mit ihrem linken Randbereich 50 außerhalb des – bezogen auf die 11 – linken Pfostens 14 vorhanden. In dieser schrägen Ausrichtung kann sie durch den in dem rechten Pfosten 14 vorhandenen Schlitz hindurchgeschoben und in ihre in 12 dargestellte Position gebracht werden. Der rechte Randbereich 46 ragt dabei bis dicht an die Querwand 27 des Pfostens 14. Nunmehr kann die Glasscheibe 16 mit ihrem linken Randbereich 50 in die Geländerebene 48 zurückgeschwenkt (Pfeil 54) werden und dann zurück (Pfeil 56) in den – bezogen auf die 11 – linken Pfosten 14 hineingeschoben werden. Diese in den linken Pfosten 14 eingeschobene Position des linken Randbereichs 50 der Glasscheibe 16 ist gestrichelt angedeutet. In dem rechten Pfosten 14 hat sich dabei der rechte Randbereich 46 der Glasscheibe 16 entsprechend nach links verschoben. Diese Position ist ebenfalls gestrichelt dargestellt. Die Scheibe sitzt mit ihren beiden Randbereichen 46, 50 immer noch im Innenraum 30 der jeweiligen beiden Pfosten.
  • Die endgültige Lage der Scheibe 16 zwischen zwei Pfosten 14 wird im Inneren des Pfostens gesichert. Dies kann gemäß 13 mit einem linken und rechten Klemmkörper 60, 62 erfolgen, die in ihrem Querschnitt als Rechteck oder als Trapez ausgebildet sein können, dabei aber in vorteilhafter Weise den jeweiligen Randbereich 46, 50 der Glasscheibe 16 U-förmig umfassen. Die beiden Klemmkörper 60, 62 stützen sich aufgrund ihrer elastischen, federartigen Verformungseigenschaften an der Querwand 27 jeweils ab. Auf die Wandung 26 einwirkende Querkräfte, die aus horizontalen Belastungen des Geländers 10 herrühren, können teilweise von der Querwand 27 und von der Wandung 26 aufgenommen werden. Dies gilt zumindest für Kräfte, die – bezogen auf die 13 – in Richtung (Pfeil 72) der Querwand 27 auftreten. Kräfte (Pfeil 74), die in Scheibenebene auftreten, können in aller Regel durch die Wandung 26 mehr oder weniger vollständig aufgenommen werden.
  • Bei der in 14 dargestellten Ausbildungsform von Klemmkörpern bestehen im Unterschied zur Ausbildung von 13 der dem dortigen Klemmkörper 60 entsprechende Klemmkörper aus zwei keilartigen Klemmkörpern 60.1, 60.2 (Keilkörper). Entsprechend besteht der in 13 rechte Klemmkörper 62 vergleichsweise aus zwei Keilkörpern 62.1 und 62.2. Die jeweiligen beiden Keilkörper 60.1 und 60.2 beziehungsweise 62.1 und 62.2 liegen mit ihren schrägen Keilflächen aneinander. Durch unterschiedlich weites Hereindrücken oder -schlagen des der Querwand 27 jeweils benachbarten Keilkörpers (60.2, 62.2) kann so eine ausreichende Klemmwirkung zwischen der jeweiligen Glasscheibe 16 und der Querwand 27 erreicht und dadurch die Glasscheiben in Scheibenebene lagefixiert im Inneren des Pfostens 14 positioniert werden. Durch Herausziehen der Keilkörper 60.2 beziehungsweise 62.2 kann der feste Sitz der Glasscheibe 16 im Pfosten gelockert und so die Scheiben 16 aus dem Pfosten herausgezogen werden, wie dies den Darstellungen gemäß den 11 und 12 entnommen werden kann.
  • Die 15, 16, 17 und 18 zeigen Längsschitze 28 im Pfosten 14. Die Schlitze können einzeln oder zu mehreren parallel oder schräg zur Längsachse 17 des jeweiligen Pfostens ausgerichtet sein.
  • Der Pfosten 14 ist mit seinem Fußbereich 76 kippsicher auf einem Grundprofil 80 gelagert (19). Dieses Grundprofil 80 besteht im vorliegenden Fall aus einer kreisförmigen Platte, die mittels Befestigungsschrauben oder -dübeln auf einem ortsfesten Bauteil wie beispielsweise der Betonplatte 12 fest angebracht werden kann. Im zentralen Bereich dieses Grundprofils 80 ragen im vorliegenden Beispielsfall vier im Querschnitt rechteckförmige Kragfinger 82, 83, 84, 85 nach oben aus. Diese Kragfinger sind querschnittsmäßig und in ihrem gegenseitigen Abstand so an dem Grundprofil 80 lagemäßig vorhanden, dass sie genau in die Eckbereiche passen, die von der Wandung 26 und der Querwand 27 gebildet werden. Auf diese Weise ist die Querwand 27 kippsicher an den Kragfingern 82, 83, 84, 85 und damit auch an dem Grundprofil 80 in seinem auf das Grundprofil 80 von oben aufgeschobenen Zustand gelagert. Es wäre möglich, statt der vier Kragfinger auch nur zwei Kragfinger vorzusehen, wie beispielsweise die beiden Kragfinger 82, 85 oder 83, 84.
  • Die Wandung 26 sitzt ihrerseits von innen in einer Hülse 90 praktisch spielfrei eingeschoben drin. Die Hülse 90 bildet zusammen mit einer ringförmigen Bodenscheibe 92 eine sogenannte Rosette 94. Diese Rosette 94 ist im vorliegenden Fall über drei Befestigungsschrauben 78 an dem Grundprofil 80 befestigt.
  • Zum leichten Einschieben der Kragfinger 82, 83, 84, 85 in den Pfosten 14 hinein ist die an der Wandung 26 anliegende Ecke der Oberseite der Kragfinger leicht angeschrägt (Schräge 96).
  • In 22 sind der in das Tragprofil 70.2 eingeschobene Zustand der Kragfinger 82, 83, 84, 85 dargestellt.
  • In 23 ist der Eckpfosten 14.2 dargestellt. Er wird mittels vierer Kragfinger 82.3, 83.3, 84.3, 85.3 kippsicher in einer in 23 nicht dargestellten Weise an einem Grundprofil gehalten. Die Kragfinger 83.3 und 85.3 sind schlanker und dafür länger als die anderen beiden Kragfinger 82.3 und 84.3, um für die winklig zueinander angeordneten Scheiben 16 im Eckpfosten 14.3 ausreichend Platz im Innenraum 30 des Pfostens 14.3 zu lassen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202007009239 U1 [0003]
    • - DE 10338816 B3 [0003]

Claims (14)

  1. Glasgeländer (10), – mit zwischen Pfosten (14, 14.2, 14.3) angeordneten und von diesen gehaltenen Platten (16) wie insbesondere Glasscheiben, – dadurch gekennzeichnet, dass – zumindest ein Pfosten (14, 14.2, 14.3) einen Rohrquerschnitt mit zumindest einer mit der Wandung (26) des Pfostens jeweils endseitig fest verbundenen Querwand (27) besitzt, – in der Wandung (26) des Pfostens zumindest ein Längsschlitz (28) derart vorhanden ist, dass – ein Randbereich (46, 50) der Platte (16) durch den Längsschlitz (28) hindurchschiebbar und im Innenraum (30) des Pfostens (14, 14.2, 14.3) platzierbar ist.
  2. Glasgeländer nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Wandung (26) und eine etwa mittig angeordnete Querwand (27) einteilig miteinander verbunden sind.
  3. Glasgeländer nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – eine Einrichtung zum Lagefixieren eines Randbereichs (46, 50) der Platte (16) im Innenraum (30) des Pfostens (14, 14.2, 14.3) vorhanden ist.
  4. Glasgeländer nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Befestigungs- und insbesondere Fußbereich (76) des Pfostens an einem ortsfest anbringbaren Grundprofil (80) fest anbringbar oder angebracht ist.
  5. Glasgeländer nach Anspruch 4, – dadurch gekennzeichnet, dass – zumindest zwei Kragfinger (82, 85; 83, 84; 82.3, 85.3; 83.3, 84.3) am Grundprofil (80) fest so angebracht sind, dass – die Wandung (26) und/oder eine Querwand (27) in ihrem jeweiligen Fußbereich mit geringem Spiel an und/oder zwischen den Kragfingern platzierbar ist.
  6. Glasgeländer nach einem der vortehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – eine Art Hülse (90) am Grundprofil (80) befestigbar ist, – der Fußbereich (76) der Wandung (26) des Pfostens mit geringem Spiel in die Hülse (90) einschiebbar oder auf die Hülse aufschiebbar ist.
  7. Glasgeländer nach einem der Ansprüche 4 bis 6, – dadurch gekennzeichnet, dass – zumindest ein Kragfinger am Grundprofil (80) fest so angebracht ist, dass er mit geringem Spiel an der Wandung (26) und/oder an der Querwand (27) des Pfostens anlegbar ist oder in dieselbe zumindest teilweise einschiebbar ist.
  8. Glasgeländer nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Einrichtung zum Lagefixieren der Platte (16) zumindest einen Klemmkörper (60, 62) aufweist, – ein solcher Klemmkörper zwischen der Stirnseite des im Innenraum des Pfostens vorhandenen Randbereichs (46, 50) der Platte (16) und der Wandung des Pfostens und/oder der Querwand (27) und/oder einer weiteren in dem Innenraum des Pfostens vorhandenen Platte pressend platzierbar ist.
  9. Glasgeländer nach Anspruch 8, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Klemmkörper (60, 62) mehrteilig (60.1, 60.2; 62.1, 62.2) ausgebildet ist.
  10. Glasgeländer nach Anspruch 9, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Klemmkörper (60, 62) aus zwei keilartigen Körpern (60.1, 60.2; 62.1, 62.2) zusammensetzbar ist.
  11. Glasgeländer nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein den Rohrquerschnitt des Pfostens verschließender Deckel (18) vorhanden ist.
  12. Glasgeländer nach Anspruch 11, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Deckel (18) kappenartig ausgebildet ist und in den Pfosten einsetzbar oder über ihn stülpbar ist.
  13. Glasgeländer nach Anspruch 11 oder 12, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Handlauf (22) an dem Deckel (18) und/oder an der Wandung (26) des Pfostens befestigbar ist.
  14. Glasgeländer nach einem der Ansprüche 11 bis 13, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Handlauf (22) an einem Kragglied (20) befestigbar ist, welches seinerseits an dem Deckel (18) oder der Wandung (26) des Pfostens befestigt oder befestigbar ist.
DE202009013903U 2009-10-13 2009-10-13 Geländer Expired - Lifetime DE202009013903U1 (de)

Priority Applications (2)

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