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TECHNISCHES GEBIET
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Die
Erfindung betrifft ein Geländer, das Pfosten enthält.
Zwischen den Pfosten sind plattenförmige Ausfachungen vorhanden,
welche insbesondere aus Glasscheiben bestehen.
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STAND DER TECHNIK
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Es
sind Geländer der gattungsgemäßen Art bekannt,
die in ortsfesten Bauteilen standsicher befestigte Pfosten besitzen.
Die zwischen den Pfosten vorhandenen Platten wie beispielsweise
Glasscheiben sind über separate Befestigungsteile an den
sie begrenzenden Pfosten angeschraubt. Solche Befestigungsteile
können klammer- oder zangenförmige metallische
Beschlagteile sein, die in entsprechend örtlich in der
Scheibe angebrachte Durchbohrungen eingreifen. Solche Beschlagteile
können auch als sogenannte Punkthalter ausgebildet sein.
Unvermeidlich auftretende Abweichungen von vorgeplanten Pfostenabständen
können nur in begrenztem Maße durch die jeweils
vorhandenen Befestigungsbeschläge ausgeglichen werden.
Die sich aus den Abweichungen ergebenden unterschiedlich großen
Abstände zwischen den Pfosten und den Glasscheibenrändern
bleiben allerdings sichtbar.
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Darüber
hinaus sind pfostenlose Geländer bekannt, bei denen Platten
wie beispielsweise Glasscheiben in ihrem Fußbereich frei
auskragend eingespannt gehalten vorhanden (
DE 20 2007 009 239 U1 ,
DE 103 38 816 B3 ).
Abgesehen davon, dass die in Längserstreckung der Scheibe
durchgehende Einspannkonstruktion relativ massiv beziehungsweise konstruktiv
aufwändig gestaltet werden muss, ist es erforderlich, Maßnahmen
zum Ausrichten der Scheiben in ihrer vertikalen-Position vorzusehen,
um sicherzustellen, dass benachbarte Scheiben miteinander fluchtend
ausgerichtet werden können.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein montagefreundliches und wirtschaftlich günstiges technisch einwandfreies
und in designerischer Hinsicht ansprechendes Pfosten-Geländer
der eingangs genannten Art anzugeben.
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Diese
Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand von weiteren Ansprüchen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Geländer ragen
die Ausfachungen, die insbesondere aus Glasscheiben bestehen können,
in die sie seitlich begrenzenden Pfosten hinein. Die Glasscheiben
oder sonstigen Platten schlupfen also mit ihren Randbereichen gleichsam
in die Pfosten hinein. Das hat den Vorteil, dass einerseits in den
Platten oder Scheiben keine Löcher zum Befestigen derselben
vorgesehen werden müssen. Außerdem lassen sich
praktisch ohne zusätzlichen Aufwand Pfostenabstände,
die von den vorgegebenen Abständen variieren, ausgleichen;
die Scheiben können nämlich entsprechend unterschiedlich
weit in die Pfosten hineinragen. Besondere Maßnahmen in
diesem Zusammenhang zum Ausgleichen von Abstandsdifferenzen zwischen benachbarten
Pfosten, soweit es die bei Baumaßnahmen üblicherweise
auftretenden Maßtoleranzen sind, sind nicht erforderlich.
Da die Schlitze in den Pfosten fest vorgegeben sind, und die Platten
in diese Schlitze hineingreifen, können solche Platten auch
immer automatisch fluchtend zueinander ausgerichtet werden.
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Die
gegenseitige Ausrichtung einander benachbarter Platten kann beliebig
sein und hängt allein von der Anordnung der in den jeweiligen
Pfosten vorhandenen Schlitze ab, durch die die Platten jeweils hindurchgreifen.
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Die
Schlitze können parallel zur Längsausrichtung
der Pfosten vorgesehen sein. Die Längsschlitze können
auch winklig zu dieser Längsausrichtung vorhanden sein.
Längs des Pfostens können darüber hinaus
ein oder mehrere Schlitze in Längsrichtung übereinander
oder auch umfangsmäßig seitlich versetzt zueinander
vorhanden sein. Die Höhe des jeweiligen Schlitzes wird
regelmäßig der Höhe der betreffenden
Platten angepasst sein, die durch den jeweiligen Schlitz hindurchgeführt
werden soll.
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Die
Eintauchtiefe der jeweiligen Platte in den sie haltenden Pfosten
hinein kann unterschiedlich sein. Dadurch ist es nämlich
möglich, Abstandstoleranzen zwischen benachbarten Pfosten
durch entsprechend unterschiedliche Eintauchtiefe der Platten in
die betreffenden Pfosten auszugleichen. Die unterschiedlich mögliche
Eintauchtiefe hilft auch, die Platten in bereits fest montierte
Pfosten einschieben zu können. So kann die Platte, was
in einem Ausführungsbeispiel schematisiert dargestellt
ist, mit ihrem einen Randbereich schräg durch den Schlitz
des Pfostens hindurch in den Pfosten eingeschoben werden. Anschließend
kann sie in die Geländerebene verschwenkt und durch den
Schlitz des benachbarten Pfostens ebenfalls hineingeschoben und
dabei etwas aus dem ersten Pfosten wieder zurückgezogen
werden. In beiden Pfosten sitzt die Scheibe dann mit ihren Randbereichen
immer noch eingeschoben drin. Die Montage und damit auch die Demontage beispielsweise
bei einem Bruch der Scheibe oder aus sonstigen Gründen
kann damit problemlos und schnell durchgeführt werden.
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Bei
richtiger Ausrichtung und Positionierung der jeweiligen Platte zwischen
benachbarten Pfosten sind in jedem Pfosten Einrichtungen vorgesehen,
um diese Platte mit ihrem in dem Pfosten platzierten Randbereich
lagemäßig zu fixieren. Dazu können beispielsweise
Klemmkörper vorgesehen werden, die zwischen dem Randbereich
der in dem Pfosten vorhandenen Platte und der Querwand des Pfostens eingesetzt
werden. Alle in einer Reihe von Pfosten angeordneten Platten können
auf diese Weise in ihrer Ebene unverrückbar gehalten werden.
Die Montage ist nach Entfernen solcher Fixiereinrichtungen problemlos
möglich. Solche Fixiereinrichtungen können vom
oberen Ende des Pfostens, der regelmäßig ein Rohrkörper
ist, in den Pfosten eingesetzt und wieder aus dem Pfosten herausgenommen
werden.
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Die
Stirnseite des Pfostens kann, wie ebenfalls beispielhaft in der
Zeichnung dargestellt ist, durch einen Deckel, der insbesondere
kappenartig ausgebildet sein kann, lösbar verschlossen
werden. An diesem Deckel kann dann der bei einem Geländer üblicherweise
vorhandene Handlauf befestigt werden. Es ist auch möglich,
einen Handlauf seitlich über entsprechende Beschlagteile
direkt am Pfosten zu befestigen.
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Infolge
der in dem Pfosten vorhandenen Schlitze ist die Biegsamkeit eines
solchen Rohrquerschnitts geschwächt. Um trotzdem solche
Pfosten bei dem erfindungsgemäßen Geländer
verwenden zu können, kann, wenn die statischen und festigkeitsmäßigen
Voraussetzungen bei solchen mit Schlitzen versehenen Pfosten nicht
gegeben sind, eine mit der Wandung des Pfostens fest verbundene
Querwand im Innenraum des Pfostens angeordnet werden. Diese Querwand
ist dann zumindest im Bereich der Schlitze vorhanden und ragt bis
in den Bereich des Pfostens nach unten, in welchem der Pfosten am örtlich
vorhandenen Baukörper kippsicher angeordnet werden soll.
Die Querwand nimmt dann die auf das Geländer einwirkenden
Kräfte entweder allein oder im statischen Verbund mit der
geschlitzten Wandung des Pfostens auf und leitet diese in den Befestigungs-
beziehungsweise Fußbereich des Pfostens. Eine solche Querwand
ist regelmäßig im mittleren Querschnittsbereich
des Pfostens vorhanden, damit im Innenraum des Pfostens Platz bleibt
zum Einschieben der Platten durch die vorhandenen Schlitze des Pfostens
hindurch.
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Zur
kippsicheren Lagerung des Pfostens ist nach einer weiteren Ausbildung
der Erfindung vorgesehen, dass an einem Grundprofil, mit dem der
Pfosten an einem ortsfesten Baukörper kippsicher gelagert
werden soll, Kragfinger auskragen, an denen die Wandung und/oder
die Querwand des betreffenden Pfostens kippsicher angeordnet werden
können.
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Nach
einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
kragen vier Kragfinger in die Eckbereiche von Wandung und Querwand
ein Stück hinein. Dadurch wird der Pfosten in seinem Fußbereich
kippsicher an den Kragfingern gehalten. Die Wandung des Pfostens
kann zusätzlich auf eine hülsenförmige
Rosette aufgeschoben oder eingeschoben werden mit jeweils ganz geringem
Spiel, um die Kippsicherheit noch zu erhöhen.
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Weitere
Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen
ferner aufgeführten Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen
zu entnehmen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Glasgeländers nach der Erfindung
mit zueinander fluchtend ausgerichteten Glasscheiben,
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2 eine
perspektivische ausschnittsweise Darstellung eines Eckpfostens bei
einem Glasgeländer der in 1 dargestellten
Art,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines in seinem Fußbereich
etwas anders ausgebildeten und gelagerten Glasgeländers,
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4 eine
Ansicht des bei dem erfindungsgemäßen Glasgeländer
nach 1 vorhandenen Pfostens,
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5 einen
Querschnitt des Pfostens gemäß 4,
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6 eine
Darstellung des Pfostens gemäß 5 mit
seitlich eingesetzten zwei Glasscheiben,
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7, 8, 9 und 10 vier
verschiedene Schnittdarstellungen von Profilen, die zwischen der
Glasscheibe und dem Pfosten gemäß 6 eingesetzt
vorhanden sein können,
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11 und 12 aufeinanderfolgende Darstellung
des Einsetzens einer Glasscheibe zwischen zwei Pfosten,
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13 einen
Schnitt ähnlich dem der 6 mit in
einem rohrförmigen Pfosten eingesetzten zwei Glasscheiben,
wobei der Rohrquerschnitt durch eine Querwand ausgesteift ist und
wobei die beiden Glasscheiben gegenüber der Querwand in
ihrer jeweiligen Plattenebene durch Klemmkörper unverrückbar gehalten
sind,
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14 einen
Längsschnitt durch eine gegenüber 13 im
Bereich der Abstandshalter abgewandelte Konstruktion zur Lagefixierung
der beiden Scheiben im Inneren eines Pfostens,
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15 eine
der 4 vergleichbare Darstellung eines Pfostens mit
zwei untereinander angeordneten Längsschlitzen, deren Schlitzachsen
miteinander fluchten,
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16 eine
Darstellung ähnlich der von 15, mit
zwei mit ihren Schlitzachsen parallel zueinander angeordneten und
dabei schräg zur Längsachse ausgerichteten, untereinander
angeordneten zwei Längsschlitzen,
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17 eine
Darstellung ähnlich der von 16, bei
der die beiden Längsschlitze nicht parallel zueinander
angeordnet sind,
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18 eine
Darstellung ähnlich der von 4 mit einem
durchgehenden, schräg zur Längsachse des Pfostens
ausgerichteten Längsschlitz,
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19 eine
Draufsicht auf ein zum Befestigen eines Pfostens an einem ortsfesten
Baukörper vorgesehenes plattenförmiges Grundprofil
mit von demselben auskragenden vier Kragfingern,
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20 eine
Seitenansicht des Grundprofils gemäß 19,
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21 eine
Seitenansicht des in 20 dargestellten Kragprofils,
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22 eine
Schnittdarstellung des Fußbereichs eines Pfostens gemäß 19,
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23 eine
Darstellung ähnlich der von 22 mit
im 90-Grad-Winkel zueinander angeordneten zwei Glasscheiben im Bereich
eines Eckpfostens.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN
DER ERFINDUNG
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Auf
einer ortsfesten Platte wie beispielsweise einer an einem Gebäude
vorhandenen Betonplatte 12 ist ein Geländer 10 kippsicher
befestigt. Das Geländer 10 besitzt mehrere in
einer Flucht hintereinander angeordnete Pfosten 14, die
in ihrem Fußbereich 76 kippsicher auf der Betonplatte 12 befestigt sind.
Zwischen jeweils zwei Pfosten 14 ist eine plattenförmige
Ausfachung in Form einer Glasscheibe 16 vorhanden, die
mit ihren seitlichen Randbereichen in Pfosten 14 hineinragt,
wie noch nachstehend näher beschrieben ist. Jeder einen
Rohrquerschnitt aufweisende Pfosten 14 ist oben durch einen
Deckel 18 verschlossen. An dem Deckel ist ein zentral auskragender
Stift 20 vorhanden, an dem in an sich bekannter Weise ein
Handlauf 22 befestigt ist. Der Handlauf 22 geht über
mehrere Pfosten 14 einteilig hinweg, so wie das üblicherweise
der Fall ist.
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Im
Gegensatz zu der in 1 dargestellten Ausbildung des
Geländers 10 sind bei der Ausbildung gemäß 2 Glasscheiben 16 quer
zueinander angeordnet. Der Pfosten 14 ist in diesem Fall
ein Eckpfosten 14.2. Auch bei diesem Eckpfosten 14.2 ragen
die beiden an ihn angrenzenden Scheiben 16 mit ihren Randbereichen
in ihn hinein. Der Handlauf 22 ist bei dieser Ausbildung
im Bereich des Eckpfostens 14.2 gestoßen. Der
Handlauf könnte auch in diesem Bereich als Eckform einteilig
vorhanden sein.
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Bei
der Ausführungsform gemäß 3 sind die
Pfosten 14.3 ähnlich wie vorstehend ausgebildet. Auch
bei diesem Geländer greifen Glasscheiben 16.3 mit
ihren Randbereichen in die jeweiligen Pfosten hinein. Allerdings
greifen die Scheiben nur mit einem Randabschnitt ihres Randbereiches
in die jeweiligen Pfosten hinein. Die Pfosten 14.3 sind
seitlich an der Stirnseite 24 der Betonplatte 12 kippsicher
befestigt.
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Der
Pfosten 14, und Vergleichbares gilt auch für die
Pfosten 14.2 und 14.3, besitzt einen Rohrquerschnitt
mit einer Wandung 26, die durch eine mittige Querwand 27 ausgesteift
ist. Der Außendurchmesser 29 des Pfostens beträgt
48,3 Millimeter. Der Mittelpfosten 14 besitzt zwei einander
gegenüberliegende Längsschlitze 28 (5).
In 4 ist ein solcher Schlitz 28 beispielhaft
dargestellt. Ein solcher Längsschlitz 28 besitzt
eine Länge 32 zwischen etwa 760 und 1160 Millimetern,
die etwas größer als die entsprechende Länge
(Höhe) der betreffenden Glasscheibe 16 ist, die
durch diesen Schlitz 28 in das Innere des Pfostens 14 eingeschoben
werden soll. Das etwas größere Maß der
Länge 32 in Bezug zu der Höhe der Glasscheibe 16 berücksichtigt,
dass an der umlaufenden Glasscheibe 16 im Bereich des Schlitzes 28 noch
eine Dichtung angeordnet werden muss, um zu verhindern, dass Glas
mit dem regelmäßig metallischen Material der Pfostenwandung
unmittelbar in Berührung kommt. Sofern eine metallische Ausfachung
zwischen den Pfosten vorhanden ist, könnte auf eine solche
Dichtung im Extremfall mehr oder weniger vollständig verzichtet
werden. Vergleichbares gilt auch für die Breite 34 des
Längsschlitzes 28, die etwa 18 Millimeter beträgt.
Diese Breite 34 ist um das Maß der vorgesehenen
Dichtungsprofile größer als die Dicke 36 (6)
der jeweiligen Glasscheibe 16. In seinem oberen Bereich 31 von
50 Millimetern Länge und in seinem unteren Bereich 33 von
90 Millimetern Länge ist der Pfosten nicht geschlitzt.
Unter Zugrundelegung dieser Maße besitzt der Pfosten eine
Länge zwischen 900 und 1300 Millimetern.
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In
den 7 bis 10 sind verschiedene Dichtungsprofile 38.1, 38.2, 38.3, 38.4 dargestellt, die
jeweils zwischen einer Glasscheibe 16 und der Wandung 26 eines
Pfostens 14 im Bereich eines Schlitzes 28 vorgesehen
werden können. Solche Dichtungsprofile können
eine plane Anlegefläche 40.1 besitzen, mit der
sie an einer Glasscheibe 16 anliegen; sie können
auch eine gewölbte Anlegefläche 40.2 besitzen,
die gemäß 40.3 auch mit einem endseitigen
Schlitz 42 ausgebildet sein kann. Um die Anlagefähigkeit
eines solchen Profils zu vergrößern, kann noch
in einem Profil 40.2 ein Hohlraum 44 ausgebildet
sein (Profil 40.3).
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Das
Einsetzen beziehungsweise Austauschen einer Glasscheibe 16 zwischen
zwei Pfosten 14 kann so erfolgen, dass die Glasscheibe 16 mit
ihrem – bezogen auf 11 – rechten
Randbereich 46 in einen (rechten) Pfosten 14 eingeschoben
wird. Die Glasscheibe ist dabei bezogen auf ihre Geländerebene 48,
die ihre fertige Geländerposition kennzeichnen soll, ausgelenkt
vorhanden. In dieser ausgelenkten Position ist sie mit ihrem linken
Randbereich 50 außerhalb des – bezogen
auf die 11 – linken Pfostens 14 vorhanden.
In dieser schrägen Ausrichtung kann sie durch den in dem
rechten Pfosten 14 vorhandenen Schlitz hindurchgeschoben
und in ihre in 12 dargestellte Position gebracht
werden. Der rechte Randbereich 46 ragt dabei bis dicht
an die Querwand 27 des Pfostens 14. Nunmehr kann
die Glasscheibe 16 mit ihrem linken Randbereich 50 in die
Geländerebene 48 zurückgeschwenkt (Pfeil 54) werden
und dann zurück (Pfeil 56) in den – bezogen auf
die 11 – linken Pfosten 14 hineingeschoben werden.
Diese in den linken Pfosten 14 eingeschobene Position des
linken Randbereichs 50 der Glasscheibe 16 ist
gestrichelt angedeutet. In dem rechten Pfosten 14 hat sich
dabei der rechte Randbereich 46 der Glasscheibe 16 entsprechend
nach links verschoben. Diese Position ist ebenfalls gestrichelt
dargestellt. Die Scheibe sitzt mit ihren beiden Randbereichen 46, 50 immer
noch im Innenraum 30 der jeweiligen beiden Pfosten.
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Die
endgültige Lage der Scheibe 16 zwischen zwei Pfosten 14 wird
im Inneren des Pfostens gesichert. Dies kann gemäß 13 mit
einem linken und rechten Klemmkörper 60, 62 erfolgen,
die in ihrem Querschnitt als Rechteck oder als Trapez ausgebildet
sein können, dabei aber in vorteilhafter Weise den jeweiligen
Randbereich 46, 50 der Glasscheibe 16 U-förmig
umfassen. Die beiden Klemmkörper 60, 62 stützen
sich aufgrund ihrer elastischen, federartigen Verformungseigenschaften
an der Querwand 27 jeweils ab. Auf die Wandung 26 einwirkende
Querkräfte, die aus horizontalen Belastungen des Geländers 10 herrühren,
können teilweise von der Querwand 27 und von der
Wandung 26 aufgenommen werden. Dies gilt zumindest für
Kräfte, die – bezogen auf die 13 – in
Richtung (Pfeil 72) der Querwand 27 auftreten.
Kräfte (Pfeil 74), die in Scheibenebene auftreten,
können in aller Regel durch die Wandung 26 mehr
oder weniger vollständig aufgenommen werden.
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Bei
der in 14 dargestellten Ausbildungsform
von Klemmkörpern bestehen im Unterschied zur Ausbildung
von 13 der dem dortigen Klemmkörper 60 entsprechende
Klemmkörper aus zwei keilartigen Klemmkörpern 60.1, 60.2 (Keilkörper).
Entsprechend besteht der in 13 rechte
Klemmkörper 62 vergleichsweise aus zwei Keilkörpern 62.1 und 62.2.
Die jeweiligen beiden Keilkörper 60.1 und 60.2 beziehungsweise 62.1 und 62.2 liegen
mit ihren schrägen Keilflächen aneinander. Durch
unterschiedlich weites Hereindrücken oder -schlagen des
der Querwand 27 jeweils benachbarten Keilkörpers (60.2, 62.2)
kann so eine ausreichende Klemmwirkung zwischen der jeweiligen Glasscheibe 16 und der
Querwand 27 erreicht und dadurch die Glasscheiben in Scheibenebene
lagefixiert im Inneren des Pfostens 14 positioniert werden.
Durch Herausziehen der Keilkörper 60.2 beziehungsweise 62.2 kann
der feste Sitz der Glasscheibe 16 im Pfosten gelockert
und so die Scheiben 16 aus dem Pfosten herausgezogen werden,
wie dies den Darstellungen gemäß den 11 und 12 entnommen
werden kann.
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Die 15, 16, 17 und 18 zeigen
Längsschitze 28 im Pfosten 14. Die Schlitze
können einzeln oder zu mehreren parallel oder schräg zur
Längsachse 17 des jeweiligen Pfostens ausgerichtet
sein.
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Der
Pfosten 14 ist mit seinem Fußbereich 76 kippsicher
auf einem Grundprofil 80 gelagert (19). Dieses
Grundprofil 80 besteht im vorliegenden Fall aus einer kreisförmigen
Platte, die mittels Befestigungsschrauben oder -dübeln
auf einem ortsfesten Bauteil wie beispielsweise der Betonplatte 12 fest
angebracht werden kann. Im zentralen Bereich dieses Grundprofils 80 ragen
im vorliegenden Beispielsfall vier im Querschnitt rechteckförmige
Kragfinger 82, 83, 84, 85 nach
oben aus. Diese Kragfinger sind querschnittsmäßig
und in ihrem gegenseitigen Abstand so an dem Grundprofil 80 lagemäßig
vorhanden, dass sie genau in die Eckbereiche passen, die von der
Wandung 26 und der Querwand 27 gebildet werden.
Auf diese Weise ist die Querwand 27 kippsicher an den Kragfingern 82, 83, 84, 85 und
damit auch an dem Grundprofil 80 in seinem auf das Grundprofil 80 von
oben aufgeschobenen Zustand gelagert. Es wäre möglich,
statt der vier Kragfinger auch nur zwei Kragfinger vorzusehen, wie
beispielsweise die beiden Kragfinger 82, 85 oder 83, 84.
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Die
Wandung 26 sitzt ihrerseits von innen in einer Hülse 90 praktisch
spielfrei eingeschoben drin. Die Hülse 90 bildet
zusammen mit einer ringförmigen Bodenscheibe 92 eine
sogenannte Rosette 94. Diese Rosette 94 ist im
vorliegenden Fall über drei Befestigungsschrauben 78 an
dem Grundprofil 80 befestigt.
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Zum
leichten Einschieben der Kragfinger 82, 83, 84, 85 in
den Pfosten 14 hinein ist die an der Wandung 26 anliegende
Ecke der Oberseite der Kragfinger leicht angeschrägt (Schräge 96).
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In 22 sind
der in das Tragprofil 70.2 eingeschobene Zustand der Kragfinger 82, 83, 84, 85 dargestellt.
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In 23 ist
der Eckpfosten 14.2 dargestellt. Er wird mittels vierer
Kragfinger 82.3, 83.3, 84.3, 85.3 kippsicher
in einer in 23 nicht dargestellten Weise
an einem Grundprofil gehalten. Die Kragfinger 83.3 und 85.3 sind
schlanker und dafür länger als die anderen beiden
Kragfinger 82.3 und 84.3, um für die winklig
zueinander angeordneten Scheiben 16 im Eckpfosten 14.3 ausreichend
Platz im Innenraum 30 des Pfostens 14.3 zu lassen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202007009239
U1 [0003]
- - DE 10338816 B3 [0003]