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Die
Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere
ein Haushaltskältegerät mit einer Glastür.
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Die
WO 2009/043601 A1 offenbart
ein Kältegerät, das einen Korpus mit einem kühlbaren
Innenraum und ein zum Öffnen und Schließen des
Innenraums vorgesehenes, an dem Korpus angelenktes wärmeisoliertes
Türblatt aufweist. Das Türblatt umfasst ein als
rechteckförmiges Kastenelement ausgebildetes Rahmenteil,
eine an der Vorderseite des Rahmenteils vorgesehene Glasplatte und
ein an der Rückseite des Rahmenteils vorgesehenes Innenwandteil,
die einen mit einem Schaummaterial gefüllten Hohlraum begrenzen.
Das Schaummaterial ist zur Wärmeisolation vorgesehen und
steht in direktem Kontakt mit der Glasplatte.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein verbessertes Kältegerät
mit einer Glastür anzugeben.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Kältegerät,
aufweisend einen Korpus mit einem kühlbaren Innenraum und
ein zum Öffnen und Schließen des Innenraums vorgesehenes,
an dem Korpus angelenktes wärmeisoliertes Türblatt,
das eine Innentür, eine Außentür aus
Glas und einen Rahmen aufweist, die einen mit einem Isoliermaterial
gefüllten Hohlraum begrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass der
Rahmen zwei vertikal verlaufende Holme und zwei horizontal verlaufende
Riegel aufweist. Das erfindungsgemäße Kältegerät
ist insbesondere ein Haushaltskältegerät, wie
beispielsweise ein Haushaltskühlgerät, ein Haushaltsgefriergerät
oder eine Gefrier-Kühlkombination.
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Das
Türblatt des erfindungsgemäßen Kältegerätes
umfasst die Außentür, die auch als Außenhaut
bezeichnet wird und aus Glas besteht, wodurch sich gegebenenfalls
ein relativ reinigungsfreundliches Türblatt des Kältegerätes
ergibt. Die Außentür ist demnach als Glasplatte
ausgeführt. Das Türblatt des erfindungsgemäßen
Kältegerätes weist ferner den Rahmen auf, der
erfindungsgemäß aus den beiden horizontal verlaufenden
Riegeln und den beiden vertikal verlaufenden Holmen aufgebaut ist.
Aufgrund dieser Einzelteile lässt sich der Rahmen und somit das
Türblatt relativ kostengünstig herstellen.
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Um
das Türblatt des erfindungsgemäßen Kältegerätes
relativ kostengünstig herzustellen, können die
Holme vorzugsweise als Strangprofile ausgeführt sein. Die
Strangprofile sind insbesondere Strangpressprofile. Als bevorzugtes
Material für die Strangprofile bzw. für die Strangpressprofile
ist Aluminium vorgesehen. Dieses bietet nicht nur eine relativ schöne
Optik, sondern lässt sich kostengünstig relativ
einfach herstellen.
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Die
beiden Riegel können vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere
im Spritzgussverfahren gefertigt sein, wodurch sich diese relativ
kostengünstig herstellen lassen.
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Um
die Wärmeisolation des Isoliermaterials zu erhöhen,
können vorzugsweise die Holme und die Riegel einen zum
Ausschäumen des Hohlraums mit dem Isoliermaterial dichtenden
Rahmen bilden.
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Nach
einer Variante des erfindungsgemäßen Kältegerätes
ist der Rahmen mit der Außentür und/oder der Innentür
verklebt, wodurch das Türblatt relativ kostengünstig
hergestellt werden kann. Als Klebung kann z. B. ein zweiseitiges
Klebeband verwendet werden.
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Wenn
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kältegerätes
in wenigstens einem der Holme ein Griff zum Öffnen und/oder
Schließen des Türblatts angeordnet ist, dann kann
auf einen an der Außentür, insbesondere auf der
nach außen gerichteten Seite der Außentür angeordneten
Griff verzichtet werden. Dadurch ergeben sich nicht nur Kostenersparnisse,
sondern gegebenenfalls auch ein gefälligeres Aussehen des
erfindungsgemäßen Kältegerätes.
Der Griff kann insbesondere in den relevanten Holm integriert sein.
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Vorzugsweise
kann der Griff als ein Rücksprung in einer nach außen
gerichteten Seite des Holms ausgebildet sein. Ein solcher Griff
bietet einen haptisch hochwertigen Griff. Auch kann ein Strangprofil
bzw. ein Strangpressprofil mit einem solchen Rücksprung relativ
einfach hergestellt werden, wodurch der Griff mit wenn, dann nur
einem relativ geringen Mehrkostenaufwand realisiert werden kann.
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Das
Türblatt kann am Korpus schwenkbar gelagert sein und ein
Teillager dieser Lagerung kann an dem Rahmen angeordnet, insbesondere
in diesen integriert sein. Vorzugsweise ist dieses Teillager am Riegel
befestigt, insbesondere in diesem integriert. Diese Variante des
erfindungsgemäßen Kältegerätes kann
dann besonders kostengünstig hergestellt werden, wenn das
relevante Teillager einstückig, insbesondere einstoffig
z. B. im Spritzgussverfahren am Riegel angeformt ist. Insbesondere
ist jeweils eines der relevanten Teillager am oberen bzw. unteren
Riegel angeordnet bzw. in diesem integriert. Gegebenenfalls wird
bei der Herstellung des Türblatts ein Anschäumen
mit dem oberen und/oder unteren Abschlussstück für
ein Türlager realisiert.
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Zwischen
der Außentür aus Glas und dem Isoliermaterial
kann eine insbesondere aus Kunststoff gebildete Folie angeordnet
sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kältegerätes
liegt jedoch das Isoliermaterial flächig direkt an der
Außentür an. Insbesondere haftet das Isoliermaterial
an der Außentür aus Glas bzw. an der der Innentür
bzw. dem Hohlraum zugewandten Seite der Außentür.
Diese Variante des Türblatts lässt sich relativ
kostengünstig herstellen, da das Isoliermaterial z. B.
lediglich in den Hohlraum gespritzt zu werden braucht und die als
Glasplatte ausgeführte Außentür zusammen
mit dem Rahmen und der Innentür dem Türblatt die
nötige Stabilität bietet.
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Um
die Stabilität des Türblatts zu erhöhen, kann
dieses wenigstens eine horizontale Verstrebung aufweisen, die die
beiden Holme verbindet. Die Verstrebung bzw. die Verstrebungen sind
z. B. aus Kunststoff, insbesondere im Spritzgussverfahren hergestellt.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist exemplarisch in den
beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 ein
Kältegerät mit einem Korpus und einem an dem Korpus
angeschlagenen Türblatt,
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2 das
Türblatt in einer perspektivischen Darstellung,
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3 eine
Explosionszeichnung des Türblatts,
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4 einen
Teil des Türblatts in einer Draufsicht und
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5 einen
Teil des Türblatts in einer geschnittenen Darstellung.
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Die 1 zeigt
ein Haushaltskältegerät 1 als Beispiels
eines Kältegerätes in einer perspektivischen Darstellung.
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Das
Haushaltskältegerät 1 weist einen Korpus 2 auf,
der einen kühlbaren Innenraum begrenzt. Der Innenraum weist
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ein Gefrierabteil
und einen oberhalb dem Gefrierabteil angeordneten Kühlraum
auf, die mittels einer nicht näher dargestellten, dem Fachmann
im Prinzip bekannten Kältevorrichtung gekühlt werden
können. Die Kältevorrichtung ist beispielsweise
als ein oder mehrere Kältekreisläufe ausgebildet
und umfasst z. B. wenigstens einen Verdampfer und wenigstens einen
Verdichter.
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Im
Gefrierabteil und/oder im Kühlraum können Fachböden
und/oder Schubladen angeordnet sein, die zur Aufnahme von Gefrier-
bzw. Kühlgut vorgesehen sind.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist das Haushaltkältegerät 1 am
Korpus 2 angeschlagene Türblätter 3, 4 auf,
von denen das Türblatt 3 vorgesehen ist, den Kühlraum
zu verschließen und das Türblatt 4 vorgesehen
ist, das Gefrierabteil zu verschließen. Das Türblatt 3 ist
in der 2 in einer perspektivischen Darstellung näher
gezeigt und in der 3 als Explosionszeichnung dargestellt.
Die 4 zeigt einen Teil des Türblatts 3 in
einer Draufsicht und die 5 zeigt einen Teil des Türblatts 3 in einer
geschnittenen Darstellung. Das Türblatt 4 kann prinzipiell ähnlich
dem Türblatt 3 aufgebaut sein.
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Das
Türblatt 3 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
eine Innentür 5, die auch als Innenhaut bezeichnet
wird, und eine Außentür 6, die auch als
Außenhaut bezeichnet wird, auf. Die Innentür 5 ist
z. B. aus Kunststoff gefertigt. An der in Richtung Innenraum bzw.
Kühlraum gerichteten Seite der Innentür 5 kann
wenigstens ein Türabsteller befestigt sein, der vorgesehen
ist, Kühlgut aufzunehmen.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die Außentür 6 als
eine Glasplatte ausgebildet. Die Glasplatte ist insbesondere aus
einem Sicherheitsglas gefertigt, das z. B. thermisch vorbehandelt
wurde.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist das Türblatt 3 einen
Rahmen 7 auf, der an der Außentür 6 z.
B. mittels Klebestreifen 8 befestigt ist. Der Rahmen 7 weist
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels zwei vertikal
verlaufende Holme 11, eine horizontal verlaufende obere
Endkappe 12 und eine horizontal verlaufende untere Endkappe 13 auf.
Zur Verstärkung des Türblatts 3 kann wenigstens
eine Querstrebe 15 z. B. aus Kunststoff oder Aluminium
vorgesehen sein, die die beiden Holme 11 verbindet.
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Die
Innentür 5, der Rahmen 7 und die Außentür 6 begrenzen
einen Hohlraum 9, der mit einem Isoliermaterial 10,
insbesondere einem Isolierschaum gefüllt bzw. ausgeschäumt
ist. Das Isoliermaterial 10, insbesondere der Isolierschaum
liegt flächig an der der Innentür 5 zugewandten
Seite der als Glasplatte ausgebildeten Außentür 6 an
bzw. haftet an dieser Seite. Dadurch, dass das Isoliermaterial an der
Innentür 5 und der Außentür 6 haftet,
wird das Türblatt 3 zusammen gehalten. Die Holme 11 und
die beiden Endkappen 12, 13 sind derart miteinander verbunden,
dass sie einen zum Ausschäumen des Hohlraums 9 mit
dem Isoliermaterial 10 dichtenden Rahmen 11 bilden.
Zwischen der Außentür 6 und dem Isoliermaterial 10 kann
auch eine Folie beispielsweise aus Kunststoff angeordnet sein.
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Die
Holme 11 sind z. B. aus Metall, insbesondere aus Aluminium
gefertigt. Die Holme 11 können beispielsweise
Aluminiumstrangprofile oder Aluminiumstrangpressprofile sein. Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist in wenigstens
einem der Holme 11 ein Griff 14 zum Öffnen
und/oder Schließen des Türblatts 3 angeordnet,
insbesondere in diesen integriert. Dies wird für das Türblatt 3 realisiert,
indem der Griff 14 als ein Rücksprung in der nach
außen gerichteten Seite des relevanten Holms 11 ausgebildet ist.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weisen beide
Holme 11 die als Griff 14 verwendbaren Rücksprünge
auf, so dass das Türblatt 3 entweder links oder
rechts am Korpus 2 des Haushaltskältegerätes 1 schwenkbar
angeschlagen werden kann.
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Die
beiden Endkappen 12, 13, die auch als Riegel bezeichnet
werden, sind z. B. aus Kunststoff und verbinden die beiden Holme 11.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist das
Türblatt 3 am Korpus 2 schwenkbar gelagert.
Die für die Lagerung vorgesehenen Lager bzw. die an dem
Türblatt 3 vorgesehenen Teillager 16 sind
am Rahmen 11, insbesondere in den beiden Endkappen 12, 13 integriert, indem
sie z. B. einstückig, insbesondere einstoffig an den beiden
Endkappen 12, 13 angeformt sind. Damit das Türblatt 3 sowohl
links als auch rechts am Korpus 2 schwenkbar angeschlagen
sein kann, weisen die beiden Endkappen 12, 13 jeweils
zwei Teillager 16 auf, die jeweils in der Nähe
der relevanten Home 11 an den Endkappen 12, 13 angeformt
sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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