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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Strahlreglersystem, umfassend
einen Adapter mit einer Befestigungsvorrichtung für Flüssigkeits-
oder Gasauslässe und einen damit durch eine Schnellkupplungsvorrichtung
werkzeuglos verbind- und wieder lösbaren Strahlregler.
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Solche
Strahlreglersysteme sind beispielsweise aus der
DE 100 27 987 B4 bekannt.
Gemäß der dort offenbarten Lehre wird der Strahlregler
zunächst in ein Gehäuse eingeschraubt, das auch
als Adapter dient und anschließend der Adapter dann am
entsprechenden Auslass befestigt. Aus hygienischen Gründen
sind solche Strahlreglersysteme aber gerade beispielsweise in Krankenhäusern,
auf Schiffen oder generell an Orten, wo es besonders auf die Hygiene
ankommt, regelmäßig auszutauschen bzw. zu reinigen.
Ein solcher Austausch bzw. eine solche Reinigung hat in der Regel
monatlich bis halbjährlich zu erfolgen.
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Die
beispielsweise aus der
DE
100 27 987 B4 bekannte Lösung machte es aber erforderlich, entweder
das komplette Strahlreglersystem auszutauschen oder das Strahlreglersystem
zunächst zu zerlegen, um an den eigentlichen Strahlregler
heranzukommen. Dies erfordert verhältnismäßig
hohen Arbeitseinsatz. Desweiteren ist auch die Herstellung eines
solchen Strahlreglersystems aufwendig, Material und bearbeitungsintensiv
und entsprechend teuer.
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Somit
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Strahlreglersystem
anzugeben, das den Anforderungen an die Hygiene auch mit wenig Arbeitsaufwand
gerecht werden kann und das in der Herstellung einfach und preisgünstig
ist.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch ein Strahlreglersystem gemäß Anspruch
1. Die Unteransprüchen 2 bis 15 geben vorteilhafte Weiterbildungen
an.
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Ein
erfindungsgemäßes Strahlreglersystem weist gemäß Anspruch
1 einen Adapter mit einer Befestigungsvorrichtung und einen damit
durch eine Schnellkopplungsvorrichtung werkzeuglos verbind- und
wieder lösbaren Strahlregler auf. Erfindungsgemäß kann
der Strahlregler an einem Grobgewinde als Schnellkuppelvorrichtung
des Adapters selbstdichtend befestigt werden. Das bedeutet, dass
der Adapter ein Grobgewinde aufweist, das zu einem weiteren Grobgewinde
am Strahlregler korrespondiert, so dass beide Grobgewindeteile als
Schnellkuppelvorrichtung zusammenwirken, so dass eine selbstdichtende
Befestigung des Strahlreglers am Adapter möglich ist.
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Ein
solcher Adapter wird mit seinen Befestigungsvorrichtungen, die in
der Regel Gewinde darstellen, am entsprechenden Flüssigkeits-
oder Gasauslass befestigt. Der entsprechende Strahlregler kann dann
aufgrund der Schnellkupplungsvorrichtung einfach und ohne großen
Zeitaufwand am Adapater befestigt werden. Auch ist es möglich
den Strahlregler einfach zu lösen, um ihn zu reinigen oder auszutauschen.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein erfindungsgemäßer
Adapter nicht regelmäßig ausgetauscht oder gereinigt
werden muss, da er wenig Angriffsfläche für Bakterien
bietet. Desweiteren kann das Strahlreglersystem so konstruiert werden,
dass der Adapter von außen nicht zugänglich ist wenn
der Strahlregler an ihm befestigt ist.
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Auch
können die einzelnen Teile, also der Adapter und der Strahlregler
einfach und preisgünstig produziert werden.
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Beim
Einbau wird zunächst der Adapter mit Hilfe der Befestigungsvorrichtung
am Flüssigkeits- oder Gasauslass befestigt und anschließend
der Strahlregler über die Schnellkupplungsvorrichtung angebracht.
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Vorteilhafterweise
ist zum Schnellkuppeln nicht mehr als eine Umdrehung des Strahlreglers bzw.
des Adapters notwendig. Dies bedeutet, dass das Grobgewinde so ausgebildet
ist, dass mit nicht mehr als einer Umdrehung eine selbstdichtende
Befestigung möglich ist. Es bedeutet jedoch nicht, dass das
Grobgewinde nicht mehr als eine vollständige Windung aufweist.
Beispielsweise kann das Gewinde am Adapter mehr als eine Windung
aufweisen, die aber beim Befestigen nicht genutzt wird und nur aus herstellungstechnischen
Gründen vorhanden ist.
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Dadurch,
dass nicht mehr als eine Umdrehung notwendig ist, kann eine Befestigung
bzw. ein Entfernen des Strahlreglers mit nur sehr wenigen Handgriffen
und in sehr kurzer Zeit durchgeführt werden. Bevorzugt
wird es gemäß Anspruch 2, wenn zum Schnellkuppeln
nicht mehr als eine halbe Umdrehung notwendig ist. Bei einer solchen
Ausbildung ist das Befestigen bzw. Lösen mit einem einzelnen Handgriff
möglich, da das menschliche Handgelenk eine solche halbe
Umdrehung problemlos ausführen kann. Wird jedoch der genutzte
Gewindeabschnitt zu klein gemacht, so besteht die Gefahr, dass der Strahlregler
sich vom Adapater löst. Somit hat sich insbesondere eine
Ausführung bewährt, bei der eine halbe Umdrehung
notwendig ist.
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Vorteilhafterweise
wird der Adapter und/oder der Strahlregler einteilig ausgeführt.
Bei einer solchen Ausführung ist die Herstellung besonders
einfach und ist die Fehleranfälligkeit besonders gering.
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Bevorzugt
wird der Grobgewindeteil, der mit dem Strahlregler fest verbunden
ist, mit dem Strahlregler zusammen einteilig ausgeführt.
Auch dadurch lassen sich Herstellungskosten und Herstellungsaufwand
einsparen.
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Vorteilhafterweise
weist der Strahlregler am äußeren Umfang angeordnete
und zur Schnellkupplungsrotation senkrechte Rippen auf. Durch solche Rippen
ist ein Drehen des Strahlreglers zum Befestigen oder Lösen
mit der menschlichen Hand besonders einfach auszuführen.
Vorteilhafterweise sind elf über den Außenumfang
gleichmäßig verteilte Rippen vorgesehen. Bevorzugt
weisen solche Rippen eine Erhöhung von 0,5 bis 2 mm, insbesondere
eine Erhöhung von 1 mm auf. Rippen mit einer Erhöhung
von diesen Maßen haben sich als besonders vorteilhaft erwiesen,
wenn der Strahlregler per Hand befestigt oder gelöst werden
soll. Bevorzugt weist der Strahlregler Rippen mit einer Länge
von 8–13 mm, insbesondere von 10,45 mm, auf. Solche Ausmaße
sind aufgrund der Größenverhältnisse
der menschlichen Hand besonders vorteilhaft, wenn der Strahlregler mit
der menschlichen Hand gelöst oder befestigt werden soll.
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Vorteilhafterweise
weist der Strahlregler zur Strahlreglung Lamellen auf. Diese Lamellen
sind vorzugsweise kreisförmig und/oder speichenartig ausgeführt. Über
solche Lamellen lässt sich eine Strahlreglung auf einfache
Weise erreichen. Sie sind desweiteren einfach und zuverlässig
sowie preiswert herstellbar.
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Bevorzugt
wird der Adapter und/oder der Strahlregler aus Kunststoff, insbesondere
der Adapter aus Polyamid und der Strahlregler aus ABS, gefertigt.
Diese Materialien haben sich besonders gut geeignet, da sie nicht
nur eine kostengünstige und einfache Produktion ermöglichen,
sondern auch eine relativ lange Haltbarkeit aufweisen.
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Vorteilhafterweise
weist der Strahlregler ein Gewicht von 1,87–2,8 g auf.
Ein solcher Gewichtsbereich ermöglicht eine robuste Ausführung,
die zugleich materialsparend und somit kostengünstig realisiert
werden kann. Die jeweils genaue Auslegung hängt von der
Anwendung bzw. der Größe des zu regelnden Strahls
ab. Vorteilhafterweise weist der Adapter ein Gewicht von 1,7–2
g, insbesondere von 1,85 g, auf. Auch dies hat sich in Bezug auf
die obigen Randbedingungen als besonders günstig erwiesen.
Bevorzugt weist der Strahlregler gemäß Anspruch
12 eine Höhe von 9–13 mm, insbesondere von 11,5
mm auf. Eine solche Höhe ist besonders vorteilhaft, da
sie im Spannungsfeld zwischen Materialeinsatz, Baugröße,
Stabilität, Greifbarkeit und Strahlreglungseigenschaften
optimal erscheint. Vorteilhafterweise beträgt der maximale
Außendurchmesser des Strahlreglers, insbesondere bei Anwendung
im Bereich von Wasserhähnen 20– 28 mm, insbesondere
25 mm. Auch dies hat sich im Angesicht der obigen Randbedingungen
als vorteilhaft erwiesen.
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Bevorzugt
weist der Adapter gemäß Anspruch 13 einen Innensechskant
auf. Mit Hilfe eines solchen Innensechskantes, der gleichzeitig
als Durchtrittsöffnung dienen kann, lässt sich
der Adapter sicher und zuverlässig in Auslässen
befestigten, wenn seine Befestigungsvorrichtung ein Gewinde ist.
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Vorteilhafterweise
weist das Grobgewinde einen Kerndurchmesser von 17–21 mm,
insbesondere von 19,8 mm auf. Diese Abmessungen sowie die Höhe
eines halben Gewindeganges von 4–7 mm, insbesondere von
5 mm haben sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Strahlregler
per Hand, also werkzeuglos, befestigt bzw. gelöst werden
soll.
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Bevorzugt
weist der Adapter gemäß Anspruch 15 eine Höhe
zwischen 10 und 18 mm auf. Bei solchen Abmessungen ist bei vergleichsweise geringem
Materialeinsatz eine zuverlässige Befestigung sowohl des
Adapters an Auslässen als auch des Strahlreglers am Adapter
zu realisieren. Vorteilhafterweise weist der Adapter einen maximalen
Außendurchmesser von 20–28 mm, insbesondere von 24
mm auf. Dies hat sich insbesondere bei der Befestigung an Wasserauslässen,
beispielsweise Wasserhähnen als besonders vorteilhaft erwiesen.
Bei solchen Abmessungen kann der Adapter zum einen optisch weitestgehend
oder vollständig versteckt werden und ggf. auch von Zugriffen
von außen geschützt werden, solange der Strahlregler
aufgesetzt ist. Desweiteren sind bei solchen Durchmessern trotzdem noch
die gewünschten Durchlässigkeiten zu erzielen.
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Weitere
Vorteile und mögliche Ausführungen sowie weitere
vorteilhafte Ausbildungen werden im Folgenden anhand von zwei Ausführungsbeispielen geschildert,
die basierend auf rein schematischen und skizzenhaften Zeichnungen
geschildert werden sollen. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
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1a und
b Ansichten eines Adapters mit Außengewinde als Befestigungsvorrichtung;
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1c und
d Ansichten eines Adapters mit Innengewinde als Befestigungsvorrichtung;
und
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2a und
b Ansichten eines Strahlreglers.
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In 1a und 1b sind
verschiedene Ansichten eines Adapters 1 gezeigt. Dieser
Adapter weist ein Außengewinde 2 als Befestigungsvorrichtung
am entsprechenden Auslass auf. Desweiteren weist er eine Durchtrittsöffnung
mit Innensechskant 3 auf und verfügt über
ein Grobgewinde 4, das zur Schnellkupplung mit dem Strahlregler
verwendet werden kann.
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Der
Adapter 1 wird mit dem Gewinde 2 als Befestigungsvorrichtung
mit Hilfe eines Sechskanntschlüssels, der am Innensechskant
des Durchlasses angesetzt wird, an einem Auslass verschraubt. Die Orientierung
des Adapters 1 wird dabei so gewählt, dass das
Grobgewinde 4 nach außen zeigt.
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Wird
der Adapter 1 so an einem Wasserauslass befestigt, kann
das Wasser durch den Durchlauf mit Innensechskant 3 hindurch
treten. Ist noch kein Strahlregler 5 befestigt, so tritt
das Wasser zunächst direkt aus dem Adapter aus.
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1c und
d zeigen eine alternative Ausbildung eines Adapters 1.
Der dort gezeigte Adapter 1 weist als Befestigungsvorrichtung 2 ein
Innengewinde auf. Ansonsten ist er identisch zu dem in den 1a und
b gezeigten Adapter ausgebildet. Es wird deutlich, dass entsprechende
Adapter für jegliche Art von Auslässen konstruiert
und gebaut werden können. Es kommt dabei lediglich darauf
an, dass eine Befestigungsvorrichtung 2 und ein Grobgewinde 4 vorhanden
sind. So ist es beispielsweise nicht erforderlich, dass ein Durchlass
mit Innensechskant 3 vorhanden ist, oder dass dieser sogar
zentrisch angeordnet ist. Es muss lediglich möglich sein,
dass trotz des Adapters die Flüssigkeit oder das Gas durch
den am Adapter zu befestigenden Strahlregler hindurch treten kann.
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Die 2a und
b zeigen unterschiedliche Ansichten eines Strahlreglers 5.
Dieser Strahlregler weist ein Grobgewinde 6 zur Befestigung
an einen erfindungsgemäßen Adapter 1 auf.
Desweiteren weist er kreis- und speichenförmige Lamellen 7 auf.
An seinem äußeren Umfang sind Rippen 8 vorgesehen.
Zusätzlich weist der gezeigte Strahlregler 5 ein
Durchgangsrohr 9 auf.
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Der
gezeigte Adapter 5 wird durch Drehung an einem erfindungsgemäßen
Adapter 1 befestigt. Dazu ist das Grobgewinde 6 vorgesehen.
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Die
Flüssigkeit oder das Gas können dann in dem hier
gezeigten Beispiel durch einen Adapter hindurch treten und anschließend
durch die Lamellen 7 geregelt austreten. Zur Regelung sind
hier kreisförmige und speichenförmige Lamellen 7 vorgesehen. Die
auf dem äußeren Umfang angebrachten Rippen 8 dienen
der besseren Greifbarkeit. Sie bieten den Fingern der menschlichen
Hand besonders guten Halt, so dass ein Drehen des Strahlreglers 5 besonders
einfach ist.
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Das
Durchgangsrohr 9 ist in diesem Fall hier vorgesehen, um
eine definierte Führung des zu regelnden Strahls zu gewährleisten.
Desweiteren wird es hier eingesetzt, um eine Abdichtung zwischen
Adapter 1 und Strahlregler 5 zu erreichen, die
ohne weitere Dichtungen oder andere Vorrichtung auskommt. Wird der
Adapter 5 bis zum Anschlag, der durch das Ende des Durchgangsrohrs 9 definiert
ist, aufgeschraubt, so sorgt das Durchgangsrohr 9 für
einen selbstdichtenden Übergang zwischen Adapter 1 und Strahlregler 5.
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Durch
die Anordnung des Durchgangsrohrs 9 und des Grobgewindes 6,
ist es möglich den Adapter nach außen hin nicht
sichtbar werden zu lassen. Denn der Adapter 1 kann soweit
in einen Auslass eingeschraubt werden, dass lediglich das Grobgewinde 4 hervorsteht.
Wird dann der Strahlregler 5 aufgeschraubt, so wird das
Grobgewinde 4 in der Öffnung zwischen Grobgewinde 6 und
Durchgangsrohr 9 aufgenommen. Somit werden auch weite Teile
des Adapters vom Strahl geschützt. Dies erhöht
wiederum die Lebensdauer des Adapters.
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Weitere
Ausführungsformen, die an die jeweiligen Anforderungen
angepasst sind, sind durch den Fachmann leicht auffindbar.
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- 1
- Adapter
- 2
- Befestigungsvorrichtung
- 3
- Durchlass
mit Innen-6-kant
- 4
- Grobgewinde
des Adapters
- 5
- Strahlregler
- 6
- Grobgewinde
des Strahlreglers
- 7
- Lamellen
- 8
- Rippen
- 9
- Durchgangsrohr
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10027987
B4 [0002, 0003]