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DE202009011994U1 - Automatisierte Ausgabe von Waren - Google Patents

Automatisierte Ausgabe von Waren Download PDF

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DE202009011994U1
DE202009011994U1 DE202009011994U DE202009011994U DE202009011994U1 DE 202009011994 U1 DE202009011994 U1 DE 202009011994U1 DE 202009011994 U DE202009011994 U DE 202009011994U DE 202009011994 U DE202009011994 U DE 202009011994U DE 202009011994 U1 DE202009011994 U1 DE 202009011994U1
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Abstract

Ausgabesystem zur automatisierten Ausgabe von Waren, insbesondere von Medikamenten, mit folgenden Merkmalen:
– ein Kommunikationsmittel, das eine Kommunikation eines Kunden, der eine Ware anfordern möchte, mit einer entfernt angeordneten Bedienperson des Waren-Ausgabesystems ermöglicht,
– eine Entnahmestelle am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrichtung, die dem Kunden zugeordnet ist, wobei die Entnahmestelle zur Ausgabe von Waren eingerichtet ist und über eine Verriegelungseinrichtung gegenüber unbefugter Entnahme verriegelbar ist,
– ein automatisiertes Warenlager, das über eine Transporteinrichtung mit der Entnahmestelle verbunden ist,
– eine Fernsteuereinrichtung, über die das automatisierte Warenlager von der entfernt angeordneten Bedienperson zur Ausgabe einer gewünschten Ware über die Entnahmestelle steuerbar ist,
– ein Eingabemittel am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrichtung, die dem Kunden zugeordnet ist, über die der Kunde die für die Bezahlung der Ware notwendigen Informationen und/oder Mittel eingeben kann, wobei das Eingabemittel zur Auswertung und Prüfung der Zahlungsinformationen und/oder -mittel eingerichtet ist,...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Ausgabesystem zur automatisierten Ausgabe von Waren (Medikamenten) an Personen.
  • Aus der DE 103 25 961 B4 ist ein Verfahren zur computergestützten Ausgabe eines Medikaments an einen Kunde unter Verwendung eines automatisierten Apothekenlagers bekannt. Ziel ist es dort, die Anwendungsmöglichkeiten des automatisierten Apothekenlagers zu erweitern, insbesondere die Ausgabe von Medikamenten auch in solchen Zeiten zu ermöglichen, in denen in der Apotheke kein autorisiertes Personal zur Verfügung steht.
  • Bei dem bekannten Verfahren ist jedoch nach wie vor eine umfangreiche Interaktion mit einem menschlichen Bediener erforderlich, der aufgrund dieser Anforderungen eine entsprechende Qualifikation besitzen muss, z. B. die eines Apothekers. Allerdings muss dieser Apotheker nicht in der lokalen Apotheke zur Verfügung stehen, sondern kann an einem entfernten Ort, z. B. in einer Zentralstelle, sitzen. Aufgrund der zentralen Anordnung ist dieser Apotheker jedoch mit einer Vielzahl von Anfragen von verschiedenen lokalen automatisierten Apothekenlagern belastet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Ausgabesystem zur automatisierten Ausgabe von Waren, insbesondere von Medikamenten anzugeben, das eine zentrale Bedienperson soweit wie möglich entlastet.
  • Die Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung angegeben.
  • Die Erfindung hat den Vorteil, die zentrale Bedienperson, die z. B. ein Apotheker sein kann, von den an sich apothekerfremden Tätigkeiten zu entlasten. Insbesondere durch eine Optimierung des Bedienablaufs kann der Apotheker beispielsweise von der Prüfung der Richtigkeit von Bezahlinformationen (Kreditkarte oder Bargeld) und Krankenversicherungsdaten entlastet werden. Diese Informationen werden vom System automatisch geprüft. Die Erfindung macht hierbei vorteilhaft die Möglichkeit zu nutze, solche Daten aufgrund der auf Kreditkarten und Versicherungskarten enthaltenen Fehlerabsicherungsinformationen automatisch zu prüfen. Auch Bargeld (Geldscheine, Münzen) können nach vorgegebenen Regeln automatisch geprüft werden.
  • Das erfindungsgemäße Waren-Ausgabesystem weist folgende Merkmale auf:
    • – ein Kommunikationsmittel, das eine Kommunikation einer Person (Kun
    • de), die ein Ware anfordern möchte, mit einer entfernt angeordneten Bedienperson des Waren-Ausgabesystems ermöglicht,
    • – eine Entnahmestelle am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrichtung, die dem Kunden zugeordnet ist, wobei die Entnahmestelle zur Ausgabe von Waren eingerichtet ist und über eine Verriegelungseinrichtung gegenüber unbefugter Entnahme verriegelbar ist,
    • – ein automatisiertes Warenlager, das über eine Transporteinrichtung mit der Entnahmestelle verbunden ist,
    • – eine Fernsteuereinrichtung, über die das automatisierte Warenlager von der entfernt angeordneten Bedienperson zur Ausgabe einer gewünschten Ware über die Entnahmestelle steuerbar ist,
    • – ein Eingabemittel am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrich tung, die dem Kunden zugeordnet ist, über die der Kunde die für die Bezahlung der Ware notwendigen Informationen (Geheimzahl, Pin) oder Mittel (Kreditkarte, Bargeld) eingeben kann, wobei das Eingabemittel zur Auswertung und Prüfung der Zahlungsinformationen und/oder -mittel eingerichtet ist,
    • – eine Steuerungseinrichtung, die einen Computer aufweisen kann, zur Steuerung des gesamten Systems oder zumindest von Komponenten davon, wobei die Steuerungseinrichtung dazu eingerichtet ist, ohne Beteiligung der entfernt angeordneten Bedienperson die Zahlungsinformationen und/oder -mittel zu prüfen und bei gültigen Zahlungsinformationen und/oder -mitteln ohne Beteiligung der entfernt angeordneten Bedienperson die Entnahmestelle nach Zuführung der gewünschten Ware in die Entnahmestelle zu entriegeln.
  • Vorteilhaft kann das System als weitere Optionen folgende Merkmale aufweisen:
    Es kann ein Entleerungsmittel für die Entnahmestelle vorgesehen sein, über das eine Ware ohne den Zugriff des Kunden aus der Entnahmestelle entfernbar ist, zum Beispiel aufgrund fehlerhafter Ware oder weil der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Ware kann dann z. B. über ein Fließband einer zentralen Sammelstelle für aus der Entnahmestelle entfernte Waren zugeführt werden.
  • Es kann eine Leseeinrichtung für eine Versichertenkarte oder Gesundheitskarte eines Kunden vorgesehen sein. Die Steuerungseinrichtung ist dazu eingerichtet, Daten von der Karte zu lesen, Daten auf die Karte zu schreiben und zu verifizieren und in den Steuerungsablauf einzubeziehen. Der Kunde muss dazu die Karte bzw. einen Datenträger zur Identifizierung in den Kartenleser einlegen. Die Daten können von der Steuerungseinrichtung automatisch verarbeitet werden. Zusätzlich ist auch möglich, über eine Datenkommunikationseinrich tung diese Informationen an die entfernte Bedienperson zu übermitteln, so dass die Bedienperson die Daten berücksichtigen kann.
  • Zusätzlich kann eine Rezeptleseeinrichtung vorgesehen sein. Die Rezeptleseeinrichtung kann zum automatischen Scannen und zur Texterfassung des Rezeptinhalts ausgebildet sein. Die erfassten Daten können von der Steuereinrichtung automatisch in den Steuerungsablauf einbezogen werden. Zusätzlich können die Daten auch über die Datenkommunikationseinrichtung der entfernten Bedienperson mitgeteilt werden, damit diese die Daten berücksichtigen kann.
  • Die Steuereinrichtung kann ferner dazu eingerichtet sein, zum Abschluss der Warenausgabe den Zahlungs- und den Entnahmestatus, d. h. ob die Ware entnommen wurde oder nicht freigegeben wurde, an die Bedienperson zurückmelden.
  • Es kann ein Identifizierungsmittel zur Identifizierung der entfernt angeordneten Bedienperson vorgesehen sein. Hierdurch kann verhindert werden, dass eine nicht befugte Person als Bedienperson tätig wird. Das Identifizierungsmittel kann z. B. eine Leseeinrichtung für ein Identifizierungssystem am Ort der entfernten Bedienperson aufweisen, sei es als Kartenleser für eine Identifizierungs-Karte, einen Fingerprint-Scanner für eine Fingerabdruck-Erfassung oder ähnliches. Die Steuerungseinrichtung ist dazu eingerichtet, Daten, insbesondere Identifizierungsdaten, von der Karte zu lesen, Daten auf die Karte zu schreiben und zu verifizieren und in den Steuerungsablauf einzubeziehen. Die Bedienperson muss dann die Karte bzw. einen Datenträger zur Identifizierung in den Kartenleser einlegen. Die Identifizierungsdaten können von der Steuerungseinrichtung automatisch verarbeitet werden. Die Identifizierungsdaten können für eine eindeutige Identifizierung der Bedienperson, z. B. eines Apothekers verwendet werden. Beispielsweise können so nach entsprechenden Vorgaben nur eindeutig identifizierte Bedienpersonen als Bedienperson zuge lassen werden.
  • Es kann ein Ausdruckmittel, z. B. in Form eines Druckers, vorgesehen sein. Das Ausgabesystem kann dann dazu eingerichtet sein, über das Ausdruckmittel auf einem bedruckbaren Dokument einen codierten Aufdruck vorzusehen, der eine elektronische Signatur aufweist. Hierdurch kann die bei der Bearbeitung eines Rezepts durch einen Apotheker erforderliche Signatur des Apothekers durch ein elektronisch erzeugtes Äquivalent ersetzt werden. Vorteilhaft ist damit eine Anwesenheit eines Apothekers zum persönlichen Abzeichnen des Rezepts nicht erforderlich, sondern kann von dem erfindungsgemäßen Ausgabesystem durch den codierten Aufdruck ersetzt werden. Der codierte Aufdruck kann z. B. als Barcode ausgestaltet sein. Durch die Codierung kann eine Absicherung gegen Manipulationen oder Fälschungen erzielt werden. Der codierte Aufdruck weist eine elektronische Signatur auf. Hierbei kann jede Art von elektronischer Signatur zu Anwendung kommen, die einen Rückschluss auf die signierende Person zulässt. Denkbar ist eine elektronische Signatur nach dem Signaturengesetz, aber auch nach anderen Maßgaben, wie z. B. entsprechende ausländische Regelungen.
  • Vorteilhaft kann das Ausdruckmittel mit der Rezeptleseeinrichtung kombiniert ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass das Rezept vom Kunden nur in einen Dokumentenschacht eingegeben werden muss und nicht separat in die Rezeptleseeinrichtung und in das Ausdruckmittel eingegeben werden muss. Das Rezept kann z. B. in einem ersten Schritt in der kombinierten Ausdruckmittel-Rezeptleseeinrichtung gescannt werden und in einem zweiten Schritt darin bedruckt werden. Hierdurch kann auch einem Missbrauch entgegengewirkt werden, weil sichergestellt ist, dass dasselbe Dokument für das Scannen und das Bedrucken verwendet wird.
  • Vorteilhaft weist der codierte Aufdruck einen gesicherten Code auf, z. B. in Form einer Checksumme oder einer CRC-Codierung. Hierdurch kann eine er höhte Sicherheit gegen Manipulationen oder Fälschungen erzielt werden.
  • Insgesamt erlaubt das erfindungsgemäße Warenausgabesystem damit einen vereinfachten Bedienablauf sowohl für den Kunden als auch für die entfernt angeordnete Bedienperson. Der Ablauf kann beispielsweise wie folgt erfolgen: Verfahren zur Ausgabe einer Ware, insbesondere eines Medikaments, aus einem automatisierten Warenlager an einen Kunden, wobei
    • 1. ein Programmablauf in einer Datenkommunikationseinrichtung am Ort des Warenlagers ständig seine Identität und den Betriebsstatus über eine ständige Datenverbindung mit einer entfernten Datenkommunikationseinrichtung einer Bedienperson, z. B. einem Apotheker, austauscht, die diese Daten verarbeitet und
    • 2. bei Störungen entsprechende Fehlermeldungen an der Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson generiert und evtl. eingelegte Karten und Rezepte des Kunden zurückgibt,
    • 3. die Datenkommunikationseinrichtung am Ort des Warenlagers dazu ausgebildet ist, Video- und Audio-Daten des Kunden über die ständige Datenverbindung an die entfernte Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson zu senden,
    • 4. optional ein Kunde beispielsweise seine Versichertenkarte oder Gesundheitskarte und ggf. einen Datenträger, z. B. einen Datenträger zur Identifizierung, einlegen muss und der Programmablauf in der angeschlossenen Datenkommunikationseinrichtung diese Informationen über die ständige Datenverbindung mit der entfernten Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson austauscht, die diese Daten verarbeitet und ggf. der Bedienperson die Daten und/oder das Verarbeitungsergebnis mitteilt,
    • 5. optional ein Kunde beispielsweise die Ware durch ein Einlegen eines Rezeptes spezifizieren muss und der Programmablauf in der ange schlossenen Datenkommunikationseinrichtung diese Informationen über die ständige Datenverbindung mit der entfernten Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson austauscht, die diese Daten verarbeitet und ggf. der Bedienperson die Daten und/oder das Verarbeitungsergebnis mitteilt,
    • 6. ein Kunde, wenn er keine der in 4. und 5. genannten Möglichkeiten wählt, über Betätigung einer Taste einen Ruf an die entfernte Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson absetzt,
    • 7. optional die Bedienperson an einer Datenkommunikationseinrichtung einen Rückkanal für einen Dialog (Sprache, Video, o. ä.) zum Kunden aufbaut, dann
    • 8. der Kunde die Ware ggf. auch per Sprache spezifiziert, worauf dann
    • 9. die entfernte Bedienperson eine Ware durch die Ansteuerung eines Warenlager-Bediengerätes, das vorteilhaft an seine Warenwirtschaft gekoppelt ist und über seine Datenkommunikationseinrichtung angesteuert wird, an der Entnahmestelle bereitstellt, dann
    • 10. die entfernte Bedienperson eine Überprüfung, auch eine Sichtprüfung der Ware durch Übertragung eines Videobilds über die Datenkommunikationseinrichtung vornimmt, es
    • 11. im Fehlerfall über die Ansteuerung des Warenlager-Bediengerätes aus der Entnahmestelle wieder entfernen lässt und neu anfordert wie in 9., dann
    • 12. die entfernte Bedienperson ggf. einen zu zahlenden Betrag an den Kunden übermittelt, dann
    • 13. der Kunde ggf. den Betrag zahlt, die Zahlung von der Steuerungseinrichtung des Systems geprüft wird und dann schließlich die Steuerungseinrichtung automatisch den Zugang zur bereitgestellten Ware herstellt, indem die Verriegelungseinrichtung der Entnahmestelle entriegelt wird, jedoch
    • 14. die Steuerungseinrichtung automatisch bei Nichtzahlung oder nicht ausreichender Zahlung trotz Zahlungsaufforderung die Ware aus der Entnahmestelle wieder entfernt und ggf. das Rezept automatisch zurückgibt,
    • 15. die Steuerungseinrichtung abschließend zu Zahlungs- und Entnahmestatus die Bedienperson informiert.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Verwendung einer Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt das erfindungsgemäße Warenausgabesystem in schematischer Darstellung.
  • Die Zeichnung zeigt eine vorteilhafte Anordnung, mit deren Hilfe Medikamente automatisiert an Kunden ausgegeben werden können. An einem ersten Ort, vorzugsweise in einer Apotheke, befindet sich ein mit einem Steuerungscomputer 100 gekoppelter Steuerungscomputer 150 für die Ansteuerung eines automatisierten Medikamentenlagers 151 in Form eines Regallagers. Bei dem in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel kann das Regallager 151 das ausgelagerte Medikament auf ein Förderband 152 ablegen, wobei das Förderband 152 das ausgelagerte Medikament zu einer Entnahmestelle 107 transportiert, die für einen Kunden zugreifbar ist.
  • In der schematischen Darstellung der Zeichnung sind über dem automatisierten Regallager 151 Elemente einer Kundenstation dargestellt, an der sich ein Kunde aufhält, um mittels einer Reihe vorgegebener Eingaben in entsprechenden Eingabevorrichtungen ein gewünschtes Medikament an der Entnahmestelle 107 nach einer entsprechenden Freigabe in Empfang nehmen zu können. Die Elemente der Kundenstation, die mit dem Steuerungscomputer 1 gekoppelt sind, umfassen eine Bedienkonsole mit einem Bildschirm 102 oder Touch-Screen und zusätzliche Eingabetasten 101, einen Bezahlautomaten 110 mit Münzeinwurf/Geldscheineinzug, Kreditkarten-/Geldkarten-Leser und Ausgabefach für Wechselgeld und Zahlungsbelege, einen mit dem Ausgabefach 5 gekoppelten Drucker 111, eine Videokamera 104 zur Überwachung der Kundenaktivitäten, einen Rezept-Scanner 105 sowie dem Medikamentenpackungs- Entnahmefach 107. In der Zeichnung sind eine schematische Anordnung dieser Elemente und deren Kopplung mit dem Steuerungscomputer 100 dargestellt. Die tatsächliche Anordnung der Elemente ergibt sich aus der räumlichen Gestaltung der Kundenstation, die sich beispielsweise in einem Vorraum der Apotheke befindet. Sämtliche Kundeneingabeeinrichtungen, die Ausgabeeinrichtungen sowie der Entnahmeplatz 107 werden für den Kunden gut zugänglich und einfach bedienbar ausgestaltet. Die Bedienerkonsole 101, 102 kann beispielsweise wie die Bedieneinheit eines Geldautomaten gestaltet sein. Der Bildschirm ist vorteilhaft als Touch-Screen ausgeführt oder enthält eine Darstellung, aus der sich die Funktionen von unterhalb des Bildschirms angeordneten Tasten auf einfache Weise erkennen lassen. Unmittelbar neben der Bedienerkonsole ist der Bezahlautomat 110 mit Münzeinwurf und Geldscheineinzug sowie Kreditkarten- bzw. Geldkarten-Leser angeordnet. Der Kreditkarten-Leser kann auch so ausgebildet werden, dass er in der Lage ist, Versichertenkarten oder elektronisch codierte Rezepte von entsprechenden Karten zu lesen. Der Bezahlautomat enthält auch ein Ausgabefach, beispielsweise für Wechselgeld, Zahlungsbelege und andere von dem Drucker 7 erzeugte Ausdrucke. Die Ausdrucke können beispielsweise zusätzliche Angaben zum gewünschten Medikament, wie beispielsweise Einnahmevorschriften, enthalten. In unmittelbarer Nähe der Bedienerkonsole 101, 102 ist auch der Rezept-Scanner 105 angeordnet. Der Rezept-Scanner 105 dient zum Erfassen herkömmlicher Rezeptausdrucke sowie anderer Dokumente, die ein Kunde in einer Apotheke üblicherweise vorlegen kann. Die Kundenstation wird von der Videokamera 104 überwacht. Sämtliche Eingabeelemente der Kundenstation liefern entsprechende elektronische Signale an den Steuerungscomputer 100, der die Daten weiterverarbeiten kann. Sämtliche Ausgabeeinrichtungen und Steuerungen sind ebenfalls mit dem Steuerungscomputer 100 gekoppelt, so dass dieser programmgesteuert gewünschte Ausgaben erzeugen kann. Die Entnahmestelle ist beispielsweise ein Entnahmefach, das mit einer von einer Steuerung betätigbaren Tür 107 verschlossen ist, die sich bei einer Freigabe durch den Steuerungscomputer 100 öffnet. Die Entnahmestelle kann auch mit einer Entsorgungsfunktion 112 ausgestattet sein, die ein Medikament ohne Zugriff des Kunden entsorgen kann.
  • Der mit dem Medikamentenlager 151 gekoppelte Steuerungscomputer 150 und der mit den Elementen der Kundenstation gekoppelte Steuerungscomputer 100 ist über eine Datenkommunikationsschnittstelle mit einem Datenkommunikationsnetzwerk 200, beispielsweise mit dem Internet, gekoppelt. Bei der Kopplung können herkömmliche öffentliche Telefonleitungen genutzt werden. Jede herkömmliche Möglichkeit zur Kopplung eines Computers 100 mit einem öffentlichen Datenkommunikationsnetzwerk 200 kann verwendet werden.
  • Mit dem Datenkommunikationsnetzwerk 200 ist eine Datenkommunikationseinrichtung 300 gekoppelt, die beispielsweise von einem Personalcomputer mit einer Datenkommunikationsschnittstelle 300 gebildet wird. Der Personalcomputer umfasst ein Grundgehäuse, mit dem Peripheriegeräte, wie beispielsweise ein Monitor 301 und eine Tastatur 302 gekoppelt sind. Mit dem Computer der Datenkommunikationseinrichtung können beliebige weitere Peripheriegeräte, wie beispielsweise eine Maus, ein Drucker und andere übliche Geräte, gekoppelt sein. Ein Identifizierungssystem 305 kann die Bedienperson eindeutig identifizieren. Hierzu kann beispielsweise ein Magnetkartenleser mit zugehöriger Magnetkarte verwendet werden. Mit dem Datenkommunikationsnetzwerk 200 können darüber hinaus mehrere weitere automatisierte Apothekenregallager mit zugehörigen Kundenstationen über deren Steuerungscomputer gekoppelt sein.
  • Wenn ein Kunde die Ausgabe eines Medikaments wünscht, so begibt er sich zunächst zu der Kundenstation und erzeugt eine Eingabe, die anzeigt, dass er ein Medikament anfordern möchte. Die Eingabe kann auch automatisch durch Erfassen eines Kunden an der Kundenstation, beispielsweise mit Hilfe der Videokamera 104, erzeugt werden. Die den Wunsch zur Anforderung eines Medikaments anzeigende Eingabe kann auch durch Drücken einer Taste oder ei nes Türöffners bei Betreten der Kundenstation erzeugt werden. Die Eingabe kann auch unmittelbar mit einer Eingabe zur Spezifikation eines gewünschten Medikaments (beispielsweise über eine Tastatur oder eine Spracheingabe) oder mit dem Einlegen eines Rezepts in den Rezept-Scanner 105 verbunden sein.
  • Nachdem der Computer 100 programmgesteuert erfasst hat, dass der Kunde ein Medikament anfordern möchte, wird über den aus Datenkommunikationsnetzwerk 200 und den ankoppelnden Schnittstellen bestehenden Datenfernübertragungskanal ein Rufsignal an die entfernt angeordnete Datenkommunikationseinrichtung 300, die von einem Apotheker bedient werden kann, übermittelt. Damit die richtige Datenkommunikationseinrichtung 300 über das Kommunikationsnetzwerk 200 adressiert werden kann, enthält der Computer 100 gespeicherte Daten, die die Datenkommunikationseinrichtung 300 identifizieren und die zum Herstellen einer Verbindung zu der Datenkommunikationseinrichtung 300 verwendet werden (beispielsweise die Internet(IP)-Adresse der Datenkommunikationseinrichtung 300). Nachdem das Rufsignal an die Datenkommunikationseinrichtung 300 übermittelt worden ist, wird mit Hilfe der Datenkommunikationseinrichtung über den Datenfernübertragungskanal ein Dialog mit dem Kunden an der Kundenstation initiiert, wobei die Bildschirmausgabeeinrichtung der Bedienerkonsole 102 oder eine akustische Ausgabeeinrichtung 103 (Lautsprecher oder Hörer mit entsprechenden Schnittstellen) verwendet wird. Der Dialog beginnt beispielsweise mit einer Anfrage, welches Medikament der Kunde wünscht oder mit einer Bitte, das Rezept für das gewünschte Medikament in den Scanner 105 einzulegen. Der Kunde wird somit aufgefordert, über eine Eingabeeinrichtung eine Eingabe zum Spezifizieren eines gewünschten Medikaments vorzunehmen.
  • Der Kunde gibt dann Daten zum Spezifizieren des Medikaments über die Tastatur oder über Spracheingabe ein. Die Spezifikation des gewünschten Medikaments wird an die Datenkommunikationseinrichtung 300 übermittelt. Der A potheker prüft die Medikamentenanforderung und bewirkt dann über die Fernsteuereinrichtung, über die das automatisierte Medikamentenlager zur Ausgabe eines gewünschten Medikaments über die Entnahmestelle steuerbar ist, die Ausgabe eines Medikaments in die zu diesem Zeitpunkt noch verriegelte Entnahmestelle.
  • Hierdurch erhält der Computer 150 eine Spezifikation des gewünschten Medikaments. Daraufhin veranlasst der Computer 150 das automatisierte Apothekenregallager 151, das gewünschte Medikament auszulagern und über das Förderband 152 zu der Entnahmestelle 107 zu transportieren. Auf dem Weg zur Entnahmestelle 107 werden beispielsweise das Verfallsdatum des Medikaments, die Unversehrtheit der Medikamentenpackung und ähnliche Qualitätsmerkmale überprüft. Zudem kann die Richtigkeit des Medikaments geprüft werden. Erforderlichenfalls wird die Ausgabe der Medikamentenpackung abgebrochen und eine Ersatzpackung aus dem Regallager 151 ausgelagert.
  • Nun folgt der Zahlungsvorgang. Der Kunde wird durch Anzeige eines Geldbetrags auf dem Bildschirm der Bedienerkonsole 102 zur Zahlung des zu zahlenden Betrags aufgefordert. Der Kunde kann dann eine Zahlung über den Bezahlautomaten 110 vornehmen. Die Bezahlung wird von dem Computer 100 automatisch geprüft.
  • Nach einer Prüfung der Bezahlung wird schließlich die Tür des Entnahmefachs 107 automatisch entriegelt, so dass der Kunde das Medikament entnehmen kann. Parallel dazu kann eine entsprechende Aufforderung an den Kunden ergehen. Außerdem druckt der Drucker 111 einen Zahlungsbeleg und/oder einen Begleitzettel mit Einnahmevorschriften für das Medikament.
  • Darüber hinaus kann mit Hilfe der Videokamera 104 ein Überwachungsbild der Kundenstation erzeugt und über den Datenübertragungskanal an die Datenkommunikationseinrichtung übermittelt sowie auf deren Bildschirm 301 ange zeigt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10325961 B4 [0002]

Claims (8)

  1. Ausgabesystem zur automatisierten Ausgabe von Waren, insbesondere von Medikamenten, mit folgenden Merkmalen: – ein Kommunikationsmittel, das eine Kommunikation eines Kunden, der eine Ware anfordern möchte, mit einer entfernt angeordneten Bedienperson des Waren-Ausgabesystems ermöglicht, – eine Entnahmestelle am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrichtung, die dem Kunden zugeordnet ist, wobei die Entnahmestelle zur Ausgabe von Waren eingerichtet ist und über eine Verriegelungseinrichtung gegenüber unbefugter Entnahme verriegelbar ist, – ein automatisiertes Warenlager, das über eine Transporteinrichtung mit der Entnahmestelle verbunden ist, – eine Fernsteuereinrichtung, über die das automatisierte Warenlager von der entfernt angeordneten Bedienperson zur Ausgabe einer gewünschten Ware über die Entnahmestelle steuerbar ist, – ein Eingabemittel am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrichtung, die dem Kunden zugeordnet ist, über die der Kunde die für die Bezahlung der Ware notwendigen Informationen und/oder Mittel eingeben kann, wobei das Eingabemittel zur Auswertung und Prüfung der Zahlungsinformationen und/oder -mittel eingerichtet ist, – eine Steuerungseinrichtung, die einen Computer aufweisen kann, zur Steuerung des gesamten Systems oder zumindest von Komponenten davon, wobei die Steuerungseinrichtung dazu eingerichtet ist, ohne Beteiligung der Bedienperson die Zahlungsinformationen und/oder -mittel zu prüfen und bei gültigen Zahlungsinformationen und/oder -mitteln ohne Beteiligung der Bedienperson die Entnahmestelle nach Zuführung der gewünschten Ware in die Entnahmestelle zu entriegeln.
  2. Ausgabesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Entleerungsmittel für die Entnahmestelle vorgesehen ist, über das eine Ware ohne den Zugriff des Kunden aus der Entnahmestelle entfernbar ist.
  3. Ausgabesystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ware aus der Entnahmestelle automatisch entfernt wird, wenn die Zahlungsinformationen und/oder -mittel als ungültig erkannt werden oder nach einer Wartezeit keine gültigen Zahlungsinformationen und/oder -mittel erkannt werden.
  4. Ausgabesystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Leseeinrichtung für eine Versichertenkarte oder Gesundheitskarte eines Kunden vorgesehen ist, – die Steuerungseinrichtung ist dazu eingerichtet, Daten von der Karte zu lesen und zu verifizieren und in den Steuerungsablauf einzubeziehen.
  5. Ausgabesystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Rezeptleseeinrichtung vorgesehen ist, die zum automatischen Scannen und/oder zur Texterfassung eines Rezeptinhalts ausgebildet ist, – die Steuerungseinrichtung ist dazu eingerichtet, die erfassten Daten automatisch in den Steuerungsablauf einzubeziehen.
  6. Ausgabesystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Identifizierungsmittel zur Identifizierung der entfernt angeordneten Bedienperson vorgesehen ist.
  7. Ausgabesystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgabesystem dazu eingerichtet ist, über ein Ausdruckmittel auf einem bedruckbaren Dokument einen codierten Aufdruck vorzusehen, der eine elektronische Signatur aufweist.
  8. Ausgabesystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der codierte Aufdruck einen gesicherten Code aufweist.
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