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Die
Erfindung betrifft ein Ausgabesystem zur automatisierten Ausgabe
von Waren (Medikamenten) an Personen.
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Aus
der
DE 103 25 961
B4 ist ein Verfahren zur computergestützten Ausgabe
eines Medikaments an einen Kunde unter Verwendung eines automatisierten
Apothekenlagers bekannt. Ziel ist es dort, die Anwendungsmöglichkeiten
des automatisierten Apothekenlagers zu erweitern, insbesondere die Ausgabe
von Medikamenten auch in solchen Zeiten zu ermöglichen,
in denen in der Apotheke kein autorisiertes Personal zur Verfügung
steht.
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Bei
dem bekannten Verfahren ist jedoch nach wie vor eine umfangreiche
Interaktion mit einem menschlichen Bediener erforderlich, der aufgrund dieser
Anforderungen eine entsprechende Qualifikation besitzen muss, z.
B. die eines Apothekers. Allerdings muss dieser Apotheker nicht
in der lokalen Apotheke zur Verfügung stehen, sondern kann
an einem entfernten Ort, z. B. in einer Zentralstelle, sitzen. Aufgrund
der zentralen Anordnung ist dieser Apotheker jedoch mit einer Vielzahl
von Anfragen von verschiedenen lokalen automatisierten Apothekenlagern
belastet.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Ausgabesystem
zur automatisierten Ausgabe von Waren, insbesondere von Medikamenten
anzugeben, das eine zentrale Bedienperson soweit wie möglich
entlastet.
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Die
Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung
angegeben.
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Die
Erfindung hat den Vorteil, die zentrale Bedienperson, die z. B.
ein Apotheker sein kann, von den an sich apothekerfremden Tätigkeiten
zu entlasten. Insbesondere durch eine Optimierung des Bedienablaufs
kann der Apotheker beispielsweise von der Prüfung der Richtigkeit
von Bezahlinformationen (Kreditkarte oder Bargeld) und Krankenversicherungsdaten
entlastet werden. Diese Informationen werden vom System automatisch
geprüft. Die Erfindung macht hierbei vorteilhaft die Möglichkeit
zu nutze, solche Daten aufgrund der auf Kreditkarten und Versicherungskarten
enthaltenen Fehlerabsicherungsinformationen automatisch zu prüfen.
Auch Bargeld (Geldscheine, Münzen) können nach
vorgegebenen Regeln automatisch geprüft werden.
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Das
erfindungsgemäße Waren-Ausgabesystem weist folgende
Merkmale auf:
- – ein Kommunikationsmittel,
das eine Kommunikation einer Person (Kun
- de), die ein Ware anfordern möchte, mit einer entfernt
angeordneten Bedienperson des Waren-Ausgabesystems ermöglicht,
- – eine Entnahmestelle am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrichtung,
die dem Kunden zugeordnet ist, wobei die Entnahmestelle zur Ausgabe
von Waren eingerichtet ist und über eine Verriegelungseinrichtung
gegenüber unbefugter Entnahme verriegelbar ist,
- – ein automatisiertes Warenlager, das über
eine Transporteinrichtung mit der Entnahmestelle verbunden ist,
- – eine Fernsteuereinrichtung, über die das
automatisierte Warenlager von der entfernt angeordneten Bedienperson
zur Ausgabe einer gewünschten Ware über die Entnahmestelle
steuerbar ist,
- – ein Eingabemittel am Ort desjenigen Teils der Kommunikationseinrich tung,
die dem Kunden zugeordnet ist, über die der Kunde die für
die Bezahlung der Ware notwendigen Informationen (Geheimzahl, Pin)
oder Mittel (Kreditkarte, Bargeld) eingeben kann, wobei das Eingabemittel
zur Auswertung und Prüfung der Zahlungsinformationen und/oder
-mittel eingerichtet ist,
- – eine Steuerungseinrichtung, die einen Computer aufweisen
kann, zur Steuerung des gesamten Systems oder zumindest von Komponenten
davon, wobei die Steuerungseinrichtung dazu eingerichtet ist, ohne
Beteiligung der entfernt angeordneten Bedienperson die Zahlungsinformationen und/oder
-mittel zu prüfen und bei gültigen Zahlungsinformationen
und/oder -mitteln ohne Beteiligung der entfernt angeordneten Bedienperson die
Entnahmestelle nach Zuführung der gewünschten
Ware in die Entnahmestelle zu entriegeln.
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Vorteilhaft
kann das System als weitere Optionen folgende Merkmale aufweisen:
Es
kann ein Entleerungsmittel für die Entnahmestelle vorgesehen
sein, über das eine Ware ohne den Zugriff des Kunden aus
der Entnahmestelle entfernbar ist, zum Beispiel aufgrund fehlerhafter
Ware oder weil der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen
ist. Die Ware kann dann z. B. über ein Fließband
einer zentralen Sammelstelle für aus der Entnahmestelle
entfernte Waren zugeführt werden.
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Es
kann eine Leseeinrichtung für eine Versichertenkarte oder
Gesundheitskarte eines Kunden vorgesehen sein. Die Steuerungseinrichtung
ist dazu eingerichtet, Daten von der Karte zu lesen, Daten auf die
Karte zu schreiben und zu verifizieren und in den Steuerungsablauf
einzubeziehen. Der Kunde muss dazu die Karte bzw. einen Datenträger
zur Identifizierung in den Kartenleser einlegen. Die Daten können von
der Steuerungseinrichtung automatisch verarbeitet werden. Zusätzlich
ist auch möglich, über eine Datenkommunikationseinrich tung
diese Informationen an die entfernte Bedienperson zu übermitteln,
so dass die Bedienperson die Daten berücksichtigen kann.
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Zusätzlich
kann eine Rezeptleseeinrichtung vorgesehen sein. Die Rezeptleseeinrichtung
kann zum automatischen Scannen und zur Texterfassung des Rezeptinhalts
ausgebildet sein. Die erfassten Daten können von der Steuereinrichtung
automatisch in den Steuerungsablauf einbezogen werden. Zusätzlich
können die Daten auch über die Datenkommunikationseinrichtung
der entfernten Bedienperson mitgeteilt werden, damit diese die Daten
berücksichtigen kann.
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Die
Steuereinrichtung kann ferner dazu eingerichtet sein, zum Abschluss
der Warenausgabe den Zahlungs- und den Entnahmestatus, d. h. ob
die Ware entnommen wurde oder nicht freigegeben wurde, an die Bedienperson
zurückmelden.
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Es
kann ein Identifizierungsmittel zur Identifizierung der entfernt
angeordneten Bedienperson vorgesehen sein. Hierdurch kann verhindert
werden, dass eine nicht befugte Person als Bedienperson tätig
wird. Das Identifizierungsmittel kann z. B. eine Leseeinrichtung
für ein Identifizierungssystem am Ort der entfernten Bedienperson
aufweisen, sei es als Kartenleser für eine Identifizierungs-Karte,
einen Fingerprint-Scanner für eine Fingerabdruck-Erfassung oder ähnliches.
Die Steuerungseinrichtung ist dazu eingerichtet, Daten, insbesondere
Identifizierungsdaten, von der Karte zu lesen, Daten auf die Karte
zu schreiben und zu verifizieren und in den Steuerungsablauf einzubeziehen.
Die Bedienperson muss dann die Karte bzw. einen Datenträger
zur Identifizierung in den Kartenleser einlegen. Die Identifizierungsdaten
können von der Steuerungseinrichtung automatisch verarbeitet
werden. Die Identifizierungsdaten können für eine
eindeutige Identifizierung der Bedienperson, z. B. eines Apothekers
verwendet werden. Beispielsweise können so nach entsprechenden
Vorgaben nur eindeutig identifizierte Bedienpersonen als Bedienperson
zuge lassen werden.
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Es
kann ein Ausdruckmittel, z. B. in Form eines Druckers, vorgesehen
sein. Das Ausgabesystem kann dann dazu eingerichtet sein, über
das Ausdruckmittel auf einem bedruckbaren Dokument einen codierten
Aufdruck vorzusehen, der eine elektronische Signatur aufweist. Hierdurch
kann die bei der Bearbeitung eines Rezepts durch einen Apotheker erforderliche
Signatur des Apothekers durch ein elektronisch erzeugtes Äquivalent
ersetzt werden. Vorteilhaft ist damit eine Anwesenheit eines Apothekers zum
persönlichen Abzeichnen des Rezepts nicht erforderlich,
sondern kann von dem erfindungsgemäßen Ausgabesystem
durch den codierten Aufdruck ersetzt werden. Der codierte Aufdruck
kann z. B. als Barcode ausgestaltet sein. Durch die Codierung kann
eine Absicherung gegen Manipulationen oder Fälschungen
erzielt werden. Der codierte Aufdruck weist eine elektronische Signatur
auf. Hierbei kann jede Art von elektronischer Signatur zu Anwendung kommen,
die einen Rückschluss auf die signierende Person zulässt.
Denkbar ist eine elektronische Signatur nach dem Signaturengesetz,
aber auch nach anderen Maßgaben, wie z. B. entsprechende
ausländische Regelungen.
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Vorteilhaft
kann das Ausdruckmittel mit der Rezeptleseeinrichtung kombiniert
ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass das Rezept vom Kunden nur
in einen Dokumentenschacht eingegeben werden muss und nicht separat
in die Rezeptleseeinrichtung und in das Ausdruckmittel eingegeben
werden muss. Das Rezept kann z. B. in einem ersten Schritt in der
kombinierten Ausdruckmittel-Rezeptleseeinrichtung gescannt werden
und in einem zweiten Schritt darin bedruckt werden. Hierdurch kann
auch einem Missbrauch entgegengewirkt werden, weil sichergestellt
ist, dass dasselbe Dokument für das Scannen und das Bedrucken
verwendet wird.
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Vorteilhaft
weist der codierte Aufdruck einen gesicherten Code auf, z. B. in
Form einer Checksumme oder einer CRC-Codierung. Hierdurch kann eine er höhte
Sicherheit gegen Manipulationen oder Fälschungen erzielt
werden.
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Insgesamt
erlaubt das erfindungsgemäße Warenausgabesystem
damit einen vereinfachten Bedienablauf sowohl für den Kunden
als auch für die entfernt angeordnete Bedienperson. Der
Ablauf kann beispielsweise wie folgt erfolgen: Verfahren zur Ausgabe
einer Ware, insbesondere eines Medikaments, aus einem automatisierten
Warenlager an einen Kunden, wobei
- 1. ein Programmablauf
in einer Datenkommunikationseinrichtung am Ort des Warenlagers ständig seine
Identität und den Betriebsstatus über eine ständige
Datenverbindung mit einer entfernten Datenkommunikationseinrichtung
einer Bedienperson, z. B. einem Apotheker, austauscht, die diese
Daten verarbeitet und
- 2. bei Störungen entsprechende Fehlermeldungen an der
Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson generiert und evtl.
eingelegte Karten und Rezepte des Kunden zurückgibt,
- 3. die Datenkommunikationseinrichtung am Ort des Warenlagers
dazu ausgebildet ist, Video- und Audio-Daten des Kunden über
die ständige Datenverbindung an die entfernte Datenkommunikationseinrichtung
der Bedienperson zu senden,
- 4. optional ein Kunde beispielsweise seine Versichertenkarte
oder Gesundheitskarte und ggf. einen Datenträger, z. B.
einen Datenträger zur Identifizierung, einlegen muss und
der Programmablauf in der angeschlossenen Datenkommunikationseinrichtung
diese Informationen über die ständige Datenverbindung
mit der entfernten Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson austauscht,
die diese Daten verarbeitet und ggf. der Bedienperson die Daten
und/oder das Verarbeitungsergebnis mitteilt,
- 5. optional ein Kunde beispielsweise die Ware durch ein Einlegen
eines Rezeptes spezifizieren muss und der Programmablauf in der
ange schlossenen Datenkommunikationseinrichtung diese Informationen über
die ständige Datenverbindung mit der entfernten Datenkommunikationseinrichtung
der Bedienperson austauscht, die diese Daten verarbeitet und ggf.
der Bedienperson die Daten und/oder das Verarbeitungsergebnis mitteilt,
- 6. ein Kunde, wenn er keine der in 4. und 5. genannten Möglichkeiten
wählt, über Betätigung einer Taste einen
Ruf an die entfernte Datenkommunikationseinrichtung der Bedienperson
absetzt,
- 7. optional die Bedienperson an einer Datenkommunikationseinrichtung
einen Rückkanal für einen Dialog (Sprache, Video,
o. ä.) zum Kunden aufbaut, dann
- 8. der Kunde die Ware ggf. auch per Sprache spezifiziert, worauf
dann
- 9. die entfernte Bedienperson eine Ware durch die Ansteuerung
eines Warenlager-Bediengerätes, das vorteilhaft an seine
Warenwirtschaft gekoppelt ist und über seine Datenkommunikationseinrichtung
angesteuert wird, an der Entnahmestelle bereitstellt, dann
- 10. die entfernte Bedienperson eine Überprüfung, auch
eine Sichtprüfung der Ware durch Übertragung eines
Videobilds über die Datenkommunikationseinrichtung vornimmt,
es
- 11. im Fehlerfall über die Ansteuerung des Warenlager-Bediengerätes
aus der Entnahmestelle wieder entfernen lässt und neu anfordert
wie in 9., dann
- 12. die entfernte Bedienperson ggf. einen zu zahlenden Betrag
an den Kunden übermittelt, dann
- 13. der Kunde ggf. den Betrag zahlt, die Zahlung von der Steuerungseinrichtung
des Systems geprüft wird und dann schließlich
die Steuerungseinrichtung automatisch den Zugang zur bereitgestellten
Ware herstellt, indem die Verriegelungseinrichtung der Entnahmestelle
entriegelt wird, jedoch
- 14. die Steuerungseinrichtung automatisch bei Nichtzahlung oder
nicht ausreichender Zahlung trotz Zahlungsaufforderung die Ware
aus der Entnahmestelle wieder entfernt und ggf. das Rezept automatisch
zurückgibt,
- 15. die Steuerungseinrichtung abschließend zu Zahlungs-
und Entnahmestatus die Bedienperson informiert.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Verwendung einer Zeichnung näher erläutert.
Die Zeichnung zeigt das erfindungsgemäße Warenausgabesystem
in schematischer Darstellung.
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Die
Zeichnung zeigt eine vorteilhafte Anordnung, mit deren Hilfe Medikamente
automatisiert an Kunden ausgegeben werden können. An einem
ersten Ort, vorzugsweise in einer Apotheke, befindet sich ein mit
einem Steuerungscomputer 100 gekoppelter Steuerungscomputer 150 für
die Ansteuerung eines automatisierten Medikamentenlagers 151 in Form
eines Regallagers. Bei dem in der Zeichnung schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiel kann das Regallager 151 das
ausgelagerte Medikament auf ein Förderband 152 ablegen,
wobei das Förderband 152 das ausgelagerte Medikament
zu einer Entnahmestelle 107 transportiert, die für
einen Kunden zugreifbar ist.
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In
der schematischen Darstellung der Zeichnung sind über dem
automatisierten Regallager 151 Elemente einer Kundenstation
dargestellt, an der sich ein Kunde aufhält, um mittels
einer Reihe vorgegebener Eingaben in entsprechenden Eingabevorrichtungen
ein gewünschtes Medikament an der Entnahmestelle 107 nach
einer entsprechenden Freigabe in Empfang nehmen zu können.
Die Elemente der Kundenstation, die mit dem Steuerungscomputer 1 gekoppelt
sind, umfassen eine Bedienkonsole mit einem Bildschirm 102 oder
Touch-Screen und zusätzliche Eingabetasten 101,
einen Bezahlautomaten 110 mit Münzeinwurf/Geldscheineinzug,
Kreditkarten-/Geldkarten-Leser und Ausgabefach für Wechselgeld
und Zahlungsbelege, einen mit dem Ausgabefach 5 gekoppelten
Drucker 111, eine Videokamera 104 zur Überwachung
der Kundenaktivitäten, einen Rezept-Scanner 105 sowie
dem Medikamentenpackungs- Entnahmefach 107. In der Zeichnung
sind eine schematische Anordnung dieser Elemente und deren Kopplung
mit dem Steuerungscomputer 100 dargestellt. Die tatsächliche
Anordnung der Elemente ergibt sich aus der räumlichen Gestaltung
der Kundenstation, die sich beispielsweise in einem Vorraum der
Apotheke befindet. Sämtliche Kundeneingabeeinrichtungen,
die Ausgabeeinrichtungen sowie der Entnahmeplatz 107 werden
für den Kunden gut zugänglich und einfach bedienbar
ausgestaltet. Die Bedienerkonsole 101, 102 kann
beispielsweise wie die Bedieneinheit eines Geldautomaten gestaltet
sein. Der Bildschirm ist vorteilhaft als Touch-Screen ausgeführt
oder enthält eine Darstellung, aus der sich die Funktionen
von unterhalb des Bildschirms angeordneten Tasten auf einfache Weise
erkennen lassen. Unmittelbar neben der Bedienerkonsole ist der Bezahlautomat 110 mit
Münzeinwurf und Geldscheineinzug sowie Kreditkarten- bzw.
Geldkarten-Leser angeordnet. Der Kreditkarten-Leser kann auch so ausgebildet
werden, dass er in der Lage ist, Versichertenkarten oder elektronisch
codierte Rezepte von entsprechenden Karten zu lesen. Der Bezahlautomat
enthält auch ein Ausgabefach, beispielsweise für
Wechselgeld, Zahlungsbelege und andere von dem Drucker 7 erzeugte
Ausdrucke. Die Ausdrucke können beispielsweise zusätzliche
Angaben zum gewünschten Medikament, wie beispielsweise
Einnahmevorschriften, enthalten. In unmittelbarer Nähe
der Bedienerkonsole 101, 102 ist auch der Rezept-Scanner 105 angeordnet.
Der Rezept-Scanner 105 dient zum Erfassen herkömmlicher
Rezeptausdrucke sowie anderer Dokumente, die ein Kunde in einer
Apotheke üblicherweise vorlegen kann. Die Kundenstation
wird von der Videokamera 104 überwacht. Sämtliche
Eingabeelemente der Kundenstation liefern entsprechende elektronische
Signale an den Steuerungscomputer 100, der die Daten weiterverarbeiten kann.
Sämtliche Ausgabeeinrichtungen und Steuerungen sind ebenfalls
mit dem Steuerungscomputer 100 gekoppelt, so dass dieser
programmgesteuert gewünschte Ausgaben erzeugen kann. Die
Entnahmestelle ist beispielsweise ein Entnahmefach, das mit einer
von einer Steuerung betätigbaren Tür 107 verschlossen
ist, die sich bei einer Freigabe durch den Steuerungscomputer 100 öffnet.
Die Entnahmestelle kann auch mit einer Entsorgungsfunktion 112 ausgestattet
sein, die ein Medikament ohne Zugriff des Kunden entsorgen kann.
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Der
mit dem Medikamentenlager 151 gekoppelte Steuerungscomputer 150 und
der mit den Elementen der Kundenstation gekoppelte Steuerungscomputer 100 ist über
eine Datenkommunikationsschnittstelle mit einem Datenkommunikationsnetzwerk 200,
beispielsweise mit dem Internet, gekoppelt. Bei der Kopplung können
herkömmliche öffentliche Telefonleitungen genutzt
werden. Jede herkömmliche Möglichkeit zur Kopplung
eines Computers 100 mit einem öffentlichen Datenkommunikationsnetzwerk 200 kann
verwendet werden.
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Mit
dem Datenkommunikationsnetzwerk 200 ist eine Datenkommunikationseinrichtung 300 gekoppelt,
die beispielsweise von einem Personalcomputer mit einer Datenkommunikationsschnittstelle 300 gebildet
wird. Der Personalcomputer umfasst ein Grundgehäuse, mit
dem Peripheriegeräte, wie beispielsweise ein Monitor 301 und
eine Tastatur 302 gekoppelt sind. Mit dem Computer der
Datenkommunikationseinrichtung können beliebige weitere
Peripheriegeräte, wie beispielsweise eine Maus, ein Drucker
und andere übliche Geräte, gekoppelt sein. Ein Identifizierungssystem 305 kann
die Bedienperson eindeutig identifizieren. Hierzu kann beispielsweise ein
Magnetkartenleser mit zugehöriger Magnetkarte verwendet
werden. Mit dem Datenkommunikationsnetzwerk 200 können
darüber hinaus mehrere weitere automatisierte Apothekenregallager
mit zugehörigen Kundenstationen über deren Steuerungscomputer
gekoppelt sein.
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Wenn
ein Kunde die Ausgabe eines Medikaments wünscht, so begibt
er sich zunächst zu der Kundenstation und erzeugt eine
Eingabe, die anzeigt, dass er ein Medikament anfordern möchte.
Die Eingabe kann auch automatisch durch Erfassen eines Kunden an
der Kundenstation, beispielsweise mit Hilfe der Videokamera 104,
erzeugt werden. Die den Wunsch zur Anforderung eines Medikaments
anzeigende Eingabe kann auch durch Drücken einer Taste
oder ei nes Türöffners bei Betreten der Kundenstation
erzeugt werden. Die Eingabe kann auch unmittelbar mit einer Eingabe
zur Spezifikation eines gewünschten Medikaments (beispielsweise über eine
Tastatur oder eine Spracheingabe) oder mit dem Einlegen eines Rezepts
in den Rezept-Scanner 105 verbunden sein.
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Nachdem
der Computer 100 programmgesteuert erfasst hat, dass der
Kunde ein Medikament anfordern möchte, wird über
den aus Datenkommunikationsnetzwerk 200 und den ankoppelnden Schnittstellen
bestehenden Datenfernübertragungskanal ein Rufsignal an
die entfernt angeordnete Datenkommunikationseinrichtung 300,
die von einem Apotheker bedient werden kann, übermittelt.
Damit die richtige Datenkommunikationseinrichtung 300 über
das Kommunikationsnetzwerk 200 adressiert werden kann,
enthält der Computer 100 gespeicherte Daten, die
die Datenkommunikationseinrichtung 300 identifizieren und
die zum Herstellen einer Verbindung zu der Datenkommunikationseinrichtung 300 verwendet
werden (beispielsweise die Internet(IP)-Adresse der Datenkommunikationseinrichtung 300).
Nachdem das Rufsignal an die Datenkommunikationseinrichtung 300 übermittelt
worden ist, wird mit Hilfe der Datenkommunikationseinrichtung über
den Datenfernübertragungskanal ein Dialog mit dem Kunden
an der Kundenstation initiiert, wobei die Bildschirmausgabeeinrichtung
der Bedienerkonsole 102 oder eine akustische Ausgabeeinrichtung 103 (Lautsprecher
oder Hörer mit entsprechenden Schnittstellen) verwendet
wird. Der Dialog beginnt beispielsweise mit einer Anfrage, welches
Medikament der Kunde wünscht oder mit einer Bitte, das
Rezept für das gewünschte Medikament in den Scanner 105 einzulegen.
Der Kunde wird somit aufgefordert, über eine Eingabeeinrichtung
eine Eingabe zum Spezifizieren eines gewünschten Medikaments
vorzunehmen.
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Der
Kunde gibt dann Daten zum Spezifizieren des Medikaments über
die Tastatur oder über Spracheingabe ein. Die Spezifikation
des gewünschten Medikaments wird an die Datenkommunikationseinrichtung 300 übermittelt.
Der A potheker prüft die Medikamentenanforderung und bewirkt
dann über die Fernsteuereinrichtung, über die
das automatisierte Medikamentenlager zur Ausgabe eines gewünschten
Medikaments über die Entnahmestelle steuerbar ist, die
Ausgabe eines Medikaments in die zu diesem Zeitpunkt noch verriegelte
Entnahmestelle.
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Hierdurch
erhält der Computer 150 eine Spezifikation des
gewünschten Medikaments. Daraufhin veranlasst der Computer 150 das
automatisierte Apothekenregallager 151, das gewünschte
Medikament auszulagern und über das Förderband 152 zu der
Entnahmestelle 107 zu transportieren. Auf dem Weg zur Entnahmestelle 107 werden
beispielsweise das Verfallsdatum des Medikaments, die Unversehrtheit
der Medikamentenpackung und ähnliche Qualitätsmerkmale überprüft.
Zudem kann die Richtigkeit des Medikaments geprüft werden.
Erforderlichenfalls wird die Ausgabe der Medikamentenpackung abgebrochen
und eine Ersatzpackung aus dem Regallager 151 ausgelagert.
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Nun
folgt der Zahlungsvorgang. Der Kunde wird durch Anzeige eines Geldbetrags
auf dem Bildschirm der Bedienerkonsole 102 zur Zahlung
des zu zahlenden Betrags aufgefordert. Der Kunde kann dann eine
Zahlung über den Bezahlautomaten 110 vornehmen.
Die Bezahlung wird von dem Computer 100 automatisch geprüft.
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Nach
einer Prüfung der Bezahlung wird schließlich die
Tür des Entnahmefachs 107 automatisch entriegelt,
so dass der Kunde das Medikament entnehmen kann. Parallel dazu kann
eine entsprechende Aufforderung an den Kunden ergehen. Außerdem
druckt der Drucker 111 einen Zahlungsbeleg und/oder einen
Begleitzettel mit Einnahmevorschriften für das Medikament.
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Darüber
hinaus kann mit Hilfe der Videokamera 104 ein Überwachungsbild
der Kundenstation erzeugt und über den Datenübertragungskanal
an die Datenkommunikationseinrichtung übermittelt sowie
auf deren Bildschirm 301 ange zeigt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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