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Die
Erfindung betrifft eine einteilige Abdicht- oder Anputzleiste zur
Platzierung an einem Übergang zwischen einem Bauteil eines
Gebäudes und einer Wärmedämmung oder
einer Putzschicht, einen solchen Übergang mit einer derartigen
einteiligen Abdicht- oder Anputzleiste.
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Im
Stand der Technik sind Anputzleisten bekannt, die längs
des Randes eines Fenster- oder Türstocks an den Fenster-
oder Türstock angeklebt werden. Eine solche Anputzleiste
ist aus der
WO 93/17204 bekannt.
Dabei wird auf die Schutzlasche einer solchen Anputzleiste eine
Folie aufgeklebt, welche die Fenster- oder Türfläche
innerhalb der Anputzleisten überspannt. Auf diese Weise
ist der betreffende Fenster- oder Türstock perfekt gegen
Verschmutzung durch herumspritzenden Putz geschützt. Der
Putz endet am Material der Anputzleiste, und ein derartiger Anschluss
lässt sich bei konventionellen Fenster- oder Türstöcken
dauerhaft dicht ausführen, denn mittels eines elastischen
Klebebands erfolgt eine dauerhafte Verklebung der Anputzleiste an
dem Fenster- oder Türstock.
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Moderne
Fenster- oder Türrahmen sind nun häufig mit einer
Nanobeschichtung auf ihrer Oberfläche versehen. Eine solche
Nanobeschichtung weist Nanopartikel auf, und aufgrund der Oberflächenstruktur
einer solchen Nanobeschichtung haftet an den Fenster- und Türrahmen
nur wenig Schmutz an, die Fenster- oder Türrahmen müssen
also deutlich seltener gereinigt werden als herkömmliche
Fenster- oder Türrahmen. Damit einher geht allerdings das Problem,
dass sich bei den im Stand der Technik bekannten Anputzleisten auf
die Dauer häufig Ablösungen zeigen, und Feuchtigkeit
oder Wasser in den Zwischenraum zwischen Fenster- oder Türrahmen und
Wärmedämmung eintritt. Dies führt zu
Schimmelbildung und zu erhöhten Heizkosten.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abdicht-
oder Anputzleiste sowie einen Übergang zwischen einem Bauteil
eines Gebäudes und einer Wärmedämmung
oder einer Putzschicht anzugeben, mit denen eine zu verlässige
und dauerhafte Abdichtungswirkung auch bei Gebäude-Bauteilen
gegeben ist, deren Oberfläche keine dauerhafte Verklebung
zulässt.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
abhängigen Ansprüchen.
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Eine
erfindungsgemäße einteilige Abdicht- oder Anputzleiste,
die an einem Übergang, insbesondere in einem Spalt eines
solchen Übergangs zwischen einem Bauteil eines Gebäudes
und einer Wärmedämmung oder einer Putzschicht
anzubringen ist, umfasst einen Basisbereich, der an seiner Rückseite einen
sich längs der Abdicht- oder Anputzleiste erstreckenden
Expansionsstreifen mit verzögerter Expansion zur dichtenden
Anlage der Abdicht- oder Anputzleiste an dem Gebäude-Bauteil
sowie wenigstens ein daneben angeordnetes Befestigungsmittel zur
wenigstens vorübergehenden Befestigung der Abdicht- oder
Anputzleiste an dem Gebäude-Bauteil aufweist. Der Expansionsstreifen
wird durch ein Haltemittel in einem zusammengepressten Zustand gehalten,
und er ist derart beschaffen bzw. verfügt über eine
derartige Dehnreserve, dass er sich nach dem Lösen des
Haltemittels in eine maximale Ausdehnposition ausdehnt, die weiter
von der Rückseite des Basisbereichs entfernt ist als die
Unterseite des Befestigungsmittels, um so auch bei einem vergrößerten Abstand
zwischen dem Gebäude-Bauteil und der Wärmedämmung
oder der Putzschicht eine dichtende Anlage an dem Gebäude-Bauteil
sicherzustellen. Wenigstens ein Teil der Vorderseite des Basisbereichs
ist zur Anlage an der Wärmedämmung oder der Putzschicht
bestimmt.
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Es
ist möglich, die erfindungsgemäße Leiste nur
in dem Übergang zwischen dem Gebäude-Bauteil und
der Wärmedämmung oder der Putzschicht anzuordnen,
ohne sie durch Ein- oder Anputzen an der Wärmedämmung
zu befestigen. Eine solche Leiste wird nachfolgend als Abdichtleiste
bezeichnet. Wenn die erfindungsgemäße Leiste zusätzlich
an der Wärmedämmung an- oder eingeputzt wird,
so wird nachfolgend von Anputzleiste gesprochen.
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Wenn
nachfolgend von Gebäude-Bauteilen die Rede ist, so sind
davon alle gängigen Gebäude-Bauteile umfasst,
die normalerweise an einer Wärmedämmung anliegen
können, insbesondere Fenster- oder Türrahmen,
Balken, austretende Balken, Fensterbänke, Metallverbindungen
oder Lisenen.
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Sowohl
die Wärmedämmung als auch die Putzschicht können
an der Außenseite des Gebäudes an das Gebäude-Bauteil
angrenzen. Alternativ dazu können sowohl die Wärmedämmung
als auch die Putzschicht auf der Gebäude-Innenseite angeordnet
sein.
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Gemäß einer
der Erfindung zugrunde liegenden Erkenntnis ändert sich
im Laufe der Zeit der Abstand zwischen dem Gebäude-Bauteil
und der Wärmedämmung oder der Putzschicht durch
auftretende Temperaturschwankungen, und dieser Effekt ist besonders
stark ausgeprägt, wenn der Übergang einer direkten
Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Bei einer Vergrößerung
des Abstands zwischen dem Gebäude-Bauteil und der Wärmedämmung
oder der Putzschicht löst sich oft das Befestigungsmittel,
insbesondere das Klebeband, von dem Gebäude-Bauteil, wobei
dieser Effekt besonders stark ausgeprägt ist, wenn das
Gebäude-Bauteil eine Oberfläche aufweist, an der
eine dauerhafte Verklebung nicht möglich ist, beispielsweise
eine Nanopartikel-Oberfläche oder eine herkömmliche
Polyethylen-Oberfläche, Polypropylen-Oberfläche
und/oder silkonisierte Oberfläche.
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Aufgrund
eines Grundgedankens der vorliegenden Erfindung kann durch das erfindungsgemäße
Vorsehen eines Expansionsstreifens zur dichtenden Anlage der Abdicht-
oder Anputzleiste an dem Gebäude-Bauteil, der über
eine Dehnreserve verfügt, sowie wenigstens eines daneben
angeordneten Befestigungsmittels zur wenigstens vorübergehenden Befestigung
der Abdicht- oder Anputzleiste an dem Gebäude-Bauteil eine
dauerhafte Abdichtung des Übergangs zwischen dem Gebäude-Bauteil
und der Wärmedämmung oder der Putzschicht gewährleistet werden,
auch wenn temperaturbedingte Abstandsänderungen zwischen
dem Gebäude-Bauteil und der Wärmedämmung
oder der Putzschicht auftreten, und auch wenn das Gebäude-Bauteil
eine Oberfläche aufweist, auf der nur eine vorübergehende
Anhaftung, nicht jedoch eine dauerhafte Verklebung möglich
ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Abdicht- oder Anputzleiste
reicht es aus, wenn das Befestigungsmittel nur vorübergehend
während der Montage der Abdicht- oder Anputzleiste und,
falls eingeputzt wird, des Einputzens an dem Gebäude-Bauteil
anhaftet und somit befestigt ist, und dies ist mittels des erfindungsgemäßen
Befestigungsmittels möglich. Das Befestigungsmittel muss
nur eine vorübergehende Fixierung der Abdicht- oder Anputzleiste
während der Montage und während dem Einputzen
sicherstellen. In Kurzform kann dies als Montagehalt bezeichnet werden.
Für die Abdichtungsfunktion wird das Befestigungsmittel
grundsätzlich nicht benötigt.
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Das
Befestigungsmittel kann sich längs der Abdicht- oder Anputzleiste
erstrecken und durchgehend ausgebildet sein. Ebenso ist auch eine
punktförmige oder unterbrochene Ausbildung des Befestigungsmittels
möglich.
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Nach
der Montage der Abdicht- oder Anputzleiste und, falls eingeputzt
wird, dem Einputzen übernimmt der Expansionsstreifen die
Abdichtwirkung, indem er sich aufgrund des vor der Montage der Abdicht-
oder Anputzleiste gelösten Haltemittels ausdehnt und dichtend
an dem Gebäude-Bauteil anlegt, ohne jedoch mit diesem eine
Haftung oder Verklebung einzugehen. Da dieser Expansionsstreifen über eine
Dehnreserve verfügt, kann dieser Abstandsänderungen
zwischen dem Gebäude-Bauteil und der Wärmedämmung
oder der Putzschicht ”mitmachen”, d. h. bei einer
Vergrößerung des Abstands zwischen dem Gebäude-Bauteil
und der Wärmedämmung oder der Putzschicht dehnt
sich auch der Expansionsstreifen weiter aus, so dass er auch weiterhin dichtend
an dem Gebäude-Bauteil anliegt, und bei einer Verkleinerung
des Abstands zwischen dem Gebäude-Bauteil und der Wärmedämmung
oder der Putzschicht wird der Expansionsstreifen wieder ein Stück
weit zusammengepresst, und er liegt weiterhin abdichtend an dem
Gebäude-Bauteil an. Die durch den Expansionsstreifen bereitgestellte
Abdichtwirkung reicht aus, um ein Eindringen von Feuchtigkeit oder
Wasser in den Zwischenraum zwischen Gebäude-Bauteil und
Wärmedämmung oder Putzschicht dauerhaft zu verhindern.
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Die
Dehnreserve des Expansionsstreifens sollte dabei so bemessen sein,
dass sich der Expansionsstreifen weiter ausdehnt, als es der maximalen Breite
des Spalts bzw. der Fuge entspricht, und dass der Expansionsstreifen
bei einer sol chen Ausdehnung trotzdem schlagregendicht ist. Die
Ausdehnungsänderung des Expansionsstreifens vom zusammengepressten
Zustand bis zur maximalen schlagregendichten Ausdehnposition beträgt
vorteilhafterweise mindestens 25%, kann jedoch auch deutlich darüber
liegen, um größere Spalt- bzw. Fugenausdehnungen
mitmachen zu können.
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Der
Expansionsstreifen ist Abdicht- oder Anputzleisten-seitig an dem
Basisbereich der Abdicht- oder Anputzleiste befestigt. Diese Befestigung
kann auf beliebige Art erfolgen, beispielsweise durch Verklebung
oder durch eine Klemmbefestigung.
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Bei
dem Expansionsband bzw. Expansionsstreifen kann es sich um ein expandierendes Schaumstoffklebeband
handeln. Durch die Auswahl des Expansionsstreifens, insbesondere
durch die Wahl der Dehnreserve des Expansionsstreifens wird die
maximale Ausdehnposition des Expansionsstreifens festgelegt, d.
h. der maximale Abstand zwischen Gebäude-Bauteil und Wärmedämmung
oder Putzschicht, bis zu dem eine sichere Abdichtung gewährleistet
ist. In der Praxis ist stets ein Expansionsstreifen mit einer ausreichenden
Dehnreserve vorzusehen, der auch in der Lage ist, den sich in der
Praxis maximal ergebenden Abstand zwischen Gebäude-Bauteil
und Wärmedämmung oder Putzschicht abzudichten
und der alle Bewegungen aufnehmen kann.
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Durch
die einteilige Ausführung der Abdicht- oder Anputzleiste
ist eine besonders kostengünstige Herstellung und einfache
Anbringung der Abdicht- oder Anputzleiste auf der Baustelle möglich.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung ist das Haltemittel
als Abdeckband oder als Verschlussklappe ausgebildet. Dies ermöglicht
ein besonders einfaches Lösen des Haltemittels vor dem Anbringen
der Abdicht- oder Anputzleiste an dem Übergang zwischen
Gebäude-Bauteil und Wärmedämmung oder
Putzschicht.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist das Befestigungsmittel als
Klebstoffstreifen, insbesondere als Heißkleber-/Hotmelt-Klebstoff-Streifen ausgebildet.
Ein derartiger Klebstoffstreifen stellt eine sichere Anhaftung der
Abdicht- oder Anputzleiste an dem Gebäude-Bauteil während
der Montage und dem Einputzen sicher. Der Klebstoffstreifen wird
vorzugsweise bei der Herstellung der einteiligen Abdicht- oder Anputzleiste
aufextrudiert. Wenn der Klebstoffstreifen in einer länglichen
Vertiefung an der Rückseite des Basisbereichs platziert
ist, ist dieser besonders zuverlässig mit der Abdicht-
oder Anputzleiste verbunden, seine Position ist genau festgelegt, und
ein seitliches Wandern des Klebstoffstreifens wird vemieden.
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In
einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist das
Befestigungsmittel als Klebebandstreifen, insbesondere als doppelseitig
klebender Klebebandstreifen ausgebildet. Mit der Unterseite haftet
die Abdicht- oder Anputzleiste an dem Gebäude-Bauteil an,
und stellt so eine wenigstens vorübergehende Befestigung
sicher. Der Klebebandstreifen kann vorzugsweise Abdicht- oder Anputzleistenseitig mit
einem nach hinten stehenden Fußabschnitt des Basisbereichs
verklebt sein. Dieser Fußabschnitt kann ein integraler
Bestandteil des Basisbereichs sein.
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Sowohl
bei der Ausbildung des Befestigungsmittels als Klebstoffstreifen
als auch bei der Ausbildung des Befestigungsmittels als Klebebandstreifen
wird, solange das Befestigungsmittel an dem Gebäude-Bauteil
anhaftet, noch eine zusätzliche Abdichtungswirkung neben
der durch den Expansionsstreifen bereitgestellten Abdichtungswirkung
bereitgestellt.
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In
einer alternativen Ausführungsform der Erfindung nimmt
das Befestigungsmittel eine streifenförmige Anordnung von
Saugnäpfen auf. Diese können in einem Saugband
integriert sein, was deren Handhabbarkeit und Befestigung an der
Abdicht- oder Anputzleiste vereinfacht. Besonders gut sind die Saugnäpfe
und/oder das Saugband an der Abdicht- oder Anputzleiste anzubringen,
wenn der Basisbereich an seiner Rückseite eine längliche
Vertiefung aufweist, in der die Saugnäpfe und/oder das
Saugband aufgenommen sind/ist. Dadurch kann die Abdicht- oder Anputzleiste
einfach und zuverlässig mit Saugnäpfen und/oder
dem Saugband ausgestattet werden, die Saugnäpfe und/oder
das Saugband werden einfach in die längliche Vertiefung
eingesetzt, insbesondere eingeklipst. In der einfachsten Ausführung
können nur ein oder zwei Saugnäpfe vorgesehen
sein, um einen Montagehalt sicherzustellen.
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Alternativ
zu den hier beispielhaft angegebenen Befestigungsmitteln können
auch andere Befestigungsmittel zum Einsatz kommen.
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Gemäß einer
besonders zuverlässigen Ausführungsform der Erfindung
umfasst die Abdicht- oder Anputzleiste zwei Befestigungsmittel an
der Rückseite des Basisbereichs, die den Expansionsstreifen
einschließen. Durch das Vorsehen von zwei Befestigungsmitteln
kann eine besonders zuverlässige vorübergehende
Befestigung der Abdicht- oder Anputzleiste während der
Montage und dem Einputzen bereitgestellt werden.
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Durch
diese zwei Befestigungsmittel, von denen eines seitlich des Expansionsstreifens
in Richtung zu dem Zwischenraum zwischen Gebäude-Bauteil
und Wärmedämmung oder Putzschicht hin und das
zweite Befestigungsmittel in Richtung von dem Zwischenraum zwischen
Gebäude-Bauteil und Befestigungsmittel weg vorgesehen sind,
ergibt sich zusätzlich noch eine dadurch bereitgestellte
unterstützende Abdichtwirkung, solange die Befestigungsmittel
an dem Gebäude-Bauteil anhaften oder zumindest an ihm anliegen.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind im Lieferzustand
der Abdicht- oder Anputzleiste die Befestigungsmittel und der Expansionsstreifen
an der der Rückseite des Basisbereichs fortgewandten Seite
von einem Abdeckband bedeckt, um dadurch ein vorzeitiges unerwünschtes
Anhaften der Befestigungsmittel zu verhindern. Durch Vorsehen eines
gemeinsamen Abdeckbandes oder Abdeckstreifens für die Befestigungsmittel
und den Expansionsstreifen ergibt sich eine verbesserte Handhabbarkeit,
und die Vorbereitung der Abdicht- oder Anputzleiste für
die Montage kann durch Abziehen eines einzigen Abdeckbands auf einfache
Weise durchgeführt werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn das Abdeckband zugleich auch das Haltemittel
bildet, das den Expansionsstreifen in seinem zusammengepressten
Zustand hält. Auf ein zusätzliches Haltemittel
kann so verzichtet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Abdeckband
durch Haftungswirkung an den Befestigungsmitteln fixiert. Alternativ dazu
ist es möglich, dass das Abdeckband mit wenigstens einem
seiner Endbereiche an einer anderen Stelle der Abdicht- oder Anputzleiste,
insbesondere an deren Seite oder an deren Vorderseite lösbar
befestigt, insbesondere verklebt ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Leiste als
Anputzleiste ausgebildet und wird somit durch An- oder Einputzen
an der Wärmedämmung oder der Putzschicht befestigt.
Hierfür weist sie einen nach vorne wegragenden, sich längs der
Anputzleiste erstreckenden Steg auf.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist an der Anputzleiste,
und insbesondere an deren Steg ein in den Putz einzubettendes Armierungsgewebe
befestigt. Durch ein solches Armierungsgewebe werden Rissbildungen
in der Putzschicht sicher vermieden. Das Armierungsgewebe besteht
in den meisten Fällen aus einem Glasgittergewebe.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung setzt an dem Basisbereich
ein im eingebauten Zustand der Anputzleiste in Richtung weg von dem
Zwischenraum zwischen Gebäude-Bauteil und Wärmedämmung
oder Putzschicht stehender Einputzschenkel an, der mit eingeputzt
wird und die Kante für die äußere Putzschicht
bildet.
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An
der Rückseite des Einputzschenkels kann eine flexible,
insbesondere gekrümmte Abdecklippe vorgesehen sein, um
bei normalem Abstand zwischen Gebäude-Bauteil und Wärmedämmung oder
Putzschicht eine zusätzliche Schutzwirkung nach außen
zu gewährleisten.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine streifenförmige
Schutzlasche vorgesehen, die über eine Abbrech-Materialbrücke
geringerer Dicke mit dem Basisbereich oder mit dem Einputzschenkel
zusammenhängt. An einer solchen streifenförmigen
Schutzlasche wird die Folie aufgeklebt, welche die Fenster- bzw.
Türfläche überspannt, und nach dem Aufbringen
der Putzschicht kann diese Schutzlasche einfach abgetrennt und entfernt
werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens eines
der Befestigungsmittel an der streifenförmigen Schutzlasche
vorgesehen und wird, nach erfolgter Montage der Anputzleiste, zusammen
mit dieser entfernt.
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Die
erfindungsgemäße Abdicht- oder Anputzleiste ist
vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff durch Extrusion hergestellt.
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Die
Erfindung betrifft auch einen Übergang zwischen einem Gebäude-Bauteil
und einer Wärmedämmung oder einer Putzschicht
mit einem dort vorhandenen Spalt, in den eine Abdicht- oder Anputzleiste
der oben beschriebenen Art derart eingebracht ist, dass der Steg
und/oder wenigstens ein Teil der Vorderseite des Basisbereichs an
der Wärmedämmung oder der Putzschicht anliegen.
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Im
Einbauzustand und bei normaler Spaltabmessung befestigt das wenigstens
eine Befestigungsmittel die Abdicht- oder Anputzleiste wenigstens
vorübergehend an dem Gebäude-Bauteil oder liegt
abdichtend oder haftend an diesem an, und der Expansionsstreifen
liegt abdichtend an dem Gebäude-Bauteil an. Bei einem vergrößerten
Spalt, beispielsweise infolge von Temperaturschwankungen, ist das
wenigstens eine Befestigungsmittel von dem Gebäude-Bauteil
gelöst und seine Unterseite befindet sich in einem Abstand
zu diesem. Gleichzeitig hat sich der Expansionsstreifen aufgrund
seiner Dehnreserve etwas weiter ausgedehnt und liegt weiterhin abdichtend
an dem Gebäude-Bauteil an.
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Durch
den erfindungsgemäßen Übergang zwischen
Gebäude-Bauteil und Wärmedämmung oder
Putzschicht wird somit eine zuverlässige und dauerhafte
Abdichtung des Spalt des Übergangs unabhängig
von der Beschaffenheit der Oberfläche des Gebäude-Bauteils
und unabhängig von den temperaturbedingten Abstandsänderungen
zwischen Gebäude-Bauteil und Wärmedämmung
oder Putzschicht bereitgestellt.
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Beim
Anbringen einer einteiligen Leiste, insbesondere einer Abdicht-
oder Anputzleiste der oben beschriebenen Art, in einen Spalt eines Übergangs zwischen
einem Gebäude-Bauteil und einer Wärmedämmung
wird zunächst das Haltemittel des Expansionsstreifens gelöst,
dann wird die Leiste derart an dem Gebäude-Bauteil angebracht,
dass das wenigstens eine Befestigungsmittel sie wenigstens vorübergehend
an dem Gebäude-Bauteil befestigt. Dann wird die Wärmedämmung
derart an dem Mauerwerk oder dgl. befestigt, dass deren Eckbereich
an dem Steg der Leiste und/oder an wenigstens einem Teil der Vorderseite
des Basisbereichs der Leiste anliegt/anliegen.
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Wenn
es sich bei der Leiste um eine Anputzleiste handelt, wird/werden
der Steg sowie ggf. das Armierungsgewebe und/oder der Einputzschenkel anschließend
noch eingeputzt.
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Das
Auslösen des Expansionsstreifens erfolgt damit erfindungsgemäß vor
dem Anbringen der Leiste an dem Übergang zwischen Gebäude-Bauteil und
Wärmedämmung, und das Einbringen der Leiste erfolgt
unmittelbar nach dem Auslösen der Expansion des Expansionsstreifens.
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Dies
kann einfach ausgeführt werden, und als Arbeitsergebnis
ergibt sich eine zuverlässige und dauerhafte Abdichtung
zwischen Fenster- und Türrahmen und der Wärmedämmung
bzw. dem Wärmedämm-Verbundsystem. Die bereits
oben angegebenen Ausgestaltungen können analog zum Einsatz kommen,
und es ergeben sich dabei die gleichen, bereits oben mit Bezug auf
die Abdicht- oder Anputzleiste beschriebenen Vorteile.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die beiliegenden Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
eine noch nicht befestigte erste Anputzleiste gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt;
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2(a) zeigt die in einem Übergang zwischen
einer Wärmedämmung und einem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 1 im Horizontalschnitt in einem
ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung;
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2(b) zeigt die in dem Übergang zwischen
der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 1 im Horizontalschnitt in einem
zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung;
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3 zeigt
eine noch nicht befestigte zweite Anputzleiste gemäß einem
zweiten Ausführungsbeipiel der Erfindung im Querschnitt;
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4(a) zeigt die in dem Übergang zwischen
der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 3 im Horizontalschnitt in einem
ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung;
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4(b) zeigt die in dem Übergang zwischen
der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 3 im Horizontalschnitt in einem
zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung;
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5 zeigt
eine noch nicht befestigte dritte Anputzleiste im Querschnitt sowie
eine Perspektivdarstellung eines Saugnapfes gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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6(a) zeigt die in dem Übergang
zwischen der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 5 im Horizontalschnitt in einem
ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung;
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6(b) zeigt die in dem Übergang
zwischen der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 5 im Horizontalschnitt in einem
zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung;
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7 zeigt
eine noch nicht befestigte vierte Anputzleiste im Querschnitt sowie
eine Perspektivdarstellung eines Saugnapfes gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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8(a) zeigt die in dem Übergang
zwischen der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 7 im Horizontalschnitt in einem
ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung;
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8(b) zeigt die in dem Übergang
zwischen der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 7 im Horizontalschnitt in einem
zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung;
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9 zeigt
eine noch nicht befestigte fünfte Anputzleiste gemäß einem
fünften Ausführungsbeipiel der Erfindung im Querschnitt;
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10(a) zeigt die in dem Übergang zwischen
der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 9 im Horizontalschnitt in einem
ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung; und
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10(b) zeigt die in dem Übergang zwischen
der Wärmedämmung und dem Fensterrahmen angeordnete
Anputzleiste aus 9 im Horizontalschnitt in einem
zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung.
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Die
Begriffe ”vorne” bzw. ”Vorderseite” und ”hinten” bzw. ”Hinterseite”/”Rückseite” werden
in den nachfolgenden Fig. als in der Zeichenebene oben und unten
liegend verstanden.
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1 zeigt
eine noch nicht befestigte erste Anputzleiste 2 im Querschnitt.
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Die
in 1 gezeigte erste Anputzleiste 2 weist
einen waagerecht verlaufenden Basisbereich 4 auf, in dessen
linken Bereich ein Steg 22 nach vorne weg ragt. An der
linken Außenseite des Stegs 22 ist ein nach oben
verlaufendes Armierungsgewebe 24 mittels einer Verschweißung 26 befestigt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich dabei um
eine Schweißverbindung, die per Ultraschallverschweißung
mittels einer gesondert zugeführten Schweißschnur
erstellt worden ist, oder um eine dauerhafte Verklebung.
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In
einem linken Bereich der Rückseite und in einem rechten
Bereich der Rückseite des Basisbereichs 4 sind
ein erster Fixierbereich 6 sowie ein zweiter Fixierbereich 12 vorgesehen,
diese umfassen einen über eine Materialbrücke
nach hinten weisenden, rinnen- oder halbkreisförmigen Klebestreifen-Aufnahmebereich 10 und 16 auf,
in welchen jeweils ein Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 aufgenommen
ist. Zwischen diesen Fixierbereichen 6 und 12 ist ein
Expansionsstreifen 18 angeordnet, der mit seiner Oberseite
an der Rückseite des Basisbereichs 4 anhaftet
oder damit verschweißt ist, und dessen Rückseite
in etwa auf der Höhe der Rückseite der Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 liegt.
Ein Abdeckband 20 erstreckt sich von links nach rechts über
den Hotmelt-Klebestrei fen 8, über den Expansionsstreifen 18 und über
den Hotmelt-Klebestreifen 14. Dieses Abdeckband 20 haftet
mit seinem linken Bereich an der Unterseite des Hotmelt-Klebestreifens 8 und
mit seinem rechten Bereich an der Unterseite des Hotmelt-Klebestreifens 14,
und presst mit seinem dazwischen liegenden Mittelbereich den Expansionsstreifen 18 nach
oben und hält diesen so in seinem zusammengepresstes Zustand.
In der vorliegenden beispielhaften Ausführungsform ist
der Expansionsstreifens 18 etwa 10 mm breit und hat in
seinem zusammengepressten Zustand eine Dicke von etwa 2,5 mm. Der
Expansionsstreifen 18 weist eine verzögerte Expansion
auf, d. h. nach dem Abziehen des Abdeckbands 20 dehnt sich
dieser bis zu einer maximalen Ausdehnposition aus, die auf einem
Niveau deutlich unterhalb der Unterseiten der Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 liegt.
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Nach
links an den ersten Fixierbereich 6, insbesondere an den
Klebestreifen-Aufnahmebereich 10 schließt sich
ein Einputzschenkel 28 an, der mit eingeputzt wird und
dessen äußere linke Kante die Kante für
die Oberseite der Putzschicht bildet. Die Oberseite des Einputzschenkels 28,
die linke Seite des Stegs 22 und der Übergangsbereich
dazwischen ist mit einer Rinnenprofilierung 30 versehen,
um mittels der so vergrößerten Oberfläche
die Haftung der Putzschicht oder der Putzschichten an der ersten
Anputzleiste 2 zu verbessern.
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Von
der Unterseite des linken Endes des Einputzschenkels 28 erstreckt
sich eine weiche Abdecklippe 32 nach hinten etwa bis auf
das Niveau der Rückseite der Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 und der
Rückseite des Expansionsstreifens 18 oder sogar
noch ein Stück weiter nach unten. Die Abdecklippe 32 ist
ein Stück weit nach links hinten gekrümmt und
schützt im eingebauten Zustand der Anputzleiste 2 gegen
Feuchtigkeit und Wasser.
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An
das Seitenende des Anputzschenkels 28 schließt
sich über eine Abbrech-Materialbrücke geringerer
Dicke 36 eine streifenförmige Schutzlasche 34 an,
deren Vorderseite eben ausgebildet ist und deren Rückseite
einen im wesentlichen rechtwinklig nach hinten ragenden Abstandssteg
aufweist. Die streifenförmige Schutzlasche 34 weist
auf ihrer Vorderseite eine Kleberschicht auf, an der eine hier nicht gezeigte
Schutzfolie angeklebt werden kann.
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Der
Querschnitt der Anputzleiste 2 und der nachfolgend beschriebenen
Anputzleisten ist über deren gesamte Länge gleichbleibend,
so dass die Anputzleisten problemlos durch Extrusion hergestellt werden
können. Die gegenüber dem Grundmaterial der ersten
Anputzleiste 2 aus einem weicheren Material hergestellte
Abdecklippe 32 sowie die Klebestreifen können
koextrudiert werden.
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2(a) zeigt die in einen Übergang zwischen
einer Wärmedämmung 40 und einem Fensterrahmen 38 eingebrachte
erste Anputzleiste 2 im Horizontalschnitt in einem ersten
Zustand mit geringer Spaltausdehnung, und 2(b) zeigt
sie im Horizontalschnitt in einem zweiten Zustand mit großer
Spaltausdehnung.
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Der
Fensterrahmen 38 kann in den nachfolgenden Fig. insbesondere
mit einer nicht separat dargestellten nanopartikelbeschichteten
Oberfläche versehen sein, so dass nur eine Anhaftung, nicht
jedoch eine dauerhafte Verklebung erreicht werden kann.
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In
der 2(a) ist die erste Anputzleiste 2 nach
Entfernen des Abdeckbands 20 auf dem Fensterrahmen 38 angebracht
worden, und zwar so, dass die Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 an
der Vorderseite des Fensterrahmens 38 anhaften bzw. die
Anputzleiste 2 daran wenigstens vorübergehend
befestigen. Der Expansionsstreifen 18 liegt mit seiner
Unterseite an der Stirnseite des Fensterrahmens 38 an.
Dann ist die Wärmedämmung 38 befestigt
worden, und zwar so, dass die rechte Seite des Stegs 22 der
ersten Anputzleiste 2 und die daran nach rechts angrenzende Vorderseite
des Basisbereichs 4 an dem Eckbereich der Wärmedämmung 40 anliegen.
Somit ist der Spalt 42 durch den Basisbereich 4 mit
den beiden Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 und
mit dem Expansionsstreifen 18 zuverlässig nach
außen abgedichtet. Diese Abdichtung wird noch von der ebenfalls
an dem Fensterrahmen 38 anliegenden Abdecklippe 32 unterstützt.
Der Spalt hat in der vorliegenden beispielhaften Ausführungsform
eine Breite von 3 mm.
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Der
Bereich der ersten Anputzleiste 2 zwischen der rechten
Seite des Stegs 22, der an der Wärmedämmung 40 anliegt
und der Anputzkante des Anputzschenkels 28 mitsamt dem
Armierungsgewebe 24 und der Rinnenprofilierung 30 ist
mittels einer ersten Putzschicht 44 und einer zweiten Putzschicht 46 eingeputzt und
somit zuverlässig an der Wärmedämmung 40 befestigt.
Die streifenförmige Schutzlasche 34 ist nach Abschluss
der Putzarbeiten entlang der Abbrech-Materialbrücke 36 abgetrennt worden,
so dass die streifenförmige Schutzlasche 34 in 2(a) nicht mehr vorhanden ist.
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Gemäß 2(b) hat sich der Spalt 42 beispielsweise
durch temperaturbedingte Schrumpfung der Wärmedämmung 40 vergrößert,
d. h. der Abstand zwischen Wärmedämmung 40 und
Fensterrahmen 38 hat sich vergrößert,
so dass die Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 sowie
die Abdecklippe 32 nicht mehr an dem Fensterrahmen 38 anliegen
bzw. anhaften, sondern dass sich die Hotmelt-Klebestreifen 8 und 14 und
die Abdecklippe 32 vielmehr in einem Abstand zu dem Fensterrahmen 38 befinden.
Der Expansionsstreifen 18 hingegen hat sich so ausgedehnt,
dass er die Vergrößerung des Spalts kompensiert
und dass seine Unterseite nach wie vor abdichtend an dem Fensterrahmen 38 anliegt
und eine zuverlässige Abdichtung des Zwischenraums zwischen Wärmedämmung 40 und
Fensterrahmen 38 bereitstellt. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
hat sich der Spalt von 3 auf 5 mm vergrößert,
und der Expansionsstreifen 18 hat eine Dicke von etwa 4
mm, dichtet aber immer noch gegen Schlagregen zuverlässig
ab. Es ist möglich, den Expansionsstreifen 18 so
auszubilden, dass er von einem zusammengepressten Zustand bis zu
einem maximalen Ausdehnungszustand eine Ausdehnung von über
100% erfährt, also beispielsweise von 2,5 mm bis zu mehr
als 5,0 mm, und gleichzeitig schlagregendicht ist. Es ist sogar
möglich, den Expansionsstreifen 18 so auszubilden,
dass er von einem zusammengepressten Zustand bis zu einem maximalen
Ausdehnungszustand eine Ausdehnung von über 200% erfährt,
also beispielsweise von 2,5 mm bis zu mehr als 7,5 mm, und gleichzeitig
schlagregendicht ist.
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3 zeigt
eine noch nicht befestigte zweite Anputzleiste 48 im Querschnitt.
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Die
zweite Anputzleiste 48 entspricht hinsichtlich der meisten
ihrer Elemente der ersten Anputzleiste 2, und gleiche Elemente
sind auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die
zweite Anputzleiste 48 unterscheidet sich von der ersten
Anputzleiste 2 in der Ausbildung ihrer Fixierbereiche 50 und 56.
Diese sind als von den äußeren Enden des Basisbereichs 4 höckerförmig
nach hinten stehende Fußabschnitte 52 und 58 ausgebildet,
auf deren ebenen Unterseiten Klebebandstreifen 54 und 60 befestigt
sind. In einer hier dargestellten Ausführungsform kann
es sich dabei um doppelseitige Klebebandstreifen handeln, die mit ihrer
Oberseite mit den ebenen Unterseiten der höckerförmigen
Fußabschnitte 52 und 58 angeklebt sind.
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In
dem in 3 dargestellten Auslieferzustand der zweiten Anputzleiste 48 sind
die Klebebandstreifen 54 und 60 sowie der dazwischen
angeordnete Expansionsstreifen 18 mit einem Abdeckband 20 bedeckt,
das durch Haftungswirkung an den Unterseiten der Klebebandstreifen 54 und 60 anhaftet
und den dazwischen angeordneten Expansionsstreifen 18 in
seinem zusammengepressten Zustand hält.
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Der
Klebebandstreifen 20 steht bei beiden Anputzleisten 2 und 48 jeweils
ein Stück nach links über den linken Fixierbereich 6, 50 und
ein Stück weit nach rechts über den rechten Fixierbereich 12, 56 über.
Die so überstehenden Enden können leicht gegriffen
werden, um das Abdeckband 20 vor dem Anbringen der Anputzleiste 2, 48 in
den Spalt 42 zwischen Wärmedämmung 40 und
Fensterrahmen 38 anzubringen.
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4(a) zeigt die in dem Übergang zwischen
der Wärmedämmung 40 und dem Fensterrahmen 38 angeordnete
zweite Anputzleiste 48 im Horizontalschnitt in einem ersten
Zustand mit geringer Spaltausdehnung und 4(b) zeigt
sie im Horizontalschnitt in einem zweiten Zustand mit großer
Spaltausdehnung
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In 4(a) sind die höckerförmigen
Fußabschnitte 52, 58 mittels ihrer Klebebandstreifen 54 und 60 an
dem Fensterrahmen 38 fixiert. Der Zwischenraum zwischen
der Wärmedämmung 40 und dem Fensterrahmen 38 ist
durch den Expansionsstreifen 18, durch die Klebebandstreifen 54 und 60 sowie durch
die Abdecklippe 32 zuverlässig nach außen
hin abgedichtet. Bei vergrößertem Spalt gemäß 4(b) sind die Klebebandstreifen 54 und 60 und
die Abdecklippe 32 in einem Abstand zu dem Fensterrahmen 38 angeordnet.
Der ausgedehnte Expansionsstreifen 18 liegt mit seiner
Unterseite nach wie vor an dem Fens terrahmen 38 an und
dichtet den Zwischenraum zwischen Wärmedämmung 40 und
Fensterrahmen 38 zuverlässig und dauerhaft ab.
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5 zeigt
eine noch nicht befestigte dritte Anputzleiste 62 im Querschnitt
sowie eine Perspektivdarstellung eines darin zum Einsatz kommenden Saugnapfs 66.
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Die
dritte Anputzleiste 62 entspricht hinsichtlich der meisten
ihrer Elemente der ersten Anputzleiste 2, und gleiche Elemente
sind auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die
Fixierbereiche 64 und 70 sind bei der dritten
Anputzleiste 62 als Reihen von zum Einsatz kommenden Saugnäpfen 72 ausgeführt,
die jeweils in rinnenförmige bzw. halbkreisförmige
Saugnapf-Aufnahmebereiche 68 und 72 eingesetzt,
insbesondere eingeklipst sind. Das Abdeckband 75, das die
Saugnäpfe 66 und 72 abdeckt und auch
den Expansionsstreifen 18 in seinem zusammengepressten Zustand
hält, verläuft nach links über die Abdecklippe 32,
den Abstandssteg der Schutzlasche 34 über das Ende
der Schutzlasche 34 bis auf die Vorderseite der Schutzlasche 34 und
ist dort mittels einer nicht dargestellten Verklebung befestigt.
Nach rechts von der rechten Saugnapf-Reihe 72 verläuft
das Abdeckband 75 nach oben und ist an der rechten Wand
des rechten Saugnapf-Aufnahmebereichs 74 durch eine Verklebung
befestigt.
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6(a) zeigt die in dem Übergang
zwischen der Wärmedämmung 40 und dem
Fensterrahmen 38 angeordnete dritte Anputzleiste 62 im
Horizontalschnitt in einem ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung
und 6(b) zeigt sie im Horizontalschnitt
in einem zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung.
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Bei
der Einbausituation der dritten Abdeckleiste 62 gemäß 6(a) wird die vorübergehende Befestigung
der Anputzleiste 62 an dem Fensterrahmen 38 durch
eine Anhaftung der Saugnäpfe 66 und 72 erreicht.
Durch den Expansionsstreifen 18, unterstützt von
der Abdecklippe 32, wird eine zuverlässige Abdichtung
des Zwischenraums zwischen Wärmedämmung 40 und
Fensterrahmen 38 nach außen hin erreicht. Bei
dem vergrößerten Abstand gemäß 6(b) sind die Saugnäpfe 66 und 72 sowie
die Abdecklippe 32 in einem Abstand zu der Wärmedämmung 38 angeordnet.
Der Expansionsstreifen 18 hat sich weiter ausgedehnt, um
die Abstandsvergrößerung zu kompensieren, und
er liegt mit seiner Unterseite nach wie vor abdichtend an dem Fensterrahmen 38 an.
Somit kann eine dauerhafte und zuverlässige Abdichtung
des Zwischenraums zwischen Wärmedämmung 40 und
Fensterrahmen 38 nach außen hin erreicht werden.
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7 zeigt
eine noch nicht befestigte vierte Anputzleiste 76 im Querschnitt
sowie eine Perspektivdarstellung eines darin zum Einsatz kommenden Saugbandes 80 mit
darin integrierten zum Einsatz kommenden Saugnäpfen 82.
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Die
vierte Anputzleiste 76 entspricht hinsichtlich der meisten
ihrer Elemente der dritten Anputzleiste 62, und gleiche
Elemente sind auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Anstelle
Reihen von separaten Saugnäpfen 66 und 72 vorzusehen,
sind bei der vierten Anputzleiste 76 die Saugnäpfe 82 und 90 in
Saugbänder 80 und 88 integriert, und
ein erstes Saugband 80 ist in den halbkreis- bzw. rinnenförmigen
Saugband-Aufnahmebereich 84 des ersten Fixierbereichs 78 eingesetzt
und ebenso ist ein zweites Saugband 88 mit darin integrierten
Saugnäpfen 90 in einen halbkreis- bzw. rinnenförmigen
Saugband-Aufnahmebereich 92 des zweiten Fixierbereichs 86 eingesetzt.
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8(a) zeigt die in dem Übergang
zwischen der Wärmedämmung 40 und dem
Fensterrahmen 38 angeordnete vierte Anputzleiste 76 im
Horizontalschnitt in einem ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung;
und 8(b) zeigt sie im Horizontalschnitt
in einem zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung.
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In
der Einbauposition gemäß 8(a) wird die
vierte Anputzleiste 76 mittels der integrierten Saugnäpfe 82 an
dem Fensterrahmen 38 befestigt. Die Abdichtungswirkung
wird durch den Expansionsstreifen 18, durch die Saugbänder 80 und 88,
die ebenfalls dicht an dem Fensterrahmen 38 anliegen, und
durch die Abdecklippe 32 erreicht.
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Bei
der Darstellung des vergrößerten Abstands zwischen
Wärmedämmung 40 und Fensterrahmen 38 gemäß 8(b) sind die Unterseiten der Saugbänder 80 und 88 bzw.
der integrierten Saugnäpfe 82, 90 sowie
die Abdecklippe 32 beabstandet zu dem Fensterrahmen 38 angeordnet.
Durch die Ausdehnung des Expansionsstreifens 18 ist gewährleistet,
dass dessen Unterseite nach wie vor abdichtend an dem Fensterrahmen 38 anliegt
und den Zwischenraum zwischen Wärmedämmung 40 und
Fensterrahmen 38 nach außen hin abdichtet.
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9 zeigt
eine noch nicht befestigte fünfte Anputzleiste 94 im
Querschnitt.
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Die
fünfte Anputzleiste 94 entspricht hinsichtlich
der meisten ihrer Elemente der zweiten Anputzleiste 48,
und gleiche Elemente sind auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die
fünfte Anputzleiste 94 unterscheidet sich von
der zweiten Anputzleiste 48 in der Ausbildung ihrer Fixierbereiche 96 und 102.
Anstelle einer höckerförmigen Ausbildung weisen
die Fixierbereiche 96 und 102 eine klammerförmige
Ausbildung bzw. im Wesentlichen die Form eines L oder eines umgedrehten
L auf, und sie erstrecken sich von dem linken bzw. rechten Ende
des Basisbereichs 4 nach hinten. Auf den Rückseiten
der gerade verlaufenden Fußabschnitte 98 und 104 sind
doppelseitige Klebebandstreifen 100 und 106 aufgebracht.
Analog zu der zweiten Anputzleiste 48 ist ein Abdeckband 20 vorgesehen,
das an den Klebebandstreifen 100 und 106 anhaftet
und das den dazwischen angeordneten Expansionsstreifen 18 in
seinem zusammengedrückten Zustand hält.
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10(a) zeigt die in dem Übergang zwischen
der Wärmedämmung 40 und dem Fensterrahmen 38 angeordnete
fünfte Anputzleiste 94 im Horizontalschnitt in
einem ersten Zustand mit geringer Spaltausdehnung; und 8(b) zeigt sie im Horizontalschnitt in
einem zweiten Zustand mit großer Spaltausdehnung.
-
Die
Darstellung entspricht weitgehend der Darstellung in 4,
wobei hier die klammerförmigen Fußabschnitte 98 und 104 mittels
ihrer Klebebandstreifen 100 und 106 an dem Fensterrahmen 38 fixiert
sind.
-
In
beiden Darstellungen ergibt sich durch den Expansionsstreifen 18 eine
zuverlässige Abdichtung nach außen hin, bei der
Darstellung mit geringer Spaltausdehnung gemäß 10(a) wird diese Abdichtungswirkung noch durch
die Fixierbereiche 96 und 102 verstärkt.
-
- 2
- erste
Anputzleiste
- 4
- Basisbereich
- 6
- erster
Fixierbereich
- 8
- Hotmelt-Klebestreifen
- 10
- Klebestreifen-Aufnahmebereich
- 12
- zweiter
Fixierbereich
- 14
- Hotmelt-Klebestreifen
- 16
- Klebestreifen-Aufnahmebereich
- 18
- Expansionsstreifen
- 20
- Abdeckband
- 22
- wegragender
Steg
- 24
- Armierungsgewebe
- 26
- Ultraschall-Verschweißung
- 28
- Einputzschenkel
- 30
- Rinnenprofilierung
- 32
- Abdecklippe
- 34
- streifenförmige
Schutzlasche
- 36
- Abbrech-Materialbrücke
- 38
- Fensterrahmen
- 40
- Wärmedämmung
- 42
- Spalt
- 44
- erste
Putzschicht
- 46
- zweite
Putzschicht
- 48
- zweite
Anputzleiste
- 50
- erster
Fixierbereich
- 52
- Fußabschnitt
- 54
- doppelseitiger
Klebebandstreifen
- 56
- zweiter
Fixierbereich
- 58
- Fußabschnitt
- 60
- doppelseitiger
Klebebandstreifen
- 62
- dritte
Anputzleiste
- 64
- erster
Fixierbereich
- 66
- Saugnapf
- 68
- Saugnapf-Aufnahmebereich
- 70
- erster
Fixierbereich
- 72
- Saugnapf
- 74
- Saugnapf-Aufnahmebereich
- 75
- Abdeckband
- 76
- vierte
Anputzleiste
- 78
- erster
Fixierbereich
- 80
- Saugband
- 82
- integrierte
Saugnäpfe
- 84
- Saugband-Aufnahmebereich
- 86
- zweiter
Fixierbereich
- 88
- Saugband
- 90
- integrierte
Saugnäpfe
- 92
- Saugband-Aufnahmebereich
- 94
- fünfte
Anputzleiste
- 96
- erster
Fixierbereich
- 98
- Fußabschnitt
- 100
- doppelseitiger
Klebebandstreifen
- 102
- zweiter
Fixierbereich
- 104
- Fußabschnitt
- 106
- doppelseitiger
Klebebandstreifen
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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