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TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Zubereitung von frischem Saft aus Nahrungsmitteln, wie Obst und/oder Gemüse.
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Insbesondere betrifft die Erfindung ein elektrisches Haushaltsgerät, das speziell für die Zubereitung derartiger Säfte ausgelegt ist und das eine verbesserte Verarbeitung sowie eine verbesserte Bewahrung der Geschmacks- und organoleptischen Eigenschaften der Nahrungsmittel und der hergestellten Säfte ermöglicht.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Auf dem vorstehend erwähnten Gebiet sind bereits zahlreiche elektrische Haushaltsgeräte bekannt, die, speziell oder auch nicht, für die Zubereitung von Obst- oder Gemüsesäften ausgelegt sind.
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Die einfachsten unter ihnen bestehen aus motorisch angetriebenen Zitruspressen, deren Preßkopf mit der Achse eines Elektromotors fest verbunden ist, deren Rotation in Gang gesetzt wird, wenn der Benutzer das auszupressende Nahrungsmittel mit der Hand auf den Preßkopf drückt. Diese Zitruspressen weisen den Nachteil auf, daß das manuelle Einwirken des Benutzers auf das Gerät direkt im Bereich des Preßkopfes erforderlich ist, was Risiken eines Kontakts zwischen dem Benutzer und dem beweglichen Teil des Gerätes birgt. Des weiteren erweist sich ihre Verwendung für den Benutzer in dem Maße als schwierig als hierfür ein kontinuierlicher Druck seinerseits auf den Preßkopf durch das auszupressende Nahrungsmittel erforderlich ist.
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Es sind auch weitere elektrische Haushaltsgeräte zur Zubereitung von Saft, wie Zentrifugen bekannt, die kein manuelles Einwirken des Benutzers auf die auszupressenden Nahrungsmittel erfordern, um den Vorgang des Saftabpressens zu vollziehen. Diese Zentrifugen arbeiten, wie ihr Name schon sagt, durch Zentrifugieren der Nahrungsmittel in einem Behälter, wobei der Saft durch die auf die Nahrungsmittel ausgeübte Zentrifugalkraft abgepreßt wird. Diese Geräte sind hinsichtlich ihrer Fähigkeit, eine Saftmenge sehr schnell abzupressen, äußerst leistungsfähig. Aufgrund des sehr starken Kontakts der Säfte mit der Luft innerhalb des Zentrifugierbehälters, der eine sehr schnelle Oxidation der Säfte und folglich einen erheblichen Verlust ihrer Geschmacks- und organoleptischen Eigenschaften begünstigt, haben jedoch die hergestellten Säfte eine sehr verminderte Qualität.
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Schließlich ist ein Typ von elektrischen Haushaltsgeräten zur Saftherstellung bekannt, der eine Preßschnecke umfaßt und der ein getrenntes Abführen der aus den Nahrungsmitteln abgepreßten Säfte und Rückstände ermöglicht. Besondere Beispiele für derartige Geräte sind insbesondere in den Dokumenten
US 5,906,154 und
WO 2007/148872 sowie in dem Dokument
DE 1 185 343 beschrieben.
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Diese letzteren Geräte sind zufriedenstellend und leistungsfähig, was das Auspressen der Nahrungsmittel und die Qualität der gewonnenen Säfte anbelangt. Es ist jedoch unmöglich, große ganze Nahrungsmittel einzuführen, und es ist erforderlich, die Nahrungsmittel vor ihrem Auspressen in Stücke zu schneiden, was für den Benutzer mühsam ist.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein elektrisches Haushaltsgerät vorzuschlagen, das die Nachteile der derzeit bekannten Geräte behebt.
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Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung ein elektrisches Haushaltsgerät zur Zubereitung von Saft durch Auspressen von Nahrungsmitteln, insbesondere von pflanzlichen, wie Obst oder Gemüse vor, das umfaßt:
- – ein Gehäuse, das einen elektrischen Antriebsmotor enthält,
- – einen Arbeitsbehälter, der dafür ausgelegt ist, auf dem Gehäuse angebracht zu werden, und der eine Öffnung zum Zuführen von Nahrungsmitteln in den Arbeitsbehälter sowie einen ersten Ablaßausgang für den Saft und einen zweiten Ablaßausgang für die Preßrückstände umfaßt,
- – eine Preßschnecke, die in dem Arbeitsbehälter angebracht ist und mit einer Antriebswelle des Elektromotors mechanisch gekoppelt ist, und
- – ein in dem Arbeitsbehälter koaxial zu der Preßschnecke angebrachtes Filtermittel, das vorgesehen ist, um den Saft von den Preßrückständen zu trennen, sowie
- – ein Organ zum Schneiden der Nahrungsmittel, das zwischen der Zuführöffnung und der Preßschnecke angeordnet ist.
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Erfindungsgemäß ist dieses Gerät dadurch gekennzeichnet, daß die Preßschnecke wenigstens zwei Hauptgewinde umfaßt, die wenigstens zwei getrennte Durchgänge zum Einführen der Nahrungsmittel ausbilden, und daß das Schneidorgan sich durch die Zuführöffnung erstreckt, so daß die Nahrungsmittel in Stücke mit einer Breite, die kleiner als der Radius der Preßschnecke ist, geschnitten werden, wobei das Schneidorgan an wenigstens einem Rand oder einer Wand der Zuführöffnung befestigt ist.
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So ermöglicht es das Gerät der Erfindung die Verarbeitung ganzer Nahrungsmittel, ohne daß der Benutzer diese vor ihrem Einführen in das Gerät über die Zuführöffnung zerschneiden muß.
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Es können Nahrungsmittel, die größer als der Radius der Preßschnecke sind, in die Zuführöffnung eingeführt werden, die vorteilhafterweise in einem den Arbeitsbehälter verlängernden Kanal, wie zum Beispiel einem Stutzen ausgebildet ist. Der die Zuführöffnung umfassende Einführkanal ist jedoch nicht unbedingt vertikal, sondern kann – eine seitliche Zuführöffnung aufweisend – gekrümmt sein.
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Das Schneidorgan ermöglicht es, die Nahrungsmittel, wie zum Beispiel ganze Äpfel, in Stücke zu zerteilen, die geeignet sind, durch die Preßschnecke gegen das Filtermittel mitgeführt zu werden.
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So kann ein elektrisches Haushaltsgerät zur Zubereitung von Saft durch Auspressen von Nahrungsmitteln, insbesondere von Obst und Gemüse, von kompakter Größe erhalten werden. Dank der großen Zuführöffnung ist die Verwendung dieses Zubehörs einfach.
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Die Zuführöffnung kann in einem Kanal mit einer Breite, die größer als der größte Radius der Preßschnecke ist, ausgebildet sein.
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Gemäß einem bevorzugten Merkmal des Gerätes der Erfindung umfaßt der Arbeitsbehälter einen Deckel, in dem die Zuführöffnung ausgebildet ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verläuft das Schneidorgan durch die Zuführöffnung, so daß die Nahrungsmittel in Stücke mit einer Breite, die kleiner als der Radius der Preßschnecke ist, geschnitten werden, und ist an wenigstens einem Rand oder einer Wand der Zuführöffnung befestigt.
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Bei dieser Ausführungsform kann das Schneidorgan innerhalb des Stutzens angeordnet sein und wenigstens eine Klinge und/oder ein Schneidvorsprung umfassen. Des weiteren versteht man hier, daß bei dieser Ausführungsform das Schneidorgan ebenfalls ein Mittel zum Blockieren der zu schneidenden Nahrungsmittel im Bereich der Zuführöffnung bildet.
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Darüber hinaus kann das Gerät der Erfindung auch ein Organ zur Drehblockierung der Nahrungsmittel umfassen, das zwischen der Zuführöffnung und der Preßschnecke angeordnet ist. Dieses Blockierungsorgan ermöglicht es, die auszupressenden Nahrungsmittel im Bereich der Zuführöffnung zu halten, damit diese durch das Schneidorgan leichter geschnitten werden.
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Das vorgeschlagene Preßgerät kann auch ein Mittel zum Führen der über die Zuführöffnung eingeführten Nahrungsmittel zu dem Schneidorgan und der Preßschnecke umfassen.
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In ergänzender und vorteilhafter Weise kann das Gerät der Erfindung auch einen Stopfer umfassen, welcher einen Schubkörper aufweist, der vorgesehen ist, um die auszupressenden Nahrungsmittel in der Zuführöffnung gegen das Schneidorgan sowie in Richtung der Preßschnecke zu drücken. Vorteilhafterweise ist der Schubkörper des Stopfers dafür ausgelegt, in den die Zuführöffnung bildenden Stutzen eingeführt zu werden, und weist eine Länge auf, die wenigstens gleich der Höhe des Stutzens ist.
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Schließlich kann, insbesondere wenn das Schneidorgan in dem Stutzen des Gerätes der Erfindung angeordnet ist, der Schubkörper des Stopfers wenigstens eine Längsnut aufweisen, die dafür ausgelegt ist, ein Aufsetzen des Schubkörpers auf das Schneidorgan während des Einführens des Stopfers in den Stutzen zu ermöglichen.
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Verschiedene weitere Merkmale gehen aus der nachstehenden Beschreibung unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen hervor, die als nicht einschränkende Beispiele Ausführungsformen des Gegenstandes der Erfindung zeigen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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1 zeigt ein elektrisches Haushaltsgerät nach der vorliegenden Erfindung, in einer ersten bevorzugten Ausführungsform, mit einem Schneidorgan, das der Preßschnecke des Gerätes zugeordnet ist.
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1A zeigt eine schematische Draufsicht des in 1 dargestellten Gerätes.
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2 zeigt im Detail und in der Perspektive eine bevorzugte Ausführungsvariante der Preßschnecke des Gerätes der Erfindung, bei der eine Klinge zum Schneiden der Nahrungsmittel und ein Führungskranz mit dem oberen Ende der Preßschnecke fest verbunden sind.
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3 zeigt im Detail eine Ausführungsvariante des Gerätes der 1, bei der der Deckel des Arbeitsbehälters 3 einen gegenüber der Achse der Preßschnecke versetzten Einführstutzen umfaßt.
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4 zeigt eine Schnitt- und Perspektivansicht einer zweiten Ausführungsvariante des in 1 dargestellten Gerätes, bei der der Deckel des Arbeitsbehälters 3 einen gegenüber der Achse der Preßschnecke versetzten Einführstutzen umfaßt.
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5 zeigt eine Perspektivansicht der Preßschnecke des in 4 dargestellten Gerätes.
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6 zeigt eine dritte Ausführungsvariante des in 1 vorgeschlagenen Gerätes der Erfindung, bei der der Arbeitsbehälter 3 von einer hohen Schüssel gebildet ist.
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7 bis 9 zeigen unterschiedliche Ausführungsvarianten des Gerätes der Erfindung, bei denen das Schneidorgan des Gerätes von wenigstens einer Klinge, die im Bereich des Stutzens zum Einführen der Nahrungsmittel angeordnet ist, gebildet ist.
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BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die Erfindung schlägt ein neues elektrisches Haushaltsgerät für die Zubereitung von Saft aus Nahrungsmitteln, wie insbesondere Obst und/oder Gemüse, vor.
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Die 1 bis 6 zeigen unterschiedliche Varianten einer ersten bevorzugten Ausführungsform des Gerätes der Erfindung.
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Zunächst unter Bezug auf 1 umfaßt das elektrische Haushaltsgerät 1 der vorliegenden Erfindung ein Gehäuse 2, auf dem ein Arbeitsbehälter 3 angebracht werden kann.
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Das Gehäuse 2 enthält in an sich bekannter Weise einen elektrischen Antriebsmotor sowie eine Antriebs- und Steuerelektronik dieses Motors. Die Antriebsachse M des Motors springt teilweise an der Oberfläche einer Befestigungsplatte vor, die auf dem Gehäuse ausgebildet ist, um den Arbeitsbehälter 3 aufzunehmen und zu befestigen.
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Der Arbeitsbehälter 3 umfaßt ein an seinem oberen Teil offenes Gefäß 31, wie eine Schüssel, wie in den 1 bis 5 dargestellt, oder, wie in 6 gezeigt, eine hohe Schüssel, das heißt deren Höhe größer als der Durchmesser ist, manchmal als Blender bezeichnet, sowie einen Deckel 10, der geeignet ist, an einem oberen Rand des Gefäßes befestigt zu werden. Dieser Behälter 3 umfaßt eine Öffnung zum Zuführen von Nahrungsmitteln 4 sowie einen ersten Ablaßausgang 5 für den Saft und einen zweiten Ablaßausgang 6 für die Preßrückstände der verarbeiteten Nahrungsmittel.
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Im Rahmen der Erfindung ist die Zuführöffnung 4 in einem Kanal mit einer Breite, die größer als der größte Radius der Preßschnecke 7 ist, ausgebildet. Bei den Ausführungsbeispielen der 1 bis 5 ist die Zuführöffnung 4 somit von einem auf dem Deckel 10 angeordneten Zuführstutzen 41 gebildet, dessen Querschnitt gewählt ist, um den Durchgang von Nahrungsmitteln, wie Äpfeln oder Orangen mit einem Durchmesser von beispielsweise bis zu 75 mm zu ermöglichen.
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Bei dem Beispiel der 6 weist der Deckel 10 keinen Stutzen auf und ist die Zuführöffnung 4 ganz einfach durch die obere Öffnung des Gefäßes 31 des Arbeitsbehälters 3 gebildet.
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Als Variante könnte bei dem Beispiel der 6 auch der Deckel 10 einen Stutzen umfassen, der gegebenenfalls einem angepaßten Stopfer zugeordnet ist. Ebenso könnte umgekehrt, bei den Beispielen der 1 bis 5, der Deckel 10 keinen vertikalen Stutzen aufweisen.
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Wie in den 1, 3, 4 und 6 dargestellt, sind innerhalb des Arbeitsbehälters 3 die Elemente zum Auspressen der Nahrungsmittel angeordnet, die in erster Linie eine Preßschnecke 7 umfassen, die am Boden des Arbeitsbehälters 3 mit der Antriebswelle M des in dem Gehäuse 2 des Gerätes enthaltenen Elektromotors drehgekoppelt ist.
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Diese Kopplung kann insbesondere über ein (nicht dargestelltes) Drehteil erfolgen, das am Boden des Arbeitsbehälters 3 dicht befestigt ist und das einen Aufnahmeteil zum Koppeln mit der Antriebswelle M des Elektromotors an der Außenseite des Bodens des Behälters sowie einen Einsteckteil zum Koppeln mit der Preßschnecke 7 an der Innenseite des Behälters 3 aufweist.
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Wie in den 2, 3 und 5 dargestellt, kann die Preßschnecke 7 vorteilhafterweise im wesentlichen ogiven- bzw. spitzkegelförmig ausgebildet sein und umfaßt sie auf ihrer Außenseite Gewinde 71, die gestaltet sind, um die auszupressenden Nahrungsmittel drehend anzutreiben und zu zerdrücken.
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Um das Auspressen von Nahrungsmitteln in Zusammenwirken mit der Preßschnecke 7 zu vollziehen, umfaßt das Gerät der Erfindung auch ein Filtermittel 8, das beispielsweise von einer Trommel 81 gebildet ist, die koaxial zu der Preßschnecke 7 innerhalb des Behälters 3 angebracht ist, um die Trennung der Säfte und der „trockenen“ Rückstände der ausgepreßten Nahrungsmittel zu vollziehen. Diese Trommel 81 ist vorteilhafterweise derart ausgelegt, daß ihr Innendurchmesser im wesentlichen gleich dem maximalen Außendurchmesser der Preßschnecke 7, im Bereich der Austrittskante ihrer Gewinde 71 betrachtet, ist.
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So erhält man eine effiziente und kontinuierliche Preßwirkung der auszupressenden Nahrungsmittel zwischen der Preßschnecke 7 und der Filtertrommel 81, was eine einwandfreie Trennung der Säfte und der trockenen Rückstände ermöglicht. Beim Auspressen der Nahrungsmittel zwischen der Preßschnecke 7 und der Trommel 81 laufen die Säfte über zu diesem Zweck vorgesehene Öffnungen durch die Seitenwände der Trommel 81, um anschließend zwischen der Trommel und den Wänden des Behälters 3 zu dem ersten Ablaßausgang 5 zu fließen.
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Zur gleichen Zeit werden die trockenen Rückstände der ausgepreßten Nahrungsmittel ihrerseits über den Boden des Arbeitsbehälters 3 durch einen zu diesem Zweck vorgesehenen (in den Figuren nicht dargestellten) Ableitungskanal abgeführt, der direkt mit dem zweiten Ablaßausgang 6 des Arbeitsbehälters 3 in Verbindung steht und dabei von dem Kreislauf zum Abführen der Säfte unabhängig ist.
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Das Gerät 1 der vorliegenden Erfindung ist ganz speziell vorgesehen, um das Auspressen von ganzen Nahrungsmitteln zu ermöglichen, ohne daß es notwendig ist, diese Nahrungsmittel vor ihrem Auspressen vorzubereiten und insbesondere zu schneiden. Zu diesem Zweck ist die Zuführöffnung 4 des Arbeitsbehälters 3 entsprechend ausgebildet, um das Einführen der Nahrungsmittel in ganzer Form in den Behälter zu ermöglichen. Jedoch kann sich das Auspressen von ganzen Nahrungsmitteln als schwierig erweisen, wenn diese Nahrungsmittel größer als der Radius der Preßschnecke 7 sind.
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Aus diesem Grund umfaßt das elektrische Haushaltsgerät 1, gemäß der vorliegenden Erfindung, vorteilhafterweise eine Zuführöffnung 4, deren kleinste Abmessung größer als der Radius der Preßschnecke 7 ist. Die Zuführöffnung 4 ist vorzugsweise in einem über dem Arbeitsbehälter 3 angeordneten vertikalen Kanal, beispielsweise einem Stutzen 41, wie in den 1, 3 und 4 dargestellt, gebildet, der eine Breite aufweist, die größer als der größte Radius der Preßschnecke 7 ist. Das Gerät der Erfindung umfaßt auch ein Organ zum Schneiden 9 der Nahrungsmittel, das zwischen der Zuführöffnung 4 und der Preßschnecke 7 angeordnet ist, wobei dieses Organ zum Schneiden 9 der Nahrungsmittel wenigstens eine Schneidkante 9a umfaßt, die einen Durchgang für geschnittenes Nahrungsmittel P2 begrenzt, der wenigstens eine Abmessung aufweist, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 ist.
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Das Schneidorgan 9 ist vorgesehen, um das über die Zuführöffnung 4 eingeführte Nahrungsmittel in mehrere Stücke zu zerteilen, die einen Querschnitt aufweisen, der kleiner als der Einführdurchgang P1 oberhalb der Preßschnecke 7 ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 und 6 ist dieses Schneidorgan 9 vorteilhafterweise durch eine spiralförmige Klinge 91 gebildet, welche in der oberen Verlängerung eines Gewindes 71 der Preßschnecke 7 ausgebildet ist. Eine solche spiralförmige Klinge 91 weist eine konkave Schneidkante 9a auf, die den unter einem unteren Teil der Zuführöffnung 4, oberhalb der Preßschnecke 7 angeordneten Raum des Arbeitsbehälters 3 abfährt. Dies bringt somit den Vorteil, daß die auszupressenden Nahrungsmittel bereits bei ihrem Einführen in den Arbeitsbehälter 3 über die Zuführöffnung 4 und bevor diese Nahrungsmittel mit der Schnecke selbst in Kontakt gelangen geschnitten werden, wobei das Schneiden durch eine durch die gemeinsam mit der Preßschnecke 7 in dem Behälter 3 drehangetriebene Klinge 91 ausgeübte Wirkung zum Zersäbeln der Nahrungsmittel, bei Kontakt mit der Schneidkante 9a der spiralförmigen Klinge 91 vollzogen wird.
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Bei der in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsvariante ist der Zuführstutzen 41 gegenüber der Preßschnecke 7 außermittig angeordnet.
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Bei der in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsvariante ist das Schneidorgan 9 vorteilhafterweise durch eine konkave Klinge 97 gebildet, die in der oberen Verlängerung eines Gewindes 71 der Preßschnecke 7 ausgebildet ist. Eine derartige konkave Klinge 97 weist eine konkave Schneidkante 9a auf, die den unter einem unteren Teil der Zuführöffnung 4, oberhalb der Preßschnecke 7 angeordneten Raum des Arbeitsbehälters 3 abfährt. Der Zuführstutzen 41 ist gegenüber der Preßschnecke 7 außermittig angeordnet. Die Schneidkante 9a weist vorteilhafterweise ein Profil auf, das dem Querschnitt des Zuführstutzens 41 entspricht. Die Breite des Zuführstutzens 41 ist größer als der größte Radius der Preßschnecke 7. Ein Gewindeabschnitt 72 verläuft unterhalb der Schneidkante 9a der konkaven Klinge 97. Ein oberer Gewindeabschnitt 73 setzt den Gewindeabschnitt 72 bis zur Schneidkante 9a fort. Der Abstand zwischen dem Gewindeabschnitt 72 und der Schneidkante 9a ist geringer als der größte Radius der Preßschnecke 7. Somit kann ein Nahrungsmittel, wie ein ganzer Apfel, der in den Zuführstutzen 41 eingeführt wird, sich an dem oberen Gewindeabschnitt 73 abstützen. Die Schneidkante 9a begrenzt einen Durchgang für geschnittenes Nahrungsmittel P2, der eine Abmessung aufweist, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 ist. Der untere Teil des Nahrungsmittels wird durch die Schneidkante 9a zerteilt, wenn das Schneidorgan 9 drehangetrieben wird. Das so geschnittene Stück wird durch die Rotation der Preßschnecke 7 gegen das Filtermittel 8 mitgenommen, um den Saft abzupressen.
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Um das Schneiden der Nahrungsmittel zu erleichtern, umfaßt das Gerät 1 der Erfindung auch vorteilhafterweise bei der in den 1, 1A, 3, 4 und 6 gezeigten Ausführungsform ein Blockierungselement 11, das innerhalb der Zuführöffnung vorspringt. Ziel dieses Blockierungselements 11, das beispielsweise – wie in den 1, 3 und 4 dargestellt – von einem vorspringenden Zahn an der Innenseite des Zuführstutzens 41 des Gerätes gebildet ist, ist es, den Innenquerschnitt der Zuführöffnung 4 geringfügig zu reduzieren, was die in die Zuführöffnung 4 eingeführten Nahrungsmittel bremst und manchmal blockiert, wenn diese von großer Größe sind.
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Die auf diese Weise blockierten Nahrungsmittel können leichter durch die spiralförmige Klinge 91 oder die konkave Klinge 97 geschnitten werden, und durch Einsatz beispielsweise der Wirkung eines Stopfers 15, der mit dem Gerät 1 mitgeliefert wird und dessen Schubkörper 16 dafür ausgelegt ist, in den Stutzen 41 einzudringen, ist es möglich, die in den Stutzen 41 eingeführten Nahrungsmittel entsprechend ihrem Schneiden durch die spiralförmige Klinge 91 oder die konkave Klinge 97 vorwärts zu bewegen, damit sie anschließend als Stücke durch die Preßschnecke 7 mitgenommen und zwischen dieser Preßschnecke 7 und der Trommel 81 ausgepreßt werden.
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Als Ergänzung zu dem Blockierungselement 11 umfaßt das Gerät zum Auspressen von Nahrungsmitteln 1 der vorliegenden Erfindung, bei der Ausführungsform der 1 bis 6, auch ein Mittel zum Führen der Nahrungsmittel zu der Preßschnecke 7, das durch einen Kranz 12 gebildet ist, welcher koaxial zu der Preßschnecke 7 und der spiralförmigen Klinge 91 oder der konkaven Klinge 97, zwischen der Zuführöffnung 4 und der Filtertrommel 81 innerhalb des Arbeitsbehälters 3 angeordnet ist. Dieser Führungskranz 12 weist eine im wesentlichen konische und in Richtung des Kopfes der Preßschnecke 7 geneigte führende Innenfläche 13 auf, die es ermöglicht, die über die Zuführöffnung 4 eingeführten Nahrungsmittel zunächst zu der Schneidkante 9a der spiralförmigen Klinge 91 oder der konkaven Klinge 97, dann zu der Preßschnecke 7 zu führen. Die Innenfläche 13 des Kranzes 12 begrenzt einen Innendurchgang für die Nahrungsmittel zu dem durch die spiralförmige Klinge 91 oder die konkave Klinge 97 und die Preßschnecke 7 gebildeten Schneidorgan 9.
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Des weiteren umfaßt der Kranz 12 Mittel zur Anlage 14 an wenigstens einer Seitenwand des Arbeitsbehälters 3, um ein stabiles Positionieren des Kranzes 12 innerhalb des Arbeitsbehälters 3 zu gewährleisten. Die Anlagemittel können vorteilhafterweise durch die Außenwand des Kranzes 12 gebildet sein, die – wie in den 1, 4 und 6 dargestellt – gestaltet ist, um sich den inneren Seitenwänden des Behälters 3 anzupassen und sich darauf oder aber, in einer Variante, über einen Rand oder Wulst abzustützen, der dafür ausgelegt ist, an dem oberen Rand des Behälters 3 in Anlage zu gelangen und/oder ihn zu übergreifen.
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Wie insbesondere in den 2 bis 5 dargestellt, können der Kranz 12, die spiralförmige Klinge 91 oder die konkave Klinge 97 und die Preßschnecke 7, bei einer Ausführungsvariante, alle drei fest untereinander verbunden sein. In diesem Fall können diese drei Elemente aus einem Stück, beispielweise durch Formen, aus Kunststoff in Lebensmittelqualität ausgebildet sein.
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Bei einer weiteren Ausführungsvariante kann der Führungskranz 12 auch an die Innenseite des Deckels 10 des Behälters 3 angeformt sein, wobei sich die spiralförmige Klinge 91 oder die konkave Klinge 97 dann in der Verlängerung eines Gewindes 71, 72 der Preßschnecke 7 erstreckt, wie vorstehend erwähnt, und über die führende Fläche 13 des Kranzes gleitet, um die über die Zuführöffnung 4 eingeführten Nahrungsmittel zu schneiden.
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Die 7 bis 9 zeigen drei Varianten einer zweiten Ausführungsform des elektrischen Preßhaushaltsgerätes 1 der vorliegenden Erfindung, wobei das Schneidorgan 9 mit der Preßschnecke 7 nicht mehr drehfest verbunden ist, wie die spiralförmige Klinge 91 oder die konkave Klinge 97 bei der Ausführungsform der 1 bis 6, sondern von wenigstens einer festen Klinge 92, 93; 94, 95; 96 gebildet ist, die sich quer in der Zuführöffnung 4 des Arbeitsbehälters und insbesondere quer durch einen oder vorspringend an einem die Zuführöffnung bildenden Zuführstutzen 41 im Deckel 10 des Arbeitsbehälters erstreckt.
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Insbesondere umfaßt das Gerät der 7 eine Klinge 92, die den unteren Teil des Zuführstutzens 41 durchquert. Vorzugsweise erstreckt sich die Klinge 92 diametral in dem Zuführstutzen 41. Vorteilhafterweise kann das Gerät der 7 eine weitere den Zuführstutzen 41 durchquerende Kline 93 umfassen. Wie in 7 dargestellt, ist die Klinge 93 beispielsweise auf der gleichen Ebene wie die Klinge 92, aber mit einer anderen Winkelausrichtung angeordnet. So definiert das Schneidorgan 9 vier Durchgänge für geschnittenes Nahrungsmittel mit zwei Abmessungen, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 sind.
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Insbesondere umfaßt das Gerät der 8 eine geneigte Klinge 94, die den Zuführstutzen 41 durchquert, vorzugsweise diametral durchquert. So definiert das Schneidorgan 9 zwei Durchgänge für geschnittenes Nahrungsmittel mit wenigstens einer Abmessung, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 ist. Vorteilhafterweise umfaßt das Gerät der 8 eine weitere Klinge 95, die den Zuführstutzen 41 im Abstand von der Klinge 94 durchquert, vorzugsweise diametral durchquert. Somit definiert das Schneidorgan 9 ebenfalls vier Durchgänge für geschnittenes Nahrungsmittel mit zwei Abmessungen, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 sind.
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Insbesondere umfaßt das Gerät der 9 wenigstens drei Klingen 96, die in dem Zuführstutzen 41 vorspringend angeordnet sind. Falls gewünscht, können die Klingen 96 in unterschiedlichen Höhen in dem Zuführstutzen angeordnet sein. Vorzugsweise beträgt der Winkelabstand zwischen zwei benachbarten Klingen 96 weniger als 180°. So definiert das Schneidorgan 9 wenigstens drei Durchgänge für geschnittenes Nahrungsmittel mit zwei Abmessungen, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 sind.
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Somit umfaßt das Mittel zum Schneiden 9 der Nahrungsmittel, das durch wenigstens eine der Klingen 92, 93; 94, 95; 96 gebildet ist, wenigstens eine Schneidkante 9a, die einen Durchgang für geschnittenes Nahrungsmittel mit wenigstens einer Abmessung, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 ist, begrenzt.
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Vorzugsweise ist das Organ zum Schneiden 9 der Nahrungsmittel durch wenigstens zwei Klingen 92, 93; 94, 95; 96 gebildet, die wenigstens eine Schneidkante 9a umfassen, welche wenigstens drei Durchgänge für geschnittenes Nahrungsmittel mit zwei Abmessungen, die kleiner als der größte Radius der Preßschnecke 7 sind, begrenzt.
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Bei diesen Ausführungsvarianten bleibt die Preßstruktur des Gerätes 1 mit der bei der Ausführungsform der 1 bis 6 vorgestellten identisch und umfaßt im wesentlichen eine zu einer Filtertrommel koaxiale Preßschnecke 7, wobei die Preßschnecke 7 durch jedwedes geeignete Mittel mit der Antriebsachse M des Elektromotors, der in dem Gehäuse 2 des Gerätes enthalten ist, gekoppelt ist. Das Gerät umfaßt ferner in bevorzugter Weise einen Stopfer 15, der einen Schubkörper 16 umfaßt, der dafür ausgelegt ist, in den Stutzen 41 eingeschoben zu werden, und der eine Länge aufweist, die wenigstens gleich der Höhe des Stutzens 41 ist, um die Nahrungsmittel gegen die Schneidkante 9a der festen Klinge oder Klingen 92, 93; 94, 95; 96 zu drücken, welche die durch den Stutzen 41 definierte Zuführöffnung 4 durchqueren oder in die Zuführöffnung 4 vorspringen.
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Es sei angemerkt, daß der Schubkörper 16 des Stopfers 15 dann vorteilhafterweise wenigstens eine in den 7 bis 9 nicht dargestellte Längsnut aufweisen kann, die dafür ausgelegt ist, ein Aufsetzen des Schubkörpers 16 auf das Schneidorgan 9 bei Einschieben des Stopfers 15 in den Stutzen 41 und somit ein vollständiges Schneiden der Nahrungsmittel zu ermöglichen.
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In einer Variante können die feste Klinge oder Klingen 92, 93; 94, 95; 96 in der Zuführöffnung 4 des in den 1, 3 oder 4 dargestellten Arbeitsgefäßes 31, anstelle der oder als Ergänzung zu der spiralförmigen Klinge 91 angeordnet sein. In diesem Fall bilden die feste Klinge oder festen Klingen 92, 93; 94, 95; 96 auch Mittel zum Blockieren der auszupressenden Nahrungsmittel in der Zuführöffnung, um deren Schneiden zu erleichtern.
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Welche auch immer die besondere Ausführungsform des vorstehend beschriebenen Preßgerätes 1 sein mag, die Verwendung dieses Gerätes erweist sich als ähnlich und als äußerst einfach für den Benutzer. Falls dieser, wie auf schematische Weise in den 3 und 7 bis 9 dargestellt, das Auspressen von Äpfeln P vornehmen möchte, muß er lediglich zuerst das Gerät anschalten, beispielsweise durch Betätigen eines Schalters I zum Antreiben des Elektromotors des Gerätes. Anschließend führt der Benutzer die Äpfel P in ganzer Form in den Stutzen 41 ein und drückt sie mit Hilfe eines Stopfers 15 in den Innenraum des Arbeitsbehälters 3.
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Unter der Wirkung des Stopfers 15 werden die Äpfel P gegen das Schneidorgan 9 des Gerätes gedrückt und in wenigstens zwei Stücke geschnitten, die dann in den Behälter 3 fallen und durch die Gewinde 71 der Preßschnecke mitgenommen werden, die diese Stücke an der Filtertrommel 81 zusammendrückt und auspreßt. Durch dieses Auspressen läuft der Saft der Äpfel durch die Poren der Trommel 81 und läuft zu dem ersten Ausgang 5 des Behälters, an dem der Benutzer ihn in einem Glas auffangen, anschließend seinen frischen Saft trinken kann.
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Zur gleichen Zeit werden entsprechend dem Aus- bzw. Abpressen die trockenen Rückstände von ausgepreßten Äpfeln über den Boden des Behälters 3 und den zweiten Ausgang 6 abgeführt, im Bereich dessen diese Rückstände in einer Schale oder jedwedem anderen Behältnis aufgefangen werden können, um anschließend verwertet oder weggeworfen zu werden.
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Bei der in 6 dargestellten Variante führt der Benutzer die auszupressenden Nahrungsmittel nach Abnehmen des Deckels 10 in das Gefäß 31 ein, verschließt dann den Deckel 10 und schaltet das elektrische Haushaltsgerät 1 an.
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Das elektrische Preßhaushaltsgerät der vorliegenden Erfindung verleiht somit die Fähigkeit und den Vorteil für die Benutzer, daß es ein effizientes und kontinuierliches Auspressen von ganzen Nahrungsmitteln, insbesondere von Obst und Gemüse, ermöglicht, ohne daß diese Nahrungsmittel vor dem Auspressen vorbereitet noch geschnitten werden müssen; des weiteren werden durch die durch das Gerät der Erfindung bereitgestellte Art des Auspressens mittels Schnecke und durch die Verarbeitung von ganzen Nahrungsmitteln die Oxidationswirkungen der gewonnenen Säfte durch die Luft erheblich reduziert; ihre Geschmacks- und organoleptischen Eigenschaften werden somit bewahrt.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Beispiele beschränkt, da hieran unterschiedliche Änderungen vorgenommen werden können, ohne ihren Rahmen zu verlassen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 5906154 [0006]
- WO 2007/148872 [0006]
- DE 1185343 [0006]