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Die
Erfindung betrifft einen Stempel zur Erzeugung eines Stempeldrucks.
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Stempel
sind allgemein bekannt. Die Stempelmarke eines Stempels nimmt Stempelfarbe
von einem herkömmlichen
Stempelkissen auf. Sie kann dann gegen einen zu bedruckenden Gegenstand bzw.
Artikel, wie Papier, gedrückt
werden, wodurch die Farbe von der Stempelmarke auf den Gegenstand
bzw. Artikel überführt bzw.
gedruckt wird. Mit einem Stempel können äußerst schnell und einfach identische
Informationen aufgedruckt werden. Die Informationen können in
Text- und/oder Bildform vorliegen.
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Elektronische
Dokumente verdrängen
immer mehr herkömmliche
Schreiben in Papierform. Zu diesen können keine weiteren Informationen
einfach und schnell hinzugefügt
werden. Es ist sehr aufwändig
zu einer Vielzahl elektronischer Dokumente weitere elektronische
Daten bzw. Informationen hinzuzufügen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen gattungsgemäßen Stempel
derart weiterzubilden, dass mit diesem auch elektronische Dokumente schnell
und einfach bearbeitet werden können.
Ferner soll die Verwendung elektronischer Seiten, zum Beispiel Seiten
im Internet oder Intranet oder sonstige Seiten auf Rechnern bzw.
Computer, vereinfacht werden.
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Diesen
Aufgaben werden erfindungsgemäß durch
die in dem Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Der Kern der Erfindung
liegt darin, dass ein Stempel mit einer Speichereinrichtung zur
Speicherung digitaler Nutzerdaten ausgestattet ist. Die digitalen
Nutzerdaten können
Adressdaten eines Nutzers, eine persönliche Signatur des Nutzers,
Passwörter des
Nutzers, bestimmte Symbole, Bilder, Zeichen oder dergleichen sein.
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Durch
die Ausgestaltung nach Anspruch 2 wird erreicht, dass die Nutzerdaten
beispielsweise nicht durch Dritte verändert oder gelöscht werden können. Hierdurch
wird eine gewisse Fälschungssicherheit
erreicht.
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Durch
die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 3 und 4 wird in vorteilhafter
Weise die Bearbeitung elektronischer Post, wie Emails oder dergleichen,
vereinfacht.
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Durch
die Ausgestaltung nach Anspruch 5 kann die Speichereinrichtung losgelöst von dem Handhabungsgerät einfach
und bequem benutzt werden. Die nicht benötigte Komponente bzw. die benötigte Komponente
kann somit abgenommen werden.
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Gemäß der Ausgestaltung
nach Anspruch 6 kann die Speichereinrichtung platzsparend und geschützt in dem
Handhabungsteil aufbewahrt werden. Sie hat somit einen bestimmten
Platz und kann leicht wieder aufgefunden werden.
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Die
Ausgestaltung nach dem Anspruch 7 zeichnet sich dadurch aus, dass
die Speichereinrichtung und das Handhabungsteil eine untrennbare
Einheit bilden. Die Speichereinrichtung bzw. das Handhabungsteil
können
somit nicht einzeln verloren gehen.
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Die
Ausgestaltung nach dem Anspruch 8 zeichnet sich wieder durch den
geringen, kompakten Platzbedarf aus.
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Durch
die Ausgestaltung nach dem Anspruch 9 kann der Stempel gut benutzt
werden.
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Gemäß der Ausgestaltung
nach dem Anspruch 10 ist das Trägerelement
geschützt
angeordnet.
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Durch
die Ausgestaltung nach dem Anspruch 11 wird ein breiter Einsatz
der Speichereinrichtung ermöglicht.
Andere Arten von Speichern können
ebenfalls eingesetzt werden.
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Durch
die Ausgestaltung nach Anspruch 12 wird der Gebrauchsnutzen erhöht.
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Durch
die Ausgestaltung nach Anspruch 13 wird die Vielseitigkeit des Stempels
erhöht.
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Nachfolgend
werden unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung mehrere bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
ersten Ausführungsform,
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2 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
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3 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
dritten Ausführungsform,
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4 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
vierten Ausführungsform,
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5 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
fünften
Ausführungsform,
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6 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
sechsten Ausführungsform,
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7 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
siebten Ausführungsform,
und
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8 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels gemäß einer
achten Ausführungsform.
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Bezugnehmend
auf die 1 bis 8 umfasst
ein Stempel jeweils ein Handhabungsteil zur Handhabung des Stempels
und ein Trägerelement. Mit
dem Trägerelement
steht wiederum eine Stempelmarke in Verbindung. Die Stempelmarke
kann zum Stempeln erhobene oder vertiefte Buchstaben, Texte, Figuren,
Bilder, Zeichen, Symbole oder dergleichen tragen. Mit dem Handhabungsteil
steht ferner eine Speichereinrichtung in Verbindung bzw. können das
Handhabungsteil und die Speichereinrichtung in Verbindung miteinander
gebracht werden. Auf der Speichereinrichtung sind digitale bzw.
elektronische Nutzerdaten eines Nutzers unveränderbar gespeichert, die zu
Emails, Schreibprogrammen, wie „Word" von Microsoft, oder im Internet zu
beliebigen Seiten hinzugefügt
werden können.
Wenn die auf der Speichereinrichtung gespeicherten Nutzerdaten Passwörter sind,
kann auch durch Hinzufügen
der Passwörter
zu einer entsprechenden Stelle ein Zugang zu einer Seite im Internet,
zu einem Rechner, zu einem Gebäude
oder dergleichen erlangt werden.
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Bezugnehmend
auf 1 ist das Trägerelement
als stamme Trägerplatte 1 ausgebildet,
an dessen ebener Unterseite 2 eine Stempelplatte mit einer Stempelmarke
zum Stempeln angebracht ist. Die Trägerplatte 1 kann aus
Holz oder Kunststoffbestehen. Die Stempelplatte kann dagegen aus
einem Gummimaterial oder einem Polymermaterial hergestellt sein.
Alternativ kann die Stempelmarke auch direkt an der Unterseite 2 der
Trägerplatte 1 vorgesehen
sein.
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An
der der Unterseite 2 gegenüberliegenden Kopfseite 3 der
Trägerplatte 1 ist
ein länglicher
Griff 4 befestigt, der im Wesentlichen senkrecht auf der
Trägerplatte 1 steht.
Der Griff 4 dient als Handhabungsteil zur manuellen Handhabung
bzw. Betätigung
des Stempels. An seinem, der Trägerplatte 1 abgewandten
freien Ende 5 hat der Griff 4 eine Öffnung 6,
die einen Zugang zu einer in dem Griff 4 ausgebildeten Ausnehmung 7 gewährt. In
die Ausnehmung 7 kann ein USB-Speicher 8 zumindest
teilweise eingesetzt bzw. eingesteckt werden.
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Der
USB-Speicher 8 umfasst ein Gehäuse 9 und eine freie
Schnittstellen-Einrichtung 10 zur
Anbindung des USB-Speichers 8 an eine nicht dargestellte
separate elektronische Einrichtung. Die Schnittstellen-Einrichtung 10 ist
als USB-Stecker ausgeführt.
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Der
USB-Speicher 8 kann von oben in die nach oben offene Ausnehmung 7 über die Öffnung 6 eingesetzt
werden, sodass die Ausnehmung 7 eine Aufnahme für den USB-Speicher 8 bildet.
Im eingesetzten Zustand des USB-Speichers 8 ist die Schnittstellen-Einrichtung 10 vollständig in
der Ausnehmung 7 untergebracht, sodass diese vor äußeren Einflüssen geschützt ist.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 2 die zweite
Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
wie bei der ersten Ausführungsform,
auf deren Beschreibung verwiesen wird. Konstruktiv unterschiedliche,
jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
mit einem nachgeordneten Buchstaben „a". Im Gegensatz zu der vorherigen Ausführungsform
ist hier der Griff 4a zweiteilig ausgebildet. Er umfasst
eine an der Trägerplatte 1 oben
angebrachte, zylindrische, hülsenartige
Aufnahme 22, die an ihrem freien Ende ein Innengewinde 23 aufweist.
An dem Gehäuse 9a des
USB-Speichers 8a ist
benachbart zu der Schnittstellen-Einrichtung 10 ein entsprechendes
Außengewinde 24 vorgesehen,
mit welchem der USB-Speicher 8a und
die Aufnahme 22 miteinander verschraubt werden können. Im
zusammengeschraubten Zustand ist die Schnittstellen-Einrichtung 10 geschützt in der
Aufnahme 22 aufgenommen. Zur Benutzung des USB-Speichers 8a ist
dieser von der Aufnahme 22 durch Drehung zu entfernen.
Das Handhabungsteil 4a wird hier durch die Aufnahme 22 und
das Gehäuse 9a des
USB-Speichers 8a gebildet.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 3 die dritte
Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
wie bei der ersten Ausführungsform,
auf deren Beschreibung verwiesen wird. Konstruktiv unterschiedliche,
jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
mit einem nachgeordneten Buchstaben „b". Verglichen mit der ersten Ausführungsform
hat der Stempel hier die Form eines Quaders. An seiner unteren Stirnfläche 2 ist eine
Stempelplatte 11 befestigt, die eine Stempelmarke trägt. An der
der Stem pelplatte 11 abgewandten Seite befindet sich die Öffnung 6,
an welche sich die Ausnehmung 7 anschließt. Über die Öffnung 6 ist in
die Ausnehmung 7 in dem Stempel wieder der USB-Speicher 8 zumindest
teilweise manuell einführbar.
Seitlich kann der Stempel gefasst werden. 3 zeigt
wie der USB-Speicher 8 in den Stempel eingesetzt ist. Der
USB-Speicher 8 ist aber auch getrennt von dem Stempel in 3 dargestellt.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 4 die vierte
Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
wie bei der ersten Ausführungsform,
auf deren Beschreibung hiermit verwiesen wird. Funktionell identische,
aber konstruktiv unterschiedliche Teile erhalten dasselbe Bezugszeichen
mit einem nachgeordneten Buchstaben „c". Der Stempel ist hier als Stempelautomat
ausgebildet. Er umfasst ein kastenartiges Stempelgehäuse 12,
das im Wesentlichen hohl ist und auch als Handhabungsteil 4c dient.
In dem Stempelgehäuse 12 ist
ein Mechanismus untergebracht, der zur Betätigung der die Stempelplatte 11 tragenden
Trägerplatte 1c dient.
Durch eine Druckausübung
von oben auf das Stempelgehäuse 12 kann
die Trägerplatte 1c aus
dem Stempelgehäuse 12 bewegt
werden. Wenn kein Druck mehr von oben auf das Stempelgehäuse 12 aufgebracht
wird, wird die Trägerplatte 1c wieder
in das Stempelgehäuse 12 hinein
bewegt. Dort liegt dann die Stempelmarke an einem inneren Stempelkissen
an, das mit einer Stempelfarbe getränkt ist. Das Stempelgehäuse 12 hat seitlich
eine Öffnung 6c,
an welche sich die Ausnehmung 7c anschließt. Die
Ausnehmung 7c läuft
im Wesentlichen parallel zu der Trägerplatte 1c. Über die Öffnung 6c kann
der USB-Speicher 8 zumindest teilweise
in die Ausnehmung 7c seitlich gesteckt werden. Ferner ist
in dem Stempelgehäuse 12 eine USB-Speichereinrichtung
zur Datenspeicherung angeordnet. Diese Speichereinrichtung ist fest
bzw. unlösbar
dort untergebracht und umfasst eine von außen zugängliche USB-Buchse 25 zur
Verbindung mit einem herkömmlichen
USB-Stecker. Über
die USB-Buchse 25 ist ein Datenaustausch möglich. Auf dieser
USB-Speichereinrichtung können
beliebige Daten gespeichert werden. Die Daten können verändert und/oder auch wieder
gelöscht
werden. Weitere Daten können
auch hinzugefügt
werden.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 5 eine fünfte Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
wie bei der ersten Ausführungsform,
auf deren Beschreibung hiermit verwiesen wird. Konstruktiv unterschiedliche,
jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
mit einem nachgeordneten Buchstaben „d". Der Stempel ist hier als gut transportierbarer
Taschenstempel ausgestaltet. Er weist ein stabiles Stempelgehäuse 12d auf,
das U-förmig
sein kann. Die eine Seite des Stempelgehäuses 12d, die sich
randseitig zwischen den beiden U-Schenkeln 13 und dem U-Boden 14 erstreckt,
kann aber auch geschlossen sein. In dem Stempelgehäuse 12d sind
der USB-Speicher 8d und das quaderförmige Trägerelement 1d schwenkbar gelagert.
Hierfür
ist ein Schwenkzapfen 15 vorgesehen, der die beiden U-Schenkel 13,
das Gehäuse 9d des
USB-Speichers 8d und das Trägerelement 1d benachbart
zu dem U-Boden 14 durchsetzt. Durch die Schwenklagerung
des Trägerelements 1d und des
USB-Speichers 8d können
diese aus dem Stempelgehäuse 12d seitlich
unabhängig
voneinander zur Benutzung herausgeschwenkt und zur sicheren Aufbewahrung
wieder hineingeschwenkt werden. Die Verschwenkung des Trägerelements 1d und
des USB-Speichers 8d erfolgt entlang der Schwenkpfeile 17, 18 zwischen
einer jeweiligen Betriebsstellung und einer jeweiligen Aufbewahrungs-
bzw. Transportstellung. Die Stempelplatte bzw. die Stempelmarke kann
hier an dem dem U-Boden 14 abgewandten freien Ende 16 oder
an anderen freien Seiten des Trägerelements 1d vorgesehen
sein. Das Handhabungsteil 4d wird hier durch das Stempelgehäuse 12d,
das Gehäuse 9d des
USB-Speichers 8d und/oder
durch das Trägerelement 1d selbst
gebildet.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 6 eine sechste
Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
wie bei der Ausführungsform
nach 5, auf die hiermit verwiesen wird. Konstruktiv
unterschiedliche, jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten
dieselben Bezugszeichen mit einem nachgeordneten Buchstaben „e". Auch hier ist der
Stempel wieder als Taschenstempel ausgebildet. Das quaderförmige Trägerelement 1e und
der USB-Speicher 8e sind über einen walzenartigen Lagerkörper 19 miteinander
verbunden. Der Lagerkörper 19 hat
eine Schwenkachse 20, um welche das Trägerelement 1e und
der USB-Speicher 8e schwenkbar sind. Sie können in
eine Aufbewahrungs- bzw. Transportstellung geschwenkt werden, in
welcher diese aneinander flächig
anliegen. In einer Betriebsstellung ist das Trägerelement 1e bzw.
der USB-Speicher 8e um etwa 180° aus der Aufbewahrungsstellung
geschwenkt, so dass diese im Wesentlichen eine Verlängerung
voneinander bilden. In 6 sind beide Stellungen gezeigt. Die
Stempelplatte kann wieder auf einer beliebigen freien Fläche des
Trägerelements 1e vorgesehen sein.
Hier wird das Handhabungsteil 4e durch das Trägerelement 1e,
den Lagerkörper 19 und/oder durch
das Gehäuse 9e des
USB-Speichers 8e gebildet. Auf die Schnittstellen-Einrichtung 10 ist
eine Schutzkappe 21 aufsteckbar.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 7 eine siebte
Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
wie bei der ersten Ausführungsform,
auf deren Beschreibung hiermit verwiesen wird. Konstruktiv unterschiedliche,
jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
mit einem nachgeord neten Buchstaben „f". Der USB-Speicher 8f ist fest
mit der Trägerplatte 1f verbunden.
Ferner ist an dem USB-Speicher 8f ein separates Handhabungsteil 4f angebracht.
Das Handhabungsteil 4f ist als Bogen-förmiger Griff ausgebildet. Der
Griff 4f ist an der Oberseite des Gehäuses 9f des USB-Speichers 8f angeordnet,
die gegenüberliegend
zu der mit der Trägerplatte 1f in
Verbindung stehenden Unterseite des Gehäuses 9f des USB-Speichers 8f ist. An
der freien Unterseite 2 der Trägerplatte 1f, die
gegenüberliegend
zu der mit dem USB-Speicher 8f in Verbindung stehenden
Oberseite ist, ist die Stempelmarke vorgesehen. Die Schnittstellen-Einrichtung 10 des
USB-Speichers 8f steht
seitlich vor. Eine Schutzkappe 21 kann auf die Schnittstellen-Einrichtung 10 aufgesteckt
werden.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 8 die achte
Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen
wie bei der zweiten Ausführungsform gemäß 2,
auf deren Beschreibung hiermit verwiesen wird. Funktionell identische,
aber konstruktiv unterschiedliche Teile erhalten dasselbe Bezugszeichen
mit einem nachgeordneten „g". Im Gegensatz zu
der Ausführungsform
nach 2 ist in der hülsenartigen
Aufnahme 22g der USB-Speicher 8g untergebracht,
sodass der USB-Speicher 8g fest mit Trägerelement 1 verbunden
ist. Die Schnittstellen-Einrichtung 10 ragt dabei aus der
Aufnahme 22g hervor. An dem freien Ende der Aufnahme 22g ist
ein Außengewinde 23g vorgesehen,
auf welches eine entsprechend ausgebildete Schutzkappe 21g zum
Schutz der Schnittstellen-Einrichtung 10 aufgeschraubt
werden kann. Die Aufnahme 22g dient dabei als Handhabungsteil 4g zur
Handhabung des Stempels.
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Gemäß einer
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform ist ein Kugelschreiber
vorgesehen, in dessen unterem Teil eine Trägerplatte mit einer Stempelmarke
untergebracht ist. Die Trägerplatte kann
zum Stempeln herausgezogen oder herausgeschwenkt werden. In dem
oberen Teil des Kugelschreibers ist ein USB-Speicher vorgesehen.
Der USB-Speicher kann von dem unteren Teil abgenommen werden. Das
untere und obere Teil des Kugelschreibers sind über eine Gewindeverbindung
miteinander verschraubbar. Ansonsten wird auf die vorherigen Ausführungsformen
verwiesen.