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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens
einem Kältemittelkreislauf,
der wenigstens einen Verdampfer und wenigstens einen Kompressor
aufweist, wobei der Kältemittelkreislauf
wenigstens ein Kapillarrohr aufweist, das zum Verdampfer führt, sowie
wenigstens ein Saugrohr, das zum Kompressor führt.
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Das
Kapillarrohr bekannter Kühl-
und/oder Gefriergeräte,
das heißt
die Druckleitung, wird hochdruckseitig vom Verflüssigerausgang bzw. vom Trockner
zur Verdampfer-Einspritzstelle bzw. zum Einspritzventil geführt. Häufig wird
ein enger Kontakt mit der Saugleitung gewünscht, die zum Kompressor führt, um
das Kältemittel
auf dem Weg zum Verdampfer durch das in der Saugleitung geführte Kältemittel zu
unterkühlen,
so dass eine besonders effiziente Kühlung des Kühl- bzw. Gefrierraums möglich ist.
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Um
diesen engen Kontakt zwischen Kapillarrohr und Saugleitung zu realisieren,
sind folgende Materialpaarungen bzw. Rohrführungen aus dem Stand der Technik
bekannt:
Kupfer-Kapillarrohr, koaxial verlaufend mit Kupfer-Saugleitung,
Kupfer-Kapillarrohr, koaxial verlaufend mit Aluminium-Saugleitung
mit speziell bearbeiteten Rohrend- und Austrittsstellen, Kupfer-Kapillarrohr,
aufgezinnt auf Kupfer-Saugleitung und Kupfer-Kapillarrohr(e), parallel
verlaufend mit Kupfer-Saugleitung mit Schrumpfschlauch fixiert.
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Eine
Materialkombination eines blanken Saugrohres aus Stahl oder Aluminium
mit einem Kupfer-Kapillarrohr ist unter Umständen hinsichtlich der Korrosion
ungünstig.
Dies kann unter bestimmten Umgebungsbedingungen auch für eine Materialkombination
Saugrohr und Kapillarrohr aus Aluminium gelten.
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Das
Saugrohr kühlt
sich unter bestimmten Betriebszuständen stark ab, wie beispielsweise
beim Geräteanlauf,
infolge von Füllmengentolleranzen,
bei niedrigen Umgebungstemperaturen, etc. Dies führt dazu, dass unter Umständen an
der kalten Rohroberfläche
des Saugrohres Luftfeuchtigkeit kondensiert und gegebenenfalls sogar
durch schrumpfschlauchgeschützte
Rohrabschnitte bis in den eingeschäumten Rohrbereich dringt. Dies
kann zur Elektrolytbildung und in weiterer Folge zur Korrosion führen, was selbstverständlich unerwünscht ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kühl- und/oder
Gefriergerät der
eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass ein effektiver
Korrosionsschutz erzielt wird.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Kühl-
und/oder Gefriergerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Danach
ist vorgesehen, dass das Kapillarrohr und das Saugrohr zumindest
in einem Abschnitt derart geführt
werden, dass sie unmittelbar benachbart zueinander oder aneinander
anliegend angeordnet sind und dass wenigstens ein Schrumpfschlauch vorgesehen
ist, der das Kapillarrohr sowie das Saugrohr in einem Teilbereich
dieses Abschnittes oder in dem gesamten Abschnitt umgibt, wobei
sich in dem von dem Schrumpfschlauch umgebenen Bereich zumindest
bereichsweise eine Dichtmasse befindet. Durch diese spezielle Abdeckung
von Kapillarrohr und Saugrohr wird ein effektiver Korrosionsschutz
erzielt. Dies ermöglicht
es, Kapillarrohr und/oder Saugrohr aus einem kostengünstigen
Material herzustellen, wobei selbst bei engem Kontakt beider Rohre keine
oder nur eine geringe Korrosionsgefahr besteht.
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Die
vorliegende Erfindung ermöglicht
die Kombination von blanken, kostengünstigen Materialien durch eine
korrosionsschützende
Abdeckung. Die Qualität
der Anordnung erleidet durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung keinen Nachteil.
Aufgrund der Möglichkeit,
auch günstige
Materialien bzw. Materialpaarungen einsetzen zu können, besteht
die Möglichkeit
des sparsamen Umgangs mit Buntmetallen, insbesondere mit Kupfer.
Des weiteren ergeben sich entsprechende Kosteneinsparungen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
der Schrumpfschlauch auf seiner Innenseite eine Dichtmittelbeschichtung aufweist.
So ist es möglich,
Schrumpfschläuche
einzusetzen, die eine Dichtmittelbeschichtung aufweisen und diese
sodann über
die beiden Rohre zu führen
bzw. zu stülpen
und sodann den Schrumpfprozeß des
Schlauches einzuleiten.
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Dabei
wird das Schrumpfen des Schlauches vorzugsweise derart ausgeführt, dass
das Dichtmittel den Raum zwischen der Innenseite des Schrumpfschlauches
und Außenseite
von Kapillarrohr und Saugrohr vollständig ausfüllt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Dichtmittel
bzw. die Dichtmittelbeschichtung auf der gesamten Innenseite oder nur
in einem oder mehreren Teilbereichen der Innenseite des Schrumpfschlauches
vorgesehen ist.
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Um
eine Korrosion außerhalb
des Schrumpfschlauches wirksam zu verhindern, ist in einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass Kapillarrohr und Saugrohr
unmittelbar nach dem Austritt aus dem Schrumpfschlauch getrennt
geführt werden.
Darunter ist zu verstehen, dass der Abstand von Kapillarrohr und
Saugrohr so groß gewählt wird, dass
es nicht zu einer Korrosion kommen kann. Diese getrennte Führung Kapillarrohr
und Saugrohr ist vorteilhaft auf der einen und/oder auch auf der
anderen Seite des Schrumpfschlauches, vorzugsweise sowohl kompressorseitig
als auch verdampferseitig.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
das Dichtmittel über
gute wärmeleitende
Eigenschaften verfügt.
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Daraus
ergibt sich der Vorteil, dass der gewünschte Wärmeübergang von dem durch das Kapillarrohr
strömenden
Kältemittel
zu dem durch das Saugrohr strömende
Kältemittel
möglich
ist bzw. noch verbessert wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der oder
die zwischen der Innenseite des Schrumpfschlauches und der Außenseite von
Kapillarrohr und Saugrohr befindlichen Räume über die gesamte Länge des
Schrumpfschlauches oder über
einen Teil der Länge
des Schrumpfschlauches vollständig
mit Dichtmittel gefüllt
sind. Durch eine derartige vollständige Füllung des Schrumpfschlauches
bzw. der freien Räume
des Schrumpfschlauches kann das Eindringen von Feuchtigkeit sowie
die Elektrolytbildung 100%-ig verhindert werden.
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Abgesehen
davon, kann das Dichtmittel insbesondere bei einer solchen Ausgestaltung
der Erfindung den Wärmeübergang
von Kapillarrohr zur Saugleitung verbessern.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein weiterer
Schrumpfschlauch vorgesehen, der das Kapillarrohr oder das Saugrohr
zumindest in dem Abschnitt umgibt, in dem es aus dem Schrumpfschlauch
aus- oder eintritt, der das Kapillarrohr und Saugrohr umgibt. Ein
solcher weiterer Schrumpfschlauch kann vollständig oder teilweise innerhalb
des oben genannten Schrumpfschlauches angeordnet sein, der beide
Rohre umgibt. Der weitere Schrumpfschlauch dient zur besonders zuverlässigen Trennung
von Kapillarrohr und Saugrohr im Bereich des Endabschnittes des
Schrumpfschlauches, der beide Rohre umgibt. Dieser wenigstens eine
weitere Schrumpfschlauch kann um das Kapillarrohr und/oder um das
Saugrohr angeordnet sein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der von
dem weiteren Schrumpfschlauch umgebene Bereich ebenfalls teilsweise oder
vollständig
mit Dichtmittel gefüllt
ist und/oder dass der weitere Schrumpfschlauch auf seiner Innenseite
eine Dichtmittelbeschichtung aufweist.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass in dem Bereich des Schrumpfschlauches,
der sowohl Kapillarrohr als auch Saugrohr umgibt, ein Abschnitt eines
Verdampfereingangsrohres und/oder des Verdampferausgangsrohres und/oder
des Kompressoreingangsrohres angeordnet ist.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass in dem das Kapillarrohr und das Saugrohr
umgebenden Bereich des Schrumpfschlauches eine oder mehrere Verbindungsstellen
zur Verbindung von Rohrabschnitten vorgesehen sind.
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Bei
diesen Verbindungsstellen kann es sich beispielsweise um die Verbindung
von dem Verdampferausgangsrohr mit dem Saugrohr und/oder um die
Verbindung von dem Saugrohr mit dem Kompressoreingangsrohr handeln.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Kapillarrohr
aus Kupfer oder auch aus Aluminium besteht.
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Das
Saugrohr kann beispielsweise aus einer beigefähigen Stahlrohrlegierung („Softtube”) oder aus
Aluminium bestehen.
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Eine
besonders vorteilhafte und kostengünstige Ausgestaltung ergibt
sich dann, wenn weder das Kapillarrohr noch das Saugrohr aus einem
Buntmetall, wie beispielsweise Kupfer, bestehen.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass das Kapillarrohr aus Kupfer und das Saugrohr
aus Aluminium besteht und/oder dass das Kapillarrohr aus Kupfer
und das Saugrohr aus einer beigefähigen Stahllegierung („Softtube”) besteht
und/oder dass das Kapillarrohr aus Aluminium und das Saugrohr aus
Aluminium besteht und/oder dass das Kapillarrohr aus Aluminium und
das Saugrohr aus einer biegefähigen
Softtube besteht.
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Das
Dichtmittel bzw. die Dichtmasse kann beispielsweise ein Klebstoff,
Silikon, Bitumen, Wärmeleitpaste
oder Lack oder eine Kombination dieser Stoffe sein oder enthalten.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
eine schematische Querschnittsansicht von Saugrohr, Kapillarrohr
und dem beide Rohre umgebenden Schrumpfschlauch mit interner Kleberbeschichtung,
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2–7:
schematische Ansichten der Doppelrohrleitungen mit einem von einem
Schrumpfschlauch mit interner Klebeschicht umgebenen Abschnitt.
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1 zeigt
mit dem Bezugszeichen 9 ein Saugrohr, das vom Verdampfer
bzw. vom Verdampferauslassrohr zum Kompressor bzw. zum Kompressoreingangsrohr
läuft.
Das Saugrohr 9 besteht gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus Aluminium oder aus einem Softtube.
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Mit
dem Bezugszeichen 1 ist ein Kapillarrohr gekennzeichnet,
das vom Verflüssiger
zum Verdampfer bzw. zu einem Verdampfereingangsrohr läuft. Das
Kapillarrohr 1 besteht gemäß diesem Ausführungsbeispiel
beispielsweise aus Kupfer oder aus Aluminium.
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Wie
dies weiter aus 1 hervorgeht, liegen Saugrohr 9 und
Kapillarrohr 1 an einer Stelle aneinander an. Um den Wärmeübergang
zu verbessern, kann auch vorgesehen sein, dass eines oder beide der
Rohre in ihrem Berührungsbereich
abgeflacht sind, so dass sich eine Berührungsfläche ergibt.
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Beide
Rohre sind gemeinsam von einem Schrumpfschlauch 4 umgeben,
der über
eine interne, das heißt
auf seiner Innenseite befindliche Kleberbeschichtung verfügt. Im Falle
dieses Ausführungsbeispiels
handelt es sich bei der Dichtmasse somit um einen Klebstoff.
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Mit
dem Bezugszeichen 4' sind
die Räume gekennzeichnet,
die sich zwischen der Innenseite des Schrumpfschlauches 4 und
der Außenseite
von Saugrohr 9 und Kapillarrohr 1 erstrecken.
Diese Räume 4' werden gemäß des vorliegenden
Ausführungsbeispiel
vollständig
mit dem Kleber des Schrumpfschlauches 4 ausgefüllt, wodurch
das Eindringen von Feuchtigkeit und die Elektrolytbildung und damit
die Korrosion zuverlässig
verhindert wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht darauf beschränkt, dass der Schrumpfschlauch 4 auf
seiner Innenseite eine Klebebeschichtung aufweist. Grundsätzlich sind
auch andere Möglichkeiten
denkbar, den Klebstoff in den Bereich zwischen Schrumpfschlauch 4 und
Saugrohr 9 bzw. Kapillarrohr 1 einzubringen.
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Des
Weiteren ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, dass der Schrumpfschlauch 4 nur
zwei Rohre 1, 9 bzw. zwei Rohrabschnitte umgibt.
Ebenso können
mehr als zwei Rohre in dem Schrumpfschlauch 4 angeordnet
sein.
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Unmittelbar
nach dem Austritt aus dem Schrumpfschlauch 4 ist gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
vorgesehen, dass sowohl verdampfer- als auch kompressorseitig eine
getrennte Führung
von Kapillarrohr 1 und Saugrohr 9 erfolgt. Dies
ergibt sich beispielsweise aus den Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Doppelrohrleitung
gemäß den 2 bis 7.
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In 2 ist
mit dem Bezugszeichen 1 ein Kupferkapillarrohr gekennzeichnet,
das von dem Verflüssiger
zu dem Verdampfereingang („Trompete”) führt. Das
Kapillarrohr 1 ist mit dem Verdampfereingangsrohr 8 durch
eine Lokringverbindung 7 miteinander verbunden. Grundsätzlich kommt
jede geeignete Verbindung von Kapillarrohr 1 und Verdampfereingangsrohr 8 in
Betracht.
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Mit
dem Bezugszeichen 9 ist ein Saugrohr gekennzeichnet, das
vom Verdampfer zum Kompressor führt
bzw. das Verdampferausgangsrohr mit Kompressoreingangsrohr oder
dergleichen verbindet.
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Wie
dies aus 2 hervorgeht, verlaufen in einem
Teilbereich Kapillarrohr 1 und Saugrohr 9 parallel
zueinander bzw. aneinander liegend und sind in diesem Bereich durch
einen Schrumpfschlauch mit interner Klebebeschichtung umgeben. Auf
diese Weise wird ein wirksamer Korrosionsschutz in dem Bereich erzielt,
in dem die beiden Rohre, das heißt das Kapillarrohr 1 sowie
das Saugrohr 9 aneinander liegen oder jedenfalls so eng
benachbart angeordnet sind, dass ein Wärmeübergang zwischen dem in beiden
Rohren fließenden
Kältemittel
möglich
ist.
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In
dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
besteht das Kapillarrohr 1 aus Kupfer und das Saugrohr 9 aus
blanker Aluminium oder aus einem Softtube. Es kann auch als durchlaufendes
Verdampferrohr ausgeführt
sein.
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Der
Begriff „Saugrohr” ist weit
zu fassen und umfaßt
jedes beliebige Rohr oder Rohrstück,
das sich zwischen Verdampfer und Kompressor erstreckt. Ebenso ist
der Begriff „Kapillarrohr” weit auszulegen
und umfaßt
jedes beliebige Rohr bzw. Rohrstück,
das zum Verdampfer führt.
So können
unter „Saugrohr” und „Kapillar rohr” ggf. auch
die Eingangs- bzw. Ausgangsleitungen von Verdampfer und/oder Kompressor
zu verstehen sein oder auch mit diesen in Verbindung stehende Rohrabschnitte.
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Vorzugsweise
besteht das Saugrohr 9 nicht aus Kupfer, sondern aus Aluminium
oder ist als Softtube ausgeführt.
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Die
Ausführungsform
gemäß 3 unterscheidet
sich von der gemäß 2 dadurch,
dass im Bereich außerhalb
des Schrumpfschlauches 4 ein Lokringverbinder 3 zur
Verbindung des Kupferanschlussrohres 2 des Kompressors
mit dem blanken Saugrohr 9 aus Aluminium oder Softtube
vorliegt.
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Die
Version gemäß 4 unterscheidet
sich von der Version gemäß 3 schließlich dadurch, dass
das Verdampferausgangsrohr über
eine Lokringverbindung 6 oder über eine andere Art der Verbindung
mit dem Saugrohr 9 in Verbindung steht. Wie dies aus 4 hervorgeht,
liegt auch diese Verbindung außerhalb
des von dem Schrumpfschlauch 4 umgebenen Bereiches.
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Wie
oben ausgeführt,
kann das Kapillarrohr 1 aus Kupfer bestehen. Entsprechendes
gilt für
das Anschlußrohr 2 des
Kompressors.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 5 zeigt eine
Variante, bei dem ein weiterer Schrumpfschlauch 5 vorgesehen
ist, der ebenfalls eine interne Kleberbeschichtung aufweist, und
der eine Abdeckung des Kapillarrohraustrittes aus dem Schrumpfschlauch 4 bildet.
Der Schrumpfschlauch 5 umgibt das Saugrohr 9 in
dem Bereich, in dem es in den Schrumpfschlauch 4 eintritt,
der sowohl Kapillarrohr 1 als auch Saugrohr 9 umgibt.
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Des
weiteren ist in 5 eine Verbindung bzw. ein Lokringverbinder 3 gekennzeichnet,
der sich innerhalb des von dem Schrumpfschlauch 4 umgebenden
Bereiches befindet und der das Saugrohr 9 mit dem Anschlußrohr des
Kompressors verbindet.
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Die
Variante gemäß 6 ist
des weiteren dadurch gekennzeichnet, dass das Saugrohr über einen
Lokringverbinder 6 oder eine andere Art der Verbindung
mit dem Verdampferausgangsrohr verbunden ist und des weiteren über einen
Lokringverbinder 3 oder eine sonstige Verbindung mit dem
Kompressoreingangsrohr 2 verbunden wird. Dieses Kompressoreingangsrohr
kann beispielsweise aus Kupfer bestehen.
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Wie
dies aus 6 hervorgeht, liegt sowohl die
Verbindung 3 als auch die Verbindung 6 innerhalb des
von dem Schrumpfschlauch 4 umgebenen Bereiches.
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7 zeigt
eine Ausführungsform,
bei der der Abschnitt des Saugrohres von einem weiteren Schrumpfschlauch 10 mit
interner Kleberschicht umgeben ist, der aus dem Schrumpfschlauch 4 kompressorseitig
austritt. Der Schrumpfschlauch 10 erstreckt sich wie der
Schrumpfschlauch 5 gemäß 5 teilweise
innerhalb und teilweise außerhalb des
durch den Schrumpfschlauch 4 umgebenen Bereiches.
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Der
Schrumpfschlauch 10 hat die Aufgabe, das Kapillarrohr 1 auch
im Bereich des Ausgangs bzw. Eingangs in den Schrumpfschlauch 4 zuverlässig von
dem Saugrohr 9 zu trennen.
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Der
Schrumpfschlauch 4 und oder die Schrumpfschläuche 5, 10 sind
vorzugsweise feuchtigkeitsdicht ausgeführt und weisen wie oben ausgeführt, vorzugsweise
eine auf der Innenseite vorliegende Kleberbeschichtung auf.
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Vorzugsweise
wird ein Schrumpfschlauch mit hoher mechanischer Festigkeit verwendet.
Das Schrumpfverhältnis
kann beispielsweise 3:1 bis 4:1 betragen. Selbstverständlich handelt
es sich bei diesen Angaben nur um Beispiele, die die Erfindung nicht
beschränken.
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Die
vorliegende Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass durch die
spezielle Abdeckung der Doppelrohrleitung bzw. der Mehrrohrleitung
ein effektiver Korrosions schutz erzielt wird. Dies ermöglicht es,
Kapillarrohr und Saugleitung aus kostengünstigeren Materialien herzustellen,
als dies aus dem Stand der Technik bekannt ist und dennoch in so
engem Kontakt bzw. derart benachbart zu führen, das ein Wärmeübergang
möglich
ist.
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Der
Kleber bzw. allgemein die Dichtmasse kann als innenseitige Beschichtung
(vollständig
oder partiell) des Schrumpfschlauches vorgesehen sein.
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Grundsätzlich sind
auch beliebige andere Möglichkeiten
denkbar, den Klebstoff bzw. die Dichtmasse an der gewünschten
Stelle, das heißt
zwischen Schrumpfschlauch und Saugrohr bzw. Kapillarrohr einzubringen,
denkbar.
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Anstelle
der oben genannten Lokringverbinder kommen auch andere Arten der
Verbindung, wie beispielsweise eine Verbindung durch Löten oder dergleichen
in Betracht.