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DE202009007245U1 - Hochregallager sowie Stütze für ein Hochregallager - Google Patents

Hochregallager sowie Stütze für ein Hochregallager Download PDF

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DE202009007245U1
DE202009007245U1 DE202009007245U DE202009007245U DE202009007245U1 DE 202009007245 U1 DE202009007245 U1 DE 202009007245U1 DE 202009007245 U DE202009007245 U DE 202009007245U DE 202009007245 U DE202009007245 U DE 202009007245U DE 202009007245 U1 DE202009007245 U1 DE 202009007245U1
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longitudinal
supports
hollow profile
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KOCHER REGALBAU GmbH
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Abstract

Hochregallager mit einem Regalaufbau (12) bestehend aus mehreren übereinander angeordneten Lagerebenen (14), in denen nebeneinander angeordnete Lagerplätze (16) zur Aufnahme von Lagergut vorgesehen sind, wobei die Lagerebenen (14) untereinander durch einen Gang (17) miteinander verbunden sind, in der eine Fördereinrichtung in vertikaler und horizontaler Richtung zum Be- und Entladen der Lagerplätze (16) verfahrbar ist, wobei der Regalaufbau (12) des Weiteren vertikal ausgerichtete Stützen (21) aufweist, die durch Längsauflagen und Horizontalstäbe (22, 26) miteinander verbunden sind, so dass vier Stützen (21), die mit zumindest zwei Längsauflagen und zwei Horizontalstäben (24, 26) verbunden sind und zumindest einen Lagerplatz (16) für zumindest ein Lagergut bilden, wobei die Längsauflagen und Horizontalstäbe (22, 26) jeweils durch Schraubverbindungen (23) an der Stütze (21) befestigt sind und einen Knotenpunkt (28) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stütze (21) oder an der Längsauflage und dem Horizontalstab (22, 26) im Knotenpunkt (28) Einsetzmuttern (33) vorgesehen sind, welche mit Schrauben...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Hochregallager mit einem Regalaufbau sowie einer Stütze zur Herstellung eines Regalaufbaues eines Hochregallagers.
  • Aus der DE 298 22 616 U1 ist beispielsweise ein Hochregallager bekannt, welches mehrere übereinander angeordnete Lagerebenen aufweist, in denen nebeneinander angeordnete Lagerplätze zur Aufnahme von Lagergut vorgesehen sind. Dabei sind beispielsweise Regalaufbauten vorgesehen, welche aus Einfach- und Doppelregalen bestehen. Von den Gängen zwischen den Regalen aus werden diese meistens mit automatisierten Regalbediengeräten oder Schmalgangstaplern bedient. Der Regalaufbau besteht aus vertikal ausgerichteten Stützen, die durch Horizontalstäbe und Diagonale verbunden sind. Die Einfach- und Doppelregale bestehen in der Regel aus zwei Stützen, mit denen die Längsaufla gen verbunden sind. Die hinteren Längsauflagen der Doppelreihen werden an den Horizontalstäben abgehängt, die einen Lagerplatz für zumindest ein Lagergut bilden. Die gesamte Konstruktion wird über Schraubverbindungen verbunden. Die Montage ist zeitaufwändig, da zunächst Längsauflage und Horizontalstäbe in einer richtigen Position zu den Stützen zu positionieren sind, so dass deren Durchgangsbohrungen deckungsgleich liegen, um anschließend die Schrauben einzusetzen und danach die Mutter an den Schrauben zu befestigen. Aufgrund der Verwendung von offenen Profilen, wie beispielsweise C-Profilen, ist auch die Tragfähigkeit solcher Regalaufbauten beschränkt.
  • Zur wirtschaftlichen Auslegung des Regalaufbaus werden von der Anmelderin bereits anstelle von offenen Profilquerschnitten der Stützen geschlossene Hohlprofile eingesetzt, die eine erhöhte Tragfähigkeit aufweisen. Diese geschlossenen Hohlprofile weisen an einem benachbarten Wandabschnitt zu dem der Knotenpunkte eine fensterförmige Ausnehmung auf, um eine Zugänglichkeit zur Innenseite des Hohlprofils zu schaffen, damit die Längsauflage und der Horizontalstab mit der Stütze über die Schraubverbindung befestigt werden kann. Trotz einer relativ großen fensterförmigen Ausnehmung in der Seitenwand der als Hohlprofil ausgebildete Stütze ist die Montage erschwert, da in diese Ausnehmung sowohl ein Element der Schraubverbindung, als auch eine Mutter oder eine Schraube sowie ein Werkzeug zur Aufnahme der Mutter oder der Schraube eingeführt werden muss. Gleichzeitig wird durch die Ausnehmungen die Steifigkeit der Stütze reduziert.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Hochregallager mit einem Regalaufbau vorzuschlagen, welches eine einfache und schnelle Montage und auch eine Erhöhung der Traglast ermöglicht. Außerdem sollen insbesondere Stützen für eine einfache Montage und eine kostengünstige Herstellung weiterentwickelt werden.
  • Diese Aufgabe wird bei dem Hochregallager erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass an der Stütze oder an der Längsauflage und den Horizontalstäben, die in einem Knotenpunkt zueinander befestigt werden, Einsetzmuttern befestigt sind, welche mit Schrauben, die in eine Durchgangs bohrung an den Längsauflagen und Horizontalstäben oder der Stütze hindurchführbar sind und in die Einsetzmutter eingreifen, eine Schraubverbindung bilden. Dies bedeutet, dass von außen lediglich die Schrauben in die sich im Inneren des Profiles befindenden Muttern einzubringen sind. Dadurch, dass entweder an der Stütze oder an den Längsauflagen und Horizontalstäben in den Knotenpunkten Einsetzmuttern fest vorgesehen sind, kann die Montagezeit der Längsauflagen und Horizontalstäbe an den Stützen erheblich reduziert werden, da es lediglich erforderlich ist, die Schraube durch die Durchgangsbohrung beispielsweise an der Längsauflage und dem Horizontalstab hindurchzuführen, so dass dieser an der an der Stütze fest angeordneten Einsetzmutter im Knotenpunkt eingeschraubt werden kann. Analoges gilt für den Fall, wenn an der Längsauflage und den Horizontalstäben die Einsetzmuttern vorgesehen sind. Dies weist den Vorteil auf, dass an die Baustelle lediglich noch die Schrauben für die Befestigung der Längsauflagen und Horizontalstäbe zur Stütze bereitzustellen und mit einem Schlagschrauber anzuziehen sind.
  • Das Einbringen von Einsetzmuttern an der Stütze oder an den Längsauflagen und Horizontalstäben weist des Weiteren den Vorteil auf, dass eine erhöhte Maßhaltigkeit beim Aufbau der Hochregale gegeben ist, da die Einsetzmutter eine definierte, nicht verschiebbare Position zur Stütze oder der Längsauflage und dem Horizontalstab aufweist. Insbesondere bei Dimensionen von solchen Hochregallagern, welche beispielsweise Längen von ca. 100 m, Breiten von ca. 50 m und Höhen bis 50 m aufweisen, wird durch die definierte Einschraubposition der Schraube an der Stütze oder den Längsauflagen und Horizontalstäben die Maßhaltigkeit erzielt.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Stütze aus einem C-, U- oder Flaschenprofil ausgebildet ist, an dem die Einsetzmuttern befestigt sind. Obwohl solche Profilquerschnitte bereits eine gute Zugänglichkeit ermöglichen, reduziert sich durch die bereits an den Profilen angeordneten Einsetzmuttern die Montagezeit erheblich.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Stütze als ein geschlossenes Hohlprofil, wie beispielsweise ein Sicken-Hohlprofil, ausgebildet und die Einsetzmutter an einem innenliegenden Wandabschnitt des Hohlprofils angeordnet sowie vorzugsweise einer Durchgangsbohrung befestigt ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht, dass die Montagezeit erheblich reduziert werden kann im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Hohlprofilen mit fensterförmigen Ausnehmungen für die Zugänglichkeit in den Innenraum des Profils. Diese Stütze weist des Weiteren den Vorteil auf, dass das geschlossene Hohlprofil keine fensterförmige Ausnehmungen aufweist, da eine solche Zugänglichkeit nicht mehr erforderlich und dadurch eine erhöhte Steifigkeit der Stütze gegeben ist. Dies ermöglicht höhere Hochregallager bei Verwendung von bspw. einer gleichen Wandstärke der Hohlprofile gegenüber bisherigen Stützen. Ebenso kann auch ein Hochregallager geschaffen werden, welches eine erhöhte Lastaufnahme je Lagerplatz ermöglicht.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Stütze einen rechteckförmigen oder quadratischen Rohrquerschnitt aufweist. Insbesondere der quadratische Querschnitt ermöglicht aufgrund dessen Symmetrie bzw. gleich breiten Wandabschnitten einen flexiblen Einsatz.
  • Die Stütze ist aus einem warm- oder kaltgewalzten Bandstahl hergestellt. Dabei können Stärken bis zu 6 mm eingesetzt werden. Solche Stützen aus kaltgewalztem Bandstahl weisen einen erheblichen Gewichts- und somit Kostenvorteil auf.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Hochregallagers sieht wenigstens zwei, vorzugsweise vier, Einsetzmuttern an einem Knotenpunkt zur Befestigung der Längsauflage oder des Horizontalstabs an der Stütze vor, die mit einer Nulltoleranz zueinander und zum jeweiligen benachbarten Knotenpunkt an der Stütze vorgesehen sind. Dadurch wird sichergestellt, dass solche Stützen nicht aus dem Lot laufen und beträchtliche Höhen bspw. über 40 m ermöglichen, wodurch bspw. Hochregallager gebildet werden können, welche unbeschränkte Lagerplätze bzw. Palettenplätze mit verschiedenen Größen (zum Beispiel 800 × 1200 × 2100 mm) und jeweiligen Gewichten von über 1000 kg erstellt werden können. Ein Hochregallager mit einer solchen Kapazität weist bspw. Abmessungen von 111 m Länge, 58 m Breite und bis über 40 m Höhe auf.
  • Das Hochregallager weist des Weiteren erfindungsgemäß zur Herstellung eines Regalgerüsts eine Stütze mit einem geschlossenen Hohlprofil auf, welches an zumindest einer Seitenwand in Längserstreckung der Stütze eine oder mehrere Sicken aufweist. Das Einbringen dieser Sicken weist den Vorteil auf, dass durch die Unterbrechung der Fläche eine weitere Erhöhung der Steifigkeit der Stützen gegeben ist. Dadurch kann eine erhebliche Verringerung der Wandstärke zur Herstellung solcher Stützen bei gleicher Traglast gegenüber den Stützen aus dem Stand der Technik erzielt werden, wodurch eine beträchtliche Kosteneinsparung aufgrund eines dünnwandigeren Profils gegeben ist. Diese Versteifung der Stütze durch Sicken kann auch bei Stützen mit einem geschlossenen Hohlprofil gemäß dem Stand der Technik vorgesehen sein, welche Ausnehmungen aufweisen, durch die die Zugänglichkeit in den Hohlraum der Stütze gegeben ist. Insbesondere führt das Einbringen von Sicken zu einer erhöhten Steifigkeit bei einem geschlossenen Hohlprofil, deren Seitenwände nicht durch fensterförmige Ausnehmungen unterbrochen sind und welches im Inneren des Hohlprofils der Stützen Einsetzmuttern aufweist.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Sicken eine halbkreisförmige, V-förmige oder nutenförmige Kontur aufweisen. Die Konturen können sowohl in Abhängigkeit des Profilquerschnittes der Hohlprofile als auch in Abhängigkeit der Größe des geschlossenen Hohlprofils ausgewählt und eingesetzt werden.
  • Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass an einem Wandabschnitt der Stütze mit einem geschlossenen Hohlprofil, an dessen Innenwand die Einsetzmuttern angeordnet sind, nur eine Sicke, insbesondere in der Längsmittelachse des Hohlprofils, angeordnet ist und in den dadurch unterteilten zwei Flächenabschnitten der Seitenwand jeweils spiegelbildlich zur Sicke zumindest eine Einsetzmutter zur Bildung eines Knotenpunktes vorgesehen ist. Alternativ können zwei Sicken benachbart zum Eckbereich verlaufen und zwischen den beiden Sicken die Einsetzmuttern vor gesehen sein. Dadurch kann der Schwächung der Seitenwand durch die Durchgangsbohrungen entgegengewirkt werden.
  • Des Weiteren sind bevorzugt in einer Seitenwand ohne Einpressmutter eine Sicke entlang einer Längsmittelachse oder zwei Sicken symmetrisch zur Längsmittelachse vorgesehen. Dadurch kann eine optimale Versteifung des Hohlprofils erzielt werden.
  • Die Aufgabe wird des Weiteren erfindungsgemäß durch eine Stütze für einen Regalaufbau eines Hochregallagers, insbesondere dem vorgenannten Hochregallager, gelöst, bei dem an einem Knotenpunkt zur Befestigung der Längsauflage oder des Horizontalstabs an der Stütze zumindest eine Einsetzmutter der Stütze vorgesehen ist. Solche Stützen weisen den Vorteil auf, dass diese ohne Bereitstellung von weiteren Befestigungsmitteln unmittelbar vor Ort montiert werden können. Darüber hinaus sind definierte Befestigungspunkte durch die Einsetzmuttern an den Stützen gegeben, so dass eine exakte Ausrichtung der Längsauflage und Horizontalstäbe erfolgt. Dies ist ein erheblicher Vorteil bei den überwiegend automatisch gesteuerten Hochregalanlagen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Stützen gemäß den Ansprüchen 11 bis 19 entsprechen den vorteilhaften Ausführungsformen der Stütze gemäß den Ansprüchen 3 bis 10 des erfindungsgemäßen Hochregallagers.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Stütze sieht vor, dass die Einsetzmuttern durch Clinchen, Krimpen, Verpressen oder Schweißen zur Durchgangsbohrung befestigt sind. Beispielsweise kann ein Clinchen oder Verkrimpen des Lochrandes mit der Einsetzmutter zu einer kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung führen. Alternativ kann auch ein Verpressen vorgesehen sein. Solche Befestigungsmöglichkeiten ermöglichen darüber hinaus auch eine kontinuierliche Bearbeitung des Bandmaterials. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Einsetzmutter durch eine Löt- oder Schweißverbindung zur Durchgangsbohrung fixiert wird.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
  • 1 Eine perspektivische Teilansicht eines Hochregallagers,
  • 2 eine schematische Teilansicht eines Regalaufbaues für ein Hochregallager mit Lagerplätzen gemäß 1,
  • 3 eine schematische Seitenansicht eines Fachwerk-Seitenteiles des Regalaufbaues gemäß 2,
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Knotenpunktes zur Befestigung einer Längsauflage oder eines Horizontalstabs an einer Stütze und
  • 5 eine schematische Schnittansicht der Stütze gemäß 4.
  • In 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Hochregallagers 11 dargestellt. Solche Hochregallager 11 sind bevorzugt dach- oder wandtragend ausgebildet, wobei in 1 weder die seitlichen Wände noch ein dazugehöriges Dach dargestellt ist. Solche Hochregallager 11 weisen einen Regalaufbau 12 auf, welcher Lagerebenen 14 umfasst, in denen jeweils Lagerplätze 16 vorgesehen sind. Das in 1 dargestellte Hochregallager 11 ist in klassischer Weise als zweireihiges Lager oder Doppellager ausgebildet, wobei zwischen zwei Doppelregalen 15 an Lagerplätzen 16 jeweils ein Gang 17 gebildet ist, entlang dem eine nicht näher dargestellte Fördereinrichtung verfahrbar ist, welche die Be- und Entladung der Lagerplätze 16 mit dem Lagergut durchführt. Unmittelbar zwischen einer seitlichen Wand des Hochregallagers 11 und des Gangs 17 ist nur ein Einfachregal 18 an Lagerplätzen 16 vorgesehen. Solche Hochregallager 11 werden bevorzugt vollautomatisiert kommissioniert. Zum einfachen und schnellen Be- und Entladen der einzelnen Lagerplätze 16 mit Lagergut ist es erforderlich, dass ein präziser Aufbau des Regalaufbaues 12 gegeben ist. Darüber hinaus ist der präzise Aufbau zur Erfüllung der statischen Anforderungen bei Dimensionen solcher Hochregallager 11 nötig.
  • In 2 ist eine schematische Ansicht eines Teils des Regalaufbaues 12 vergrößert dargestellt. Die 3 zeigt eine Seitenansicht auf ein Fachwerk-Seitenteil 19 des Regalaufbaues 12. An vertikalen Stützen 21 werden Horizontalstreben 22 durch eine Schraubverbindung 23 befestigt, die nachfolgend anhand den 4 und 5 beschrieben wird. Zwischen zwei übereinander liegenden Horizontalstäben 22 werden Diagonale 24 befestigt, um das Fachwerk-Seitenteil 19 zu bilden und dieses auszusteifen. Die Diagonalen 24 sind bspw. V-förmig zwischen zwei übereinander angeordneten Horizontalstreben 22 angeordnet. Solche Fachwerk-Seitenteile 19 werden bevorzugt auf Montagerahmen oder Schablonen montiert. Anschließend werden zwei oder drei Fachwerk-Seitenteile 19 durch Längsauflagen 26 in einem definierten Abstand einander zugeordnet und zur Bildung eines sogenannten Blocks 27 miteinander verbunden, der in 2 dargestellt ist. Durch den Abstand der Fachwerk-Seitenteile 19 zueinander wird die Breite des Lagerplatzes 16 bestimmt. Die Tiefe des Lagerplatzes 16 wird durch die Länge der Horizontalstäbe 22 bestimmt, wobei bei der in 3 dargestellten Seitenansicht lediglich durch vier Stützen 21, zwei Längsauflagen und zwei Horizontalstäbe 22, 26, zwei hintereinanderliegende Lagerplätze 16 gebildet werden. Solche Blöcke 21 werden in die bereits bestehenden Abschnitte des Regalaufbaues 12 eingefädelt, um den Regalaufbau 12 fertigzustellen. Dabei werden die freien Enden der Längsauflagen 22 des Blockes 27 mit den bereits fest montierten Stützen 21 durch Schraubverbindungen 23 miteinander verbunden.
  • In 4 ist eine Befestigung der Längsauflagen 26 mit der Stütze 21 in einem Knotenpunkt 28 näher dargestellt. Analoges gilt für den Horizontalstab 22. 5 zeigt eine schematische Schnittansicht der Stütze 21 im Knotenpunkt 28. Die Stütze 21 besteht aus einem geschlossenen Hohlprofil mit einem quadratischen Querschnitt. Alternativ können auch ein rechteckförmiger Querschnitt oder weitere Querschnittsprofile vorgesehen sein. An einem inneren Wandabschnitt 31 einer Seitenwand 32 der Stütze 21 sind Einsetzmuttern 33 befestigt. Über Schrauben 34, welche durch nicht näher dargestellte Durchgangsbohrungen in der Längsauflage 26 durchgeführt werden, können die Schrauben 34 in die Einsetzmutter 33 eingreifen und die Längsauflage 26 zur Stütze 21 fixieren. Diese Schraubverbindung 23 wiederholt sich an allen Knotenpunkten 28 des Regalaufbaues 12. Diese Anordnung der Einsetzmuttern 33 in dem Hohlprofil der Stütze 21 ermöglicht auch, dass beispielsweise an einem freien Ende des Horizontalstabes 22 eine Kopfplatte befestigt ist, welche beispielsweise zwei übereinander liegende Durchgangsbohrungen aufweist, so dass nach dem Einsetzen der Schrauben 34 in die Durchgangsbohrung der Kopfplatte ein Befestigen des Horizontalstabes 22 an der Stütze 21 ermöglicht ist. Dabei liegt die Kopfplatte des Horizontalstabes oder die stirnseitige Platte des Horizontalstabes 22 an einem Flächenabschnitt der Seitenwand 32 zwischen der Sicke 36 und dem Eckbereich 37 des Hohlprofils an und stützt sich daran ab. Bei einem größeren Profil kann auch vorgesehen sein, dass die Kopfplatte an der gesamten Breite des Profils anliegt und beispielsweise durch vier Schrauben 34 der Horizontalstab 22 mit der Stütze 21 verbunden ist.
  • In dem in 4 dargestellten Beispiel sind vier Schraubverbindungen 23, vorzugsweise in einem quadratischen Rastermaß einander zugeordnet, vorgesehen. Alternativ können auch nur zwei oder eine weitere Anzahl einander zugeordneter Schraubverbindungen 23 vorgesehen sein. Die Längsauflage 26 ist bspw. als C-Profil ausgebildet. Ebenso können weitere verschiedene offene Profilquerschnitte, wie beispielsweise U-Profil, Sigma-Profile oder dergleichen, als Längsauflage 26 zum Einsatz kommen. Analoges gilt auch für den Horizontalstab 22.
  • Das in den 4 und 5 dargestellte Querschnittsprofil der Stütze 21 weist eine besonders hohe Steifigkeit auf. Dies beruht darauf, dass geschlossene Seitenwände 32 vorgesehen sind und somit ein vollständig geschlossenes Hohlprofil geschaffen ist. Durch das Einbringen von einer oder mehreren Sicken 36 in eine oder mehrere Seitenwände 32 kann des Weiteren eine Erhöhung der Steifigkeit oder eine erhebliche Reduzierung der Wandstärke im Vergleich zu einem Hohlprofil mit geradlinig verlaufenden Seitenwänden ohne Sicken erzielt werden. Dies ermöglicht eine Materialeinsparung in einem Bereich von wenigstens 25%. Zumeist können Materialeinsparungen von 40% bis 60% bei gleicher Traglast erzielt werden. Bspw. ist an der Seitenwand 32, an der die Einsetzmuttern 33 vorgesehen sind, eine Sicke 36 eingebracht, welche in der Längsmittelachse 38 des Profils liegt. Die Einsetzmuttern 33 werden bevorzugt spiegelbildlich mit gleichem Abstand zur Längsmittelachse an den beiden Hälften der durch die Sicke 36 geteilten Seitenwand 32 angeordnet. Bevorzugt sind diese immer paarweise einander zugeordnet. Nach einer alternativen Ausführungsform können an der Seitenwand 32, an der die Einsetzmuttern 33 vorgesehen sind, zwei Sicken 36 eingebracht werden, welche außerhalb der Einsetzmuttern 33, insbesondere nahe einem Eckbereich 37, vorgesehen sind. An der benachbarten Seitenwand 32, welche ohne Einsetzmutter 32 ausgebildet ist, kann bspw. in einer Längsmittelachse 38 eine Sicke 36 angebracht sein. Diese Anordnung der Sicken 36 ist nur beispielhaft.
  • Die vorbeschriebene Stütze 21 ermöglicht einen schnellen und kostengünstigen Aufbau eines Regalaufbaues 12 für ein Hochregallager 11. Solche Stützen 21 weisen über deren Länge von beispielsweise 10 m bis 15 m mehrere Knotenpunkte auf. Durch das Einbringen der Einsetzmuttern 33 in das Hohlprofil der Stütze 21 kann eine Einsparung der Montagezeit um bis zu 50% erzielt werden. Des Weiteren weist das Einbringen von Einsetzmuttern 33 an Stützen 21 den Vorteil auf, dass bereits eine exakte Positionierung der Schrauben 34 zur Aufnahme der Längsauflage und Horizontalstäbe 22, 26 zur Bildung des Knotenpunkts 28 gegeben ist. Darüber hinaus wird durch das Einbringen der Sicken 36 eine erhebliche Reduzierung der Wandstärke der Hohlprofile ermöglicht, wodurch eine hohe Einsparung an Materialkosten gegeben ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29822616 U1 [0002]

Claims (20)

  1. Hochregallager mit einem Regalaufbau (12) bestehend aus mehreren übereinander angeordneten Lagerebenen (14), in denen nebeneinander angeordnete Lagerplätze (16) zur Aufnahme von Lagergut vorgesehen sind, wobei die Lagerebenen (14) untereinander durch einen Gang (17) miteinander verbunden sind, in der eine Fördereinrichtung in vertikaler und horizontaler Richtung zum Be- und Entladen der Lagerplätze (16) verfahrbar ist, wobei der Regalaufbau (12) des Weiteren vertikal ausgerichtete Stützen (21) aufweist, die durch Längsauflagen und Horizontalstäbe (22, 26) miteinander verbunden sind, so dass vier Stützen (21), die mit zumindest zwei Längsauflagen und zwei Horizontalstäben (24, 26) verbunden sind und zumindest einen Lagerplatz (16) für zumindest ein Lagergut bilden, wobei die Längsauflagen und Horizontalstäbe (22, 26) jeweils durch Schraubverbindungen (23) an der Stütze (21) befestigt sind und einen Knotenpunkt (28) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stütze (21) oder an der Längsauflage und dem Horizontalstab (22, 26) im Knotenpunkt (28) Einsetzmuttern (33) vorgesehen sind, welche mit Schrauben (34), die in eine Durchgangsbohrung an der Längsauflage und den Horizontalstäben (22, 26) oder der Stützen (21) einsetzbar sind, mit den Einsetzmuttern (34) eine Schraubverbindung (23) bilden.
  2. Hochregallager durch Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) als offenes Profil, insbesondere als ein C- oder U-Profil oder ein Flaschenprofil, ausgebildet ist, an dem die Einsetzmuttern (33) befestigt sind.
  3. Hochregallagern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) als ein geschlossenes Hohlprofil, insbesondere Sicken-Hohlprofil, ausgebildet ist und die Einsetzmuttern (33) an einem inneren Wandabschnitt (31) der Seitenwand (32) des Hohlprofils der Stütze (21) angeordnet sind und dass vorzugsweise die Einsetzmuttern (34) an einem Lochrand einer Durchgangsbohrung (33) befestigt sind.
  4. Hochregallager nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) ein rechteckförmig oder quadratisches Hohlprofil aufweist.
  5. Hochregallager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) aus einem warm- oder kaltgewalzten Bandstahl hergestellt ist.
  6. Hochregallager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei, vorzugsweise vier, Einsetzmuttern (33) an einem Knotenpunkt (28) zur Befestigung der Längsauflage oder des Horizontalstabs (22, 26) an der Stütze (21) vorgesehen sind, die mit einer Nulltoleranz zueinander und insbesondere zu benachbarten Knotenpunkten (28) in der Stütze (21) vorgesehen sind.
  7. Hochregallager nach einem der Ansprüche 3 bis 6 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) ein geschlossenes Hohlprofil aufweist, welches an zumindest einer Seitenwand (32) zumindest eine in Längserstreckung der Stütze (21) verlaufende Sicke (36) aufweist.
  8. Hochregallager nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicke (36) eine halbkreisförmige, V-förmige oder nutenförmige Kontur aufweist.
  9. Hochregallager nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Seitenwand (32) der Stütze (21) mit einem geschlossenen Hohlprofil, an dessen inneren Wandabschnitt (31) Einsetzmuttern (33) angeordnet sind, nur eine Sicke, insbesondere in der Längsmittelachse (38) als Hohlprofil oder zwei Sicken (36) benachbart zum Eckbereich (37) verlaufen und zwischen den beiden Sicken (36), die Einsetzmuttern (33) vorgesehen sind.
  10. Hochregallager nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenwand (32) der Stütze (21) mit geschlossenem Hohlprofil ohne Einsetzmutter (33) eine Sicke (36) entlang einer Längsmittelachse (38) oder zwei Sicken (36) symmetrisch zur Längsmittelachse (38) aufweist.
  11. Stütze für einen Regalaufbau (12) eines Hochregallagers (11) bestehend aus mehreren übereinander angeordneten Lagerebenen (14), in denen nebeneinander angeordnete Lagerplätze (16) zur Aufnahme von Lagergut vorgesehen sind, wobei der Regalaufbau vertikal ausgerichtete Stützen (21) aufweist, die durch Längsauflagen und Horizontalstäbe (22, 24) miteinander verbunden sind, so dass vier Stützen, die mit zwei zumindest Längsauflagen und zwei Horizontalstäben (22, 26) verbunden sind, zumindest einen Lagerplatz (16) für zumindest ein Lagergut bilden, wobei die Längsauflage und Horizontalstäbe (22, 26) durch Schraubverbindungen (23) an der Stütze (21) im Knotenpunkt (28) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Seitenwand (32) der Stütze (21) im Knotenpunkt (28) zumindest eine Einsetzmutter (33) zur Befestigung der Längsauflagen oder des Horizontalstabs (22, 26) vorgesehen ist.
  12. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass diese als ein offenes Profil, insbesondere als ein C- oder U-Profil oder Flaschenprofil, ausgebildet ist, an dem die Einsetzmuttern (33) befestigt sind.
  13. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass dieses als geschlossenes Hohlprofil, insbesondere Sicken-Hohlprofil, ausgebildet ist, welches vorzugsweise einen rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitt aufweist.
  14. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) als ein geschlossenes Hohlprofil ausgebildet ist und dass vorzugsweise die Einsetzmuttern (33) die Einsetzmuttern (33) an einem inneren Wandabschnitt (31) der Seitenwand (32) des Hohlprofils der Stütze (21) angeordnet sowie an einem Lochrand einer Durchgangsbohrung (33) befestigt sind.
  15. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) aus einem warm- oder kaltgewalzten Bandstahl hergestellt ist.
  16. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei, vorzugsweise vier, Einsetzmuttern (33) an einem Knotenpunkt (28) zur Befestigung der Längsauflage oder des Horizontalstabs (22, 26) an der Stütze (21) vorgesehen sind, die mit einer Nulltoleranz zueinander und insbesondere zu benachbarten Knotenpunkten (28) in der Stütze (21) vorgesehen sind.
  17. Stütze nach Anspruch 11 oder nach dem Obergebriff des Anspruchs 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (21) ein geschlossenes Hohlprofil aufweist, welches an zumindest einer Seitenwand (32) zumindest eine in Längserstreckung der Stütze (21) verlaufende Sicke (36) aufweist, die vorzugsweise eine halbkreisförmige, V-förmige oder nutenförmige Kontur aufweist.
  18. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Seitenwand (32) der Stütze (21) mit einem geschlossenen Hohlprofil, an dessen inneren Wandabschnitt (31) Einsetzmuttern (33) angeordnet sind, eine Sicke (36) in der Längsmittelachse (38) der Seitenwand (32) der Stütze (21) oder zwei Sicken (36) benachbart zum Eckbereich (37) verlaufen und zwischen den beiden Sicken die Einsetzmuttern (33) vorgesehen sind.
  19. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenwand (32) der Stütze (21) mit geschlossenem Hohlprofil ohne Einsetzmutter (33) eine Sicke (36) entlang einer Längsmittelachse (38) oder zwei Sicken (36) symmetrisch zur Längsmittelachse (38) aufweist.
  20. Stütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsetzmutter (33) durch Clinchen, Verpressen oder Schweißen zur Durchgangsbohrung (43) befestigt ist.
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