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DE202009006536U1 - Bearbeitungsanlage - Google Patents

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DE202009006536U1
DE202009006536U1 DE200920006536 DE202009006536U DE202009006536U1 DE 202009006536 U1 DE202009006536 U1 DE 202009006536U1 DE 200920006536 DE200920006536 DE 200920006536 DE 202009006536 U DE202009006536 U DE 202009006536U DE 202009006536 U1 DE202009006536 U1 DE 202009006536U1
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workpieces
conveyor
storage device
processing
plant according
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DE200920006536
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Bargstedt Handlingsysteme GmbH
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Bargstedt Handlingsysteme GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G37/00Combinations of mechanical conveyors of the same kind, or of different kinds, of interest apart from their application in particular machines or use in particular manufacturing processes
    • B65G37/02Flow-sheets for conveyor combinations in warehouses, magazines or workshops

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Bearbeitungsanlage (100) zum Bearbeiten von Werkstücken (2), die bevorzugt zumindest teilweise aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoff oder dergleichen bestehen, mit
mindestens einer Bearbeitungsstation (50, 60, 70) zum Ausführen der Bearbeitung an den Werkstücken,
einer Fördereinrichtung (90) zum Fördern der Werkstücke von und zu der mindestens einen Bearbeitungsstation (50, 60, 70), wobei die Fördereinrichtung eingerichtet ist, Werkstücke mehrfach zu und von mindestens einer Bearbeitungsstation zu fördern, und
mindestens einer Speichervorrichtung (1), um auf der Fördereinrichtung geförderte Werkstücke zumindest vorübergehend zu speichern,
dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens eine Speichervorrichtung (1) derart in die Fördereinrichtung (90) eingebunden ist, dass sie von einer vorbestimmten Bearbeitungsstation (50, 60, 70) kommende Werkstücke zumindest vorübergehend speichern und über die Fördereinrichtung (90) wieder an die vorbestimmte Bearbeitungsstation (50, 60, 70) abgeben kann.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsanlage zum Bearbeiten von Werkstücken, die bevorzugt zumindest teilweise aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoff oder dergleichen bestehen, nach dem Oberbegriff an Anspruch 1.
  • Stand der Technik
  • Im Bereich der Bearbeitung plattenförmiger Werkstücke, wie beispielsweise in der Möbel- oder Bauelementeproduktion, besteht zunehmend Nachfrage nach kundenindividueller Fertigung („Stückzahl-1-Fertigung”). Hierbei werden die Werkstücke zunächst aus größeren Rohlingen herausgesägt, wobei sich die Werkstücke nach dem Zusägen zur Minimierung des Verschnitts in einer chaotischen Reihenfolge befinden.
  • Dieser ”chaotische” Werkstückstrom wird einer Weiterbearbeitung zugeführt, beispielsweise einer Bohr-, Fräs- oder Kantenbearbeitung in entsprechenden Bearbeitungsstationen. Um einen kontinuierlichen und voneinander unabhängigen Betrieb der einzelnen Bearbeitungsstationen zu ermöglichen, ist in der Förderstrecke zwischen benachbarten Bearbeitungsstationen jeweils ein Werkstückspeicher bzw. Puffer vorgesehen. In dem Werkstückspeicher werden die von der vorgelagerten Bearbeitungsstation kommenden Werkstücke zwischengespeichert und je nach Bedarf an die nachgelagerte Bearbeitungsstation abgegeben. Bei derartigen Werkstückspeichern kann es sich beispielsweise um Palettenspeicher, Fächerspeicher oder dergleichen handeln.
  • Die Bearbeitungsstationen sind meist dazu ausgelegt, bei einem Werkstückdurchlauf jeweils nur eine Seite (z. B. Schmalfläche) eines Werkstücks zu bearbeiten (z. B. Kante anzuleimen). daher ist es bei mehrseitig zu bearbeitenden Werkstücken erforderlich, die Werkstücke mehrfach durch die jeweilige Bearbeitungsstation durchlaufen zu lassen.
  • Zu diesem Zweck kann für die jeweilige Bearbeitungsstation eine Rückführstrecke vorgesehen sein, welche die in einer Bearbeitungsstation bearbeiteten Werkstücke zum Werkstückeinlauf der entsprechenden Bearbeitungsstation zurückführt. Obgleich sich dieser Ablauf in der Praxis bewährt hat, hat sich gezeigt, dass an Bearbeitungsstationen mit Rückführstrecke einen geringeren Teiledurchsatz und eine höhere Störungsanfälligkeit zeigen als vergleichbare Bearbeitungsstationen ohne Rückführstrecke. Dies kann Teiledurchsatz und Betriebszuverlässigkeit der gesamten Anlage beeinträchtigen.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bearbeitungsanlage der eingangs genannten Art bereit zu stellen, die einen hohen Teiledurchsatz und eine hohe Betriebszuverlässigkeit ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Bearbeitungsanlage nach Anspruch 1 gelöst. Besonders bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, das Werkstückhandling in der Bearbeitungsanlage mit einfachen Mitteln zu entzerren. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass bei einer gattungsgemäßen Bearbeitungsanlage die mindestens eine Speichervorrichtung derart in die Fördereinrichtung eingebunden ist, dass sie von einer vorbestimmten Bearbeitungsstation kommende Werkstücke zumindest vorübergehend speichern und über die Fördereinrichtung wieder an die vorbestimmte Bearbeitungsstation abgeben kann.
  • Auf diese Weise lässt sich ein grundlegend veränderter Werkstückfluss erzielen, da die Versorgung der Bearbeitungsstationen mit Werkstücken auch bei verzweigten Förderwegen mit Rückführungen oder dergleichen gezielt gesteuert werden kann. So ermöglicht die erfindungsgemäße Anordnung der Speichervorrichtung, der Betrieb der Bearbeitungsstationen von dem Förderbetrieb der Fördereinrichtung im Bereich verzeigter Förderwege zu entkoppeln. Hierdurch kann die entsprechende Bearbeitungsstation mit einem kontinuierlichen Teilestrom versorgt werden, so dass sich ein hohe Teiledurchsatz und eine geringe Störungsanfälligkeit ergeben.
  • Dabei ist zu beachten, dass sich diese erfindungsgemäßen Vorteile mit einem geringen konstruktiven Aufwand erzielen lassen, da sich die in den bekannten Bearbeitungsanlagen vorhandenen Speichervorrichtungen relativ leicht erfindungsgemäß anordnen lassen, ohne dass sie ihre ursprüngliche Funktion verlieren, beispielsweise indem eine Speichervorrichtung an einen Verzweigungspunkt der Fördereinrichtung verschoben wird.
  • Die Fördereinrichtung kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung auf unterschiedlichste Art und Weise ausgebildet sein, um die von einer vorbestimmten Bearbeitungsstation kommenden Werkstücke wieder an diese zurückzuführen. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Speichervorrichtung in mindestens einen Schleifenabschnitt der Fördereinrichtung eingebunden ist, der von und zu mindestens einer Bearbeitungsstation führt. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „Schleifenabschnitt” sowohl eine in einer horizontalen Ebene liegende Schleife als auch eine vertikal verlaufende Schleife (übereinander liegende Förderebenen) oder dergleichen umfasst. Durch diese Schleife wird eine besonders zügige und kontinuierliche Rückführung der Werkstücke zu der jeweiligen Bearbeitungsstation ermöglicht.
  • Alternativ oder zusätzlich ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Speichervorrichtung in mindestens einen bidirektionalen Abschnitt der Fördereinrichtung eingebunden ist der von und zu mindestens einer Bearbeitungsstation führt. Unter einem „bidirektionalen Abschnitt” ist ein Förderabschnitt zu verstehen, der in der Lage ist, Werkstücke in zwei unterschiedlichen Richtungen zu fördern. Der wesentliche Vorteil eines bidirektionalen Abschnitts besteht darin, dass deutlich weniger Förderstrecke benötigt wird als beispielsweise bei einer Schleife. Dabei bietet sich ein bidirektionaler Abschnitt vor allem zur Anbindung von Bearbeitungsstationen an, in denen nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Werkstücken bearbeitet werden muss.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die mindestens eine Speichervorrichtung eingerichtet ist, zumindest einige der die jeweilige Speichervorrichtung durchlaufenden Werkstücke in ihrer Reihenfolge zu sortieren. Hierdurch lassen sich beispielsweise Rüst- oder Einstellzeiten sowie Fehlerquellen in den jeweiligen Bearbeitungsstationen minimieren, da die Eigenschaften (z. B. Abmessungen) aufeinanderfolgender Werkstücke ggf. weniger stark schwanken. Auf diese Weise lässt sich der Teiledurchsatz weiter erhöhen und die Störungsanfälligkeit vermindern. Ferner lässt sich der Teilestrom in Hinblick auf einen abschließenden Verpackungs- oder Montagevorgang (ggf. stufenweise) sortieren, so dass auf einen zusätzlichen, abschließenden Sortiervorgang verzichtet werden kann (bzw. der abschließende Sortiervorgang deutlich vereinfacht wird).
  • Die Speichervorrichtung kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung auf unterschiedlichste Art und Weise ausgestaltet sein, beispielsweise auch als Igelspeicher, Palettenlager oder dergleichen. Um jedoch eine leistungsfähige, Platz sparende und variable Speichervorrichtung zu ermöglichen, ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass mindestens eine Speichervorrichtung als Vertikalsortierspeicher ausgebildet ist, umfassend eine Einfördereinrichtung zum Einfördern und Bereithalten von Werkstücken, eine Ausfördereinrichtung zum Ausfördern und Werkstücken, eine Speichereinrichtung, die eine Mehrzahl von auf unterschiedlichen Ebenen angeordneten Speicherabschnitten aufweist, und eine Hubeinrichtung zum Bewegen von Werkstücken zwischen der Einfördereinrichtung und der Speichereinrichtung sowie zwischen der Speichereinrichtung und der Ausfördereinrichtung.
  • Dabei ist es besonders bevorzugt, dass die Einfördereinrichtung mindestens zwei Einförderebenen aufweist, auf denen sie Werkstücke einfördern und/oder bereithalten kann. Auf diese Weise wird es möglich, die Werkstücke bereits beim Einfördern in zwei oder mehr Stränge bzw. Gruppen aufzuteilen, und zwar unter Berücksichtigung der gewünschten Reihenfolge der Werkstücke bzw. unter Berücksichtigung der Attribute der Werkstücke wie insbesondere deren Geometrie. Diese Stränge können dann in kleineren oder größeren Gruppen mittels der Hubeinrichtung in den Speicherabschnitten der Speichereinrichtung abgelegt werden. Dies kann durch die gruppenweise Handhabung einfach und zügig bzw. mit hoher Kapazität erfolgen. Im Ergebnis liegen die Werkstücke bereits gruppenweise in einer bestimmten Reihenfolge in der Speichereinrichtung, so dass auch ein gruppenweiser und somit einfacher und zügiger Ausfördervorgang durchgeführt werden kann.
  • Diese Vorteile lassen sich mit einfachen Speichervorrichtungen nicht realisieren, da beispielsweise bei lagenweisem Umsetzen der Werkstücke in und aus der Speichereinrichtung keine bestimmte Reihenfolge erzeugt werden kann, während bei einem einzelnen Umsetzen der Werkstücke die heutigen Kapazitätsanforderungen, die beispielsweise für die Einbindung der Speichervorrichtung in die Bearbeitungsanlage benötigt werden, nicht erfüllt werden können.
  • Die Ausgestaltung der Einfördereinrichtung mit mehreren Einförderebenen kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Einfördereinrichtung mindestens zwei Einförderflächentransporte aufweist, beispielsweise in der Form von Rollenbahnen, Transportriemen oder dergleichen. Hierdurch ergibt sich ein besonderes kontinuierlicher und störungsfreier Betrieb und eine klare Aufteilung der Einförderebenen in separate Stränge. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass die Einförderflächentransporte unabhängig voneinander betrieben werden können, sodass sich besonders vielfältige und präzise Möglichkeiten ergeben, die Werkstücke bereits möglichst weitgehend auf den Einförderflächentransporten in die gewünschte Sortierreihenfolge zu bringen.
  • Innerhalb dieses Konzepts ist es gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Speichervorrichtung ferner eine Weicheneinheit aufweist, die eingerichtet ist, von einer vorgelagerten Fördereinrichtung kommende Werkstücke einem der Einförderflächentransporte zuzufördern. Hierdurch ergibt sich eine zielgenaue und effektive Zuordnung und Sortierung der Werkstücke bei einfacher Konstruktion und hoher Zuverlässigkeit.
  • Alternativ oder zusätzlich zu einem Vorsehen mehrerer Einförderflächentransporte ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Speichereinrichtung mindestens ein Aushebeelement aufweist, das eingerichtet ist, mindestens ein Werkstück von einer ersten Einförderebene anzuheben und in einer zweiten Einförderebene bereitzuhalten. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Speichervorrichtung mit einem einzelnen Einförder-Flächentransport (bzw. einer verminderten Anzahl von Einförderflächentransporten) aus, da das mindestens eine Aushebeelement eine zusätzliche Einförderebene zum Bereithalten von Werkstücken ermöglicht, ohne selbst ein aktives Einförderelement zu sein. Hierdurch lassen sich die oben diskutierten, erfindungsgemäßen Vorteile mit besonders einfacher und kompakter Konstruktion sowie hoher Variabilität verwirklichen. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft auch mindestens ein Aushebeelement im Bereich der Ausfördereinrichtung angeordnet sein kann.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann der Speichervorrichtung nicht nur eine Zwischenspeicher- und gegebenenfalls Sortierfunktion kommen, sondern die Speichervorrichtung kann auch als Knotenpunkt und Verteilzentrum für die gesamte oder wesentliche Teile der Bearbeitungsanlage dienen. Vor diesem Hintergrund ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Speichervorrichtung über die Fördervorrichtung mit mindestens zwei Bearbeitungsstationen verbunden ist. Unter „verbunden” wird dabei eine unmittelbare Verbindung verstanden, bei der keine andere Bearbeitungsstation zwischengeschaltet ist. Hierdurch ergeben sich völlig neue Möglichkeiten, den Teilefluss und die Defragmentierung der Teile in einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage zu organisieren. Dies führt im Ergebnis zu einer leistungsfähigen und flexiblen Bearbeitungsanlage mit einfacher Konstruktion. Dabei ist zu beachten, dass bei diesem Konzept auch deutlich mehr als zwei Bearbeitungsstationen an eine oder mehrere gemeinsame Speichervorrichtung(en) angebunden werden können.
  • Die Speichervorrichtung kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise eingerichtet sein, Einzelwerkstücke in entsprechenden Ablageplätzen aufzunehmen. Um jedoch die Speicherkapazität zu optimieren und für manche Anwendungsfälle die Zugriffsgeschwindigkeit auf die Speichervorrichtung zu erhöhen, ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Speichervorrichtung eingerichtet ist, zu Gruppen, insbesondere Stapeln zusammengefasster Werkstücke aufzunehmen.
  • In diesem Zusammenhang ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Bearbeitungsanlage ferner mindestens eine Umgruppiervorrichtung, insbesondere Umstapelvorrichtung aufweist, die eingerichtet ist, einzelne Werkstücke zu Gruppen, insbesondere Stapeln, zusammenzufassen und/oder Gruppen, insbesondere Stapel, von Werkstücken zu vereinzeln. Hierdurch lässt sich eine hohe Speicherkapazität und ein schneller Zugriff auf eine zur Aufnahme von Stapeln ausgelegte Speichervorrichtung mit einer Einzelbearbeitung von Werkstücken in den jeweiligen Bearbeitungsstationen effizient verknüpfen.
  • Dabei lässt sich die Umgruppiervorrichtung im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft an unterschiedlichen Stellen der Bearbeitungsanlage integrieren. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass mindestens eine Umgruppiervorrichtung zwischen der mindestens einen Speichervorrichtung und einer vorgelagerten Bearbeitungsstation oder Werkstückzufuhr angeordnet ist. Alternativ oder zusätzlich ist es ebenso vorteilhaft, dass mindestens eine Umgruppiervorrichtung zwischen der mindestens einen Speichervorrichtung und der Fördervorrichtung angeordnet ist. In beiden Fällen ergibt sich eine vorteilhafte Kombination von Werkstückeinzelbearbeitung und Werkstückstapelspeicherung, ohne dass dies den Bearbeitungsablauf in der Maschine behindert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt schematisch eine Draufsicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage;
  • 2 zeigt schematisch eine Frontansicht einer Speichervorrichtung, die bei der in 1 gezeigten Bearbeitungsanlage zum Einsatz kommt;
  • 3 zeigt schematisch eine Seitenansicht der in 2 gezeigten Speichervorrichtung;
  • 4 zeigt schematisch eine teilweise Frontansicht einer weiteren beispielhaften Ausgestaltung der Speichervorrichtung;
  • 5 zeigt schematisch eine Draufsicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage;
  • 6 zeigt schematisch eine Draufsicht (6a) bzw. teilweise Seitenansicht (6b) einer dritten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage;
  • 7 zeigt schematisch eine Draufsicht einer vierten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage.
  • Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend ausführlich unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
  • Eine Bearbeitungsanlage 100 als bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist schematisch in 1 in einer Draufsicht dargestellt. Die Bearbeitungsanlage 100 dient zum Bearbeiten bevorzugt plattenförmiger Werkstücke 2, bei denen es sich beispielsweise um Werkstücke für die Möbel- oder Bauelementeindustrie handeln kann und die beispielsweise aus Holz-, Holzwerkstoffen, Kunststoff oder dergleichen bestehen können.
  • Die Bearbeitungsanlage 100 umfasst in der vorliegenden Ausführungsform eine Bearbeitungsstation 50 zum Ausführen einer Bearbeitung an den Werkstücken. Dabei kann die Bearbeitungsstation 50 beispielsweise ausgewählt sein aus einer Station zur spanenden Bearbeitung, wie insbesondere Sägen, Bohren, Fräsen und dergleichen, einer Station zur Oberflächenveredelung, wie insbesondere Beschichten, beispielsweise Kaschieren, Kantenanleimen, Lackieren, Bedrucken und dergleichen, und nach Bedarf auch vielfältigen anderen Stationen.
  • Ferner umfasst die Bearbeitungsanlage 100 eine Fördereinrichtung 90 zum Fördern der Werkstücke von und zu der Bearbeitungsstation 50, die beispielsweise durch einen Rollenförderer, einen Riemenförderer, ein Förderband oder dergleichen gebildet sein kann. In der vorliegenden Ausführungsform enthält die Fördereinrichtung 90 einen Schleifenabschnitt 92, der derart angeordnet ist, um von der Bearbeitungsstation 50 ausgegebene Werkstücke wieder an den Werkstückeinlauf der Bearbeitungsstation 50 zu fördern.
  • In diesem Schleifenabschnitt 92 ist in der vorliegenden Ausführungsform eine Speichervorrichtung 1 eingebunden, sodass die Speichervorrichtung 1 von der Bearbeitungsstation 50 kommende Werkstücke zumindest vorübergehend speichern und über die Fördereinrichtung wieder an die Bearbeitungsstation 50 abgeben kann.
  • Eine beispielhafte Ausführungsform einer Speichervorrichtung 1 für die erfindungsgemäße Bearbeitungsanlage ist schematisch in den 3 und 4 dargestellt.
  • Die Speichervorrichtung 1 besitzt zunächst eine Einfördereinrichtung 10 zum Einfördern und Bereithalten der Werkstücke 2, die in der vorliegenden Ausführungsform zwei Einförderflächentransporte 12, 14 aufweist. Die Einförderflächentransporte 12, 14 sind dabei als angetriebene Rollenbahnen ausgeführt, obgleich auch andersartige Konstruktionen wie beispielsweise Riemenförderer oder dergleichen zum Einsatz kommen können. Dabei sind die Einförderflächentransporte 12, 14 unabhängig voneinander betreibbar.
  • Stromaufwärts der Einförderflächentransporte 12, 14 ist eine Weicheneinheit 18 angeordnet, die eingerichtet ist, von der vorgelagerten Fördereinrichtung 90 kommende Werkstücke 2 einem der Einförderflächentransporte 12, 14 zuzufördern. Dabei kann die Weiche 18 im einfachsten Falle durch eine vertikal verfahrbare Förderrolle ausgestaltet sein.
  • Darüber hinaus besitzt die Speichervorrichtung 1 eine Ausfördereinrichtung 20 zum Ausfördern von Werkstücken, die in der vorliegenden Ausführungsform ebenfalls als Rollenbahn 22 ausgebildet ist.
  • Wie in 3 am besten zu erkennen ist, weist die Speichervorrichtung 1 oberhalb der Rollenbahnen 12, 14, 22 eine Speichereinrichtung 30 auf, die durch eine Mehrzahl übereinander angeordneter Speicherabschnitte 32 gebildet ist. Die Ausbildung der Speicherabschnitte 32 ist in 3 am besten zu erkennen, die eine Mehrzahl „fliegend” aufgehängter bzw. auskragender Stäbe 34 zeigt, auf denen die jeweiligen Werkstücke abgelegt werden können.
  • Weiterhin besitzt die erfindungsgemäße Speichereinrichtung 1 eine Hubeinrichtung 40 zum Bewegen der Werkstücke 2 zwischen den Einförderflächentransporten 12, 14 und den Speicherfächern 32 sowie zwischen den Speicherfächern 32 und dem Ausförderflächentransport 22. Die Hubeinrichtung 40 weist in der vorliegenden Ausführungsform eine Mehrzahl vertikal verfahrbarer Schlitten 44 auf, die jeweils mehrere stabförmige Hubelemente 42 aufweisen, sodass sich eine rechenartige Einheit ergibt. Durch die rechenartige Ausgestaltung können die Hubelemente 42 zwischen den Ablagestäbe 34 hindurch greifen, um beispielsweise Werkstücke aufzunehmen oder abzulegen.
  • Darüber hinaus sind die Hubelemente 42, wie in 3 angedeutet, in ihrer Erstreckungsrichtung (von links nach rechts in 2) gegenüber dem Schlitten 44 verfahrbar, was ebenfalls dazu dient, Werkstücke aufzunehmen und abzulegen.
  • Die Speichereinrichtung 30 ist in der vorliegenden Ausführungsform durch mehrere nebeneinander angeordnete Module 30' gebildet, wobei jedem Modul mindestens ein Hubelement 42 zuordnet ist (vgl. 3). Ferner ist die Speichervorrichtung in der vorliegenden Ausführungsform, wie in 1 am besten zu erkennen ist, als Doppelspeicher ausgeführt, der von zwei gegenüberliegenden Seiten mit Werkstücke beschickt werden kann. Zu diesem Zweck ist eine zusätzliche erfindungsgemäße Speichervorrichtung 1' vorgesehen, die in 3 gestrichelt dargestellt ist.
  • Der Betrieb der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage 100 vollzieht sich beispielsweise wie folgt. Plattenförmige Werkstücke 2 werden beispielsweise in der Sägestation 4 aus einer großformatigen Rohplatte zugeschnitten und als „chaotischer” Werkstückstrom auf der Fördereinrichtung 90 zugeführt. Ferner wird in einer nicht näher gezeigten Steuereinrichtung eine gewünschte Sortierreihenfolge der Werkstücke 2 festgelegt, die sich beispielsweise aus gewünschten Verpackungschargen, Montagereihenfolgen, Kundenanforderungen oder dergleichen ergibt. Ferner kann sich die Sortierreihenfolge in bestimmten Abschnitten der Bearbeitungsanlage auch (d. h. ggf. zusätzlich zu den obigen Anforderungen) an einem optimierten Betrieb der Bearbeitungsstationen orientieren.
  • Unter Berücksichtigung der gewünschten Sortierreihenfolge werden die auf der Fördereinrichtung 90 an der ersten Speichervorrichtung 1 ankommenden Werkstücke 2 unter Zuhilfenahme der Weiche 18 entweder dem Einförderflächentransport 12 oder dem Einförderflächentransport 14 zugewiesen und auf diesen in die Speichervorrichtung 1 eingefördert und dort bereitgehalten. Durch diesen Sortiervorgang kann bereits eine gruppenweise Vorsortierung der jeweiligen Werkstücke in die gewünschte Sortierreihenfolge erfolgen. Dabei ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich, auch drei oder mehr Einförderflächentransporte vorzusehen, um einen verbesserten Sortiergrad zu erzielen.
  • Sobald eine gewünschte bzw. von der Steuereinrichtung auf der Grundlage der gewünschten Sortierreihenfolge festgelegte Werkstückgruppe auf einem der Einförderflächentransporte 12, 14 bereitgestellt ist, wird diese von der Hubeinrichtung 40 aufgenommen und in der Speichereinrichtung 30 abgelegt. Simultan hierzu werden weitere Werkstücke 2 eingefördert, sodass Hubeinrichtung 40 und Einfördereinrichtung 10 quasi-kontinuierlich und parallel zueinander arbeiten können. Ebenfalls simultan hierzu kann auch ein Ausfördern von in der Speichereinrichtung 30 gespeicherten Werkstücken bzw. bevorzugt Werkstückgruppen erfolgen. Hierzu kommt ebenfalls die Hubeinrichtung 40 zum Einsatz, die Werkstücke aus der Speichereinrichtung 30 aufnimmt und diese auf der Ausfördereinrichtung 20 ablegt, und zwar derart, dass die Werkstücke 2 auf der Ausfördereinrichtung 20 in der gewünschten und von der Steuereinrichtung festgelegten Sortierreihenfolge angeordnet sind und an die Fördereinrichtung 90 abgegeben werden können.
  • Die beschriebenen Vorgänge des Einförderns, Umsetzens von der Einfördereinrichtung in die Speichereinrichtung sowie von der Speichereinrichtung auf die Ausfördervorrichtung und Ausförderns wiederholen sich kontinuierlich und, soweit möglich und erforderlich, auch simultan. Auf diese Weise dient die erfindungsgemäße Speichervorrichtung sowohl als Puffer als auch als Sortieranordnung.
  • Die von der ersten Speichervorrichtung 1 ausgegebenen Werkstücke bzw. Werkstückgruppen werden mittels der Fördereinrichtung 90 zu der Bearbeitungsstation 50 gefördert und dort bearbeitet, beispielsweise an einer Schmalfläche mit einer Kante versehen.
  • Anschließend werden die Werkstücke der zweiten Speichervorrichtung 1 zugefördert. In der zweiten Speichervorrichtung 1 können gleiche bzw. entsprechende Vorgänge ausgeführt werden, wie sie vorstehend für die erste Speichervorrichtung beschrieben wurden. In Abhängigkeit von den Sortieranforderungen ist es jedoch ebenso möglich, dass die zweite Speichervorrichtung 1 (ggf. vorübergehend) lediglich als Speicher ohne Sortierfunktion dient. Dies gilt entsprechend auch für die erste Speichervorrichtung.
  • Die von der zweiten Speichervorrichtung 1 ausgegebenen Werkstücke bzw. Werkstückgruppen werden mittels der Fördereinrichtung 90 wieder zu der ersten Bearbeitungsstation 50 gefördert und dort erneut bearbeitet. Dabei können die Werkstücke beispielsweise an einer anderen Oberfläche bearbeitet werden als im vorherigen Durchlauf. Dementsprechend kann sich die Anzahl der erforderlichen Durchläufe beispielsweise nach der Anzahl der zu beschichtenden Oberflächen richten.
  • Abschließend werden die Werkstücke in der gewünschten Reihenfolge an eine nachgelagerte Verpackungs- bzw. Montagestation 70 ausgegeben und dort entsprechend verarbeitet.
  • Eine teilweise Frontansicht einer zweiten beispielhaften Ausgestaltung der Speichervorrichtung 1 ist in 5 schematisch dargestellt. Diese unterscheidet sich von der vorstehend diskutierten Ausgestaltung dadurch, dass sie zusätzlich Aushebeelemente 16 und 24 aufweist, die eingerichtet sind, mindestens ein Werkstück 2 von der Rollenbahn 14 bzw. 22 anzuheben und in einer darüber liegenden Ein- bzw. Ausförderebene bereitzuhalten. Auf diese Weise kann die Speichereinrichtung mit einer zusätzlichen Sortierebene ausgestattet werden, welche im Hinblick auf die Sortierfunktion die gleiche Wirkung besitzt wie eine zusätzliche Fördereinrichtung, und das bei einfacher und kompakter Bauweise. Dabei ist es im Rahmen der Erfindung ebenso möglich, obgleich in 5 nicht gezeigt, die gesamte Rollenbahn 12 wegzulassen und stattdessen nur mindestens ein Aushebeelement 16 vorzusehen.
  • Der Betrieb der zweiten beispielhaften Ausgestaltung der Speichervorrichtung 1 entspricht prinzipiell demjenigen der ersten beispielhaften Ausgestaltung, wobei die Aushebeelemente 16 bzw. 24 keine Weichen oder dergleichen benötigen. Vielmehr sind die Aushebeelemente 16 bzw. 24 vertikal verfahrbar, sodass sie in der Abhängigkeit von der gewünschten Sortierreihenfolge und den Anweisungen der nicht gezeigten Steuereinrichtung Werkstücke von der zugeordneten Rollenbahn 14 bzw. 22 aufnehmen und in eine darüber liegende Ebene anheben können. In dieser Ebene können die Werktücke 2 auf den Aushebeelementen 16 bzw. 24 bereitgehalten werden, damit die Hubeinrichtung 40 Werktücke aufnehmen oder ablegen kann. Alternativ ist es ebenso möglich, dass die Aushebeelemente 16 bzw. 24 die Werkstücke 2 nur vorübergehend anheben, bis ein oder mehrere Werkstücke darunter hindurch passiert sind und anschließend die auf den Aushebeelementen 16 bzw. 24 liegenden Werkstücke wieder auf der zugeordneten Rollenbahn 14, 22 abzulegen.
  • Eine zweite bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage 100 ist in 5 schematisch in einer Draufsicht gezeigt. Diese unterscheidet sich in der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform primär dadurch, dass die beiden in 1 gezeigten Speichervorrichtungen 1 zu einer einzigen Speichervorrichtung 1 zusammengefasst sind, wobei die Speichervorrichtung 1 in diesem Falle an dem Kreuzungspunkt der Fördereinrichtung 90 vorgesehen ist, an welchem der Schleifenabschnitt 92 wieder auf den Hauptstrang der Fördereinrichtung 90 trifft. Hierdurch kann die Speichervorrichtung 1 eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich einerseits die von der vorgelagerten Säge- bzw. Abstapelvorrichtung 4 kommenden Werkstücke Puffern, sortieren und der Bearbeitungsstation 50 zuführen, und andererseits die von der Bearbeitungsstation 50 bearbeiteten und ausgegebenen Werkstücke ebenfalls Puffern, gegebenenfalls sortieren und wiederum der Bearbeitungsstation 50 zuführen.
  • Eine dritte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage 100 ist in 6 schematisch in einer Draufsicht (6a) bzw. teilweisen Seitenansicht (6b) dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist die Speichervorrichtung 1 nicht nur in eine Schleife 92 der Fördereinrichtung eingebunden, sondern dient gewissermaßen als Knotenpunkt zur Versorgung mehrerer Bearbeitungsstationen. Genauer gesagt umfasst die Bearbeitungsanlage in der vorliegenden Ausführungsform zwei Bearbeitungsstationen 50 und 60, die wiederum die bereits oben beispielhaft beschriebenen Bearbeitungsarten durchführen können, beispielsweise ein Kantenanleimen in der Bearbeitungsstation 50 und eine spanende Bearbeitung in der Bearbeitungsstation 60. Dabei steht die Bearbeitungsstation 60 über einen bidirektionalen Abschnitt 94 der Fördereinrichtung 90 mit der Speichervorrichtung 1 in Verbindung. Ferner umfasst die Bearbeitungsanlage 100 in der vorliegenden Ausführungsform eine Abstapelvorrichtung 80, die eingerichtet ist, Werkstücke von angelieferten Werkstückstapeln 2' zu vereinzeln und auf einem Beschickungsabschnitt 96 der Fördervorrichtung 90 abzulegen, auf welche die Werkstücke in die Speichervorrichtung 1 zugeführt werden.
  • Der Betrieb der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage 100 vollzieht sich in der dritten Ausführungsform beispielsweise wie folgt. In Stapeln 2' angelieferte Werkstücke 2 werden mittels der Abstapelvorrichtung 80 aufgenommen und auf dem Einförderabschnitt 96 der Fördereinrichtung 90 abgelegt. Die Werkstücke 92 werden in die Speichervorrichtung 1 eingefördert und dort gegebenenfalls zwischengespeichert und/oder sortiert. Anschließend werden die Werkstücke 2 mittels der Fördereinrichtung 90 über den Schleifenabschnitt 92 der Bearbeitungsstation 50 zugeführt und dort bearbeitet. Nach der Bearbeitung werden die Werkstücke in die Speichervorrichtung 1 weitergefördert und dort gegebenenfalls zwischengespeichert und/oder sortiert oder auch direkt weitergefördert. Das Weiterfördern kann je nach Bearbeitungsanforderung erneut an die Bearbeitungsstation 50 oder gegebenenfalls auch über den bidirektionalen Förderabschnitt 94 an die Bearbeitungsstation 60 erfolgen. Diese Fördervorgänge können nach Bedarf beliebig oft wiederholt werden, bis die gewünschten Bearbeitungen an den Werkstücken 2 ausgeführt wurden.
  • Abschließend werden die Werkstücke über die Fördereinrichtung 90 – gegebenenfalls nach abschließendem Sortieren in der Speichervorrichtung 1 – an eine nachgelagerte Verpackungs- oder Montagestation 70 gegeben und dort entsprechend verarbeitet.
  • Eine vierte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage 100 ist in 7 schematisch in einer Draufsicht gezeigt. Diese Ausführungsform zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Werkstücke als Stapel in der Speichervorrichtung 1 gespeichert werden. Zu diesem Zweck weist die Bearbeitungsanlage 100 in der vorliegenden Ausführungsform zwei Umstapelvorrichtungen 80 auf, wobei eine erste Umstapelvorrichtung 80 zwischen der Speichervorrichtung 1 und einer vorgelagerten Bearbeitungsstation 4 (z. B. einer Aufteilsäge) gelegen ist (links in 1), während die andere Umstapelvorrichtung 80 zwischen der Speichervorrichtung 1 und der Fördervorrichtung 90 angeordnet ist (rechts in 7). Dabei ist die seitens der vorgelagerten Bearbeitungsstation 4 gelegene Umstapelvorrichtung 80 dazu ausgelegt, einzelne, von der vorgelagerten Bearbeitungsstation 4 kommende Werkstücke unter Berücksichtigung ihrer Attribute (insbesondere Geometrie) zu Stapeln zusammenzufassen, während die stromabwärts gelegene Umstapelvorrichtung 80 eingerichtet ist, die als Stapel aus der Speichervorrichtung 1 kommenden Werkstücke 2 zu vereinzeln und auf der Fördereinrichtung 90 abzulegen.
  • Die Fördereinrichtung 90 in der vorliegenden Ausführungsform 1 wiederum mit zwei Bearbeitungsstationen 50 und 60 sowie einer nachgelagerten Verpackungs- bzw. Montagestation 70 verbunden. Ferner können in den Bearbeitungsstationen 50 und 60 bearbeitete Werkstücke mittels der Fördereinrichtung 90 wieder zu der Umstapelvorrichtung 80 gefördert werden, um in der Speichervorrichtung 1 eingespeichert zu werden.
  • Insgesamt ist zu beachten, dass die Anzahl der Bearbeitungsstationen im Rahmen der Erfindung nicht beschränkt ist, und dass auch eine größere oder geringe Anzahl an Bearbeitungsstationen zum Einsatz kommen kann.
  • Der Betrieb der erfindungsgemäßen Bearbeitungsanlage 100 vollzieht sich in der vorliegenden Ausführungsform beispielsweise wie folgt. In der vorgelagerten Bearbeitungsstation/Aufteilsäge 4 erstellte Werkstücke 2 werden in der stromaufwärts gelegenen Umstapelvorrichtung 80 anhand ihrer Attribute zu einem oder mehreren Stapeln aufgestapelt und dann stapelweise in die Speichervorrichtung 1 eingespeichert. Je nach Bedarf werden die Werkstücke 2 dann stapelweise aus der Speichervorrichtung 1 entnommen und in der stromabwärts gelegenen Umstapelvorrichtung 80 vereinzelt, um diese so der Fördereinrichtung 90 zuzuführen.
  • Die Werkstücke 2 werden mittels der Fördereinrichtung 90 der Bearbeitungsstation 50 zugeführt und dort bearbeitet. Anschließend können die Werkstücke über die Fördereinrichtung 90 der stromaufwärts gelegenen Umstapelvorrichtung 80 zugeführt werden, um in die Speichervorrichtung 1 eingespeichert zu werden. Im Zuge dieser Bewegungen können auch Sortiervorgänge in der Speichervorrichtung 1 stattfinden. Diese Vorgänge werden durch eine nicht gezeigte Steuereinrichtung gesteuert, in der die verschiedenen Bewegungs- und Sortiervorgänge sowohl anhand der Maschinen- und Werkstückparameter als auch anhand der abschließend gewünschten Sortierreihenfolge gesteuert werden.
  • Abschließend werden die in den Bearbeitungsstationen 50 und 60 bearbeiteten Werkstücke über die Fördereinrichtung 90 an die nachgelagerte Verpackungs- bzw. Montagestation 70 abgegeben und dort entsprechend verarbeitet.

Claims (12)

  1. Bearbeitungsanlage (100) zum Bearbeiten von Werkstücken (2), die bevorzugt zumindest teilweise aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoff oder dergleichen bestehen, mit mindestens einer Bearbeitungsstation (50, 60, 70) zum Ausführen der Bearbeitung an den Werkstücken, einer Fördereinrichtung (90) zum Fördern der Werkstücke von und zu der mindestens einen Bearbeitungsstation (50, 60, 70), wobei die Fördereinrichtung eingerichtet ist, Werkstücke mehrfach zu und von mindestens einer Bearbeitungsstation zu fördern, und mindestens einer Speichervorrichtung (1), um auf der Fördereinrichtung geförderte Werkstücke zumindest vorübergehend zu speichern, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Speichervorrichtung (1) derart in die Fördereinrichtung (90) eingebunden ist, dass sie von einer vorbestimmten Bearbeitungsstation (50, 60, 70) kommende Werkstücke zumindest vorübergehend speichern und über die Fördereinrichtung (90) wieder an die vorbestimmte Bearbeitungsstation (50, 60, 70) abgeben kann.
  2. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichervorrichtung (1) in mindestens einen Schleifenabschnitt (92) der Fördereinrichtung (90) eingebunden ist, der von und zu mindestens einer Bearbeitungsstation (50, 60, 70) führt.
  3. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichervorrichtung (1) in mindestens einen bidirektionalen Abschnitt (94) der Fördereinrichtung (90) eingebunden ist, der von und zu mindestens einer Bearbeitungsstation (50, 60, 70) führt.
  4. Bearbeitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Speichervorrichtung (1) eingerichtet ist, zumindest einige der die jeweilige Speichervorrichtung (1) durchlaufenden Werkstücke (2) in ihrer Reihenfolge zu sortieren.
  5. Bearbeitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Speichervorrichtung (1) als Vertikalsortierspeicher ausgebildet ist, der aufweist: eine Einfördereinrichtung (10) zum Einfördern und Bereithalten von Werkstücken (2), eine Ausfördereinrichtung (20) zum Ausfördern von Werkstücken (20), eine Speichereinrichtung (30), die eine Mehrzahl von auf unterschiedlichen Ebenen angeordneten Speicherabschnitten (32) aufweist, und eine Hubeinrichtung (40) zum Bewegen von Werkstücken (2) zwischen der Einfördereinrichtung (10) und der Speichereinrichtung (30) sowie zwischen der Speichereinrichtung (30) und der Ausfördereinrichtung (20).
  6. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfördereinrichtung (10) mindestens zwei Einförderebenen (12, 14, 16) aufweist, auf denen sie Werkstücke (2) einfördern und/oder bereithalten kann.
  7. Bearbeitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichervorrichtung (1) über die Fördervorrichtung (90) mit mindestens zwei Bearbeitungsstationen (50, 60, 70) verbunden ist.
  8. Bearbeitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichervorrichtung (1) eingerichtet ist, zu Gruppen, insbesondere Stapeln zusammengefasste Werkstücke (2) aufzunehmen.
  9. Bearbeitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner mindestens eine Umgruppiervorrichtung (80), insbesondere Umstapelvorrichtung aufweist, die eingerichtet ist, einzelne Werkstücke (2) zu Gruppen, insbesondere Stapeln, zusammenzufassen und/oder Gruppen, insbesondere Stapel, von Werkstücken zu vereinzeln.
  10. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Umgruppiervorrichtung (80) zwischen der mindestens einen Speichervorrichtung (1) und einer vorgelagerten Bearbeitungsstation (4) oder Werkstückzufuhr angeordnet ist.
  11. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Umgruppiervorrichtung (80) zwischen der mindestens einen Speichervorrichtung (1) und der Fördervorrichtung (90) angeordnet ist.
  12. Bearbeitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstationen ausgewählt sind aus Stationen zur spanenden Bearbeitung (50), wie insbesondere Sägen, Bohren, Fräsen und dergleichen, Stationen zur Oberflächenveredelung (60), wie insbesondere Beschichten, beispielsweise Kaschieren, Kantenanleimen, Lackieren, Bedrucken und dergleichen, Stationen zur Montage (70) und Stationen zum Verpacken (70).
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