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DE202008013063U1 - Vorrichtung umfassend einen illuminierbaren Bereich - Google Patents

Vorrichtung umfassend einen illuminierbaren Bereich Download PDF

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DE202008013063U1
DE202008013063U1 DE200820013063 DE202008013063U DE202008013063U1 DE 202008013063 U1 DE202008013063 U1 DE 202008013063U1 DE 200820013063 DE200820013063 DE 200820013063 DE 202008013063 U DE202008013063 U DE 202008013063U DE 202008013063 U1 DE202008013063 U1 DE 202008013063U1
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    • F21S8/02Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters
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    • F21LIGHTING
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  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Abstract

Vorrichtung (1) umfassend eine Oberfläche (2), die in mindestens einem festgelegten Bereich (3) illuminiert werden kann,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung umfasst:
einen Grundkörper (4), in den eine Aussparung (5) eingearbeitet ist, so dass sich zur Oberfläche (2) der Vorrichtung (1) hin eine Öffnung (6) ergibt,
eine transparente Platte (7), die im Bereich der Öffnung (6) angeordnet ist, so dass die Öffnung (6) von der Platte (7) verschlossen ist,
eine Abdeckplatte (8), die auf der Oberseite (9) der Vorrichtung (1) auf der transparenten Platte (7) angeordnet ist und zumindest weitgehend, vorzugsweise vollständig, die gesamte Oberseite (9) der Vorrichtung (1) abdeckt,
eine in dem zu dem mindestens einen festgelegten Bereich (3) komplementären Bereich (10) angeordnete lichtundurchlässige Schicht (11), die auf der von der Oberseite (9) der Vorrichtung (1) abgewandten Unterseite (12) der transparenten Platte (7) oder auf der der Oberseite (9) der Vorrichtung (1) zugewandten...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung umfassend eine Oberfläche, die in mindestens einem festgelegten Bereich illuminiert werden kann.
  • Eine Vorrichtung dieser Art ist beispielsweise aus der DE 10 2005 049 047 A1 bekannt. Dort wird ein Modulsystem beschrieben, mit dem eine transluzente Teilfläche einer Gesamtfläche mit einer Lichtquelle hinterleuchtet werden kann. Das System weist lichtundurchlässige Wandelemente zur Bildung einzelner Kammern auf, wobei in jeder Kammer eine Lichtquelle angeordnet ist. Damit wird es möglich, eine gezielte Ausleuchtung einzelner Teilflächen zu ermöglichen und deren Größe flexibel anzupassen.
  • Aus der DE 100 13 496 A1 ist es bekannt, einen Fußboden- oder Wandbelag aus Keramik, Holz, Linoleum, Kunststoff oder Natur- oder Kunststein mit einem Lichtleitkörper zu illuminieren.
  • Andere Lösungen beleuchtbarer Bauteile sind in der WO 2008/034541 A1 , in der EP 1 691 003 A2 und in der GB 2 418 517 A beschrieben.
  • Für manche Anwendungsfälle besteht der Bedarf, von einer Funktionsoberfläche einen Bereich zu illuminieren, der eine komplexe Form aufweist. Namentlich ist es für spezielle Einsatzfälle wünschenswert, ästhetisch ansprechende komplexe Figuren bei der Illumination darzustellen, wobei die Funktionsoberfläche nicht gestört werden soll. Die vorbekannten Lösungen erlauben dies nicht oder jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so fortzubilden, dass es möglich wird, beliebig geformte Muster bei der Illumination einer Funktionsoberfläche darzustellen, was mit geringem technischen Aufwand bewerkstelligbar sein soll. Die Funktionsoberfläche der Vorrichtung soll dabei völlig ungestört sein.
  • Die Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Oberfläche umfasst, die in mindestens einem festgelegten Bereich illuminiert werden kann, wobei die Vorrichtung umfasst:
    einen Grundkörper, in den eine Aussparung eingearbeitet ist, so dass sich ein zur Oberfläche der Vorrichtung eine Öffnung ergibt,
    eine transparente Platte, die im Bereich der Öffnung angeordnet ist, so dass die Öffnung von der Platte verschlossen ist,
    eine Abdeckplatte, die auf der Oberseite der Vorrichtung auf der transparenten Platte angeordnet ist und zumindest weitgehend, vorzugsweise vollständig, die gesamte Oberseite der Vorrichtung abdeckt,
    eine in dem zu dem mindestens einen festgelegten Bereich komplementären Bereich angeordnete lichtundurchlässige Schicht, die bevorzugt auf der von der Oberseite der Vorrichtung abgewandten Unterseite der transparenten Platte oder auf der von der Oberseite der Vorrichtung abgewandten Unterseite der Abdeckplatte aufgebracht ist, und
    Beleuchtungsmittel, die in der Aussparung und der Unterseite der transparenten Platte zugewandt angeordnet sind.
  • Die Abdeckplatte besteht dabei bevorzugt aus Holz, insbesondere aus einem Furnier, besonders bevorzugt aus einem Echtholzfurnier. Sie kann auch aus einem Mineralstoff bestehen, wobei besonders bevorzugt an steinartiges Material gedacht ist.
  • Die transparente Platte kann aus Glas bestehen. Das Glas ist bevorzugt Acrylglas, insbesondere opales Acrylglas oder Makrolon. Die transparente Platte kann dabei klar durchscheinend oder diffus durchscheinend sein.
  • Die lichtundurchlässige Schicht kam aus einem auf die transparente Platte aufgebrachten lichtundurchlässigen Lack bestehen.
  • Die Abdeckplatte kann auf der Oberseite der Vorrichtung mit einem Klarlack versehen sein. Dabei können auch mehrere Klarlackschichten auf der Abdeckplatte angeordnet sein.
  • Der Grundkörper besteht bevorzugt aus Holz, insbesondere aus einer Holzwerkstoffplatte. Bei dem Holz kann es sich auch um eine Platte aus gepressten Holzspänen (Pressspanplatte) bzw. um eine (mitteldichte) Holzfaserplatte handeln.
  • Die Oberfläche der Vorrichtung wird zumeist eben ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, dass die Oberfläche der Vorrichtung gewölbt (konkav oder konvex) ausgebildet ist.
  • Die Beleuchtungsmittel können mindestens eine Neonleuchte umfassen. Möglich ist es auch, dass die Beleuchtungsmittel mindestens eine Leuchtdiode (LED) umfassen.
  • Die Vorrichtung kann beispielsweise als Tischplatte, als Möbelfront, als Wandverkleidung oder als Boden- oder Deckenelement ausgebildet sein.
  • Mit der Erfindung wird es möglich, scheinbar undurchsichtige Oberflächen, wie Holz, Glas, Mineralstoffe oder Stein so zu illuminieren, dass ein gewünschtes Bild erzeugt wird. Dadurch lassen sich beispielsweise Tische, Säulen, Böden und Möbelelemente (z. B. Sofawangen) in einfacher Weise optisch ansprechend gestalten. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich ferner als individuell angefertigte Elemente für den Innenausbau, Werbetafeln und Elemente im Ladenbau. Konkret können beispielsweise Türfronten, Thekenfronten, Arbeitsplatten und Wand- und Deckenverkleidungen sowie gestaltete Möbelmodule erfindungsgemäß ausgestattet werden. Generell ist also eine Integration in Möbelfronten, in Wandverkleidungen, in Werbetafeln, in Böden und in Decken möglich. Im Falle von Sitzmöbeln kann die Vorrichtung insbesondere im Bereich der Wange oder einer Traverse des Sitzmöbels eingesetzt werden.
  • Als Material der Abdeckplatte kommen neben Holz (Furnier), Mineralstoffen und Stein auch Leder, Kunststoff oder lackiertes Glas in Frage.
  • Auf diese Weise können Logos, Schriftzüge, Bilder, Wappen und ähnliche graphische Gestaltungen per Illumination dargestellt werden. Dabei können Schaltanlagen eingesetzt werden, die das Licht zeitversetzt, abwechselnd, mit Bewegungsmeldern, mit Zeitschaltuhren und in farbgemischter Weise schalten. Ebenso ist ein wechselndes Lichtspiel mit Farben und Zeitverzögerung denkbar.
  • Die Art der Hinterleuchtung erfolgt in einfacher Ausführung mit Neonleuchten in verschiedenen Farben, aber auch in angesteuerter Ausführung mit Leuchtdioden (LEDs). Ist das Beleuchtungselement ausgeschaltet, ist von der Anordnung nichts sichtbar. Das Erscheinungsbild der Vorrichtung ist dann über die gesamte Oberfläche absolut homogen.
  • Sehr vorteilhaft ist, dass bei ausgeschalteter Beleuchtung von den erfindungsgemäßen Elementen nichts sichtbar ist, d. h. dann liegt ein homogenes Erscheinungsbild über die gesamte Oberfläche der Vorrichtung vor.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung eine Vorrichtung mit einer teilweise illuminierbaren Oberfläche,
  • 2 einen Schnitt durch die Vorrichtung nach 1 in der Seitenansicht und
  • 3 den Grundkörper samt einer transparenten Platte in der Ansicht A gemäß 2.
  • In 1 ist eine Vorrichtung 1 in Form einer Platte zu sehen, die beispielsweise als Tischplatte verwendet werden kann. Die Vorrichtung 1 weist eine Oberfläche 2 auf, die einen illuminierten Bereich 3 aufweist, der im Ausführungsbeispiel die Form eines Dreiecks hat. Wird – wie noch zu sehen sein wird – ein Beleuchtungsmittel aktiviert, kann folglich ein Teil der Oberfläche 2 der Oberseite 9 der Vorrichtung 1 beleuchtet werden, so dass sich ein gewünschtes Motiv zeigt.
  • Es können natürlich beliebige Figuren bzw. Motive durch Illumination dargestellt werden. Während der illuminierte Bereich mit 3 markiert ist (Dreieck), bildet das Komplement der Oberfläche 2 der Vorrichtung 1 einen nicht illuminierten Bereich 10, der also stets beleuchtungsfrei ist.
  • Die Vorrichtung 1 hat einen Grundkörper 4 aus Holz.
  • Details des Aufbaus gehen aus 2 hervor.
  • In den aus Holz bestehenden Grundkörper 4 ist eine Aussparung 5 eingearbeitet, z. B. eingefräst. Diese Aussparung 5 bildet an der Oberseite 9 der Vorrichtung eine Öffnung 6. Diese Öffnung 6 ist durch eine transparente Platte 7 verschlossen, die beispielsweise zwischen 3 und 10 mm dick sein kann. Sie besteht beispielsweise aus Acrylglas. Die Aussparung 5 durchsetzt im Ausführungsbeispiel den Grundkörper 4 vollständig. Während die sich oben ergebende Öffnung 6 mit der transparenten Platte 6 verschlossen ist, ist der Grundkörper 4 unten mit einer eingesetzten und festgeschraubten Bodenplatte 15 verschlossen. Die transparente Platte 7 kann in eine in den Grundkörper 4 eingearbeitete Nut 16 eingesetzt und dort festgeklebt sein.
  • Die Oberfläche 2 der Vorrichtung 1 wird durch eine Abdeckplatte 8 gebildet, die auf der transparenten Platte 7 angeordnet, z. B. festgeklebt ist. Die Abdeckplatte besteht beispielsweise aus einer dünnen Edelholzfurnier-Schicht, die im Bereich von ca. 0,5 bis 1 mm liegen kann.
  • Unterhalb der transparenten Platte 7 sind Beleuchtungsmittel 14 in Form mehrerer Neonleuchten angeordnet, und zwar auf der Bodenplatte 15. Die Abdeckplatte 8 ist dünn genug, dass das Licht von den Beleuchtungsmitteln 14 nicht nur die transparente Platte 7, sondern auch die Abdeckplatte 8 so durchstrahlt, dass die Teile der Abdeckplatte, die Licht von den Beleuchtungsmitteln 14 empfangen, aufleuchten. Der Einsatz von LEDs als Beleuchtungsmittel ermöglicht eine sehr kompakte Bauform der Vorrichtung, d. h. eine geringe Dicke der Vorrichtung 1.
  • Um bei der Aktivierung der Beleuchtungsmittel 14 eine gewünschte graphische Darstellung auf der Oberfläche 2 der Vorrichtung erscheinen zu lassen ist folgendes vorgesehen: An der Unterseite der transparenten Platte 7 (alternativ an der Unterseite der Abdeckplatte 8 oder auf der Oberseite der transparenten Platte 7) ist eine lichtundurchlässige Schicht 11 aufgebracht.
  • Konkret kann so vorgegangen werden – s. hierzu 3 –, dass die gewünschte Graphik (in 3 in Form eines Dreiecks) als dünne Folie bzw. als Schablone auf die Unterseite der transparenten Platte 7 aufgelegt wird und dann die gesamte Unterseite der transparenten Platte 7 mit dem lichtundurchlässigem Lack lackiert wird, ggf. mehrmals, bis Lichtundurchlässigkeit vorliegt. Die Schablone wird nach dem Antrocknen der Lackschicht wieder abgezogen. Demgemäß verbleibt das gewünschte Motiv als nicht mit lichtundurchlässigem Lack versehene Oberfläche auf der transparenten Platte 7. Wird nun Licht von den Beleuchtungsmitteln 14 auf die transparente Platte 7 geleitet, erscheint das gewünschte Motiv auf der Oberfläche 2 der Vorrichtung illuminiert.
  • Die Aussparung 5 in dem Grundkörper 4 kann in beliebiger Form und Größe eingebracht werden. Die sich ergebende Öffnung wird durch das Acrylglas (transparente Platte 7) geschlossen (eingefälzt), um an der Sichtseite eine ebene Fläche zu erhalten. Der Grundkörper 4 wird nach dem Einkleben der Acrylgrasscheibe über die gesamte Fläche kalibriert.
  • Sofern keine scharfen Übergänge zwischen dem illuminierten Bereich 3 und dem zum illuminierten Bereich komplementärer Bereich 10 erwünscht sind, können die Konturen mit dem Airbrush-Verfahren als verlaufender Übergang mit lichtundurchlässigem Lack nachlackiert werden. Die Lackschicht wird nach dem Aushärten leicht angeschliffen und das gesamte Element mit der Abdeckplatte 8 überbelegt, d. h. mit Leim befestigt. Nach der Aushärtung der Verleimung wird die Abdeckplatte beispielsweise in Form eines Echtholzfurniers geschliffen und mehrmals klar überlackiert.
  • Vorgesehen kann auch werden, dass die Holzwerkstoffplatten, die transparente Platte und die Lackierung als schwerentflammbare Werkstoffe (der Klasse B1) ausgewählt werden.
  • Die Beleuchtung kann in bekannter Weise mit Neonleuchten (z. B. T5) erfolgen, gegebenenfalls auch dimmbar oder mit LEDs und Insterbus als Lichtspiel programmierbar. Eine solche Programmierung kann kabellos (mit W-LAN) erfolgen. Dabei ist jede beliebige Farbkombination der Hinterleuchtung möglich.
  • Die Vorrichtung 1 hat – insbesondere bei ausgeschalteten Beleuchtungsmitteln 14 – das Erscheinungsbild einer ungestörten Holzoberfläche. Die Größe der hinterleuteten Fläche kann problemlos bis zu 0,5 m2 betragen. Die Dicke der transparenten Platte 7 richtet sich nach der Größe der Aussparung 5. Je größer die freie Spannweite der Aussparung 5 ist, die von der transparenten Platte 7 überbrückt werden muss, desto dicker wird die Platte 7 gewählt.
  • Die beschriebene Ausführungsform mit Holzfurnier als Abdeckplatte 8 ist keinesfalls zwingend. Ein ansprechendes Design hat beispielsweise auch eine dünne Abdeckplatte aus einem Steinverbundmaterial (Grama lumo).
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Oberfläche der Vorrichtung
    3
    illuminierter Bereich
    4
    Grundkörper
    5
    Aussparung
    6
    Öffnung
    7
    transparente Platte
    8
    Abdeckplatte
    9
    Oberseite der Vorrichtung
    10
    zum illuminierten Bereich komplementärer Bereich
    11
    lichtundurchlässige Schicht
    12
    Unterseite der transparenten Platte
    13
    Unterseite der Abdeckplatte
    14
    Beleuchtungsmittel
    15
    Bodenplatte
    16
    Nut
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102005049047 A1 [0002]
    • - DE 10013496 A1 [0003]
    • - WO 2008/034541 A1 [0004]
    • - EP 1691003 A2 [0004]
    • - GB 2418517 A [0004]

Claims (24)

  1. Vorrichtung (1) umfassend eine Oberfläche (2), die in mindestens einem festgelegten Bereich (3) illuminiert werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung umfasst: einen Grundkörper (4), in den eine Aussparung (5) eingearbeitet ist, so dass sich zur Oberfläche (2) der Vorrichtung (1) hin eine Öffnung (6) ergibt, eine transparente Platte (7), die im Bereich der Öffnung (6) angeordnet ist, so dass die Öffnung (6) von der Platte (7) verschlossen ist, eine Abdeckplatte (8), die auf der Oberseite (9) der Vorrichtung (1) auf der transparenten Platte (7) angeordnet ist und zumindest weitgehend, vorzugsweise vollständig, die gesamte Oberseite (9) der Vorrichtung (1) abdeckt, eine in dem zu dem mindestens einen festgelegten Bereich (3) komplementären Bereich (10) angeordnete lichtundurchlässige Schicht (11), die auf der von der Oberseite (9) der Vorrichtung (1) abgewandten Unterseite (12) der transparenten Platte (7) oder auf der der Oberseite (9) der Vorrichtung (1) zugewandten Oberseite der transparenten Platte (7) oder auf der von der Oberseite (9) der Vorrichtung (1) abgewandten Unterseite (13) der Abdeckplatte (8) aufgebracht ist, und Beleuchtungsmittel (14), die in der Aussparung (5) und der Unterseite (12) der transparenten Platte (7) zugewandt angeordnet sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (8) aus Holz besteht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Holz ein Furnier, insbesondere ein Echtholzfurnier, ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (8) aus einem Mineralstoff besteht.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (8) aus steinartigem Material besteht.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Platte (7) aus Glas besteht.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Glas Acrylglas, insbesondere opales Acrylglas oder Makrolon, ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Platte (7) klar durchscheinend ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Platte (7) diffus durchscheinend ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die lichtundurchlässige Schicht (11) aus einem auf die transparente Platte (7) aufgebrachten lichtundurchlässigen Lack besteht.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (8) auf der Oberseite (9) der Vorrichtung mit einem Klarlack versehen ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Klarlackschichten auf der Abdeckplatte (8) angeordnet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (4) aus Holz besteht, insbesondere aus einer Holzwerkstoffplatte.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Holz aus gepressten Holzspänen besteht bzw. eine Holzfaserplatte bildet.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche (2) der Vorrichtung (1) eben ausgebildet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche (2) der Vorrichtung (1) gewölbt ausgebildet ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsmittel (14) mindestens eine Neonleuchte umfassen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsmittel (14) mindestens eine Leuchtdiode (LED) umfassen.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Tischplatte ausgebildet ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Möbelfront ausgebildet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Bodenelement ausgebildet ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Deckenelement ausgebildet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Wandverkleidung ausgebildet ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Element eines Sitzmöbels, insbesondere als Wange oder Traverse des Sitzmöbels, ausgebildet ist.
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