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Die
Erfindung betrifft einen Klappenhalter für eine Möbelklappe,
die zwischen einer ein Schrankfach in einem Möbelkorpus
verschließenden Schließstellung und nach Zurücklegen
eines Öffnungswinkels einer nach oben bewegten Offenstellung
verstellbar ist, mit einer Hebeleinrichtung zur Klappensteuerung,
die einerseits an der Möbelklappe und andererseits am Möbelkorpus
schwenkbar gelagert ist und mit wenigstens einem Anschlagelement,
dass in wenigstens zwei unterschiedliche Anschlagstellungen bringbar
ist, wobei dem Anschlagelement wenigstens eine korrespondierende
Anschlagfläche zugeordnet ist, gegen die es bei der Öffnungsbewegung
der Möbelklappe derart anschlägt, dass je nach vorliegender
Anschlagstellung unterschiedliche Öffnungswinkel und somit
unterschiedliche Offenstellungen der Möbelklappe vorgegeben
sind.
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Aus
der
DE 32 39 989 A1 ist
ein Klappenhalter dieser Art bekannt, der für eine einteilige
Frontklappe bestimmt ist. Der Klappenhalter besitzt einen Innenlenker
und einen Außenlen ker, die jeweils einerseits an einer
an der Frontklappe befestigten Halteplatte und andererseits jeweils
an einer am Möbelkorpus befestigten Montageplatte angelenkt
sind. Das Anschlagelement sitzt hier an der Montageplatte, wobei
der über seinen Anlenkpunkt hinaus verlängerte
Innenlenker mit seiner Schmalseite an das Anschlagelement anschlägt.
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In
der
DE 297 18 056
U1 ist ein Klappenhalter beschrieben, der ebenfalls für
eine einteilige Frontklappe bestimmt ist und mit einer Hebelanordnung
ausgestattet ist, die der zuvor beschriebenen entspricht. Das Anschlagelement
sitzt hier nicht am Möbelkorpus, sondern an einem der Lenker,
insbesondere am Außenlenker. Dort befindet sich an dessen
Schmalseite eine Vertiefung, in die ein Anschlagelement lösbar
einsteckbar ist. Die korrespondierende Anschlagfläche befindet
sich hier am anderen Lenker, nämlich am Innenlenker, an
den der mit dem Anschlagelement ausgestattete Außenlenker
anschlägt. Hier ist die Anschlagfunktion und somit die Öffnungsbegrenzung
der Klappe abhängig von dem Schwenkverhalten der beiden
Lenker zueinander.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Klappenhalter der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, der gegenüber herkömmlichen aus
dem Stand der Technik bekannten Klappenhaltern eine ein facher handhabbare
und zuverlässiger funktionierende Öffnungsbegrenzung
für die zugeordnete Möbelklappe bietet.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Klappenhalter mit den Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen dargestellt.
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Der
erfindungsgemäße Klappenhalter zeichnet sich dadurch
aus, dass das Anschlagelement an der Hebeleinrichtung angeordnet
oder anordenbar ist und sich die korrespondierende Anschlagfläche
an einem ortsfesten, korpusseitigen Bauteil befindet.
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In
der Regel sind die korpusseitigen Halterkomponenten des Klappenhalters
zwecks Sicht- und Schmutzschutz mit einer Verkleidung, beispielsweise einem
Gehäuse versehen. Befindet sich nunmehr das Anschlagelement
wie bei der
DE 32 39
989 A1 an der Montageplatte, so ist die Zugänglichkeit
stark eingeschränkt, da zunächst die Verkleidung
entfernt werden muss, bevor das Anschlagelement in einer andere
Anschlagstellung verstellt werden kann. Dies ist aufwändig
und kostet dementsprechend viel Zeit. Darüber hinaus ist
für Bediener, die den Klappenhaltertyp nicht kennen oder
die Funktionsbeschreibung nicht gelesen haben aufgrund der Verkleidung
nicht ersichtlich, dass sich darunter noch ein Anschlagelement zur Öffnungsbegrenzung
der Möbelklappe befindet.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Klappenhalter befindet sich
das Anschlagelement jedoch im sichtbaren Bereich, nämlich
an der Hebeleinrichtung und kann in einfacher Weise und schnell
bedient werden.
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Zwar
sitzt auch das Anschlagelement aus der
DE 297 18 056 U1 an der
Hebeleinrichtung, jedoch ist es dort so, dass die korrespondierende
Anschlagfläche am zugeordneten anderen Hebel der Hebeleinrichtung
sitzt und dadurch der Bewegungsablauf der beiden Hebel zueinander
für die Anschlagfunktion mit berücksichtigt werden
muss. In diesem Fall bewegt sich also sowohl das Anschlagelement als
auch die zugeordnete Anschlagfläche. Bei dem erfindungsgemäßen
Klappenhalter befindet sich die Anschlagfläche hingegen
an einem ortsfesten korpusseitigen Bauteil, wodurch insgesamt eine
besser handzuhabende Kinematik vorliegt.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist das Anschlagelement im an
der Hebeleinrichtung montiertem Zustand zwischen den wenigstens
zwei Anschlagstellungen einstellbar. Es muss also nicht zunächst
erst an der Hebeleinrichtung befestigt werden, um eine andere Anschlagstellung
einzustellen.
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In
besonders bevorzugter Weise ist das Anschlagelement innerhalb dessen
Verstellweg stufenlos in eine beliebige Anschlag stellung einstellbar.
Dadurch ist eine optimale Anpassung der Offenstellung der Möbelklappe
an unterschiedliche Platzangebote möglich, so dass auch
insbesondere eine Feinjustierung der Offenstellung erzielt werden
kann.
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Da
die Anschlagfläche an einem ortfesten korpusseitigen Bauteil
angeordnet ist, befindet sich das Anschlagelement zweckmäßigerweise
nahe einer korpusseitigen Schwenkachse der Hebeleinrichtung.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist das Anschlagelement von einem
Elementträger getragen und relativ verschieblich zu diesem
gelagert.
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Der
Elementträger kann einstückig mit der Hebeleinrichtung
verbunden sein. Alternativ ist es möglich, den Elementträger
lösbar an der Hebeleinrichtung zu befestigen.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist das Anschlagelement von einem
Gewindestift gebildet, der in einem insbesondere hohlförmigen,
mit Innengewinde versehenen Aufnahmeabschnitt des Elementträgers
linear beweglich gelagert ist, wobei die Stirnfläche des
Gewindestifts mit der korrespondierenden Anschlagfläche
zusammenwirkt. Alternativ wäre es möglich, das
Anschlagelement als Gewindehülse auszubilden und linear
beweglich auf einem hebelfesten Gewindestift zu lagern.
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In
besonders zweckmäßigerweise Weise ist die Anschlagfläche
durch eine korpusseitige, ortsfeste Halterkomponente des Klappenhalters
gebildet. Beispielsweise kann die Halterkomponente von einem den
korpusseitigen Anlenkpunkt der Hebeleinrichtung umhausenden Gehäuse
gebildet sein.
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Bei
der Weiterbildung der Erfindung besitzt die Hebeleinrichtung einen
längenkonstanten, insbesondere einstückigen, das
wenigstens eine Anschlagelement aufweisenden Stellhebel, der zur
Steuerung der Klappenbewegung der Möbelklappe dient, die
zweigeteilt ist und von einem oberen und von einem unteren Klappenteil
gebildet ist, die an einer Scharnierachse gelenkig miteinander verbunden sind,
so dass diese beim Überführen von der Schließstellung
in die Offenstellung gegensinnige Schwenkbewegungen ausführen,
in dem das obere Klappenteil vom Schrankfach weg und das untere
Klappenteil um die Scharnierachse zum Schrankfach hinschwenkt.
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Alternativ
ist es jedoch auch möglich, eine einteilige Möbelklappe
einzusetzen, wobei die Hebeleinrichtung in diesem Fall zwei insbesondere
einteilige Steuerhebel besitzt.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist ein einstellbarer Kraftspeicher
vorgesehen, der derart auf die Möbelklappe wirkt, dass
in der Schließstellung eine in Schließrichtung wirkende
Schließkraft und/oder ab einem bestimmten Öffnungswinkel
eine Öffnungskraft in Richtung Offenstellung auf die Möbelklappe
ausgeübt wird. In besonders bevorzugter Weise ist der Kraftspeicher
derart ausgelegt, dass die Möbelklappe in beliebiger Zwischenstellung
zwischen der Schließ- und der Offenstellung stehen bleibt.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist eine Dämpfungseinrichtung
zur Dämpfung der Möbelklappe beim Einfahren in
die Schließstellung und/oder beim Anfahren der Offenstellung
vorgesehen.
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Es
ist möglich, dass im Falle einer zweigeteilten Klappe eine
Justiereinrichtung zur Lagejustierung der beiden Klappenteile zueinander
und mit Bezug zum Möbelkorpus vorgesehen ist, wobei die
Justiereinrichtung ein mit dem unteren Klappenteil verbundenes Lagerelement
und ein Justierelement aufweist, das einerseits schwenkbar mit dem
Stellhebel und andererseits zur Lagejustierung der Möbelklappe
in die gewünschte Justierlage um eine Drehachse drehbar
mit dem Lagerelement verbunden ist, und wobei Fixiermittel zur drehfesten
Fixierung des Justierelementes am Lagerelement in der eingestellten, gewünschten
Justierlage vorgesehen sind.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Klappenhalters, wobei eine einem Schrankfach zugeordnet Möbelklappe
im Vertikalschnitt gezeigt ist und der Klappenhalter in Draufsicht
ohne Abdeckung erscheint, wobei sich die Möbelklappe in
einer ersten Offenstellung befindet,
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2 eine
vergrößerte Darstellung der Einzelheit X aus 1,
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3 der
Klappenhalter, der Möbelkorpus und die Möbelklappe
von 1, wobei sich die Möbelklappe in einer
zweiten Offenstellung befindet, die gegenüber der ersten
Offenstellung einen größeren Öffnungswinkel
einnimmt und
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4 eine
vergrößerte Darstellung der Einzelheit Y aus 3.
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Die 1 bis 4 zeigen
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Klappenhalters 11. Der Klappenhalter 11 ist an
einem Schrank, insbesondere Oberschrank, an geordnet, der in der
Höhe an einer Gebäudewand hängend befestigt
wird. Der Möbelkorpus 12 des Schrankes weist zwei
zueinander entgegengesetzte, vertikale Seitenwände 13 auf,
von denen in der Zeichnung nur eine sichtbar ist, eine Bodenwand 14,
eine Deckenwand 15 und eine Rückwand auf und enthält
ein von diesem Wänden begrenztes Schrankfach 16,
das durch ein Fachbrett 17 in der Höhe unterteilt
sein kann.
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Der
Vorderseite des Schrankfachs 16 ist eine Möbelklappe 18 zugeordnet,
die in ihrer Schließstellung eine vertikale Lage einnimmt
und das Schrankfach 16 verschließt. Die Möbelklappe 18 kann
aus dieser Schließstellung nach Zurücklegen eines
bestimmten Öffnungswinkels in eine den Zugang zum Schrankfach 16 gestattenden
Offenstellung verstellt werden.
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Die
Möbelklappe 18 ist beispielhaft anhand einer zweigeteilten
Möbelklappe 18 dargestellt, die von einem oberen
Klappenteil 19 und einem unteren Klappenteil 20 gebildet
ist, die an einer Scharnierachse 21 gelenkig miteinander
verbunden sind. Die Scharnierachse 21 ist üblicherweise
von zwei jeweils an einem der beiden seitlichen Endbereiche der
Möbelklappe 18 angeordneten Scharnieren gebildet. Das
Scharnier kann ein am oberen Klappenteil 19 zu befestigendes
oberes Scharnierteil und ein am unteren Klappenteil 20 zu
befestigendes unteres Scharnierteil aufweisen, die mittels eines
die Scharnierachse 21 bildenden Scharnierstiftes oder dergleichen aneinander
angelenkt sind. Die beiden Scharnierteile können an der
dem Schrankfach 16 zugewandten Innenseite der Klappenteile 19, 20 befestigt
sein. Die Scharnierachse 21 kann nahe der Fuge zwischen den
beiden Klappenteilen 19, 20 oder auch mit einem gewissen
Abstand ober- oder unterhalb der Fuge angeordnet sein.
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Das
obere Klappenteil 19 ist ferner noch um eine Gelenkachse 22 verschwenkbar
am Möbelkorpus 12 gelagert. Beim Überführen
in die Offenstellung führen die beiden Klappenteile 19, 20 gegensinnige
Schwenkbewegungen aus, indem das obere Klappenteil 19 vom
Schrankfach 16 und somit vom Möbelkorpus 12 gemäß Pfeil 23 wegschwenkt,
während das untere Klappenteil 20 um die Scharnierachse 21 zum
Möbelkorpus 12 hin in Richtung gemäß Pfeil 24 schwenkt,
so dass die Möbelklappe 18 sozusagen zusammengefaltet
wird.
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An
mindestens einer der beiden seitlichen Endbereich des Schrankes
ist eine Hebeleinrichtung 25 zur Steuerung der Klappenbewegung
angeordnet, die einen Stellhebel 26 aufweist, der einerseits
um eine erste Schwenkachse 27 schwenkbar mit dem Möbelkkorpus 12 und
andererseits um eine zweite Schwenkachse 28 schwenkbar,
mittelbar mit dem unteren Klappenteil 20 verbunden ist.
Der Stellhebel 26 ist als Hebel mit konstanter Länge
ausgebildet. Er besitzt zweckmäßigerweise ein flacheisenartiges
Mittelstück 29, dessen dem Möbelkorpus 12 zugewandtes Ende
zwischen zwei halbschalenartigen Befestigungsteilen 30 aufgenommen
ist, die das Ende des Mittelstücks fixierend miteinander
verbinden, insbesondere über eine Nietverbindung. Die Befestigungsteile 30 ragen
quer von dem Mittelstück ab und sind dann an der ersten
Schwenkachse 27 schwenkbar am Möbelkorpus 12 gelagert.
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Dem
Stellhebel 26 ist wenigstens ein Anschlagelement 31 zugeordnet,
das in wenigstens zwei unterschiedliche Anschlagstellungen bringbar ist,
wobei dem Anschlagelement 31 wenigstens eine korrespondierende
Anschlagfläche 32 zugeordnet ist, gegen die es
bei der Öffnungsbewegung der Möbelklappe 18 derart
anschlägt, dass je nach vorliegender Anschlagstellung unterschiedliche Öffnungswinkel
und somit unterschiedliche Offenstellungen der Möbelklappe
vorgegeben sind. Das Anschlagelement 31 wird von einem
Elementträger 33 getragen, der seinerseits nahe
der ersten, korpusseitigen Schwenkachse 27 an der Oberseite
eines der Befestigungsteile 30 angeordnet ist. Insbesondere
ist der Elementträger 33 einstückig aus
dem Material des Befestigungsteils 30 herausgeformt. Der
Elementträger 33 besitzt bevorzugterweise eine
Durchgangsöffnung mit einem Innengewinde, in das das als
Gewindestift ausgebildete Anschlagelement 31 eingeschraubt
ist. Dadurch ist es möglich, das gewindestiftartige Anschlagelement 31 innerhalb
seines Verstellweges stufenlos zwischen beliebigen Anschlagstellungen
einzustellen, um damit unterschiedliche Offenstellungen zu erzielen.
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Wie
insbesondere in 2 gezeigt steht das Anschlagelement
quer zu einer Verbindungslinie zwischen der ersten korpusseitigen
Schwenkachse 27 und dem Befestigungspunkt der beiden Befestigungsteile
mit dem Mittelstück. Das Anschlagelement 31 ragt
in Richtung den korpusseitigen Halterkomponenten, zu denen unter
anderem eine Halteplatte 34 gehört, über
die der Klappenhalter 11 an der Seitenwand 13 des
Möbelkorpus 12 befestigt ist. Zu den korpusseitigen
Halterkomponenten gehören ferner noch ein Kraftspeicher
in Form einer Federeinrichtung 35, die derart auf die Möbelklappe 18 wirkt, dass
in der Schließstellung eine in Schließrichtung wirkende
Schließkraft und/oder aber einem bestimmten Öffnungswinkel
eine Öffnungskraft in Richtung Offenstellung auf die Möbelklappe 18 ausgeübt
wird. Die korpusseitigen Halterkomponenten sind mittels eines Gehäuses 36 eingehaust,
wobei die schmale Vorderseite des Gehäuses als Anschlagfläche 32 für das
Anschlagelement 31 dient.
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Die
Verstellung des Anschlagelementes 31 zwischen seinen verschiedenen
Anschlagstellungen kann beispielsweise mittels eines Werkzeugs erfolgen,
wobei hierzu am Anschlagelement, ins besondere an dessen Stirnseite,
ein Schlitz für den Eingriff eines Schraubendrehers oder ähnlichen
Werkzeugs ausgebildet sein kann.
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Am
klappenseitigen Endbereich des Stellhebels 26 befindet
sich eine Justiereinrichtung 37 zur Lagejustierung der
beiden Klappenteile 19, 20 zueinander mit Bezug
zum Möbelkorpus 12.
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Die
Justiereinrichtung 37 weist ein bewegungsstabil mit dem
unteren Klappenteil 20 verbundenes Lagerelement 38 und
ein Justierelement 39 auf, wobei Letzteres einerseits an
der zweiten Schwenkachse 28 schwenkbar mit dem Stellhebel 26 und
andererseits zur Lagejustierung der Möbelklappe 18 in
die gewünschte Justierlage um eine Drehachse 41 drehbar
mit dem Lagerelement 38 verbunden ist.
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Über
die Justiereinrichtung 37 ist es möglich, bei
geschlossener Möbelklappe 18 eine Justierung vorzunehmen,
beispielsweise derart, dass die beiden Klappenteile 19, 20 in
eine koplanare Lage zueinander gedrückt werden, so dass
sie an der Stirnfläche des Möbelkorpus 12 flächig
anliegen. Die Justierung kann mit einfachen Mitteln durchgeführt
werden, nämlich dadurch, dass sich das Justierelement 39 relativ
zum Lagerelement 38 verdreht, bis die gewünschte
Justierlage erreicht ist.
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Schließlich
ist noch eine Dämpfungseinrichtung 42 vorgesehen,
die das Einfahren der Möbelklappe 12 in die Schließstellung
dämpft. Hierbei ist der Stellhebel 26 mit einem
Dämpfungszylinder 43 verbunden, der ein in einem
Zylindergehäuse verschieblich gelagerten Dämpfungskolben
besitzt.
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Bei
der Schließbewegung wird ab einem bestimmten Verfahrweg
vor der Schließstellung ein Verschieben des Dämpfungskolbens
gegenüber dem ortsfesten Zylindergehäuse oder
alternativ des ortsfesten Dämpfungskolbens gegenüber
dem beweglichen Zylindergehäuse bewirkt, so dass eine Dämpfungswirkung
eintritt.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Klappenhalter 11 ist
es möglich, unterschiedliche Offenstellungen der Möbelklappe 18 zu
realisieren. Eine davon ist in 1 dargestellt,
wobei hier das Anschlagelement relativ weit in Richtung zum Gehäuse 36 am
Möbelkorpus 12 herausgedreht ist. Bei der Öffnungsbewegung
der Möbelklappe schlägt die Stirnfläche
des gewindestiftartigen Anschlagelementes 31 dann an der am
Gehäuse 36 vorgesehenen Anschlagfläche 32 an und
gibt somit die erzielbare Offenstellung der Möbelklappe 12,
also den maximalen Öffnungswinkel vor, beispielsweise kann
das obere Klappenteil 19 in dieser Anschlagstellung um
ca. 90° von der Ebene des Schrankfaches nach oben geschwenkt
sein.
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In 3 ist
eine andere Situation dargestellt. Hier ist das Anschlagelement
in einer anderen Anschlagstellung, wobei es nicht soweit in Richtung
des Gehäuses 36 herausgeschraubt ist. Dadurch
lässt sich eine andere Offenstellung realisieren, in diesem Fall
ist hier ein größerer Öffnungswinkel
erzielbar, beispielsweise ca. 120°. Durch die stufenlose
Einstellung der Anschlagstellungen des Anschlagelements 31 ist
es möglich, die Offenstellung der Möbelklappe 18 an
unterschiedliche Raum- und Umgebungsbedingungen anzupassen. Befindet
sich die Möbelklappe 18 beispielsweise an einem
Oberschrank, der relativ dicht unterhalb der Raumdecke angeordnet
ist, so lässt sich über das Anschlagelement 31 eine
optimale Einstellung der Offenstellung der Möbelklappe 18 erzielen,
so dass diese beim öffnen nicht an der Raumdecke anstößt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3239989
A1 [0002, 0007]
- - DE 29718056 U1 [0003, 0009]