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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auf
der Ladefläche
von Transporteinheiten während
des Transports, insbesondere von Transportfahrzeugen ohne feste
Seitenwände, wie
beispielsweise Schiebeplanenauflieger, LKW-Wechselaufbauten oder
Planenwagen.
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Die
Sicherung von unterschiedlichen Ladegütern auf Curtainsidern oder
Tautlinern erweist sich sehr häufig
als schwierig. Diese Transportfahrzeuge, deren Seitenwände mit
Schiebeplanen ausgerüstet sind,
werden in der Regel von einer Seite, beispielsweise der linken Seite
beladen, anschließend
nach vollendeter Beladung muss der Fahrer das Ladegut sichern. Die
Schwierigkeit besteht vor allem darin, an die Zurrpunkte auf der
rechten Seite des Transportfahrzeuges zu gelangen bzw. die notwendigen
Zurrgurte einzusetzen und anschließend über das Ladegut zu ziehen und
zu sichern. Eine weitere Schwierigkeit besteht bei der Beladung
von Ladegütern,
welche unterschiedliche Höhen
aufweisen. Aus Gründen des
Lastverteilplanes kann Ladegut innerhalb eines Rungenfeldes unterschiedlich
hoch sein. Bei einer Sicherung mit einem herkömmlichen Zurrgurt würde es zu
einer Kavernenbildung kommen, wobei Ladegut von geringerer Höhe nicht
gesichert ist. Des Weiteren lassen sich mit herkömmlichen Zurrgurten verschiedene
Ladegüter, wie
beispielsweise Aluminiumkonstruktionselemente, Paletten, Zementsäcke, LKW-Kotflügel, nicht
sichern ohne beschädigt
zu werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Sicherung der Ladung
auf der Ladefläche
von Transporteinheiten während
des Transports, insbesondere von Transportfahrzeugen ohne feste Seitenwände, zur
Verfügung
zu stellen, die eine Sicherung von unterschiedlichen Ladegütern auf
einfache Weise ermöglicht
und die Nachteile des Standes der Technik überwindet.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Für die
Vorrichtung wird ein Sicherungsnetz eingesetzt, das sich flexibel
an unterschiedliche Formen des Ladegutes sowie an unterschiedliche
Höhen der
Güter der
Ladung flexibel anpassen kann. Ein solches Sicherungsnetz besitzt
wie bekannte Sicherungsnetze mehrere Längsgurte und mehrere Quergurte,
die rechteckförmige
oder quadratische Maschen bilden und miteinander verbunden sind.
Die Größe der Maschen
wird entsprechend dem Anwendungszweck gewählt. Das Netz soll sich beim
Transport formschlüssig über die
Güter der
Ladung legen können. Das
verwendete Sicherungsnetz ist aus einer Vorratsposition in eine
Gebrauchsposition bewegbar. In der Vorratsposition ist das Sicherungsnetz
an einem oberen Träger,
insbesondere einem oberen, die Dachfläche begrenzenden Längsträger, des
Transportfahrzeuges gehalten. Bei einer Beladung des Transportfahrzeuges
von links wird das Sicherungsnetz an dem rechten Längsträger des
Fahrzeuges aufgehangen und befindet sich damit zumindest teilweise
oberhalb der Ladung. Dieses Sicherungsnetz ist nach der Beladung
gut zugänglich
und lässt
sich über
die Güter
der Ladung ziehen und in der Gebrauchsposition an der Ladefläche festlegen.
Zur Festlegung an der Ladefläche
besitzt das Sicherungsnetz Befestigungsmittel.
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Das
an einer – beispielsweise
der rechten – Seite
eines Transportfahrzeuges an einem oberen Längsträger des Fahrzeuges gehalterte
Sicherungsnetz zeigt mehrere in Transportrichtung verlaufende Längsgurte
und mehrere quer zur Transportrichtung verlaufende Quergurte, die
miteinander verbunden sind. Die jeweils äußeren Quergurte und mindestens ein
weiterer Quergurt des Sicherungsnetzes sind als Zurrgurte ausgestaltet.
Sie ragen jeweils über
die Netzränder
hinaus. An diesen über
die Netzränder
hinausragenden Verlängerungen
der Zurrgurte sind Befestigungsmittel vorgesehen, mit welchen das
Sicherungsnetz kraftschlüssig
und/oder formschlüssig mit
der Ladefläche
verbunden wird. Auf einer Seite des Netzes sind diese Verlängerungen
zusätzlich
mit je einer Zurreinrichtung ausgestattet, um in der Gebrauchsposition
ein Festzurren des Sicherungsnetzes zu ermöglichen. Wird ein Sicherungsnetz
mit nur einem mittleren Quergurt als Zurrgurt verwendet, so ist
dieser mittig vorgesehen, um in Gebrauchsposition des Sicherungsnetzes
ein möglichst
gleichmäßig verteiltes
Verspannen der Ladung zu ermöglichen. Werden
mehrere mittlere Quergurte als Zurrgurt vorgesehen, so werden diese über die
gesamte Netzfläche
des Sicherungsnetzes gleichmäßig verteilt
angeordnet.
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Wie
bereits oben beschrieben, ist das Sicherungsnetz in der Vorratsposition
an einem Längsträger des
Transportfahrzeuges gehalten, vorzugsweise verschiebbar gehalten.
In dieser Vorratsposition können
die Zurrgurte am unteren Netzrand bereits mittels ihrer Befestigungsmittel
an Zurrpunkten der Ladefläche
festgelegt sein. Zumindest sollte diese Festlegung vor dem Beladen
erfolgen, da nach dem Beladen diese Zurrpunkte nicht oder nur schwierig
zu erreichen sind. Am oberen Netzrand des am Längsträger aufgehangenen Sicherungsnetzes
befinden sich die Verlängerungen
der Zurrgurte, die sowohl mit einem Befestigungsmittel als auch
mit einer Zurreinrichtung ausgestattet sind. Nach erfolgter Beladung sind
die oberen Verlängerungen
der Zurrgute oberhalb des Ladegutes gut erreichbar und das Sicherungsnetz
kann mit Hilfe der Zurrgurte über
das Ladegut gezogen werden. Die Befestigungsmittel an den Zurrgurten
werden mit Zurrpunkten auf der linken Seite des Transportfahrzeuges
verbunden und auf diese Weise festgelegt. Mittels der Zurreinrichtungen, die
sich in Gebrauchsposition an den Verlängerungen der Zurrgurte auf
der linken Seite befinden und damit gut zugänglich sind, wird das Ladegut
festgezurrt und gesichert.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
des Sicherungsnetzes sind die Längs-
und Quergurte an ihren Kreuzungspunkten vernäht. Nur die beiden äußeren Zurrgurte
sind nicht durch eine solche Verbindung mit den Längsgurten
verbunden. In diesem Fall werden die Längsgurte endseitig jeweils
mit einer Schlaufe versehen, durch die jeweils ein äußerer Zurrgurt
geführt
ist. Diese Ausgestaltung gewährleistet
eine besonders gute Anpassung an verschiedene Konturen der Güter der
Ladung, da die geschlaufte Verbindung im äußeren Bereich es ermöglicht,
das Netz entsprechend der Form und Anordnung der Güter über die
Ladung zu ziehen und gegebenenfalls zu verschieben. Durch das nachfolgende
Festzurren der Zurrgurte wird auch in diesem Fall eine sichere Festlegung
des Ladeguts gewährleistet.
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Damit
das Sicherungsnetz bei einem Nichtgebrauch und während des Beladens in seiner
Vorratsposition nicht stört,
wird es, wie vorgeschrieben, an einem oberen Träger des Transportfahrzeuges gehalten,
insbesondere an einem Längsträger. Ein solcher
Längsträger begrenzt
die Dachfläche
des Transportfahrzeuges seitlich und verläuft von der Stirnwand zur Bordwand.
Bei einer Ausführungsform besitzt
der Längsträger einen
nach unten geöffneten Aufnahmekanal
zum Einsetzen der Rungen, die vorgesehen sind, um die Dachfläche zusätzlich abzustützen. Besonders
vorteilhaft ist ein Aufnahmekanal der im Querschnitt eine hinterschnittene
Nut bildet. Die die Öffnung
des Aufnahmekanals bildenden Stege dienen dabei als Abstützungs-
und Laufflächen von
Rollen, Rädern
oder anderen Gleitelementen zur seitlichen Verschiebung der die
Seitenwände
bildenden Planen. Der Aufnahmekanal für die Rungen und die Planen
kann auch für
die Halterung des Sicherungsnetzes verwendet werden, welches in
diesen Aufnahmekanal eingehängt
oder mittels Rollen, Rädern
oder anderen Gleitelementen verschiebbar gehalten werden kann. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform
werden im Aufnahmekanal des Längsträgers Laufwagen
angeordnet, die an den Stegen der hinterschnittenen Nut des Aufnahmekanals
mittels Rollen geführt
werden. An dem aus dem Aufnahmekanal herausragenden Teil des Laufwagens
können Bohrungen
oder andere Befestigungseinrichtungen zur Anbindung von expandierenden
Verbindungsmitteln vorgesehen sein. Die expandierenden Verbindungsmittel
sind wiederum mit dem Sicherungsnetz verbunden. Eine Verbindung
der expandierenden Verbindungsmittel mit dem Laufwagen bzw. mit
dem Sicherungsnetz erfolgt über
bekannte Befestigungsmittel, wie beispielsweise Anschlusshaken, Ösen oder ähnliche
Einrichtungen.
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Die
expandierenden Verbindungsmittel umfassen in ihrer Länge stark
veränderliche
Seile, Bänder,
Gurte oder andere Mittel, wie beispielsweise elastische Bänder und/oder
mit Federn ausgestattete Seile oder Bänder. Bevorzugt sind Expansionsseile, die
endseitig mit Verbindungseinrichtungen und/oder Befestigungseinrichtungen
ausgestattet sind und somit zum einen am Längsträger bzw. Laufwagen und zum
anderen an einem äußeren Längsgurt
am oberen Netzrand in Vorratsposition verbunden werden können. In
der Vorratsposition hängt
damit das Sicherungsnetz flach an der einer Seitenwand des Transportfahrzeuges,
beispielsweise an der rechten Seitenwand. Selbstverständlich kann
auch eine Anordnung an der linken Seitenwand vorgesehen sein, wenn
von der rechten Seite oder von oben beladen wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
lässt sich auch
in Transportfahrzeugen mit festen Seitenwänden einsetzen, wenn ein oberer
Träger
zum Einhängen
des Sicherungsnetzes vorhanden ist.
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In
der Vorratsposition kann das Sicherungsnetz nicht nur hochgehalten
werden, sondern bevorzugt auch in Transportrichtung verschoben werden. Dies
bedeutet, dass das Gesamtsicherungsnetz innerhalb des Laderaums
des Transportfahrzeuges nach Entfernen der Rungen an jede beliebige
Stelle entlang des Längsträgers verschoben
werden kann. Des Weiteren ist es aus Diebstahlschutzgründen möglich, das
Netz vollständig
aus dem Aufnahmekanal des Längsträgers herauszuführen und
außerhalb des
Transportfahrzeuges aufzubewahren. Andererseits stört das Sicherungsnetz
beim Beladen nicht, ist leicht zugänglich, kann aus der Vorratsposition
mittels der Zurrgurte über
die Güter
der Ladung gezogen werden und auf der zur Vorratsposition gegenüberliegenden
Seite festgelegt und festgezurrt werden. Wird das Sicherungsnetz über die
Güter der
Ladung gezogen, dehnen sich die Expansionsteile aus. Wird die Ladung
wieder vom Sicherungsnetz befreit, wird durch Zusammenziehen der
Expansionsseile das Netz wieder in die Vorratsposition zurückgezogen. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann aufgrund der Verwendung des Sicherungsnetzes und der daran
verteilt angeordneten Zurrgurte auch zur Sicherung von Gütern unterschiedlicher
Höhen und
von Gütern
komplizierter Formen eingesetzt werden, ohne dass die Ladung beschädigt wird.
Die Ladung wird mittels des Sicherungsnetzes formschlüssig und mittels
der Zurrgurte kraftschlüssig
gesichert.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
Es zeigen:
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1 die
Ansicht eines Sicherungsnetzes für
eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
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2 die
Ansicht einer Vorrichtung zur Sicherung von Ladung,
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2a einen
Querschnitt durch einen Teil der Sicherungsvorrichtung gemäß 2,
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3 die
Draufsicht auf ein beladenes Transportfahrzeug.
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In
der 1 ist das für
die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 verwendete
Sicherungsnetz 20 gezeigt. Dies besitzt mehrere Quergurte 21 und
Längsgurte 22.
Die Längsgurte 22, 22' und die Quergurte 21, 21' bilden rechteckförmige Maschen
und spannen ein rechteckförmiges
Sicherungsnetz 20 auf. Es sind selbstverständlich auch
andere Grundformen, Größen, insbesondere
Maschengrößen angepasst an
die zu transportierende Ladung 50 denkbar. Das für die Längsgurte 22, 22' und die Quergurte 21, 21' verwendete
Gurtband ist aus nicht dehnbarem Material, vorzugsweise aus Polyesterflachband,
und hat eine Bruchlast von 7500 daN (Dekanewton).
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Drei
Quergurte 21, 21' ragen über den
unteren Netzrand 25 sowie über den oberen Netzrand 26 hinaus.
Dies sind zum einen ein mittlerer Quergurt 21 sowie die
beiden äußeren Quergurte 21'. Diese verlängerten
Quergurte 21, 21' sind
als Zurrgurte 23 ausgestaltet, wobei die unteren Verlängerungen 231 der
Zurrgurte 23 endseitig ein Befestigungsmittel 24 besitzen.
In diesem Fall ein Karabinerhaken. An den oberen Verlängerungen 232 der
Zurrgurte 23 ist sowohl ein Befestigungsmittel 28 in
Form eines Karabinerhakens als auch eine Zurreinrichtung 27 zur längsveränderlichen
Einstellung der Zurrgurte 23 vorgesehen. Die Zurreinrichtung 27 sind
in diesem Beispiel bekannte Ratschen.
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Die
sich mit den Quergurten 21 kreuzenden Längsgurte 22 sind in
ihren Kreuzungsstellen 29 miteinander vernäht, außer die
beiden äußeren Quergurte 21', die als Zurrgurte 23 ausgestaltet
sind, sind mit den Längsgurten 22, 22' verschlauft.
Endseitig an den jeweiligen Längsgurten 22, 22' ist daher jeweils eine
Schlaufe 221, 222 vorgesehen, durch die jeweils ein äußerer Zurrgurt 23 hindurchgeführt ist.
Der mittlere Zurrgurt 23 ist mit den Längsgurten 22, 22' vernäht.
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Ein
solches Sicherungsnetz 20 kann, wie aus 2 zu
ersehen, an einer Seite eines Transportfahrzeuges, welches in diesem
Fall keine feste Seitenwand aufweist und in der Regel mit einer
Plane verschlossen ist, angeordnet werden. Beispiele für solche
Transporteinheiten sind Schiebeplanenauflieger (Tautliner), Curtainsider
oder andere LKW-Wechselaufbauten oder Planenwagen. Diese Transportfahrzeuge
besitzen einen Laderaum (siehe 3), der
nach von der Stirnwand 18 und bis zur Bordwand 17 reicht.
Die Dachfläche
wird seitlich von Längsträgern 11, 11' begrenzt, die
zwischen der Stirnwand 18 und der Bordwand 17 angeordnet
sind. Ein solches Fahrzeug kann von oben oder von einer Seite beladen
werden. In diesem Fall gemäß 3 ist
die Beladung von der rechten Seite vorgesehen. Das Sicherungsnetz 20 befindet
sich in der Vorratsposition an der linken Seite des Transportfahrzeuges.
Diese Vorratsposition ist in der 2 zu ersehen.
Das Sicherungsnetz 20 ist mittels expandierender Verbindungsmittel 30 verschiebbar
am Längsträger 11 gehalten.
Die verschiebbare Halterung wird mittels Laufwagen 40 realisiert.
Die Räder 41 der
Laufwagen 40 werden in einem inneren Aufnahmekanal 13 des Längsträgers 11,
wie am besten aus 2a zu ersehen, geführt. Im
unteren Teil des Laufwagens 40, der aus dem Aufnahmekanal 13 herausragt,
ist das expandierende Verbindungsmittel 30 festgelegt.
In diesem Fall mittels einer Öse.
Das expandierende Verbindungsmittel 30 umfasst ein Expansionsseil 31, das
am anderen Ende mit dem oberen Längsgurt 22' des Sicherungsnetzes 20 verbunden
ist. Ein solcher Netzlifter kann zusätzlich zur besseren Führung auch mit
Umlenkrollen versehen sein. In diesem Beispiel sind zwei Laufwagen 40 und
zwei expandierende Verbindungsmittel 30 zur Halterung des
Sicherungsnetzes 20 vorgesehen. Es kann selbstverständlich auch
eine andere Anzahl von Verbindungsmitteln 30 vorgesehen
werden. Das Sicherungsnetz 20 hängt in der Vorratsposition
gemäß 2 an
der linken Seite des Laderaums und stört damit nicht das rechtsseitige
Beladen des Transportfahrzeuges. Je nachdem, welcher Bereich der
Ladefläche 12 des
Transportfahrzeuges beladen werden soll, kann das Sicherungsnetz 20 entlang
des Längsträgers 11 verschoben
werden. In 3 ist die Ladung 50 mittig
auf die Ladefläche 12 gestellt,
d. h. zwischen zwei Rungen 14 angeordnet. Diese Rungen 14 sind
auch in 2 zu erkennen. Die Rungen 14 greifen
mit ihren oberen Enden 141 in den Aufnahmekanal 13 des
Längsträgers 11 ein.
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In
der Vorratsposition wird das Sicherungsnetz 20 mit seinen
unteren Befestigungsmitteln 24 an vorhandenen Zurrpunkten 15 im
Bereich der Ladefläche 12 des
Transportfahrzeuges festgelegt. In diesem Beispiel sind die unteren
Verlängerungen 231 der
Zurrgurte 23 mit Karabinerhaken ausgestattet. Ein Karabinerhaken
als Befestigungsmittel 24 hat den Vorteil, dass sich ein
Befestigungsmittel 24 im nicht gespannten Zustand in der
Vorratsposition nicht aus der Öse,
dem Haken oder sonstigen Befestigungsmittel 151 des Zurrpunkts 16 herauslöst. Das Sicherungsnetz 20 hängt damit
zwischen dem Längsträger 11 und
der Ladefläche 12,
wobei der obere Rand 26 des Sicherungsnetzes 20,
der auf die gegenüberliegende
Seite der Ladefläche
gezogen werden muss, auch nach dem Beladen gut zugänglich ist
und der untere Netzrand 25, der in Gebrauchsposition an
der linken Seite der Ladefläche 12 in
Zurrpunkten 15 festgelegt sein muss, ist bereits vor dem Beladen
in diesen Zurrpunkten 15 gesichert. Nach dem Beladen wird
das Sicherungsnetz 20 an den Zurrgurten 23 über die
Güter der
Ladung 50 gezogen, wobei das Sicherungsnetz 20 entsprechend
der Kontur der Ladung angeordnet werden kann und die Zurrgurte 23 unterschiedlich
mittels der Zurreinrichtungen 27 nach der Festlegung der
Befestigungsmittel 28 in den Zurrpunkten 16 auf
der gegenüberliegenden
Seite der Ladefläche 12 gespannt
werden können.
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In
der Gebrauchsposition, wie sie in 3 zu sehen
ist, ist die Ladung kraft- und formschlüssig sicher gehalten. Die Zurrgurte 23 gewährleisten
eine kraftschlüssige
Verbindung mittels der Befestigungselemente 24, 28 und
das mittels der Zurrgurte 23 und deren Zurreinrichtungen 27 festgezurrte
Sicherungsnetz 20 gewährt
eine formschlüssige
Sicherung der Güter
der Ladung 50. In 3 sind verschieden
geformte Güter
der Ladung 50 beispielsweise dargestellt. Gut sichtbar
ist, dass das die Ladung 50 abdeckende Sicherungsnetz 20 beidseitig
in den Zurrpunkten 15 und 16 festgelegt ist. Die
expandierenden Verbindungsmittel 30 ermöglichen das Wegziehen des oberen
Netzrandes 26 vom Längsträger 11 über die
gesamte Breite der Ladefläche 12.
Beim Entladen werden die Zurrgurte 23 entzurrt, die Befestigungsmittel 28 aus
den Zurrpunkten 16 entfernt und das Sicherungsnetz 20 von
der Ladung 50 abgehoben, wobei mittels der expandierenden
Verbindungsmittel 30 das Sicherungsnetz 20 selbsttätig in die
Vorratsposition gebracht wird.
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Die
Erfindung ist nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt. Es
sind viele Abwandlungen denkbar. Die Positionierung des Sicherungsnetzes 20 wird
insbesondere danach ausgewählt,
von welcher Seite das Transportfahrzeug beladen wird, d. h. bei
einer Beladung eines Curtainsiders von der rechten Seite wird die
Vorratsposition des Sicherungsnetzes 20 auf der linken
Seite gewählt.
Bei einer Beladung von oben kann die Vorratsposition sowohl auf
der linken als auf der rechten Seite ausgewählt werden. Darüber hinaus
ist eine solche Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auch bei Transporteinheiten
mit festen Seitenwänden
einsetzbar.
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- 10
- Vorrichtung
- 11,
11'
- Längsträger
- 12
- Ladefläche
- 13
- Aufnahmekanal
- 14
- Runge
- 141
- obere
Ende von 14
- 15
- Zurrpunkt
- 151
- Befestigungsmittel
an 15
- 16
- Zurrpunkt
- 17
- Bordwand
- 18
- Stirnwand
- 20
- Sicherungsnetz
- 21
- Quergurt
- 21'
- äußere Quergurt
- 22
- Längsgurt
- 22'
- äußere Längsgurt
- 221,
222
- Schlaufen
- 23
- Zurrgurt
- 231,
232
- Verlängerung
- 24
- Befestigungsmittel
- 25
- Netzrand
- 26
- Netzrand
- 27
- Zurreinrichtung
- 28
- Befestigungsmittel
- 29
- Kreuzungsstelle
- 30
- Verbindungsmittel
- 31
- Expansionsseil
- 40
- Laufwagen
- 41
- Rad
- 50
- Ladung