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DE202008015843U1 - Tragrollengirlandenaufhängung - Google Patents

Tragrollengirlandenaufhängung Download PDF

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DE202008015843U1
DE202008015843U1 DE200820015843 DE202008015843U DE202008015843U1 DE 202008015843 U1 DE202008015843 U1 DE 202008015843U1 DE 200820015843 DE200820015843 DE 200820015843 DE 202008015843 U DE202008015843 U DE 202008015843U DE 202008015843 U1 DE202008015843 U1 DE 202008015843U1
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Application number
DE200820015843
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English (en)
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Artur Kuepper & Co KG GmbH
Original Assignee
Artur Kuepper & Co KG GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G39/00Rollers, e.g. drive rollers, or arrangements thereof incorporated in roller-ways or other types of mechanical conveyors 
    • B65G39/10Arrangements of rollers
    • B65G39/12Arrangements of rollers mounted on framework
    • B65G39/14Spring-supported sets, e.g. permitting troughing of a load-carrying belt

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Threshing Machine Elements (AREA)

Abstract

Tragrollengirlandenaufhängung (4), umfassend ein erstes Aufhängungselement (7), das mit einem ersten Ende (8) mit einem Girlandengerüst (2) in kraftübertragende Wirkverbindung bringbar und mit einem zweiten Ende (10), das gegen die Kraft eines zwischen dem ersten Ende (8) und dem zweiten Ende (10) angeordneten elastischen Elements (14) relativ zum ersten Ende (8) bewegbar und diesem axial gegenüberliegend angeordnet ist, mit einer Tragrollengirlande (3) in kraftübertragende Wirkverbindung bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (14) ein Federelement (15) ist, dessen Längs- und/oder Wirkachse parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des ersten Aufhängungselementes (7) ausgerichtet ist.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf eine Tragrollengirlandenaufhängung, umfassend ein erstes Aufhängungselement, das mit einem ersten Ende mit einem Girlandengerüst in kraftübertragender Wirkverbindung bringbar und mit einem zweiten Ende, das gegen die Kraft eines zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende angeordneten elastischen Elements relativ zum ersten Ende bewegbar und diesem axial gegenüberliegend angeordnet ist, mit einer Tragrollengirlande in kraftübertragender Wirkverbindung bringbar ist.
  • Weiterhin richtet sich die Erfindung auf ein Tragrollengirlandensystem, umfassend ein Girlandengerüst und eine daran mit einer Tragrollengirlandenaufhängung befestigte Tragrollengirlande, wobei die Tragrollengirlandenaufhängung ein erstes Aufhängungselement aufweist, das mit einem ersten Ende mit dem Girlandengerüst in kraftübertragender Wirkverbindung steht und mit einem zweiten Ende, das gegen die Kraft eines zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende angeordneten elastischen Elements relativ zum ersten Ende bewegbar und diesem axial gegenüberliegend angeordnet ist, mit der Tragrollengirlande in kraftübertragender Wirkverbindung steht.
  • Förderbandstrecken, über welche Schüttgut mittels eines Förderbandes transportiert wird, umfassen nebeneinander angeordnete Förderbandstationen mit Girlandengerüsten, in welchen Tragrollengirlanden befestigt und aufgehängt sind, die die Lauffläche des Förderbandes abstützen. Es ist bekannt, dass die Aufhängung der Tragrollengirlanden in den Bereichen für die Schüttgutaufgabe auf dem Förderband mittels Einfügung von weichen Federelementen mit großem Federweg erfolgt, um die Stöße infolge des auf das Förderband aufprallenden Schüttguts zu mildern. Für den Bereich außerhalb der Schüttgutaufgabe sind darüber hinaus gefederte und gedämpfte Tragrollengirlandenaufhängungen entwickelt worden, um auftretende Schwingungen, die von den Tragrollengirlanden auf die Girlandengerüste übertragen werden und Lärm erzeugen, zu mindern.
  • Eine Tragrollengirlandenaufhängung ist beispielsweise aus der US 909,833 bekannt. Die elastisch an einem Girlandengerüst angebrachte und für den Bereich außerhalb der Schüttgutaufgabe bestimmte Tragrollengirlande weist mehrere Tragrollen auf, deren Achsenden untereinander gelenkig miteinander verbunden sind und die ein Förderband abstützen. Die freien Achsenden der beiden an der Tragrollengirlande außen liegend angeordneten Tragrollen sind jeweils über eine Tragrollengirlandenaufhängung elastisch an einem Befestigungselement des Girlandengerüsts angebracht. Die jeweilige Tragrollengirlandenaufhängung umfasst ein auf Druckkraft beanspruchbares Federelement und ein Lagerelement, durch welches das freie Achsende der jeweiligen Tragrolle hindurch geführt ist. Das durch das Lagerelement hindurch geführte Achsende ist mit dem äußeren Ende des auf der Außenseite des Lagerelements abgestützten Federelements verschraubt. In Abhängigkeit von der auf die Tragrollengirlande wirkenden Belastung durch das zu fördernde Schüttgut wirkt auf das Federelement eine Druckkraft, so dass bei einer hohen Belastung der Tragrollengirlande das Federelement zusammengedrückt und die Tragrollengirlande abgesenkt wird, wodurch die von den Tragrollen ausgebildete Muldenform vergrößert wird. Die Änderung der Muldenform ist dadurch möglich, dass das jeweilige Lagerelement schwenkbeweglich in dem entsprechenden Befestigungselement des Girlandengerüsts gelagert ist. Wenn die Belastung der Tragrollengirlande wieder abnimmt, d. h. wenn sich die Menge des zu fördernden Schüttguts abnimmt, reduziert sich die auf das Federelement wirkende Druckkraft, so dass das Federelement sich wieder ausdehnt und die Tragrollengirlande bei gleichzeitiger Verkleinerung der Muldenform angehoben wird.
  • Nachteilig bei diesem Stand der Technik ist der aus mehreren Teilen bestehende und konstruktiv komplexe Aufbau zur elastischen Aufhängung der Tragrollengirlande, der sich aufgrund der von hohen Verschmutzungen geprägten Extrembedingungen mit stark wechselnden Belastungen nicht für einen Dauereinsatz bei schweren Gurtförderanlagen, wie sie beispielsweise im Braunkohletagebau im Einsatz sind, eignet. Auch ein Nachrüsten von Girlandengerüsten mit dieser aus dem Stand der Technik bekannten Konstruktion ist nur unter einem hohen Kostenaufwand möglich, da dies einen Umbau der einzelnen Girlandengerüste nach sich ziehen würde.
  • Eine Tragrollengirlandenaufhängung und ein Tragrollengirlandensystem der eingangs genannten Art ist aus der DE 27 15 122 A1 bekannt. Die Tragrollengirlandenaufhängung für große Förderleistungen weist ein Aufhängungsteil auf, welches ein mit dem Girlandengerüst gelenkig verbundenes Kettenglied, einen Tragbolzen und eine gelenkig mit der Tragrollengirlande verbundene Lasche mit einem Laschenkopf umfasst. Zwischen dem Tragbolzen und dem Laschenkopf ist eine Schwingmetallbuchse mit quer zur Lasche ausgerichteter Längsachse eingefügt, um in Laschenrichtung wirkende Schwingungen zu dämpfen. Darüber hinaus sind zwei den Tragbolzen umschließende Rundschnurringe zwischen den Laschen zur Dämpfung der Schwingungen quer zu den Laschen vorgesehen. Mittels dieser Tragrollengirlandenaufhängung können Schwingungen hoher Frequenz bei kleinstem Federweg gedämpft und damit der Geräuschpegel der Förderbandstrecke gesenkt werden. Eine Änderung der von den Tragrollen gebildeten Muldenform ist somit bei dieser Tragrollengirlandenaufhängung nicht gegeben.
  • Es besteht das Bedürfnis, eine elastische Tragrollengirlandenaufhängung zu schaffen, die unter extrem ungünstigen Bedingungen, wie sie beispielsweise im Tagebau und Mienenbetrieb vorherrschen, verwendbar ist. Insbesondere ist eine Ausführung erforderlich, die den hohen Anforderungen an qualitativ hochwertigen und leicht zu wartenden Tragrollengirlanden gerecht wird und sich durch eine hohe Lebensdauer und einen komfortablen Betrieb auszeichnet, wobei der konstruktive Aufbau vereinfacht werden soll.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Lösung für eine Tragrollengirlandenaufhängung zu schaffen, die auf einfache konstruktive Weise bei unterschiedlichsten Fördermengen eine sichere Mitnahme des Schüttguts auf einer Tragrollengirlande ermöglicht und gleichzeitig den Leistungsbedarf des Antriebs oder der Antriebe eines auf der Tragrollengirlande geführten Förderbandes senkt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Tragrollengirlandenaufhängung der eingangs bezeichneten Art gelöst, bei welcher das elastische Element ein Federelement ist, dessen Längs- und/oder Wirkachse parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des ersten Aufhängungselementes ausgerichtet ist.
  • Ebenso wird die vorstehende Aufgabe erfindungsgemäß von einem Tragrollengirlandensystem der eingangs genannten Art gelöst, bei welchem das elastische Element ein Federelement ist, dessen Längs- und/oder Wirkachse parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des ersten Aufhängungselementes ausgerichtet ist.
  • Vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
  • Durch die Erfindung wird eine im Vergleich zum Stand der Technik konstruktiv einfach zu realisierende Möglichkeit einer elastischen Tragrollengirlandenaufhängung geschaffen, die eine sichere Förderung von Schüttgut für unterschiedlichste Fördermengen ermöglicht. Dadurch, dass die Längs- und/oder Wirkachse des Federelements parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des ersten Aufhängungselements ausgerichtet ist, kann sich das Federelement infolge der durch ein befördertes Schüttgut bewirkten Kraft elastisch ausdehnen und die Tragrollengirlande absenken, so dass sich die von der Tragrollengirlande ausgebildete Muldenform der Fördermenge anpassen kann. Dadurch kann bei gleich bleibender Geschwindigkeit des Förderbandes eine größere Menge an Schüttgut sicher gefördert werden, was bei einer nicht elastischen Tragrollengirlandenaufhängung eine Erhöhung der Geschwindigkeit des Förderbandes nach sich ziehen würde. Durch die Erfindung ist es somit möglich, bei gleicher Geschwindigkeit des Förderbandes mehr Schüttgut sicher zu fördern. Dadurch wird ferner eine in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Förderbandes auftretende Verschwenkung der Tragrollengirlande in Laufrichtung des Förderbandes vermindert, was den Bewegungswiderstand der Tragrollengirlande reduziert und somit auch den zum Antrieb des Förderbandes erforderlichen Leistungsbedarf senkt. Darüber hinaus wird mittels der erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung ein gleichmäßigeres Tragverhalten der Tragrollengirlande erzielt, so dass die Lebensdauer der einzelnen Tragrollen erhöht wird.
  • Eine konstruktiv einfach zu realisierende Möglichkeit zur Veränderung der von der Tragrollengirlande ausgebildeten Muldenform besteht in zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung darin, dass das erste Ende gelenkig mit dem Girlandengerüst und das zweite Ende gelenkig mit der Tragrollengirlande oder einem daran angeordneten Halteelement verbindbar ist.
  • Die Erfindung sieht in zweckmäßiger Weiterbildung vor, dass in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende zueinander selbsttätig in Abhängigkeit von der durch die auf der jeweils zugeordneten Tragrollengirlande transportierte Last bewirkten Krafteinwirkung erfolgt. Dadurch wird die Tragrollengirlande in Abhängigkeit der Fördermenge infolge der Längenänderung des Aufhängungselements automatisch abgesenkt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung bewirkt in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung jede Relativbewegung von erstem und zweitem Ende zueinander eine Veränderung der von der zugeordneten Tragrollengirlande ausgebildeten Muldenform. Infolge der Längenänderung des Aufhängungselements wird somit nicht nur die Tragrollengirlande abgesenkt, sondern es passt sich auch die von der Tragrollengirlande ausgebildete Muldenform der Fördermenge an.
  • Die Erfindung sieht in zweckmäßiger Weiterbildung vor, dass die Tragrollengirlandenaufhängung ein zweites Aufhängungselement umfasst, das mit seinem ersten Ende mit einem zugeordneten Girlandengerüst in Wirkverbindung bringbar und mit seinem zweiten Ende, das gegen die Kraft eines zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende angeordneten elastischen Elements relativ zum ersten Ende bewegbar und diesem axial gegenüberliegend angeordnet ist, mit der Tragrollengirlande in Wirkverbindung bringbar ist, wobei das elastische Element ein Federelement ist, dessen Längs- und/oder Wirkachse parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des zweiten Aufhängungselementes ausgerichtet ist. Dadurch, dass das erste Ende des zweiten Aufhängungselements mit einem benachbarten Girlandengerüst in Wirkverbindung steht, ist ein Nachrüsten mit der erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung von Girlandengerüsten möglich, bei denen lediglich nur ein begrenzter Raum zur Absenkung der Tragrollengirlande vorhanden ist. Die Verwendung von nur einem Aufhängungselement würde bei diesen Girlandengerüsten zu einer tiefer liegenden Anordnung der Tragrollengirlande im Girlandengerüst führen, so dass bei nicht ausreichend vorhandenem Raum die Gefahr besteht, dass die Tragrollengirlande bei Absenkung im laufenden Betrieb beispielsweise mit dem Boden des Girlandengerüsts in Berührung kommt. Durch die Verwendung eines zweiten Aufhängungselements ist die Tragrollengirlande im Wesentlich auf gleicher Höhe wie vor der Umrüstung angeordnet, so dass die vorstehend genannte Gefahr bei einer im laufenden Betrieb erfolgenden Absenkung der Tragrollengirlande nicht gegeben ist. Darüber hinaus kann bei kleinerer Baugröße der einzelnen Federelemente die Muldenform der Tragrollengirlande unverändert variiert und der beförderten Menge von Schüttgut angepasst werden.
  • Zur Veränderung der von der Tragrollengirlande ausgebildeten Muldenform ist für das zweite Halteelement in zweckmäßigerweise Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das erste Ende gelenkig mit dem Girlandengerüst und das zweite Ende gelenkig mit der Tragrollengirlande oder einem daran angeordneten Halteelement verbindbar ist.
  • Ebenso wie für das erste Aufhängungselement sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung für das zweite Aufhängungselement vor, dass in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende zueinander selbsttätig in Abhängigkeit von der durch die auf der jeweils zugeordneten Tragrollengirlande transportierte Last bewirkte Krafteinwirkung erfolgt. Zweckmäßigerweise bewirkt in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung jede Relativbewegung von erstem und zweitem Ende des zweiten Aufhängungselements zueinander eine Veränderung der von der zugeordneten Tragrollengirlande ausgebildeten Muldenform. Dadurch kann die Tragrollengirlande um die gleiche Länge bei kleinerer Baugröße der jeweiligen Federelemente abgesenkt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind das erste Aufhängungselement und das zweite Aufhängungselement an ihren der Tragrollengirlande zugeordneten Enden, vorzugsweise über eine Öse, miteinander verbunden. Dadurch ist eine konstruktiv einfache Möglichkeit zur Befestigung eines freien Endes der Tragrollengirlande gegeben, indem beispielsweise das jeweilige freie Ende der Tragrollengirlande einen in die Öse eingreifenden Haken aufweist.
  • Um die Tragrollengirlandenaufhängung besonders kompakt und mit einer geringen Anzahl von Bauteilen auszubilden, ist es in Weiterbildung der Erfindung zweckmäßig, wenn das erste Aufhängungselement und das zweite Aufhängungselement einteilig ausgebildet sind.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Federelement ein elastisch verformbares Kunststoffpaket umfasst oder eine Zugfeder ist. Die an sich bekannte Zugfeder kann dabei als eine Schraubenfeder ausgebildet sein, wohingegen das Kunststoffpaket aus beispielsweise Polyurethan bestehen kann, welches ein besonders elastisches und reißfestes Material ist.
  • Um die Vorspannung der Tragrollengirlande sowohl vor der Inbetriebnahme des Förderbandes als auch im laufenden Betrieb einstellen zu können, sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung vor, dass das erste Aufhängungselement und/oder das zweite Aufhängungselement eine Spannschraube aufweist. Durch das Einstellen der Vorspannung werden Schwingungen der Tragrollengirlande weitgehend vermieden und deren Laufruhe verbessert. Außerdem kann die Tragrollengirlande im laufenden Betrieb abgesenkt werden, um so eine defekte Tragrolle außer Eingriff mit dem von ihr getragenen Förderband zu bringen und auszutauschen.
  • Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung für eine stabile und robuste Befestigung der Tragrollengirlande an einem der beiden Aufhängungselemente oder an beiden Aufhängungselementen ist dadurch gegeben, dass die Tragrollengirlande einen an ihrem jeweiligen freien Ende ausgebildeten Haken aufweist, der in eine an dem ersten Ende des ersten Aufhängungselements und/oder an dem ersten Ende des zweiten Aufhängungselements ausgebildete Befestigungsöffnung in Form einer Öse eingreift.
  • Zweckmäßigerweise weist darüber hinaus das an dem Girlandengerüst befestigbare Ende des ersten Aufhängungselements und/oder das an dem benachbarten Girlandengerüst befestigbare Ende des zweiten Aufhängungselements einen Haken oder eine Öse auf, der/die an einem Befestigungselement des zugeordneeten Girlandengerüsts befestigbar ist.
  • In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Tragrollengirlandensystems ist vorgesehen, dass es eine Tragrollengirlandenaufhängung nach einem der Ansprüche 2 bis 14 aufweist.
  • Schließlich sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung des Tragrollengirlandensystems vor, dass es zusammen mit weiteren Tragrollengirlandensystemen gleichen Aufbaus Bestandteil einer Förderbandstrecke ist, wobei zumindest im Wesentlichen jede Tragrollengirlande zumindest mittels eines ersten Aufhängungselementes an dem jeweils zugeordneten Girlandengerüst befestigt ist.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der Zeichnung, in der beispielhaft bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 in schematischer Darstellung einen Querschnitt durch ein Girlandengerüst mit einer Tragrollengirlande und einer Tragrollengirlandenaufhängung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 in schematischer Darstellung Querschnitte durch eine Tragrollengirlande für zwei unterschiedliche Fördermengen von Schüttgut,
  • 3 in schematischer Darstellung einen Teilabschnitt einer Förderbandstrecke,
  • 4 eine perspektivische Teilansicht einer Tragrollengirlandenaufhängung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
  • 5 eine perspektivische Teilansicht einer Tragrollengirlandenaufhängung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung und
  • 6 eine perspektivische Teilansicht einer Tragrollengirlandenaufhängung gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung.
  • Die 1 zeigt in schematischer Darstellung eine Förderbandstation 1 mit einem Girlandengerüst 2 und einer Tragrollengirlande 3, die über eine jeweilige Tragrollengirlandenaufhängung 4 an dem Girlandengerüst 2 angebracht ist. Die Tragrollengirlande 3 umfasst in dieser Darstellung drei Tragrollen 5, deren Achsen jeweils mittels Befestigungsscharnieren 6 gelenkig untereinander verbunden sind. Es sei angemerkt, dass die Erfindung nicht auf eine Tragrollengirlande 3 mit drei Tragrollen 5 beschränkt ist, sondern die Tragrollengirlande 3 eine davon abweichende Anzahl von Tragrollen 5 aufweisen kann.
  • Die in ihrer Einbauposition dargestellte Tragrollengirlandenaufhängung 4 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung umfasst ein erstes Aufhängungselement 7, das mit einem ersten Ende 8 über ein an dem Girlandengerüst 2 angeordnetes Befestigungselement 9 mit dem Girlandengerüst 2 gelenkig verbunden ist. Das Befestigungselement 9 des Girlandengerüsts 2 kann beispielsweise eine Öse sein, in die ein am ersten Ende 8 des Aufhängungselements 7 ausgebildeter Haken eingreift. Denkbar ist aber auch, dass das jeweilige Befestigungselement 9 des Girlandengerüsts 2 ein Haken ist, der eine an dem ersten Ende 8 des Aufhängungselements 7 ausgebildete Öse aufnimmt. Auf diese Weise wird zwischen dem ersten Ende 8 des Aufhängungsteils 7 und dem Girlandengerüst 2 eine gelenkige Wirkverbindung hergestellt. Ein zweites Ende 10 des ersten Aufhängungselements 7 ist mit einem freien Achsende 11 der Tragrollengirlande 3 gelenkig verbunden. Diese Verbindung kann beispielsweise mittels eines an dem freien Achsende 11 ausgebildeten Hakens erzielt werden, der in eine am zweiten Ende 10 des ersten Aufhängungselements 7 ausgebildete Öse eingreift. Denkbar sind aber auch andere, dem Fachmann bekannte Mittel, die eine schwenkbare Verbindung von freiem Achsende 11 und zweitem Ende 10 des ersten Aufhängungselements 7 ermöglichen, wie beispielsweise eine Verbindung mittels eines Befestigungsscharniers. Auf diese Weise ist die Tragrollengirlande 3 über das erste Aufhängungselement 7 mit einer Seite des Girlandengerüsts 2 verbunden.
  • Auf den drehbar an der Tragrollengirlande 3 angeordneten Tragrollen 5 liegt ein Förderband 12 auf, welches sich einer von der Tragrollengirlande 3 gebildeten Muldenform anpasst und auf welchem Schüttgut 13 transportiert wird. Das Förderband 12 stützt sich auf den drei Tragrollen 5 ab und setzt diese bei Vorwärtsbewegung des Förderbandes 12 in Rotationsbewegung.
  • Zwischen dem ersten Ende 8 und dem zweiten Ende 10 des ersten Aufhängungselements 7 ist ein elastisches Element 14 angeordnet, so dass, in Richtung der Längsachse des elastischen Elements 14 betrachtet, das erste Ende 8 zu dem zweiten Ende 9 axial gegenüberliegend angeordnet ist. Die beiden Abschnitte zwischen dem ersten Ende 8 und dem elastischen Element 14 bzw. zwischen dem zweiten Ende 10 und dem elastischen Element 14 können als jeweilige Stahlseilabschnitte ausgebildet sein, wobei diese alternativ auch entfallen können, so dass die beiden Enden 8 und 10 des ersten Aufhängungselements 7 direkt an dem elastischen Element 14 angeordnet sind. Das elastische Element 14 ist als ein auf Zugkraft belastbares Federelement 15 ausgebildet, welches unter Zugkrafteinwirkung seine Länge erweitert. Die Längsachse und/oder die Wirkungsachse des Federelements 15 ist in Längsrichtung der Stahlseilabschnitte des ersten Aufhängungselements 7, d. h. parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des ersten Aufhängungselements 7, ausgerichtet. Dadurch ist das zweite Ende 10 relativ zum ersten Ende 8 des ersten Längenänderungselements 7 bewegbar.
  • Die Menge des auf dem Förderband 12 geförderten Schüttguts 13 entspricht der auf die Tragrollengirlande 3 wirkende Belastung und somit der an der Verbindung von zweitem Ende 10 und Tragrollengirlande 3 angreifenden Kraft, die als Zugkraft auf das Federelement 15 wirkt. In Abhängigkeit von der Menge des geförderten Schüttguts 9 und der somit auf das Federelement 15 wirkenden Zugkraft verändert das Federelement 15 selbsttätig seine Länge, so dass durch die Längenänderung eine Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8 und 10 zueinander erfolgt. Infolge der Relativbewegung wird die Tragrollengirlande 3 im Girlandengerüst 2 abgesenkt, wobei aufgrund der gelenkigen Verbindungen zwischen Girlandengerüst 2 und erstem Ende 8, zwischen zweitem Ende 10 und Tragrollengirlande 3 sowie der gelenkig untereinander verbundenen Tragrollen 5 die von der Tragrollengirlande 3 ausgebildete Muldenform verändert wird. Im Fall einer Absenkung der Tragrollengirlande 3 wird der zwischen einer jeweiligen äußern Tragrolle 5a und der mittleren Tragrolle 5b gebildete Winkel, der sogenannte Muldungswinkel λ, größer.
  • Eine Änderung des Muldungswinkel λ setzt erst ab überschreiten einer Mindestfördermenge an Schüttgut 13 ein. Bei Überschreiten einer Mindestfördermenge wirkt auf das Federelement 15 eine Zugkraft, so dass sich das Federelement 15 ausdehnt und eine Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8, 10 erfolgt, was eine Absenkung der Tragrollengirlande 3 und eine Veränderung des Muldungswinkels λ zur Folge hat. Die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8 und 10 des Aufhängungselements 7 erfolgt bis zu einer maximalen Krafteinwirkung, d. h. bis zu der maximalen Zugkraft, für die das Federelement 15 ausgelegt ist. Über diese maximale Krafteinwirkung hinaus wird das Federelement 15 sich nicht weiter ausdehnen, so dass damit auch die maximal größte Muldenform der Tragrollengirlande 3 erreicht ist. Eine Menge an Schüttgut, die eine über die maximale Krafteinwirkung hinausgehende Zugkraft auf das Federelement 15 ausübt, tritt aber nur sehr selten im laufenden Betrieb auf, so dass sich die Muldenform der elastisch aufgehängten Tragrollengirlande 3 üblicherweise automatisch der zu fördernden Menge des Schüttguts 13 anpasst.
  • Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung 4 ist exemplarisch in 2 für zwei unterschiedliche Fördermengen von Schüttgut 13 dargestellt. Das Aufhängungselement 7 ist mit seinem ersten Ende 8 an einem Befestigungselement 9 des Girlandengerüsts 2 gelenkig angebracht und weist das in Form des Federelements 15 ausgebildete elastische Element 14 auf. Das zweite Ende 10 des Aufhängungselements 7 ist mit dem freien Achsende 11 der zugeordneten äußeren Tragrolle 5a gelenkig verbunden. Das Federelement 15 ist in dieser Darstellung als eine Zugfeder ausgebildet, die sich ab einer minimalen Fördermenge bis zu einer maximalen Fördermenge von Schüttgut 13 infolge der auf das Federelement 15 wirkenden Zugkrafteinwirkung ausdehnt und damit die Tragrollengirlande 3 absenkt. Die gelenkige Verbindung zwischen dem zweiten Ende 10 des Aufhängungselements 7 und dem freien Achsende 11 der äußeren Tragrolle 5a sowie die gelenkige Verbindung der Tragrollen 5 untereinander mittels der Befestigungsscharniere 6 ermöglicht, dass sich der zwischen der äußeren Tragrolle 5a und der mittleren Tragrolle 5b gebildete Muldungswinkel λ1,2 bei Absenkung der Tragrollengirlande 3 verändert, so dass sich die von der Tragrollengirlande 3 gebildete Muldenform ändern kann. Ab einer Minimalfördermenge an Schüttgut 13 wirkt eine minimale Zugkraft auf das Federelement 15, so dass sich das Federelement 15 nur geringfügig ausdehnt. Dadurch erfolgt eine Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8 und 10 zueinander, so dass die Tragrollengirlande 3 minimal im Girlandengerüst 2 abgesenkt wird und der Muldungswinkel λ1 geringfügig zunimmt, wie in der linken Darstellung von 2 gezeigt ist. In der rechten Darstellung von 2 hat die Fördermenge an Schüttgut 13 sichtbar auf eine nahezu maximale Fördermenge zugenommen, so dass eine im Vergleich zur linken Darstellung größere Krafteinwirkung in Form einer Zugkraft auf das Federelement 15 wirkt. Infolge der höheren Zugkraft wird das Federelement 15 im Vergleich zur linken Darstellung stärker gedehnt und die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8 und 10 zueinander ist größer, so dass die Tragrollengirlande 3 tiefer im Girlandengerüst 2 abgesenkt wird und sich der Muldungswinkel λ2 und die von der Tragrollengirlande 3 gebildete Muldenform vergrößert. Somit passt sich die Muldenform der Menge des zu fördernden Schüttguts 13 automatisch an, so dass auf diese Weise das Schüttgut 13 sicher in der von der Tragrollengirlande 3 ausgebildeten Muldenform befördert werden kann. Wenn die Menge des beförderten Schüttguts 13 wieder abnimmt, wird die bei der Ausdehnung vom Federelement 15 gespeicherte Energie wieder freigegeben und das Federelement 15 zieht sich entsprechend der dann geringeren Fördermenge von Schüttgut 13 zusammen, wodurch die Tragrollengirlande 3 angehoben und somit der Muldungswinkel λ verkleinert wird.
  • Wie vorstehend erläutert wurde, ändert sich infolge der Längenänderung des Federelements 15 die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8, 10 des ersten Aufhängungsteils 7 zueinander in Abhängigkeit von der Krafteinwirkung, die durch die von der Tragrollengirlande transportierte Last bewirkt wird, so dass mittels des Federelements 13 eine elastische Aufhängung der Tragrollengirlande 3 mit selbstregulierender Länge erzielt wird. Aufgrund dieser selbstregulierenden Wirkungsweise der Tragrollengirlande 3 ist bei einer hohen Menge von gefördertem Schüttgut 13 die durch die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8 und 10 des Aufhängungselement 7 zueinander bewirkte Längenänderung sowie der Muldungswinkel λ groß, wodurch der Bewegungswiderstand der Tragrollengirlande 3 groß ist. Demgegenüber ist bei einer geringen Menge von gefördertem Schüttgut 13 die durch die Relativbewegung bewirkte Längenänderung kurz sowie der Muldungswinkel λ klein, so dass der Bewegungswiderstand der Tragrollengirlande 3 klein ist. Diese Wirkungsweise führt zu einem gleichmäßigeren Tragverhalten der Tragrollen 5 und erhöht damit deren Lebensdauer. Infolge der sich automatisch und selbsttätig an die Fördermenge des Schüttguts 13 anpassenden Muldenform der Tragrollengirlande 3 kann das Schüttgut 13 für im Wesentlichen jeden Betriebszustand sicher mitgeführt werden, ohne dabei die Geschwindigkeit des Förderbandes 12 erhöhen zu müssen. Im Vergleich zu starr aufgehängten Tragrollengirlanden muss daher nicht die Geschwindigkeit des Förderbandes der Fördermenge des Schüttguts angepasst werden, sondern sie kann konstant gehalten oder sogar reduziert werden. Eine konstant gehaltene oder reduzierte Geschwindigkeit des Förderbandes 12 bewirkt eine Verringerung des sogenannten Sturzwinkels, dem Winkel der Verschwenkung der Tragrollengirlande 3 in Laufrichtung des Förderbandes 12. Bei Verringerung des Sturzwinkels nimmt gleichzeitig der Bewegungswiderstand ab, so dass somit auch der Leistungsbedarf des Antriebs des auf der Tragrollengirlande 3 geführten Förderbandes 12 abnimmt.
  • Die vorteilhafte Wirkungsweise der erfindungsgemäßen, elastischen Tragrollengirlandenaufhängung 4 beschränkt sich aber nicht nur auf eine einzelne Tragrollengirlande 3, sondern weist auch Vorteile im Zusammenwirken von benachbart zueinander angeordneten Tragrollengirlanden 3 auf. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in 3 nur die mittlere Tragrolle 5b einer jeden Tragrollengirlande 3 dargestellt. Die obere Darstellung zeigt sechs Tragrollen 5b, die jeweils über eine starre Aufhängung 4' an einem Befestigungselement 9 eines nicht dargestellten Girlandengerüsts befestigt sind. Demgegenüber sind die in der unteren Darstellung gezeigten sechs Tragrollen 5b mittels eines jeweiligen elastischen Elements 14 in Form eines Federelements 15 elastisch am jeweiligen Girlandengerüst 2 befestigt. Die gezeigte Anordnung der Tragrollen 5b entspricht der üblicherweise im Tagebau anzutreffenden Situation, bei der die in einem Abstand von ungefähr einem Meter voneinander benachbart angeordneten Girlandengerüste 2 immer weiter in das Abbaugebiet gerückt und bewegt werden und dabei meist auf einem unterschiedlichen Höhenniveau zueinander angeordnet sind. Bei starrer Aufhängung 4' der Tragrollengirlanden 3 und starken Höhenunterschieden besteht die Gefahr, dass das Förderband 12 nur noch minimal auf einer Tragrolle 5c oder gar nicht mehr auf einer Tragrolle 5d aufliegt. Dadurch sind die benachbarten Tragrollen 5b, insbesondere die höher liegend angeordneten Tragrollen 5e und 5f, einer stärkeren Belastung und Beanspruchung ausgesetzt, so dass deren Verschleiß sich erhöht und deren Lebensdauer sich verringert.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung 4 erfolgt im Vergleich zu der starren Aufhängung 4' eine gleichmäßige Zerlegung der Belastung der Tragrollen 5b, wie in der unteren Darstellung von 3 zu sehen ist. Das unterschiedliche Höhenniveau der Girlandengerüste 2, das bei nicht starrer Aufhängung 4' zu einer stärkeren Beanspruchung der höher angeordnet liegenden Tragrollen 5e, 5f führte, wird mittels der in Form von Federelementen 15 ausgebildeten elastischen Elemente 14 durch eine Absenkung der entsprechenden Tragrollen 5b ausgeglichen. Auf diese Weise werden alle Tragrollen 5b auch bei unterschiedlich in ihrer Höhe angeordneten Girlandengerüsten 2 und Befestigungselementen 9 im Wesentlichen gleichmäßig belastet und beansprucht und weisen ein gleichmäßiges Trageverhalten auf, was letztlich den Bewegungswiderstand reduziert und somit den erforderlichen Leistungsbedarf des Antriebs des Förderbandes 11 senkt.
  • In den 4 bis 6 sind alternative Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung 4 dargestellt, wobei in den Darstellungen jeweils nur ein Ausschnitt der an einer Seite des Girlandengerüsts 2 angebrachten Tragrollengirlande 3 gezeigt ist und die Funktionsweise sowie die Vorteile im Wesentlichen die gleichen sind, wie sie vorstehend bereits beschrieben wurden.
  • Bei der in 4 dargestellten zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung 4 weist das freie Achsende 11 der äußeren Tragrolle 5a einen Haken 16 auf, der mittels eines Befestigungsscharniers 6 schwenkbeweglich an dem Achsende 11 angebracht ist. Das erste Aufhängungselement 7 weist zwei Stahlseilabschnitte 7a und 7b auf, zwischen denen das elastische Element 14 in Form des Federelements 15 angeordnet ist. In der dargestellten Ausführungsform ist das Federelement 15 als ein zylinderförmiges und unter Zugkrafteinwirkung seine Länge elastisch veränderbares Kunststoffpaket ausgebildet, welches die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8 und 10 zueinander bewirkt. An dem ersten Ende 8 des ersten Aufhängungselements 7 ist ferner eine Öse 17a angeformt, durch die das erste Aufhängungselement 7 mit dem hakenförmigen Befestigungselement 9 des Girlandengerüsts 2 gelenkig verbunden ist. An dem zweiten Ende 10 des ersten Aufhängungselements 7 ist ebenfalls eine Öse 18 angeformt, in die der Haken 16 eingreift. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform weist die Tragrollengirlandenaufhängung 4 der zweiten Ausführungsform ein zweites Aufhängungselement 19 in Form eines Stahlseilabschnitts auf. Art einem ersten Ende 20 des zweiten Aufhängungselements 19 ist eine Öse 17b angeformt, die an einem hakenförmigen Befestigungselement 21 eines benachbarten und nicht näher dargestellten Girlandengerüsts befestigt ist. Auf diese Weise ist auch das zweite Aufhängungselement 19 gelenkig mit einem zugeordneten Girlandengerüst verbunden. Ein zweites Ende 22 des zweiten Aufhängungselements 19 ist an die Öse 15 angeformt.
  • Das vorstehend beschrieben Federelement 15 in Form eines elastischen Kunststoffpakets kann alternativ auch ein in einem Stahlzylinder eingesetztes, elastisches Kunststoffpaket sein, durch das sich der Stahlseilabschnitt 7b hindurch erstreckt und an dessen dem ersten Ende 8 zugewandten Ende der Stahlseilabschnitt 7b befestigt ist. Infolge der Wirkverbindung zwischen dem zweiten Ende 10 und der Tragrollengirlande 3 übt der Stahlseilabschnitt 7b eine Kraft auf das in dem Stahlzylinder eingesetztes Kunststoffpaket aus, wodurch dieses gestaucht wird. Durch die Stauchung wird der an dem Kunststoffpaket befestigte Stahlseilabschnitt 7b aus dem Stahlzylinder heraus bewegt, so dass nach wie vor eine Relativbewegung von erstem und zweitem Ende 8 und 10 zueinander in Abhängigkeit von der durch die auf der Tragrollengirlande 3 transportierten Last bewirkte Krafteinwirkung erfolgt.
  • Ferner sind in der gezeigten Darstellung das erste und das zweite Aufhängungselement 7 und 19 mit der dazwischen liegend angeordneten Öse 18 einteilig ausgebildet. Alternativ können das erste Aufhängungselement 7 und das zweite Aufhängungselement 19 als Einzelbauteile ausgeführt und mittels geeigneter und bekannter Verbindungsmittel miteinander verbunden sein.
  • Die Verwendung eines zweiten Aufhängungselements 19 erweist sich dann als besonders günstig, wenn eine Tragrollengirlande 3 mit einer erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung 4 ausgerüstet werden soll, aber lediglich ein begrenzter Raum im Girlandengerüst 2 vorhanden ist, der bei Verwendung nur eines Aufhängungselements 4 nicht ausreichen würde, um die Tragrollengirlande 3 abzusenken. Mittels des zweiten Aufhängungselements 19 ist es aber möglich, die Tragrollengirlande 3 im Wesentlich auf gleicher Höhe im Girlandengerüst 2 wie vor einer Umrüstung anzuordnen, ohne dabei konstruktive Änderungen an dem Girlandengerüst 2 selbst vornehmen zu müssen.
  • Eine in 5 dargestellt dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung 4 unterscheidet sich von der zweiten Ausführungsform dadurch, dass das zweite Aufhängungselement 19 nun nicht mehr nur ein Stahlseilabschnitt ist, sondern ein zwischen seinem ersten und zweiten Ende 20 und 22 angeordnetes elastisches Element 23 in Form eines Federelements 24 umfasst. Dabei verbinden entsprechende Stahlseilabschnitte 19a und 19b die entsprechenden Enden 20 und 22 mit dem Federelement 24 auf gleiche Weise, wie es für das erste Aufhängungselement 7 der zweiten Ausführungsform bereits beschrieben wurde, worauf hiermit verwiesen wird. Dadurch, dass das zweite Aufhängungselement 19 ebenfalls ein Federelement 24 umfasst, ist es möglich, dass die Tragrollengirlande 3 um die gleiche Länge bei kleinerer Baugröße der jeweiligen Federelemente 15, 24 abgesenkt werden kann. Dabei kann die von der Tragrollengirlande 3 ausgebildete Muldenform nach wie vor in Abhängigkeit von einer Fördermenge zwischen einem minimalen und maximalen Muldungswinkel λ variiert werden, so dass das Schüttgut 13 sicher mitgeführt wird. Das Federelement 24 des zweiten Aufhängungselements 19 ist identisch zu dem Federelement 15 des ersten Aufhängungselements 7. Auch sind die übrigen Elemente der in 5 dargestellten dritten Ausführungsform identisch zu den Elementen der zweiten Ausführungsform, so dass auf die entsprechende detaillierte Beschreibung der zweiten Ausführungsform verwiesen wird.
  • Die in 6 dargestellte vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragrollengirlandenaufhängung 4 weist ebenfalls für das erste Aufhängungselement 7 und das zweite Aufhängungselement 19 jeweils ein Federelement 15 und 24 auf. Im Unterschied zur dritten Ausführungsform ist bei der dargestellten Tragrollengirlande 3 an dem ersten Ende 8 des ersten Aufhängungselements 7 und an dem ersten Ende 20 des zweiten Aufhängungselements 19 jeweils ein Haken 25a, 25b ausgebildet, der in das zugeordnete Befestigungselement 9 und 21 des jeweiligen Girlandengerüsts eingreift. Ferner unterscheidet sich die vierte Ausführungsform von der zweiten und dritten Ausführungsform dadurch, dass das erste Aufhängungselement 7 und das zweite Aufhängungselement 19 nicht über eine Öse 18 miteinander verbunden sind, sondern stattdessen ein Stahlseilabschnitt 26 die beiden Federelemente 15, 24 des ersten und des zweiten Aufhängungselements 7, 19 miteinander verbindet. Der Stahlseilabschnitt 26 ist bei dieser Ausführungsform durch eine Durchtrittsöffnung 27 hindurch geführt, die in dem freien Achsende 11 der äußeren Tragrolle 5a ausgebildet ist, so dass das freie Achsende 7 der Tragrollengirlande 3 mit dem ersten und dem zweiten Aufhängungselement 7, 19 schwenkbeweglich verbunden ist. Elemente, die in 6 dargestellt sind, vorstehend aber nicht näher beschrieben wurden, sind identisch zu denen der Tragrollengirlandenaufhängung 4 der zweiten und dritten Ausführungsform, so dass auf eine Wiederholung der Beschreibung verzichtet und auf die entsprechende detaillierte Beschreibung der vorstehenden Ausführungsformen verwiesen wird.
  • Bei den in den 4 bis 6 dargestellten Ausführungsformen ist das erste und zweite Aufhängungselement 7, 19 einteilig ausgebildet. Die Erfindung ist aber nicht auf eine solche einteilige Ausgestaltung beschränkt. Alternativ können das erste und das zweite Aufhängungselement 7, 19 auch als zwei separate Bauteile ausgebildet sein, die über eine entsprechende Verbindung, wie beispielsweise eine Öse-/Haken-Verbindung, miteinander verbunden sind.
  • Bei einer zusätzlichen, in den Figuren nicht dargestellten Ausgestaltung der einzelnen Ausführungsformen umfasst das erste Aufhängungselement 7 und/oder das zweite Aufhängungselement 19 zusätzlich eine Spannschraube. Mittels Einstellen einer Vorspannung können Schwingungen der Tragrollengirlande weitgehend vermieden und deren Laufruhe verbessert werden. Außerdem kann die erfindungsgemäße Tragrollengirlande im laufenden Betrieb mittels der Spannschraube abgesenkt werden, um so eine defekte Tragrolle außer Eingriff mit dem von ihr getragenen Förderband zu bringen und auszutauschen. Die Spannschraube kann darüber hinaus auch beim Einbau einer Tragrollengirlande in einem Girlandengerüst verwendet werden, um die Tragrollengirlande auf einfache Weise und ohne große Kraftanstrengung auf ihre Einbauhöhe anzuheben.
  • Die vorstehend für verschiedene Ausführungsformen beschriebene Tragrollengirlandenaufhängung 4 ist für ein nicht dargestelltes Tragrollengirlandensystem einsetzbar, welches ein Girlandengerüst und eine daran befestigte Tragrollengirlande umfasst, wobei die Tragrollengirlande über eine wie vorstehend beschriebene Tragrollengirlandenaufhängung an dem Girlandengerüst im Sinne einer kraftübertragenden Wirkverbindung elastisch aufgehängt ist. Ein solches Tragrollengirlandensystem ist dann zusammen mit weiteren Tragrollengirlandensystemen gleichen Aufbaus Bestandteil einer Förderbandstrecke. Dabei ist zumindest im Wesentlichen jede Tragrollengirlande zumindest mittels eines ersten Aufhängungselementes, wie es vorstehend beschrieben worden ist, an dem jeweils zugeordneten Girlandengerüst befestigt.
  • 1
    Förderbandstation
    2
    Girlandengerüst
    3
    Tragrollengirlande
    4
    Tragrollengirlandenaufhängung
    5
    Tragrollen
    6
    Befestigungsscharniere
    7
    erstes Aufhängungselement
    7a, 7b
    Stahlseilabschnitte
    8
    erstes Ende des ersten Aufhängungselements
    9
    Befestigungselement des Girlandengerüsts
    10
    zweites Ende des ersten Aufhängungselements
    11
    freies Achsende der äußeren Tragrolle
    12
    Förderband
    13
    Schüttgut
    14
    elastisches Element – erstes Aufhängungselement
    15
    Federelement – erstes Aufhängungselement
    16
    Haken der Girlande (zweite Ausführungsform)
    17a, 17b
    Öse an erstem Ende des ersten/zweiten Aufhängungselements
    18
    Öse zwischen erstem und zweitem Aufhängungselement
    19
    zweites Aufhängungselement
    19a, 19b
    Stahlseilabschnitte
    20
    erstes Ende, zweites Aufhängungselement
    21
    Befestigungselement benachbartes Girlandengerüsts
    22
    zweites Ende, zweites Aufhängungselement
    23
    elastisches Element – zweites Aufhängungselement
    24
    Federelement – zweites Aufhängungselement
    25a, 25b
    Haken an erstem Ende des ersten/zweiten Aufhängungselements
    26
    Stahlseilabschnitt
    27
    Durchtrittsöffnung der äußeren Tragrollen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 909833 [0004]
    • - DE 2715122 A1 [0006]

Claims (17)

  1. Tragrollengirlandenaufhängung (4), umfassend ein erstes Aufhängungselement (7), das mit einem ersten Ende (8) mit einem Girlandengerüst (2) in kraftübertragende Wirkverbindung bringbar und mit einem zweiten Ende (10), das gegen die Kraft eines zwischen dem ersten Ende (8) und dem zweiten Ende (10) angeordneten elastischen Elements (14) relativ zum ersten Ende (8) bewegbar und diesem axial gegenüberliegend angeordnet ist, mit einer Tragrollengirlande (3) in kraftübertragende Wirkverbindung bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (14) ein Federelement (15) ist, dessen Längs- und/oder Wirkachse parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des ersten Aufhängungselementes (7) ausgerichtet ist.
  2. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ende (8) gelenkig mit dem Girlandengerüst (2) und das zweite Ende (10) gelenkig mit der Tragrollengirlande (3) oder einem daran angeordneten Halteelement (16, 18) verbindbar ist.
  3. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung (4) die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende (8, 10) zueinander selbsttätig in Abhängigkeit von der durch die auf der jeweils zugeordneten Tragrollengirlande (3) transportierte Last bewirkten Krafteinwirkung erfolgt.
  4. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung (4) jede Relativbewegung von erstem und zweitem Ende (8, 10) zueinander eine Veränderung der von der zugeordneten Tragrollengirlande (3) ausgebildeten Muldenform bewirkt.
  5. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein zweites Aufhängungselement (19) umfasst, das mit seinem ersten Ende (20) mit einem zugeordneten Girlandengerüst (2) in Wirkverbindung bringbar und mit seinem zweiten Ende (22), das gegen die Kraft eines zwischen dem ersten Ende (20) und dem zweiten Ende (22) angeordneten elastischen Elements (23) relativ zum ersten Ende (20) bewegbar und diesem axial gegenüberliegend angeordnet ist, mit der Tragrollengirlande (3) in Wirkverbindung bringbar ist, wobei das elastische Element (23) ein Federelement (24) ist, dessen Längs- und/oder Wirkachse parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des zweiten Aufhängungselementes (19) ausgerichtet ist.
  6. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ende (20) gelenkig mit dem zugeordneten Girlandengerüst und das zweite Ende (22) gelenkig mit der Tragrollengirlande (3) oder einem daran angeordneten Halteelement (16, 18) verbindbar ist.
  7. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung (4) die Relativbewegung von erstem und zweitem Ende (20, 22) zueinander selbsttätig in Abhängigkeit von der durch die auf der jeweils zugeordneten Tragrollengirlande (3) transportierte Last bewirkte Krafteinwirkung erfolgt.
  8. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einbauposition der Tragrollengirlandenaufhängung (4) jede Relativbewegung von erstem und zweitem Ende (20, 22) zueinander eine Veränderung der von der zugeordneten Tragrollengirlande (3) ausgebildeten Muldenform bewirkt.
  9. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Aufhängungselement (7) und das zweite Aufhängungselement (19) an ihren der Tragrollengirlande (3) zugeordneten Enden (10, 22), vorzugsweise über eine Öse (16), miteinander verbunden sind.
  10. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Aufhängungselement (7) und das zweite Aufhängungselement (19) einteilig ausgebildet sind.
  11. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (15, 24) ein elastisch verformbares Kunststoffpaket umfasst oder eine Zugfeder ist.
  12. Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Aufhängungselement (7) und/oder das zweite Aufhängungselement (19) eine Spannschraube aufweist.
  13. Tragrollengirlandenaufhängung (24) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrollengirlande (3) ein an ihrem jeweiligen freien Ende (11) ausgebildeten Haken (16) aufweist, der in eine an dem zweiten Ende (10) des ersten Aufhängungselements (7) und/oder an dem zweiten Ende (22) des zweiten Aufhängungselements (19) ausgebildete Befestigungsöffnung in Form einer Öse (16) eingreift.
  14. Tragrollengirlandenaufhängung (24) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ende (8) des ersten Aufhängungselements (7) und/oder das erste Ende (20) des zweiten Aufhängungselements (19) einen Haken (25a, 25b) oder eine Öse (17a, 17b) aufweist, der/die an einem Befestigungselement (9, 21) des zugeordneten Girlandengerüsts befestigbar ist.
  15. Tragrollengirlandensystem umfassend ein Girlandengerüst (2) und eine daran mit einer Tragrollengirlandenaufhängung (4) befestigte Tragrollengirlande (3), wobei die Tragrollengirlandenaufhängung (4) ein erstes Aufhängungselement (7) aufweist, das mit einem ersten Ende (8) mit dem Girlandengerüst (2) in kraftübertragender Wirkverbindung steht und mit einem zweiten Ende (10), das gegen die Kraft eines zwischen dem ersten Ende (8) und dem zweiten Ende (10) angeordneten elastischen Elements (14) relativ zum ersten Ende (8) bewegbar und diesem axial gegenüberliegend angeordnet ist, mit der Tragrollengirlande (3) in kraftübertragender Wirkverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (14) ein Federelement (15) ist, dessen Längs- und/oder Wirkachse parallel und/oder koaxial zur Richtung der Längsachse des ersten Aufhängungselementes (7) ausgerichtet ist.
  16. Tragrollengirlandensystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Tragrollengirlandenaufhängung (4) nach einem der Ansprüche 2 bis 14 aufweist.
  17. Tragrollengirlandensystem nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass es zusammen mit weiteren Tragrollengirlandensystemen gleichen Aufbaus Bestandteil einer Förderbandstrecke ist, wobei zumindest im Wesentlichen jede Tragrollengirlande (3) zumindest mittels eines ersten Aufhängungselementes (7) an dem jeweils zugeordneten Girlandengerüst befestigt ist.
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