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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verschlusselement für
die Stirnseite eines rohrartigen Körpers, insbesondere
einer Schutzrohrleuchte, sowie eine Schutzrohrleuchte mit einem
zumindest teilweise transparenten rohrartigen Gehäuse und
entsprechenden Verschlusselement.
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Schutzrohrleuchten
bestehen in der Regel aus einer transparenten Röhre, in
der die einzelnen Elemente der Leuchte angeordnet sind. Da derartige Schutzrohrleuchten
auf Grund ihrer Einsatzgebiete häufig gegen Gase und auch
Flüssigkeiten abgedichtet sein müssen, ist vorgesehen,
dass die transparente Röhre an ihren Stirnseiten verschlossen
wird. Hierbei muss die Längenausdehnung eines Kunststoffprofils
beachtet werden, die in der Regel eine Befestigung über
einen Geräteträger nur unter Berücksichtigung
der Längenausdehnung zulässt. Aus dem Stand der
Technik sind bereits verschiedenste Stirnteile bekannt, die an den
Stirnseiten angesetzt und mit dem Rohr gekoppelt werden.
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Die
deutsche Offenlegungsschrift
DE 103 05 674 A1 beschreibt beispielsweise
eine Leuchte, die bei der Herstellung integrierter Schaltungen Anwendung
findet. Hierbei kommen in der Photolithographie häufig
Prozesse zum Einsatz, bei denen UV-Strahlungen aus der Beleuchtung
vermieden werden müssen. Die Leuchte in der deutschen Offenlegungsschrift
sieht dementsprechend eine als Lichtfilter wirkende rohrartige Ummantelung
vor, in der eine Weißlicht-Leuchtstofflampe angeordnet
ist. Um zu verhindern, dass an den Stirnseiten der rohrförmigen
Ummantelung ungefiltertes Licht austreten kann, sind an beiden Enden
Verschlussteile vorgesehen. Bei einem der beiden Verschlussteile
handelt es sich um einen Dichtring, durch den ein Sockel der Weißlicht-Leuchtstofflampe
ragt. Das andere Verschlusselement ist als einfache Kappe ausgebildet,
die auf eines der Enden der Ummantelung aufgesteckt wird und dadurch
die Ummantelung übergreift. Diese Kappe ist somit nicht
weiter gesichert, wodurch durchaus die Möglichkeit besteht,
dass sich die Kappe von der Ummantelung löst. Zusätzlich
ist auch nicht gewährleistet, dass die Kappe absolut dichtend die
Ummantelung umschließt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, alternative
Verschlusselemente für die Stirnseite von rohrartigen Körpern
zu entwickeln, die sicher und dichtend auf einem rohrartigen Körper fixiert
sind.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verschlusselement gemäß Anspruch
1 und eine Schutzrohrleuchte gemäß Anspruch 5
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Erfindungsgemäß wird
nun ein Verschlusselement für die Stirnseite eines rohrartigen
Körpers, insbesondere einer Schutzrohleuchte, vorgeschlagen,
dass eine zum Verschließen des rohrartigen Körpers
vorgesehene Endkappe, ein zum Koppeln mit der Endkappe vorgesehenes
Gegenelement und ein zwischen der Endkappe und dem Gegenelement vorgesehenes
Dichtelement aufweist. Die Endkappe und das Gegenelement sind hierbei
derart ausgebildet, dass durch das Koppeln der Endkappe und des Gegenelements
das Dichtelement derart verformt wird, dass es an der Außenseite
des rohrartigen Körpers dichtend anliegt.
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Durch
das an dem rohrartigen Körper anliegende Dichtelement ist
nunmehr gewährleistet, dass Verschlusselement sicher auf
dem rohrartigen Körper angeordnet ist. Zusätzlich
ist es nun auch möglich, dass eine erfindungsgemäße
Schutzrohrleuchte auch in Einsatzgebieten Anwendung findet, bei
denen sie mit Gasen und auch Flüssigkeiten in Berührung
kommt, die nicht in das Innere der Schutzrohleuchte gelangen sollen
bzw. dürfen.
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Das
Koppeln der Endkappe und des Gegenelements kann nun auf verschiedene
Arten erfolgen. Beispielsweise kann sowohl an der Endkappe als auch
am Gegenelement jeweils ein Gewinde vorgesehen sein, wodurch ein
Verschrauben der Endkappe und des Gegenelements möglich
ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Endkappe
und das Gegenelement mit miteinander zusammenwirkenden Schnappteilen
versehen sind.
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Vorzugsweise
ist noch vorgesehen, dass die Endkappe und/oder das Gegenelement
eine Schräge im Anlagepunkt des Dichtelements aufweisen, wobei
die Schräge das Verformen bzw. das Anliegen des Dichtelements
am rohrartigen Körper beim Koppeln der Endkappe und des
Gegenelements bewirkt.
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Nachfolgend
soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert werden. Es zeigen:
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1 Teil
einer erfindungsgemäßen Schutzrohrleuchte mit
einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Verschlusselements
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2 Teil
einer erfindungsgemäßen Schutzrohrleuchte mit
einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Verschlusselements
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Sowohl 1 als
auch 2 zeigen einen Teil einer erfindungsgemäßen
Schutzrohrleuchte 1. Diese weist eine transparente Röhre
bzw. einen rohrartigen Körper 6 auf, in dem die
hier nicht gezeigten einzelnen Elemente der Schutzrohrleuchte 1,
wie beispielsweise ein Vorschaltgerät, ein Starter und eine
Leuchtstoffröhre, angeordnet sind. Die Stirnseite der Röhre 6 wird
hierbei nun durch ein Verschlusselement 2 verschlossen.
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Das
erfindungsgemäße Verschlusselement 2 weist
eine Endkappe 3, ein Gegenelement 4 und eine Dichtung
bzw. ein Dichtelement 5 auf.
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In
beiden Figuren ist die Endkappe 3 zum Verschließen
der Stirnseitigen Öffnungen der Röhre 6 vorgesehen,
wobei hierbei die Endkappe 3 auf das Röhrenende
aufgesetzt ist und somit die Röhre 6 übergreift.
Mit Hilfe des Gegenelements 4 und der Dichtung 5 wird
nun die die stirnseitige Öffnung der Röhre 6 verschließende
Endkappe 3 befestigt, sodass ein leichtes bzw. ungewolltes
Lösen der Endkappe 3 nicht mehr möglich
ist.
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Wie
auch der die Röhre 6 übergreifende Teil der
Endkappe 3 ist das Gegenelement 4 an der Außenseite
der Röhre 6 platziert. Der die Röhre 6 übergreifende
Teil der Endkappe 3 ist hierbei im Wesentlichen zwischen
dem Gegenelement 4 und der Außenseite der Röhre 6 angeordnet.
Das Gegenelement 4 ist derart ausgestaltet, dass es etwas
weiter als der die Röhre 6 übergreifende
Teil der Endkappe 4 an der Außenseite der Röhre 6 entlang
ragt, derart, dass zwischen dem Ende des die Röhre 6 übergreifenden
Teils der Endkappe 3, der Außenseite der Röhre 6 und
dem Gegenelement 4 die Dichtung 5 positioniert
sein kann.
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Das
Gegenelement 4 und/oder das Ende des die Röhre 6 übergreifenden
Teils der Endkappe 3 weisen nun eine Schräge im
Anlagepunkt der Dichtung 5 auf, wodurch die Dichtung 5 zwischen
der Außenseite der Röhre 6, dem Gegenelement 4 und
der Endkappe 3 ohne Bewegungsspielraum festgehalten wird. 1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Verschlusselement 2,
bei dem das Gegenelement 4 eine Schräge im Anlagepunkt
der Dichtung 5 aufweist. Im Gegensatz hierzu ist in 2 ein
erfindungsgemäßes Verschlusselement 2 gezeigt,
bei dem die Schräge an der Endkappe 3 angeordnet
ist.
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Die
Anordnung der Schräge an dem Gegenelement 4 bringt
den Vorteil mit sich, dass bei ansteigendem Innendruck innerhalb
der erfindungsgemäßen Schutzrohleuchte 1,
die Dichtung 5 weiter in den sich durch die Schräge
verengenden Raum eingepresst wird und dementsprechend die Dichtung 5 mit einer
höheren Kraft auf die Außenseite der Röhre 6 gepresst
wird, wodurch die Dichtwirkung und die Befestigung des Verschlusselements 2 zusätzlich
verbessert wird.
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Zum
Koppeln des Gegenelements 4 mit der Endkappe 3 ist
in 1 nun vorgesehen, dass an der Außenseite
des die Röhre 6 übergreifenden Teils
der Endkappe 3 ein Außengewinde und an der dieser
Außenseite anliegenden Innenseite des Gegenelements 4 ein
Innengewinde angeordnet ist. Hierdurch können nun das Gegenelement 4 und
die Endkappe 3 miteinander verschraubt werden, wobei hierdurch die
Dichtung 5 zwischen der Schräge des Gegenelements 4,
dem Ende des die Röhre 6 übergreifenden Teils
der Endkappe 3 und der Außenseite der Röhre 6 derart
verformt wird, dass diese dichtend an der Außenseite der
Röhre 6 anliegt. Je fester nun das Gegenelement 4 mit
der Endkappe 3 verschraubt wird, desto stärker
wird das Dichtelement 5 verformt und an die Außenseite
der Röhre 6 angepresst. Hierdurch ist zum einen
nun gewährleistet, dass das erfindungsgemäße
Verschlusselement 2 sicher und fest das stirnseitige Ende
der Röhre 6 verschließt und zum Anderen
wird durch die Dichtung 5 der Innenraum der erfindungsgemäßen
Schutzrohrleuchte 1 von der die Schutzrohrleuchte 1 umgebenden
Luft abgedichtet.
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Im
Gegensatz zu 1 weisen dass in 2 gezeigte
Gegenelement 4 und die Endkappe 3 jeweils kein
Gewinde auf. Vielmehr ist vorgesehen, dass sowohl die Endkappe 3 als
auch das Gegenelement 4 miteinander zusammenwirkende Schnappteile
zum gegenseitigen Koppeln aufweisen. So ist an dem die Röhre 6 übergreifenden
Teil der Endkappe 3 ein nach Außen ragender Vorsprung
vorgesehen, an dem ein entsprechend ausgebildeter Haken des Gegenelements 4 einrastet.
Hierdurch wird die Dichtung 5 entsprechend verformt, wodurch
diese dichtend an der Außenseite der Röhre 6 anliegt. Ähnlich
wie auch bei dem Verschlusselement 2 in 1 ist
die Dichtung 5 zwischen dem Gegenelement 4, der
Außenseite der Röhre 6 und dem die Röhre 6 übergreifenden
Teil der Endkappe 3 angeordnet. Wie bereits weiter oben
angesprochen, weist jedoch in 2 das Ende
des die Röhre 6 übergreifenden Teils
der Endkappe 3 eine Schräge auf, an die die Dichtung 5 durch
das entsprechend geformte Gegenelement angepresst wird.
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Im
Gegensatz zu dem in 1 gezeigten erfindungsgemäßen
Verschlusselement 2, ist es bei dem in 2 gezeigten
erfindungsgemäßen Verschlusselement 2 nun
nicht möglich durch entsprechendes festes Anziehen die
Dichtung 5 entsprechend stärker zu verformen und
dementsprechend an die Außenseite der Röhre 6 anzupressen.
Demzufolge müssen die Schnappteile des Gegenelements 4 und
der Endkappe 3 derart ausgestaltet sein, dass nach dem
Verrasten die Dichtung 5 bereits ausreichend verformt wird.
Das in 2 gezeigte Verschlusselement 2 bietet
jedoch nun den Vorteil, dass es im Gegensatz zu dem in 1 gezeigten
Verschlusselement 2 unabhängig von der Form des
rohrartigen Körpers einsetzbar ist. Es ist lediglich notwendig,
die Endkappe 3 und das Gegenelement 4 sowie die
Dichtung 5 an die Form des rohrartigen Körpers anzupassen.
Bei der Form bzw. dem Querschnitt des rohrartigen Körpers
könnte es sich beispielsweise um ein Oval oder ein Quadrat
handeln.
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Bei
der Montage des erfindungsgemäßen Verschlusselements 2 an
einem rohrartigen Körper bzw. einer Röhre 6 ist
nun vorgesehen, dass zuerst das Gegenelement 4 auf die
Röhre 6 aufgeschoben wird. Anschließend
muss die Dichtung 5 über das Ende der Röhre 6 gestülpt
werden. Zuletzt wird dann die Endkappe 3 auf die Stirnseite
der Röhre 6 aufgesetzt und mit dem Gegenelement 4 verrastet
bzw. verschraubt, wodurch dann die Dichtung 5 verformt wird
und an die Außenseite der Röhre 6 angepresst wird.
Es ergibt sich somit eine sehr einfache Montage des Verschlusselements 2,
bei dem auch keine besondere Vorbehandlung der Röhre 6 erforderlich
ist.
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Bei
dem Dichtelement bzw. der Dichtung 5 kann es sich beispielsweise
um einen O-Ring oder ein gespritztes Kunststoffteil handeln. Des
Weiteren kann auch noch vorgesehen sein, dass durch die Endkappe 3 die
Verkabelung der erfindungsgemäßen Schutzrohrleuchte 1 geführt
wird. Hierbei ist es erforderlich, dass die Endkappe 3 sicher
am Ende der Röhre 6 befestigt ist, was eben durch
das erfindungsgemäße Verschlusselement 2 gewährleistet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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