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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Zusatzhandgriff für ein elektrisches
Handwerkzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Bei
vielen Handwerkzeugen ist es vorteilhaft, wenn der Benutzer nach
eigenem Ermessen einen zusätzlichen
Griff anbringen kann, um das Werkzeug beispielsweise ruhiger führen zu
können.
Griffe zur zusätzlichen
Befestigung an Schlagbohrmaschinen, Bohrhämmern o. ä. sind vielfach bekannt.
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Beispielsweise
beschreibt
DE 10029536
A1 einen Zusatzhandgriff, der über ein Befestigungsteil am
Gehäuse
eines Handwerkzeugs fixierbar ist. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform
weist das Befestigungsteil
16 einen Gewindestift
18 auf,
der in eine entsprechende Öffnung
mit Innengewinde im Handwerkzeug eingedreht werden kann. Der Handgriff
kann somit in einer oder verschiedenen vorgegebenen Positionen am
Werkzeug angebracht werden.
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DE 28 04 223 C2 beschreibt
einen Zusatzhandgriff, der vorzugsweise durch einen Gewindezapfen
eines Schafts gehalten und an der Werkzeugmaschine befestigt wird.
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DE 19848126 A1 beschreibt
einen schwingungsgedämpften
Handgriff. Dieser wird mit Hilfe eines Befestigungsmittels an dem
Elektrowerkzeug befestigt, wobei es sich vorzugsweise um einen Gewindezapfen
handelt.
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DE 1954632 B4 offenbart
eine Handwerkzeugmaschine mit einem drehbaren Handgriff. Der Handgriff
weist eine beweglich gehaltene, mit einem Betätigungsglied gekoppelte Verriegelungsnase
aus. Weiterhin weist das Motorgehäuse des Werkzeugs mindestens
zwei Ausnehmungen aus, die die Verriegelungsnase des Handgriffs
formschlüssig
aufnehmen. Bei diesem Handgriff sind also mindestens zwei unterschiedliche
Positionen am Handwerkzeug möglich.
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Bei
der Befestigung eines Zusatzhandgriffes mittels eines Gewindezapfens
oder ähnlichem
besteht ein Nachteil darin, dass das Handwerkzeug eine entsprechende
Aufnahme für
den Gewindestift aufweisen muss. Dementsprechend ist der Handgriff auch
nur in einer oder wenigen vorgegebenen Positionen bzw. Winkelstellungen
an das Handwerkzeug anbringbar.
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Das
Ziel der Erfindung besteht darin einen Zusatzhandgriff zu wahlweisen
Befestigung an einem Handwerkzeug zu schaffen, dessen Position im
Winkel flexibel einstellbar ist.
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Dieses
Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs
erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Ein
erfindungsgemäßer Zusatzhandgriff weist
einen Griffteil auf. Der Griffteil ist vorzugsweise ergonomisch
gestaltet, so dass er gut in der Hand des Benutzers liegt. Der Griffteil
besteht gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
aus einem Hardgummi und/oder Kunststoffmaterial oder weist eine
zumindest teilweise gummierte Oberfläche auf, so dass er rutschsicher
in der Hand liegt.
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Weiterhin
kann der Griffteil eine Beschriftung aufweisen, die beispielsweise
aufgedruckt ist oder aus einem anderen Material besteht und sich
farblich und/oder als Erhebung oder Vertiefung vom Griffteil abheben
kann.
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Weiterhin
umfasst der Zusatzhandgriff ein Befestigungsmittel, dass der Befestigung
des Zusatzhandgriffs an der Handwerkzeugmaschine dient. Dieses Befestigungsmittel
umfasst ein Spannband und eine Profilierung. Die Profilierung kann
beispielsweise in einer Aufnahmemulde angeordnet sein und Erhebungen
und Vertiefungen in der Art einer Innenverzahnung – ähnlich einem
Zahnrad – aufweisen. Spannband
und Aufnahmemulde ergeben somit eine Art Aufnahme- Öse. Alternativ
kann die Profilierung an einer Seite angeschrägte Zähne entsprechend einem Sägeblatt
aufweisen. Ebenso ist die Verwendung einer wellige Profilierung
oder Ähnlichem
möglich.
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Vorzugsweise
wird der Zusatzhandgriff zusammen mit Handwerkzeugen verwendet,
die am Gehäuse,
beispielsweise am Bohrfutter, eine entsprechende korrespondierende
Profilierung aufweisen. Die Verwendung des Zusatzhandgriffes zusammen
mit anderen Handwerkzeugen, die eine entsprechende Profilierung
nicht aufweisen, ist jedoch ebenfalls möglich und von der vorliegenden
Erfindung umfasst.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die Profilierung wenigstens eine Erhöhung und/oder wenigstens eine
Vertiefung auf. Ein Handwerkzeug, dass eine korrespondierenden Vertiefung bzw.
Erhöhung
am aufweist, kann mit dem Zusatzhandgriff eine stabile, feste formschlüssige Verbindung
bilden. Die oben beschrie bene Befestigungs- bzw. Aufnahmeöse des Zusatzhandgriffs
wird über den
entsprechenden profilierten Gehäuseteil
des Handwerkzeugs geschoben, wobei die Profilierung am Handgriff
und die Profilierung am Werkzeug formschlüssig ineinander greifen. Anschließend wird
das Spannband gespannt, so dass zusätzlich ein Reibschluss erfolgen
kann. Das Anspannen des Spannbandes erfolgt beispielsweise durch
Drehen eines entsprechenden Drehknebels. Weitere dem Fachmann bekannte
Spannmöglichkeiten
sollen von der Erfindung ebenfalls umfasst werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist die Profilierung im Innendurchmesser des Spannbands angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform
wird eine formschlüssige
Verbindung zwischen der Profilierung des Spannbandes und der Profilierung
am Werkzeug hergestellt.
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Befindet
sich die dem Werkzeug zugeordnete Profilierung beispielsweise allseitig
am Bohrkopf, ist eine nahezu beliebige Anordnung des Zusatzhangriffs
möglich,
d. h. der Handgriff kann in (fast) jeder beliebigen Winkeleinstellung
angeordnet werden. Die Graduierung ist dabei nur von der Feinheit
der Profilierung abhängig.
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Der
erfindungsgemäße Zusatzhandgriff
kann vorzugsweise an einem vorderen Gehäuseabschnitt, entfernt von
einem als Griffbereich ausgebildeten hinteren Gehäuseabschnitt
am Handwerkzeug befestigt werden. Bei einer an sich bekannten Schlagbohrmaschine
ist der vordere Gehäuseabschnitt
ein Bereich nahe dem Bohrfutter, der vom hinteren, meist pistolenartig
und als Griffbereich ausgebildeten hinteren Gehäuseabschnitt entfernt angeordnet
ist.
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Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und
auf die beigefügten Zeichnungen
Bezug nimmt. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche
Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
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1 zeigt
einen Zusatzhandgriff für
Handwerkzeugmaschinen und
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2 zeugt
einen an einer Bohrmaschine befestigten Zusatzhandgriff.
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Eine
mögliche
Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Zusatzhandgriffs 10 wird
anhand von 1 illustriert. Der Zusatzhandgriff 10 besteht aus
einem vorzugs weise ergonomisch in der Hand liegenden Griffteil 20.
Dieses Griffteil 20 kann beispielsweise mit Gummi oder
einem anderen rutschfesten Material ummantelt sein, damit es rutschsicher in
der Hand des Benutzers liegt. Weiterhin kann das Griffteil 20 optisch
abgesetzte Beschriftungen 22 aufweisen, die beispielsweise
einen Nachweis zum Hersteller liefern.
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Diese
Beschriftung 22 kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
eine andere Farbe als der restliche Griff aufweisen. Alternativ
kann die Beschriftung 22 aus einem anderen Material als
die Oberfläche
des Griffteils 20 bestehen und gegebenenfalls eine andere
Farbe aufweisen. Vorzugsweise kann die Beschriftung erhaben oder
vertieft im Vergleich zum restlichen Griffteil 22 ausgebildet
sein. Insbesondere wenn die Beschriftung 22 erhaben ausgebildet
ist, ist die Gefahr des Verrutschens des Handgriffs 10 in
der Hand zusätzlich
vermindert.
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Der
Zusatzhandgriff 10 weist weiterhin ein Befestigungsmittel 30 auf, über das
die Befestigung des Handgriffs 10 am Handwerkzeug 50 erfolgt.
Das Befestigungsmittel 30 weist Spannband 32 beispielsweise
in Form einer verstellbaren Schlinge auf, die gemäß dem Ausführungsbeispiel
aus einem glatten, nicht dehnbaren, biegsamen Kunststoff besteht.
Weitere dem Fachmann bekannte Materialien, die die Eigenschaften
nicht dehnbar und biegsam aufweisen, können ebenfalls verwendet werden.
Die Verstellung der Spannschlinge 34 wird beispielsweise
durch Drehen eines Drehnebels 34 bewirkt.
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Weiterhin
weist das Befestigungsmittel 30 eine Mulde 36 mit
Erhöhungen 38 und
Vertiefungen 40, beispielsweise in Form einer Innenverzahnung entsprechend
einem Zahnrad auf.
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In 2 ist
dargestellt, dass die Erhöhungen 38 und
Vertiefungen 40 in der Mulde 36 des Zusatzhandgriffs 10 formschlüssig in
entsprechende Erhöhungen 52 und
Vertiefungen 54 an einem Handwerkzeug 50 eingreifen.
Die Erhöhungen 52 und
Vertiefungen 54 befinden sich beispielsweise als eine Art Außenverzahnung
an einem vorderen Gehäuseabschnitt
des Werkzeugs 50, beispielsweise am Bohrfutter 51.
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Die
aufgeweitete Schlinge 32 wird über das Bohrfutter 51 gestreift
und in der gewünschten
Position durch Drehen des Drehknebels 34 angezogen, so
dass eine feste formschlüssige
Verbindung zwischen dem Zusatzhandgriff 10 und dem Handwerkzeug 50 hergestellt
wird. Im Gegensatz zu Zusatzhandgriffen, die keine Verzah nung oder Ähnliches aufweisen,
ist weniger Spannkraft nötig.
Weiterhin besteht aufgrund der Verzahnung auch nicht die Gefahr,
dass sich die Schlinge 32 im laufenden Betrieb lockern
könnte.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr
ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von
dem erfindungsgemäßen Gedanken
Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
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- 10
- Zusatzhandgriff/Handgriff
- 20
- Griffteil
- 22
- Beschriftung
- 30
- Befestigungsmittel
- 32
- Spannband/Schlinge
- 34
- Knebel/Drehknebel/Spannschraube
- 36
- Mulde
- 38
- Erhöhung
- 40
- Vertiefung
- 50
- Handwerkzeug
- 51
- Bohrfutter
- 52
- Erhöhung am
Handwerkzeug
- 54
- Vertiefung
am Handwerkzeug